
[Francis Bacon: Der Papst schreit. Es handelt sich um eine Manifestation des paranoiden Querulantenwahns nach der Klassifizierung des ICD-10 F 22.8 und F 60.00.]
Der Kampf um das S-Urteil
Ein Maschinenbautechniker hatte die Reize der heimischen Justiz bei einer Grundbuch-Angelegenheit kennengelernt. Er hatte dagegen protestiert. Was bekam er dafür? Strafverfahren wegen Beamten-Beleidigung! So war des Maschinenbauers Interesse geweckt, als er in einem Zeitungsartikel von Christine Muth las (OP April 2006):
Für seine zahlreichen beleidigenden Briefe, die er in den vergangenen Jahren an Gerichte und Behörden im Landkreis [Marburg-Biedenkopf] versendet hatte, wurde ein Mann aus dem Landkreis jetzt vor dem Marburger Amtsgericht zu zwei Gesamtfreiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten und einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
3 Jahre 4 Monate Gefängnis für Beleidigung, wo die Höchststrafe 1 Jahr beträgt? Der Verurteilte musste ein Einstein der Beamten-Beleidigung sein. Der Maschinenbauer bekam das Aktenzeichen heraus 55 Ds – 4 Js 9687/01, den Richter Thomas Rohner und den Namen des Verurteilten. Er nennt das Urteil seitdem das S….-Urteil. Er wollte eine Kopie davon schon um auf eigene Verfahren vorbereitet zu sein.
Urteile werden Im Namen des Volkes gefällt. Demzufolge muss das Volk, zu dem auch Maschinenbauer gehören, wissen dürfen, was in den Urteilen steht. Überall ist das selbstverständlich. Überall – nur nicht im Landgerichtsbezirk Marburg. Staatsanwalt Rust versagte das Urteil und wurde bei seinem rechtswidrigen Tun vom Amtsgericht und vom Landgericht Marburg bestätigt. Schließlich klagte der Maschinenbauer beim Verwaltungsgericht Gießen. Dieses wies die Klage zwar ab, weil dasjenige Strafverfahren, um dessentwillen der Maschinenbauer das Urteil haben wollte, inzwischen eingestellt worden war, aber fügte der Begründung hinzu:
Es entspricht gängiger gerichtlicher Praxis aller Instanzen, auf Anforderung, gegebenenfalls gegen Kosten, anonymisierte Abschriften ergangener Entscheidungen mitzuteilen.
[...]
Für ein derartiges Begehren dürfte der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten eröffnet sein.
S.3 im Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 12. Mai 2010 (exaktes Faksimile: 2MB). Der Maschinenbauer schrieb darauf erneut an die Staatsanwaltschaft Marburg, er wolle das S-Urteil endlich haben und setzte eine Frist. Da meldete sich Staatsanwalt Rust nochmals bei ihm mit einem gelahrten Schriftsatz (0.156 MB), der indes wieder einmal den Verdacht nährt, dass in der Staatsanwaltschaft Marburg viel Alkohol konsumiert wird. Rust widerspricht dem Beschluss des “Verwaltusnggerichts Gießen”, an dem immerhin drei RichterInnen des VWG Gießen beteiligt waren. Rusts Schriftsatz stellt eine Rechtsbeugung samt Grundrechtsverletzung dar. Denn Rust missdeutet nicht nur § 475 StPO, er missachtet auch das Informationsrecht nach Artikel 5 Grundgesetz.
Der Richterin im Amtsgericht Marburg Marite Dilling-Friedel wurde das zu heikel. Sie ließ dem Maschinenbauer eine Kopie des S-Urteils schicken. Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 13.4.2006 55 Ds – 4 Js 9687/01 (exaktes Faksimile: satt 7 MB).
Am auffälligsten sind darin die vielen Schwärzungen. Es ist nachfühlbar, wenn der Name des Anklagten und die Namen der Geschädigten geschwärzt werden. Aber der Name des Richters (Rohner), des Staatsanwalts (vermutlich Rust) und des Verteidigers hätten lesbar bleiben müssen. Es war ebenso grundrechtswidrig die Orte (meistens Marburg), die Zeiten und die Aktenzeichen zu schwärzen. Die Verständlichkeit des Urteils wird dadurch beträchtlich beeinträchtigt. Die vielen Schwärzungen zeigen: Die Marburger Justiz hat Dreck am Stecken und muss Angst haben, dass das vielen Menschen bekannt wird.
Den machen wir fertig!
Im Wesentlichen ist Folgendes geschehen: S. ist wegen finanzieller Angelegenheiten mit Behörden in Clinch geraten, fühlte sich ungerecht behandelt und hat Faxe verschickt, in denen er seinen Ärger zum Ausdruck brachte. Etliche seiner Unmutsäußerungen sind zu geringfügig um als Beleidigungen zu gelten:
Z.B. auf den Seiten 34 und 35 des S-Urteils:
23.
Mit dem Schreiben vom XXXX20XX führte der Angeklagte u.a. aus:“Überdies bestreite ich, dass meine Mitteilung vom XXXX20XX dort am XXXX20XX eingegangen sein soll, derartige hellseherische Fähigkeiten in die Zukunft beweisen erneut die nicht vorhandene Sachlichkeit und Gründlichkeit und lassen vielmehr die Willkür auch an dieser Stelle aufblitzen…
Jedermann kann meine Begründungen nachvollziehen, man muss dabei nur an den abgelehnten Diensteid denken, immer alles wahrheitsgemäß, ehrlich und richtig zu machen, dann gibt es damit auch keine Probleme.
Ich verlange daher die dienstliche Erklärung des abgelehnten Mitarbeiters XXXX sowie die gerichtliche Entscheidung, viel einfacher wäre es dem Gesetz zu folgen und meinem Begehren stattzugeben, zeigen Sie diesen Charakter, wenn Sie ihn nicht zeigen,”
Außerdem fügte er als Anlage eine angebliche Bestellung des Anleitungsbuches von Heghmanns: “Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts” auf den Namen der Behördenleiterin bei.
Was soll daran beleidigend sein?
Es gibt viele derartige Passagen im S-Urteil. Richter Rohner hätte sie von vornherein als nicht strafbar kennzeichnen müssen. Stattdessen hat er ein unqualifiziertes Konvolut von 17 (in Worten: siebzehn) Anklageschriften zugelassen. Anscheinend haben die Marburger Strafverfolgungsbehörden aus jedem Papierschnipsel, den S. irgendwann von sich gab, eine Anklageschrift gemacht. Rohner schreibt schließlich über S. auf Seite 36:
Er hat nicht in Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB gehandelt. Zwar steht es dem Angeklagten, wie jedem anderen Mitbürger auch, zu, seine Rechte zu verteidigen und dabei durchaus auch scharf zu formulieren. Bei den unter Ziff.III getroffenen Feststellungen handelt es sich jedoch um sog. “Formalbeleidigungen”, bei denen es auf die den einzelnen Schreiben zugrunde liegenden Lebenssachverhalte nicht ankommt.
Vergleicht man diese Äußerung Rohners mit seiner oben zitierten Feststellung 23., sieht man, dass er lügt. Rohner fährt fort:
Der Strafrahmen beträgt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Auch das ist eine Lüge, die sich Rohner als Jurist mit zweitem Staatsexamen nicht hätte leisten dürfen. Die Freiheitsstrafe darf ein Jahr nicht übersteigen. Denn S. ist nicht tätlich geworden.
Schließlich zieht Rohner auf Seite 37 die Standardnummer der deutschen Justiz ab:
Bei dem Angeklagten liegt eine sogenannte paranoide Persönlichkeitsstörung (sogenannter Querulantenwahn) nach der Klassifizierung des ICD-10 F 22.8 und F 60.00 – unter Ausschluss einer endogenen oder hirnorganischen Ursache – vor
In das gleiche Schema gehören “Liebeswahn”, “Schwangerschaftswahn”, “hypochondrischer Wahn”, “Verfolgungswahn”, “Eifersuchtswahn”, “Größenwahn” (J.Becker-Pfaff und S.Engel: Fallbuch Psychiatrie, Georg Thieme Verlag Stuttgart 2006). Ich möchte noch den “Psychologiewahn” erwähnen, der Personen befällt, die wähnen, Psychologie sei eine Wissenschaft, sowie den “Rechtsbeugungszwang”, der bei Justizangehörigen ausbricht, sobald sie Beschlüsse und Urteile verfassen.
Zurück zu Rohner und dem paranoiden Querulantenwahn. Wenn Rohner wirklich überzeugt gewesen wäre, dass S. krank, wegen seiner angeblich zahlreichen Wiederholungstaten sogar schwer krank war, hätte er S. nicht für mehr als 3 Jahre ins Gefängnis stecken dürfen. So zeigt sich, dass Rohners Urteil lediglich bezweckte S. bis auf die Knochen verächtlich zu machen.
Die Öffentlichkeitsarbeit
Was hat S. falsch gemacht? Er hätte mit seinen Anliegen möglichst nachdrücklich an die Öffentlichkeit gehen müssen. In Schreiben an Behörden ist es besser nur das Notwendigste zu formulieren, damit man der Öffentlichkeit nachweisen kann, dass die zuständigen Behörden rechtzeitig über alle Missstände informiert waren. Die Hoffnung, man könne durch eindringliche Schreiben StaatsdienerInnen umstimmen, wird äußerst selten erfüllt.
Erster Effekt der Öffentlichkeitsarbeit ist nicht, dass Demonstrationszüge vor dem Marburger Justizpalast paradieren und in Sprechchören die Einhaltung der Rechte des Herrn S. skandieren. Erster Effekt ist, dass viele erkennen: Die eigenen Probleme sind die gleichen wie die des Herrn S.. Von den vielen fangen einige an ihrerseits nachzubohren. Mit einem S. wird der Marburger Justizpalast fertig, mit zehn schon nicht mehr.
Konsequenz muss letztlich sein den Landgerichtsbezirk Marburg aufzulösen. Vielleicht beteiligen sich nicht alle StaatsanwältInnen und RichterInnen an den Straftaten ihrer Kollegen. Doch die Selbstheilungskräfte der Marburger Justiz sind sehr schwach. Die Entlassung der Justizangehörigen erfordert eine Änderung des Beamtenrechts. Doch die ist ohnehin fällig, da sich das deutsche Beamtentum nur als System der Privilegierung erwiesen hat.
Ulrich Brosa
Tags: Amtsgericht Marburg, Beamten-Beleidigung, Landgericht Marburg, Staatsanwaltschaft Marburg
26 September 2010 um 1:24 pm |
Den Fall durchgelesen. Verstehe ich Sie richtig bloegi, jeder Öffentlichkeitsbrief wurde zu einer enzelnen Anklageschrift? Danach ergeben sich locker 3 Jahre.
26 September 2010 um 6:06 pm |
Möglicherweise haben die Marburger Strafverfolgungsbehörden ein paar Blätter Klopapier des Herrn S. übersehen.
26 September 2010 um 2:01 pm |
Hallo Herr Brosa,
klasse Beitraq, der hoffentlich vielen Lesern (und nicht nur denen die es eh schon wussten), die Augen öffnet. Werde auf meiner Seite gerne auf diesen Beitrag verlinken.
Bdf-Beamtendumm-Förderverein
Bernd Schreiber
(Justizkritiker)
26 September 2010 um 4:10 pm |
[...] zum Bericht von Dr. Brosa Category: Allgemein You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site. Leave a Reply Hier klicken, um die Antwort abzubrechen. [...]
28 September 2010 um 5:28 pm |
Das ist die Exzess-Doktrine, die deutsche Richter allgemein so gern praktizieren. Ich hätte gern die Anklageschift zur erstellung erweiterter Statistik. Kann jemand mir helfen?
Auf http://www.eucars.de steht ein Papier in Englisch über das Problem “Beleidigung” in Deutschland.
28 September 2010 um 5:48 pm |
Die Staatsanwaltschaft Marburg ist immer sooo hilfsbereit. Schreiben Sie mit dem Aktenzeichen 4 Js 9687/01 an die
Staatsanwaltschaft b.d. LG Marburg
Universitätsstraße 48
35037 Marburg
Es waren allerdings mindestens SIEBZEHN Anklageschriften.
28 September 2010 um 8:35 pm |
Nach einem solchen Urteil ist das Beste für alle eine Lehre daraus zu ziehen. Sachen packen und wegziehen aus Deutschland. Vorher qualifizieren.
29 September 2010 um 10:47 am |
Wir haben jetzt auch eine durchsuchbare PDF-Datei von Rohners Urteil, die obendrein den Vorteil hat, dass sie nur knapp 170kB groß ist, während das Faksimile mehr als 7MB einnimmt.
Vorsicht: Die durchsuchbare Datei ist von einem OCR-Programm erzeugt worden. Sie ist darum in der bildnerischen Darstellung nicht exakt und kann wegen fehlerhafter Interpretation der Zeichen falsche Buchstaben enthalten.
29 September 2010 um 12:15 pm |
Aha, sein Vorstrafen Register enthielt bereits 18 Einträge. Das ist interessant, was war denn das. Eventuell war es nicht verhältnismäßig mit den Einträgen. Klage einreichen am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
17 Anklageschriften enthielt der Prozess. Die Strafen sind etwas sehr hoch. Wie ein in einem Exzess wurde hier vorgegangen.
Körperverletzung lag nicht vor … das Urteil ist zu hart.
29 September 2010 um 7:02 pm |
Durch sorgfältiges Lesen des S-Urteils kann zunächst festgestellt werden, dass S. für Delikte verurteilt worden ist, die er nicht begangen hat, z.B. die Nr. 23 (siehe oben). Ob an anderen Anklagepunkten etwas dran ist, zweifle ich in Anbetracht der gehässig-schlampigen Vorgehensweise der Marburger Behörden an. Man wird es erst sicher wissen, wenn man die Akten gelesen, S. und andere Beteiligte angehört hat usw.. Genauso ist es mit den ‘Vorstrafen’: Dem so genannten Querulanten wurden zuerst ein paar kleinere Strafen übergezogen, die wahrscheinlich auch nicht gerechtfertigt waren. Als er dann “keine Ruhe gab”, wurde er eben für längere Zeit ins Gefängnis gesteckt.
30 September 2010 um 11:42 am |
Ich lese gerade nach in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Bloegi zu dem gleichen Schluss würde auch ein Volljurist aus meinem Bekanntenkreis kommen.
Das Urteil muss der Angeklagte anfechten. Wer fertiggemacht ist, denkt meist nicht an das Anfechten. Wenn er schon 40 Monate sitzt, sollte diese Zeit nutzen zur Anfechtung. Klein bei-zugeben wäre schon schlimm genug. Besodners nach den hinzugefügten Strafen durch das Urteil. Die Ehre ist hin. Da ist es allemal sinnvoller die Anfechtung, als die Anerkennung des Urteils.
Für den Mann im Gefängnis hoffe ich, dass er sich nach einem Anwalt der Größe eines Buch Autoren über Justizsensur durch Politik in Schleswig-Holstein vertreten lässt. Wer das Buchcover kennt, weiß wen ich meine. Sie sehen auf dem Cover ein Schwein in Richterrobe, das Beischlaf erfährt von einem maskierten Schwein aus der Politik.
30 September 2010 um 12:15 pm |
Ich kenne das Cover auch; mir gefällt es aus tierrechtlichen Gründen nicht.
1 Oktober 2010 um 10:27 pm |
Irren-Offensive -30 J gegen Zwangspsychiatrie
Andrzej Skulski 01.10.2010 20:09
Es ist Mittwoch. Um 19 Uhr treffen sich im Werner-Fuß-Zentrum http://www.zwangspsychiatrie.de, im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin, Aktivisten und Sympathisanten der Irren-Offensive. Das wöchentlich stattfindende Plenum ist das Vereinsorgan – hier sind schon viele Ideen geboren, entwickelt und kontinuierlich verfolgt worden, Ideen, die zum Ziel führen sollen – Abschaffung des psychiatrischen Zwangs. Ein Kampf, wie David gegen Goliath?
Am 16. Oktober wird gefeiert! 30 Jahre besteht schon die Irren-Offensive, eine ……
http://de.indymedia.org/2010/10/291184.shtml
4 Oktober 2010 um 5:46 am |
Es handelt sich auch wieder einmal um eine anwaltlich nicht vertretene Person. Wäre er Anwalt und hätte das gleiche vorgetragen oder hätte das gleiche ein Anwalt bzw. Jurist vorgetragen wäre gar nichts geschehen.
Das wichtigste in der Justiz ist das Ansehen der Person!!
In der Bevölkerung ist es schon sehr wichtig aber in der Justiz ist es das allerwichtigste. Rechte werden im Ansehen der Person verteilt.
Entsprechendes wird in der Justiz allerdings stetig bestritten.
Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
[...]
Ich habe gerade wieder einen solchen Fall [...].
Der Versicherung, dem Ombudsmann, der erstinstanzlichen Richterin und dem Beschwerderichter wurde allen immer wieder erklärt, dass bezahlte Strafen für irgendein strafrechtliches Verschulden gar nichts mit einer zivilen Haftung zu tun haben und entsprechend auch noch in keiner einzigen anderen Zivilrechtsentscheidung darauf verwiesen wurde um ein zivilrechtliches Verschulden bei einem Unfall zu ermitteln.
Geholfen hat es wenig. Komplett alle Juristen (min. 7) bezogen sich immer und stets, meist nur ganz allein auf eine bezahlte oder nicht bezahlte Strafe und ermitteln (allein) daran das zivilrechtliche Verschulden bei einem Autounfall obwohl es Juristen sind und es korrekt wissen müssten anstatt der Prolet.
Richter Dr. Pfab LG Coburg 32 T 25/2010: “Ein Auto ist kein Fahrzeug, kein Gegenstand und keine schwarze Kuh”:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4442.html
http://justiz.xp3.biz
http://justiz.xp3.biz/juristenzitate.htm
4 Oktober 2010 um 11:40 pm |
Das Landgericht Marburg wieder bei einer wertvollen Betätigung:
HNA 13.09.10
Preisfrage: Als was wird der Stadtverordnete Heinz K. Friedrich bis an sein Ende bekannt bleiben? ?? Er verdankt das seiner eigenen Unterlassungsklage und dem Landgericht Marburg.
10 Oktober 2010 um 5:56 pm |
Es scheint an dieser Stelle doch mal geboten die Namen all jener Gerichtspersonen zum Besten zu geben, die im Zusammenhang mit der Herausgabe des oben bezeichneten Urteils meine Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1, 19 Abs. 4 GG verletzt und sich im Übrigen auch einfach so – unter Vernachlässigung der §§ 38 DRiG, 72 HBG – über Art. 20 Abs. 3 GG hinweg gesetzt haben (vgl. hierzu § 336 StGB).
Besondere Verdienste um das Ansehen der Hessischen Justiz in der Öffentlichkeit haben sich erworben:
Staatsanwalt Rust, Richter am AG Marburg Schauß, Vors. Richter am LG Marburg Lange, Richterin am LG Marburg Dr. Schneider, Richterin am LG Marburg Dr. Müller-Hagenbring und Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Dr. Rohnfelder.
Herzlichen Glückwunsch, ich bin stolz auf Euch! Nur weiter so.
10 Oktober 2010 um 8:53 pm |
Richter im LG Marburg Lange, Richterin im LG Marburg Dr. Schneider kenne ich aus persönlicher Erfahrung und bin der Meinung, dass sie auch meine Grundrechte beeinträchtigt haben. Einen gewissen Ruhm hat die überaus schlampige Zurückweisung meiner sofortigen Beschwerde gegen den Richter im AG Kirchhain Filmer erlangt:
http://www.althand.de/lange081013.pdf
Sie bricht mitten im Satz ab. Dennoch wurde sie von RiLG Lange, RiLG Wolter, RiLGin Wagner und einer Urkundsbeamtin unterschrieben. Noch eine Glanzleistung von Lange, Schneider und Wolter:
http://www.buskeismus.de/urteile/4Qs5407_071122.pdf
RiLG Wolter steht mittlerweile – um es religiös-juristisch auszudrücken – vor seinem ewigen Richter. Ein gläubiger Mensch dürfte auch Lange und Dr.Schneider dorthin wünschen.
Der Richter im AG Marburg Schauß hat gemeinsam mit dem RiAG Mirko Schulte und Oberstaatsanwalt Willanzheimer das Ding mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz gedreht, bei dem der hilflose Dr.Dara fast krepierte.
http://bloegi.wordpress.com/2008/11/12/besser-bei-islamisten-in-pakistan-als-im-schmutz-der-marburger-justiz/
Staatsanwalt Willanzheimer ist dabei Oberstaatsanwalt geworden und Schulte wurde zum Direktor der Amtsgerichts Biedenkopf befördert. Ein Staat, in dem solche Personen reüssieren, ist der Unterstützung nicht wert.
11 Oktober 2010 um 10:22 am
Äußerst merkwürdig, wenn ein Urteil mitten Satz abbricht. Das klingt wie, man wolle etwas vertuschen.
Darunter eine Unterschrift zu setzen, sieht aus wie ungelesen und eventuell bleiben wichtige Fakten verborgen.
Dieses Gesamturteil ist nicht zu durchblicken. Ein Angriff auf die Menschenrechte alle mal.
12 Oktober 2010 um 5:34 pm
Die Landgerichtsrichter Lange & Co. hielten es nicht für nötig für ihren verpfutschten Entschluss um Entschuldigung zu bitten. Sie schrieben, man hätte sich doch denken können, was sie weggelassen hätten.
Das ist typisch für Justizangehörige: Sie lassen für die Schäden, die sie anrichten, immer andere bezahlen.
16 Oktober 2010 um 1:59 pm
Bloegie, genau das kann den Richtern zum Verhängnis werden.
31 Oktober 2010 um 2:45 am |
Computerbeschlagnahme/Beleidigung
Liebe Mitstreiter, 30.10.10
Viele von Euch wollten das Urteil lesen, ich habe es jetzt zusammen mit meiner Berufungsbegründung veröffentlicht. http://www.willkuerstaat.de/Urteil.htm
Könnt Ihr Euch vorstellen, dass ich mich nicht im Geringsten schuldig fühle?? Für jeden halbwegs wachen Bürger war vor zweieinhalb Jahren schon klar, dass die angebliche Beleidigung des RA Witt aus Heidelberg nicht der wahre Grund für die Beschlagnahme meiner Computer war. Der wahre Grund heißt Klaus Puderbach und war damals Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Mainz. In dieser Eigenschaft war er weisungsbefugt gegenüber allen Staatsanwälten. Das hat er wohl genutzt.
Denn ich halte es für ausgeschlossen, dass ein halbwegs intelligenter StA m/w aufgrund dieser Strafanzeige eine Computerbeschlagnahme beim Gericht beantragt. http://www.willkuerstaat.de/StrafanzeigeLembach.htm Und ich halte es für ausgeschlossen, dass ein halbwegs intelligenter Richter m/w diesem Antrag stattgibt. Auch halte ich es für ausgeschlossen, dass ein halbwegs intelligenter Richter m/w einer diesbezüglichen Beschwerde nicht eilends abhilft! Dennoch ist dieses alles geschehen! Also wer oder was steckt dahinter?
In meiner ersten Webseite http://www.detmar-hoeffgen.de vom 20.8.2005 !!! habe ich nicht nur Puderbach hart kritisiert. Meiner Ansicht nach hat er in der Rechtspflege nichts zu suchen gehabt. Seine Pensionierung hat allgemeines befreiendes Aufatmen ausgelöst. Hier die Pressemitteilung des Justizministeriums vom 15.3.2010 zur Überreichung der Entlassungsurkunde:
“Ich danke Ihnen, Herr Puderbach, für Ihre besonderen Verdienste und Ihr außergewöhnliches Engagement. Sie waren ein pflichtbewusster, verlässlicher und äußerst erfahrener Ermittler und Behördenleiter. Die Mainzer Staatsanwaltschaft wurde von Ihnen modern, effizient und auf eine faire Art und Weise geleitet. Ihr schwieriges Amt haben Sie sehr gut ausgefüllt. Für Ihre Leistung gebührt Ihnen eine große Anerkennung und Dank”, betonte Bamberger.
So sehr kann ich mich irren!?
Inzwischen ist auch jedermann klargeworden, dass ich die gesamte Justiz, aber auch die Politik in Rheinland-Pfalz zum Gegner habe. Diejenigen in diesen Apparaten, die noch anständig bleiben wollen, befinden sich in voller Deckung! Sie machen sich durch Unterlassen schuldig, was ihrem Gewissen aber offenbar keinen Abbruch tut.
Die Verhöhnung meiner Person wie auch aller anderen Bürger sehe ich vor allem in der Dreistigkeit, mit der die Politiker für ihr Versagen im Frühjahr wiedergewählt werden wollen. Das sollten wir, der Souverän, nach besten Kräften verhindern!
Vielleicht kann der eine oder andere von Euch aus dieser ganzen Rechtsstaat-Farce etwas Brauchbares für seinen eigenen Kampf, oder auch für seine Einstellung zu diesem maroden Staatsgebilde entnehmen.
Bleibt senkrecht.
Detmar Hoeffgen
(Jetzt brauche ich in den nächsten 5 Wochen (bis 7.12. 2010 mindestens 100 Mitstreiter für die Vorlage der Wahlbeschwerde beim Bundes-verfassungsgericht. Ich wende mich in den nächsten Tagen an Euch)
8 November 2010 um 11:38 am |
1907 nur anderthalb Jahre Gefängnis für Beamtenbeleidigung:
Spiegel November 2010
9 November 2010 um 7:17 pm |
Der Schöffe S. nennt Polizeibeamte “Idioten” und “Scheißkerle”:
Spiegel 9.11.2010
Das Wort ‘Schöffe’ ist wie das Wort ‘Schuft’ aus dem Hebräischen ‘Schojfet’ abgeleitet. ‘Schojfet’ bedeutet ‘Richter’.
Immerhin hat S. auf unrichtige Tiervergleiche verzichtet: Bullen, Schweine, Bullenschweine etc.. In unserer Gesellschaft ist das schon ein Hinweis auf eine innerlich gehobene Kultur.
27 November 2010 um 11:13 pm |
Juristen halten nur das für erheblich, was von ihresgleichen geäußert wird. Daher ist es wichtig, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zu kennen, mit dem ein Arzt als Gutachter der hessischen Landesregierung zu 12000 Euro Buße verurteilt wurde, weil er 4 eifrige Steuerfahnder als “paranoid-querulatorisch” bezeichnet hatte.
Urteil vom 16.11.2009 (21 K 1220/09.GI.B)
Zusammenfassung:
http://www.vg-giessen.justiz.hessen.de/irj/VG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Giessen_Internet/sub/586/586e8b33-e355-21f0-12f3-1e2389e48185,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm
Das Urteil mit Begründung:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1fo3/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE090003516%3Ajuris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
20 April 2011 um 8:34 pm |
[...] zum Bericht von Dr. Brosa [...]
18 September 2011 um 8:56 pm |
Noch einer aus Marburg, der andere als “paranoid-querulatorisch” beschimpft:
ZEIT 28.11.1986
Nach meinen Informationen hat der BGH dem Rechtsanwalt Friedrich Schmidt die Zulassung weggenommen.
19 September 2011 um 11:20 am |
Beim Vaeternotruf findet man folgendes Zitat aus der FAZ 13.02.06:
Das Oberlandesgericht Koblenz soll jetzt zugesperrt werden. Viele ‘Rechtsuchende’ protestieren dagegen. Wäre es wirklich so schlimm, wenn das OLG Koblenz weg wäre?
19 September 2011 um 1:25 pm |
Deutsche Richter sind ungemein erfinderisch in Sachen Beleidigung, finde ich. Die EGMR in seiner Entscheidung von 08.07.1986 zum Fall Lingens gegen Österreich (Antrag 9815/82) machte Folgendes in Absatz 41 bekannt:
“41. In diesem Zusammenhang ruft der Gerichtshof in Erinnerung, dass die Freiheit der Meinungsäußerung gemäß Art. 10 Abs. 1 einen der Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft darstellt, eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für die Entfaltung eines jeden Einzelnen. Unter den Einschränkungen des Abs. 2 gilt dieses Grundrecht nicht nur für „Informationen“ oder „Ideen“, die ein positives Echo haben oder die als unschädlich oder unwichtig angesehen werden, sondern auch für solche, die verletzen, schockieren oder beunruhigen. Das ergibt sich aus den Erfordernissen des Pluralismus, der Toleranz und der Aufgeschlossenheit, ohne die eine „demokratische Gesellschaft“ nicht bestehen kann (vgl. das vorzitierte Urteil Handyside, a.a.O., S. 23, Ziff. 49, EGMR-E 1, 223). Diese Grundsätze sind von besonderer Bedeutung im Bereich der Presse. Obwohl auch die Presse die Grenzen nicht überschreiten darf, die u.a. zum „Schutz des guten Rufs anderer“ gezogen werden, ist es dennoch ihre Aufgabe, Informationen und Ideen über politische Fragen sowie über andere Fragen von öffentlichem Interesse zu verbreiten. Nicht nur hat die Presse die Aufgabe der Verbreitung solcher Informationen und Ideen, zugleich hat die Öffentlichkeit ein Recht, sie zu empfangen (s. sinngemäß Sunday Times, Série A Nr. 30, S. 40, Ziff. 65, EGMR-E 1, 378). In diesem Zusammenhang kann der Gerichtshof die vom Oberlandesgericht Wien zum Ausdruck gebrachte Auffassung nicht teilen, wonach der Presse lediglich eine Informationsaufgabe zukommt, während die Beurteilung und Wertung des mitgeteilten Sachverhalts in erster Linie den Lesern überlassen ist (s.o. Ziff. 29).”
Dieses EGMR-Urteil sollte ‘Beleidigung’ als Straftat für immer begraben, aber deutsche Richter bringen es immer wieder fertig, es zu umgehen. Anerkennung!
19 September 2011 um 10:46 pm |
Das ist, Herr Briody / Sir Briody, für mich schon lange ein Grund sich zu qualifizieren, un Deutschland den Rücken zu kehren. In anderen EU-Ländern wird die Meinungsfreiheit höher geachtet als in Deutschland.
19 September 2011 um 3:53 pm |
Betr.
RechtsAss. Schmidt, OLG KO etc.
Einige langjährige Justizkritiker kannte ich noch aus Bonn und Koblenz, darunter gestandene Politlinke, die sich jahrelang auch für die immernoch und jetztwieder Herren Rechtsassessoren Claus Plantiko Bonn und Friedrich Schmidt Mosel einsetzten, damit auch sie als Rechtsanwälte tätig sein dürfen. Leider vergeblich.
Was das OLG KO betrifft bin ich unsicher ob die Lösung dessen Abgang nach Zweibrücken wäre. Auch einer der o.g., Justizkritiker meinte, Colmar, 1940/44 Sitz des damals neugeschaffenen OLG, wäre angemessener …
19 Dezember 2011 um 10:45 am |
[...] verletzt wurde. Er verhängte abschreckende, generalpräventive Strafurteile. „Unter drei Jahren Gefängnis für Beamten-Beleidigung läuft bei mir gar nichts“, erläutert Dr.M.. Nach seiner Beförderung an das Landgericht hat [...]