
[Udo Pohlmann]
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat Udo Pohlmann einem Polizeibeamten übel nachgeredet. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen Anklage erhoben. Aus einer E-Mail von Pohlmann:
Prozessbeobachter in Bielefeld gesucht (Freitag 6. 5. 2011) 10 Uhr AG Bielefeld
Weil die Staatsanwaltschaft angeblich ohne Ermittlungen die Strafsache gegen einen Polizeibeamten eingestellt hatte, will mach mich wegen übler Nachrede anklagen. Ein Psychiater ist dazu geladen.
Wer kann in Bielefeld als Beobachter anwesend sein ?
Gemäß 220 StPO habe ich folgende Personen selbst geladen:
Polizeipräsident (Mitglied Rotary Club)
Polizeidirektor (Mitglied Rotary Club)
Ehemaliger Polizeipräsident (Mitglied Rotary Club)
Angela Merkel (Mitglied Rotary Club)Dazu etliche Polizeibeamte
Kleine Korrektur: Angeklagt ist Pohlmann längst. Man will ihn verurteilen. Doch bemerkenswert ist folgender Halbsatz: “Weil die Staatsanwaltschaft angeblich ohne Ermittlungen die Strafsache gegen einen Polizeibeamten eingestellt hatte…”.
Pohlmann hat sich also über einen Polizeibeamten unvorteilhaft geäußert. Doch offenbar waren Pohlmanns Äußerungen nicht deftig genug. Denn sonst hätte man ihn wegen Beleidigung angeklagt. Eine Anklage wegen übler Nachrede bedeutet, dass Pohlmann etwas Unwahres über jenen Beamten gesagt oder geschrieben haben soll.
Wie wird bewiesen, dass Pohlmanns Behauptungen offenkundig unwahr waren? Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen jenen Beamten ein und stellt es sofort wieder ein mit dem angeblichen Ergebnis, der Beamte sei unschuldig. Ermittelt wird bei derartigen Ermittlungsverfahren nicht. Sinn des Pseudo-Verfahrens ist nur, ein Papier mit dem Briefkopf der Staatsanwaltschaft und einem Aktenzeichen zu produzieren, auf dem steht:
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Beamte XXX unschuldig.
Diese Einstellungsverfügung wird gegen Pohlmann eingebracht, d.h. während der Hauptverhandlung verlesen werden. Im Urteil wird es dann heißen, der Tatbestand der üblen Nachrede sei aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen jenen Polizeibeamten festgestellt worden. Dass diese Ermittlungen niemals stattgefunden haben, dafür interessiert sich das Gericht einen Dreck. Im Regelfall wird sogar verhindert, dass die Verteidigung die Akte des Pseudo-Ermittlungsverfahrens einsieht.
§ 220 StPO wird Pohlmann nicht helfen. Denn dafür müsste er viel Geld hinblättern.
Doch Pohlmanns Abscheu gegen Rotary teile ich. Service-Clubs wie Rotary, Lions, Kiwanis usw. geben vor, sie leisteten anderen Menschen Dienste. So ließ sich der Präsident des Landgerichts Marburg fotografieren, wie er als Vorsitzender der Lions einen Scheck zugunsten eines Kindergartens überreicht – selbstverständlich mit Kindern, damit es auf die Gefühle drückt. Die wesentlichen Dienste erweisen die Service-Clubs jedoch ihren eigenen Mitgliedern.
Die Service-Clubs sind opportunistische Karriere-Fördervereine – Seilschaften – für (sub)mediokre Personen. Sie sind der offenen Gesellschaft zuwider und somit demokratiefeindlich. Ein Mensch mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und selbstbewusstem Charakter tritt einem solchen Verein nicht bei.