
Bravo Minister Banzer! Sie haben einem schamlosen Selbstbediener zu noch mehr Geld verholfen. (Erläuterungen zum Bild siehe unten.)

Welcher menschliche Mann würde nicht gern so stolz aussehen wie ein Ochsenfrosch? (Erläuterungen zum Bild siehe unten.)
Ich habe Herrn Oberstaatsanwalt Gert-Holger Willanzheimer von der Staatsanwaltschaft Marburg „schamlosen Selbstbediener“ genannt,
nämlich auf der Internet-Seite www.althand.de/rphg.html ( rphg bedeutet „Reichspogromnacht – Hitlers Geburtstag“ ):
Bravo Minister Banzer! Sie haben einem schamlosen Selbstbediener zu noch mehr Geld verholfen.
Jürgen Banzer (CDU) war damals hessischer Justizminister.
Der BJF(*)-Richter Filmer vom Amtsgericht Kirchhain hat mich deswegen verurteilt: Ich hätte Willanzheimer beleidigt. Dagegen habe ich Berufung eingelegt. Oberstaatsanwalt Willanzheimer hat am 31.7.2009 dem Landgericht Marburg einen einsätzigen Brief geschrieben. Er zieht den Strafantrag gegen mich zurück.
Derartiges ist sehr selten. Es ist bisher wohl nur Ralph Giordano geschehen. Der hatte Herrn Oberstaatsanwalt Klaus Schacht „emotionslosen Ochsenfrosch“ oder „aufgeblasenen Ochsenfrosch“ geheißen. Indes ist Ochsenfrosch keine richtige Beleidigung. Denn welcher menschliche Mann würde nicht gern so stolz aussehen wie ein Ochsenfrosch? Aber schamloser Selbstbediener angewandt auf einen Staatsdiener, das ist schon was.
Willanzheimers Rückzug ist allein seiner Tugend zu danken. Ich habe keine Gegenleistung erbracht. Uneinsichtig wie ich bin, fordere ich nach wie vor die Entfernung Willanzheimers von seinem Justiz-Posten. So ist es Recht: einen unschuldigen und wehrlosen Pakistaner ins Gefängnis stecken, ihm eine Vorstrafe verschaffen und als vorgeblicher Schützer des Weltfriedens auch noch Karriere machen.
Bekanntlich
Bosheit kann man schon allein.
Tugend will ermuntert sein.
So erhebt sich die Frage, wer oder was den Oberstaatsanwalt zur Tugend ermunterte. Wer das wissen will, möge
www.althand.de/beleidi.html#willanzheimer
www.althand.de/meineid1.html
und die dort verlinkten Dokumente studieren.
Ich hätte früher drauf kommen müssen, dass es so geht. Grundlage ist natürlich, dass ich niemanden schamlosen Selbstbediener nennen würde, der es nicht ist.
Ulrich Brosa
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(*) BJF = Braune Justiz Fraktion
Schlagworte: Amtsgericht Kirchhain, Beamten-Beleidigung, Beleidigung, Gert-Holger Willanzheimer, Jürgen Banzer, Justizminister Banzer, Landgericht Marburg, Oberstaatsanwalt Willanzheimer, Richter Filmer, Staatsanwaltschaft Marburg, Strafantrag
16 September 2009 um 7:45 |
Was ergibt die Bildersuche nach Oberstaatsanwalt Willanzheimer am
16.9.2009 um 19:30?
http://images.google.de/images?gbv=2&hl=de&sa=1&q=oberstaatsanwalt+willanzheimer
Diese Google-Robots sind ein Graus. Nun muss die Staatsanwaltschaft einen Brief schreiben, damit Google seinen Image-Robot von Hand zähmt.
18 September 2009 um 4:58 |
Oberstaatsanwalt Nowotsch im Dienst seiner Herrschaft (RP-ONLINE 18.9.2009):
Gegenbeispiele, in denen die deutsche Justiz das edle Recht der Meinungsfreiheit zurücktreten sah, gibt es zuhauf.
8 Oktober 2009 um 5:25 |
[...] Beleidigung des OStA Willanzheimer hätte sowieso nicht verhandelt werden können, weil Willanzheimer seinen Strafantrag zurückgezogen hat. Es wäre nur noch um den Staatsschützer Seim gegangen. Ihm soll ich übel [...]
9 Oktober 2009 um 2:32 |
ich gratuliere Michael Naumann zu seiner grandiosen Formulierung
9 Oktober 2009 um 5:17 |
Jaja, „Beamtenbeleidigung“ ist auch wieder so´n justizielles Konstrukt (dazu von mir noch in diesem Jahr wissenschaftspublizistisch mehr…).
Ein subjektiv engagierter Rechtsanwalt, dem die Mächtigen die Lizenz zum anwalten entzogen, meinte zuletzt sarkastisch zu einem Widerspruch: Verklag´ die Hex´ beim Teufel;-).
Möglich auch, daß der Grundsachverhalt so beschrieben werden kann:
Wer die Macht hat braucht kein Recht. Wer machtlos ist mag noch so viel das Recht bemühen und zeigt damit doch nur, daß er rechtlos ist …
Was nicht meint, daß das so bleiben muß …
Gruß
Richard Albrecht/09.10.09
11 Oktober 2009 um 11:00 |
Netlinx
(drei Hinweise)
Auf Anregung des Blogbetreibers möchte ich die Freiheit nehmen und auf
d r e i meiner kostenfrei im Netz stehenden/herunterladbaren rechtskulturell-justizkritischen Texte hinweisen, es sind dies zwei Aufsätze im GRIN-Netzwerk und eine e-Dokumentation speziell zum justiziellen Konstrukt und „Phantomdelikt ´Beleidigung´“ (zu welchem noch in diesem Jahr [m]eine Dokumentation zur so absurden wie grotesken Konstruktion einer speziellen „Beleidigung von Justizangehörigen in Deutschland“, 10 Seiten, erscheinen soll..)
(i) „Beleidigung“ als justitielles Konstrukt von Verfolgerbehörden. Forschungsbericht und Material/ien zum Stand der Dinge in der Bundesrepublik Deutschland, Anfang 2005 [”Insult” within Current Germany, 2005. A radical look on a petty crime], 17 Seiten
-> http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/jul/25339.html
(ii) ‘nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege’: ‘Insult’ – On the state of the art in current Germany, 16 p.
-> http://www.grin.com/e-book/110710/nullum-crimen-sine-lege-nulla-poena-sine-lege-insult-on-the-state
(iii) „Beleidigung“ in Deutschland, Sommer 2005. Beiträge zur Rechtskultur, 74 Seiten
-> http://ricalb.files.wordpress.com/2009/07/beleidigungsfarce.pdf
Ric Albrecht/11.10.09