Mit dem Titel sollen Leserinnen und Leser angelockt werden, die sich eigentlich nur für die elementaren Dinge des Lebens interessieren. Als alternativer Titel dieses Postings wäre geeignet:

Drei Liebesbriefe aus dem Bundesverfassungsgericht
Zu meiner Verfassungsbeschwerde vom 16.12.2010 bekam ich am 5.1.2011 Post vom Oberregierungsrat Maier. Sein Schreiben wurde beglaubigt von einer Regierungsangestellten. Dass diese MitarbeiterInnen der Regierung, die den Posteingang im Bundesverfassungsgericht kontrollieren, sich nicht freuen, wenn eine Beschwerde über mangelhafte Gewaltentrennung eintrudelt, ist verständlich. Der Oberregierungsrat erteilte meiner Verfassungsbeschwerde das Aktenzeichen AR 8973/10. AR bedeutet im Bundesverfassungsgericht “Altpapier-Recycling”. Der 1. Brief aus dem Bundesverfassungsgericht ist so zu lesen:
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Verfassungsbeschwerde in den Papierkorb geworfen haben.
Listigerweise hat der Oberregierungsrat sein Schreiben mit der Frage garniert, was der Gegenstand der Hauptsache sei. Derartige Fragen muss man wie im Fernseh-Quiz rasch und richtig beantworten. Denn sonst ist sofort alles endgültig vorbei.
Also beantwortete ich Maiers Frage, der Gegenstand der Hauptsache sei eine der vielen Aschenbach-Klagen sei, dass es darauf aber nicht ankomme, weil eine Missachtung der Gewaltenteilung moniert werde [1].
Am 15.1.2011 kam der 2. Brief aus dem Bundesverfassungsgericht, diesmal von einer Regierungshauptsekretärin des 1.Senats. Meine Beschwerde habe das Aktenzeichen 1 BvR 97/11 bekommen.
So ein BvR-Aktenzeichen ist viel wert. Man darf hoffen nach Monaten und Jahren einen Zettel mit der Beschriftung
Die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen x BvR xxx/xx wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
zu erhalten. Als kleine Unverschämtheit war dem 2. Liebesbrief das bekannte Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde beigefügt. Das zeigte, dass die im 1.Senat meine Beschwerde nicht gelesen hatten. Denn meine Beschwerde entspricht genau den Vorgaben des Merkblatts.
Kaum hatte ich den 2. Brief abgeheftet, als der Postbote am 26.1.2011 den 3. Liebesbrief aus dem Bundesverfassungsgericht brachte, nun von einer Amtsinspektorin des 2.Senats: “Auf Anordnung”. Der 1.Senat habe meine Verfassungsbeschwerde zuständigkeitshalber an den 2.Senat abgeben. Dort habe meine Beschwerde das Aktenzeichen 2 BvR 108/11 bekommen. “Zuständigkeitshalber” ist das Zauberwort aller Behörden.
Im 2.Senat muss jemand die erste Seite meiner Verfassungsbeschwerde gelesen haben. Denn scharfsichtig wird am 25.1.2011 angemerkt, dass meine Verfassungsbeschwerde vom 16.12.2010 einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung enthält.
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[Alle warten auf Post vom Bundesverfassungsgericht. Klicken Sie auf dem Bild, wenn Sie es groß sehen wollen!]
Meine Beschwerde muss im Bundesverfassungsgericht ähnlichen Appetit ausgelöst haben wie eine Pizza, die mit Schmierseife bestrichen und mit Reißzwecken bestreut ist. Hier zwei Tipps, wie man eine Verfassungsbeschwerde mit Schmierseife bestreicht und mit Reißzwecken bestreut:
Juristen sind so arrogant, die lassen nur gelten, was von ihresgleichen kommt. Wie beweist man, dass 2 und 2 gleich 4 vier ist? Man legt 2 Äpfelchen auf den Tisch, dann nochmals 2 Äpfelchen und zählt alle Äpfelchen zusammen ab. Wie viele Äpfelchen sind es? 4! Das Gleiche mit Birnchen usw.usw.. Das nutzt alles nichts, wenn das Amtsgericht Kirchhain festgestellt hat, dass 2 und 2 gleich 3 ist.
Da mir das bekannt war, habe ich die vielen Stellungnahmen, Beschlüsse und Urteile aus den Verwaltungsgerichten zitiert. Wenn die Bundesverfassungsrichter meine Beschwerde abbürsten, müssen sie hoffen, dass das Abbürsten nicht bekannt wird. Denn sonst geraten sie über Kreuz mit ihren Kollegen aus den Verwaltungsgerichten.
Die Stellungnahmen der Verwaltungsrichter sind die Reißzwecken. Die Schmierseife ist die Struktur des § 4 des Deutschen Richtergesetzes:
(1) Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
(2) Außer Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt darf ein Richter jedoch wahrnehmen
1. Aufgaben der Gerichtsverwaltung,
2. andere Aufgaben, die auf Grund eines Gesetzes Gerichten oder Richtern zugewiesen sind,
3. Aufgaben der Forschung und Lehre an einer wissenschaftlichen Hochschule, öffentlichen Unterrichtsanstalt oder amtlichen Unterrichtseinrichtung,
4. Prüfungsangelegenheiten,
5. den Vorsitz in Einigungsstellen und entsprechenden unabhängigen Stellen im Sinne des § 104 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes.
Der Paragraf ist formuliert wie viele Gesetze. Im ersten Absatz (1) steht die allgemeine Regel. Im zweiten Absatz (2) steht die Liste der Abgrenzungen und Ausnahmen. Wenn ein Sachverhalt in der Liste nicht vorkommt, gilt für ihn die allgemeine Regel. Diese Argumentation, so selbstverständlich sie ist, wird den Juristen bei ihrer Ausbildung eingetrichtert. Sie müssen sie wissen.
Das Kommunalmandat steht nicht in der Liste des zweiten Absatzes (2) des § 4 des Deutschen Richtergesetzes. Richter dürfen deshalb kein Kommunalmandat wahrnehmen. Ein Richter, der das Gegenteil feststellt, begeht Rechtsbeugung.
Wir werden sehen, ob der wissenschaftliche Mitarbeiter, der meine Verfassungsbeschwerde zuständigkeitshalber abwimmelt, sich etwas einfallen lässt oder die plumpe Nummer abzieht. Und wir werden sehen, welches Gute für die deutsche Richterschaft und das Bundesverfassungsgericht daraus erwächst.
Eines ist jedoch jetzt schon klar: Zumindest ein Teil der Arbeitsüberlastung, den die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts so sehr beklagen, wird durch das Bundesverfassungsgericht selbst erzeugt. Von den drei hier erwähnten Briefen war nur der dritte notwendig.
[1] Beim Umgang mit deutschen Juristen muss man “Gewaltenteilung” schreiben. Denn “Gewaltentrennung” als genauere Übersetzung der séparation des pouvoirs verstehen sie nicht.
Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Christoph Ullrich, Dr.Ullrich, Gewaltenteilung, Gewaltentrennung, Kommunalmandat, Kreistag, Landgericht Marburg, Nadine Bernshausen, Richter Ullrich, Richterin Bernshausen
30 Januar 2011 um 9:06 vormittags |
“GEWALTENTEILUNG”…
„GEWALTENTEILUNG“ Über den deutschen Sonderweg im Recht Richard Albrecht eingreifendes-denken “Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!” (Bertolt Brec…
30 Januar 2011 um 9:20 vormittags |
-> Dr. Ulrich Brosa
Auf Ihren so launigen wie aufklärenden Dokumentartext wurde eben hier zustimmend hingewiesen/verlinkt -> http://www.duckhome.de/tb/archives/8575-GEWALTENTEILUNG.html
30 Januar 2011 um 2:03 nachmittags |
Hallo Bloegi,
diese Angestellten im Sinne des Gesetzes erzeugen sich durch Müdigkeit zwei mal mehr Arbeit. Dürfen Verfassungsrichter ausbaden, Fehler von Justizangestellten?
Es ist immer die alte Leier … wandert aus …
30 Januar 2011 um 7:02 nachmittags |
Im 3.Brief aus dem Bundesverfassungsgericht wird GOBVerfG, d.h. die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts erwähnt Die kann man hier
http://bundesrecht.juris.de/bverfggo_1986/BJNR125290986.html
einsehen. Speziell § 44 Abs.2 lautet:
Der Vorsitzende des 1.Senats ist Kirchhof
http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/kirchhof.html
Der Vorsitzende des 2.Senats ist Voßkuhle
http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/vosskuhle.html
Die Berichterstatter dürften unbekannt sein.
Auf jeden Fall ist die “Abgabe” der Verfassungsbeschwerde nicht von Subalternen entschieden worden.
31 Januar 2011 um 7:54 nachmittags |
Was ich meinte in einem früheren Kommentar im anderen Posting, war dass die Beschlüsse ja innerhalb der beiden Prozesse sind, also die Verfassungsbeschwerde womöglich erst zulässig wäre wenn die bis zur letzten Instanz verloren sind. Wobei sich in späteren Instanzen andere Richter mit dem Fall befassen würden, die nicht gleichzeitig irgendwo Abgeordnete o.ä. sind.
1 Februar 2011 um 12:43 vormittags |
Es gibt keine Bestimmung und kein Gesetz, gemäß dem man nur nach einem Hauptsacheverfahren Verfassungsbeschwerde erheben dürfte. Ich empfehle dazu das “Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts”
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html
Erheblich ist die “Erschöpfung” des Rechtswegs. Doch dass ich alle Rechtsmittel “eingelegt” habe, hat mir “das Landgericht” ausdrücklich bescheinigt:
“Die Entscheidung ist unanfechtbar.”
http://www.althand.de/wuerthwein101115.pdf
(Der Juristen-Lingo verblödet: “Rechtsweg erschöpfen”, “Rechtsmittel einlegen”, “Entscheidung anfechten” usw..
Wenn die Juristen ihren Blödsinn wenigstens satirisch meinten! Aber sie nehmen ihre Stilblüten ernst.)
1 Februar 2011 um 8:04 vormittags |
Dr. Richard Albrecht sagt: Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.
1 Februar 2011 um 8:01 am | Antworten
@ Blögi und andere
Unter Verweis auf eigne vor zehn Jahren mal als HirnSchrisse und Extrakt veröffentlichte Erfahrungen (wieder netzzugänglich hier -> http://ricalb.files.wordpress.com/2010/11/hirnschrisse.pdf ) möchte ich bestätigen: Die Damen & Herren Voll-, Berufs- und Robenjuristen nehmen den von ihnen abgesonderten Dummsinn (sehr) ernst und verordnen jedem und jeder, der dies öffentlich kritisiert, die KALTE HINRICHTUNG
(->http://www.saarbreaker.com/2010/12/kalte-hinrichtung/ ).
Mit freundlichem Gruß
Richard Albrecht, 1. Feber 2011
http://eingreifendes-denken.net
TIPPFEHLERKORRIGIERT …
1 Februar 2011 um 4:33 nachmittags |
Es wäre wirklich schön anzusehen, wenn sich das Bundesverfassungsgericht nicht nehmen ließe eindeutig Stellung zu nehmen. Da eine funktionierende Dienstaufsicht in der Justiz in Deutschland fehlt, bzw. diese politisch parteiisch gefärbt scheint, täte ein positiver Beschluß in der Sache gut.
2 Februar 2011 um 11:53 vormittags |
Unparteilichkeit bei den obersten Richtern lässt auch zu wünschen übrig:
http://hpd.de/node/11082
Die deutschen Gerichte sollten größere Distanz zu Religionsgemeinschaften wahren. Dies geht aus einem „Offenen Brief“ hervor, den die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) an die obersten Justizbehörden des Landes versandte.
8 Februar 2011 um 3:23 nachmittags |
Wieder ein Beispiel für hinkende Rechtsprechung in Deutschland. Richterinnen und Richter sind an die Gesetze gebunden und nicht etwa “unabhängig” wie diese propagandistisch ins Feld führen.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/wir-bewegen-uns-in-einer-grauzone/
8 Februar 2011 um 7:39 nachmittags |
Die zu Unrecht festgehaltenen Sicherheitsverwahrten, die wegen gewisser Urteile des Europäischen Menschengerichtshofs freikamen, gehen Marburg an und gehen den Landgerichtspräsidenten Dr.Ullrich besonders an. Drei derartige Sicherheitsverwahrte wurden aus der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt entlassen und in Marburg untergebracht. Einer im Waldtal, zwei im Stadtwald. Waldtal und Stadtwald sind Wohnbezirke der so genannten Unterschicht.
Der Datenschutz ist ein Popanz. Natürlich erfuhr die Unterschicht sofort, wer zu ihnen gezogen war. Im Waldtal haben einige Unterschichtler erklärt, für die Erledigung von Problemen brauche man die Polizei nicht. Ein paar Wochen später war der Entlassene tot. Angeblich hat er sich zu Tod gesoffen.
Im Stadtwald wurden BürgerInnen-Versammlungen organisiert. Oberbürgermeister Vaupel, Landgerichtspräsident Ullrich und irgendein Oberpolizist wurden mit dem gerechten Volkszorn der MÜTTER konfrontiert. Ich bin sicher, deren Nachwuchs hat in einigen Bereichen mehr Lebenserfahrung als ich. Nichtsdestoweniger schilderten die MÜTTER dramatisch, dass sie ihre Kleinen gar nicht mehr an die frische Luft lassen können, weil überall im Stadtwald die zwei Sexual-Straftäter lauern.
In der Tat ist befremdlich, weshalb die ehemals Sicherheitsverwahrten nicht in besser verdienenden Wohnorten untergebracht wurden, z.B. neben Vaupel oder Ullrich oder neben Volker Bouffier in Gießen.
8 Februar 2011 um 8:11 nachmittags |
Hier gleich ein Video mit der besorgten Mutter Bianca Wachtel
http://www.op-marburg.de/Lokales/Marburg/Erste-Anwohner-wollen-weg
8 Februar 2011 um 8:12 nachmittags |
Bloegi
“befremdlich, weshalb die ehemals Sicherheitsverwahrten nicht in besser verdienenden Wohnorten untergebracht wurden”
Gute Anregung …
8 Februar 2011 um 8:28 nachmittags |
Mehr über Dr.Ullrich, die Sexual-Straftäter und die Mütter im Marburger Stadtwald:
http://www.das-marburger.de/2010/10/stadtwald-%E2%80%93-verunsicherung-und-angste-vorgetragen/
Der “Oberpolizist” heißt Kriminaloberrat (KOR) Göbel. Aber das interessiert wahrscheinlich niemanden.
15 Februar 2011 um 10:47 nachmittags |
Endlich wird Christine Hohmann-Dennhardt (SPD) nicht mehr am Hungertuch nagen müssen. Die hessische Ministerin (1991-1999) und Bundesverfassungsrichterin (1999-Januar 2011) wird am 16. Februar 2011 in den Verstand der Daimler-Aktiengesellschaft eintreten:
http://www.daimler.com/dccom/0-5-7153-49-1368502-1-0-0-0-0-0-16694-0-0-0-0-0-0-0-0.html
Hohmann-Dennhardt war diejenige, die der Verfassungsbeschwerde des Herrn Jörg Bergstedt insoweit stattgab, dass Bergstedt nicht gleich ins Gefängnis musste, sondern erst später:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070430_1bvr109006.html
Bergstedt seinerseits war informeller Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes. Verena Becker lässt grüßen.
16 Februar 2011 um 1:11 nachmittags |
thnx bro
22 März 2011 um 7:54 nachmittags |
[...] habe ich beschrieben. Landau gilt als Spezialist für Hessen. Bekanntlich wurde meine Beschwerde zwischen den Senaten des Bundesverfassungsgerichts verschoben. Dass sie ausgerechnet bei Landau landete, halte ich für anrüchig. Über Michael Gerhardt weiß [...]
25 März 2011 um 12:02 vormittags |
Die Stichhaltigkeit Ihrer Beschwerde ist offensichtlich. Sie wirkt durch die Veröffentlichung allein, auch wenn Sie sich berechtigterweise keine große Hoffnung machen. Das Verfassungsgericht wird seiner Aufgabe bekanntlich nicht gerecht. Deutsche Verfassungsklagen sind im allgemeinen hoffnungslose formaljuristische Farcen. Das liegt an der gewachsenen Struktur von Justiz und Gericht.
Die deutsche Justiz ist noch immer von Kernelementen der nationalsozialistischen Ideologie geprägt. Ursprünglich als nationalsozialistische Kampforganisation konzipiert hat sich die deutsche Justiz auch nach dem Krieg den Charakter der geistlosen und gehorsamen staatlichen Kampforganisation weitgehend erhalten. Es herrscht eine korrupte Amigowirtschaft, in der im allgemeinen nur solche Richter Karriere machen, die zu beständiger Rechtsbeugung zugunsten ihrer Förderer oder faktischen Vorgesetzten bereit sind; was vom System bedingungslos gedeckt wird. Ihr Verfahren ist letztlich der Zusammenprall von Ratio und juristisch verbrämter Scharlatanerie.
Juristen müssen diese perversen Denkstrukturen bereits in Ihrer Ausbildung verinnerlichen. Sie werden systematisch zu akademischen Märchenfürsten gedrillt, die am Ende ohne Gewissensbisse je nach Wunsch das blaue vom Himmel lügen können und das dann auch noch völlig normal finden. Daher sind in der Justiz auch häufig Fälle zu finden, die man normalerweise nur in der Psychiatrie verorten würde. Rechtsstaatsbewußtsein gehört sicherlich nicht zum Schwerpunkt dieser Ausbildung.
Am Ende sind die Absolventen willige Diener jedes beliebigen Systems. Moralische Mindeststandards, Logik und Rationalität haben bei solch einer Marionettentruppe keine Chance. Vor diesem Hintergrund ist auch Guttis Schwurbelepos zu sehen, der sich vermutlich nur ohne nachzudenken den dortigen Gepflogenheiten angepaßt hat. Die meisten juristischen Fakultäten sind eine Schande für jede Universität.
In diesem Zusammenhang sind auch die Verfassungsbeschwerden des Kriminalbeamten Lenniger bemerkenswert. Herr Lenniger hat sich nach Frühpensionierung nach einer schweren Krebserkrankung, bei der nach etlichen Operationen eine partielle Lähmung zurückblieb, als Naturflimer selbständig gemacht. Er hat mit seinen Lehrfilmen ca. 30 Filmpreise gewonnen, danach wurden mit einer offensichtlich massiv frisierten Betriebsprüfung ca. 600 TEur Zusatzsteuern zusammenerfunden, die er nie verdient hat. Er wird juristisch von dem pensionierten Richter Plath vertreten. Beide versuchen zur Zeit, die von der Verfassung geforderte juristische Durchsetzbarkeit der Verfassungsgarantieen vor den üblichen Gerichten einzuklagen. Hierzu ist zur Zeit nichtmal ein ordentlicher Rechtsweg eingerichtet, obwohl von der Verfassung und gemäß den parlamentarischen Beratungen dazu ausdrücklich gefordert. Eine wirksame und realistisch einklagbare Verfassung ist unverzichtbare Grundlage jedes zivilisierten Staatswesens.
Durch die unzulässige Versperrung des ordentlichen Rechtsweges wurde die Verfassung unter Federführung einer Vielzahl ehemals prominenter Nazijuristen schon frühzeitig faktisch ausgehebelt. Die Zulässigkeit wirksamer und kostenfreier Verfassungsklagen vor ordentlichen Gerichten wird hier von Plath bestens begründet:
http://burkhard-lenniger.de/wp-content/uploads/2011/03/Expertise_zur_Unzulaessigkeit_der_Verfassungsbeschwerde_von_jedermann_10_02_2011.pdf
Hintergrund und weiteres:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lenniger
http://forschungsschiff-pirol.org/
http://grundrechteforum.de/
Die Vorgehensweise der Finanzverwaltung und der willigen Helfer trägt folterähnliche Züge. Herr Lenniger und Herr Plath kontern die unzähligen rechtswidrigen Pfändungsversuche mit bestens begründeten Strafanzeigen, aber die Bande hält natürlich zusammen. Ich hoffe jedoch, daß es vielleicht doch noch etwas bewirkt.
Verbundener Gruß,
GM
25 März 2011 um 12:34 vormittags |
Strafanzeigen gegen den Staat sind Unsinn. Denn die werden durch Staatsanwälte bearbeitet. Ein Staatsanwalt der Staatsorgane anklagt würde doch Mandantenverrat begehen (sozusagen).
Soweit ich vermute, gehts bei dem Streit um das Thema “Liebhaberei”. Das Finanzamt unterstellt das immer dann, wenn eine “Firma” über Jahre keinen Gewinn macht. Das soll verhindern, das z.B. (extremes Beispiel) Frauen eine “Modefirma” aufmachen bei der es in Wirklichkeit nur darum geht, Kleidung zu kaufen unter Beteiligung des Steuerzahlers.
25 März 2011 um 12:44 vormittags
Strafanzeigen gegen Staatsdiener sind nahezu aussichtslos. Insofern stimme ich Tilman zu. In manchen Fällen können sie erforderlich sein, weil einem sonst gesagt wird: “Warum haben Sie denn die Mittel des Rechtsstaats nicht genutzt?” Man schreibt so eine Strafanzeige möglichst leidenschaftslos nur mit den sachlich erforderlichen Angaben und widmet den größten Teil seiner Energie der politischen Arbeit, informiert also die verehrten MitbürgerInnen.
27 März 2011 um 11:57 nachmittags |
Auch ich habe nicht die geringsten Illusionen bezüglich der Strafanzeigen. In Deutschland haben wir das besondere Problem, daß die juristischen Grundprinzipien letztlich zum Schutz von staatlichen Massenmördern konzipiert wurden, was das schizophrene Denken und die häufigen Persönlichkeitsstörungen bei Juristen erklärt. Die Ausbildung zur Realitätsverweigerung fordert ihren Tribut.
Im vorliegenden Fall besteht jedoch eine besondere Situation. Herr Lenniger und Herr Plath glauben unerschütterlich an das Rechtsstaatsprinzip und leisten vollen Einsatz. BL ist besonders nervenstark (ehemaliger SEK-Beamter), Richter Plath war noch vor wenigen Jahren am dortigen Gericht tätig, wird dort geachtet und kennt etliche der Akteure. Die Anzeigen sind einwandfrei begründet und belegt. Letztlich muß sich dort nur ein einziger ehrlicher Richter finden, der seinen Beruf ernst nimmt. Idealerweise ein älterer, den seine Karriere nicht mehr juckt. Ein jüngerer käme sicherlich in Schwierigkeiten.
Andererseits ist die Finanzverwaltung samt Helfern (FG etc.) zu gewohnheitsmäßigen Betrügereien ausgebildet und dazu juristisch faktisch immun gestellt. Sie sind aufgrund der ideologischen und personellen Kontinuität mit dem 3.Reich noch immer wie zur Judenverfolgung aufgestellt; die entsprechenden Verwaltungs- und Justiztechniken wurden auch hier unverändert übernommen. Noch immer ist die Verwaltung darauf ausgerichtet, Opfer die sich wehren, wirtschaftlich vollständig zu vernichten. Das kann jeden treffen.
17 April 2011 um 5:39 nachmittags |
Noch ein Schriftwechsel mit dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht wimmelt ab. Keine Chance auf inhaltliche Erörterung:
http://www.willkuerstaat.de/Wahlanfechtung.htm
___________
Noch eine abgeschmetterte Verfassungsbeschwerde, doch mit vernichtender Begründung:
http://www.tomsack.com/bverfg-entscheidung-1-bvr-3259-08.pdf
Hintergrund auf http://www.tomsack.com/
21 April 2011 um 3:39 nachmittags |
Ein schwarzer Tag für die Demokratie
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der PARTEI auf Wahlwiederholung abgewiesen. Martin Sonneborn hatte die Wahlprüfungsbeschwerde bei Bundestagspräsident Lammert als Bundesvorsitzender der PARTEI eingereicht, vor dem Bundesverfassungsgericht aber als wahlberechtigter Bürger klagen müssen. Obwohl dieser Umstand in der Klageschrift überzeugend begründet wurde, wies das Verfassungsgericht die Klage jetzt aus formellen Gründen zurück: Einspruchs- und Beschwerdeführer müssten “personenidentisch” sein. Sonneborn, der sich nach eigenen Angaben …
http://www.die-partei.de/2011/04/20/ein-schwarzer-tag-fur-die-demokratie/
13 September 2011 um 9:07 vormittags |
Verlag verklagt Bundesverfassungsgericht
Handelsblatt 12.09.11
Das Bundesverfassungsgericht soll sich an Gesetze halten? Oder sogar fair sein? Welche Zumutung!
Interessant sind die vielen gelben Sternchen unter dem Handelsblatt-Artikel, die zeigen, dass der Artikel vielen Leuten gefällt.
25 September 2011 um 6:50 nachmittags |
Spezialisten in den Welten des Schein tauschen Erfahrungen aus.
WELT 25.09.11
Das Priestertum ist ein eine Vorform der Richterschaft. Beide Stände sollen kostengünstig Opium fürs Volk verteilen.
4 Oktober 2011 um 1:34 nachmittags |
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) hat den Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU) beschimpft. Übergreifend interessant war dabei nur:
FTD 04.10.11
Ronald Pofalla vertritt also die Meinung, dass das Grundgesetz “so eine Scheiße” ist. Pofalla muss es wissen. Er ist Volljurist, Bosbach dagegen nur Einzelhandelskaufmann.
4 Oktober 2011 um 2:37 nachmittags |
@blögi
Auch Herr Wolfgang Bosbach CDU-MdB ist “Volljurist” und als Rechtsadvokat in BG von der RAK Köln lizensiert
http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Bosbach
4 Oktober 2011 um 9:37 nachmittags |
Hat Pofalla Recht? Ein Grundgesetz, in dem stünde
wäre natürlich noch schlechter. Kann aber ein Gesetz, das mit Floskeln (=Generalklauseln) wie “Menschenwürde” und “Ehre” vollgestopft ist, ein gutes Gesetz sein? Das kann alles willkürlich ausgelegt werden und ist schon tausende Male und öfter willkürlich ausgelegt worden.
25 September 2012 um 8:09 nachmittags |
[...] In der verlausten Kaschemme der Puffmutter Rachou [...]
7 November 2012 um 6:26 nachmittags |
Ende der sechziger Jahre sollte die Mitbestimmung der StudentInnen in den BRD-Universtitäten eingeführt werden: Die Studis sollten ein Drittel aller Mitglieder der Uni-Gremien wählen. In West-Berlin war das sogar so für wenige Jahre. Wer hat die Mitbestimmung zerkloppt? Das Bundesverfassungsgericht!
BVerfG Urteil vom 29.05.1973 (1 BvR 424/71 und 325/72)
Marburg einmal mehr an der Spitze der Reaktion:
http://www.studis-online.de/HoPo/Hintergrund/demokratisierung.php
16 Februar 2013 um 11:01 vormittags |
heise 15.02.13
Genau genommen wurden die Beschwerden gar nicht zur Entscheidung angenommen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-008.html
20 März 2013 um 7:14 nachmittags |
Nur warme Worte aus dem Bundesverfassungsgericht über den Deal im Strafprozess:
BVerfG 19.3.2013
Hier noch die Aktenzeichen, damit man die komplette Entscheidung nachlesen kann:
2 BvR 2628/10
2 BvR 2883/10
2 BvR 2155/11
Davon profitiert hat vor allem ein Ex-Polizist.
Die Entscheidung hat ungewöhnlich scharfe Kritik am BVerfG, sogar zynische Bemerkungen ausgelöst. Z.B.
FR 19.3.2013
Deals darf es schon wegen des Prinzips der Öffentlichkeit nicht geben. Also weg damit!
23 März 2013 um 12:23 vormittags |
Ich nenne das heiße Luft. Richter und Staatsanwälte sollen sich verantworten für die Nicht-Einhaltung am Straf- und Zivilprozess.Wenn Wulff sich “freikaufen kann”, dann müsste es Gesetz sein: jedem Bundesbürger einen solchen Deal anzubieten. Ein Zweiklassenstrafrecht lehne ich kategorisch ab, indem sich Bedeutsame freikaufen und jemand nicht so gut-betuchter das niemals kann.
Da ein Deal meist verschlossen, ohne Delinquenten und Öffentlichkeit, in einer Pause verhandelt wird, ist dieser nicht aufgezeichnet, gleichfalls dadurch nicht nachvollziehbar und gehört damit weg.