
[Karriere im juristischen Geschäft: Rudolf Mellinghoff (CDU)]
Bekanntlich ist es Aufgabe der Justiz, das Unrecht, welches die Regierung verübt, schönzuschwatzen und Widerstand gegen das herrschende Unrecht zu diffamieren. Wenn Leute sich über Rechtsbeugungen, welche Marionetten-Richter begehen, bei der Regierung beschweren, wird dort behauptet, wir lebten glücklicherweise in einem Rechtsstaat, die Justiz sei unabhängig und die Regierungen dürften sich in die Geschäfte der Justiz nicht einmischen: eine bequeme Ausrede und grobe Irreführung.
Wie sehr die Behauptung von der Unabhängigkeit der Justiz besonders in Deutschland gelogen ist, hat die gegenwärtige Bundesregierung einmal mehr vorgeführt:
Koalition beendet Postengeschacher
Die Bundesregierung hat die Neubesetzung zweier wichtiger Posten in der Justiz beschlossen: Der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl soll neuer Generalbundesanwalt werden, der derzeitige Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff wird Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH). Dem muss noch der Bundesrat zustimmen.
Schmalzl (nomen ist omen!) ist FDP-Parteigenosse, Mellinghoff gehört der CDU an.
Der Bundesrat darf noch zustimmen. Doch auch der Bundesrat ist ein Regierungsgremium, nämlich der Länder-Regierungen.
Die höchsten deutschen RichterInnen werden also von den Regierungen ausgekungelt. Wie ist es mit den vielen Richterlein, die nach dem Vorbild des Dorfrichters Adam in den Amts- und Landgerichten wüten sollen? Die werden von den zuständigen Landesregierungen ausgekungelt. Der Juristenkoffer erteilt darüber Informationen:
Die Regelungen in den Bundesländern variieren ein wenig, aber nicht viel. Immer muss sich der Kandidat / die Kandidatin im Justizministerium, also bei der Landesregierung bewerben. Dort entscheiden allein Ministerial-Bürokraten, ob er/sie als RichterIn auf Probe eingestellt wird. Später, wenn er/sie als RichterIn auf Lebenszeit inthronisiert werden soll, darf eine Kommission, Ausschuss genannt, dem Justizminister zustimmen. Indes ist die Kommission regelmäßig mit Personen besetzt, die sich bewährt haben, also mehrheitlich regierungstreu sind. Direkt gewählt sind die Kommissionsmitglieder nicht – genauso wenig wie die Justizminister.
Unabhängigkeit der Justiz ist in Deutschland ein Popanz. In einigen Staaten, z.B. in den USA und der Schweiz, dürfen einige Richter unterster Ebene gewählt werden. Doch die höchsten Gerichte werden nicht direkt gewählt.
In den USA beispielsweise werden die höchsten RichterInnen, Supreme Court, vom Regierungschef, President of the United States of America, nominiert. Der Senat soll zustimmen. Der US-amerikanische Senat ist ein Gremium der Staaten-Regierungen, dem deutschen Bundesrat ähnlich.
In der Schweiz werden die Bundesrichter von der Bundesversammlung gewählt. Die schweizerische Bundesversammlung unterscheidet sich von der deutschen Bundesversammlung immerhin, da der parlamentarische Einfluss in der schweizerischen Bundesversammlung stärker ist. Doch wird auch mit dieser Modalität die Gewaltentrennung missachtet.
Was nutzt es, wenn Richter der untersten Instanzen gewählt werden können, während die Regierungen die Richter der höchsten Instanzen bestimmen? Die höheren Instanzen können die Urteile der unteren Instanzen aufheben.
Einen Schritt in die richtige Richtung gibt es nur in Bolivien. Die vielnationale gesetzgebende Versammlung (LA ASAMBLEA LEGISLATIVA PLURINACIONAL) hat ein Gesetz beschlossen, nach dem die RichterInnen der höchsten bolivianischen Gerichte direkt von den Leuten gewählt werden müssen. Etwas Ähnliches brauchen wir auch. Die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts müssen direkt von den Leuten gewählt und – noch wichtiger – nach ein paar Jahren abgewählt werden können.
Möglicherweise ist mir gelungen den originalen Gesetzestext ausfindig zu machen. Er ist hier verlinkt: Ley No 025 del organo judicial. Ich kann Spanisch nur langsam lesen. Das Gesetz Nr.25 beginnt mit vielem vollmundigen Gelaber. Die interessanten Sachen stehen hinten z.B. Articulo 34: Sistema Eleccion (System der Wahl) oder Articulo 48: 50% de las eligidas sean mujeres (50% der zu Wählenden sollen Frauen sein). Vielleicht trägt jemand ein paar Übersetzungen bei.
Schlagwörter: Gewaltenteilung, Gewaltentrennung, Richterernennung, Richterwahl, Rudolf Mellinghoff
25 August 2011 um 7:03 nachmittags |
Tagesspiegel 13.07.11
Dem “Bezirksstaatsanwalt” würde in Deutschland ungefähr der Leitende Oberstaatsanwalt (LOStA) entsprechen, ein Behördenchef. Doch in den USA
1) werden die Bezirksstaatsanwälte alle paar Jahre gewählt,
2) sind Staatsanwälte Partei im Strafprozess; sie behaupten nicht die “objektivste Behörde der Welt” zu sein.
25 August 2011 um 7:18 nachmittags |
Ein anderer bekannter Bezirksstaatsanwalt (District Attorney DA) war Tom Sneddon – bekannt wegen der Michael-Jackson-Prozesse.
Das Wichtigste ist jedenfalls, dass in den USA auch die Staatsanwälte gewählt werden können/müssen.
27 August 2011 um 12:56 nachmittags |
das ist ja mal der hammer !!!
das nen nich ein skandal, macht das alle Puplik !!!
jeder regt sich über s21 auf und schwöört sich wie besessen darauf ein das man eine chance hat !!
wenn ich sowas wie hier lese kriege ich das k…. !!!
was nützt wenn man s21 boykotiert wenns so oder so von den richtern beschlossene sache ist,das themen wie s21 durch gerunken werden ! nichts hat sich inb den letzten 1ooo en von jahren verändert ! und der pöbel merktst noch nichtmal
:)
wie doof müssen wir als volk noch bleiben
???
27 August 2011 um 5:52 nachmittags |
Vom Rechtsstaat über den Richterstaat zum Unrechtsstaat?
28 August 2011 um 10:46 vormittags |
Frage an Herrn Dr. Brosa als bbb (blögi-Blogbetreiber):
Was bitte soll am hier verlinkten Text des Herrn Michael Poost (Füssen) justizkritisch sein? Ist das nicht ständiges Widerkäu: deutsches Grundgesetz = gut, Verfassungswirklichkeit = schlecht, also Sollen gegen Sein? [...]
28 August 2011 um 4:49 nachmittags |
Ich sehe keine Notwendigkeit mich über den verlinkten Text abfällig zu äußern. Vielmehr missfällt mir, dass “homolu” nicht mit seinem wirklichen Namen kommentiert. (Natürlich weiß ich, wer hinter “homolu” steckt.)
Das Grundgesetz halte ich für schlecht, auch wenn es Sentenzen-Sammlungen gibt, die noch schlechter sind. Der personelle Stoffwechsel ist indes dringender als das Basteln an Gesetzen.
30 August 2011 um 12:43 nachmittags |
Der Richter Udo Hochschild schreibt unter “Das Problem” ausführlich über die mangelnde Unabhängigkeit der Richter. Tatsächlich sollte diese Skandal noch stärker in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Denn es handel sich um einen gravierendes Systemdefizit.
30 August 2011 um 10:18 nachmittags |
Die Zeit allgemeine Redensarten zu schwingen ist vorbei. Es geht um ein konkretes Ziel und darum es durchzusetzen.
Das erste Ziel kann meines Erachtens nur sein das Bundesverfassungsgericht direkt zu wählen: Jeden Richter und jede Richterin individuell mit Kumulieren und Panaschieren, damit besonders eklige KandidatInnen aus etwaigen Listen rausgepustet werden können.
4 September 2011 um 6:03 nachmittags |
In der USA behaupten die Staatsanwaltschaften nicht die objektivste Behörde der Welt zu sein, weil das dort auch nicht deren Aufgabe ist. In der USA ist die Staatsanwaltschaft nicht zur Objektivität verpflichtet und braucht keine entlastenden Tatsachen bezügl. eines Beschuldigten ermitteln.
Daher weiss man dann auch warum in der USA besonders viele Menschen unschuldig bestraft werden oder hinter Gitter sitzen. Die USA hält 1% ihrer Bevölkerung in Gefängnissen.
In Deutschland sind die Staatsanwaltschaften zur Objektivität entsprechend verpflichtet aber es wird ähnlich inobjektiv verfahren wie in der USA, weil objektivität Zeit und Geld kostet.
Die Staatsanwaltschaften sind in Deutschland übrigens letztlich rein politisch gesteuert:
Die Mär der Gewaltenteilung (Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz):
Ich kann mich noch erinnern, wie oft ich von Lehrern und Professoren die Mär von der Gewaltenteilung zu hören bekam. Diese gutgemeinte Doktrin, die nirgends existiert, wurde mir geradezu eingetrichtert. Sollten wir dies nicht zum Anlaß nehmen, einmal näher hinzusehen, um zu erfahren, was es mit der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich auf sich hat?….
http://www.justizkacke.de
Erst werden die Verfassungsrichter politisch gewählt und dann werden diese für politische Entscheidungen benutzt:
VERFASSUNGSRICHTER, Die heimlichen Herrscher, Focus Nr. 16, 1993
Weil Politiker sich immer öfter um Entscheidungen drücken, wird das höchste deutsche Gericht zum politischen Machtinstrument…
http://www.justizkacke.de
Das ganze vermischt sich dann noch mit Anwaltskanzleien und elitären Kollegen aus diesen, die gerne auch mal an Elite-Hochschulden studiert haben. (An Elite-Hochschulden wird nicht etwa mehr gelehrt wie an anderen Hochschulen. Es sind elitäre Hochschulen in denen sich die auserwählte Elite für möglichst hohe Studiengebühren trifft, damit die Kinder in jungen Jahren zu anderen elitären Menschen Kontakte knüpfen.)
Die Herren der Welt, Top-Grossanwaltskanzleien, Focus Nr. 11, 15.03.2010
Top-Anwälte mehren ihren Einfluss auf Wirtschaft und Politik. Das Gewinnstreben internationaler Großkanzleien lässt sich jedoch nicht immer mit dem Ehrenkodex des Berufsstandes vereinbaren. …
Das ganze vermischt sich dann wieder mit richterlichen Nebentätigkeiten:
Kaum unbefangene Handelsrichter in der Region Stuttgart, richterliche Nebentätigkeiten
Der Würzburger Professor für Betriebswirtschaft Ekkehard Wenger beklagte, dass es in der Region Stuttgart kaum einen Handelsrichter gebe, der nicht durch geschäftliche Beziehungen zur Landesbank Baden-Württemberg oder zur BW-Bank befangen sei (FAZ vom 1.6.2004). …
Nur die Verfassungsrichter (eigentlich müssten diese ja Grundrechtsrichter heissen, denn ein Grundgesetz ist keine Verfassung) dürfen keine Nebentätigkeiten ausüben.
Zu leiden hat darunter der kleine Bürger, denn für diesen hat das BVerfG dann keine Zeit mehr. Alle Verfassungsbeschwerden müssen von 10 Richtern bearbeitet werden. Mehr sind dafür nicht vorgesehen.
Unser Grundgesetz ist gar nicht so schlecht allerdings wird es auch von den Verfassungsrichtern ausgelegt und zwar eher zum Nachteil des kleinen Mannes, weil der sich nicht dagegen wehren kann. Das weitere ist natürlich das Zeitproblem und daher sind Verfassungsbeschwerden egal wie berechtigt auch eher nicht von Erfolg gekrönt. “Dann klage ich bis zum EuGH!”. Am EuGH für Menschenrechte gehen täglich etwa 1500 Beschwerden ein und davon ist etwa eine alle 2 Tage erfolgreich. Auch dort klagt man über Zeitmangel.
Die Grundrechte und Menschenrechte, die uns Bürgern zustehen sind ganz klar von der Zeit der Richter direkt abhängig! Und da entsprechende Zeit nicht vorgesehen ist erhält man auch in der Regel die einem zustehenden Grundrechte bzw. Menschenrechte nicht.
Nun könnte man sich ja denken, dass die Richter dem Bürger einfach so blind seine Verfassungsbeschwerden stattgegeben werden kann anstatt seine Grundrechte in einer riesigen Masse stattzugeben. Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde braucht allerdings nicht begründet werden und eine die Grundrechte des Bürgers wahrt muss ausführlich und gut begründet sein. Das nichtannehmen spart also richtig Zeit.
Was ich aber am schlimmsten finde wie man den Bürger regelrecht verarscht in dem selbst Verfassungsrichter auf selbstherrlichste Weise erklären, dass die Grundrechte der Bürger von den Gerichten und auch vom BVerfG gewahrt werden.
Zum Nachdenken:
Wir leben übrigens in einem sozialen formalen Rechtsstaat (Unter Adolf Hitler: sozialer materieller Rechtsstaat).
Was das “sozial” betrifft:
Würde man den oberen 10% in Deutschland jedes Jahr 30% ihres Vermögenzuwachses wegnehmen, dann hätten wir nie Staatsneuverschuldung. Würden wir dazu den oberen 10-20% weitere 10% ihres Vermögenszuwachses wegnehmen, dann ginge es dem Staat richtig gut und die Rentkassen wären prall gefüllt, es sei denn natürlich der Riesterrentenbetrug, die man dann als Bürger gar nicht mehr braucht und einem jetzt als glaublich gebraucht eindoktriniert wird, würde dann noch ausgedehnt.
4 September 2011 um 6:27 nachmittags |
Hier der erwähnte Focus-Artikel:
Verfassungsrichter die heimlichen Herrscher
http://www.focus.de/politik/deutschland/verfassungsrichter-die-heimlichen-herrscher_aid_140962.html
In dem Artikel steht viel, was sachlich richtig ist. Dass aber die Bundesverfassungsrichter Herrscher seien, ist nur relativ richtig. Die Bundesverfassungsrichter sind Repräsentanten jeweils der Klicke, die sie ins Bundesverfassungsgericht gebracht hat. Sie sollen beim Volk guten Eindruck machen (“das Ansehen der Justiz wahren”) und die Macht bei den halten, die sie gerade haben. Insofern sind sie Richter des Bundesverfassungsgerichts ganz gewöhnliche Richter.
23 September 2011 um 5:18 nachmittags |
Johannes Schmalzl, der nach dem Willen der Bundesregierung, höchster Staatsanwalt “Generalbundesanwalt” werden sollte, steht nicht mehr zur Verfügung. Er hat den Generalstaatsanwalt von Brandenburg, Erardo Rautenberg, beleidigt. Rautenberg ist insofern bemerkenswert, als er der einzige Generalstaatsanwalt war, der gegen Neonazis vorgehen ließ.
SPIEGEL 23.09.11
28 September 2011 um 12:21 nachmittags |
Richterwahl auf Zeit – Thema auf der 356. Montagsdemonstration!
In Amerika wurde ein bestechlicher Richter zu 28 Jahren Haft verurteilt. Meinen Artikel dazu nahm ich zum Anlass auf der 356te Gelsenkirchener Montagsdemonstration darüber zu berichten. Leider …………..
http://beamtendumm.wordpress.com/2011/08/29/richterwahl-auf-zeit-thema-auf-der-356-montagsdemonstration/
18 Oktober 2011 um 12:41 nachmittags |
Die Kontraverse zwischen dem BGH-Präsidenten Tolksdorf und dem stellvertretenden Vorsitzenden Fischer des 2.BGH-Strafsenats, der Vorsitzender werden will, wird allmählich breit begackert. Dazu zwei Anmerkungen von einem, der die Praxis kennen sollte:
LTO 18.10.11
1) Dr.Rath, ein Jurist, hält es für selbstverständlich, dass BGH-Richter von der jeweiligen Bundesregierung bestimmt werden. Selbstverständlich ist Rath nicht so dumm, dass er an das Märchen von der Gewaltentrennung glaubt.
2) Dr.Rath erklärt, dass Richter, besonders die des höchsten deutschen Regelgerichts, zusammenhalten wie Pech und Schwefel in der Hölle. Es gilt als “unschicklich”, wenn ein Richter andere kritisiert. Wozu gibt es dann Berufung, Revision, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht usw.?
22 Oktober 2011 um 10:14 nachmittags |
Der Deutsche Richterbund, der wahrscheinlich reaktionärste deutsche Juristen-Verein, sieht wegen Schmalzl und Leutheuser-Schnarrenberger seine Felle wegschwimmen:
Focus 30.9.2011
Dass “das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz” schwindet, ist gut. Endlich glauben immer weniger Leute solchen Schauspielern wie Frank. Endlich ein bisschen Wahrheit!
Ein schönes Bild von der allzeit segensreichen Tätigkeit des Deutschen Richterbundes oben auf
http://www.althand.de/polnaz.html
22 Oktober 2011 um 10:35 nachmittags |
Die Justizkritik in Österreich ist längst deutlicher, z.B. wegen des so genannten Tierschützerprozesses
http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Neust%C3%A4dter_Tiersch%C3%BCtzerprozess
In den Salzburger Nachrichten erschien dazu ein ziemlich dummer Kommentar,
http://mein.salzburg.com/blog/standpunkt/2011/10/schuld-unschuld-egal.html
der von einer Leserin so gekontert wurde:
Leider war der Tierschützerprozess doch so wie viele andere. Selbst wenn die Angeklagten am Ende freigesprochen werden, sind sie schwer geschädigt und die Zeugenunterdrückung gehört zum Repertoire nahezu jedes Strafrichters.
16 Dezember 2011 um 6:41 nachmittags |
Bloegi, wahrscheinlich haben Sie in Vielem recht. Ich bin nur nicht sicher, ob die Wählbarkeit von Richtern das Problem politischer Hörigkeit lösen würde. Die Abstimmungen entsprächen vermutlich in etwa denen politischer Mehrheitsverhältnisse. Es würden im Kern also keine “besseren” personellen Entscheidungen getroffen, wenn sich bspw. Richter für ihre Wiederwahl medial coachen ließen. Ich denke an oberflächlich-populistische Selbstdarstellung in Talkshows.
Ich meine, in der Justiz ist ein Auwahlprinzip im Sinne der Optimaten besser als eine Justiz der Popularen.
Einen Ausweg sehe ich in mehr Transparenz (Prozessbeteiligte, Prozessprotokolle, Entscheidungen) und der “Erdung” einer Justizsprache, die sich gegen Nachvollziehbarkeit durch den Bürger bewusst abschottet.
16 Dezember 2011 um 11:55 nachmittags |
AUwahlprinzip ist richtig. Ansonsten: Besser Primaten als Optimaten! Schauen Sie sich die Bundesverfassungsrichter an: ein grausiges Volk, zusammengekungelt von unserer Regierung.
Beispiel: Herbert Landau
http://bloegi.wordpress.com/2010/05/04/herbert-landau-bei-den-bamberger-bier-burschen/
Beispiel: Hans-Joachim Jentsch
http://de.indymedia.org/2005/12/134440.shtml
Jentsch war übrigens viel übler noch, als in meinem alten Artikel beschrieben, ein Anführer des rechten Mobs. Es gibt eine ganze Reihe von Personen im Bundesverfarcungsgerücht, über die ich ähnliche Artikel schreiben könnte. Bei den Wald- und Wiesenrichtern ist es noch schlimmer. Die werden vom Justizminister ausgewählt und auf Lebenszeit eingestellt. Hagenloch auf Lebenszeit! Das ist ein Optimat! Wäre Graf Dracula als Richter nicht besser?
Merkel mag schlecht sein. Aber besser als Kaiser Wilhelm ist sie doch. Das Beste an ihr ist, dass sie abgewählt werden kann. Genau das brauchen wir auch bei RichterInnen: Dass sie nach ein paar Jahren abgewählt werden können.
17 Dezember 2011 um 12:28 vormittags
Ja, das mit den Optimaten geht auch regelmäßig schief. Das stimmt. Kein guter Gedanke, der nicht pervertiert wird. Meinetwegen also wählbare Richter. Bekämpfen wir Not mit Elend. Es sei denn, uns fällt noch was besseres ein.
16 Dezember 2011 um 7:01 nachmittags |
Noch ein Gedanke zur Wählbarkeit von Richtern:
Letztlich käme niemand auf die Idee, die Wahl des Chefarztes den Patienten oder die Wahl des Schuldirektors den Eltern zu überlassen oder den Wissenschaftsbetrieb per Bürgerentscheid zu bestimmen.
Dass wir über die Justiz reden (müssen), belegt andererseits wie unerträglich die Situation ist.
16 Dezember 2011 um 11:27 nachmittags |
Roderic schrieb
Der Kapitalismus hat beträchtliche Vorteile, eben weil Chefarzt, Schuldirektor und Wissenschaftsbetrieb wählbar sind. l
1) Es ist gut, wenn die Leute zu einem Arzt ihrer Wahl gehen und den Arzt wechseln können.
2) Wahl des Schuldirektors. Das betrifft mich besonders. Mein auf polnische Weise katholischer Vater beschloss, dass die gewöhnlichen Berliner Klippschulen zu anspruchslos für mich wären und dass ich DIE West-Berliner Eliteschule besuchen müsse: das Canisius-Kolleg. Ich war da ein halbes Jahr, als meine Mutter den Braten zu riechen begann. Sie machte schreckliche Szenen – besondere mit dem Direktor des Canisius-Kollegs Pater H.Klein SJ – und suchte sofort eine andere Eliteschule für mich aus. Ich habe lange nicht verstanden, warum sie so wütend war. Jetzt aber steht fest, dass sie mir durch ihre Direktoren-Wahl viel Kummer erspart hat. http://www.stern.de/panorama/canisius-kolleg-berlin-jahrzehntelanger-sexueller-missbrauch-an-katholischem-gymnasium-1539147.html
3) Wissenschaftsbetrieb: Ich war als Wissenschaftler oft in der SU und in den USA. Ich fand Dubna sehr interessant. Aber die konkurrierenden Unis in den USA, viele von nicht staatlich, haben mehr zustande gebracht.
NICHT ZU VIEL STAAT!!! Das ist es doch, was wir aus NS-Staat, DDR und den vielen BRD-Staatsneonazis gelernt haben müssten.
http://bloegi.wordpress.com/2009/06/13/marvin-heemeyer-ein-amerikanischer-held/
17 Dezember 2011 um 12:01 vormittags
[...] Als Beklagter habe ich auch im Kapitalismus keine Wahlfreiheit, oder? Und, natürlich nicht zu viel Staat. [...]
Ich habe allerdings auch kein allzu großes Vertrauen in die Klugheit der Massen.
Wählbarkeit der Richter … Wie lange wird es dauern, bis der erste Richter verspricht, sich für die Todesstrafe einzusetzen? Wie lange, bis nur der gewählt wird, der die meisten Delinquenten auf den nur schlecht funktionierenden “Stuhl” schickt und kein demokratischer Schwächling sein will? Wobei, in D bevorzugte man ja das Fallbeil. Auch hier sind wir humaner.
[...]
17 Dezember 2011 um 12:45 vormittags
Ich hoffe, ich habe zu Roderics Wohlwollen gelöscht.
Kapitalismus mon cul. In einem System mit Richterwahl können Sie nach einem Urteil, das Sie für ungerecht halten, eine Kampagne in Gang setzen, damit der Richter nicht wiedergewählt wird. Es kommt dann darauf an, ob andere ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Wenn andere ähnliche Erfahrungen gemacht haben, werden Sie den Richter wegbekommen, was jetzt noch unmöglich ist.
Besonders will ich auf Bolivien aufmerksam machen. Die BolivianerInnen wählen seit 2010 die RichterInnen der HÖCHSTEN Gerichte. Das ist besser als in den USA und der Schweiz, wo nur die RichterInnen der unteren Instanzen gewählt werden können.
Die Diskussion über populistische Richter und die Todesstrafe hatten wir hier schon einmal
http://bloegi.wordpress.com/2011/09/16/mit-kriminellen-ohne-polizei-und-justiz-fertig-werden/#comment-4017
und die Kommentare darunter.
Insgesamt bin ich entsetzt über das, was Tilman und Roderic vortragen. Das sind demokratie-feindliche Ansichten. Tilman und Roderic sind doch auch nur Masse. Ich auch. Tilman und Roderic glauben immer noch an Gott-Vater und seine Stellvertreter auf Erden, die für uns die optimalen Richter auswählen.
17 Dezember 2011 um 1:42 vormittags |
Sind das nicht ein wenig viele Vorwürfe auf einmal? Der Richter übt für mich primär einen Beruf aus, kein politisches Amt auf Zeit. Ähnlich wie ein Arzt oder ein Pilot. Seine Eignung muss überprüfbar sein. Macht er Fehler, muss er belangt werden können. Dass die gegenwärtige Situation politischer Einflussnahme nicht akzeptabel ist, dass es viel Selbstherrlichkeit und Arroganz der Macht gibt, bestreitet hier wohl niemand. Man muss kein Feind der Demokratie sein, wenn man Grenzen sieht (gewiss nicht aus Überheblichkeit). Wobei wir ja richtiger von Mediendemokratie sprechen müssten. Masse ist hier kein (ab)wertender Begriff. Wir sollten den Demokratiebegriff vielleicht nicht nur auf Wahlen reduzieren. Ein Feind der Demokratie zu sein, höre ich sonst nur von rechts-konservativ. Ich schrieb, dass ich mit der Einführung einer Wählbarkeit leben kann, aber skeptisch in Hinblick auf den Nutzen bin. Das ist alles.
17 Dezember 2011 um 11:13 vormittags
Das ist es doch gerade: Gegenwärtige BRD-Richter können nicht belangt werden. Strafverfahren, geschweige denn Verurteilungen wegen Rechtsbeugung kommen so schlecht wie nicht vor. Zu allem Überdruss gibt es den berüchtigten Amtshaftungsparagrafen § 839 BGB.
Außerdem ist einem Menschen, der nicht stumpfsinnig ist, dauernde richterliche Tätigkeit nicht zumutbar. Wenn sie gut getan wird, führt sie zu Depression, Drogenabhängigkeit und Suizid. Es mag – bei ausgeprägter Parteilichkeit – Vergnügen bereiten diesen Jugendpfarrer mit seinen Ton-Steine-Scherben-Lautsprechern wegen Landfriedensbruchs zu verurteilen. Doch wie würde es sich auf Ihre Psyche auswirken, wenn Sie sich jeden Tag mit der größten menschlichen Niedertracht befassen müssten? Die Richter müssen öfter ausgewechselt werden.
Für den schwierigen Teil der Urteilsfindung, nämlich die Tatsachenfeststellung, ist die juristische Ausbildung sogar schädlich. Juristen verstehen zu wenig von der Realität. In Großbritannien fällen daher juristische Laien das Urteil, die so genannten Geschworenen (leider nicht immer). Ein Berufsrichter sitzt nur dabei, um die Geschworenen auf Einhaltung der Gesetze aufmerksam zu machen. Den Berufsrichter könnte man heute durch Software ersetzen:
http://bloegi.wordpress.com/2011/07/20/der-robostaatsanwalt-bezwingt-die-machte-des-bosen/
17 Dezember 2011 um 1:31 nachmittags |
Die langjährige psychische Belastung von Richtern ist zweifellos ein echtes Problem. Sorry, aber Wählbarkeit würde es nicht lösen.
Schöffen sollen wohl ein wenig Realitätssinn in den Betrieb bringen. Bei Geschworenen (Laien), bitte sehen Sie mir das nach, da schlägt mein Misstrauen Alarm. Vor- und Nachteile halten sich vermutlich die Waage. Es fällt mir schwer, gewachsene Entwicklungen gegeneinander aufzurechnen.
Eine kritische Öffentlichkeit, so wie Sie sie herstellen, kann nicht hoch genug gewürdigt werden. Transparenz und Aufklärung. Mein Eindruck ist, dass sich da in den letzten Jahren Einiges bewegt hat und Justiz als Ganzes nicht mehr so sakrosankt ist. Der Rechtfertigungsdruck wird größer, das kann man als Erfolg sehen.
14 Januar 2012 um 10:19 nachmittags |
Gerichtsentscheidung des Monats der “Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht”:
Das Sächsische Verfassungsgericht kann bei der Durchsetzung deutscher Leitkultur und “nuancenreicher” nationaler Meinungsfreiheit einen wichtigen Erfolg verbuchen: Im Landtag darf weiter der Begriff Asylschmarotzer verwendet werden. Geklagt hatte ein NPD-Abgeordneter gegen eine Rüge des Landtagspräsidenten.
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/EdM_12-2011.pdf
14 Januar 2012 um 11:14 nachmittags |
Wer sich jemals beim Bundesverfassungsgericht beschwert hat, wird den Klampfen-Mann und Bundespräsident-Kandidaten der NPD Frank Rennicke glühend beneiden. Denn laut Beschluss des BVerfG vom 25. März 2008 1 BvR 1753/03:
Rennicke sung:
Es ist so schön, dass sich das Bundesverfassungsgericht für die Meinungsfreiheit einsetzt. Mir jedoch und vielen anderen, die keine Neonazis sind, ist diese Gnade noch nie zuteil geworden.
1 April 2012 um 7:45 nachmittags |
Wer besetzt die Posten des Bundesverwaltungsgerichts? Ein Beispiel:
Hessisches Ministerium der Justiz 29.03.12
Es gibt ein Proporz-System, nach dem die Regierungen der Bundesländer ihre Kandidatinnen in die Bundesgerichte hineinschieben dürfen. Missachtung der Gewaltentrennung.
Ähnlich im Bundesverfassungsgericht.
1 April 2012 um 7:52 nachmittags |
Was es mit den “Richterwahlausschüssen” auf sich hat, findet man auf
http://jusatpublicum.wordpress.com/2012/03/29/die-17-neuen-auf-einen-streich/
Missachtung der Gewaltentrennung pur.
5 Juni 2012 um 11:37 vormittags |
[...] die rot-grüne Koalition an der Macht, ließ sie die Finger davon. Insgesamt kommen Vorschläge zur Errichtung der Gewaltentrennung, d.h. zur Einrichtung einer unabhängigen Justiz, in den Partei-Programmen nicht [...]
14 Juli 2012 um 10:53 nachmittags |
Es spricht für Norbert Lammerts Verstand, dass er die Auswahl der BundesverfassungsrichterInnen für undemokratisch hält.
SZ 14.07.12
Lammert (CDU), der gegenwärtig Bundestagspräsident ist, will, dass der Bundestag die Bundesverfassungsrichter wähle. Wegen der Gewaltentrennung ist das grundsätzlich falsch, genauso wie es grundsätzlich falsch ist, dass der Bundestag den/die Bundeskanzler/in wählt.
ZEIT 14.07.12
Wenn die Gewaltentrennung wenigstens ansatzweise gelten soll, müssen Parlament, Regierung und Justiz in separaten Wahlen vom Volk gewählt werden.
15 Juli 2012 um 10:44 vormittags |
Es sind zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die einander widersprechen:
1) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.2012 -2 BvE 8/11-
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20111027_2bve000811.html
(einstweilige Verfügung)
http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20120228_2bve000811.html
(endgültiges Urteil)
Darin wird judiziert, dass ein Geheim-Gremium von 9 Bundestagsabgeordneten nicht über “Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus” entscheiden darf, sondern dass Bewilligungen im Bundeshaushalt grundsätzlich vom Plenum des Bundestags in öffentlicher Sitzung zu entscheiden sind.
2) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Anfang Juli 2012, dessen Aktenzeichen ich noch nicht eruiren konnte. Danach wird – nach einheitlichen Presseberichten – die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch ein Geheim-Gremium von 12 Bundestagsabgeordneten für grundrechtskonform erklärt.
16 Dezember 2012 um 12:30 nachmittags |
Amüsanter Artikel im Spiegel vom 16.12.2012
Ausgerechnet Bouffier! Vergleich dazu das Transkript der Sendung
Maulkorb für den Staatsanwalt.
Die Frage ist: Warum geht die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen die Deutsche Bank vor?
a) Hat die Deutsche Bank die CDU oder sogar die hessische Landesregierung durch mangelnden Kooperationswillen verärgert?
b) Stecken Mächte dahinter, die noch ein Stück mächtiger sind als die Deutsche Bank? Vielleicht aus USA?
c) Soll an der Deutschen Bank vorgeführt werden, dass die Staatsanwaltschaft sich traut gegen Mächtige vorzugehen?
Gegenwärtig bezieht die Deutsche Bank überall Haue, ist also geschwächt.
19 Dezember 2012 um 8:47 nachmittags |
Gabriel biedert sich bei Justiz und Polizei an.
Neue Osnabrücker Zeitung 19.12.2012
Ogottogott. Der rechtschaffene Gabriel. Er vertraut unserer Staatsanwaltschaft und unserer Polizei. Wer ist niederträchtiger: Bouffier oder Gabriel? Jedenfalls ist Gabriel dümmer.
20 Dezember 2012 um 9:31 vormittags |
… oder hält das Publikum für dümmer. Jedenfalls scheint zur Zeit ein bizarrer Wettbewerb zu laufen, welcher Politiker Gewaltentrennung am meisten achtet.
Aber was erzählt Gabriel eigentlich: Welcher Innen- oder Justizminister hat jemals seinen Job verloren, weil er den Ministerpräsidenten anklingelte, um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oder Polizeieinsätze zu koordinieren? Noch dazu, wenn Politiker aus dem gleichen Stall kommen?
Ein möglicher Grund für das Theater, dass niemand über dem Gesetz steht: Das Vertrauen in den Rechtsstaat erodiert so stark, dass sogar Zyniker wie Bouffier und Gabriel nervös werden. Oder aber doch nur Bundestagswahlkampf.
Ist die Deutsche-Bank-Aktion etwa das, was Sie irgendwo vom hessischen Kampf gegen Rechtsextremismus berichten: ein paar kreisende Helikopter, wenn US-Touristen in der Nähe sind?
Etwas rätselhaft bleibt das Ganze trotzdem; bei Ackermann hätte sich das wohl niemand gewagt. Der hätte auch nicht Bouffier angerufen, sondern Merkel, in deren Räumlichkeiten er seinen 60. Geburtstag feierte.
23 Dezember 2012 um 4:50 vormittags |
Vizechef der Unions-Bundestagsfraktion Michael Meister zum Anruf des Deutsche-Bank-Chefs Fitchen bei Ministerpräsident Bouffier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/anruf-bei-bouffier-cdu-knoepft-sich-deutsche-bank-vor-a-873263.html
Es gibt eine hübsche Parallele zum Ermittlungseifer hessischer Behörden gegen die Deutsche Bank zum Fall Mollath, bei dem Seehofer/Merk ebenfalls auf Gewaltentrennung pochen: Auch Hessen bevorzugte zunächst die Praxis des Verrückterklärens.
Hessens ehemaliger Finanzminister (1999 bis 2010), Karlheinz Weimar,
http://de.wikipedia.org/wiki/Karlheinz_Weimar#cite_note-2
Zurücktreten mussten verantwortliche Politiker/Minister nicht.
Frankfurter Rundschau, 16. Dezember 2012:
http://www.fr-online.de/steuerfahnder-affaere/steuerfahnder-affaere-ex-steuerfahnder-waren-gesund,1477340,21128716,view,asFirstTeaser.html
23 Dezember 2012 um 12:54 nachmittags |
Die Justizangehörigen bieten den jeweils Regierungen diese Dienstleistung an: “Wir halten euch die politisch machtlosen Querulanten vom Hals. Falls es dabei Ärger gibt, sagt ihr einfach: Die Justiz ist unabhängig.”
Wenn die Regierung sich ändert, ist das für die Justizangehörigen nicht schlimm. Sie bieten ihre Dienstleistung einfach der nächsten Regierung an: “Wir haben Erfahrung.” So war es im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im Dritten Reich und in der DDR. Es funktioniert auch jetzt in der BRD hervorragend, sobald CDU- und SPD-Regierungen wechseln.
Eine Besserung könnte nur durch die unabhängige Wahl der RichterInnen zustande kommen.
15 Januar 2013 um 11:38 vormittags |
Salzburger Nachrichten 15.01.12
Die Kritik an der Justiz ist in Österreich seit langem viel heftiger als in Deutschland. Um ihr ‘Ansehen’ wiederherzustellen, verurteilt die Justiz in Österreich gelegentlich ehemalige Regierungsmitglieder.
Ähnliches, wenn auch schwächer, konnte zuletzt in Deutschland beobachtet werden, z.B. bei der strafrechtlichen Kampagne gegen die Deutsche Bank. Ob dabei etwas herauskommt, muss abgewartet werden. Meistens verwehen derartige Kampagnen im Nirwana, sobald die Medien andere Themen interessanter finden.