[Dr. Peter Niehenke ungefähr 2002]
Vor etwa zwei Monaten hat mir jemand mitgeteilt, wo sich Peter Niehenke jetzt aufhält: in der Justizvollzugsanstalt Freiburg. Letzter Stand: 17 Monate Ordnungshaft wegen verbotener Äußerungen über so genannte Adressbuch-Verlage. Ich habe ihm dorthin geschrieben:
Dr. Peter Niehenke
JVA Freiburg
Hermann-Herder-Straße 8
79104 Freiburg
und von ihm Antwort bekommen. Hier die Links
1) Peter Niehenkes Anschreiben an mich 1.3.2012,
2) seine Petition an den Deutschen Bundestag 24.11.2011.
Ich schreibe auf, was ich über sein Leben zu wissen glaube:
Peter Niehenke wurde 1949 geboren. Er erlebte seine jüngeren Jahre in der Zeit, die sexuelle Revolution genannt wird: Diejenigen Menschen würden besser (auch im Sinn des Strafgesetzbuchs), welche sich sexuell ausleben dürften. Aber in seinen jüngsten Jahren wurde Niehenke von katholischen Nonnen erzogen, weil er Waise war und ins Kinderheim musste. Ich vermute, dass die Kinder dort die üblichen Doktorspiele spielten und dass die Nonnen dies als Wüten des Satans aufs Strengste exorzierten. Jedenfalls bezeichnet Niehenke die katholische Kirche als gefährlichste Verbrecher-Organisation. Nur die Nazis seien noch verbrecherischer gewesen.
Peter Niehenke erlernte zuerst einen Handwerker-Beruf, Foto-Laborant glaube ich, und studierte danach Mathematik, Physik und Psychologie. 1987 promovierte er mit der Schrift „Kritische Astrologie. Zur erkenntnistheoretischen und empirisch-psychologischen Prüfung ihres Anspruchs.“ Wichtigstes Ergebnis dieser Doktorarbeit war, dass die Prognose-Kraft von Horoskopen null ist.
Dr.Niehenke eröffnete in Freiburg im Breisgau eine Praxis für Psychotherapie. Er verdiente dabei ziemlich gut mit der Erstellung individueller Horoskope, die er Gutachten nannte. Mehr noch jedoch verdiente er mit Astrologie-Seminaren und Astrologie-Fernkursen („eine Goldgrube!“), in denen man sich zum vollprofessionellen Astrologen ausbilden lassen konnte. Dabei rieb Niehenke allen, die es hören, und vielen, die es nicht hören wollten, unter die Nasen, dass die Prognose-Kraft von Horoskopen null ist.
Teile von Dr.Niehenkes Doktorarbeit und einiges darüber hinaus hat der Reklam-Verlag 1994 veröffentlicht „Peter Niehenke: Astrologie Eine Einführung“. Das Buch ist spannend zu lesen. Die Astrologie sei über Jahrtausende erfolgreich gewesen, weil sie eine nützliche Typologie menschlichen Verhaltens biete. Ähnliche Typologien gebe es auch in der modernen Psychologie. Doch die altertümliche Typologie sei besser, weil sie anschaulicher wirke.
In dieser Zeit des gut verdienenden und hoch geachteten Psychotherapeuten bestellte eine Behörde, ich glaube das Jugendamt Freiburg, Herrn Dr.Niehenke zum Betreuer einiger Kinder aus kriminellem Milieu. Einer dieser Knaben brach, herangewachsen, im Verein mit der Staatsanwaltschaft Freiburg dem Peter Niehenke das seelische Rückgrat. Darüber unten mehr.
Neben seiner psychotherapeutischen Praxis gründete Niehenke einen FKK-Verein. Dieser verfolgte seine Vereinsziele anfangs nur auf einem privaten Gelände. Doch schon das war einigen anständigen Freiburger Bürgern zu viel. Sie schikanierten die Vereinsmitglieder. Zum Beispiel schleppte ein Traktorfahrer einen Baumstamm vor die parkenden Autos der FKK-Ausübenden und ließ ihn dort fallen. Niehenke beschloss für das Recht auf Nacktheit zu demonstrieren. Zusammen mit anderen AnhängerInnen der Frei-Körper-Kultur spazierte er nackt durch das Zentrum Freiburgs. Das haute rein. Niehenke wurde zwar zu Talk-Shows im Fernsehen eingeladen, doch zugleich prasselten massenweise Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren auf ihn nieder. Bei einem Prozess, den ich beobachtete, wurde stundenlang die Frage erörtert, ob Dr.Niehenke bei einer Demo auf dem Freiburger Weihnachtsmarkt eine Damensocke über sein Ding gezogen hatte oder nicht. Anklagen wegen Exhibitionismus erwiesen sich als unhaltbar, aber als Wundermittel wirkte der § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes, ein berüchtiger Gummi-Paragraf.
Getrieben durch die Prozess-Flut eröffnete Niehenke ein ausgezeichnetes Internet-Portal http://www.beschwerdezentrum.de und bekam schnell große Resonanz. Zweck des Beschwerdezentrums war, die schlechten Erfahrungen, die viele BürgerInnen mit Behörden, besonders mit Polizei und Justiz gemacht hatten, zu bündeln. Die im Beschwerdezentrum gesammelten vielfältigen Fälle und die Diskussionen im zugehörigen Forum http://www.justizirrtum.de enttabuisierten besonders die Justiz, die bis dahin als unkritisierbar galt („Gerichtsschelte? Pfui!“). Niehenkes Internetseiten erwiesen sich als um so wirksamer, als sie nicht nur von Betroffenen, sondern auch von Journalisten gelesen wurden. Dass sich Niehenke bei der Justiz damit nicht beliebt machte, liegt auf der Hand.
In dieser Zeit erzwang ein Berufsverband, ich glaube der Psychotherapeuten, die psychiatrische Untersuchung Niehenkes. Sein Nacktlaufen sei zu verrückt. Niehenke ging zu der Untersuchung, nahm aber ein Aufnahmegerät mit und zeichnete das Interview mit den Gutachtern auf. Gleich danach veröffentlichte er den Text des Interviews im Beschwerdezentrum. Jeder konnte lesen, dass Niehenke nicht verrückt war. Er wurde daraufhin auch nicht für verrückt erklärt. Doch die Veröffentlichung des Gesprächs brachte ihm die erste strafrechtliche Verurteilung ein: § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Datenschutz muss halt sein.
Zugleich machten dem Dr.Niehenke seine ehemaligen Pflege-Kinder, die zu Jugendlichen herangewachsen waren, immer mehr zu schaffen. Niehenke hatte geglaubt, dass diese ihm freundlich gesonnen sein würden, da er zu ihnen freundlich und fürsorglich gewesen war. Das geschah natürlich nicht. Mit zunehmendem Alter bekamen die jungen Männer zunehmend Geldsorgen, besonders wohl um Drogen bezahlen zu können. Da sie wussten, was in Niehenkes Praxis zu holen war, brachen sie dort mehrmals ein. Niehenke bekam Angst. Er besorgte sich eine Beretta und – Wunder über Wunder – bald wurde seine Praxis von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Niehenke wurde wegen illegalen Waffenbesitzes § 51 Waffg verurteilt.
Einer dieser ehemaligen Knaben brach Niehenke das seelische Rückgrat, als er wegen seiner Drogen-Probleme in innige Wechselwirkung mit der Staatsanwaltschaft Freiburg geriet. Der Ex-Knabe sang nämlich der Staatsanwaltschaft vor, Niehenke habe ihn als Minderjährigen missbraucht. Angeblich hat Niehenke ziemlich genau das gemacht, was Doktorspiele genannt wird. (Niehenke hat mir ein paar anonymisierte Seiten aus der Ermittlungsakte gezeigt.) Die Staatsanwaltschaft meinte zwar, das angezeigte Verhalten liege an der Grenze der Strafbarkeit, und hätte normalerweise eine Einstellung mit Auflagen angestrebt. Doch Niehenke sollte angeklagt werden. An dieser Stelle machte Peter Niehenke meines Erachtens seinen einzigen Fehler: Während er vorher alle seine Auseinandersetzungen mit den Behörden veröffentlicht hatte, wollte er das Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs unter dem Teppich halten. „Nicht jeder ist zum Helden geboren“, sagte er zu mir und: „Die Kampagne in den Medien wäre zuviel sogar für mich“. Niehenkes Verteidiger handelte mit der Staatsanwaltschaft Freiburg einen Strafbefehl über 300 Tagessätze aus. Es wurde zugesagt Vertraulichkeit zu wahren. Doch einen Tag, nachdem Niehenke den Strafbefehl akzeptiert hatte, brachten sogar die Provinz-Blätter in Österreich Schlagzeilen wie „Freiburger Nacktläufer wegen Kindesmissbrauchs verurteilt“. Datenschutz muss halt sein.
Weshalb Niehenke jetzt in der JVA Freiburg sitzt, hat mit dem Kindesmissbrauchsverfahren direkt nichts zu tun. Worum es nun geht, ist in Dr.Niehenkes Petition zu lesen, die oben per Link zum Download angeboten wird. Er hat sich mit gewissen Adressbuch-Verlagen angelegt, wie ich meine, zu Recht. Indessen wurde er, als die Auseinandersetzung eskalierte, so sehr bedrängt, dass er „untertauchte“. Es hieß dann, er halte sich irgendwo in der Schweiz oder Italien auf. Das „Untertauchen“ hat ihm nichts genutzt, sondern sehr geschadet, weil er dabei den Kontakt zur Öffentlichkeit verlor. http://www.beschwerdezentrum.de, http://www.justizirrtum.de usw. gibt es nicht mehr.
Nichtsdestoweniger schätze ich Peter Niehenke nach wie vor sehr. Er ist geistreich – im Gegensatz zu seinen Widersachern – und hat viele witzige und genau passende Aktionen eingeleitet. Außerdem habe ich einen Lieblingsspruch, wonach es sich nicht lohnt zwischen Deutschen und Nazis zu unterscheiden; die Ausnahmen sind zu selten. Niehenke ist eine Ausnahme. Er hat sich immer wieder mit Neonazis angelegt und ist auch deswegen von der Justiz in Kooperation mit den Neonazis in die Zange genommen worden. Ein Beispiel war die Auseinandersetzung um Arvid Strelow, wofür Niehenke selbstverständlich abgemahnt wurde. Autor der Abmahnung: Rechtsanwalt Klaus Kunze. Was hier in Hessen geschieht, hat Niehenke auch als einer der ersten kapiert.
Ulrich Brosa
Schlagwörter: Dr.Niehenke, JVA Freiburg, Peter Niehenke
16 April 2012 um 1:31 am |
Herr Niehenkes Leben wurde zerstört. Das mit dem Missbrauch kann ich mir nicht vorstellen. Das lässt sich nur durch verdrogte Wahrnehmung seiner ehemaligen Schützlinge erklären und einer Staatsanwaltschaft die jeden vollberauschten Unnüchternen glaubt.
Aus eigener Erfahrung in einer WG des Jugendamts Flensburgs kann ich nur mitteilen, dass 90% der Kinder und Jugendlichen dort Drogenkonsumenten waren. Deren Wahrnehmung ist so zerstört. dass eine Zurechtweisung als Missbrauch betrachtet wird. Betreuer sollen sich wehren, aber dürfen das nicht. Nur ein falsches Wort oder Berührung dieses Kindes oder Jugendlichen, und am nächsten Morgen sitzt man in einer Einzelzelle. Die ermittelnden Kommissare sagen nur noch: „Unterschreiben Sie das Geständnis und fertig sind wir (ist egal, wenn sie Unschuldig sind)“. Die glauben einem nichts, egal wie ehrlich man ist.
Mir persönlich gefielen Herrn Dr. Niehenkes Texte als auch das Beschwerdezentrum sehr gut. Das verrückteste ist, die Staatsanwaltschaft sowie Richter glaubten den Ausführungen sogenannter Trickbetrügern. Was mich persönlich an dem Fall nervt ist, dass ich als Leser des Beschwerdezentrums mitbekam wie dieses in die Hände eines in der Schweiz-gegründeten Vereins überging. Das war Jahre bevor der Verein als eine Lüge hingestellt wurde.Nach meinen Recherchen wurde der Verein wirklich in der Schweiz gegründet und dort ins Vereinsregister eingetragen.
Auf Herrn Niehenke wude ich durch einen pgm Amoris aufmerksam. Dieser wollte seinen Streit mit einem Uxx Txxxxxxx publik machen und eine Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft Augsburg. Nach eigenen Recherchen musste ich feststellen pgm Amoris denunzierte Uxx Txxxxxxx, Besitzer einst des Chats Palace 4 all, und verdrehte Tatsachen, warum die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen ihn ermittelte. Herr Txxxxxxx bot pgm Amoris mehrmals ein klärendes Gespräch an die Schwierigkeiten aus der Welt zu schaffen. Das lehnte pgm Amoris ab. Die Polizei ermittelte, weil pgm Amoris ein Kind sexuell missbraucht hatte und heruntergeladener Kinderpornografie (1000 Videos). Dies stimmte, aber passte nicht in das Weltbild von pgm Amoris. Im Endeffekt deckte ich noch Verbindugen zu Faschisten auf, die dieser Mann hielt nach Österreich. Glücklicherweise tauchte auf dem Beschwerdezentrum nie pgm Amoris verlogenen Geschichten auf.
17 April 2012 um 1:12 am |
Manchmal kann man selbst mich noch damit überraschen, wie schlimm es in diesem unserem Lande ist.
Ich habe in meinem Blog schon letztes Jahr im Mai einen Artikel über den Fall Niehenke geschrieben:
http://caesar-bochum.blogspot.de/2011/05/niehenke-verhaftet-webseiten-geloscht.html
Zu dieser Zeit hatte ich aber noch die Information von 11 Monaten Ordnungshaft, und nicht, wie ich jetzt erfahren musste, von 17 !
Ich bin zur Zeit noch zu fassungslos, um mich angemessen äußern zu können.
Tatsache ist: Die deutsche Justiz macht sich mit der hochgradig kriminellen Adressbuchbetrüger-Mafia gemein, um einen unliebsamen Menschen verschwinden zu lassen. Das ist die Wahrheit! Die größte, schlimmste und gefährlichste Mafia ist eben doch der Staat selbst, besonders mit seinen Institutionen Justiz und Polizei.
Da schämt man sich doch, diesem Staat anzugehören!
Was die Geschichte mit dem Kindesmissbrauch betrifft (die ja eine reine Intrige, eine Falschbeschuldigung war): Bereits im letzten Jahr kamen auf meinen Blog-Bericht hin Kommentare wie dieser:
„Das Schwein ist ein Kinderschänder, er ist wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft! Ich hoffe, er bekommt im Gefängnis die Behandlung, die er verdient!“
Derartige Kommentare habe ich natürlich nicht veröffentlicht, sondern umgehend gelöscht. Ich bedaure nur, dass ich die Urheber solcher beleidigenden und verleumderischen Kommentare nicht zurückverfolgen kann. Doch selbst wenn ich es könnte: Es würde nichts nützen. Auf wessen Seite die Strafverfolgungsbehörden stehen, haben sie ja zur Genüge bewiesen.
Herr Dr. Niehenke hat jedenfalls meine volle Solidarität und Unterstützung. Auch wenn ich sie momentan nicht durch taten ausdrücken kann. Ich denke aber, ich werde ihm in den nächsten Tagen einen Brief schreiben.
Das Wichtigste ist in der Tat, sich nicht unterkriegen zu lassen.
17 April 2012 um 6:29 pm |
„Kinderschänder“ ist ein Neonazi-Wort.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Cottbus aufgedeckt hatte, dass Dr.Johannes Remmel, einer der höchsten Richter Hessens, an die tausend Kinderpornos runtergeladen hatte, und die BILD-Zeitung deswegen auf die Pauke gehauen hatte, veranstalteten Neonazis vor dem Marburger Domizil dieses Richters eine Demo: „Todesstrafe für Kinderschänder“. Das fand die Marburger Justiz nicht amüsant. Sie verurteilte zwei Neonazis wegen Volksverhetzung.
http://www.webhostlist.de/forum/smalltalk/96087-todesstrafe-fuer-kinderschaender-volksverhetzung.html
Nach meinen Informationen war bei der Demo wieder einmal derjenige Vorführ- und Alibi-Neonazi dabei, den die Marburger Justiz immer am Wickel hat, wenn sie vorzeigen will, wie unerbittlich sie gegen Rechtsextremismus kämpft. So passte bei der Marburger Todesstrafe-für-Kinderschänder-Demo alles perfekt.
Es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der „Todesstrafe für Kinderschänder“ und – wieder einmal – zugunsten der NPD:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20071201_1bvr304107.html
Diese Entscheidung betrifft aber nicht das Urteil des Marburger Landgerichts.
17 April 2012 um 11:47 am |
Sollen wir eine Petition starten?
Möglichkeit wäre dadurch der Fall wird erneut aufgerollt.
Was ist aus dem verein ums Beschwerdezentrum geworden?
17 April 2012 um 2:51 pm |
R.Meier schrieb:
Es wäre besser Niehenkes Petition zu unterstützen, denn die ist ordentlich ausformuliert schon da (siehe oben). Man schreibt an den Deutschen Bundestag in Berlin, gibt als Betreff die Petitionsnummer
PET 4-17-07-3105-031111
und ergänzt z.B.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit unterstütze ich diese Petition …“
Außerdem wäre eine kurze Begründung nicht schlecht etwa des Inhalts, dass Ordnungshaft nicht als Strafe missbraucht werden darf, schon gar nicht als exemplarische und generalpräventive.
R.Meier schrieb:
Das Beschwerdezentrum gibt es nicht mehr. Ein Verein ohne Vereinsziel kann nicht bestehen.
Die Schäden, die die Anonymität und das Undercover-Getue verursacht haben, könnten größer kaum sein.
23 April 2012 um 6:38 pm |
Bloegi, sicher werde ich die Petition unterstützen.
Die geistreichen Aktionen Niehenkes zeigten die geistige Armut seiner Gegner.
Dennoch finde ich es unmöglich, dass sich die einige das Recht nahmen den „FKK-Club“ am und auf dem Club-Gelände zu schikanieren.
24 April 2012 um 11:34 am |
@R.Meier:
Sicher ist das unmöglich. Und ein Recht für solche Schikanen hatten diese Leute selbstverständlich NICHT. Der Grund für solche Verhaltensweisen sind veraltete, spießige, verklemmte und völlig unrealistische Moralvorstellungen, gepaart mit dumpfen, niedrigen Instinkten und Aggressionen. Solche Leute gehören zu einem groben, unverständigen Mob, der nicht nachdenken kann, sondern gleich – von dumpfen Instinkten getrieben – handelt. Solche Leute meinen auch, sie könnten notfalls das Gesetz selber in die Hand nehmen.
Was der o.g. Traktorfahrer gemacht hat, war ein strafbares Verhalten, nämlich Nötigung,
Auch die vielen Verfahren gegen Niehenke wegen seiner öffentlichen Nacktauftritte zeigen den Kleingeist der Bevölkerung und leider den der Behörden, insbesondere Polizei und Justiz.
Diese Leute betrachten Nacktsein als etwas Unanständiges, ja sogar als etwas, das man – zumindest wenn es öffentlich geschieht – verfolgen und ahnden muss. (Mein Gott, wie krank das ist!)
Warum wird Nacktheit als etwas „Unanständiges“ betrachtet?
Bei einem nackten Menschen sieht man natürlich auch solche Körperteile, die der Ausübung von Sexualität dienen. Das ist wohl der Grund, weshalb viele Menschen „Nacktheit“ und „Sex“ nicht auseinanderhalten können. Denn für viele (moralisch Rückständige) ist Sexualität noch immer etwas Unanständiges, zumindest dann, wenn sie nicht gerade im intimsten und privatesten Bereich abläuft. Diese – völlig schwachsinnige – Assoziation von Nacktheit mit Sex ist wahrscheinlich der Grund dafür, warum viele Leute so feindselig auf die Nacktheit anderer Menschen reagieren, wie man es im Fall Niehenke gesehen hat. Wenn einer nackt herumläuft, unterstellen ihm die Leute gleich sexuelle Absichten, halten ihn für pervers und krank (klar, und so einem traut man als nächstes dann auch Kindesmissbrauch zu!). Wer hier allerdings wirklich „krank“ ist und eine Therapie nötig hätte, ist doch wohl die Frage …
Leider ist diese Gesellschaft noch lange nicht in der Lage, zu erkennen, dass sowohl Nacktheit als auch Sexualität etwas ganz Natürliches ist, und das jeder Mensch das Recht hat, diese Dinge auch ungestört ausleben zu dürfen.
Die Gesellschaft muss sich ändern. Vor allem in ihrer Denkweise.
Leider sind wir davon noch weit entfernt.
24 April 2012 um 12:08 pm |
Erste Falle der Juristen für Niehenke war § 118 OWiG, die „grobe Ungehörigkeit“. Mit der gleichen Falle wurde Wolfram Kastner reingelegt, der ganz andere Ziele als Niehenke hat, Ziele, die noch weniger zu beanstanden sind.
https://bloegi.wordpress.com/2011/08/16/busgeldbescheid-wegen-antikriegsbildern/
Ich verweise hier nochmals auf die Gefährlichkeit der Generalklauseln, z.B. „Sittenwidrigkeit“, „Treu und Glauben“ (war Hitlers Lieblingsrechtsbegriff) usw.. Die Richter, überhaupt die Staatsfuzzis werden damit zu totaler Willkür ermächtigt.
http://sci.althand.com/gummi.html
27 April 2012 um 9:58 pm |
Der Knastfall Dr.phil. Peter Niehenke[1]
Wenn justizkritische Blogs 2011/12[2], zuletzt in dieser Woche, richtig informierten – dann sitzt Peter Niehenke als Knastie seit gut einem Jahr im „Justizvollzugsanstalt Freiburg“ genannten Gefängnis. Zunächst sollte er acht Monate lang einsitzen. Es könnte aber auch sein, daß er bis zu anderthalb Jahren einsitzen soll, weil er vor Jahren auf seiner damaligen Netzseite, dem beschwerdezentrum.de, problematische unternehmerische und Geschäftspraktiken mächtiger ganzdeutscher Adressbuchhändler veröffentlichte. Diese sollen bei nordrhein-westfälischen, rheinland-pfälzischen und baden-württembergischen (Oberlandes-) Gerichten zivilrechtlich gegen Niehenke erfolgreich „geklagt“ haben. Und weil der „Beklagte“ nicht zahlen konnte – wurde gegen ihn in Form von Gefängnis „vollstreckt“. So daß Niehenke noch monatelang, vielleicht bis Herbst 2012, „einsitzen“ könnte.
Wie bekannt, bin ich weder …….
http://duckhome.de/tb/archives/10033-WANN-DARF-PETER-NIEHENKE-WIEDER-FREI-RUMLAUFEN.html
27 April 2012 um 10:17 pm |
Zum Thema „Peter Niehenke ist kein Nazi“:
Zum Nazitum gehört regelmäßig Gewalttätigkeit. Ich habe niemals erlebt, dass Niehenke gewaltig wurde. Bei seinen Nacktläufen wurde er von meist Betrunkenen oft angegriffen, obwohl er um die Leute herum lief. Die schlugen ihn und brüllten: „Beim Adolf hätte man sowas wie dich vergast!“ Einmal stieß Niehenke einen solchen Angreifer zurück – eine sehr milde Form der Notwehr.
Bei den Gerichtsverhandlungen wurden Filmaufnahmen von den Nacktläufen vorgeführt, um zu ergründen, ob Niehenke eine Damensocke übergezogen hatte. Die Richter ließ es völlig kalt, wenn „Beim Adolf hätte man sowas wie dich vergast!“ geschrien wurde. Das ist die „Abstraktionsfähigkeit“ der Juristen, derer sie sich so sehr rühmen. Von G.W.F.Hegel gibt es einen berühmten Text Wer denkt abstrakt?. Hegel kommt zu dem Schluss, dass ein Mensch um so dümmer ist, je abstrakter er denkt.
31 Mai 2012 um 9:07 pm |
… und es wird noch immer fleißig gegen Herrn Dr. Niehenke gehetzt:
http://caesar-bochum.blogspot.de/2011/05/niehenke-verhaftet-webseiten-geloscht.html?showComment=1338472559937#c3288865338210046613
Normalerweise lösche ich solche Kommentare, aber diesmal hielt ich es für angebracht, diesem anonymen Schreiber eine passende Antwort um die Ohren zu hauen. Meine Vermutung ist, dass dieser Typ gewissen Adressbuch-Verlagen nahesteht, denn die stecken ja auch hinter der ganzen Hetzkampagne im Internet, die seit Jahren gegen Dr. Niehenke läuft.
Bei mir aber beißen sie mit so etwas auf Granit.
4 Juni 2012 um 12:35 am |
Caesar kann es nur bestätigen. Ich kenne zwar Herrn Dr. Niehenke nicht, aber die Hetzjagd hat nichts mehr mit gesunden Menschenverstand zu tun.
Zudem sitzt er im Gefängnis und kann sich nicht dagegen wehren. Die Ordnungsgelder sind auf jedenfall kriminell und gesetzeswidrig, da die gegen geltendes Recht verstoßen.
Vermutlich werden die Beschlüsse erst in 10 jahren aufgehoben und hoffentlich gezahlte Strafen mit Zinseszins zurückerstattet.
4 Juni 2012 um 1:10 am |
R.Meier schrieb:
Das ist äußerst unwahrscheinlich. Dr. Edmund Haferbeck machte vor ungefähr zwanzig Jahren publik, dass das Deutsche Tierhilfswerk (DTHW) unter dem Vorsitzenden Wolfgang Ullrich ein Popanz war, bei dem Spenden mit kräftigem Druck auf Tränendrüsen eingetrieben, aber praktisch nicht für den Tierschutz ausgegeben wurden. Haferbeck wurde zum Schweigen verurteilt und hatte Jahre zu tun, um die Schulden, die ihm durch den Rechtsstreit entstanden waren, zurückzuzahlen. Währenddessen baute der „ehrenwerte Kaufmann“ (so ein Richter) in Pattaya ein Rotlicht-Imperium auf – mit Tierschutz-Spenden. Dabei kam Ullrich wohl Leuten in die Quere, die mächtiger waren als er. Schließlich wurde Ullrich von Thailand nach Deutschland ausgeliefert und zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.
http://www.der-farang.com/?article=2003/07/zwolf
Haferbeck glaubte danach, er müsse das viele Geld, zu dessen Zahlung er verurteilt worden war, zurückbekommen. Pustekuchen. Die deutschen Gerichte erklärten ihm, er hätte seine Ansprüche „verwirkt“.
Bei allem Pessismus weise ich dennoch darauf hin, dass es mehr Dinge gibt, als sich Menschen mit ihrer Weisheit träumen lassen.
Mich interessiert viel mehr, was Sie zuletzt in Hamburg erlebt haben. Der von uns gemeinsam komponierte Artikel
https://bloegi.wordpress.com/2010/02/07/polizeigewalt-bei-die-uni-gehort-allen/
war lange Zeit kein großer Erfolg, in den letzten Tagen aber doch.
4 Juni 2012 um 2:49 pm
Bloegi, der Staat wollte noch nie für die Fehler seiner Staatsdiener zahlen. Erst wenn ein Staatsdiener in Ungnade gefallen ist, wird er wie das Volk behandelt und überzogen bestraft.
4 Juni 2012 um 6:37 pm
Die DTHW-Geschichte ist sogar noch bunter. Denn während U. im Knast sass, wurde er durch seinen Anwalt Prof. Dr. Dr. B. betrogen.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/02/16/anwalt-erleichterte-mandanten-um-millionen/
Prof. Dr. Dr. B. bekam damals 6 1/2 Jahre Haft. Das war 2007, ich gehe davon aus dass er inzwischen raus ist. (Der volle Name ist mir bekannt, er darf aber wohl nicht genannt werden, um seine Resozialisierung nicht zu gefährden)
4 Juni 2012 um 8:24 pm
Hier ist der heute noch lesbare Artikel aus der Süddeutschen Zeitung über den Betrüger des Betrügers:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/spektakulaerer-betrug-sechseinhalb-jahre-haft-fuer-anwalt-1.858103
Damit scheint der Name leicht feststellbar zu sein. Man sucht nach
„rechtsanwalt prof dr heinz düsseldorf“
Heinz B. war Jura-Prof. Vielleicht hat er den Jura-StudentInnen besonders qualifiziert das Betrügen beigebracht, vielleicht aber hat er die besten Tricks für sich behalten.
4 Juni 2012 um 7:45 pm
Artikel über das Tierschutz-Genie Wolfgang Ullrich
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/424822-1-10/skandale-in-deutschland
und
http://www.focus.de/politik/deutschland/skandal-die-geldmaschine-der-mitleidsmafia_aid_186948.html
In einem aber sind die Artikel sehr schlecht: Sie tun so, als ob die Strafverfolgung Ullrichs funktioniert hätte. Das war nicht so. Vielmehr musste es erst im politischen Hintergrund gewaltig krachen, bevor Ullrich zur Verantwortung gezogen wurde.
4 Juni 2012 um 9:01 pm
Viele berühmte Namen auf
http://mehrdemokratie.wordpress.com/2009/02/08/scientology-kirche-und-internet/
11 Juni 2012 um 8:57 pm |
Heutzutage nichts Besonders mehr – zumindest in den großen Städten
SPIEGEL 11.06.12
6 Juli 2012 um 3:37 pm |
Aus sicherer Quelle weiß ich, dass Peter Niehenke […]
Aber ja ich weiß ja… Die ganze Welt ist gegen Peter Niehenke! Bei dieser Verschwörung würde ich mich nicht wundern, wenn die Illuminaten auch noch ihre Finger im Spiel hätten.
9 Juli 2012 um 12:02 am |
H.enker schrieb:
und dann kommen Verleumdungen der schmierigsten Sorte. Pass er auf, „Herbertchen“! Er kommt sich auch noch schlau vor mit seinem dämlichen Henker-Witz.
H.enker verschickt seine Kommentare mit einer angeblich deutschen E-Mail-Adresse und IPs der Universität Klagenfurt.
10 Juli 2012 um 1:24 am
Du Freak veröffentlichst meine Kommentare nicht, aber schreibst hier wie der König. Merkst du wie lächerlich du bist? Es gibt Proxy Server, schon mal gehöhrt? Ich gebe gerne meine identität preis. Stell dich mir, wenn du ein Mann bist und schreibe an meine Email Adresse oder teile mir deine mit.
10 Juli 2012 um 10:04 am
„Herbert Enker“, der über Peter Niehenke herziehen wollte, demaskiert sich. „henker123“ hat dieselbe E-Mail-Adresse wie „Herbert Enker“. Die Icons an den Kommentaren richten sich automatisch nach den E-Mail-Adressen.
Hier sind die IP-Adressen, mit denen „henker123“ alias „Herbert Enker“ sein niederträchtiges Geschreibsel versandt hat:
143.205.216.208 am 10.07.2012 um 1:24 nachts
143.205.216.175 am 09.07.2012 um 1:56 nachts
143.205.216.51 am 06.07.2012 um 3:37 nachmittags
Sie gehören alle der Uni Klagenfurt. Die Uni sollte nicht dulden, dass ihre IP-Adressen dermaßen missbraucht werden.
19 Juli 2012 um 11:38 am
Hallo Henker der bald nicht mehr lacht,
man sollte diese Sache der Universität Klagenfurt in Österreich übergeben.
Und mal ehrlich Henker123, woher können Sie alles aus sicherer Quelle wissen, wenn sie eventuell nur in Österreich lebenund dort aufwuchsen.
18 Juli 2012 um 5:01 pm |
Niehenkes Petition an den Bundestag ist abgelehnt worden. Das war zu erwarten – nicht wegen der Qualität der Petition, sondern wegen der Qualität des Bundestags.
19 Juli 2012 um 2:04 pm |
Und wann kommt er jetzt raus?
19 Juli 2012 um 6:17 pm |
Schreiben Sie ihm doch! Und legen Sie einen (oder zwei) frankierte Umschläge bei! Adresse siehe oben.
4 August 2012 um 3:53 pm |
Niehenke sitzt immer noch. Hat schon zwei mal Freigang erhalten. Ras kommen tut er im September 2012, nach 17 Monaten Haft.
Übersicht zu den Haftanlässen von Dr. Peter Niehenke:
http://bit.ly/NafN8t
4 August 2012 um 7:01 pm |
Schälikes Verfahrensliste ist sehr instruktiv. Wenn man bei Google nach patrick o hewer sucht, findet man schon auf der ersten Seite:
11 September 2012 um 1:51 pm |
Wir haben September 2012.. Zeit mal nachzufragen, ob es was neues gibt.
11 September 2012 um 6:18 pm |
Schreiben Sie an Dr.Niehenke! Adresse oben.
Hier wird es in den nächsten Tagen etwas Neues geben, allerdings nicht über Niehenke.
13 September 2012 um 1:39 pm |
In Österreich ging ein Prozess wegen dem B-Wort besser aus:
http://blog.limesoda.at/2012/09/82-000-euro-klage-wegen-blog-post-ueber-branchenklick/
13 September 2012 um 5:45 pm |
Wegen des B-Worts wurde Peter Niehenke von einem Adressbuch-Macher in der Schweiz angezeigt. Niehenke wurde dort angeklagt und freigesprochen.
In Deutschland leiern die Gerichte immer die Nummer mit der Meinungsäußerung und der Tatsachenbehauptung ab. Betrug sei ein strafrechtlich definierter Begriff. Somit sei „Betrüger“ eine Tatsachenbehauptung, die nur durch die Verurteilung des Betroffenen beweisbar sei. Wenn eine solche Verurteilung nicht vorliege, dürfe man den Betroffenen halt nicht Betrüger nennen.
Mit Wirklichkeit hat das nicht viel zu tun. Denn nicht gerade selten macht die Justiz gemeinsame Sache mit Kriminellen.
13 September 2012 um 5:58 pm
Keine „Regel“ ohne Ausnahme – hier durfte ein „Verbraucherschützer“ als „Betrüger und Krimineller“ bezeichnet werden, trotz fehlender Verurteilung:
http://openjur.de/u/53141.html
Durch Eingabe des Aktenzeichens in google findet man die Namen von Kläger und Beklagten und weitere Details, ich linke bewusst nicht dorthin 🙂
13 September 2012 um 8:16 pm
So habe ich wenigstens erfahren, welchen Blog der Kasseler Knastrologe jetzt gerade beschriftet. Seine Gegner nehmen ihm anscheinend im Monatsrythmus seine Internet-Seiten weg und füllen die mit Schmähungen über den Kasseler Knastrologen. Siehe in der Leiste rechts bei den RSS-Feeds verwandter Blogs.
14 November 2012 um 2:02 pm |
Ich habe jetzt einigermaßen zuverlässige Nachrichten, nach denen Peter Niehenke aus der JVA Freiburg entlassen wurde und sich – frei – in der Schweiz aufhält. Fest steht jedenfalls, dass er etwa anderthalb Jahre lang nur für Äußerungen eingesperrt wurde. Die Äußerungen bezogen sich nur auf die so genannten Adressbuch-Betrüger.
6 Dezember 2012 um 12:40 am |
Peter Niehenke hält sich überwiegend in Deutschland auf. Langsam läuft auch seine Arbeit – astrologische Beratungen, Coaching – wieder an.
4 Dezember 2012 um 2:27 pm |
Obwohl ich mich früher regelmäßig mit Peter Niehenke fachlich hart auseinandergesetzt habe, habe ich ihn immer als einen ausgesprochen fairen Gegner empfunden. Dass er wieder ein freier Mann ist, freut mich wirklich sehr. Ich möchte ihm das auch gerne sagen. Wie ist er zu erreichen? Hat er noch (oder wieder) eine Emailadresse? Ich bitte um eine Information.
Erik van Slooten
4 Dezember 2012 um 8:16 pm |
Herr Dr. Peter Niehenke hat sich anscheinend insofern stark verändert, als er die Öffentlichkeit nicht mehr sucht. Von einer öffentlichen E-Mail-Adresse Niehenkes weiß ich nichts.
Neulich erzählte mir Herr Rolf Schälike ( http://www.buskeismus.de ), er sei mit Niehenke befreundet. Schälike hat eine öffentliche E-Mail-Adresse, nämlich r.schaelike@schaelike.de . Bitte fragen Sie ihn, ob er den Kontakt zu Niehenke herstellen möchte.
4 Dezember 2012 um 10:01 pm
Vielen Dank! Ich werde mich an Herrn Schälike wenden.
Erik van Slooten
5 Dezember 2012 um 11:44 am |
Peter Niehenke ist seit Anfang Semtember 2012 nach 1,5 Jahren Knast freigekommen. Peter Niehenke saß nur wegen Ktitik an den Adressbuchbetrügern. Haftstrafen ergingen direkt, ohne einer Möglichkeit, Strafe zu zahlen. Freunde von Peter Niehenke zahlten außerdem Ordnungsgelder im fünfstelligen Bereich.
Ein Äußerungsprozess läuft noch beim LG Köln, Az. 28 O 566/11. Kläger ist die Neue Branchenbuch AG (Oliver Heller). Es wird Beweis erhoben. Oliver Heller ist als Zeuge geladen.
Peter Niehenke hat finanzielle Hilfe von Nöten.
Anfragen am mich leite ich an Peter Niehenke weiter.
Bei mir kann auch die Übersicht aller Äußerunsverfahren, mit denen Peter Niehenke kaputt geklagt wurde, abgefordert werden.
10 Dezember 2012 um 6:10 pm |
Der Gedanke, wie er im Einfürungstext anklingt, Psychologie sei als Pseudowissenschaft ein Remake der Astrologie, ist sehr interessant und witzig und mir bisher andernorts noch nicht begegnet.
15 Dezember 2012 um 9:40 pm |
Zu den Adressbuchbetrügern:
Patrick O. Hewer will nicht «Adressbuchbetrüger» genannt werden. Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht – und verlor. Recherchen von AZ zeigen: Der Schwindler verdient sein Geld seit Jahren mit irreführenden Branchenbüchern.
…Das Solothurner Obergericht stützte sich bei der Beurteilung der Klage auch auf einen wegweisenden Entscheid des Bundesgerichts von 2007. Es hat den Begriff «Adressbuchmafia» in einem ähnlichen Fall für nicht unnötig verletzend befunden.
http://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/riesenschwindel-so-dreist-geht-eine-adressbuch-bande-vor-8454193
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=12.02.2008_4A_481/2007
Vorstehende Internetseite mit dem Artikel ist auf google.de nicht zu finden!
http://wettbewerbszentrale.de/de/home/_pressemitteilung/?id=211
http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=8&ved=0CGgQFjAH&url=http%3A%2F%2Fwww.directories.ch%2Fres%2Fdirectories%2Flisting%2Fbusiness%2Fdoc%2F7920120.pdf&ei=Ar_MUKyLNs7Hswb3_4DoAg&usg=AFQjCNFXsSp9liu7D62sR6aQ_vYpRgmoSw&sig2=i0RFh9zIUMY_C1fKuaVRSQ&bvm=bv.1355325884,d.Yms&cad=rja
Sven Wagner / Telefonbuchverlag Wagner verliert den Prozess, weil nach der Telefonbuchverlag Wagner sein Formular nach Ansicht des Gerichts in dem Bewusstsein verwendet hat, “dass dieses möglicherweise zur Irreführung und entsprechenden Beeinflussung geeignet ist, um den jeweiligen Adressaten zu täuschen”.
http://www.rae-michael.de/index.php/2008/12/23/adressbuchschwindel-die-rechtslage
„Adressgräber“ zulässige Meinungsäußerung
Landgericht Koeln, Urteil v. 02.02.2011 – Az.: 28 O 703/07
http://www.online-und-recht.de/urteile/Adressgraeber-zulaessige-Meinungsaeusserung-28-O-703-07-Landgericht-Koeln-20110202.html
Die Bezeichnungen „Adressgräber“, „Adressbuchbetrüger“ und „Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks“ sind zulässige Meinungsäußerungen und somit nicht zu beanstanden (LG Köln, Urt. v. 02.02.2011 – Az.: 28 O 703/07).
http://www.dr-bahr.com/news/subjektive-und-rechtmaessige-aussage-adressbuchbetrueger.html
Prominenter Adressbuchbetrüger zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt
http://raubwirtschaft.info/go/b2b/a01-adressbuchverlage/presse/berichte/157-sikler-kerler/157-florian-sailer-verurteilt.html
http://raubwirtschaft.info/go/b2b-recht-und-gerechtigkeit/rechtslage-deutschland/liste-gewonnene-prozesse.html
Unterlassungs-Verfahren beim LG Dresden – 2001 – Adressbuchbetrug
Das Landgericht hat einen Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung der inkriminierten Äußerungen zu Recht verneint. Der Senat schließt sich dessen Ansicht an, dass die Voraussetzungen der 823 Abs. 1, 1004 BGB nicht erfÜllt sind. Hierfür können die zwischen den Parteien streitigen Fragen, nämlich ob das Angebotsformular irreführend ist, deren Verbreitung einen Betriug bzw. Betrugsversuch i.S.v. 263 StGB darstellt und hieraus ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung oder eine Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 2 BGB herzuleiten ist, dahinstehen. Abgesehen von der Verbreitung der BGH-Entscheidung, bei der es sich um eine unverfängliche, da wahre Tatsachenbehauptung handelt, liegen lediglich Meinungsäußerungen vor, die die Grenzen zur Schmähkritik nicht überschreiten und deshalb von der Klägerin hinzunehmen sind.
http://www.rechtundgerechtigkeit.de/1-6-recht-urteile/positiv-adressbuchbetrug/Urteile/dresden/2a-dresd-OLG-kurz-4-u-2543.html
Ausser die Entscheidungen im Fall Niehenke sind alle anderen mir bekannten Entscheidungen zu ungunsten der Adressbuchgauner ausgegangen.
16 Dezember 2012 um 12:20 am |
Vielen Dank! Wenn Feststellungen so gut belegt werden, wie Sie es vorgeführt haben, kann ich sogar heikle Äußerungen übernehmen.
16 Dezember 2012 um 12:15 pm |
Nur im Fall Niehenke sind alle Entscheidungen zu Gunsten der Adressbuch[…] und zu Niehenkes Ungunsten ergangen.
Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass Niehenke sich schon vorher jahrelang als Justizkritiker betätigt hatte und die Justiz ihn abgrundtief hasste. Deswegen entschieden auch in den Adressbch-Verfahren die deutschen Gerichte immer zu seinen Ungunsten – weil sie diesen unliebsamen Justizkritiker einfach loswerden wollten.
(In der Schweiz hat er dagegen entsprechende Prozesse gewonnen!)
Warum die Dinge im Fall Niehenke so gelaufen sind, wie sie sind, ist hier beschrieben:
http://caesar-bochum.blogspot.de/2011/05/niehenke-verhaftet-webseiten-geloscht.html
Dieser Mann wurde systematisch vernichtet. Damit steht er in einer langen Reihe weiterer Justizopfer.
16 Dezember 2012 um 10:35 pm |
Caesar schrieb:
„Nur“ stimmt nicht. Der erste, der sich gegen irreführende Tricks mancher Adressbuch-Verleger öffentlich wandte, war Michael Plümpe. Von ihm hat Peter Niehenke die Seiten über die Adressbuch-Täuscher übernommen, nachdem Plümpe serienweise verklagt und trotz mehrerer gewonnener Prozesse weitgehend ruiniert worden war. Plümpes Spendenaufruf bei Heise vom 14.6.2005 belegt das. Niehenke hat bald darauf den gesamten Beschwerdezentrum-Bereich an irgendwelche Personen im Ausland verkauft oder übertragen. Als dann die Klagen gegen Niehenke eingingen, erklärte Niehenke, er sei nicht passiv legitimiert. Mehrere BRD-Gerichte, nach meiner Erinnerung LG Köln und Koblenz, haben dem Herrn Niehenke nicht geglaubt und ihn nach dem Motto: „Was? Du willst schlauer sein als wir? Dir werden wirs zeigen!“ verurteilt.
Ich habe schon mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass die BRD-Gerichte auf fragwürdige Weise zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung unterscheiden und damit die größten Zauberkunststücke verrichten. Angeblich richten sich die Gerichte dabei nach einem Kriterium, das der BGH aufgestellt hat: siehe http://www.althand.de/onkelzur.html
„Adressbuchbetrüger“ wäre danach eine Tatsachenbehauptung, weil die Aussage „Er ist ein Betrüger“ (nur) durch eine strafrechtliche, rechtskräftige Verurteilung wegen Betruges bewiesen werden kann. „Adressbuch-Täuscher“, „Adressbuch-Mafia“, „Schwindler“ etc. wären dagegen Meinungsäußerungen, die lediglich durch so genannte Anhaltspunkte belegt werden müssen. Ich empfehle dringend das Studium des bereits zitierten Artikels in der Aargauer Zeitung, der auch nach deutschem Recht eine Meisterleistung darstellt.
http://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/riesenschwindel-so-dreist-geht-eine-adressbuch-bande-vor-8454193
Auch Mindaminos Kommentar (siehe oben) ist in diesem Sinn gut gemacht.
Wie indes in der deutschen Justiz üblich, halten sich die Staatsdiener weder an Gesetze noch an die Entscheidungen der Obergerichte. In Marburg ging die Auseinandersetzung immer wieder um die Frage, ob die Berger-88- und ihre Unterstützer Neonazis sind. Anhaltspunkte gab und gibt es zuhauf. Indessen vertraten die Gerichte des Landkreises die falsche Rechtsmeinung, „Neonazi“ sei eine Tatsachenbehauptung, und ließen obendrein offen, welches der Beweis sei, mit dem diese Tatsachenbehauptung verifiziert werden könne. Die Angelegenheit ist inzwischen weitgehend ausgekämpft, aber nicht durch richtige Gerichtsentscheidungen, sondern mit politischen Methoden.
Auch die Patrick-O-Hewer-Angelegenheiten werden mit politischen Methoden ausgekämpft werden müssen.
11 März 2013 um 11:07 pm |
Nun ist sogar ein hessischer Landrat mutig geworden. Er warnt vor „Adressbuchschwindel“.
mittelhessen.de 11.03.13
12 März 2013 um 7:57 pm |
Deshalb war der Gerichtsbeschluss gegen Niehenke eine Farce. Schön gemacht: Einen Mann fertig gemacht, der zu seinen Idealen stand.
14 Mai 2013 um 5:42 pm |
Aus einer Zeit, in der total enthemmte Sexualität die Lösung aller Probleme bringen sollte:
SPIEGEL 12.05.13
Motto: „Bist du aber verklemmt!“ Das hysterische Geschrei vom anderen Ende „Todesstrafe für Kinderschänder“ ist nicht besser.
15 Mai 2013 um 10:05 am |
Tja, in den achtziger Jahren war man eben noch weitaus aufgeschlossener als man heute ist. Da stellt sich doch die Frage, warum sich das so sehr geändert hat ….
Gehen wir rückwärts?
Wenn ja, warum?
Auch hat man in den achtziger Jahren viel mehr nackte Tatsachen in Fernsehsendung auf öffentlich-rechtlichen Sendern gesehen. Heute aber kaum noch, nicht einmal mehr auf den Privaten.
Was ist los in dieser Gesellschaft?
15 Mai 2013 um 5:36 pm |
Mir sind die vielen „nackten Tatsachen“ auf die Nerven gegangen. Übersättigung. Menschen sind per se nicht schön und nur wenige sehen erträglich aus. Kleidung ist da eine Gnade. Peter Niehenke beim Nacktlaufen? Zum Weggucken. Andererseits lohnt es nicht, sich darüber aufzuregen. Besser hundert nackte Friedliche als ein Gewalttäter in Klamotten.
18 Mai 2013 um 10:57 am |
Zur ‚Schönheit‘ der menschlichen Art:
SPIEGEL 18.05.13
Und nun, sehr geehrter Leser, stellen Sie sich vor, Sie seien Berggorilla! Was würden Sie tun, wenn Nicole Seiler hinter Ihnen herrennt?
Diese Bildserie erleichtert die Beantwortung der Frage:
http://www.spiegel.de/fotostrecke/affenforschung-gorillas-im-urwald-fotostrecke-96750.html
27 Mai 2013 um 6:48 pm |
Otto Muehl hat auf die Spitze getrieben, was als „sexuelle Befreiung“ Mode war. Daniel Cohn-Bendit und viele andere wirken daneben als Mitläufer. Endlich ist Muehl tot.
SPIEGEL 27.05.13
Im Spiegel-Artikel einige Fotos von einschlägigen Mühl-Gemälden. Muehl war ein Idiot.