Neue Meisterleistung der BILD-Zeitung in puncto Hinterfotzigkeit

Die Ermordung eines Staatsanwalts im Amtsgericht Dachau kommentierte BILD am 12.1.2012 so:

TILMAN T. († 31) IM GERICHT ERMORDET
Junger Staatsanwalt wollte Familie gründen

Ermordeter Staatsanwalt war Einser-Schüler [...] Er war jung, hochbegabt, verliebt. Staatsanwalt Tilman T. († 31) hatte eine glänzende Karriere vor sich, plante ein schönes Leben. Bis Rudolf U. (54) am Mittwochnachmittag im Amtsgericht Dachau plötzlich eine Pistole (Kaliber 6,35 mm) aus der Hosentasche zog. Mit zwei Schüssen streckte er den Juristen nieder. [...] Unendliche Trauer um einen liebenden Ehemann und ehrgeizigen Anwalt. Tilman T. – als Jurist ein außergewöhnliches Talent [...]

Dazu zeigte BILD das Bild eines Schnösels: eingebildet, dümmlich und hoffnungslos überernährt:


[Nachtrag: Kurz nach Erscheinen dieses Artikels hat BILD seine Tilman-T-Bilder gelöscht, allerdings nicht das mit dem dicken Bauch. Das Bild hier präsentiert die Abendzeitung München vom 12.1.2012.]

BILD:
“war Einser-Schüler”
“glänzende Karriere vor sich, plante ein schönes Leben”
“um einen ehrgeizigen Anwalt”
“als Jurist ein außergewöhnliches Talent”

Im Ergebnis
“streckte er den Juristen nieder”
Wer den Juristen niederstreckte, zeigt BILD auch:

Ein bodenständiger Mann im Griff zweier Beamter, ein typischer BILD-Leser. Was die anderen BILD-Leser bei dieser BILD-Lektüre empfinden, kann ich mir denken, schreibe es aber aus Pietät nicht.

Die Süddeutsche Zeitung, die auch etwas vom BILD-Erfolg abhaben will, sekundiert am 17.1.2012:

Hass auf Bayerns Justiz und das Gefühl, permanent ungerecht behandelt worden zu sein, waren die Motive für den Todesschützen im Dachauer Amtsgericht. [...] Reue zeigt er nicht [..] Wie Anwalt Wilfried Eysell am Montag der SZ sagte, habe ihm der Transportunternehmer erklärt, dass er seit sieben Jahren immer vor Gericht verloren habe. Stets sei alles an ihm hängengeblieben.

Mit wem sich die Bevölkerung solidarisiert, dürfte offenkundig sein.

Wäre es nicht besser Richter (und Staatsanwälte) zu wählen und abzuwählen statt sie zu ermorden?

Der einzige substanzielle Fortschritt der BRD-Justiz gegenüber der NS-Justiz war die Abschaffung der Todesstrafe. Dabei soll es bleiben und zwar für alle. Abgesehen davon war die Erschießung des Staatsanwalts sinnlos. Bei den Verhältnissen in der Justiz, so wie sie sind, ernennt das bayrische Justizministerium einfach einen neuen. Der wird sich von dem erschossenen Staatsanwalt nicht wesentlich unterscheiden.

Ulrich Brosa

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29 Antworten zu „Neue Meisterleistung der BILD-Zeitung in puncto Hinterfotzigkeit“

  1. Erwin Thierfelder sagt:

    Für die Direktwahl der Staatsanwälte und Richter bin ich schon lange. Für ihre Ermordung war ich natürlich noch nie.

    Das muss aber mit der Wahl dann anders laufen als mit der Wahl der ehrenamtlichen Richter, Schöffen und Geschworenen im ordentlichen Strafrecht. Erst recht als bei deren “Bestellungsverfahren” für die Gerichte der freiwilligen Fachgerichte der sogenannten “freiwilligen Rechtspflege”. (Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte usw.)

    Die Finger der Parteien müssen aus den Wahlen der Entscheider “Im Namen des Volkes” raus. Den Tatsachen nach und von Rechtswegen müsste sich so mancher Richter von amtswegen eigentlich erst einmal bei der Urteilsverkündung wegen Meineid gegen seinen Amtseid selbst verhaften sobald er die Formel “Im Namen des Volkes” ausgesprochen hat. Weil oft schon das glatt gelogen ist.

    Ich zitiere mal aus der Ratsvorlage der Gemeindeverwaltung einer kleinen NRW Gemeinde im Oberbergischer Kreis zur Schöffenvorschlagswahl der Gemeinde fürs Amts-/Landgericht (3 vom Tausend der Einwohner) 1980 nur einschlägig beispielhaft.

    “Im Ergebnis der letzten Kommunalwahl kann die CDU Fraktion 19 Personen, die SPD Fraktion 11 Personen und die FDP Fraktion vier Personen benennen.

    Der Rat beschließt folgende Vorschlagsliste für Schöffen: ******** ”

    Noch schlimmer ist es bei den Jugendschöffengerichten. Da werden als Laienrichter “in der Jugenderziehung besonders erfahrene Personen” bestellt.

    Da finden sich viele Kirchenaktivisten. Andererseits landen Strafverfahren wegen Pädophilie fast in schöner Regelmässigkeit auch gegen den 50+ Täter vor den Jugendgerichten. Da soll ja der “besonders in der Jugenderziehung erfahrene” Richter beurteilen was dem Kind vom Täter an Leid zugefügt wurde.

    Kirchenleute, klar, super. Der ist von Beruf wegen ja schon verpflichtet dem Täter zu verzeihen. Sonst kriegt er selbst Stress mit seinem “Boss da oben im Himmel.”

    Ich traue einem seriösen lebenserfahrenen vom Volk nur selbst gewählten Mitbürger, der als Kind lediglich mal Ministrant war, in padophilen Strafsachen eigentlich eher ein schuld- und tatangemessenes Urteil zu als seinem Pfarrer, Bischof oder Kardinal.

    • bloegi sagt:

      Ihre schlechten Erfahrungen mit Schöffen bestätige ich. Bekanntlich sind “Schöffe” und “Schuft” aus demselben hebräischen Wort abgeleitet, welches “Richter” bedeutet. Warum die Schöffen so schlecht sind, haben Sie erklärt: Die Schöffen sind Hampelmänner und -frauen der lokalen, parteigebundenen Honoratiorenschaft.

      Daraus folgt die Forderung, dass Leute, die sich als Richter/nnen zu Wahl stellen, keine Partei-Mitglieder sein dürfen. Das ist eigentlich von vornherein klar. Denn Parteizugehörigkeit und Unparteilichkeit schließen einander aus. Auch muss den Parteien untersagt werden die von ihnen bevorzugten Kandidat/nnen durch Wahl-Propaganda zu unterstützen.

      • R. Meier sagt:

        Und dann versuchen Rechtsanwälte ihren Vorschlag wieder zu unterlaufen. Legaliseren der Parteilichkeit …

        Siehe wie Richter das Richtergesetz umgehen … und schreiben: das sei legal

  2. bloegi sagt:

    R.Meier sagte:

    Siehe wie Richter das Richtergesetz umgehen … und schreiben: das sei legal

    Seit Baron Schweinsberg dagegen protestierte, sind nur ein paar Jahre vergangen und doch wird die Situation für die Justiz zunehmend instabil. Immer mehr Menschen wird bewusst, dass RichterInnen durch hemmungslose Rechtsbeugung zulasten vermeintlich Schwächerer ihre Pfründe sichern. Der Zorn ist schon so heftig entflammt, dass Medien wie Bild damit Geld verdienen können. Um das zu demonstrieren, habe ich den obigen Artikel geschrieben.

  3. Erwin Thierfelder sagt:

    Ich begrüsse es ausdrücklich, wenn Bloegi einmal die Folgen der Ursachen -und die privatwirtschaftliche Vermarktung der Folgen durch den angeblich demokratischen Journalismus- aufzeigt.

    Solche Entgleisungen und schwindendes Unrechtsbewusstsein des “einfachen Mannes” sind gezielt provoziert mit korrumptiven Schweinereien, die nicht nur mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun haben sondern ausdrücklich darauf aus sind, die Rechtsstaatlichkeit zu demontieren und letztlich in Bestand und Wirkung zu beseitigen.

    Schon 1980 ff. hatte ich mich als Ratsmitglied in 51702 Bergneustadt mit internem -und dann öffentlichem- Aufstand gegen die Schiebereien an den Schöffenwahlen (Fraktionsvertreter “stimmten” sich vorher mit Amtsrichtern “ab”.) mich zwischen alle Stühle gesetzt. Das tut mir auch nicht leid.

    Das Ganze ging so offensichtlich verfassungswidrig ab, das der vorsitzende Richter des Schöffengericht und Vorsitzende des Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht, im AG Bezirk selbst für die CDU im Stadtrat sass.

    D.h. die Schöffenvorschläge der Gemeinde (§ 36 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG]) mit beschließt und beeinflusst. Andererseits im Wahlausschuss beim Amtsgericht (§ 40 GVG) mit doppelter Stimme bei Abstimmungspatt sich “seine” Schöffen zusammen suchte.

    Gegen diese Unvereinbarkeit von kommunalem Mandat und Vorsitz im Schöffenwahlausschuss rief ich die Dienstaufsicht an. Freilich fruchtlos – die Richter seien Unabhängig und der Aufsichtsweisung nicht zu unterwerfen.

    Und ich ging auch den Landtag NRW an über den Petitionsausschuss.

    Da wurde vom Berichterstatter des PetAusschuss allein ohne Ausschussberatung und -abstimmung auch dreist abgeschmiert.

    Es sei erwiesen und “seit langem bekannt”, das kommunale Mandat sei mit dem Richteramt vereinbar. Wie die Verfassungsgerichtsbarkeit schon entschieden habe.

    Das aber war genau eben nicht Gegenstand der Beschwerde sondern die Frage der Vereinbarkeit von kommunalem Mandat im Amtsgerichtsbezirk und Vorsitz im Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.

    Richtern sei -so der Berichterstatter des NW PetAusschuss- zwar die gleichzeitige Mitgliedschaft im Bundestag und Landtag versagt, sie vom kommunalen Mandat auszuschließen würde Richtern erhebliche und geschützte persönliche Grundrechte des Grundgesetzes entziehen.

    Die Abseifschrift des PetAusschuss war unterschrieben mit “Berichterstatter” und “Kauder -MdL-”.

    • bloegi sagt:

      Erwin Thierfelder schrieb:

      Es sei erwiesen und „seit langem bekannt“, das kommunale Mandat sei mit dem Richteramt vereinbar.

      Das Gegenteil ist richtig. Eine sehr üble Rolle spielen in dieser Auseinandersetzung die Dres.Schmidt-Räntsch (heißen beide Schmidt-Räntsch, sind vermutlich Brüder oder Vater und Sohn). Schmidt-Räntsch haben einen Kommentar zum Deutschen Richtergesetz herausgegeben, der voller Unsinn und Fantastereien steckt. Andere, wissenschaftlich renommiertere Kommentatoren wie Fürst, Mühl und Arndt haben Schmidt-Räntsch nachdrücklich widersprochen. Es gibt auch kein ordentliches Gericht, das den Blödsinn der Schmidt-Räntschs mit einem Urteil oder Beschluss bestätigt hätte. Eine solche Bestätigung würde auf eine Rechtsbeugung hinauslaufen, da § 4 DRiG eindeutig ist.

      Ich habe das in meiner Verfassungsbeschwerde analysiert
      http://www.althand.de/ullrich.html
      Nichtsdestoweniger tun die vielen Richter-Schlitzohren so, als sei das Geschwafel von Schmidt-Räntsch ein Gesetz. Die meisten Richter – ebenso die meisten Richterinnen – sind halt betrügerische Opportunisten, die sich nur dann an Gesetze halten, wenn ihnen das nützt.

  4. Erwin Thierfelder sagt:

    Bemerkung zur verlinkten VB d. Dr. Brosa (Bloegi):

    Wie auf Seite 3 konkludent angesprochen, stellt sich die Unvereinbarkeitsfrage auch aus Sicht, inwieweit Richter kommunale Mandate bekleiden dürfen und die Kommunalentscheidungen deshalb rechtsunwirksam sind.. Diese Frage war natürlich nicht -im Kontext der VB wegen unzulässiger Richteramtsausübung- in dieser Verfassungsbeschwerde dem BVerfG zur Entscheidung stellbar. Nur aus Sicht der Richteramtsausübung bei gleichzeitigem Kommunalmandat.Die umgekehrte Fragestellung könnte nur in einem Rechtsstreit mit einer Kommune disponiert werden, deren Vertretungskörperschaft ein oder mehrere Richter angehören.

    Ist die Gemeindeordnung und Kommunalwahlgesetz/-Ordnung auch Ländersache und kann differieren gilt dennoch schon wegen Art. 20 Abs. 2 GG, grundsätzlich können der Kommunalvertretung keine Bediensteten von Behörden (§ 11 StGB = ….”auch ein Gericht”….) angehören, die eine allgemeine oder eine besondere Rechtsaufsicht über die kommunale Körperschaft ausüben deren Beschlussorgan der Gewählte angehören soll.

    Jedenfalls sind solche aktiven Attacken auf das grundgesetzliche Rechtsstaatlichkeitsgebot die regelrechten Initialzündungen auch für tätliche Angriffe auf Justizbedienste durch ihre Opfer. Reichlich Anlass -zu Recht oder zu Unrecht im Einzelfall- zur Täteransicht, sogar mit Richter- und Staatsanwaltsmorden lediglich eine Art “Notwehr” zu begehen. BILD agierte mal wieder in die falsche Mitleidskiste. Immer noch gilt: Sowas kommt von sowas. Wo Wirkungen sind da sind auch Ursachen.

    • bloegi sagt:

      Mord kommt allenfalls als so genannter Tyrannen-Mord in Frage, wenn also ein Gewaltherrscher bereits zahlreiche Menschen ins Jenseits befördert hat und alles dafür spricht, dass er es weiter tun wird. Das traf auf den Staatsanwalt in Dachau nicht zu.

      Darüber hinaus empfehle ich den Unterschied zwischen § 32 (Notwehr) und § 34 (Notstand) StGB zu verstehen. Juristen sind damit überfordert. Die Wörter, auf die es ankommt, habe ich durch Dickdruck hervorgehoben:

      § 32
      Notwehr

      (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

      (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

      versus

      § 34
      Rechtfertigender Notstand

      Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

      Siehe dazu auch
      http://bloegi.wordpress.com/2009/06/13/marvin-heemeyer-ein-amerikanischer-held/

      • R. Meier sagt:

        Die Gründe für Überforderung:

        -> ein verbrecherisches System wurde von Juristen geschaffen.
        -> Juristen können nicht Lesen.
        -> Juristen meinen alles, was sie meinen ist generell korrekt
        -> Bruch des Richtergesetzes!
        -> Käuflichkeit!
        -> Mitmischen in Politik.

      • Helmut Karsten sagt:

        Tja, gutes Beispiel zur Sache:
        Wenn Sie meinen Fall dagegenhalten, werden Sie erkennen, dass ich in keinster Weise auf ‘Notwehr’ verteidigt wurde. Die Schlagwoerter?
        ‘Gegenwaertig’ ? >> erwiesen.
        ‘Angriff’ ? erwiesen (der 4.)

        Dieser Richter Dengler WUSSTE, dass er einen unschuldigen Vedrurteilt.
        Der Staatsanwalt Petrat WUSSTE dass er den falschen anklagte.

        http://www.helmutkarsten.de

  5. Max sagt:

    Mein Mitgefühl gilt zunächst den Angehörigen des Staatsanwaltes, denn Gewalt kann grundsätzlich keine Lösung sein.

    Ob allerdings der Todesschütze die alleinige Schuld für den Tod des jungen Staatsanwaltes trägt, möchte ich doch sehr bezweifeln. Vielmehr glaube ich, dass Frau Justizia und die in ihrem Namen agierenden Personen einen nicht unwesentlichen Anteil an den Geschehnissen tragen. Ich möchte nicht wissen, in welcher herablassenden, überheblichen Art man dem Angeklagten in dem Verfahren entgegen getreten ist.

    Typisch ist auch, wie so oft eigentlich, dass der Angeklagte Differenzen mit seinem Rechtsanwalt hatte. Der war nämlich offensichtlich – wie üblich – mal wieder mehr mit seiner eigenen Kostenrechnung und weniger mit dem Sachverhalt des Verfahrens beschäftigt.

    Ich mag ja keine Richter und auch keine Staatsanwälte besonders, aber Rechtsanwälte, also Juristen, die ihr unsinniges Studium schlechter als Note 2 abgeschlossen haben, die kann ich überhaupt nicht leiden. Die kotzen mich echt an!

  6. Tilman sagt:

    Eine Wahl hätte die Ermordung meines Vornamensvetters auch nicht verhindert. “Veruntreuung von Arbeitsentgelten” (gemeint ist wohl Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen) wäre ja gerade etwas, was ein gewählter Staatsanwalt besonders energisch verfolgen würde, da niemand Unternehmen mag, die ihre Mitarbeiter bzw. die Allgemeinheit bestehlen.

    • bloegi sagt:

      Tilman sagte:

      „Veruntreuung von Arbeitsentgelten“ (gemeint ist wohl Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen) wäre ja gerade etwas, was ein gewählter Staatsanwalt besonders energisch verfolgen würde, da niemand Unternehmen mag, die ihre Mitarbeiter bzw. die Allgemeinheit bestehlen.

      Bessere Reklame als mit diesem Satz hätten Sie für die direkte Richterwahl kaum machen können.

      Trotzdem sind sie dagegen. Ähnlich wie Roderic wollen Sie “Optimaten” und Sie machen glauben, dass das gegenwärtige Justizpersonal im Wesentlichen aus derartigen “Optimaten” besteht. Das wollen übrigens auch die gegenwärtigen Justizangehörigen glauben machen, nämlich dass sie “Optimaten” sind. Die Aufrechterhaltung dieses Aberglaubens ist ihr Lebenselixier.

      Wer soll herausfinden, ob ein Mensch “Optimat” ist oder nicht? Gott? Oder die hessische Ministeralbürokratie? Derartige Ansichten sind demokratiefeindlich. Früher wurde auch der Regierungschef von “Gottes Gnaden” bestimmt, da das dumme Volk angeblich unfähig war zu erkennen, was für es selbst am besten sei.

      Den BILD-Artikel habe ich, wie bereits mehrfach betont, nicht wegen des Mordes analysiert, sondern weil er ein Indikator ist, dass der Aberglaube an die “Optimaten” schwindet. Es gibt mittlerweile viele solche Indikationen z.B.
      http://bloegi.wordpress.com/2011/09/07/bild-schlachtet-den-dschingis-hahn/
      aber auch die Unbeliebtheit der Bundesjustizministerin, die in erster Linie wegen ihres Amts unbeliebt ist.

      • R. Meier sagt:

        Die Richterwahl würde unser System beflügeln in Sachen Gerechtigkeit.

      • Tilman sagt:

        Ich sehe halt die Gefahr darin, dass gewählte Staatsanwälte / Richter sich hauptsächlich von Mehrheitswünschen leiten lassen wegen Wiederwahl und so. Dann wird halt angeklagt / verurteilt wer gerade im “gesunden Volksempfinden” (siehe wikipedia was das Wort bedeutet) unbeliebt ist (ggf. durch BILD auswählen lassen). Und umgekehrt nicht angeklagt / verurteilt, wer beim “gesunden Volksempfinden” beliebt ist. Also z.B. ein Blasmusikdirigent (ich sehe gerade, er ist auch Organist) wie C.A. :-)

      • bloegi sagt:

        Sie irren sich. Der Blasmusikdirigent ist nicht beliebt. Er ist aus mehreren Organisationen hochkantig geflogen. Jetzt schleimt er sich bei der katholischen Kirche ein. Die katholische Kirche aber ist mittlerweile sogar im ultramontanen Amöneburg anrüchig geworden und wird bald noch mehr Anhänger verlieren.

        Dagegen habe ich die Besetzung von Ämtern hier in der Umgebung beeinflusst – durch Kampagnen bei Wahlen.

        Sie können die Frage nicht beantworten, weshalb Richter durch Ministerial-Bürokratien besser bestimmt werden als durch Wahlen. Die Ministerial-Bürokratien sind kleine verstunkene Klicken, die Leute einstellen, wenn sie zur jeweiligen Ministerial-Bürokratie passen.

      • Roderic sagt:

        Vielleicht noch entlastendes Wort zum Optimaten:

        Das Schöne, Wahre und Gute fällt leider nicht immer zusammen. Die Fähigsten eines Faches sind halt nur selten die Schönsten und noch seltener die Sympathischsten. Erschwerend kommt dazu: Meist nehmen sie keinerlei Rücksicht auf den Publikumsgeschmack.

        Ich bitte, das nicht als Beweis für Demokratiefeindlichkeit zu verstehen, sondern lediglich als Beobachtung.

      • bloegi sagt:

        Roderic sagte:

        Die Fähigsten eines Faches sind halt nur selten die Schönsten und noch seltener die Sympathischsten. Erschwerend kommt dazu: Meist nehmen sie keinerlei Rücksicht auf den Publikumsgeschmack.

        Warum sollte eine Ministerial-Bürokratie in der Lage sein die Fähigsten zu bestimmen? Wir sehen seit mehreren tausend Jahren, was geschieht, wenn die jeweilige Herrschaft die Richter inthronisiert.

        Roderic sagte:

        Ich bitte, das nicht als Beweis für Demokratiefeindlichkeit zu verstehen

        Selbstverständlich sind diese Ansichten demokratiefeindlich. Sie sind obendrein verfassungsfeindlich. Denn die gegenwärtige Praxis, dass nämlich die Richter von der Exekutive ausgesucht und ausgehalten werden, ist mit der Gewaltentrennung (Artikel 20 Grundgesetz) und der richterlichen Unabhängigkeit (Art.97 GG) unvereinbar.

        Nebenbei: Ich halte das Grundgesetz wegen seiner vielen Gemeinplätze (von den Juristen “Generalklauseln” genannt) für eher schlecht. Nichtsdestoweniger ist es zutiefst bedauerlich, dass nicht einmal die Grundrechte, die im Grundgesetz festgestellt werden, in der Praxis eingehalten werden.

      • Roderic sagt:

        Andererseits geht direkte Demokratie manchmal wie bei Barabbas aus.

      • bloegi sagt:

        Die Hinrichtung des Jeschua haNozri, auf die sie anspielen, ist nicht von einem gewählten Richter beschlossen worden, sondern von einem, der die Gewaltentrennung nicht respektierte. Nach Tacitus:

        Der Mann, von dem sich dieser Name herleitet, Christus, war unter der Herrschaft des Tiberius auf Veranlassung des Prokurators Pontius Pilatus hingerichtet worden.

        Aus der christlichen Müh-Tollogie ist keine andere Aussage ableitbar.

        Dass Richter, um sich als gnädige Herren feiern zu lassen, den Mob bestellen, das ist heute nicht anders. Die Amtsgerichtsdirektoren Laudi und Krug ließen die heimischen Journalisten und ganze Schulklassen zu den Verhandlungen kommen, bei denen sie mich einmal mehr wegen Beleidigung irgendwelcher Justizangehöriger verurteilen wollten. Diese Schüsse gingen regelmäßig nach hinten los. Die Journalisten schrieben freundlich über mich und die Schulklassen lernten, dass Roderic’s “Optimaten” in Wirklichkeit Scheißkerle sind.

        Der Richter Mirko Schulte, der nicht durch öffentliche Wahlen, sondern durch justizinterne Mauschelei Amtsgerichtsdirektor in Biedenkopf geworden war, wurde neulich von einem Bekannten mit dem Ausruf

        AAAAAh, der Herr Theaterdirektor!

        begrüßt. Schulte soll sich fürchterlich aufgeregt haben.

    • Roderic sagt:

      Der Mob – das sind nicht die anderen, der Mob steckt in uns. Den muss man nicht bestellen, er ist virulent.

    • beamtendumm sagt:

      Doch eine Richterwahl durch das Volk hätte diese Tat wahrscheinlich verhindert. Denn der Täter hätte dann andere Möglichkeiten gehabt gegen Unrecht wirkungsvoll vorzugehen.

      Und vielleicht wären einige der früheren Urteile gegen Rudolf U. ganz anders ausgegangen. (Auch dies hätte die Tat verhindert.)

      Richtig ist aber auch, dass die Richterwahl durch das Volk und auf Zeit nicht das Allheilmittel ist.

      Vielleicht wird es sogar, zumindest kurzfristig, zu einer populistischen Justiz führen. Dennoch ist sie nötig.

      Ich meine, “Im Namen des Volkes” kann nur urteilen, wer von diesem auch legitimiert wurde. Auch zerstört es ganz schnell die Selbstherrlichkeit der schwarzen Zunft, die dann sehr schnell merkt, dass ihr Handeln dann auch Konsequenzen für sie selbst hat.

    • beamtendumm sagt:

      Vielleicht hätte es ja gar keine Hinterziehung von Sozialleistungen gegeben, wenn frühere Urteile gegen den Unternehmer anders ausgegangen wären.

      Vielleicht gäbe es auch noch das Unternehmen. Wetten, dann hätte er nicht geschossen.

  7. R. Meier sagt:

    Tilman, was hat Bild Zeitung damit zu tun? Die Wahrheit ist die Bild Redaktion verändert viele Fakten. Somit ist die Kernaussage verändert, weil es ein Chefredakteur will. Was der der kleine Bild Reporter mit guten Gewissen will, will der Chefredakteur nicht hören. Das geht soweit mit der kompletten Ummünzung von Aussagen kleinster Kommunalpolitiker. Einfach eine komplett falsche Wiedergabe des Inhaltes. Mit anderen Worten den Menschen wird das Wort im Munde umgedreht und gezielt falsche Informationen zugespielt. Ich weiß das aus erster Quelle. Zum Schutz meiner Informanten halte ich den Mund über deren Namen.

    Bildzeitung zu erwähnen, zeugt immer von einem schlechten Beispiel. Der Spiegel bringt sehr viele Fakten. Die Auflage des Spiegels ist interessant. Bildzeitung hingegen musste komplette Zeitungsredaktionen im Norddeutschland aufgeben. Es läuft im Norden nicht mehr gut. Das weiß ich auch aus erster Hand. Namen werden erneut nicht genannt.

    Bloegi, worauf Tilman anspielt hat wohl mit einem Dirigenten auf Abwegen zu tun. Der Eindruck tut sich mir auf es geht um Marburg-Biedenkopf, genauer gesagt das dörfliche Amöneburg.

    Die Richterwahl von der Volxgemeinschaft gewährt faire Verfahren ohne Rücksicht auf die dicke der Brieftasche zu nehmen, oder wie gut man einen Politiker schmieren kann, der dem Richter dann mit Konsequnezen droht sollte xyz nicht freigesprochen werden. Eine Gewalt abgeschottet von den anderen, so wie es unser Grundgesetz voraussetzt.

  8. Caesar - Das wirklich wahre Leben sagt:

    Schießen ist der falsche Weg

    Eigentlich wollte ich als ersten Bericht in diesem Jahr darüber schreiben, was in der maroden, fehlbaren und extrem gefährlichen deutschen Justiz zu verbessern wäre. Das musste ich nun aber aus aktuellem Anlass verschieben und erst einmal Stellung zu diesem Fall nehmen, der sich in Dachau ereignet hat, und in dem jemand einen total falschen …

    http://caesar-bochum.blogspot.com/2012/01/schieen-ist-der-falsche-weg.html

  9. Roderic sagt:

    Lieber Herr Brosa,
    ich ziehe meine letzte Antwort zurück. (Mob) Belassen wir es bitte an der Stelle bei Ihrem Posting, auf das ich nicht antworten will. Ich drifte zu sehr ins Allzumenschliche ab. Also bitte löschen.

    jh

  10. Wima sagt:

    In einem Verfahren gegen mich wegen Unterhaltspflichtverletzung ist einer der Schöffen für 20 Minuten sanft entschlafen. Der andere war aber auch nicht mehr ganz “online”. Die Richterin hat nichts mitbekommen, aber die Zuschauer. Der Revisionsantrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass mir kein Nachteil durch die schlafenden Schöffen entstanden wäre.
    Die Verhandlung mit dem entschlafenen Schöffen dauerte übrigens 10 Stunden. Beginn 10Uhr Urteilsverkündung 20Uhr (zwei kleine Pausen wurden eingelegt).

    • bloegi sagt:

      In den meisten Fällen könnte man statt der Schöffen ausgestopfte Puppen hinsetzen. Diese Leute verletzen ihre Pflichten total. Übrigens: Die deutschen Wörter “Schöffe” und “Schuft” sind aus demselben hebräischen Wort abgeleitet. “Schojfet” bedeutet Richter.

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