
[Allgemein akzeptierter Rassismus in Deutschland. Der Schwachsinn mit dem Mohrenkopf, den die Schüler platzen lassen sollen, wird vom Rupprecht-Gymnasium in München verbreitet. Die Pädagogen kämen wohl erst zur Besinnung, wenn ihnen bei ihrer nächsten Kenia-Reise Albino-Auge in Aspik oder Gebratener Weißenarsch serviert würde.]
Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum Germany 5.11.2009
Der nigerianische Flüchtling Rex Osa bittet darum, dass Menschen aus der Öffentlichkeit seine Anhörung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen beobachten, die dort am 9.11.09 um 14.30 Uhr stattfindet. Der Grund dafür sind unglaubliche Erfahrungen mit dem sogenannten Rechtsstaat, Erfahrungen, die für den Normalbürger unglaublich sind, nicht aber für Flüchtlinge und diejenigen, die deren Schicksale beobachten. Herr Osa wurde Opfer bösartiger Unterstellungen, ihm wurde Gehör verweigert, von ihm vorgelegte Dokumente wurden ohne Prüfung derselben als unglaubwürdig abgetan, später verschwanden diese auf obskure Weise. Man legte ihm die Beweislast für Angaben auf, die ohne Prüfung einfach als unwahr abgetan wurden, gleichzeitig hinderte man ihn mittels Residenzpflicht (Aufenthaltsbeschränkung auf den Landkreis) daran, die entsprechenden Institutionen aufzusuchen. Wie leider nur Insidern bekannt ist, ist solches, jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn sprechende Verhalten deutscher Behörden gängige Praxis. Am 9. November fiel vor 20 Jahren mit der Mauer ein Unrechtsstaat, dem unter anderem die Toten bei illegalem Grenzübertritt angelastet werden. Es ist nun an der Zeit, erneut eine neue Mauer zu Fall zu bringen, die Mauer des Schweigens über das tägliche Unrecht gegenüber Flüchtlingen, eine Mauer, die jährlich nicht nur Hunderte, sondern Tausende das Leben kostet.
Kommentar: Es ist merkwürdig, dass diejenigen, welche mit dem deutschen Rechtsstaat zu tun bekommen, glauben, nur bei ihnen sei der Rechtsstaat entgleist.
Im Folgenden berichtet Rex Osa von seinen Erfahrungen:
Der ganze Prozess begann mit dem Beamten für meinen Fall, Herrn H., der hartnäckig seine Position nutze, mich zu frustrieren, weil ich mich von den Einschüchterungen, mit denen er mich bedrohte, nicht beeindrucken ließ.
Er ließ mir keine Gelegenheit, meine Situation wirklich zu erklären. Jedes Mal unterbrach er mich, bezeichnete meine Ausführungen als irrelevant, ich solle auf seine Frage direkt antworten, ohne auf die Vergangenheit Bezug zu nehmen. Ich versuchte, ihm klarzumachen, dass die Verbindung zur Vergangenheit die einzige Möglichkeit sei, die Situation verständlich darzulegen. Er lehnte es ab, dies zu akzeptieren, statt dessen wurde er zunehmend aggressiv.
Er bestand darauf, es sei besser, zu behaupten, dass ich auf den Seeweg eingereist sei, statt über den Luftweg. Er behauptete, es sei eine Lüge, dass ich ein Staatsbeamter sei, ich könne ja dann nicht gegen meinen Arbeitgeber aussagen (Inzwischen wurde meine
Aussage von der deutschen Botschaft als wahr bestätigt).
Wir diskutierten über mich, dass ich angeklagt wurde, eine Zusammenkunft gestürmt zu haben (engl: “hijack a congress”) zu haben, aber er interpretierte es als Entführung (“to hijack somebody”) von Personen. Das Interview verwandelte sich in eine Englisch-Lektion. Ich musste ihm klarmachen, dass eher ich ihm Englisch beibringen müsse als umgekehrt.
Er stürzte mich in große Unsicherheit, da ich mich nicht sicher fühlte, öffentliche Personen zu erwähnen, die mich während meiner Flucht unterstützt hatten, da diese in sensiblen Bereichen der Verwaltung arbeiteten. Ich sagte ihm, dass ich deren Namen nur erwähnen könne, wenn mir garantiert würde, dass diese dann nicht belangt würden. Nach rechtlichem Standard hatte ich das Recht dazu.
Herr H. war lediglich daran interessiert, meine Aussagen zu verfälschen, um so seine Vorurteile zu entwickeln. Dieses Interview unterschied sich in nichts von den abartigen Verfahren der nigerianischen Polizei, von unschuldigen Opfern irgendwelche Aussagen zu erpressen um sie zu kriminalisieren.
Ein weiterer nigerianischer Zimmergenosse war an diesem Tag ebenfalls sein Opfer. Der selbe Herr H. spottete seiner, indem er versuchte, ihm einzureden, wie alt er sei.
Es kam, wie ich es voraussah, Herr H. verdammte mich mit einer Ablehnung “Offensichtlich Unbegründet”, gegen welche ich mithilfe von Herrn Sczlenzy Einspruch einlegte, der ebenfalls meinte, meinen Fall behandeln zu können, ohne mit mir über meine Erlebnisse zu sprechen.
Aufgrund meiner Erfahrung mit dem BAMF Karlsruhe bestand ich darauf, dass er mit mir diskutierte, um direkt meine Situation zu erfahren, aber er sagte, es wäre nicht nötig. Dennoch nahm ich mir die Zeit, meine Situation schriftlich zu erklären und sandte ihm dies einige Tage später. Unglücklicher Weise bekam ich eine weitere Ablehnung, weil Herr S. eine Berufung eingelegt hatte, die in keinem Punkt von dem entscheidenden Richter beachtet worden war.
Ich wechselte meinen Rechtsbeistand zu einem Herrn S. in der Nähe von Frankfurt. Er legte Einspruch gegen die Entscheidung ein und mir wurde die Gelegenheit zu einer verbalen Anhörung im Verwaltungsgericht Sigmaringen gegeben.
Bei dieser zweiten Anhörung (2006) in Sigmaringen legte ich dem Gericht durch meinen Rechtsanwalt Beweisdokumente im Original vor. Unglücklicherweise rechtfertigte das Urteil die Entscheidung Herrn H. vom BAMF, so dass man meinen könnte, es handle sich um eine Gefälligkeit gegenüber einem Kollegen. Der Vorsitzende Richter G. benahm sich wie ein Magier, als er behauptete, die Dokumente seien nicht glaubwürdig. Ich empfahl eine Überprüfung durch die deutsche Botschaft in Nigeria anstatt aus der Luft gegriffene Annahmen zugrunde zu legen. Er sagte mir, das sei nicht nötig.
Um die Sache noch mehr zu verkomplizieren, behaupteten das BAMF, das Verwaltungsgericht und das Regierungspräsidium, ich sei es, der dafür verantwortlich sei, in meinem Fall Nachforschungen anstellen zu lassen. Ich machte mehrere Versuche, Informationen zu beschaffen und forschte über in Deutschland anerkannte Institutionen, aber ich wurde mit der unmenschlichen Strategie der Beschränkung der Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht) konfrontiert.
Ich stand unter dem Druck, abgeschoben zu werden. Die Ausländerbehörde behauptete, ich sei kein Nigerianer, obwohl ihr die nigerianische Botschaft bereits früher dies schriftlich bestätigt hatte.
Es war enttäuschend genug, dass mein Rechtsanwalt, Herr S., plötzlich gegen mich arbeitete, nachdem ich ihm gegenüber meine Enttäuschung zum Ausdruck gebracht hatte, dass er mich nicht gut genug vertreten hätte. Herr S. verlor nachlässig meine originalen Beweisdokumente ohne den Versuch, einen Suchauftrag bei der Post auszulösen, und behauptete, die Dokumente ohne Einschreiben versandt zu haben.
Auf dem Höhepunkt dieses Prozesses bekam ich Kontakt zu einer neuen Rechtsanwältin, Frau Behrens in Berlin. Bei einem Treffen mit ihr griff sie einige Punkte in diesem Prozess auf, die schiefgegangen waren und zeigte Interesse, den Fall anzunehmen. Im Laufe ihrer Nachforschungen kam zu Tage, dass von meiner Anhörung in Sigmaringen nur ein leeres Protokoll existierte ohne Kopien der Beweise in meiner Akte, weder im Gericht noch im Regierungspräsidium.
Mir wurde klar, dass das Regierungspräsidium es versäumt hatte, die Akten meinem Anwalt zurückzugeben, nur um den Regelwidrigkeiten zu vertuschen und meine Rechtsanwältin zu frustrieren.
Herr Andermah vom Regierungspräsidium behauptete im Prozess gegenüber meinem Rechtsanwalt, dass ich keine Chance hätte, da meine Abschiebung bereits mit dem gebuchten Flug für Oktober 2007 feststehe. Gerade wie um zu zeigen, wie Staatsbeamte mit dem Leben von Menschen aus schierer Boshaftigkeit spielen können, widerlegte dessen Vorgesetzter diese Information, als er von einem Abgeordneten kontaktiert wurde.
Durch die aktive Unterstützung meiner neuen Rechtsanwältin konnte ich einen 50-seitigen zweiten Asylantrag in Karlsruhe 2007 einreichen. Das BAMF lehnte diesen innerhalb von 24 Stunden ab, eher aufgrund von Vorurteilen als aus Rechtsgründen, wie das Verwaltungsgericht später bestätigte.
Als der Präsident des BAMF, Dr. Schmid, später durch einen
Bundestagsabgeordneten kontaktiert wurde, rechtfertigte er die
Handlungsweise seiner Mitarbeiter als eine solche, wie sie vom System erwartet wird, soweit sie Asylangelegenheiten betrifft.
Die Schweizer Flüchtlingshilfe erstellte einen positiven Expertenbericht über diesen Fall, aber das deutsche Auswärtige Amt verfasste seinen eigenen so genannten “Expertenbericht”, der die Erkenntnisse der Schweizer herunterspielt und Nigeria als ein Land darstellen will, dass nicht asylrelevant ist – in gegenseitigen deutsch-nigerianischem politischen Interesse????
Vielen Dank an meine Rechtsanwältin, Frau Behrens, an Mitglieder meiner Kirchengemeinde, dem öffentlichen Dienst und aus der sonstigen Gesellschaft, welche den Kampf weiterhin unterstützt haben.
Dank an die Aktivisten von “The Voice Forum” und der “Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantinnen” sowie anderer Gruppen, die meinen Mut durch die Mitteilung ihrer eigenen persönlichen Erfahrungen gestärkt haben, mich angesichts staatlichem Druckes erstarken ließen.
Zusammen mit dem Netzwerk von The VOICE Refugee Forum, der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, der
Nigerianisch-Afrikanischen Gemeinde, Menschenrechtsgruppen und -aktivisten war ich in der Lage, viel öffentliche Aufmerksamkeit auf die Menschenrechtsmissbräuche durch die Nigerianische Botschaft in Kollaboration mit dem deutschen Staat zu richten und auf die
Vernachlässigung ihrer Bürger im Ausland sowie auf die anhaltenden
Menschenrechtsrechtsverletzungen in Nigeria.
Politiker von CDU, SPD und den GRÜNEN machten nach ihren individuellen Kapazitäten ihren Einfluss geltend, dass mir eine weitere Anhörung erlaubt wurde, die zur Aussetzung meiner Abschiebung geführt hat.
Wir hoffen auf die Wiederherstellung fairer Standards, wie sie dem Geist der Universellen Deklaration der Menschenrechte entsprechen, ohne Vorurteile und inhumane staatliche Manipulationen der Asylpraxis.
Bitte nehmen Sie teil als Prozessbeobachter am 9. November 2009 um 14:30 Uhr im Verwaltungsgericht Sigmaringen.
Rex Osa, Tel.: 0049 (0) 173 4165134
Text in Englisch: http://thevoiceforum.org/node/1434
Kommentar: Noch besser wäre es, wenn jemand einen genauen Prozessbericht schriebe.
In den meisten Fällen werden Flüchtlinge abgeschoben, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Die Folgen für die Ausgeschafften sind oft entsetzlich:
Familie Cindo aus NRW wird nach ihrer Ankunft in Syrien verhaftet. Innerhalb von sieben Wochen endet so zum dritten Mal eine Abschiebung nach Syrien im Gefängnis.
Quelle: taz vom 22.10.2009