
Die Verfassungsbeschwerde, die hier erklärt wird, ist zunächst gegen einen Richter im Landgericht Marburg gerichtet: Dr. Christoph Ullrich links auf dem Bild mit dem grünen Schlips. Ullrich ist zugleich Mitglied des Kreistags Limburg-Weilburg. Er missachtet die Gewaltentrennung, ein Prinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Was ist verwerflicher? Wenn ein Richter Kinderpornos runterlädt oder wenn er die Gewaltentrennung [1] missachtet? Eine staatlich autorisierte Antwort bekam ich, als ich nachsah, was IKARus ist.
IKARus ist eine Abteilung des hessischen Landeskriminalamts, die Neonazis bessern soll. Ein besserungswilliger Rechtsextremer unterschreibt einen Vertrag, dass er
- nicht bei den REPUBLIKANERN eintritt [2],
- seinen IKARus-Führungsoffizier niemals anlügt,
- Absprachen mit seinem IKARus-Führungsoffizier geheim hält.
Immerhin ist IKARus nicht so geheim, dass er nicht eine Homepage unterhielte.
IKARus schützt uns vor Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Organisationen dieser Feinde gehören verboten (z.B. die KPD) und die Feinde selbst ins Gefängnis (z.B. der linke Verleger Klaus Wagenbach). Keinesfalls dürfen Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Beamte werden.
Was aber ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Das wird von IKARus hervorragend erklärt:
IKARus beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das habe ich überprüft. In der Tat, das Bundesverfassungsgericht hat schon 1952 den zum Feind der freiheitlich demokratischen Grundordnung erklärt, der die Gewaltentrennung missachtet. Das ist sogar vernünftig. Denn Menschen, die die Gewaltentrennung missachten, treten letzlich dafür ein, dass Typen wie Adolf Hitler nicht nur Regierungschefs, oberste Gesetzgeber und Feldherren, sondern zugleich oberste Gerichtsherren [3] sein dürfen.
Ein anderes Mal saß ich bei einem Rechtsanwalt, der mir erklärte, dass zu der und der Zeit eine bestimmte Kammer des Landgerichts X nicht verhandeln könne, weil Richter Y Ratsmitglied geworden sei. Immer wenn der Rat der Stadt X Sitzung habe, könne Richter Y nicht im Landgericht sein. Ich sagte dem Rechtsanwalt, Richter Y dürfe das nicht, d.h. Ratsmitglied sein, und zitierte den § 4 des Deutschen Richtergesetzes. Der Rechtsanwalt schaute mich von oben herab an, war aber fleißig genug um sich zu seinem PC umzudrehen und in der Juris-Datenbank nachzuschauen, welche Urteile es zum § 4 DRiG gibt. Nach einiger Zeit drehte sich der Rechtsanwalt wieder zu mir und sagte: “Sie haben Recht!” und “Da haben Sie in ein Wespennest gestochen.” Daraufhin habe ich selbst in der Juris-Datenbank gewühlt und kein einziges Urteil gefunden, mit dem sich ein Bruch der Gewaltentrennung rechtfertigen ließe. Auch die Fachgerichte [4] halten jeden Richter, der zugleich Aufgaben der Exekutive oder Legislative wahrnimmt, für einen Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Konkret geht es um Dr. Johannes Remmel, den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel, und Dr. Christoph Ullrich, den gegenwärtigen Präsidenten des Landgerichts Marburg. Der erste hat sich tausend Kinderpornos runtergeladen, der zweite ist nebenbei Mandatsträger im Kreistag Limburg-Weilburg. Remmel könnte immer noch in aller Ruhe seine Kinderpornos konsumieren und wahrscheinlich hätte er davon inzwischen zehntausend, wenn nicht BILD Wind davon bekommen hätte und mit einem Artikel auf der ersten Seite den gesunden Volkszorn entfacht hätte. Die Gewaltentrennung hat aber mit Sex nichts zu tun, wenigstens nicht in einer Weise, die für BILD-LeserInnen interessant wäre. Die Entfachung des Volkszorns bei einer Missachtung der Gewaltentrennung ist mühseliger und verspricht weniger Gewinn. So ist Ullrich noch Richter.
Ullrich, der Präsident des Landgerichts Marburg, weiß, dass er Unrecht tut. Doch zeigt er sich uneinsichtig und schwatzt anderen vor, welches Unrecht sie täten. Ich habe darum abgewartet, bis Ullrich mir wieder einmal vorkam und habe ihn dann aus Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wie nicht anders zu erwarten, unterstützen die RichterkollegInnen Ullrichs rechtswidriges Treiben. Als der Rechtsweg ausgeschöpft [5] war, habe ich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie hat mittlerweile das Aktenzeichen 1 BvR 97/11 beim Bundesverfassungsgericht bekommen. Der Text dieser Verfassungsbeschwerde steht auf der Ullrich-Seite. Dort sind auch alle Anlagen verlinkt.
Ich brauche kein Gericht um festzustellen, dass 2 mal 2 gleich 4 ist. Genauso wenig brauche ich das Bundesverfassungsgericht, damit es festzustellt, dass alle Richter, die sich nebenbei als kommunale Mandatsträger tummeln, Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. Ich halte nichts vom Bundesverfassungsgericht und meine Verfassungsbeschwerde für vollkommen aussichtslos, obwohl sie sorgfältig ausgearbeitet und zweifellos berechtigt ist. Die meisten RichterInnen im BVerfG sind selbst Parteibuch-Richter. Sie haben selbst Karriere gemacht, indem sie zwischen Jurisdiktion, Exekutive und Legislative sprangen. Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde wird aber Aufmerksamkeit erregen und ihre Dokumentation wird aufklären. Das wird auf die Dauer wirken.
Meine Verfassungsbeschwerde zitiert die Urteile der Verwaltungsgerichte – bis zum Bundesverwaltungsgericht – in denen steht, dass Richteramt und Kommunalmandat unvereinbar sind. Diese Urteile sind deftig. Dazu ein paar Delikatessen:
1) Z.B. die Stellungnahme des hessischen Ministers der Justiz vom 28.7.1989. Zu der Zeit hatte die hessische CDU zum ersten Mal der SPD die Macht abgenommen. Die hessische SPD war eine korrupte Partei. SPD-Parteibuch-Richter verstopften die hessische Justiz und selbstverständlich traten einige von ihnen die Gewaltentrennung mit Füßen [6]. In dieser Situation trat Karl-Heinz Koch, CDU-Justizminister, für die strikte Einhaltung der Gewaltenteilung ein. Als aber Karl-Heinzens Sohn Roland die Macht dauerhaft ergriff und dafür sorgte, dass immer mehr CDU-Parteibuch-Inhaber Richter-Posten in Hessen bekamen, ist Karl-Heinz in den Himmel aufgefahren, wo er sitzet zur Rechten des Allmächtigen und den Allwissenden in Rechtsfragen berät. Derweil treiben es seine Parteigenossen auf Erden noch sündiger als ihre Widersacher von der SPD. Der Marburger Landgerichtspräsident Ullrich ist Mitglied der CDU.
2) Z.B. wer noch daran zweifelt, dass Jura das bevorzugte Studium für Schlitzohren ist, sollte Schmidt-Räntsch: Deutsches Richtergesetz [7] lesen. Die dortigen Kommentare zum § 4 DRiG sind eine Anleitung zur Rechtsbeugung. Die Schmidt-Räntschs, die selbst zwischen Jurisdiktion und Exekutive gependelt sind, behaupten, politische Betätigung würde im demokratischen Rechtsstaat ermutigt und deshalb dürften Richter getrost Kommunalmandate verüben. Die Schmidt-Räntschs haben zur Begründung ihrer Absurditäten kein Gesetz, kein einziges Urteil. Sie sondern Kommentare ab. Nichtsdestoweniger zitieren die schlitzohrigen Kollegen der Schmidt-Räntschens diese Kommentare so, als seien sie Gesetze.
Missbrauch von Kommentaren ist in der deutschen Justiz weit verbreitet. Maßgeblich für die deutsche Rechtsprechung dürfen nur Gesetze sein. Wenn es um die Auslegung dieser Gesetze geht, können rechtskräftige Urteile der Gerichte zitiert werden. Genau das – Gesetze und rechtskräftige Urteile – habe ich meiner Verfassungsbeschwerde zugrunde gelegt.
[1] vollziehende Gewalt = Exekutive = Regierung,
gesetzgebende Gewalt = Legislative = Parlamente,
rechtsprechende Gewalt = Jurisdiktion = Richterschaft.
‘Gewaltentrennung’ und ‘Gewaltenteilung’ werden synonym verwendet. Die Juristen bevorzugen natürlich ‘Gewaltenteilung’, weil es die undeutlichere Variante ist.
[2] Vorsitzender der REPUBLIKANER im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist ein Polizeioberkommissar namens Manfred Thierau. Daher kann die Polizeidirektion Marburg als Hauptquartier der REPs gelten. In Anbetracht dieser akuten Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist zu fragen, weshalb IKARus nicht zuerst Manfred Thierau und andere Marburger Polizisten bekehrt.
[3] Oberste Gerichtsherren oder oberste Gerichtsfrauen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf will die Richterin Nadine Bernshausen (GRÜNE), deren Gatte der Marburger Bürgermeister Kahle ist, nun auch in den Kreistag einziehen.
[4] ‘Fachgerichte’ ist ein Ausdruck, mit dem ordinäre Gerichte von Verfassungsgerichten unterschieden werden.
[5] ‘Den Rechtsweg ausschöpfen’: Das ist noch eine Stilblüte der Juristen. Man kann eine Pfütze ausschöpfen. Einen Weg muss man zu Ende gehen.
[6] Am bekanntesten ist der SPD-Richter Manfred Gönsch geworden, der im Hochtaunus-Kreis sogar Landrat werden wollte.
[7] Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, Verlag C.H.Beck, München 1995. Die Autoren heißen beide Schmidt-Räntsch. Vielleicht handelt es sich um zwei Schmidts, die dieselbe Frau, womöglich Elfriede Räntsch, geheiratet haben.
Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Christoph Ullrich, Dr.Ullrich, Gewaltenteilung, Gewaltentrennung, Ina Nadine Bernshausen, Kommunalmandat, Kreistag, Landgericht Marburg, Nadine Bernshausen, Richter Ullrich, Richterin Bernshausen
24 Januar 2011 um 8:44 nachmittags |
Ich hoffe das scheitert nicht an irgendwelchen Formalien – kann man überhaupt gegen Beschlüsse Verfassungsbeschwerde einlegen? Oder nur gegen rechtskräftige Urteile?
24 Januar 2011 um 10:48 nachmittags |
Der “ordentliche Rechtsweg muss ausgeschöpft” sein. Ob durch Urteil oder Beschluss, ist egal. Viele Zivilprozesse gehen heutzutage mit einem Beschluss zu Ende, nämlich mit der Abweisung einer Gehörsrüge. Bei Strafprozessen ist es ähnlich. Der Antrag auf Revision wird per Beschluss verworfen. Auch das Bundesverfassungsgericht fasst fast nur Beschlüsse.
Was ist der Unterschied zwischen einem Urteil und einem Beschluss? Vor einem Urteil muss mündlich verhandelt werden. Ein Beschluss wird anhand der Akte gefasst.
Mit langwierigen Überlegungen müssen sich die Rechtsreferenten im BVerfG, die eigentlich die Entscheidungen machen, aber nicht quälen. Sie schreiben einfach: “Am … hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen: Die Beschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen”. Dann kommen drei Namen von RichterInnen drunter und fertig. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
25 Januar 2011 um 10:24 vormittags |
Auweia, selbstgeschreiben und keine mind. 7.000€ für eine Verfassungsbeschwerde gezahlt. Das mag man nicht. Sollte sich in den nächsten Wochen ein Präsidialrat mit dem Hinweis melden, die Verfassungsbeschwerde hätte keine Chance, oder sollte eine klitzekleine Kammer des Großen Kantinensenats gar beschließen, es gäbe nicht zu beschließen und dies würde natürlich nicht begründet, dann hilft vielleicht folgendes beim Verständnis:
§ 24 BVerfGG
Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge können durch einstimmigen Beschluß des Gerichts verworfen werden. Der Beschluß bedarf keiner weiteren Begründung, wenn der Antragsteller vorher auf die Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seines Antrags hingewiesen worden ist.
Die sog. Annahmekammern beim Bundesverfassungsgericht leiten ihre Entscheidungskompetenz aus Artikel 94 Abs. 2 GG i.V.m. § 93b BVerfGG i.V.m. § 93a BVerfGG ab. Da diese Vorschriften mit dem absoluten Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie/Justizgewährleistungsanspruch) kollidieren, ist das Annahmeverfahren insgesamt verfassungswidrig und daher nichtig. Mehr dazu: http://grundrechteforum.de/?p=189
Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) wurde weitgehend von Willi Geiger geschrieben – als Staatsanwalt einer der eifrigen Verfechter der Todesstrafe dazumal im 12jährigen Reich in Bamberg und späterer Bundesverfassungsrichter und gleichzeitig Bundesgerichtshofrichter. Im BVerfG war er in bester Gesellschaft mit dem ersten Präsidenten des BVerfG, dem Herren Herman Höpker-Aschoff; seinerzeit Chefjurist der von Göring gegründeten Haupttreuhandstelle Ost (Abt. VI), wo Höpker-Aschoff mitwirkte, die juristischen Grundlagen des Massenmordes und die Verteilung der Vermögen der Opfer der Osterweiterung justiziabel zu machen.
Dazu auch: “Ist das Bundesverfassungsgericht noch gesetzlicher Richter?” (http://www.storm-knirsch.de/Lamprecht.htm)
Beste Grüße vom Grundrechteforum.
25 Januar 2011 um 11:01 vormittags |
Passend dazu: Verfassungsrichter fordern Querulanten-Gebühr
“Wer zum Beispiel mehr als fünf Beschwerden in drei Jahren einreicht, würde in die Kategorie Dauerkläger fallen. Dann müsste er erst mehrere hundert Euro bezahlen, bevor sein Verfahren weiter bearbeitet wird.” via: http://www.focus.de/finanzen/recht/verfahrensflut-verfassungsrichter-fordern-querulanten-gebuehr_aid_592699.html
Was kosten die Grundrechte? Geld, mehr Geld, noch mehr Geld!
25 Januar 2011 um 12:11 nachmittags |
Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch ist jetzt BGH-Richter. Auf der Homepage http://www.richterkontrolle.de wird eines seiner neueren Urteile als Fehlurteil erörtert:
http://www.richterkontrolle.de/?q=node/97
BGH, Urteil vom 4.5.2007 (V ZR 162/06)
Die BVerfG-Richter Udo di Fabio und Herbert Landau stehen auch auf der Liste
http://www.richterkontrolle.de/?q=richter
der kritikwürdigen RichterInnen. Wer hätte das gedacht?
25 Januar 2011 um 12:36 nachmittags |
Auch ein bisschen kritikwürdig: Oberster Bundesverfassungsrichter Voßkuhle wegen Rechtsbeugung angezeigt (hat natürlich nie jemanden interessiert) – via: http://grundrechteforum.de/?p=256
25 Januar 2011 um 3:18 nachmittags |
Der Jurist Peter Müller ist Ministerpräsident des Saarlandes und Vorsitzender der saarländischen CDU.
Saarbrücker Zeitung 25.01.11
25 Januar 2011 um 4:25 nachmittags |
Ein klassisches Beispiel von Rechtsbeugung und fehlende Gewaltenteilung ist:
Bleidigen Richter, Staats- und Rechtsanwälte Angeschuldigte;
(Begehung von übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung)
dann wird man auf den Weg der Privatklage verwiese, so man sich zur Wehr setzen will.
(Aussicht auf Erfolg gleich null, weil eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt)
Kritisiert man aber sachlich diese Juristen/Justiz,
so sind diese Herrschaften gleichzeitig Ankläger und Richter in einem,
verbiegen Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus und persönliche Meinung zu
angeblicher übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung,
und nennen das dann = öffentliches Interesse.
(Aussichten auf Freispruch gleich null)
Roland Schmidt – Menschenrechtler
24. Juni 2009
http://tachelesnachrichten.blogcenter.de/2011/01/23/bverfg-droht-buergern-mit-geldstrafe/
25 Januar 2011 um 8:53 nachmittags |
In der Schweiz dürfen Richter nicht in (Gemeinde-)parlamenten sitzen.
Ein in Europa fast einmaliges Verständnis von “Unabhängigkeit” gilt auch für die Ernennung Beförderung und Dienstaufsicht der Richter: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/gewaltentrennung.htm
Als die Verwaltungsgerichte im Kaiserreich geschaffen wurden hatte die Regierung (justizminister) das Sagen.Ende neunzehnten Jahrhunderts sagte der preußischer Justizminister Gerhard Adolf Leonhardt, dass Richter ruhig unabhängig sein können, solange er über deren Einstellung und Beförderung entscheiden könne (vgl. Hülle, DRiZ 1976, 18 f. sowie die Hinweise in DRiZ 1975, 341 f.). Das ist bis heute im Wesentlichen so geblieben.
Damals fand man es noch unlogisch, dem Staat die Dienstaufsicht zu geben, sondern stellte sie frei, wie auch die Rechnungshöfe.
Allerdings war Hitler die Regelung des Kaiserreiches ohne Dienstaufsicht beim Umbau Deutschlands zum diktatorischen Führerstaat im Wege. So waren die Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes von dessen Gründung im Jahre 1875 an von jeder Dienstaufsicht durch die Exekutive frei. Gleiches galt für das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Sie verloren diese Freiheit durch § 7 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum Führer-Erlass über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBI I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224). Von da an übte der Reichsminister des Innern die oberste Dienstaufsicht aus.
Heute wird das von der herrschenden juristischen Meinung deshalb gerechtfertigt, da ja im Grundgesetz die Unabhängigkeit steht.
Herr Prantl hat darüber den Artikel geschrieben: “Die Entfesselung der dritten Gewalt”[vöffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28]): http://gewaltenteilung.de/prantl.htm
27 Januar 2011 um 9:09 nachmittags |
Ina Nadine Bernshausen (geb. zensiert durch Anordnung des “Berliner
Beauftragten für Datenschutz” 1979) – Richterin am Amtsgericht Marburg
(ab , …, 2011) – im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.2007 als
Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main
aufgeführt. Amtsgericht Frankenberg – GVP 01.06.2010: als Richterin auf
Probe am Amtsgericht Frankenberg aufgeführt. “Liste zur Kreiswahl 2011
aufgestellt. Die ersten zwölf BewerberInnen der GRÜNEN Liste v.l.n.r.:
… Nadine Bernshausen (7). …” – http://www.gruene-marburg.de /
http://www.gruene-marburg.de/stadtverband-marburg/stadtvorstand/?expand=304970&displayNon=1
27 Januar 2011 um 9:19 nachmittags |
Die fromme Ina Nadine Bernshausen auf S.2 dieses köstlichen Flyers:
http://www.elisabethkirche.de/info/download/2007-08-20_KV-Kandidatenvorstellungsflyer_f-Monitor.pdf
Das fehlte gerade noch. Dr. Johannes Remmel, der berühmte Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel, war auch in etlichen kirchlichen Organisationen aktiv.
Im Elisabethkirchen-Flyer findet man auch das Geburtsdatum, das der Väternotruf aus “Datenschutz” nicht mehr zeigen darf: 25.7.1979.
Bernshausen preist sich :
Wommelshausen ist berüchtigt wegen seines ultrareligiösen Kindergartens. Die Kindergarten-Tanten übten Druck auf die Kinder aus zu beten. Es gab dann schrecklichen Zoff, als den Kindern im Fall mangelnder Religionsausübung der baldige Tod in Aussicht gestellt wurde: http://www.althand.de/antifei.html#noll
27 Januar 2011 um 10:45 nachmittags |
Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, dass ich oder das Volk jemals das Recht hatten einen der Schwarzkittel …
http://www.justizinsider.de/wp2010/2011/01/26/artikels-20-abs-2-gg-bei-www-wikipedia-org/
30 Januar 2011 um 2:40 vormittags |
[...] bloegi Blöde Geschichten « Bundesverfassungsgericht und Gewaltentrennung [...]
1 Februar 2011 um 10:22 nachmittags |
Diejenigen, welche den Richtern kommunale Ämter gestatten wollen, geben zu verstehen, ein Kreistag sei gar nichts Richtiges, nur eine Spielwiese, hätte sowieso nichts zu bestimmen und dergleichen. Das entspricht nicht den Tatsachen.
Kreis Offenbach
Main-Kinzig-Kreis
usw.usw. Ein Kreistag gestaltet nicht die Bundespolitik. Aber auf lokaler Ebene kann er Menschen das Leben in ähnlicher Weise verderben wie ein Richter.
9 Februar 2011 um 7:53 nachmittags |
Familienministerin Kristina Schröder fordert von NGO-Organisationen ein unterschriebenes Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung:
TAGESSCHAU 09.02.11
Vielleicht sollte Schröder ein ähnliches Bekenntnis von Richterinnen und Richtern verlangen. Die würden das Bekenntnis abgeben, sich aber nicht daran halten und würden sich, wenn sie ertappt werden, auf juristische Weise rausreden.
10 Februar 2011 um 7:57 nachmittags |
Vielleicht ist die Justiz in Frankreich und Italien ein wenig anders als in Deutschland.
Tagesspiegel 10.02.11
RichterInnen in Deutschland sind einerseits (angeblich) unabhängig, andererseits sind sie Beamte. Sie stehen zum Staat in einem besonderen “Treueverhältnis”. Sie dürfen nicht streiken.
tt.com 10.02.11
Immerhin wird dadurch klar, weshalb sich (deutsche) Justizangehörige mit Mächtigen nicht anlegen. Sie bekommen zu viele Scherereien.
13 Februar 2011 um 7:37 nachmittags |
Ein Foto, bei dem einem übel werden kann: Richterin Ina Nadine Bernshausen und Bürgermeister Franz Kahle im Gespräch mit dem ehemaligen Marburg Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Wölk:
http://www.marburg.de/sixcms/detail.php?template=bild_template&id=61426&ges_id=5
Wölk hält natürlich ein Bierglas. Er war einer der ersten, der durch seine wirren Verfügungen den Verdacht begründete, dass in der Staatsanwaltschaft Marburg auch während der Dienstzeit üppig Alkohol getrunken wird:
http://de.indymedia.org/2006/03/142649.shtml
Wölk galt als SPD-nahe. Nach seiner Pensionierung wurde er von der Marburger Neuen Zeitung als eine Art Rechtsonkel engagiert etwa nach dem Motto: “Fragen Sie Ex-Oberstaatsanwalt Wölk!” Die Marburger Neue Zeitung hat vor ein paar Monaten ihr Erscheinen eingestellt.
13 Februar 2011 um 11:29 nachmittags |
@Bloegi
Warum hat nicht der Herr Ex-OStA Wölk “sein Erscheinen eingestellt” und sich unter die Erde begeben?
14 Februar 2011 um 12:34 vormittags |
Weil Ex-OStA Wölk in großzügigster Weise von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern alimentiert wird; es nennt sich Beamtenpension. Ich frage mich: Weshalb? Womit hat sich Ex-OStA Wölk die spendable Versorgung verdient?
14 Februar 2011 um 12:55 vormittags |
Justiz ist Lüge. Dazu im aktuellen Kontext ein paar Belegstücke:
Hessisches Ministerium der Justiz 30.09.08
Die Ordensverleihungen sind alle wurmstichig. Sie sind ein hervorragender Indikator dafür, dass mit dem Ausgezeichneten etwas nicht stimmt.
Belege zur Tätigkeit des Leseranwalts Hans-Joachim Wölk
http://www.mittelhessen.de/zur_redaktion/leseranwalt/leseranwalt_antworten/?em_index_page=1
14 Februar 2011 um 12:42 nachmittags |
H.-J.Wölk ist nicht nur SPD-nahe, er ist SPD-Mitglied.
http://spd-marburg.de/grafik-bild/ehrung2010/2010-49.html
Auf dem dort gezeigten Bild ist auch Bernd Höhmann zu sehen, Rotary-Mitglied und ehemaliger Kanzler der Marburger Uni. Höhmann gab das Kanzleramt vorzeitig auf, nachdem die Studenten ihm Unfähigkeit vorgeworfen hatten:
http://www-old.asta-marburg.de/www-old.asta-marburg.de/modules4c35.html?op=modload&name=PagEd&file=index&page_id=245
Es wird gestritten, ob Höhmann zurücktrat oder zurückgetreten wurde.
Jetzt wird das Kanzleramt von dem GRÜNEN Friedhelm Nonne besetzt, einem Theologen, den die Studenten deswegen “die grüne Nonne” nennen. Manche Studenten murren, Nonne sei noch schlechter als Höhmann.
Ich schreibe das um den allgegenwärtigen Filz beispielhaft zu verdeutlichen. Dass Wölk, Höhmann, Nonne, Kahle, Bernshausen, Ullrich qualifiziert und/oder integer seien, kann ich nicht erkennen. Im Gegenteil: Ich halte alle sechs für schlecht. Es sind Menschen, die in eine Partei eintreten, die hoffen, dass ihre Partei sie auf einen Staatsposten bugsiert und sie so bis an ihr Ende auf Kosten anderer großzügig leben, auch wenn sie anderen heftig schaden.
Im Grund hat sich daran seit der Nazi-Zeit nicht viel geändert. Die meisten traten in die NSDAP ein um trotz mangelhafter Qualifikation Karriere im Staatsapparat zu machen.
24 Februar 2011 um 2:27 nachmittags |
Wiedermal ein TV-Beitrag über ein Querulanten-Gutachten auf Basis von Geheimakten…und wieder in Hessen…man schaue hier:
6 März 2011 um 8:05 nachmittags |
Die beschämende Statistik des BVerG
——————————————
Wir haben laut neuerste Statistk des BVerG nunmehr den Spitzenwert 90% erreicht. Siehe
http://www.eucars.de/download/dbShots/screenshot7.png
Es ist egal, ob man einen RA beauftragt oder nicht. Siehe
http://www.eucars.de/download/dbShots/screenshot6.png
Die Werte wurden abgeleitet und in einer “Access”-Datenbank festgehalten. Sie zeigen, inwieweit das BVerG nicht geschäftsfähig ist.
Ich hoffe, dass die Beschwerde von Ulrich Brosa zumindest in den 10% der behandelten Beschwerden landet
MfG
PS. Puffmutter Rachou musste in der freien Wirtschaft überleben. Sie hatte ihr Geschäft bestimmt besser im Griff als das BVerG seins.
7 März 2011 um 8:14 nachmittags |
Ich bin glücklich, dass Sie die “verlauste Kaschemma der Puffmutter Rachou” erkannt haben. Das ist natürlich ein literarisches Zitat:
http://www.bauarchitekten.com/archi-10/beat-hotel-geschichte.html
Zum Bundesverfarcungsgerücht bald Neues.
15 März 2011 um 10:39 vormittags |
Das BVerfGG ist seit 60 Jahren ungültig:
Mehr dazu hier:
http://solarresearch.org/sk2010/recherchen/recherchen/679-bverfggseit60jahrenungueltig.html
Die Verfassungsbeschwerde über das BVerfG und BVerfGG hätte nie existieren dürfen, weil sich das Grundrecht auf Klage bei Grundrechtsverletzungen durch den Staat bereits durch den Artikel 19 Abs. 4 GG am 23.05.1949 ergeben hatte.
Durch die Ungültigkeit des BVerfGG ist auch die KPD-Verurteilung durch das BVerfG von 1956 ungültig, mehr dazu hier:
http://burkhard-lenniger.de/kpd-verbotsentscheidung-1-bvb-251-des-bverfg-vom-17-06-1956-ohne-verfassungsmasige-ermachtigungsgrundlage-denn-das-bverfgg-ist-seit-dem-13-03-1951-wegen-verstoses-gegen-das-zitiergebot-gemas-a
22 März 2011 um 7:53 nachmittags |
[...] die Gewaltentrennung hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen – wie vorausgesagt. Der Schrieb vom Bundesverfassungsgericht ist inhaltlich vollkommen leer, was auch Vorteile [...]
21 April 2011 um 3:29 nachmittags |
06.04.2011
Richterschaft fordert Augenhöhe mit den anderen Staatsgewalten
Pressemitteilung
Die Bundesmitgliederversammlung 2011 der Neuen Richtervereinigung (NRV) hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, endlich die Justizstrukturen entsprechend der Staatsordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu modernisieren. Dazu hat sie einen kompletten Gesetzentwurf nebst detaillierter Begründung vorgelegt.
Unsere Staatsordnung baut auf dem Prinzip der Gewaltenteilung zwischen den drei Staatsgewalten auf. Die erste Gewalt (Parlament) stellt die Spielregeln (Gesetze) auf, nach denen der Staat funktionieren soll und denen alle unterworfen sind. Die zweite Gewalt (Regierung und Verwaltung) handelt im Rahmen der Gesetze (macht die Politik, führt die Gesetze aus). Die dritte Gewalt (Judikative) wacht darüber, dass die Gesetze eingehalten werden (beispielsweise auch darüber, dass sich die zweite Gewalt an die von der ersten Gewalt festgelegten Spielregeln hält). Das Zusammenspiel der drei Staatsgewalten setzt voraus, dass keine über die anderen die Oberhand gewinnt und sie beherrscht.
Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Martin Wenning-Morgenthaler, Mitglied des Bundesvorstandes und Sprecher der Neuen Richtervereinigung, sagte am 6.4.2011 in Berlin:
„Der Recht sprechenden Gewalt muss endlich die organisatorische Selbständigkeit eingeräumt werden, die ihr als gleichberechtigte Staatsgewalt gebührt. Diese Selbständigkeit ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags erforderlich. Nur eine auf Augenhöhe mit den anderen Staatsgewalten verfasste Richterschaft kann die Unabhängigkeit entfalten. Nur so kann sie ein wirksames Kontrollorgan sein. Selbstverständlich bedarf es der Anbindung an das Parlament. Dass aber die Gerichte und Staatsanwaltschaften durch das Justizministerium verwaltet werden, und dass die Personalentscheidungen wie die Beförderung von Beamten erfolgen, ist ein Anachronismus. Das deutsche Justizsystem ist so mittlerweile zu einem der rückständigsten in ganz Europa geworden.
Deshalb hat die NRV als erster der drei großen Berufsverbände der Richterschaft sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einen kompletten Gesetzentwurf nebst detaillierter Begründung vorgelegt, der diesen Anforderungen an eine demokratische Verfassung Rechnung trägt. Wir meinen, damit einen in sich konsequenteren Weg einzuschlagen als der Deutsche Richterbund, der wie wir für ein Modell richterlicher Selbstverwaltung eintritt, allerdings auf Landesebene. Auch die Gewerkschaft ver.di fordert eine selbständige Dritte Gewalt und hat sich recht nahe an der inhaltlichen Linie der Neuen Richtervereinigung positioniert.
Jedenfalls reicht es nicht aus, wenn einzelne Länder einen Teil ihrer Budgethoheit auf die Gerichtsverwaltungen verlagern. Um der Justiz dauerhaft ihre Funktion eines unparteiischen Sachwalters von Wahrheit und Gerechtigkeit zu sichern, der sich weder politischem noch ökonomischem Druck beugt, ist diese Reform unabdingbar.
Wann endlich wird die Politik die Forderungen aller Berufsverbände aufgreifen?“
Anfang 2010 hatte die Neue Richtervereinigung Diskussionsentwürfe für eine Verfassungsänderung und für die notwendigen einfachgesetzlichen Änderungen im Bundesrecht vorgelegt. Die Arbeit an den Entwürfen wurde nach mehr als 12monatiger intensiver Diskussion jetzt mit den Beschlüssen der Bundesmitgliederversammlung vorläufig abgeschlossen. Wesentlich geändert wurde dabei die verfassungsrechtliche Verankerung der Staatsanwaltschaft. Im Übrigen erfolgten zahlreiche einzelne Änderungen der letztjährigen Entwürfe. Die aktuellen Texte sind hier unten abrufbar.
http://www.nrv-net.de/downloads_publikationen/488.zip
http://www.nrv-net.de/main.php
21 April 2011 um 8:37 nachmittags |
“Richterschaft fordert Augenhöhe mit den anderen Staatsgewalten”
Achgottchen … ausgerechnet die Neudeutsche Richtervereinigung (NRV) …
und gefordert im besten SPD-Schröder/Steinmeier/Gabriel/Nahles-Jargon AUGENHÖHE … Achgottchen, die NRV …
21 April 2011 um 10:33 nachmittags |
Sie sind gut informiert. Es gibt zwei Richter e.V.s:
1) DRB Deutscher Richterbund, CDU-nahe und faschistisch. Ich empfehle das Deckblatt der Deutschen Richterzeitung vom 25.10.1933 anzusehen, dass ich oben http://www.althand.de/polnaz.html zeige. Es ist kein Zufall, dass Geerd Mackenroth, bekannt als Folter-Macke, ein paar Jahre lang Vorsitzender des DRB war.
2) NRV Neue Richtervereinigung, SPD-nahe und viel schwächer als der DRB.
In der Praxis macht es Unterschiede, ob man mit einem DRB- oder einem NRV-Richter zu tun hat. Den DRB-Richtern tut es leid, dass sie keine Todesstrafe mehr verhängen dürfen, während die NRV-Richter eher auf Warmduscher machen. Aber natürlich wollen auch die NRV-Richter keine grundsätzliche Änderung der Justiz. Sie wollen selbst mächtiger werden, als sie zur Zeit sind.
Ich habe die Pressemitteilung der Neuen Richtervereinigung genommen, weil unten in dem Zip-File Gesetzentwürfe drinstehen, wie sich die NRV eine bessere Justiz vorstellt. Es wäre nützlich, wenn die JustizkritikerInnen kundtäten, was daran schlecht ist und wie sie es besser machen würden. Nur lamentieren und meckern führt nicht weiter.
22 April 2011 um 12:02 vormittags |
@bloegi
Sie sagen es. Auch SPD-Steinmeier wollte um 1975/80 als er Hilfsredakteur bei Prof. Ridders Demokratischer Justiz war eine bessere Welt.
Ihre Kennzeichung Kopfab- vs. Warmduscher-Juristen einleuchtet.
Ist utopisch, wer sich EINE WELT OHNE JURISTEN vorstellen kann? Oder nur bekloppt?
22 April 2011 um 9:49 vormittags |
Das geschieht allmählich-unmerklich längst. Die Juristen werden durch Automaten ersetzt. Bei der Durchsetzung des Verkehrsrechts ist diese Entwicklung weit fortgeschritten. Die Leugnung der Entwicklung ist höchst gefährlich. Denn wer die Automaten beherrscht, beherrscht die Welt.
Wenn eine Organisation über Jahrtausende Erfolg hat, muss zumindest etwas in ihren Grundlagen richtig sein. Bei der Justiz ist das die Streit-Schlichtung: Die Leute sollen sich nicht wie in atavistischen Gesellschaften gegenseitig die Köpfe einschlagen, sondern mit Hilfe eines neutralen Schlichters einen Ausgleich finden, mit dem sie leben können. Wie immer, wenn eine Struktur gesellschaftlichen Erfolg hat, schmeißen sich massenweise Usurpatoren auf sie: gute Onkels und Tanten, die sich als VertreterInnen der Wahrheit und der Ratio aufspielen, in Wirklichkeit aber die Struktur extrem zum eigenen Vorteil missbrauchen. Diese Überflutung der Justiz mit BetrügerInnen lässt sie zum Gegenteil dessen werden, was sie sein soll. Auch bei religiösen Organisationen geschieht Ähnliches regelmäßig.
Eine totale Abschaffung der Justiz halte ich für illusorisch, weil der Bedarf an Streit-Schlichtung bleibt. Am aussichtsreichsten ist es, das Problem mit den Usurpatoren so zu lösen, wie Mutter Natur ähnliche Problem löst: durch Stoffwechsel. Ich plädiere darum für die direkte Wahl und Abwahl der RichterInnen und zwar mit Kumulieren und Panaschieren, damit einzelne KandidatInnen gezielt aus ihren Verbänden rausgewählt werden können. Ich habe in den letzten Monaten gesehen, wie einfach das zu organisieren wäre. Dazu gehört natürlich die Meinungsfreiheit, damit Kampagnen gegen RichterInnen, die sich in den vergangenen 4 oder 5 Jahren nicht bewährt haben, initiiert werden können.
22 April 2011 um 6:24 nachmittags |
@blögi
“Richterwahl auf Zeit durchs Volk” fordert seit gut 10 Jahren schon Herr Plantiko. Zum W a h l verfahren das alte Ba-Wü-Kumulieren und Panaschieren anregen ist formal erweiternd wie die A b w a h l.
Was die neokybernetische Idee mit seis Berufsrichterei seis Streitschlichtung zu tun haben soll bleibt dunkel.
Mal bei Kafka (“Der Prozeß”) nachlesen zu Wirksamkeit von Berufrichterei und Justiz.
24 April 2011 um 12:22 vormittags |
Bunte schrieb:
Man klopft zwei- oder dreimal auf den Busch und schon weiß man, wer “Bunte” ist.
Bunte schrieb:
Das ist eben die Asymmetrie: Naturwissenschaftler können alles verstehen, was Geizeswissenschaftler wissen, aber die Geizeswissenschaftler sind überfordert, wenn sie verstehen wollen, was Naturwissenschaftler wissen. Sie können es nicht, selbst wenn sie es wollen.
Kafka hat ohne nennenswerte Kenntnisse gesellschaftlicher Praktiken seine eigenen Alpträume redaktionell bearbeitet. Pubertierende Mädels mögen das einmal aufregend finden, aber auf die Dauer ist es zu dünn. Es führt weiter Montesquieu zu lesen.
Richter sind darauf beschränkt, Mund des Gesetzgebers zu sein – so wie es sich Montesquieu gewünscht hat, der die Dritte Gewalt als eigenständige Gewalt für inexistent (“en quelque facon nul”) erklärt hat; sie solle, ausgehend von einer strikten Trennung der Staatsgewalten, nicht mehr sein als “la bouche, qui prononce les paroles de la loi”. Montesquieu wünschte sich als Richter “Wesen ohne Seelen, die weder die Stärke noch die Strenge des Gesetzes mäßigen können.”
Richter, besonders Berufsrichter, müssen funktionieren wie Automaten, wenn sie nicht willkürlich sein dürfen. Wozu gibt es ZPO und StPO? Das sind Steuerungsanweisungen für Automaten. Zur Zeit von Montesquieu gab es noch keine Mikroprozessoren, die als Wesen ohne Seelen weder die Stärke noch die Strenge des Gesetzes mäßigen. Man musste Menschen nehmen, um Automaten zu simulieren. Dementsprechend mies sind die Ergebnisse.
Das größte Problem bei der Rechtsprechung ist nichtsdestoweniger aber nicht die Anwendung der Gesetze, sondern die Feststellung des Tatbestandes. Ich schreibe es nochmals für Dummies:
Rechtsprechung erfolgt immer in zwei Stufen:
1) Feststellung des Tatbestandes
2) Aus dem Tatbestand werden durch Anwendung der Gesetze die Rechtsfolgen abgeleitet.
Ist das so schwer zu verstehen?
Teil 1) ist das Schwierige, was Juristen nicht einmal dann leisten können, wenn sie keine Betrüger sind. Somit ist das britisch-USamerikanische System gar nicht so dumm, wo Nicht-Juristen, so genannte Geschworene, den Tatbestand feststellen sollen, während ihnen ein Jurist, ein Berufsrichter, nur als Berater zur Verfügung steht, damit sie bei der Feststellung des Tatbestandes die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten.
Die Übertragung des britisch-USamerikanischen Systems auf Deutschland ist derzeit illusorisch. Jetzt gilt es erstmal die direkte Wahl der RichterInnen durchzusetzen, damit die ärgsten BetrügerInnen nach ein paar Jahren rausgeschnippst werden können.
26 April 2011 um 10:59 nachmittags |
In Ermangelung eines entsprechenden Blogs stelle ich hier mal die Frage, ob Jemand Genaueres über den Verbleib von Peter Niehenke, dem Nacktläufer von “Zwangsburg” weiss. Angeblich wurde er zu Knast verurteilt, weil er Informationen auf einer Internetseite die ihm nicht mehr gehörte nicht löschen konnte. Gibts dazu irgendwo einen Blog?
26 April 2011 um 11:58 nachmittags |
http://www.rechtundgerechtigkeit.de/gesellschaft-sanktionen/hs-sanktionen.htm
Ich bin Dr.Niehenke nach wie vor zu Dank verpflichtet.
28 April 2011 um 6:23 nachmittags |
@WK
@bloegi
Auch ich wüßte mal Genaures zum Schicksal von Herrn Dr.phil. Peter Niehenke, nicht zuletzt, um evtl. in PNs Sinn handeln zu können. Was
mir bisher zugepostet wurde bzw. was ich vorhin im Netz fand ist eher desinformativ-wirres Zeug aus rechter Ecke.
28 April 2011 um 6:59 nachmittags |
Der Einzige, der halbwegs direkte Informationen hat, ist der Inhaber von rechtundgerechtigkeit.de und ergo-film.de .
17 Mai 2011 um 3:11 nachmittags |
Zwei erbauliche Entscheidungen des Bundesverfarcungsgerüchts:
1) Das Bundesverfassungsgericht verbietet die KPD (1 BVB 2/51, Urteil vom 17.8.1956) . Die KPD war die einzige Partei, die sich nicht aus NSDAP-Genossen rekrutierte. Das geht wirklich nicht. Jede anständige deutsche Partei muss auf den weltanschaulich einwandfreien Grundlagen des Nationalsozialismus fußen.
2) Das Grundgesetz erlaubt die Bestrafung homosexueller Männer nach §§ 175 und 175a StGB (1 BvR 550/52, Urteil vom 10.5.1957)
Dazu etwas Aktuelles: Die Grünen im Bundestag wollen die Rehabilitierung und Entschädigung der wegen homosexueller Handlungen Verurteilten. Daraus wird nichts werden. Da ist das Bundesverfarcungsgericht vor.
17 Mai 2011 um 3:17 nachmittags |
@ blögi
nur ´ne kleine Doppelkorrektur zum BVerG-Entscheid:
i) es war Aug. 1956
ii) formell verboten wurde die K.D.P. nie, die Partei wurde aufgelöst, ihr Vermögen eingezogen und verboten, Nachfolgeorganisationen bilden; das lernte ich aus verschiedenen Veröff. von Helmut Ridder/Gießen, der von Anfang an gegen das K.P.D.-”Verbot” gekämpft hat,
Richard Albrecht/170511
17 Mai 2011 um 3:27 nachmittags |
“es war Aug. 1956″. Danke, habe ich korrigiert.
29 Mai 2011 um 7:49 nachmittags |
Der Titel des SPIEGEL 22/2011:
Fehlurteile – Wie gerecht kann Justiz sein?
Noch interessanter ist die Online Diskussion: Kann man der Justiz trauen?. Antwort: der totale Verriss. Da ist so gut wie niemand, der sich für die deutsche Justiz stark macht.
Noch wichtiger wären allerdings Antworten auf die Frage: “Wie wird es besser?”
11 Juli 2011 um 11:24 nachmittags |
Peter Müller – Verfassungs- oder Verfarcungsrichter?
Guten Tag,
unter
http://duckhome.de/tb/archives/9337-Peter-Mueller-Verfassungs-oder-Verfarcungsrichter.html
ist heute ein Artikel von uns erschienen.
Freundliche Grüße aus St. Ingbert
Arndt Schmelzer
14 Juli 2011 um 11:16 vormittags |
Naja, dieser Peter Müller (Berufsrichter)
http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_M%C3%BCller_(Ministerpr%C3%A4sident)
nicht zu verwechseln mit dem Köl´sche de Aap Peter Müller (Berufsboxer) soll´s ja vom Amtsrichter zum Landesgerichter in der Saarhauptstadt gebracht haben;-) etwa im Gegensatz zu so illustren BVerfGerichtern wie Herren Voßkuhle (immer noch Lehrstuhlprof., mithin Doppelverdiener) und Landau (Ex-Hessenstaatssekretär jur., mithin “nur” noch Einfachverdiener).
Einer meiner früheren Freunde nannte´s das Beckenbauersyndrom: untertrainiert und überbezahlt.
Bei dieser Berufsrichterei gilt: wissen nix und können weniger …
Harry, 14. Juli 2011
5 September 2011 um 11:28 nachmittags |
Da hat einer eine Art Huldigungsbuch über das Bundesverfarcungsgerücht geschrieben. Lamprecht, der angeblich 30 Jahre für den SPIEGEL aus “Karlsruhe” berichtete. Zum Lohn für das fade Zeug ein Interview mit der LTO 05.09.11. Das wäre keine Notiz wert, wenn nicht ein paar Bemerkungen nebenbei bemerkenswert wären.
1) Renate Jaeger ist nicht mehr Richterin im Europäischen Menschengerichtshof. Der Ersatz für Jaeger heißt Angelika Nußberger, eine Jura-Professorin.
2) Wenn die eigentlichen Machthaber eine Einscheidung des BVerfG blöd finden, scheren sie sich einfach nicht drum:
3) Zwar wurde Roland Freisler nicht Präsident des BVerfG, aber die, die es wurden, waren auch nicht von Pappe.
Menschen zum Tod zu verurteilen macht halt Spaß. Wer freiwillig Richter wird, hat praktisch immer einen Dachschaden.
4) Bundesverfassungsrichter werden in Hinterzimmern ausgekungelt:
Neu ist dabei nur, dass sogar jemand wie Lamprecht es ausspricht.
6 September 2011 um 11:35 vormittags |
@ neue BVerfG-Eloge
APuZ letztes Doppelheft mit fälschlich “Essay” genannten Selbstloben akt. und Ex-BVerfGerichter, also öbersten ganzdeutschen Berufsrichtern, an der Spitze. Da fällt ´s nicht mal auf, daß auch´n bisserl reflektierter Jur. o.Prof. od.em. wie Herr Wesel sich zum Recht-Gerechtigkeits-Syndrom dort äußern durfte…
Richard Albrecht, 060911
http://wissenschaftsakademie.net
6 September 2011 um 1:28 nachmittags |
Wer nicht weiß, was APuZ ist:
“Aus Politik und Zeitgeschichte” – die Beilage zur Wochenzeitung “Das Parlament” – wird von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben. Die Bundeszentrale für politische Bildung halte ich für ein regierungsnahes Propaganda-Institut, das auf intellektuell macht.
Das von Richard Albrecht bezeichnete Doppelheft mit den Selbstloben der BVerfG-Richter kann heruntergeladen werden:
http://www.bpb.de/files/DOK4YA.pdf
Aus dem Beitrag von U.Wesel, der als Externer eingeladen wurde das Bundesverfassungsgericht zu preisen, ist zu entnehmen, dass Wesel verkalkt ist.
13 September 2011 um 7:50 nachmittags |
Wer Kritik an der Justiz übt, verstößt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. So will es wenigstens Hagenloch, der Präsident des sächsischen Oberlandesgerichts.
MDR 13.9.2011
Bravo Schurig! Beschädige das Ansehen der sächsischen Justiz noch mehr! Sie hat es verdient.
Ich bin nicht dafür Polizisten, Staatsanwälte und Richter mit echten Knüppeln zu verprügeln, obwohl viele Polizisten Schlägertypen sind, aber die Macht muss denen genommen werden.
14 September 2011 um 1:58 nachmittags |
Sogar die CDU gegen die sächsische Justiz:
inSüdthüringen.de 22.08.11
“Vertrauen der Bevölkerung”. Derartiges Vertrauen gibt es nicht. Der Generalstaatsanwalt macht sich Illusionen.
25 November 2011 um 10:32 vormittags |
Aus einer E-Mail des Chefredakteurs des Handelsblatts, Gabor Steingart, vom 25.11.2011:
Dass der Ruf des Bundesverfassungsgerichts innerhalb von Jahren ruiniert werden könnte, hat sich bis vor Kurzem niemand vorstellen können.
Die “Sicherheitsbehörden” haben jedoch bei vielen Unternehmen seit langem einen schlechten Ruf. Das Handelsblatt hat schon vor vielen Jahren ätzende Artikel über das BKA veröffentlicht. Wirtschaft funktioniert nur, wenn Verabredungen eingehalten werden. Falls jemand dagegen verstößt, ist es praktisch sinnlos die “Sicherheitsbehörden” um Schutz zu bitten.
Die SPD war zunächst gegen die Ernennung Müllers zum Verfassungsrichter, ist zuletzt aber – wie üblich – umgefallen. Wahrscheinlich hat ihr die CDU/CSU versprochen, demnächst irgendeinen schrägen SPD-Kandidaten ins BVerfG zu bugsieren.
25 November 2011 um 12:18 nachmittags |
Handelsblatt und Steingart werden verklagt.
LTO 23.11.11
25 November 2011 um 12:27 nachmittags |
Weiter im selben Artikel der Legal Tribune Online:
Die deutschen Richterposten werden durch Schachern der Mächtigen besetzt.
25 November 2011 um 11:12 nachmittags
Auch in der Süddeutschen Zeitung vom 25.11.2011 wird Müller verrissen.
Reputation ist das lateinische Wort für “Ansehen”.
beck-block 25.11.2011
10 Dezember 2011 um 7:22 nachmittags |
Auch Voßkuhle hat es mit Michael Kohlhaas, dem Schrecken aller Richter.
Badische Zeitung 08.12.11
Wenn so viele schlechte Menschen (die Richter) schlecht über Kohlhaas reden, kann nicht alles an ihm schlecht gewesen sein.
Besonders sicher mit seinen Formulierungen ist Voßkuhle übrigens nicht. “Wer heute Gewalt im Namen der Gerechtigkeit ausübe, der sei ein antidemokratischer Terrorist.” Also sind – laut Voßkuhle – alle Polizisten und Gerichtsvollzieher antidemokratische Terroristen. Das mag so sein, aber Voßkuhle hat es sicher nicht so gemeint.
12 Februar 2012 um 9:16 nachmittags |
Wäre es nicht wahrheitsfördernd, wenn Richter genauso abgewählt werden könnten wie der Duisburger Bürgermeister Adolf Sauerland?
FOCUS 12.02.12
Sauerland war nicht schuldlos. Er hat die Loveparade genehmigt, obwohl ihm die Gefährlichkeit der Veranstaltung eindrücklich erklärt wurde. Wenn er genauso unkündbar wäre wie Richter, könnte er die Allgemeinheit ungehemmt weiter schädigen.
Dreckig war besonders der Trick mit dem Rechtsgutachten:
12 Februar 2012 um 9:48 nachmittags |
Ich müsste nachkramen … irgendwo las ich bei Flavius Josephus diese Geschichte: Ein Mann liegt schwer verletzt am Weg. Fliegen sitzen auf seinen schwärenden Wunden. Ein anderer kommt vorbei, er hat Mitleid und vertreibt die Fliegen. Der Verletzte fragt: Warum tust du das? Du vertreibst die satten, trägen und es setzen sich die blutdürstigen an ihre Stelle.
Wir sind uns einig, dass nur ein bestimmter Menschenschlag überhaupt Richter werden will. Ich sehe nicht, wie das Problem durch Wahlen zu lösen sein soll.
12 Februar 2012 um 10:16 nachmittags
Roderic schrieb:
Zu lösen ist das Problem damit nicht, aber zu verringern: Extrem ungeeignete Personen werden durch ungeeignete Personen ersetzt. Dadurch wäre schon viel gewonnen.
Ich habe tiefer gehende Vorschläge zur Besserung der Justiz:
1) Innere Sicherheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Jede und jeder muss eine Zeitlang als RichterIn oder PolizistIn dienen, doch stets nur im Kollektiv.
2) Anbindung menschlicher Gesetze an Naturgesetze – Beispiele: Waage, Landvermessung, DNA-Analyse, Ersetzung der Berufsrichter durch OFFENE Software: RoboJudex etc..
Diese Vorschläge erscheinen aber den meisten Menschen als so exotisch, dass ich schon froh sein werde, wenn sich wenigstens die Richterwahl durchsetzen lässt.
Apropos exotisch: Die Vorschläge zu 2) werden bereits realisiert. Der Haken dabei ist nur, dass gegenwärtig die Verfahren und die Software nicht offengelegt werden.
14 Februar 2012 um 6:34 nachmittags |
Zunehmender Realitätsverlust bei den RichterInnen des Bundesverfassungsgericht:
FOCUS 14.02.12
FAZ 14.02.12
Es gibt mittlerweile jede Menge – auch hoch qualifizierte – Leute, die mit weniger als 1000 Euro pro Monat über die Runden kommen müssen. “… nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit einen angemessenen Lebensunterhalt… “: Für diesen Schwachsinn bekommen die BVerfG-RichterInnen pro Stück mehr als 10000 Euro pro Monat.
15 Februar 2012 um 1:38 nachmittags |
Die Zeitungen konnten sich nicht einigen, woher der Prof ist, der geklagt hat. Er heißt Berhard Roling und ist Chemie-Prof in Marburg.
http://www.uni-marburg.de/fb15/ag-roling
25 Februar 2012 um 12:08 nachmittags |
Die Süddeutsche Zeitung kritisiert zunehmend die ‘Rechtsprechung’ des Bundesverfassungsgerichts. Z.B. 22.02.12
24.02.12
Das Aktenzeichen ist 1 BvR 1299/05.
Wer die Entscheidungen selbst lesen will, geht auf die Homepage des BVerfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/
klickt dort auf “Entscheidungen” und tippt in das Suchfeld das Aktenzeichen ein.
Immer mehr Leute verstehen, was das BVerfG in Wirklichkeit ist: eine Versammlung von Wulffs.
10 Juli 2012 um 8:52 vormittags |
Ex-Richter Papier schreibt Gutachten für Firmen.
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/ex-verfassungsgerichtspraesident-papier-schreibt-firmen-gutachten-a-843167.html
11 Juli 2012 um 7:45 vormittags |
Mit Recht! Der Papier hat, in seiner Amtszeit einen Trend angefangen, der Jetzt der Willküranteil, in einem bereits havarierten Rechtssysten, deutlich steigern lässt. Wir stehen jetzt bei 93,7% Willkür beim BMVerfG. (siehe http://www.eucars.de/downloads/bmverfg_stats/bmverfg_stats_2011.png).
Ich würde leidenschaftlich gern ein Papier-Gutachten zur Bewertung in die Hände bekommen.
25 September 2012 um 8:09 nachmittags |
[...] Bundesverfassungsgericht und Gewaltentrennung [...]
4 März 2013 um 8:12 nachmittags |
Vußkohle ist beim Große-Parteien-Proporz von der SPD ins Bundesverfassungsgericht gehievt worden. Jetzt trommelt er für Rot-Grün.
SPIEGEL 03.03.13
Mit dem “Vorgang, den es so noch nicht gab” ist der Auftritt eines BVerfG-Präsidenten vor der Bundespressekonferenz gemeint. Voßkuhle als Medien-Star. Er redete über “Das Verfassungsgericht als Bürgergericht”. Eine überaus überraschende Behauptung.
4 März 2013 um 9:21 nachmittags |
Aus dem Scholastiker ist ein freier Künstler geworden, eine Art J.S. Bach an der gewaltig tönenden Orgel der Rechtsprechung. Nun verlangt er ein größeres Publikum. Paragrafen sind seine Noten, Urteile seine Fingerübungen, Politfuzzis seine impotenten missgünstigen Kritiker. Große Künstler dürfen großen Kandidaten beim Wahlkampf helfen. Ein Bürgergericht für Steinbrücks Bürgergesellschaft.
Dazu passend Neues von der Bürgeranwaltschaft im Fall Mollath:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-ermittlungen-gegen-amtsrichter-und-chefarzt-abgelehnt-1.1611373
Ein echtes Kunststück stringenter Schlussfolgerung der fett gestellte Teil.
6 März 2013 um 5:49 nachmittags |
Die meisten Richter sind beratende Mitglieder- zB beim Jugendhilfeausschuss – was völlig legal ist.
6 März 2013 um 8:40 nachmittags |
Ein Richter darf nicht zugleich Ratsmitglied sein. Er darf auch nicht Mitglied eines Kreistages sein. Wenn er zusätzlich Mitglied eines Ausschusses ist, macht das die Sache noch übler. Legal ist da nichts. § 4 Deutsches Richtergesetz erklärt alle diese Betätigungen für illegal.