Bernd Schreiber hat auf ein lehrreiches Video aufmerksam gemacht, in dem Selim Sürmeli, der “Hochkommissar für Menschenrechte”, die Hauptrolle spielt. Über Sürmeli kann man auch Positives schreiben – vor allem, dass er sich nicht entmutigen lässt.
Demo in der Bann-Meile (0:00 im Video)
Wie veranstaltet man Demos vor dem Reichstag in Berlin, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder vor dem Landtag in Wiesbaden? Im Bannmeilen-Gesetz § 2 heißt es:
Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sind innerhalb der befriedeten Bezirke nach § 1 verboten. Ebenso ist es verboten, zu Versammlungen oder Aufzügen nach Satz 1 aufzufordern.
Der befriedete Bezirk des Reichstags ist riesig.
Richtig macht man es, wenn man keine öffentliche Versammlung einberuft. Doch wer könnte es einer Freundin versagen, wenn sie sich mit einer Freundin vor dem Reichstag treffen will, so zu sagen zwecks Sightseeing. Die eingeladene Freundin kann einer dritten sagen: “Komm doch mit, es wird nett!” Selbstverständlich dürfen wegen der Gleichberechtigung die Freundinnen auch männlich sein usw.. Zweckmäßig ist für diese Gelegenheit ein paar Brocken Englisch zu lernen z.B. “I don’t understand” oder “ACAB”, wobei letzteres echt englisch ausgesprochen werden sollte, also “Ejzäpp”. Es ist nicht einfach einen Haufen palavernder Menschen von einer öffentlichen Versammlung zu unterscheiden. So war es auch am 3. Oktober 2011. Das Video (siehe oben) zeigt zuerst einen argwöhnischen Beamten inmitten einer schreienden Menge. Er droht “Maßnahmen” an.
Keine Bewegung ohne Führer (0:58)
Plötzlich (0:58 im Video) tritt der rechtskundige Selim Sürmeli auf. Er erweist sich als Autorität:
Halt! Stopp! Ruhe! Ich rede!
Wir lösen das hier auf. Sie geben uns einen rechtsmittelfähigen Bescheid, dass Sie die Maßnahme [den "Menschenrechtsgottesdienst"] nicht dulden und dann machen wir das.
Da durchzuckt den Beamten ein Blitz des Glücks und der Erleuchtung. Nun hat er den Beweis, dass der schreiende Haufen tatsächlich eine öffentliche Versammlung darstellt. Den Radelsführer dieser Ordnungswidrigkeit (bis zu 20000 Euro Buße) hat er direkt vor sich. Der Beamte fordert Sürmeli auf sich auszuweisen und, als Sürmeli das nicht zur Zufriedenheit tut, wird er hinter die Absperrung gezerrt.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (6:30)
§ 113 StGB Absatz 1 lautet:
Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das hervorstechende Wort in diesem Gesetz ist “Gewalt”. Es ist erstaunlich, was die Gerichte, deren Aufgabe bekanntlich die Beschönigung von Polizei-Verfehlungen ist, als Gewalt bewerten, wenn § 113 StGB angewendet werden soll.
Das, was Sürmeli im Video ab 6:30 tut, nämlich dass er versucht seine Handgelenke aus den Händen der Polizisten zu winden, ist nach gefestigter Rechtsprechung “Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte”. In umgekehrter Richtung gilt das – nach dem Befinden der meisten Staatsanwaltschaften – natürlich nicht.
Leute, die Erfahrung mit Demonstrationen haben, rollen sich ein wie Gürteltiere. Sie versuchen Schlägen der Beamten möglichst wenig Fläche zu bieten und sich sogar bei Misshandlungen möglichst wenig zu bewegen.
Zugriff! (9:30)
Ab 9:30 ist im Video zu sehen, wie die Polizei typischerweise vorgeht, wenn sie einen aus einer Menge herausholen will, um den zu behandeln. Ein paar erfahrene Polizei-Gewalttäter sprechen sich quasi beiläufig ab. Sie bewegen sich unauffällig. Der Menge fällt nichts auf. Doch plötzlich steht der Polizei-Trupp vor der Menge und dann geschieht alles Entscheidende innerhalb von Sekunden.
Im vorliegenden Fall ist der Herausgegriffene offensichtlich aus der Levante – wie Selim Sürmeli. Ich halte das nicht für zufällig. In der deutschen Polizei ist Fremdenfeindlichkeit noch häufiger als im Durchschnitt der Bevölkerung.
Die besondere Sorte Mensch (10:40)
Es lohnt sich die Polizisten genau anzusehen, die an den Festnahmen beteiligt sind. Etlichen von ihnen ist die Freude an Gewalt anzusehen. Das gilt besonders den großen, leicht übergewichtigen im schwarzen T-Shirt, der ab 10:40 posiert. Er erwidert das Geschrei der Menge mit verachtungsvollem Grinsen. Er triumphiert. Klug ist das nicht. Wer so offen seine Verachtung für Leute zeigt, die sich friedlich verhielten, provoziert Gegengewalt.
Datenschutz
Noch vor wenigen Jahren wurden Videos wie das oben gezeigte von den meisten Gerichten verboten: Die Persönlichkeitsrechte der Beamten seien verletzt und § 22 Kunsturheberrechtsgesetz missachtet. Dass derartige Urteile nur noch selten gefällt werden, liegt weniger an § 23 als an der massenhaften Missachtung das Fotografierverbots. Ich halte die Demontage des Datenschutzes für eine gute Entwicklung. Endlich können viele sehen, was die Polizei tut, wenn sie zugreift. Berlin ist darin weiter als Hessen. Videos aus Berlin schaue ich neidisch an. Die Berliner Polizei ist grausig genug, aber immer noch besser erzogen als die hessische – dank besserer öffentlicher Kontrolle.
Tags: Bannmeile, befriedeter Bezirk, Hochkommissar, Reichstag, Selim Sürmeli, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
9 Oktober 2011 um 12:52 pm |
Die Polizisten werden sich bald ärgern. Aber erst freuen sie sich. nach einigen Jahren folgen die Revisionsverfahren und die Polizisten sind weg … aber dasbraucht viel Zeit und Ausdauer.
Die Große Lüge der Polizei auf eines von Axel-Springer-Konzern Zeitungen abgedruckt und in digitaler Form vorliegend:
http://www.bz-berlin.de/bezirk/mitte/tritte-und-schlaege-gegen-polizisten-article1286866.html
[...]
9 Oktober 2011 um 6:40 pm |
Sürmeli ist umstritten. Obwohl er aus türkischer Familie stammt, kam er auf die Idee sich bei Reichsdeutschen anzubiedern. Deutschland in den Grenzen von 1937! Für manche, die Sürmeli früher unterstützt haben, ist das unerträglich und für mich auch. Demzufolge ist mein Artikel oben nicht gerade knapp mit Ironie unterfüttert.
Selim Sürmeli hatte ein ähnliches Problem wie Claus Plantiko, ehemals Rechtsanwalt. Beide hatten Auseinandersetzungen mit der Justiz, die mit Rechtsextremismus primär nichts zu tun hatten. Bei Sürmeli war es ein Unfall und eine Entschädigung, die sehr lange nicht ausgezahlt wurde, bei Plantiko die unbedingte Unterstützung seiner Mandanten. Beide kamen auf die richtige Idee, dass sie Unterstützung durch die Öffentlichkeit brauchen. Dann bekamen sie “Mitstreiter”, aber was für welche! Ich habe das “Mitstreiter”-Problem auf
http://bloegi.wordpress.com/2009/05/09/gott-schutze-mich-vor-meinen-freunden/
beschrieben. Um Plantiko tut es mir noch mehr Leid als um Sürmeli, weil Plantiko eine Reihe richtiger Verbesserungsvorschläge propagierte, z.B. die “Richterwahl auf Zeit”, womit Plantiko meinte, dass Richter nicht lebenslang Richter bleiben sollen.
Den Youtube-Link habe ich gelöscht. Ich bitte um Vergebung. Ich fand das Gespräch beschämend für die Anruferin, die Märchen von 500 000 Euro erzählte und zugleich anonym bleiben wollte. Es lohnt sich nicht deswegen Auseinandersetzungen um § 201 StGB zu riskieren.
Übrigens: Die BZ gehört nicht Springer, sondern DuMont.
10 Oktober 2011 um 12:28 pm
Viel Dank, bloegi. Ich finde komisch, dass diese Frau unbekannt bleiben wollte. Der Artikel in der BZ steht immer noch auf der Homepage.
Ich kann nicht glauben, dass die beiden Festgenommenen
und später wieder auf freien Fuß gesetz wurden: Diplomaten
sind.
Link zur BZ, ob richtig oder falsch bilde sich jeder selbst seine Meinung:
http://www.bz-berlin.de/bezirk/mitte/tritte-und-schlaege-gegen-polizisten-article1286866.html
10 Oktober 2011 um 5:28 pm |
Bei den “Diplomaten” dürfte es sich um “Diplomaten der kommissarischen Regierung des fortbestehenden Deutschen Reichs” handeln. Zu dem Thema
http://www.krr-faq.net/
“Die BRD ist kein Staat, die BRD ist eine GmbH” kommt aus derselben Ecke. Schön wäre es, denn manche GmbH funzt besser als jeder Staat. Nur ist es nicht wahr. Die BRD ist ein Staat.
Die Leute, die in dieser Ecke agieren, sind entweder nicht dicht oder sie spielen Theater im Auftrag eines Verfassungsschutzamts. Jeder, der mit ihnen kooperiert, gerät in den begründbaren Verdacht selbst nicht dicht zu sein. Und dann schlägt der Gerichtsgutachter mit dem Verdict “paranoid-querulatorisch” zu.
11 Oktober 2011 um 9:29 am |
Hallo bloegi,
ist Ihnen aufgefallen: die Polizei wird darauf angesprochen beide genießen diplomatische Immunität?
Nach Sichtung mehrerer höchst brisanter Materialien, komme ich zur Vermutung, dass der Verfassungsschutz den Gottesdienst genehmigen ließ, um diese beiden Personen gezielt festzunehmen und eine gefährliche Demonstration darin sah.
Wer sich einige Ideologien dieser “Reichregierungen” durchliest, schließt daraus Nazismus, purer Nazismus. Eine große Verschwörungstheorie bringen sie gleichfalls unter die Einwohner. Paranoid, querulatorisch und verrückt müsste man diese Personen einschätzen. Der beste Putsch ist ein Imaginärer gewesen, indem Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder einen Brief erhielt, dass er ultimativ die Macht abgeben solle und Truppen von 35000 Mann bereitständen, um dies umzusetzen.
Im Endeffekt bleibt offen, ob dieser Gottesdienst wirklich von der Stadt Berlin genehmigt war oder, ob dies von der “Reichregierung” genehmigt wurde. Das “Deutsche Reich” und eine “Reichregierung” waren abgeschafft mit Gründung der Weimarer Republik. Die Verfassung der Republik wurde mit Artikel 48 bis auf eine unbestimmte Zeit ausgehebelt. Demnach müsste man korrekt noch von der Weimarer Republik sprechen, auch wenn Hitler sie gezielt ausschaltete. Ein Deutsches Reich gab es unter Hitler, was jedoch nichts anderes war als die gesetzlos-diktatorisch-gemachte Weimarer Republik. Mit der Kapitulation im Mai 1945 sowie 1949 Gründung der zwei Deutschen Staaten, woraus die BRD mit ihrem Provisorium dem Grundgesetz hervorgingen und die DDR mit ihrer Verfassung. Den Rest sollten alle kennen. Mit der Staatengründung von 1949 ist die Weimarer Republik abgeschafft, somit gleichfalls das “Deutsche Reich”. Mit Auflösung der DDR und Eingliederung der “Länder” / “Staaten” in die Bundesrepublik Deutschland wurde das Provisorium in der Präambel zur Verfassung der BRD erklärt. Ebenfalls wurde der Geltungsbreich erweitert um die fünf neuen Bundesländer mit Freistaaten.
Tja, ganz schlau wird man daraus nicht, ob die Gewaltanwendung der Polizei in Ordnung war. Behandelt wurden keine Polizeibeamten. Alles sehr merkwürdig meiner Meinung. Eventuell durchplante Situation.
11 Oktober 2011 um 11:27 am
Wahrscheinlich war der “Menschenrechtsgottesdienst am Reichstag” geplant – von wem, weiß ich nicht. Die Torheit der Aktivisten besorgt den Rest. Es ist fatal, dass der Polizei unverhältnismäßige Gewaltanwendung vorgeworfen werden kann, Willkür aber nicht. Die Polizei hatte einen legalen Grund zum Einschreiten, nämlich einen Verstoß gegen das Bannmeilen-Gesetz, siehe oben.
Die aufgeplusterten Titel sind peinlich: “Hochkommissar für Menschenrechte”, “Menschenrechtsgottesdienst”, “Diplomat” usw.. Derartige Aktionen müssen witzig sein, damit diejenigen, die davon hören, etwas zum Lachen haben und so Sympathie entwickeln.
12 Oktober 2011 um 12:43 pm |
Meine ehrliche Antwort blogie, ich finde diese Titel nicht lustig. Wir dürfen spekulieren Menschen rechter Gesinnung Gottesdienst?
Na ja, die beiden dürfen ihre Haltung mit der Justiz diskutieren.
12 Oktober 2011 um 10:48 pm |
Das Problem ist: Alle lügen. Die Justizangehörigen sowieso und von Berufs wegen. Aber auch viele Justizkritiker lügen, z.B. indem sie sich mit albernen Titeln bekleistern. Ich hatte und habe nicht endende Diskussionen mit Leuten, die behaupten: “Ja, wenn ein Richter oder Staatsanwalt lügt, ist das selbstverständlich schlecht. Aber wenn der Justizkritiker lügt, muss er das tun, um sich vor der verbrecherischen Übermacht der Behörden zu schützen.” In extremen Notfällen wie z.B. in Todesgefahr kann das sogar richtig sein. Doch insgesamt ist es falsch, weil es eben keine Alternative gibt, wenn alle lügen. Es kann dann bei Justiz und Polizei bleiben, wie sie sind.
21 November 2011 um 3:49 pm
Der Satan darf und muss belogen werden!
21 November 2011 um 6:32 pm
Wer war hierbei Satan?
15 Oktober 2011 um 6:57 pm |
Noch ein paar Leute, die die Bannmeile missachteten:
FTD 15.10.11
Um päpstlicher zu sein als der Papst: Das Gebäude heißt Reichstag, das Parlament darin Bundestag.
16 Oktober 2011 um 10:54 am |
Polizisten prügeln immer, auch wenn DemonstrantInnen nicht mehr tun als passiven Widerstand zu leisten. Das ist in diesem Video
ab 0:23 zu sehen. Die auf dem Boden liegende Frau verhält sich vorbildlich. Trotzdem bekommt sie Schläge mit dem Knüppel, bevor sie weggetragen wird.
In vielen Fällen werden solche DemonstrantInnen, nachdem sie Schläge bekommen haben, von den Gerichten wegen Nötigung verurteilt. Von der Verteidigung wird dann zwar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sitzblockade am Nuklear-Raketen-Lager in Mutlangen zitiert. Doch um Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts scheren sich die Regelgerichte und sogar das Bundesverfassungsgericht selbst einen Dreck, wenn nicht internationales Aufsehen aufkommt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20020206_2bvr017597.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20011024_1bvr119090.html
An der Sitzblockade bei Mutlangen, für die das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass einfaches Sitzenbleiben keine Nötigung sei, nahmen Heinrich Böll und andere international bekannte Prominente teil.
Literatur dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade#Juristische_Bewertung
http://blog.beck.de/2011/03/31/gewaltsame-noetigung-durch-sitzblockade-klares-jein-des-bverfg
Die viel gelobte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 718/89 scheint im Internet nicht zugänglich zu sein.
18 Oktober 2011 um 2:19 pm |
Aha, die Gesetze werden nicht immer richtig angewendet.
… aber in einigen Fällen kann man schon unterstellen: gewollt.
18 Oktober 2011 um 5:32 pm |
Dafür gibt es eigentlich
Die Strafbarkeit einer Rechtsbeugung setzt Vorsatz des Rechtsbeugers voraus. Nahezu jede rechtswidrige Tat wird erst strafbar, wenn dem Täter Vorsatz nachgewiesen werden kann: § 15 StGB. Womit aber wird ein Vorsatz nachweisbar? Hier machen die Staatsanwälte und die Richter je nach dem, den sie anklagen und verurteilen sollen/wollen, riesige Unterschiede. Bei einem Angeklagten, der nicht Justizangehöriger ist, wird einfach behauptet, er habe vorsätzlich gehandelt. Das reicht. Hat dagegen ein Staatsanwalt oder Richter Rechtsbeugung begangen, gibt es angeblich kein Mittel, um ihm den Vorsatz zur Rechtsbeugung nachzuweisen. Mit dieser lausigen Willkür sind die vielen Nazi-Justizmörder nach 1945 freigekommen, z.B. Erich Schwinge, und mit dieser lausigen Willkür schützen sich die Justizangehörigen gegenseitig bis heute vor Strafe.
Ich habe dazu etwas Besonders und will es seit langem aufschreiben, aber es gibt so viel zu tun.
18 Oktober 2011 um 7:38 pm |
@ bloegi
Schaun Sie mal bitte hier
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv092001.html
und hier
http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=6469
18 Oktober 2011 um 9:27 pm |
Großen Dank an Pal. Diese Links verweisen genau auf den gesuchten Beschluss des Bundesverfassungsgericht, nach dem Sitzblockaden bei Demos keine Nötigung sind. Dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst an diesen Beschluss nicht gehalten hat, habe ich oben schon nachgewiesen, und zwar mit den Links
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20020206_2bvr017597.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20011024_1bvr119090.html
In die gleiche Richtung geht das Urteil des Landgerichts Marburg (Dr.Carsten Paul), der drei StudentInnen verurteilte, die, um gegen Studiengebühren zu protestieren, die Marburger Stadtautobahn blockiert hatten. Siehe
http://www.althand.de/taszis.html#blockierer
und darin besonders
http://www.althand.de/paul080502.pdf
Besonders interessant ist, wie Paul auf der “Verwerflichkeit” herumgeigt, einer Generalklausel. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden der Studentinnen selbstverständlich verworfen.
Im Bereich der Meinungsfreiheit ist die Diskrepanz noch größer. Es gibt ein paar Entscheidungen des BVG, bei denen man denkt: “O, das Bundesverfassungsgericht sorgt für Meinungsfreiheit”. Diesen Glauben verliert man, sobald man irgendeine Justizperson kritisiert hat, dafür wegen Beleidigung etc. verurteilt worden ist und hofft, das BVG würde auch in diesem Fall für Meinungsfreiheit sorgen.
18 Oktober 2011 um 9:29 pm |
Herr Dr. Brosa,
der Schwingefall, und Erich Schwinge war ein militärfaschistischer Ideologie und auch 1945 ff. an der JurFak. der PU Marburg/Lahn ein rechtsextremistischer Hetzer, zeigt aber auch wie wichtig damals in Marburg an der Uni der Kampf gegen dieses (die Brüder Grimm nannten´s halt so:) “Lumpengesindel” war, z.B. der von Wolf Abendroth (Marburg) und Helmut Rider (Gießen), um anstatt weiterer nur zwei Bekannte zu nennen…
Freundliche Grüße
Richard Albrecht/181011
http://wissenschaftsakademie.net
18 Oktober 2011 um 9:49 pm |
Etliche Leute haben damals versucht die Öffentlichkeit über Schwinge aufzuklären, auch ein paar Studenten. Nach dem, was ich weiß, war alles wahr. Einmal haben Studenten einen Reader herausgegeben, der nur aus Äußerungen bestand, die Schwinge selbst getan hatte – in der Nazi-Zeit. Schwinge hat das alles in Unterlassungsprozessen verbieten lassen. Er hat die Prozesse gewonnen. Die Studenten bekamen Maulkörbe und mussten die Prozesskosten bezahlen. Aus diesem Grund halte ich auch die Bezeichnung “Lumpengesindel” für Schwinge und seine Juristen-Kollegen für richtig.
18 Oktober 2011 um 10:27 pm |
P.S.
Helmur Ridder. Mein Tippfehler. R.A.
21 Oktober 2011 um 11:26 am |
In Ergänzung zu Pal., bloegi u.a.
Was mich bisserl erstaunte war dieser durchaus informative wiki-Text, der sich auch auf die BVerfG-Entscheidung von 1995 – 1 BvR 718/89 – mit dem neuen Tenor: Nicht jede Sitzblockade ist an sich/per se schon gleich strafrechtsrelevante “Nötigung” rückbezieht
http://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade
Mit freundlichem Gruß
Richard Albrecht, 21. Okt. 2011
http://wissenschaftsakademie.net
P.S. Tippfehler bitte nachsehn. RA.
24 Oktober 2011 um 7:15 pm |
Zur Herrschaftssicherung benötigt man Kriminelle. Die Kriminellen liefern die Basis für die Herrschenden, sich zu einigen, an einem Strick zu ziehen.
Gebe es keine Kriminellen, dann benötigt man auch keine Herrschaft, keine Regierung etc.
Aus diesem Grund werden neben den s.g. klassischen, Jahrtausende lang als kriminell eingestufte Kriminellen – Diebe, Räuber, Mörder etc. – Kriminelle erzeugt, welche unter anderen Bedingungen keine wären. Davon zeugen die Videos in diesem Blog. Surmeli wurde z.B. wie ein Krimineller behandelt, weil er es ablehnte, seinen Ausweis zu zeigen.
Damit erfüllte er allerdings die staatliche Funktion der Erzeugung von Kriminellen zwecks Herrschaftssicherung.
24 Oktober 2011 um 7:58 pm |
Das ist richtig und die Grundlage des Leviathan von Thomas Hobbes. Die Leute wollen einen Herrscher, damit er sie vor Kriminellen schützt. Die Leute schmeißen den Justizapparat nicht den Haufen, weil sie hoffen, dass der Justizapparat sie vor Kriminellen schützt. Es besteht also ein echter Bedarf, so dass man mit dem jetzigen Justizapparat nur fertig werden wird, wenn man etwas Wirksameres einführt.
24 Oktober 2011 um 8:14 pm
Die Leute brauchen einen Herrscher, dass stimmt.
Aber nicht alle Leute sind für Passkontrollen, für solch ein brutales Vorgehen der Polizei, für spontanes und sonstiges Versammlungsverbot etc.
Die Herrschenden müssen die Mittelschicht und sonstige Akteure, die Intellektuellen etc. auf ihre Seite bekommen.
Dafür produzieren sie Kriminelle. Surmeli wird wahrscheinlich strafrechtlich bestraft werden. Damit hat er zumindest zur Herrschaftssicherung beigetragen.
Bei dieser Aktion allerdings nicht nur er allein. Für meinen Geschmack zu viel provokatorische Momente in dieser Aktion, die mehr zur Herrschaftssicherung beitrug als zur Aufklärung und Organisation eines effektiven Widerstandes.
Z.B. schwer vorstellbar, dass es unter den Polizisten zu Zweifel kam.
Solche Aktionen müssen die Herrschenden und deren Exekutivorgane im Nerv treffen. Das war hier allem Anschein nach nicht der Fall.
25 Oktober 2011 um 9:00 am
Selim Sürmeli ist Spezialist für Aktionen, die nach hinten losgehen. Am Ende sind alle blamiert, die mit ihm waren. Andererseits darf man die komischen Aspekte nicht verkennen. Was ist Sürmeli? Ein kleiner, dicker, alter und schwacher Mann, der viel Unsinn schwatzt. Die Berliner Justiz macht sich lächerlich, wenn sie das Strafverfahren gegen ihn wegen Widerstands nicht sofort einstellt. Zur “Gewalt” gehören physische Mittel, die Sürmeli nicht hat, vergleiche
http://bloegi.wordpress.com/2008/06/02/volksheld-lubomir/
http://bloegi.wordpress.com/2008/10/08/fronten-begradigung/
Rolf Schälike schrieb
Nichts wie los. Sie könnten beispielsweise dem Vorsitzenden Buske heimlich die Haare abschneiden. Er müsste dann wie der Dorfrichter Adam glatzköpfig richten.
25 Oktober 2011 um 11:26 am |
@ blögi
Ganz Recht – Wer oder “Was ist Sürmeli”?
27 Oktober 2011 um 11:30 pm |
Schwer verständlicher Prozess im Amtsgericht Karlsruhe. Es geht um angebliche Verstöße gegen das Versammlungsgesetz.
Liegt es an der Beschreibung oder war der Prozess wirklich irre? Immerhin wird die Anklageschrift reproduziert:
Leider wird der Name des Richters nicht angegeben.
Indymedia 26.10.11
21 November 2011 um 3:53 pm |
Oh, so was kann kann schnell eskalieren. Soetwas könnte ganz schnell in eine Stampede ausarten.