Mit welcher Frau wären Sie lieber bekannt?
Mit der?
Oder lieber mit der?
Die zweite ist Vorsitzende der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln und heißt Margarete („Edelstein“) Reske.
Spezialisierte Gerichte für das Verbieten von Äußerungen
Zwei Zivilkammern von Landgerichten, die hauptsächlich Äußerungen verbieten, waren bisher in Deutschland berühmt. Die 27. Kammer des Vorsitzenden Michael Mauck im Landgericht Berlin und die 24. des Vorsitzenden Andreas Buske im Landgericht Hamburg. Buske hat beispielsweise verboten zu behaupten, der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hätte sich die Haare gefärbt. Doch zuletzt erwarb die 28. Kammer der Vorsitzenden Reske im Landgericht Köln den größten Ruhm.
Leute, die Äußerungen im Internet verbieten lassen wollen, können sich ihr Gericht aussuchen. Deshalb kann sich Edelstein Reske zunehmender Kundschaft erfreuen. Das bekam jetzt auch Rainer Hoffmann zu spüren.
Hoffmann hatte zwei Sendungen des Fernseh-Kanals n-tv (gehört RTL, CNN und Time Warner) gesehen und fand diese grob falsch: eine am 2.7.2007, die andere am 26.1.2008. Um eines sofort klar zu stellen: Es handelt sich nicht nur um Hoffmanns Empfinden. Die Sendungen SIND grob falsch. In ihnen geht es um so genannte Solarthermieanlagen. In den Sendungen wird behauptet, derartige Anlagen könnten nennenswert zur Raum-Heizung beitragen und 60% Energie sparen. Eine der Sendungen heißt dann auch „Welt der Wunder“. Hoffmann nahm diese Sendungen auf, zerschnitt sie, versah die Schnipsel mit Kommentaren so, dass jedem klar wird, an welcher Stelle gelogen wird, setzte die Schnipsel zusammen und lud seine Produkte zu Youtube hoch. Hoffmanns Kritik ist gesellschaftlich wichtig, weil seit einiger Zeit großer Druck auf Leute ausgeübt wird, sie sollten die überteuren, aber wenig wirksamen Solarthermieanlagen kaufen. Es hängt viel Geld dran.
Der Sender n-tv verklagte Hoffmann wegen Verletzung des Urheberrechts nach § 97 und suchte sich dafür Richterin Reske aus. Die Klage selbst ist meines Erachtens verlogen. Die n-tv-Filmchen sind elende Massenware vom Typ Strahl-aus-und-schmeiß-weg: „Welt der Wunder“. Ihnen fehlt die „gestalterische Höhe“, ohne die § 97 UrhG nicht anwendbar ist. In Wahrheit wollen die Verantwortlichen von n-tv sich bei Hoffmann rächen, weil er sie vorgeführt hat (28 O 103/08 LG Köln).
Hoffmann pocht seinerseits auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Er verweist auf § 51 UrhG, das Recht zu zitieren. Wie soll man die Unwahrheit gewisser Medienberichte beweisen, wenn nicht durch Zitate?
Reske hat am 28.8.2008 zu verstehen gegeben, dass sie einzig § 97 UrhG anwenden und sich um § 51 und die freie Meinungsäußerung nicht scheren will. Es ist zudem zu vermuten, dass sie als Juristin ebenso wie ihre Beisitzer die einfachsten naturwissenschaftlichen Gesetze nicht versteht und somit völlig inkompetent ist.
Wir müssen das Urteil noch abwarten. Ich allerdings habe wenig Zweifel am Resultat. Reskes und Buskes gab es schon immer.
Schaufenster-Urteile
Reske ist aus einem anderen Grund interessant. Sie hat Klagen von Lehrerinnen abgewiesen, die dem Internetportal www.spickmich.de die Benotung von Lehrern durch Schüler verbieten wollten, und ist so populär geworden.
Im Bereich der Berufsausübung muss sich jeder der Kritik stellen,
meinte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Die Vorgehensweise ist ähnlich wie die im Bundesgerichtshof und im Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rechte armer Bürgen gestärkt.
Wenn man Medienberichte glaubt, ist unsere Justiz ständig damit beschäftigt die Rechte armer und schwacher Menschen zu stärken. Nur die zehntausenden Armen und Schwachen, die alljährlich versuchen ihre Rechte vom Bundesverfarcungsgericht gestärkt zu bekommen, wundern sich, warum das just bei ihnen nicht klappt.
Den Satz „Im Bereich der Berufsausübung muss sich jeder der Kritik stellen“ hätte Reske auch im Rechtsstreit n-tv ./. Hoffmann rezitieren können und müssen. Der Unterschied zwischen den Spickmich-Machern und Hoffmann besteht in der enormen medialen Aufmerksamkeit, die die Spickmich-Macher bekommen haben. Die Spickmich-Klagen waren darum geeignet für Schaufenster-Urteile, während die Justiz bei Hoffmann standardisiert vorgehen kann.
Ulrich Brosa
Schlagwörter: Abmahnung, Margarete Reske, Meinungsfreiheit, Päpstin, Richter Buske, Richter Mauck, Richterin Reske, Schaufenster-Urteil, Schaufensterurteil, Unterlassungsklage, Urheberrecht
28 August 2008 um 9:26 pm |
Es gibt noch eine andere Päpstin des Verbietens: Die Vorsitzende Richterin beim Oberlandesgericht Hamburg: Frau Dr. Marion Raben.
Auch sie hat einige positive populäre Urteile gefällt, d.h. den Berufungen stattgegeben. So im Contegan-Prozess- der Film wurde zugelassen – und beim Mörder Körppen. Man darf ihn beim Namen im Zusammenhang mit seiner Tat nennen. Die entsprechenden Buske-Urteile wurden gekippt.
Im Fall Gysi hat sie dem von Buske abgelehnten Antrag auf Erlass ener Einstweiligen Verfügung stattgegeben. Das war vor kurzem.
Auch das gibt es.
In der Rgel werden alle Buske-Urteile bestätigt.
29 August 2008 um 1:26 pm |
Ich nehme lieber die obere Dame. Ulrike Meinhoff 🙂
Als D-TR weiß man das 🙂
Zu dem Prozess:
Diese Frau Reske ist unglaublich!
Als Prozessbeobachter kommt man nur zu einem Schluss!
Das Urteil steht schon fest.
„R H“ könnte vorlegen was er wollte!
Übel war schon der Versuch Herrn „R H“ einen Vergleich anzubieten ohne überhaupt zu sagen was er vergleichen solle!
Auf Nachfragen seines Rechtsanwalt stellte sich heraus das er eine Unterlassung anerkennen soll und dann nur noch über die Kosten entschieden wird.
Natürlich haben das R H und sein Rechtsanwalt nicht akzeptiert!
Das ist auch gut so, denn hier steht die Meinungsfreiheit auf dem Spiel!
Wichtig, R H würde man somit verbieten seine Recherchen mit Beweisen zu belegen!
Ein Urteil wird Frau Reske begründen müssen!
Ich bin sehr gespannt!
30 August 2008 um 11:52 am |
Hier in Linz (Donau) wird nicht zwischen Pest & Cholera gewählt, weshalb Freddy auch gleich seinen gmx-account löschen will, Gruß;-) F.Q.
31 August 2008 um 9:56 am |
Ich habe diesen Artikel mit folgendem Aufreißer angekündigt:
Olgunbay („geheimer Herr“) hat wie die anderen Gewinner des kleinen Preisausschreibens den Preis bereits erhalten. Die Adresse der schönen Frau ganz oben ist:
Friedhof Berlin-Mariendorf
http://www.kopfsplitter.de/Fund_7.htm
Es ist aber nicht ganz klar, ob sie dort vollständig anwesend ist
http://www.bettinaroehl.de/Ulrike_Meinhof/Meinhof-Gehirn/body_meinhof-gehirn.html
1 September 2008 um 5:31 pm |
off-topic:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/09/01/beobachten-melden/
(Mich wundert gar nicht, dass sowas in Hessen statt findet)
1 September 2008 um 6:45 pm |
@Tilman: Stimmt, One and only Scheibelhuber ist wieder aktiv und glänzt in der Öffentlichkeit :
Wiesbaden/Altenstadt. – Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber hat heute gemeinsam mit Bürgermeister Norbert Syguda in einer Feierstunde vier neuen Freiwilligen Polizeihelferinnen und-helfern die Dienstausweise überreicht. Nach Beendigung ihrer Ausbildung, die sie im Juni diesen Jahres begonnen hatten, werden die Polizeihelferinnen und -helfer nun künftig unter dem Motto „Präsenz zeigen-Beobachten-Melden“ auf den Straßen und Plätzen in Altenstadt anzutreffen sein.
Sie werden als „Nachbarn in Uniform“ künftig vor allem im Bereich des Bahnhofs, der Limesschule, dem Industriegebiet Waldsiedlung sowie in verschiedenen Wohngebieten, unter ihnen auch die Stadtteile Oberau und Höchst, ihren Dienst versehen. Besonderes Augenmerk bei den Streifengängen gilt der Verhinderung von Sachbeschädigungen. „Die Polizeihelfer sind zusätzliche Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Sie helfen durch ihre Präsenz, Tatangelegenheiten zu reduzieren und dadurch die objektive Sicherheit zu erhöhen. Die Präsenz erhöht jedoch auch das subjektive Sicherheitsgefühl, insbesondere der älteren Mitbürger, wie eine Studie zum Freiwilligen Polizeidienst belegt“, so die Staatssekretärin.
Bei den ehrenamtlichen Sicherheitskräften, die in Altenstadt ihren Dienst aufnehmen, handelt es sich um drei Polizeihelferinnen und einen Polizeihelfer im Alter von 39 bis 59 Jahren. „Für Ihre Bereitschaft, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen und sich aktiv für die Sicherheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger einzusetzen, gebührt Ihnen Dank und Anerkennung“, bedankten sich Staatssekretärin Oda Scheibelhuber und Bürgermeister Syguda bei den Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfern und wünschten ihnen für ihren Dienst viel Erfolg.
http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?rid=HMdI_15/HMdI_Internet/nav/b92/b92709a2-f163-a401-e76c-d1505eb31b65,90c63c2f-4ab0-c112-6684-144e9169fccd,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=90c63c2f-4ab0-c112-6684-144e9169fccd%26overview=true.htm&uid=b92709a2-f163-a401-e76c-d1505eb31b65
3 September 2008 um 11:45 pm |
Hier noch die Stellungnahme eines Bildhauers zum Selbstmord der Frau Meinhof in Stammheim:
Ulrike M. sieht
die Aussichtslosigkeit
ihrer Lage ein …
(Auf den blauen Text klicken um die Skulptur zu sehen!)
13 September 2008 um 7:23 pm |
Wo ist denn Ulla? Ohne Ulla, den Gesundheits-Schreck ist das doch das reinste Mädchenpensionat! Ulla signiert tatsächlich Autogrammkarten, denn der ist nix peinlich. Völlig tabulos. Doch, ein Tabu hat sie: den Nichtraucherschutz. Deshalb signiert sie keine T-Shirts vom Nichtraucherbund und schreibt für ihn auch keine Widmung. Und wie die schweigen kann, wenn einer sie nach den kürzlich in Berlin von der Ministerkonferenz erneut durchgekauten Gesetzen zum Schutz vor dem Passivrauchen fragt.
Da standen wir, ein paar Leute von verschiedenen Nichtraucher-Initiativen unter Leitung von Volksheld und Bezirksamtsleiter Johannes Spatz, belangt wegen angeblicher Polizistenbeleidigung, am 5.9. ab 9,30 Uhr vor der Landesvertretung von Schleswig-Holstein, In den Ministergärten Nr. 8 und sahen ein paar Stunden lang zu, wie ganze LKW-Karavanen vor diesem Bonzenbunker parkten und einen Metallsarg nach dem anderen hineinkarrten, garantiert gefüllt mit exquisiten Fressalien, während sich diverse Bodyguards und Wichtigtuer draußen demonstrativ ausquarzten. In der anschließenden Pressekonferenz ward von den Teilnehmern denn auch nicht mal ein Verdauungegeräusch zu Gehör gebracht.
Schön: Doof stellen gehört bei Politikern bekanntlich zur Taktik, und wenn sie dabei übertreiben, schadet das nichts, denn die Regierungsparteien koalieren bei Wähler-Abscheu ja bekanntlich zu einem ekligen Klumpen.
Der Trick mit dem Gesetz zum Schmutz für Nichtraucher ging zum Beispiel so: Die erste Fassung dieses Werks bestand aus sogenannten „Empfehlungen“, und die stammten von: richtig. Von der TABAK-INDUSTRIE. Da haben die bloß noch unterschrieben. Kernstück dieser Empfehlung war, sich in erster Linie auf das Rauchverbot in Blökbuden, also in Eckkneipen zu konzentrieren. Denn da erwartete man den größten Widerstand. Und der kam ja dann auch prompt. Ausgewalzt von Schlagzeilen der Bullewort-Presse (Boulevard-). Das gipfelte in der erfolgreichen Klage einer Kneipenwirtin, und nun darf also in Blökbuden wieder gequarzt werden. Aber wen interessiert`s? Den, der in seiner Wohnung weder Fenster, geschweige denn Balkontür aufmachen kann, weil er unter sich einen gesetzlich geschützten Tabak-Junkie als Nachbarn hat?? Da sieht das Gesetz zum Schmutz für Nichtraucher nämlich überhaupt nichts vor, und so ein Fall liegt allein im Ermessen des Gerichts. Man kann sich denken, was das bedeutet: Teure Gutachten zur Luftqualität brauchen nicht anerkannt zu werden, bei Umzug (auch teuer und lästig) kann man vom Regen in die Traufe kommen.
In Berlin gibt es sogenannte „Umwelt-Zonen“. Da dürfen nur schadstoffarme Autos fahren, aber weiterhin viel schadstoffreichere Raucher wohnen!!! Wo bleibt die Zigarette, die den Mief grötenteils im Raucher lässt, statt damit die Umwelt einzusauen? Die gibt es nämlich schon längst. Solche Dinger sind wiederverwendbar und wären sogar billiger, aber sie kommen nicht auf den Markt, weil die Tabak-Industrie um Ihr Image fürchtet. Welches Image?? Aber wie gesagt, hier fehlt ein Bild von Ulla, von der sich mittlerweile wohl jeder ein Bild gemacht hat…
28 September 2008 um 10:44 am |
Nachfolgend der Link mit dem Urteil zu meinem Obigen Fall:
Frau Reske hat wiedermal Ihre eigene Sichtweise in Ihr Urteil geschrieben, unter Vermeidung der Berücksichtigung von Grundrechten und auch unter Vermeidung höchstrichterlicher BGH-Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 12.03.2000, Kalkhofe-Urteil).
Sie leugnet in rechtsbeugerischer und krimineller Art und Weise in Ihrem Urteil vom 17.09.2008 meine kritische Auseinandersetzung mit den N-TV-Sendungen auf meiner Webseite…
28 September 2008 um 8:30 pm |
Rainer Hoffmann kann nicht verstehen, warum Reske, Kozina und Büch nicht das BGH-Urteil vom 12.3.2003 (I ZR 282/97)
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5744.htm
http://bonnanwalt.de/entscheidungen/BGHIZR282-97.html
zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht haben. Ich kann es auch nicht verstehen und finde es sogar skandalös. Reske et al. hätten Hoffmanns Analyse der n-tv-Filmchen ihrerseits analysieren müssen.
Weitere Links zur Kritik an Richterin Reske und ihren Kammer-aden:
http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080716_lg_kln.htm
http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080507_lg_kln.htm#Tobias_Huch_vs._Marcel_Bartels
http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080109_lg_koeln.htm#Lehrerinnen_vs._spickmich
http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080706_13_lg_kln.htm
http://www.buskeismus.de/lgkln_zk_28.html
29 September 2008 um 10:36 pm |
[…] Weblog Blöde Geschichten gab es kürzlich einen kurzen Artikel mit Titel “Die deutsche Päpstin des Verbietens”. Dort wurde mit einem Link darauf hingewiesen, dass die “Vorsitzende der 28. Zivilkammer des […]
30 September 2008 um 9:46 am |
Hallo
mit Invektiven wie „rechtsbeugerisch & kriminell“ zur Kennzeichnung deutsch-berufsrichterlichen Urteilens tät ich vorsichtig/er umgehn…tut´s rechtsbrüchig (K.A. Schachtschneider) nicht auch ? Weiters versteh ich nicht, warum Sie, wenn die doch nix bewirken, Advokaten beschäftigen …
Gruß Freddy
15 November 2008 um 7:47 pm |
Schwuler Links-Jurist, früher Personenschützer bei der Stasi lässt per einstweiliger Verfügung deutsche Wikipedia verbieten
http://www.wikipedia.de/
In die USA reicht der Arm der deutschen Justiz nicht. Das ist die verbotene Seite:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lutz_Heilmann
18 April 2009 um 8:38 am |
Die wiedergegebenen Eindrücke betreffend dienstlichen Verhaltens der Richterin Frau Reske kann ich aus jüngster Eigenerfahrung nur bestätigen. (LG Köln 28 O 817/08, EV v. 05.12.2008 + PKH Abweisung v. 13.03.2009)
[…]
Kritik am Vorsitzenden eines sogen. „Tierschutzverein“ (steuerlich erhblich als gemeinnützig subventioniert und kommunal beträchlich bezuschusst) wegen dessen merkwürdigen „Werbemassnahmen“ in seinem vereinseigenen Tierheim […]
18 April 2009 um 11:30 pm |
Ich bitte ‚Erwin Thierfelder‘ um Entschuldigung für die Zensur. Er möge ein eigenes Blog eröffnen und dort nicht nur Beschuldigungen erheben, sondern auch Beweise vorlegen.
Rainer Hoffmann beispielsweise zeigt in seiner Domain solarkritik.de Beweise dafür vor, dass er beim Kauf einer thermischen Solaranlage tatsächlich betrogen worden ist und dass derartige Betrügereien andauern. Er hat mir außerdem etliche gegen ihn gerichtete Schriftsätze und Urteile gezeigt, so dass ich weiß, an seinem Anliegen ist was dran.
Ähnlich ist es mit dem Maler Tom Sack, den die Staatsanwaltschaft Bückeburg beharkt. Sack zeigt in seiner Domain Dokumente, Schriftsätze, Berichte anderer und Videos, die über eine Eigendarstellung weit hinausgehen.
19 April 2009 um 12:19 am |
Lieber Bloegi, in den Domains solarkritik.de und Tom Sack geht es aber nicht um das hiesige Thema: Die Päpstin des Verbietens.
In einem eigens von mir zu eröffnenden Blog könnte es ebenfalls nicht um „Die Päpstin des Verbietens“ gehen, denn dieses Thema (Reske, Büch u.a.) ist ja hier schon (gfls. etwa sogar urheberrechtlich oder dem Urheberrecht zumindest nicht unähnlich?????) besetzt.
Andererseits ist es hier im Zuge der Kommentarleiste wohl kaum möglich, die Handakte des angezogen (neuerlichen Reske Fall) Eilverfahrens (summarisch) 28 O 817/08 LG Köln einzufügen oder wiedergebend darzustellen.
Letztlich fehlt es hier in der Kommentarleiste, wie es etwa bei originärem E-Mail Versand der Fall ist, Anhänge in Grafikformaten (.pdf, png, jepg pp.) beizustellen.
Im Übrigen ist eine Verlinkung insofern nicht möglich, wie das LG Köln sich sicherlich tunlichst hüten wird aus sicherlich gesehenen triftigen Eigeninteressen, die Sache 28 O 817/08 selbst veröffentlichend ins Internet einzustellen. So dass also eine Verlinkung mit der hiesigen Kommentarleiste nicht möglich ist.
Leider fehlt mir eine konkrete postalische Zustelladresse für den hiesigen Domainbetreiber. So das es nicht möglich ist, postalisch eine Kopie der kompletten Handakte einzusenden.
Eine eigene HP ist mir aus Kostengründen (einschliesslich erforderlicher Erweiterung Hard- und Software mässig des verfügbaren derzeitigen Anlagen Umfangs) als Kleinrenter am Rand der Grundsicherung nicht möglich.
Ich bitte um Vergebung wenn ich unangenehmer weise versehentlich versucht haben sollte, dem hiesigen Blogbetreiberin mit einem (weiteren) eigenen Fall der „Päpstin des Verbietens“ ins Handwerk zu pfuschen.
Leider ging ich davon aus es gehe hier prioritär um die auch m.E. nach rechtsstaatlich sehr bedenklichen Dienstverhalten der fraglichen Kammerrichter (also Verteidigung demokratischer Rechtsstaatlichkeit und der elementaren Verfahrensgrundrechte) und nicht etwa um eher Selbstdarstellung der Autorenschaft der Themeneröffner. Ich bitte um Vergebung wenn ich (frei von Bösgläubigkeit) mir da nunmehr doch nicht mehr ganz so sicher bin wie zuvor.
23 Juni 2009 um 6:46 pm |
STERN 23.6.2009
Link zur Pressemitteilung des BGH mit Aktenzeichen und kurzer Begründung des Urteils
Dass Gerda Müller, die vorsitzende Richterin des BGH-Senats, und ihre Mannen die freie Meinungsäußerung gestärkt haben, zweifle ich an. Das Urteil war ein politisches. Bei dem Medieninteresse hätten hunderttausende SchülerInnen aufgejault und sich in JustizgegnerInnen verwandelt, wenn das Urteil anders ausgefallen wäre. Ich bin gegen anonyme Bewertungen wie auf spickmich.de.
6 August 2009 um 1:54 pm |
Tagesspiegel 06.08.09
Wie an dem Aktenzeichen erkennbar ist, hat die 27.Kammer des Landgerichts Berlin (Vorsitzender Mauck) dieses Urteil gefällt.
So seltsam es vielen erscheinen mag, gelten sowohl Mauck in Berlin als auch Buske in Hamburg bei den Rechten als linke Richter. Gegen Buske hat unlängst die rechte Presse (z.B. die FAZ) eine Kampagne angeleiert. Wer Buske und Mauck verstehen will, sollte von Heinrich Böll: Die verlorene Ehre der Katharina Blum lesen.
Traditionsgemäß sind die Rechten mit ihren Methoden nicht nur nicht fein, sondern regelrecht abgefeimt:
Jungle World 06.08.09
Das die JU-ler bei Veranstaltungen der Linken Rabatz machen wollen, ist verständlich. Dass der Rabatz aber nicht mit der CDU in Verbindung gebracht werden soll, ist hinterfotzig.
2 Oktober 2009 um 9:29 am |
Bundesgerichtshof hebt Entscheidung der Hamburger Zensurgerichte auf:
Spiegel 1.10.2009
Aktenzeichen I ZR 134/07
Man wird das Urteil von der Website des Bundesgerichtshofs bekommen können, wenn man auf
http://www.bundesgerichtshof.de/
„Entscheidungen“ anklickt und dann in die Maske links das Aktenzeichen eintippt.
10 Februar 2010 um 12:00 am |
Noch ein Schlag gegen den Datenschutz:
Spiegel 09.02.10
Richterin Reske hätte vermutlich anders entschieden. Vielleicht ist das BGH-Urteil auch darin begründet, dass der Beklagte der SPIEGEL war und nicht Rainer Hoffmann.
21 April 2010 um 11:35 pm |
Zensur-Vizeweltmeister Bundesrepublik Deutschland:
Spiegel 21.04.10
22 April 2010 um 10:00 pm |
Wie der SPIEGEL die deutsche Internetzensur verharmlost
Google hat gerade seine Statistiken veröffentlicht, wie oft sie von den Regierungen aufgefordert wurden, um Internetseiten aus ihren Suchergebnissen zu löschen. Dabei landete Deutschland im weltweiten Vergleich gleich mal auf Platz 2. Huiuiui, Deutschland ein zensurwütiger Staat, der seiner Bevölkerung etwas vorenthält? Nein, solch ein Bild darf in der Bevölkerung nicht entstehen. Entsprechend schmeisst sich das ehemalige Nachrichtenmagazin auch ins Zeug und deutet quasi sämtliche Zensurwünsche unserer Regierungsbehörden in überraschend banale Gründe um. Und stolpert dabei selber derart banal durch ihren Bericht, dass man doch mal etwas genauer hinschauen sollte. …
http://www.duckhome.de/tb/archives/7902-Wie-der-SPIEGEL-die-deutsche-Internetzensur-verharmlost.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Duckhome+%28Duckhome%29
22 April 2010 um 11:14 pm |
Manche mögens heiß —
„Ric Albrecht sagt:
22 August 2009 um 10:47 am | Antworten
Guten Tag Herr Blögi,
ob der VS in der BRD das ist, was in der DDR die STASI war, kann ich nicht beurteilen. Daß beide Geheimdienste als Staatsschutzdienste mit sogenannten „Lockspitzeln“ [agents provocateurs] arbeiten ist auch nicht erst seit gestern bekannt. Sondern war schon altpreußische Praxis und wurde von Friedrich Engels im ersten Kommunistenprozeß zu Köln in den 1850er Jahren enthüllt (vgl. S. 19-33 in meinem Buch: SUCH LINGE. Vom Kommunistenprozeß zu Köln zu google.de. Sozialwissenschaftliche Recherchen zum langen, kurzen und neuen Jahrhundert. Aachen: Shaker Verlag 2008, 110 p. [Reihe Sozialwissenschaften] ISBN 978-3-8322-7333-0, € 12.80 -> http://www.shaker.de/Online-Gesamtkatalog/details.asp?ID=10520015&CC=38631&ISBN=3-8322-7333-6). Und auch jede/r, die/der Michael Bubacks Buch (2008) zum „zweiten Tod“ seines Vaters gründlich las (http://www.grin.com/e-book/121232/michael-buback-eine-aktuelle-rezension-von-wilma-ruth-albrecht) und selbständig kritisch-hermeneutisch über den damaligen „Fall“ Buback (1977) nachdachte, wußte auch ohne die jüngste FR-Enthüllung, mit welchen Mitteln der BRD-Staatsschutz hier arbeitet/e und wer als Lockspitzel infragekam …
Autorengruß;-)
dr.richard.albrecht [at] gmx.net“
https://bloegi.wordpress.com/2008/04/13/heuchlerisches-vorschieben-von-datenschutzgesetzen/
— und andre gar nicht ….
22 April 2010 um 11:22 pm |
… und die (Blog-) Meute mag´s überhaupt nicht … weil die Wahrheit ist halt immer banal
„ricalb sagt:
4 Februar 2010 um 11:05 am | Antworten
Sehr geehrter Dr Brosa,
Dank für Ihren Hinweis, leider verstehe ich nur höchst begrenzt, was da steht, bin mir also unsicher, ob nicht eine seit Jahrhunderten angewandte Abgleichmethode (Buchleser sucht im Personenverzeichnis eines Buchs nach mehreren Namen u n d Seiten zugleich) angewandt wurde … deshalb möchte ich anregen: vielleicht könnte jemand den Text in lesbares Englisch übersetzen und ´ne dt.sprachige Zusammenfassung beifügen.
Bei dieser Gelegenheit erinnere ich einen vor Jahren veröffentlichten Beitrag von Peter Briody, der an sogenannten behördische Scheinbearbeitungen von Bürgerbeschwerden kritisierte und dafür auch einen umgangssprachlichen engl. Ausdruck nannte, falls Sie mir da bitte ´n link spendierten?
Hier noch (m)ein Hinweis: meine Studie mit dem empirischen Nachweis, daß und wie speziell google.de über Unterdrückung von Netlinks nachzensiert, wurde zuerst 2007 in der Zeitschrift “Aufklärung & Kritik”, 14 (2007) II: 214-224 veröffentlicht (->http://www.gkpn.de/AUKALLE.HTM#heft28 ) und ist in meinem Buch SUCH LINGE (Aachen: Shaker, 2008: 85-100) nachgedruckt (->http://www.shaker.de/de/content/catalogue/Element.asp?ID=&Element_ID=33343&Mode=PageFrame )
Mit freundlichem Gruß
(Richard Albrecht/040210)“
25 Juni 2010 um 10:25 am |
Noch´n BVerfG-Schaufensterurteil, halt mal andersrum, was „ersichtlich nicht beschwerdebefugt“ -> „offensichtlich unbegründet“ ist, wissen die Karlsruher Halbgötter in rot, hier´s der Gesamttext dieser zu Bundesrichtern aufgestigenen Volljuristen:
„Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr
bei offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerde
Nach der Bundespräsidentenwahl im Mai 2009 hatte der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben, mit der er die Aufhebung der Wahl des Bundespräsidenten begehrte. An der Wahl hätten Mitglieder der Bundesregierung sowie der Landesregierungen und damit Angehörige der Exekutive teilgenommen; dies verstoße gegen das Demokratie- und Gewaltenteilungsprinzip.
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 200 Euro auferlegt.
Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich unzulässig, weil der Beschwerdeführer ersichtlich nicht beschwerdebefugt ist. Die Verfassungsbeschwerde dient dem Schutz der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte; sie ist offenkundig kein Instrument, mit dem Vorgänge im Bereich der Staatsorganisation allgemein auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden könnten.
Die Missbrauchsgebühr ist angesichts der offensichtlichen Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt. Es ist einem Beschwerdeführer zuzumuten, sorgfältig zu erwägen, ob er das Bundesverfassungsgericht ungerechtfertigt in Anspruch nimmt, und eine offensichtliche Aussichtslosigkeit seiner Verfassungsbeschwerde zu erkennen. Dies gilt besonders dann, wenn es schon an der Beschwerdebefugnis fehlt und der Präsidialrat – wie hier – auf die daraus folgende Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bereits hingewiesen hat. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.
——————————————————————————–
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
– Pressestelle –
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Telefon 0721 9101-389
Telefax 0721 9101-461
Email: presse@bundesverfassungsgericht.de
Homepage: http://www.bundesverfassungsgericht.de„
26 Juni 2010 um 9:46 pm |
Ob der folgende Text ‚ricalb‘ gefällt?
http://www.rechtslupe.de/strafrecht/sicherungsverwahrung-zehnjahresfaelle-319779
Er ist übermäßig gespreizt. Es geht um die Sicherheitsverwahrung, die nachträglich angeordnet wurde. Wegen Art.7 EMRK ist sowas menschenrechtswidrig. Das Landgericht Marburg (ich weiß nicht wer) hat ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt, wogegen die Staatsanwaltschaft Marburg (ich weiß nicht wer) Beschwerde einlegte. Schließlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Beschwerde abgewiesen, so dass der Sicherheitsverwahrte freigelassen werden musste. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart (ich wüsste gern wer) tickt anders. Die Stuttgarter berufen sich bei ihrer Missachtung des EuGMR auf das Bundesverfassungsgericht. (!)
27 Juni 2010 um 9:42 am |
@bloegi
Hinweisdank. Die Netzseite kannte ich nicht. Gibt sich m.E. zu viel rechtsargumentative Mühe, der Autor, die sich auch hier, weil Rahmenjuristerei, nicht lohnt.
Sie fragten nach meiner Meinung – bitte:
Auch wenn ich mich im letzten manche sagen Viertel, andre Fünftel des Lebens befinde, so heißt das nicht, daß ich nicht ab+an noch Gerichtstexte lese(n tu). Bei denen hier lohnt es m.E. nicht, weil sie veranschaulichen: der Verkehrungsprozess ganzdeutsch-robenrichterlicher Vollrurist(inn)en dieser Farben, Ebenen und Formate ist inzwischen zunehmend so verlumpt wie totalitarisiert (http://moz.art1.de : 3)
Egon Schneider meinte schon 1965: An sich mögliche & sinnvolle Urteilstextprüfungen verlohnen dann nicht, wenn die Begründungsform erkennen läßt, „daß nicht ehrlich argumentiert wird.“ (Logik für Juristen, Bln.-Ffm. 1965: 280)
Mein geschätzter Hbg.er Ed.kollege Thomas Meese hat das m.E. kürzlich zutreffend kommentiert: So, das BVerfG urteilte, „unser“ Peter-Hartz-Vier-Gesetz ist nicht verfassungskonform … dann ändernwa halt´s Grundgesetz mit „unserer“ ZweiDrittelMehrheit: „Reichstag macht den Weg frei für die Fortsetzung der Bekämpfung der Arbeitslosen“: http://www.forced-labour.de/archives/1399
Diese Destruktionsmethode wurde in der Frühphase der ns-Staatsherrschaft 1933/35 mit den übl(ich)en Rechtsadvokatentricks „bis zum Gehtnichtmehr“ (ad extenso) ebeno antimoralisch wie zynisch praktiziert nach dem Carl-Schmitt-Muster „Der Führer spricht das Recht“. Die erwähnte BVerfG/OLG-Rechtsspruchpraxis zeigt, und das ist qualitativ neu: Es geht zeitgemäß auch ohne Megakriminelle wie den letzten deutschen Herrn Reichskanzler (der, wie bekannt, zugleich der erste mit Migrationshintergrund war …) „unsere“ ganzdeutsche Berufrichter(innen) als „erfinderische Zwerge, die für alles angemietet werden können“ (Bertolt Brecht) reichen heuer voll(juristisch) aus …
Richard Albrecht
27. Juni 2010
28 Juni 2010 um 6:55 am |
Doppelnachtrag
(RicAlb/29. Juni 2010)
1) Link -> http://mozart1.de Dort p. 3
2) Im Anschluß an Franz Werfel – es gibt nicht nur pol. rechts vs. links – es gibt auch soziales oben vs. unten
19 August 2010 um 12:33 am |
Sieht so aus, als hätte Margarete Reske und ihr Team wieder zugeschlagen:
FAZ 18.08.10
Reskes Urheberschaft an der einstweiligen Verfügung ist noch nicht sicher, weil weder die Verfügung noch ihr Aktenzeichen veröffentlicht wurden. Es muss LG Köln 28 O … heißen.
Noch interessanter sind die Wirkungslosigkeit der einstweiligen Verfügung und das allmähliche Zerbrechen richterlicher Autorität. Dutzende, Hunderte oder sogar Tausende halten die einstweilige Verfügung für falsch und haben sie unterlaufen. Die „vertraulichen Loveparade-Dokumente“ wurden mittlerweile an etlichen anderen Stellen veröffentlicht.
http://www.fr-online.de/panorama/dokumente-bleiben-im-netz/-/1472782/4569714/-/index.html
3 September 2010 um 11:42 pm |
Meedia 02.09.10
Da hat bestimmt wieder Margarete Reske zugeschlagen: 28 0 190/10. Das ist ihr Aktenzeichen.
Kachelmanns Anwalt (nicht Christian Schertz) macht das große Geld.
26 Januar 2011 um 5:53 pm |
[…] Aktualisierung am 31.08.2008:Lesen Sie wie “N-TV” versucht, diese vermeintliche Peinlichkeit mit einer Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungenversucht zu verhindern: https://bloegi.wordpress.com/2008/08/28/die-deutsche-papstin-des-verbietens/ […]
17 Juni 2011 um 9:49 pm |
Bloegi wurde gefunden mit der russischen Suche
террористка ульрика майнхоф
was auf Deutsch „Terroristin Ulrika Meinhof“ bedeutet. Diese Frau hat Weltruhm!
21 Juni 2011 um 10:05 pm |
Der Bundesgerichtshof hat Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Köln zugunsten von Eva Herman gekippt. ‚Obsiegt‘ hat letztinstanzlich die Axel Springer AG.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.06.2011 – VI ZR 262/09 – (Springer./.Herman)
Herman hatte bei der Vorstellung ihres Buchs „Das Prinzip Arche Noah“ gegen die 68er gewettert:
Das Hamburger Abendblatt, das der Axel Springer AG gehört, hatte diese Äußerungen als Beschönigung des Dritten Reichs interpretiert:
Das wollte Eva Herman verboten haben und sie wollte auch Schmerzensgeld. Das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.01.2009
(Aktenzeichen: 28 O 511/08 Herman./.Springer) , das Herman ‚Recht‘ gab, wurde wahrscheinlich von Margarete Reske (siehe oben) gefällt. 28 0 ist Reskes Aktenzeichen. Das OLG Köln hatte das Urteil des LG Köln bestätigt.
Eva Herman ist vermutlich jetzt Justiz-Kritikerin geworden, ähnlich wie Jörg Kachelmann.
Links
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIZR26209_BGHZeitungsartikelimHamburgerAbendblattueberEvaHermansBuchDasPrinzipArcheNoahverletztAutorinnichtinihrenPersoenlichkeitsrechten.news11837.htm
21 Juni 2011 um 10:15 pm |
Wer das deutsche, 2002 GROSS reformierte Zivilrecht kennt, wundert sich sehr. Für Normal-Rechtsuchende gibt es praktisch nur noch eine Instanz. Berufungen werden in den meisten Fälle nach § 522 ZPO abgebürstet. Die Revision (hier beim BGH) wird praktisch nie zugelassen. Stellt sich aber die Axel Springer AG auf die Hinterbeine, wird selbstverständlich, was sonst undenkbar ist.
22 Juni 2011 um 9:20 am
Hamburger Abendblatt 21.6.2011
Der Bundesgerichtshof führt eine vom Oberlandesgericht Köln nicht zugelassene Revision durch. Da muss man Axel Springer AG oder noch mehr sein, damit einem das gelingt.
2 Juli 2011 um 11:59 am |
Greenpeace hat jetzt mit VW-Werbung etwas Ähnliches gemacht wie seinerzeit Hoffmann mit Solar-Werbung: einen Werbefilm so umgebaut, dass die Verlogenheit der Werbung deutlich wurde. VW bzw. die mit der Werbung beauftragte Lucasfilm Ltd. hat die Persiflage innerhalb von Stunden bei Youtube und Mimeo löschen lassen. Bemerkenswert ist immer noch ein Artikel in der Financial Times Deutschland, der VW-feindlich (!) ist.
http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:werbe-persiflage-volkswagen-und-die-dunkle-seite-von-youtube/60070913.html
15 Juli 2011 um 9:16 am |
Margarete Reske und ihre 28. Zivilkammer im Landgericht Köln an der Seite Kachelmanns:
LTO 14.07.11
Der LTO-Artikel ist interessant, weil in ihm einige Grundsatzentscheidungen zur Meinungsfreiheit im Internet zusammengestellt werden.
31 Juli 2011 um 4:33 pm |
Hier wird viel gemutmasst anhand eines „28 xx xxxx…“ Aktenzeichens des LG Köln, es handele sich um Entscheidungen der geschäftsplanmässigen Kammervorsitzenden Margarethe Reske. Das dürftze desöfteren fehlgehen. Bei der Pressekammer 28. des LG Köln macht auch dseren Vize Wilhelm Büch eine ganze Menge. Vornehmlich in Beschlusssachen. Nach dem was mir vorliegt könnte Büch einschlägig noch schlimmer sein als Reske selbst.
Nach mir selbst vorliegenden Schriftsätzen und Urkunden akzeptiert sogar „Eilantragsteller“ die unter falschem Namen, also ohne Aktivlegitimation unter dem A-Stellernamen. Obwohl genau das unter Vorlage eingeholter Meldebescheinigungen und Geburtenregisterauszügen beim Standesbeamten des Geburtsortes des „Eilrechtsschutz Suchenden“ bei ihm, Büch, mehrfach unter Vorlage ausdrücklich gerügt war.
Der Eilkläger, der mehrfach gegen mich um (sachlich unbegründeten) „einstweiligen Rechtsschutz“ bei der 28. K. LG Köln eingekommen ist, wurde zunächst ohne Rügeentscheidung einfach als Aktiv legitimiert behandelt. Büch ging soweit, um diese Tatsache in einem schon am 23.9.2008 durch Kammerbeschluss (ohne mündliche Verhandlung) offenbar zu verschleiern, ein glattes halbes Jahr später, nämlich am 23.3.2009 erst durch „Beschluss“ abzuweisen. Begründung: Der sei unter dem rubrierten, selbst zugelegten Spitznamen „unverwechselbar“. Da er sogar einen gemeinnützigen Verein (Jahresumsatz um die 2 Mio Euro) unter dem Spitznamen eingetragen leite. Und der Öffentlichkeit unter dem Spitznamen „bekannt“ sei.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den angeblichen Beschluss vom 23.09.2008, der tatsächlich am 23.03.2099 „verkündet“ wurde von Büch (so falsch auch von der Urkundsbeamtin beglaubigt), wies der Präsident des LG Köln „empört“ ab. Wohl weil dieser „Eilkläger“ seit Jahren mit Unmassen von „Einstweiligen Verfügungsanträgen“ mit Erfolg das LG Köln -aber auch teilweise die Pressekammer des LG Bonn- genarrt und an der Nase herum geführt hatte.
Zur „Begründung“ gabs den Standardtext „…entspricht der Sach- und Rechtslage….“. Es handele sich lediglich um einen rechtsunschädlichen versehenentlichen „Schreibfehler“. Wohlgemerkt, eines beschliessenden Kammerrichter u n d der die Verkündung beglaubigenden Urkundsbeamtin der Gerichtsstelle.
Es kam dann auch nach vielen Monaten ein „Berichtigungsbeschluss“ des Büch. Wohl liess sich der Präsident gegen meine Rüge der Zweifel an der Dienstfähigkeit ausführlich aus als „unverschämt“, den Verdacht zu äussern, sein Richter und seine Beurkundungsbedienstete könnten womöglich an Demenz leiden wenn sie beide offensichtlich nicht mehr wissen, ob gerade Winter des Folgejahres oder Sommer des Vorjahres sei.
Die StA Köln stellte das Strafverfahren wegen Verdacht der Rechtsbeugung, Falschbeurkundung und Begünstigung im Amt auch ein. Der „Mangel“ sei ein „Versehen“ und „Schreibfehler“ der inzwischen „zur Heilung rechtlich ausreichend“ ja auch geheilt worden sei.
31 Juli 2011 um 6:16 pm |
Erwin Thierfelder schrieb:
Das kenne ich auch. Man solle meinen, die teure Urkundsbeamtin / der teure Urkundsbeamte sei dafür da, die Richtigkeit amtlicher Schriftstücke zu prüfen, bevor sie verschickt werden, und Korrekturen zu bewirken. Doch das ist nicht so. Manche Entscheidungen der hiesigen Staatsanwaltschaft und der Gerichte wirken, als ob sie von Betrunkenen verfasst worden wären. Die Steigerung von „Schreibfehler“ ist „Büroversehen“. Gemeinsam ist allen diesen „rechtsunschädlichen Versehen“, dass die Schäden, die daraus resultieren, jedenfalls nicht von Justizangehörigen bezahlt werden.
Was Margarete Reske betrifft: Ich halte sie nicht für besonders „schlimm“. Sie ist meines Erachtens eine typische Richterin und als Vorsitzende der 28 Zivilkammer eine Galionsfigur.
31 Juli 2011 um 11:53 pm |
@ Thierfelder
Nehmen Sie´s satirisch gelassen:
Das einzig Positive, das dieses staatsdienerische „Lumpengesindel“ (Brüder Grimm) Ihnen gegenüber fertigbrachte, war Ihnen ein verdammt langes Leben lang zu wünschen – bis [wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den angeblichen Beschluss vom 23.09.2008, der tatsächlich am 23.03.2099 „verkündet“ wurde] -> 23. März 2099, das ist doch was, da haben Sie fast schon das nächste Decennium im Blick, also machens was draus;-)
1 August 2011 um 11:07 am |
Hallo, richtig Herr Bloegi, ich sehe die Vorsitzende auch nur als Gallionsfigur bestimmter Zensurfans im (politischen?) öffentlichen Dienst. Genau deshalb hielt ich es nicht für ganz überflüssig, auf die aktive Rolle ihres Vize mal hinzuweisen. Bliebe zu ergänzen, die Kammer hat planmässig (via Internet über das LG Köln Portal einsehbar) ja noch mehr beisitzende Berufsrichter. Dass diese auch einschlägig mitspielen könnten legt sich zumindest sehr nahe, was Kammerbeschlüsse (nicht nur die „Berichterstatter“ Beschlüsse ergehen ja) anbetrifft. Auch wenn Vorsitzende und Vize den beisitzenden Richter mit 2:1 Stimmen überstimmen können. Zumal bei Stimmengleichheit die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag gibt. Was man ja aus rechtlichen Richterschutzgründen nie erfährt. Ich weiss nicht ob man es eigentlich veröffentlichen könnte und dürfte wegen zu dünner gerichtssicherer Beweislage. Aber ich drücke es mal ganz allgemein so aus: Rein r äu m l i c h gesehen ist das LG Köln nicht gerade fern dem rheinischen Haupttempel der Scientology gelegen. Und f ü r Köln, gewissermaßen pro Köln können Bedienstete in Köln ansässiger Behörden ja durchaus sein.
Ja ZWG, ich kanns im speziellen Fall gelassen nehmen. Ich brauchte mir nicht einmal mehr einen Anwalt zu nehmen und mich gemütlich zurück lehnen. Mein „Eilkläger“ (Aktivist und Mitglied nicht nur von PETA sondern auch der „Tierschutzpartei“, also als parlamentarischer Arm der „Glaubensgemeinschaft Universelles Leben“ in Marktheidenfeld eingeordnet) hat dann sogar wegen meiner Kritik an seinem „Tierschutz“ und Umgang mit öffentlichen Mitteln mir bis zum OLG ohne meine Verteidigung sogar „Bestrafungsbeschlüsse“ (500 Euro erstatzweise 5 Tage Zwangshaft) angehangen.
Nur hab ich beim AG (Direktorin) als Vollstreckungsgericht und im Büro der hiesigen Gerichtsvollzieher Schutzschriften mit Nachweisen des richtigen „Gläubigernamen“ hinterlegt und aufgefordert, im Falle von Vollstreckungsanträgen/-aufträgen zuverlässig die Identität des Auftraggeber zu überprüfen und mit der rubrierten Identität des Titelinhabers abzugleichen. Und bei Unstimmigkeit die Vollstreckung abzulehnen. (Vollstreckung gegen Unschuldige gegen die ….nicht in d i e s e r Weise……)
Bei den Erinnerungen gegen GK-Rechnungen hat das LG dargelegt, da die PK dem Gericht gegenüber geschuldet seien, sei die fehlende Aktivlegitimation des Sachklägers rechtlich unerheblich und fügt die Bemerkung hinzu:
„Auch wenn es bei der Vollstreckung zu Problem kommen kann.“
Der Eilkläger hat auch versucht zu vollstrecken. Danach bekam ich unter der Absenderadresse seiner Tierschutzläden eine EMail mit dem Betreff: „Hast du ein Problem du Scheißhaufen du“. Was drinsteht weiss ich nicht, habe ich gelöscht ohne zu öffnen.
1 August 2011 um 3:05 pm |
Netter Link zur Tierschutzpartei und zum Universellen Leben:
http://de.indymedia.org/2007/11/198316.shtml
PETA bestreitet etwas mit UL zu tun zu haben.
22 September 2011 um 11:27 pm |
Edelstein Reske und ihr Kabinett haben wieder einen publizitätsträchtigen Prozess. J.Kachelmann verklagte C.S.Dinkel (so genannte Sabine W.) auf Unterlassung und bekam eine einstweilige Verfügung. Sie durfte nicht mehr behaupten, er habe sie vergewaltigt, hat es aber trotzdem getan – sogar in einer Zeitung.
BILD 22.09.11
Der letzte Satz ist der wichtigste: „Schon im Juli hatten Richter der Ex Geliebten diese Äußerungen per einstweiliger Verfügung verboten.“ Dinkel hat also einer EV zuwider gehandelt. Jetzt dürfte das ganze Honorar, die sie von der Bunten bekommen hat, für Prozesskosten und Strafe draufgehen.
In diesem Fall bin ich für Dinkel. Sie soll sagen dürfen, was sie will. Wenn sie lügt (meines Erachtens hat sie zumindest übertrieben), werden die Brüche in ihrer Geschichte immer deutlicher zutage treten. Genauso wenig darf verboten werden die Konsistenz ihrer Geschichte und ihre Charaktereigenschaften öffentlich zu erörtern.
23 September 2011 um 11:05 pm |
Wiederum völlig unverständlich. Wenn ich die Sache richtig verstehe aus vorstehendem Kommentar, so steht der (angebliche oder tatsächliche) EiV Verstoss wohl in der abdruckenden Illustrierten.
Was an Interview abgedruckt in einer Zeitung steht muss nicht wahr sein. Durch Vorlage einer Ausgabe (Kopie, Scan, Screenshot pp.) liesse sich höchstens glaubhaft machen, derartiges habe dringestanden und sei von der Betreffenden -angeblich- so geäussert worden zwecks Veröffentlichung. Nicht glaubhaft machen liesse sich damit in summarischen Eilverfahren das genau das auch wahr ist. Um zu ermitteln ob es wahr oder unwahr ist bedürfte es einer ordentlichen Beweisaufnahme durch das Gericht. Die ist aber wegen des gewollten summarischen Charakters des Eilverfahrens eben in solchem „Heisse Nadel Prozess“ den Richtern untersagt.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Der Missbrauch des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zum „kurzen Prozess“ als „Endrechtssprechung“. Und zwar der Missbrauch den Richter begehen und von „Eilklägern“ lediglich als „Geheimtip“ der Juristen bekannt geworden ausgenutzt. Und gerade die Buskes, Reskes und Co. entwickeln da bedenkliche Aktivitäten.
Mir assoziiert sich dabei unwillkürlich immer die erinnernde Vision der Parteigerichtsbarkeit zwischen 1933 – 1945 (Showprozesse Nürnberger Reichsparteitage, Sondergerichte, Volksgerichtshof….) bzw. auch der Antifa Terrorjustiz der sowjetisch besetzten Zone respektive Frühzeit der gerade erst gegründeten DDR in den 50er Jahren. Rollen auch jetzt nicht direkt die Köpfe, die Existenzen oftmals aber schon. Der Vergleich hinkt auch nicht etwa wegen der „milderen“ bzw. fehlenden „körperlichen Straffolgen“ (Todesstrafen). Wohl aber steht der Vergleich generell in der Methodik und ihrer grundlegenden Tendenz aus verfassungspolitischer Sichtweise.
Für mich ist sowas zu meiner tiefen Überzeugung an sich schlicht als richterliche Dienststraftaten der Rechtsbeugung einzusortieren. Was im Falle der (freilich völlig utopischen) Verurteilung solcher Richter von der gesetzlichen Rechtsfolge der Rechtsbeugung her unter anderem die dauerhafte Dienstentfernung solcher Richter zur Folge zu haben hätte. Und wenn mich jemand fragen würde so würde er von mir meine freie Meinung und Überzeugung hören: Solche Richter haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.
Erwin Thierfelder
Kommunal- und Rechtspolitiker in Gummersbach
Mitglied der Partei ALLIANZ GRAUE PANTHER (AGP)
1 Dezember 2011 um 9:16 pm |
Reske, Büch und Strunk vom Landgericht Köln haben wieder zugeschlagen. Ihr Urteil:
Der Klimaberater der Bundesregierung Rahmstorf hat einen Unterlassungsprozess gegen die freie Wissenschaftsjournalistin Meichsner zu zwei Dritteln verloren. Die Geschichte wird geschildert auf
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,796623,00.html
10 Juli 2012 um 10:33 pm |
Landgericht Hamburg schützt Persönlichkeitsrechte des Papstes.
FR 10.07.12
Der Vorsitzende Richter Andreas Buske kann es aber nicht gewesen sein. Denn Buske ist ins Hanseatische Oberlandesgericht befördert worden.
Benedicts Gang zum Kadi hat ihm selbst am meisten geschadet. Der SPIEGEL zeigt ein teuflisches Bild von ihm
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/papst-benedikt-geht-gegen-titanic-vor-a-843608.html
und FOCUS prunkt sogar mit einem der verbotenen Bilder
http://www.focus.de/kultur/medien/undichter-pontifex-als-titelbild-papst-benedikt-xvi-klagt-erfolgreich-gegen-satiremagazin-titanic_aid_779917.html
x Gazetten mokieren sich darüber, dass der Papst doch eher der zeitlichen Gerechtigkeit vertraut als der ewigen.
19 September 2012 um 10:26 pm |
Viel Lärm um nichts
FTD 30.08.12
Die nächste Titanic-Ausgabe heißt „Bettina Wulff dreht Mohammed-Film“ mit Titelbild: Bettina W. wird von muslimischem Krieger mit Dolch ergriffen, einer mutmaßlichen Muhammad-Karikatur.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:mohammed-karikaturen-auch-titanic-plant-islam-titel/70092922.html