(Dr. Michael Naumann mit Zig oder mit Joint? Was ist verwerflicher?)
Michael Naumann, Herausgeber des geizeswissenschaftlichen Intelligenz-Blatts DIE ZEIT, schimpfte den Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge „durchgeknallt“, weil Karge den damaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Michael Friedman strafrechtlich verfolgte. Man muss Karge weder klug noch sympathisch finden. Man kann Karge sogar Wahnvorstellungen diagnostizieren; er hielt sich selbst für einen „Panzerkreuzer“ . Doch im Fall Friedman war Karge wahr. Friedman hat gekokst, noch dazu im Milieu der Zwangsprostitution.
Naumann wurde wegen „durchgeknallt“ verurteilt. Doch Hans-Jürgen Papier und Co., die so genannte 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, haben Naumann jetzt freigesprochen, siehe unten.
Derartige Urteile sind bitter für Hunderttausende, die wegen Beleidigung verurteilt worden sind und deren Recht auf Meinungsfreiheit das Bundesverfassungsgericht nicht durchgesetzt hat. Sie verstehen nicht, weshalb Naumann, der erweislich Falsches sagte, letztlich freigesprochen wird, während sie bestraft worden sind, auch wenn sie die Richtigkeit ihrer Vorwürfe beweisen konnten. Der Widerspruch löst sich auf, sobald man die Funktion der Justiz verstanden hat: Sie ist immer dazu da, der jeweiligen Herrscher-Klicke den Rücken zu stärken. Die Justizangehörigen können das aber nur tun, solange sie das Ansehen quasi heiliger Männer und Frauen haben. Sie müssen so wie früher die Priesterschaft ihr Image pflegen.
Michael Naumann ist publikumswirksam. Sein Freispruch wird jetzt gerade einem Millionenpublikum unter die Nasen gerieben. Alle Nasen werden frohlocken:
Ich bin stolz ein Deutscher zu sein,
weil es unser Bundesverfassungsgericht gibt!
Unser Bundesverfassungsgericht tritt
für die Meinungsfreiheit ein!
Die paar Hundertausend, die aus eigener Erfahrung die Wahrheit wissen, fallen dagegen nicht ins Gewicht.
Informationen aus dem Inneren des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden der vielen Nicht-Naumänner betreffend
1) Jede in Karlsruhe angekommene Verfassungsbeschwerde wird von Regierungs(!)beamten, z.B. von Reg.Dir.Dr.Hiegert, in Empfang genommen. Die Regierungsbeamten und -angestellten suchen sofort nach einem Vorwand die Verfassungsbeschwerde als unzulässig in den Papierkorb zu werfen. Geläufig ist die Behauptung, ein Termin sei versäumt oder der Rechtsweg nicht erschöpft worden. Letzteres ist eine Stilblüte (man kann einen Weg nicht erschöpfen), steht aber so im Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 90. Bei dieser Art der Abweisung werden Ansprüche an die Akkuratesse der BeschwerdeführerInnen gestellt, die Justizangehörige selbst nie erfüllen. Danach geraten die Verfassungsbeschwerden in die Fänge anonymer Rechtsreferenten – „wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht“ . Die Rechtsreferenten entscheiden über die Art der Abweisung: „unzulässig“, „unbegründet“ oder „nicht zur Entscheidung angenommen“. Formal werden die Entscheidungen der Rechtsreferenten durch eine Kammer (3 Richter) des Bundesverfassungsgerichts abgesegnet. Die Abstimmung der Kammer dauert höchstens Minuten.
2) Die Verfassungsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Begründet wird das im Regelfall nicht. Liefert das Bundesverfassungsgericht dennoch eine Begründung, ist dieser anzusehen, dass sie von einem Rechtsreferenten stammt, der keine Lust hatte die Beschwerde gründlich zu lesen, aber dafür Karriere im Staatsapparat machen möchte.
3) Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Formulierung bedeutet, dass die Rechtsreferenten keinen Vorwand gefunden haben die Beschwerde abzuwimmeln, es aber politisch unbedeutend oder ungenehm wäre sie seriös zu bearbeiten. Aufgabe der Rechtsreferenten ist jedenfalls die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die regelmäßig Repräsentanten der herrschenden Parteien sind, auf die politisch interessanten Fälle aufmerksam zu machen. Die Frage: „Ist das Bundesverfassungsgericht das beste deutsche Gericht?“ können wir mit einem strahlenden JA beantworten: „Das Bundesverfassungsgericht ist das beste deutsche Propaganda-Gericht!“
4) Wer glaubt, Schlampereien und politische Machenschaften im Bundesverfassungsgericht würden im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg korrigiert, gerät dort an Renate Jäger, eine ehemalige Richterin im Bundesverfassungsgericht. Jäger sitzt im Europäischen Gerichtshof, seitdem dieses Gericht Entscheidungen produziert hat, mit denen das Bundesverfassungsgericht blamiert worden ist. Die deutsche R.Jäger hat verkündet, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte solle sich gefälligst um andere Staaten kümmern, da es in Deutschland etwas so Tolles wie das Bundesverfassungsgericht gebe.
Was tun?
Die richtige Methode gegen Beleidigungsprozesse vorzugehen ist: Den Naumann-Beschluss (1 BvR 2272/04) des Bundesverfassungsgerichts und alle ähnlichen unbeirrbar den jeweiligen Provinzrichtern und -richterinnen vorhalten. Die rechtsbeugerischen Urteile veröffentlichen, in denen die angeblich allgemein gültigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts missachtet worden sind. Sich nicht durch weitere Beleidigungsverfahren abschrecken lassen, indem man laut sagt, was Justizangehörige sind: HEUCHLER.
Ulrich Brosa
Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung
Nr. 71/2009 vom 26. Juni 2009
Beschluss vom 12. Mai 2009 1 BvR 2272/04
Äußerung „Durchgeknallter Staatsanwalt“ stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar
Der Beschwerdeführer ist Journalist, Verleger, Publizist und Mitherausgeber einer großen deutschen Zeitung. Im. Juni 2003 strahlte der Fernsehsender „n-tv“ die Sendung „Talk in Berlin“ aus, an der sich der Beschwerdeführer als Diskussionsteilnehmer beteiligte. Die Sendung befasste sich mit dem seinerzeit in den Medien viel beachteten Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden, Rechtsanwalt und Moderator Dr. F., der in den Verdacht des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln geraten war. Im Rahmen der Sendung äußerte der Beschwerdeführer u.a.:
„Und ich bin ganz sicher, dass dieser staatsanwaltliche, man muss wirklich sagen: Skandal eines ganz offenkundig, ich sag`s ganz offen, durchgeknallten Staatsanwaltes, der hier in Berlin einen außerordentlich schlechten Ruf hat, der vor einem Jahr vom Dienst suspendiert worden ist, der zum ersten Mal überhaupt wieder tätig wird. Dieser Skandal wird zweifellos dazu führen, dass sich die hiesige Justizbehörde und die ihr zugeordnete Staatsanwaltschaft fragen muss, ob man auf diese Art und Weise gegen Privatpersonen vorgehen kann.“
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 300,00 €. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Bezeichnung als „durchgeknallt“ umgangssprachlich in dem Sinne von „verrückt“ oder „durchgedreht“ verstanden werde. Hierin liege aber eine Schmähkritik, die allein auf die Diffamierung des Betroffenen ziele und deshalb generell unzulässig sei. Die Revision gegen das Urteil verwarf das Kammergericht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ohne weitere Begründung.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Entscheidungen aufgehoben, weil sie das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzen. Die Gerichte haben die Bezeichnung als „durchgeknallt“ zu Unrecht als generell unzulässige Schmähkritik angesehen und deshalb die hier gebotene Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers nicht vorgenommen. Weil der Begriff der Schmähkritik eine besonders gravierende Ehrverletzung bezeichnet, bei der noch nicht einmal mehr eine Abwägung mit der Meinungsfreiheitstattfindet, sondern die Meinungsfreiheit absolut verdrängt wird, ist dieser Begriff eng zu definieren. Selbst eine für sich genommen herabsetzende Äußerung wird zu einer Schmähkritik erst dann, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern – jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik – die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Auch wenn der Bezeichnung als „durchgeknallt“ als solcher ehrverletzender Gehalt zukommt, muss bei Beurteilung einer schmähenden Wirkung der Zusammenhang berücksichtigt werden, in dem die Äußerung fällt.
Der Kontext der Äußerung im Zusammenhang mit der Kritik an der Informationspolitik der zuständigen Staatsanwaltschaft spricht hier gegen die Annahme, dass der Beschwerdeführer dem Betroffenen pauschal die geistige Gesundheit habe absprechen und ihn damit ungeachtet seines Sachanliegens habe diffamieren wollen. Vielmehr liegt es aus Sicht des unvoreingenommenen Publikums nahe, dass er auch durch diese Begriffswahl Kritik an dem Umgang des Generalstaatsanwaltes mit den Persönlichkeitsrechten eines Beschuldigten üben wollte. Die Herauslösung des Begriffes „durchgeknallt“ aus diesem Kontext verstellt den Blick darauf, dass die umstrittene Äußerung im Zusammenhang mit einer Sachauseinandersetzung um die Ausübung staatlicher Strafverfolgungsbefugnisse fiel. In diesem Kontext kann der verwendeten Begriffswahl aber nicht jeglicher Sachbezug abgesprochen werden, da sie – wenn auch in polemischer und in herabsetzender Form – durchaus die Sachaussage transportieren kann, dass ein als verantwortlich angesehener Staatsanwalt im Zuge der Strafverfolgungstätigkeit die gebotene Zurückhaltung und Rücksichtnahme auf das Persönlichkeitsrecht eines Beschuldigten in unsachgemäßer und übertriebener Weise habe vermissen lassen.
Die Bezeichnung als „durchgeknallt“ weist auch nicht einen derart schwerwiegenden diffamierenden Gehalt auf, dass der Ausdruck in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erschiene und daher unabhängig von seinem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden müsste, wie dies bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter – etwa aus der Fäkalsprache – der Fall sein kann.
Teil der von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfassten Freiheit, seine Meinung in selbstbestimmter Form zum Ausdruck zu bringen, ist auch, dass der Äußernde von ihm als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für die zu kritisierende Art der Machtausübung angreifen kann, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente seiner Äußerung aus diesem Kontext herausgelöst betrachtet werden und als solche die Grundlage für eine einschneidende gerichtliche Sanktion bilden. Die Personalisierung eines Sachanliegens in anklagender Form ist in solch unterschiedlicher Form und Intensität möglich, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Meinungsfreiheit in diesen Fällen wie bei Schmähungen stets und ungeachtet der weiteren Umstände zurücktreten zu lassen. Vielmehr ist es erforderlich, in die gebotene Abwägung einzustellen, ob der Betreffende als private Person oder sein öffentliches Wirken mit seinen weitreichenden gesellschaftlichen Folgen Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von der Äußerung ausgehen.
Schlagworte: Beleidigung, Bundesverfassungsgericht, Die Zeit, durchgeknallt, Europäischer Gerichtshof, Generalstaatsanwalt Karge, Michael Naumann, Panzerkreuzer, Renate Jäger, Schaufenster-Urteil, Schaufensterurteil
28 Juni 2009 um 7:29 |
Das Naumann-Urteil auch bei TAGESSCHAU.DE:
http://www.tagesschau.de/inland/meinungsfreiheit100.html
und auch „Blondine“ gegenüber einem „Juristen“ ist keine Beleidigung:
http://www.tagesschau.de/schlusslicht/blondine100.html
28 Juni 2009 um 9:35 |
Was an einer Blondine schlecht sein soll, ist mir schleierhaft. Die Blondine hätte den Journalisten wegen Beleidigung verklagen sollen, weil er sie mit einem Juristen verglichen hat.
http://www.youtube.com/watch?v=-_0X56ZClOo
Die besten Blondinen sind die polnischen. Zudem sind die Polen im Gegensatz zu den Deutschen ein Kulturvolk.
28 Juni 2009 um 6:10 |
Leider haben Sie, Herr Dr. Brosa, dreifach Recht: i) mit Ihrem Kommentar zu einem Promi-Ausreißer-Entscheid des dt. BVerfG, der Naumann-Sache, vom 260409, ii) mit Ihrer Beschreibung der Bearbeitungsformen im BVerfG und iii) mit Ihrem abschließenden „Was tun?“-Hinweis. – Freiliuch: Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht – war es nicht Dr.iur.h.c. Ernst Benda, Ex-BVerG-Präsident in den 1980er Jahren der Alt-BRD, der 2002 in einem programmatischen Text das, vorschlug, was Dr.iur.h.c. Renate Jäger als EGMR-Richterin jetzt praktiziert, nämlich die Verlängerung der BVerfG-Praxis, ins Europäische Gericht ? Mit freundlichem Gruß Richard Albrecht (280609)
29 Juni 2009 um 10:20 |
Wie sagte einst die Präsidentin des Amtsgericht in Büdingen Mittelhessen (Rosenkranz) zu mir, als ich einmal mehr dafür vor Gericht gezerrt wurde, weil ich wenige Monate vorher 500 Flugblätter verteilte, wo ich die Verfehlungen der Mittelhessischen Justiz öffentlich beim Namen nannte:
„Hier bestimme ich, was Meinungsfreiheit ist! Das Gesetz bin ich!“
Und wie meinte Oberstaatsanwalt Kramer bei der Berufung im LG Giessen. (?):
„Wenn Sie keine Ruhe geben, dann befürchte ich eines Tages ein böses Ende für Sie.“
Hiegbert vom Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig sei, weil von keinem Anwalt getätigt.
Und der europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte nach über 12 Monatiger Untätigkeit fest, die eingegangenen Unterlagen seien nicht (nicht mehr) komplett vorhanden.
Da ich vor die Presse gegangen bin, bräuchte ich mich nicht mehr dan den Gerichtshof in Strassburg zu wenden.
20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe/Beugehaft (ohne Prozess, ohne Rechtsbeistand, nur auf richterlichen Beschluss, unter Drängen des Immobilienhai Interessensanwaltes [...] aus Nidda) habe ich mittlerweile auch hinter mir, inc. 24 Stunden Folter in einem Erdbunker, weil ich in den Hungerstreik getreten bin.
http://menschenrechtler.chapso.de/
http://menschenrechtler.chapso.de/
29 Juni 2009 um 1:34 |
Der späte Feispruch kam, wie erwartet, aber dafür hat Herr Naumann 5 Jahre lang warten müssen. Das Prinzip heißt, „Unrecht durch Stichproben“, man beugt das Recht, weil dies in Deutschland nicht strafbar ist, und schaut, ob der Betroffene das auf sich sitzen lässt. Falls nicht, muss er 5 Jahre lang auf eine richtiges Urteil warten. In Großbritannien kann man solche Angriffe auf die Menschenrechte als Konventionsinkompatibilität unter dem „Human Rights Act“ bei der ersten Instanz geltend machen.
Wir sind jetzt bei annährend 200.000 Fällen von „beleidigung“ im Jahre 2008 gelandet. Es ist schon erstaunlich, dass ein Staat in Europa sich eine Straftat direkt aus dem Drehbuch einer Operettenkomödie erlauben kann. „The Germans making themselves look ridiculous again?”.
Einige Richter genehmigen sogar Hausdurchsuchungen um den Beweis, dass irgendein Armer Teufel beleidigt wurde, zu erbringen. Es hilft nebenbei auch, die Pressefreiheit zu beschneiden.
Letztes Jahr in GB gab es 0 Fälle.
PS. Hat Quetsche2000 Akteneinsicht in Strasburg beantragt ? Er sollte schauen, genau was für Unterlagen den Richtern geliefert wurden. Waren Sie z.B. korrekt übersetzt ?
30 Juni 2009 um 8:15 |
Wer noch keinen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Typ „nicht zur Entscheidung angenommen“ gesehen hat, kann durch Anklicken dieses Links eine Verfassungsbeschwerde samt Abweisung bekommen. Dort muss dann noch „Herunterladen“ angeklickt werden, damit der Download der PDF-Datei beginnt. Menge 2,6 Megabyte.
30 Juni 2009 um 9:35 |
@Peter Briody
Ich habe seinerzeit Anträge ohne Ende gestellt. Es hiers u.a., die akten wurden nach 2 Jahren vernichtet.
Daraufhin habe ich sämtliche Eingaben und Schreiben enttäuscht in den Müll geworfen.
Zuvor hatte ich krampfhaft versucht einen Anwalt zu bekommen.
Als diese Spezies von Dienstleistern aber sah, dass ich zum einen erwerbslos bin = ohne Einkommen, und zum anderen Richter, Staats- und Rechtsanwälte kritisiert wurden – lehnten alle juristischen Dienstleister ab mich zu vertreten.
http://justizwillkuer.wordpress.com/about/
1 Juli 2009 um 2:22 |
[...] entgegen aller sonst üblicher Rechtsprechung ein geachtetes Mitglied des Politzirkus aus der Beleidigungsstrafe heraus, nachdem er den Staatsanwalt, der es gewagt hatte, den ehrwürdigen Kokser Paolo Pinkel zu [...]
2 Juli 2009 um 7:00 |
[...] in Deutschland frei und unabhängig in ihrer Beweiswürdigung sind und deutsche Richter bekanntlich im Zweifel meist für die Mafia urteilen, ist das ein so riskantes Unterfangen, dass es kaum [...]
3 Juli 2009 um 8:40 |
[...] entgegen aller sonst üblicher Rechtsprechung ein geachtetes Mitglied des Politzirkus aus der Beleidigungsstrafe heraus, nachdem er den Staatsanwalt, der es gewagt hatte, den ehrwürdigen Kokser Paolo Pinkel zu [...]
9 Juli 2009 um 10:20 |
„IM NAMEN DES STAATES“
Ein Vorschlag zur Güte
I. Herrschende Meinung: „Das Grundgesetz ist in der deutschen Verfassungsgeschichte die beste Verfassung. Es hat sich insbesondere – nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – bei der Verteidigung der individuellen Freiheit der Menschen bewährt. Es hat die wehrhafte Demokratie auf eine stabile Grundlage gestellt. Es enthält ein fein abgestimmtes System der gegenseitigen Kontrolle staatlicher Macht. […]“ (Wolfgang Nešković, Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag; in: clara 13.09. – N. war von 2002/05 Bundesrichter)
II. Ganz subjektive, scheinbar rechtsunerhebliche GegenRede: Derzeit wird vorgegeben, „Im Namen des Volkes“ Recht zu sprechen. Das ist doppelt falsch: Erstens ist das allen Gerichtsentscheiden unterliegende Recht kein Volksrecht. Sondern Juristenwerk. Zweitens sind die, die dieses Recht sprechen, keine Volksrichter/innen. Sondern speziell ausgebildete und ausgewählte Jurist(inn)en: Berufsrichter/innen, die verbeamtet wurden, um „die Tische der Herren zu verteidigen“ (Horst Bosetzky 1982).
Solange es keine neuen Rechtsgrundlagen und keine Richterwahlen auf Zeit durchs Volk gibt – ist die Justizformel „Im Namen des Volkes“ bestenfalls eine Farce (schlimmstenfalls VVA). Möge also je rascher desto besser „Im Namen des Staates“ das hier angemessene geflügelte Wort werden …
Dr. Richard Albrecht
Editor rechtskultur.de
[090709]
27 Juli 2009 um 5:30 |
Noch ein Blondinen-Witz, diesmal entdeckt von Dr.Dr.Albrecht
http://www.youtube.com/watch?v=qiL79oxxfIE
Passt auch gut zu den Auseinandersetzungen mit dem Bibliotheksdirektor Hubertus Neuhausen
http://www.althand.de/neuhausen.html
27 Juli 2009 um 10:23 |
schönes Video…passt gegenwärtig…denn mein Chef hat seit zwei
Wochen einen neuen Firmenwagen: Mercedes E-Klasse…
30 Juli 2009 um 6:38 |
Überschriften diverser Meinungsmacher:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrollrechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung erneut gestärkt.
Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Schwerstbehinderten gestärkt.
Verfassungsgericht hat die Rechte armer Bürgen gestärkt.
Bundesverfassungsgericht stärkt Bürgerrechte gegen Gefahren durch Atomindustrie.
Rechte der Väter wurden durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Strafgefangenen gestärkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte gefährlicher Sexualstraftäter gestärkt.
Usw.usw.usw. Oh du liebes Jesulein! Gerüchten zufolge will der hessische Ministerpräsident Roland Koch den Dalai Lama zum Bundesverfassungsrichter ehrenhalber ernennen.
12 August 2009 um 12:59 |
warum beschweren sich leute in foren über das es kein gerechten rechtsstaat geben soll,diese aber den rechtsstaat anrufen um zum ziehl zukommen?
rechtsstaatlichkeit ist was der staat in grundzügen der gerichtsfassung festgelegt hat,und das besteht auf der ganzen welt.
in auslegung bestehn gesetze und richtergesetz gleichwohl welche parteien verstrickt sind um im urteil oder beschluss einzuwirken.
wären die gesetze steif,braucht keiner ein anwalt oder das eigenverständis einer verteidigung.
russisch roulett:-) in jeder sekunde einem menschenleben.
die gerichte sind selbst der meinung das diese unrecht handeln,ansonsten gäbe es kein bgh,eu gericht zählt nicht,nur in staaten wo eu gerichte den vorteil entgegen deren verfassung haben,zB niederlande.
sie sind solange unschuldig bis die schuld bewiesen ist,völliger unsinn,sowie
rechtsmöglichkeit der unabdingbaren gehör vor gericht selbst wenn keine zustellung kommt“vorführung“ verweigert wird,wird der rechtsanspruch das gesetz ist,verweigert.
die schwierigkeit der schreiberlinge gegen rechtsstaatlichkeit liegt darinn,gäbe es diese nicht in form,würden sie mit dem faustrecht,gleicher vergeltung vorlieb nehmen?
die sich in unrecht sehn müssen nicht automatisch recht haben,die auffassung darüber hat alleine der richter,selbst sta hält die schnautze nach dem eindeutigen befehl.
rechtsanwälte sind gebunden,tritt einer über der schwelle,kommt ein pflichtgutachten um die lizens zuentziehn.
ich lach mich tod wenn ich berichte über justiz lese,das im übrigem auch meinem zukommt.
anmerkung:richard albrecht
sie irren, das volk ist mit einverstanden oder müssen sich dem ergeben nachdem diese verurteilt wurden,man könne auch sagen,das volk richtet sich selbst:-)
im namen des volkes ist richtig, richter und die gesammtekonzentration ist das volk.
im namen des volkes wird nicht beim namen genannt,deswegen kann sich keine person beschweren,die sich dem schuh (volkes)angesprochen fühlen.
sehn wir den zeitsprung jahre 0 bis 2009, urteile wie auch immer waren zujener zeit immer recht,eine umkerung ist nie möglich.
wenn morgen aus deutschland landx wird ,werdenmenschen gerichtet das auch recht ist,krät kein hahn nach ob recht oder unrecht war.
sitzt einer 40 jahre in knast,dann frei gesprochen was bringt das,die jahre sind weg,recht ist wendungsfähig schreckt selbst vor mord nicht zurück.
oder ein mörder sieht sich im recht einen anderen zukiller,der richter spricht das recht nach 30 jahren ab, der mann bleibt tod.
also was soll das gejammere.
gerichte,behörden sind wie chemiebaukasten eines hobbykünstlers zubetrachten.
demokratie ist eine niedrigere einschätzung in weisungen,als eine diktatur.
bitte nicht falsch zuverstehn,hier geht es nur um die weisung,daher dürfen
„unschuldige 14 Jahre oder länger klagen“.
gestern wurden leute ohne beweise eingekerkert heute auch,so auch
jugendamt etc.
sie sind erst unschuldig bis das sie diese selbst bewiesen haben.
ist doch gemütlich auf ein pulverfass zu sitzen,gutes plätzchen:-)
12 August 2009 um 12:49 |
Vor volker lehnert müssen Polizei und Justiz sich nicht fürchten. In Anbetracht des obigen Texts können alle Richterinnen und Richter sagen: „Verglichen damit sind unsere Urteile erstklassig.“
12 August 2009 um 1:04 |
Nunja, als von Herrn Lehnert direkt Angesprochener antworte ich nur mit: Janun.
Manche jammern, andre machen Vorschläge: Anstatt „Im Namen des Volkes“ möge die Urteilsformel besser IM NAMEN DES STAATES lauten.
Hier´s noch´n Definitionsvorschlag zum Komplex DEUTSCHE VOLLJURISTEN unter besonderem bezug auf auf Lebenszeit beamtete DV´s:
*DEUTSCHE VOLLJURISTEN
LEUTE, DIE NIX WISSEN UND DIE NOCH WENIGER KÖNNEN*
Gruß RicAlb
26 August 2009 um 9:36 |
Wer politisch absteigt, hat auch im Bundesverfassungsgericht schlechte Karten:
SZ 26.08.09
29 August 2009 um 11:36 |
SZ 29.08.2009
Tja, wer hätte das gedacht?
21 Oktober 2009 um 3:55 |
„Die Wahrheit ist immer konkret …“
Herr Dr.phil. Michael Naumann (der Herr an der Zigarettenkippe im Bild oben) kritisierte im Konzenwochenblatt DIE ZEIT (42/09) einen Vorgang, den er „mediale Idiotisierung“ nannte. Dieser war auch vor ihm nicht gänzlich unbekannt: Hans Magnus Enzensberger beschrieb ihn 1962 als „Bewußtseins-Industrie“, Reinhard Opitz nannte ihn 1974 „Bewußtseinsfalsifikation“, und ich hab´ was hier abläuft (2008) als „Verkehrung“ und „nachhaltige Wirklichkeitsverleugnung“ untersucht ( -> http://ricalb.files.wordpress.com/2009/07/suchlinge.pdf ). Leider schade, daß Michael Naumann unerwähnt ließ: das Konzernwochenblatt DIE ZEIT und er selbst sind seit Jahrzehnten an dieser „medialen Idiotisierung“ nachhaltig beteiligt …
Richard Albrecht
21. Oktober 2009
22 Dezember 2009 um 6:07 |
Und wieder hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der kleinen Leute gestärkt:
NEWS ADHOC 22.12.09
23 Dezember 2009 um 10:25 |
Kampf der Justiz-Giganten:
Spiegel 22.12.09
Normalerweise wird in der Justiz die Hierarchie aufrecht erhalten: Das Urteil des höheren Gerichts gilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte steht höher als das Bundesverfassungsgericht. Nichtsdestoweniger missachtet das BVerfG ein Urteil des EuGMR. Gibt es noch einen Grund Urteile des BVerfG ernst zu nehmen?
23 Dezember 2009 um 9:06 |
Dieses Video aus der 3SAT-Kulturzeit vom 19.12.2009 dokumentiert die Menschenrechtsklage gegen Deutschland:
http://www.youtube.com/watch?v=sPIIXbPKNUU
Interessant sind die Statements von dem Rechtshistoriker Uwe Wesel im 2. Teil des Videos.
24 Dezember 2009 um 1:06 |
Uwe Wesel ist sehr ungewöhnlich:
Wer kann sich eine höhere Anerkennung wünschen als einen Ausschluss aus der SPD?
In seinem Buch
„Fast alles, was Recht ist: Jura für Nichtjuristen“
scheint er Roland Freisler zu loben. Wesel ein Nazi? Der Widerspruch löst sich, sobald man liest, was Wesel über den Bundesgerichtshof schreibt.