Naumann – noch ein Schaufenster-Urteil

(Dr. Michael Naumann mit Zig oder mit Joint? Was ist verwerflicher?)

Michael Naumann, Herausgeber des geizeswissenschaftlichen Intelligenz-Blatts DIE ZEIT, schimpfte den Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge “durchgeknallt”, weil Karge den damaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Michael Friedman strafrechtlich verfolgte. Man muss Karge weder klug noch sympathisch finden. Man kann Karge sogar Wahnvorstellungen diagnostizieren; er hielt sich selbst für einen “Panzerkreuzer” . Doch im Fall Friedman war Karge wahr. Friedman hat gekokst, noch dazu im Milieu der Zwangsprostitution.

Naumann wurde wegen “durchgeknallt” verurteilt. Doch Hans-Jürgen Papier und Co., die so genannte 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, haben Naumann jetzt freigesprochen, siehe unten.

Derartige Urteile sind bitter für Hunderttausende, die wegen Beleidigung verurteilt worden sind und deren Recht auf Meinungsfreiheit das Bundesverfassungsgericht nicht durchgesetzt hat. Sie verstehen nicht, weshalb Naumann, der erweislich Falsches sagte, letztlich freigesprochen wird, während sie bestraft worden sind, auch wenn sie die Richtigkeit ihrer Vorwürfe beweisen konnten. Der Widerspruch löst sich auf, sobald man die Funktion der Justiz verstanden hat: Sie ist immer dazu da, der jeweiligen Herrscher-Klicke den Rücken zu stärken. Die Justizangehörigen können das aber nur tun, solange sie das Ansehen quasi heiliger Männer und Frauen haben. Sie müssen so wie früher die Priesterschaft ihr Image pflegen.

Michael Naumann ist publikumswirksam. Sein Freispruch wird jetzt gerade einem Millionenpublikum unter die Nasen gerieben. Alle Nasen werden frohlocken:

Ich bin stolz ein Deutscher zu sein,
weil es unser Bundesverfassungsgericht gibt!
Unser Bundesverfassungsgericht tritt
für die Meinungsfreiheit ein!

Die paar Hundertausend, die aus eigener Erfahrung die Wahrheit wissen, fallen dagegen nicht ins Gewicht.


Informationen aus dem Inneren des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden der vielen Nicht-Naumänner betreffend

1) Jede in Karlsruhe angekommene Verfassungsbeschwerde wird von Regierungs(!)beamten, z.B. von Reg.Dir.Dr.Hiegert, in Empfang genommen. Die Regierungsbeamten und -angestellten suchen sofort nach einem Vorwand die Verfassungsbeschwerde als unzulässig in den Papierkorb zu werfen. Geläufig ist die Behauptung, ein Termin sei versäumt oder der Rechtsweg nicht erschöpft worden. Letzteres ist eine Stilblüte (man kann einen Weg nicht erschöpfen), steht aber so im Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 90. Bei dieser Art der Abweisung werden Ansprüche an die Akkuratesse der BeschwerdeführerInnen gestellt, die Justizangehörige selbst nie erfüllen. Danach geraten die Verfassungsbeschwerden in die Fänge anonymer Rechtsreferenten – “wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht” . Die Rechtsreferenten entscheiden über die Art der Abweisung: “unzulässig”, “unbegründet” oder “nicht zur Entscheidung angenommen”. Formal werden die Entscheidungen der Rechtsreferenten durch eine Kammer (3 Richter) des Bundesverfassungsgerichts abgesegnet. Die Abstimmung der Kammer dauert höchstens Minuten.

2) Die Verfassungsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Begründet wird das im Regelfall nicht. Liefert das Bundesverfassungsgericht dennoch eine Begründung, ist dieser anzusehen, dass sie von einem Rechtsreferenten stammt, der keine Lust hatte die Beschwerde gründlich zu lesen, aber dafür Karriere im Staatsapparat machen möchte.

3) Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Formulierung bedeutet, dass die Rechtsreferenten keinen Vorwand gefunden haben die Beschwerde abzuwimmeln, es aber politisch unbedeutend oder ungenehm wäre sie seriös zu bearbeiten. Aufgabe der Rechtsreferenten ist jedenfalls die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die regelmäßig Repräsentanten der herrschenden Parteien sind, auf die politisch interessanten Fälle aufmerksam zu machen. Die Frage: “Ist das Bundesverfassungsgericht das beste deutsche Gericht?” können wir mit einem strahlenden JA beantworten: “Das Bundesverfassungsgericht ist das beste deutsche Propaganda-Gericht!”


4) Wer glaubt, Schlampereien und politische Machenschaften im Bundesverfassungsgericht würden im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg korrigiert, gerät dort an Renate Jäger, eine ehemalige Richterin im Bundesverfassungsgericht. Jäger sitzt im Europäischen Gerichtshof, seitdem dieses Gericht Entscheidungen produziert hat, mit denen das Bundesverfassungsgericht blamiert worden ist. Die deutsche R.Jäger hat verkündet, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte solle sich gefälligst um andere Staaten kümmern, da es in Deutschland etwas so Tolles wie das Bundesverfassungsgericht gebe.


Was tun?

Die richtige Methode gegen Beleidigungsprozesse vorzugehen ist: Den Naumann-Beschluss (1 BvR 2272/04) des Bundesverfassungsgerichts und alle ähnlichen unbeirrbar den jeweiligen Provinzrichtern und -richterinnen vorhalten. Die rechtsbeugerischen Urteile veröffentlichen, in denen die angeblich allgemein gültigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts missachtet worden sind. Sich nicht durch weitere Beleidigungsverfahren abschrecken lassen, indem man laut sagt, was Justizangehörige sind: HEUCHLER.

Ulrich Brosa


Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung

Nr. 71/2009 vom 26. Juni 2009
Beschluss vom 12. Mai 2009 1 BvR 2272/04

Äußerung “Durchgeknallter Staatsanwalt” stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar

Der Beschwerdeführer ist Journalist, Verleger, Publizist und Mitherausgeber einer großen deutschen Zeitung. Im. Juni 2003 strahlte der Fernsehsender “n-tv” die Sendung “Talk in Berlin” aus, an der sich der Beschwerdeführer als Diskussionsteilnehmer beteiligte. Die Sendung befasste sich mit dem seinerzeit in den Medien viel beachteten Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden, Rechtsanwalt und Moderator Dr. F., der in den Verdacht des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln geraten war. Im Rahmen der Sendung äußerte der Beschwerdeführer u.a.:

“Und ich bin ganz sicher, dass dieser staatsanwaltliche, man muss wirklich sagen: Skandal eines ganz offenkundig, ich sag`s ganz offen, durchgeknallten Staatsanwaltes, der hier in Berlin einen außerordentlich schlechten Ruf hat, der vor einem Jahr vom Dienst suspendiert worden ist, der zum ersten Mal überhaupt wieder tätig wird. Dieser Skandal wird zweifellos dazu führen, dass sich die hiesige Justizbehörde und die ihr zugeordnete Staatsanwaltschaft fragen muss, ob man auf diese Art und Weise gegen Privatpersonen vorgehen kann.”

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 300,00 €. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Bezeichnung als „durchgeknallt“ umgangssprachlich in dem Sinne von „verrückt“ oder „durchgedreht“ verstanden werde. Hierin liege aber eine Schmähkritik, die allein auf die Diffamierung des Betroffenen ziele und deshalb generell unzulässig sei. Die Revision gegen das Urteil verwarf das Kammergericht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ohne weitere Begründung.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Entscheidungen aufgehoben, weil sie das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzen. Die Gerichte haben die Bezeichnung als „durchgeknallt“ zu Unrecht als generell unzulässige Schmähkritik angesehen und deshalb die hier gebotene Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers nicht vorgenommen. Weil der Begriff der Schmähkritik eine besonders gravierende Ehrverletzung bezeichnet, bei der noch nicht einmal mehr eine Abwägung mit der Meinungsfreiheitstattfindet, sondern die Meinungsfreiheit absolut verdrängt wird, ist dieser Begriff eng zu definieren. Selbst eine für sich genommen herabsetzende Äußerung wird zu einer Schmähkritik erst dann, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern – jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik – die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Auch wenn der Bezeichnung als „durchgeknallt“ als solcher ehrverletzender Gehalt zukommt, muss bei Beurteilung einer schmähenden Wirkung der Zusammenhang berücksichtigt werden, in dem die Äußerung fällt.

Der Kontext der Äußerung im Zusammenhang mit der Kritik an der Informationspolitik der zuständigen Staatsanwaltschaft spricht hier gegen die Annahme, dass der Beschwerdeführer dem Betroffenen pauschal die geistige Gesundheit habe absprechen und ihn damit ungeachtet seines Sachanliegens habe diffamieren wollen. Vielmehr liegt es aus Sicht des unvoreingenommenen Publikums nahe, dass er auch durch diese Begriffswahl Kritik an dem Umgang des Generalstaatsanwaltes mit den Persönlichkeitsrechten eines Beschuldigten üben wollte. Die Herauslösung des Begriffes “durchgeknallt” aus diesem Kontext verstellt den Blick darauf, dass die umstrittene Äußerung im Zusammenhang mit einer Sachauseinandersetzung um die Ausübung staatlicher Strafverfolgungsbefugnisse fiel. In diesem Kontext kann der verwendeten Begriffswahl aber nicht jeglicher Sachbezug abgesprochen werden, da sie – wenn auch in polemischer und in herabsetzender Form – durchaus die Sachaussage transportieren kann, dass ein als verantwortlich angesehener Staatsanwalt im Zuge der Strafverfolgungstätigkeit die gebotene Zurückhaltung und Rücksichtnahme auf das Persönlichkeitsrecht eines Beschuldigten in unsachgemäßer und übertriebener Weise habe vermissen lassen.

Die Bezeichnung als „durchgeknallt“ weist auch nicht einen derart schwerwiegenden diffamierenden Gehalt auf, dass der Ausdruck in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erschiene und daher unabhängig von seinem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden müsste, wie dies bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter – etwa aus der Fäkalsprache – der Fall sein kann.

Teil der von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfassten Freiheit, seine Meinung in selbstbestimmter Form zum Ausdruck zu bringen, ist auch, dass der Äußernde von ihm als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für die zu kritisierende Art der Machtausübung angreifen kann, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente seiner Äußerung aus diesem Kontext herausgelöst betrachtet werden und als solche die Grundlage für eine einschneidende gerichtliche Sanktion bilden. Die Personalisierung eines Sachanliegens in anklagender Form ist in solch unterschiedlicher Form und Intensität möglich, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Meinungsfreiheit in diesen Fällen wie bei Schmähungen stets und ungeachtet der weiteren Umstände zurücktreten zu lassen. Vielmehr ist es erforderlich, in die gebotene Abwägung einzustellen, ob der Betreffende als private Person oder sein öffentliches Wirken mit seinen weitreichenden gesellschaftlichen Folgen Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von der Äußerung ausgehen.

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83 Antworten zu „Naumann – noch ein Schaufenster-Urteil“

  1. Rainer Hoffmann sagt:

    Das Naumann-Urteil auch bei TAGESSCHAU.DE:
    http://www.tagesschau.de/inland/meinungsfreiheit100.html

    und auch “Blondine” gegenüber einem “Juristen” ist keine Beleidigung:
    http://www.tagesschau.de/schlusslicht/blondine100.html

  2. bloegi sagt:

    Das Gericht gab mit dieser Entscheidung einem serbischen Journalisten recht, der zuvor durch ein serbisches Kommunalgericht wegen “Beleidigung” verurteilt worden war. In der örtlichen Zeitung “Kikindske” hatte der Journalist einen örtlichen Juristen mit einer nur in Unterwäsche gekleideten Blondine gleichgestellt: Er hatte ein entsprechendes Bild mit den Initialen des Anwalts versehen.

    Was an einer Blondine schlecht sein soll, ist mir schleierhaft. Die Blondine hätte den Journalisten wegen Beleidigung verklagen sollen, weil er sie mit einem Juristen verglichen hat.

    Die besten Blondinen sind die polnischen. Zudem sind die Polen im Gegensatz zu den Deutschen ein Kulturvolk.

  3. Richard Albrecht sagt:

    Leider haben Sie, Herr Dr. Brosa, dreifach Recht: i) mit Ihrem Kommentar zu einem Promi-Ausreißer-Entscheid des dt. BVerfG, der Naumann-Sache, vom 260409, ii) mit Ihrer Beschreibung der Bearbeitungsformen im BVerfG und iii) mit Ihrem abschließenden “Was tun?”-Hinweis. – Freiliuch: Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht – war es nicht Dr.iur.h.c. Ernst Benda, Ex-BVerG-Präsident in den 1980er Jahren der Alt-BRD, der 2002 in einem programmatischen Text das, vorschlug, was Dr.iur.h.c. Renate Jäger als EGMR-Richterin jetzt praktiziert, nämlich die Verlängerung der BVerfG-Praxis, ins Europäische Gericht ? Mit freundlichem Gruß Richard Albrecht (280609)

  4. Quetsche2000 sagt:

    Wie sagte einst die Präsidentin des Amtsgericht in Büdingen Mittelhessen (Rosenkranz) zu mir, als ich einmal mehr dafür vor Gericht gezerrt wurde, weil ich wenige Monate vorher 500 Flugblätter verteilte, wo ich die Verfehlungen der Mittelhessischen Justiz öffentlich beim Namen nannte:
    “Hier bestimme ich, was Meinungsfreiheit ist! Das Gesetz bin ich!”

    Und wie meinte Oberstaatsanwalt Kramer bei der Berufung im LG Giessen. (?):
    “Wenn Sie keine Ruhe geben, dann befürchte ich eines Tages ein böses Ende für Sie.”

    Hiegbert vom Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig sei, weil von keinem Anwalt getätigt.

    Und der europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte nach über 12 Monatiger Untätigkeit fest, die eingegangenen Unterlagen seien nicht (nicht mehr) komplett vorhanden.
    Da ich vor die Presse gegangen bin, bräuchte ich mich nicht mehr dan den Gerichtshof in Strassburg zu wenden.

    20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe/Beugehaft (ohne Prozess, ohne Rechtsbeistand, nur auf richterlichen Beschluss, unter Drängen des Immobilienhai Interessensanwaltes [...] aus Nidda) habe ich mittlerweile auch hinter mir, inc. 24 Stunden Folter in einem Erdbunker, weil ich in den Hungerstreik getreten bin.

    http://menschenrechtler.chapso.de/
    http://menschenrechtler.chapso.de/

  5. Peter Briody sagt:

    Der späte Feispruch kam, wie erwartet, aber dafür hat Herr Naumann 5 Jahre lang warten müssen. Das Prinzip heißt, „Unrecht durch Stichproben“, man beugt das Recht, weil dies in Deutschland nicht strafbar ist, und schaut, ob der Betroffene das auf sich sitzen lässt. Falls nicht, muss er 5 Jahre lang auf eine richtiges Urteil warten. In Großbritannien kann man solche Angriffe auf die Menschenrechte als Konventionsinkompatibilität unter dem „Human Rights Act“ bei der ersten Instanz geltend machen.

    Wir sind jetzt bei annährend 200.000 Fällen von “beleidigung” im Jahre 2008 gelandet. Es ist schon erstaunlich, dass ein Staat in Europa sich eine Straftat direkt aus dem Drehbuch einer Operettenkomödie erlauben kann. „The Germans making themselves look ridiculous again?”.
    Einige Richter genehmigen sogar Hausdurchsuchungen um den Beweis, dass irgendein Armer Teufel beleidigt wurde, zu erbringen. Es hilft nebenbei auch, die Pressefreiheit zu beschneiden.

    Letztes Jahr in GB gab es 0 Fälle.

    PS. Hat Quetsche2000 Akteneinsicht in Strasburg beantragt ? Er sollte schauen, genau was für Unterlagen den Richtern geliefert wurden. Waren Sie z.B. korrekt übersetzt ?

  6. LeserIn sagt:

    Wer noch keinen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Typ “nicht zur Entscheidung angenommen” gesehen hat, kann durch Anklicken dieses Links eine Verfassungsbeschwerde samt Abweisung bekommen. Dort muss dann noch “Herunterladen” angeklickt werden, damit der Download der PDF-Datei beginnt. Menge 2,6 Megabyte.

  7. Quetsche2000 sagt:

    @Peter Briody

    Ich habe seinerzeit Anträge ohne Ende gestellt. Es hiers u.a., die akten wurden nach 2 Jahren vernichtet.
    Daraufhin habe ich sämtliche Eingaben und Schreiben enttäuscht in den Müll geworfen.
    Zuvor hatte ich krampfhaft versucht einen Anwalt zu bekommen.
    Als diese Spezies von Dienstleistern aber sah, dass ich zum einen erwerbslos bin = ohne Einkommen, und zum anderen Richter, Staats- und Rechtsanwälte kritisiert wurden – lehnten alle juristischen Dienstleister ab mich zu vertreten.

    http://justizwillkuer.wordpress.com/about/

  8. Lachnummer vom Bundesverfassungsgericht » mein-parteibuch.com sagt:

    [...] entgegen aller sonst üblicher Rechtsprechung ein geachtetes Mitglied des Politzirkus aus der Beleidigungsstrafe heraus, nachdem er den Staatsanwalt, der es gewagt hatte, den ehrwürdigen Kokser Paolo Pinkel zu [...]

  9. Petition wider den GEMA-Wahnsinn >> GEMA, Musik, GEMA-Vermutung, Deutschland, Schutzgelder, Mein, Petition, Richter >> Womblog [Worte oder mehr] sagt:

    [...] in Deutschland frei und unabhängig in ihrer Beweiswürdigung sind und deutsche Richter bekanntlich im Zweifel meist für die Mafia urteilen, ist das ein so riskantes Unterfangen, dass es kaum [...]

  10. Lachnummer vom Bundesverfassungsgericht >> Deutschland, Bundesverfassungsgericht, Parteibuch, Mein, Ja-Aber, Ermächtigungsgesetz, Mafia, Abgeordneten >> Womblog [Worte oder mehr] sagt:

    [...] entgegen aller sonst üblicher Rechtsprechung ein geachtetes Mitglied des Politzirkus aus der Beleidigungsstrafe heraus, nachdem er den Staatsanwalt, der es gewagt hatte, den ehrwürdigen Kokser Paolo Pinkel zu [...]

  11. richard albrecht sagt:

    „IM NAMEN DES STAATES“

    Ein Vorschlag zur Güte

    I. Herrschende Meinung: „Das Grundgesetz ist in der deutschen Verfassungsgeschichte die beste Verfassung. Es hat sich insbesondere – nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – bei der Verteidigung der individuellen Freiheit der Menschen bewährt. Es hat die wehrhafte Demokratie auf eine stabile Grundlage gestellt. Es enthält ein fein abgestimmtes System der gegenseitigen Kontrolle staatlicher Macht. […]“ (Wolfgang Nešković, Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag; in: clara 13.09. – N. war von 2002/05 Bundesrichter)

    II. Ganz subjektive, scheinbar rechtsunerhebliche GegenRede: Derzeit wird vorgegeben, „Im Namen des Volkes“ Recht zu sprechen. Das ist doppelt falsch: Erstens ist das allen Gerichtsentscheiden unterliegende Recht kein Volksrecht. Sondern Juristenwerk. Zweitens sind die, die dieses Recht sprechen, keine Volksrichter/innen. Sondern speziell ausgebildete und ausgewählte Jurist(inn)en: Berufsrichter/innen, die verbeamtet wurden, um „die Tische der Herren zu verteidigen“ (Horst Bosetzky 1982).

    Solange es keine neuen Rechtsgrundlagen und keine Richterwahlen auf Zeit durchs Volk gibt – ist die Justizformel „Im Namen des Volkes“ bestenfalls eine Farce (schlimmstenfalls VVA). Möge also je rascher desto besser „Im Namen des Staates“ das hier angemessene geflügelte Wort werden …

    Dr. Richard Albrecht
    Editor rechtskultur.de
    [090709]

  12. bloegi sagt:

    Noch ein Blondinen-Witz, diesmal entdeckt von Dr.Dr.Albrecht

    Passt auch gut zu den Auseinandersetzungen mit dem Bibliotheksdirektor Hubertus Neuhausen

    http://www.althand.de/neuhausen.html

  13. Rainer Hoffmann sagt:

    schönes Video…passt gegenwärtig…denn mein Chef hat seit zwei
    Wochen einen neuen Firmenwagen: Mercedes E-Klasse…

  14. bloegi sagt:

    Überschriften diverser Meinungsmacher:

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrollrechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung erneut gestärkt.

    Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Schwerstbehinderten gestärkt.

    Verfassungsgericht hat die Rechte armer Bürgen gestärkt.

    Bundesverfassungsgericht stärkt Bürgerrechte gegen Gefahren durch Atomindustrie.

    Rechte der Väter wurden durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Strafgefangenen gestärkt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte gefährlicher Sexualstraftäter gestärkt.

    Usw.usw.usw. Oh du liebes Jesulein! Gerüchten zufolge will der hessische Ministerpräsident Roland Koch den Dalai Lama zum Bundesverfassungsrichter ehrenhalber ernennen.

  15. volker lehnert sagt:

    warum beschweren sich leute in foren über das es kein gerechten rechtsstaat geben soll,diese aber den rechtsstaat anrufen um zum ziehl zukommen?
    rechtsstaatlichkeit ist was der staat in grundzügen der gerichtsfassung festgelegt hat,und das besteht auf der ganzen welt.

    in auslegung bestehn gesetze und richtergesetz gleichwohl welche parteien verstrickt sind um im urteil oder beschluss einzuwirken.

    wären die gesetze steif,braucht keiner ein anwalt oder das eigenverständis einer verteidigung.

    russisch roulett:-) in jeder sekunde einem menschenleben.

    die gerichte sind selbst der meinung das diese unrecht handeln,ansonsten gäbe es kein bgh,eu gericht zählt nicht,nur in staaten wo eu gerichte den vorteil entgegen deren verfassung haben,zB niederlande.

    sie sind solange unschuldig bis die schuld bewiesen ist,völliger unsinn,sowie
    rechtsmöglichkeit der unabdingbaren gehör vor gericht selbst wenn keine zustellung kommt”vorführung” verweigert wird,wird der rechtsanspruch das gesetz ist,verweigert.

    die schwierigkeit der schreiberlinge gegen rechtsstaatlichkeit liegt darinn,gäbe es diese nicht in form,würden sie mit dem faustrecht,gleicher vergeltung vorlieb nehmen?

    die sich in unrecht sehn müssen nicht automatisch recht haben,die auffassung darüber hat alleine der richter,selbst sta hält die schnautze nach dem eindeutigen befehl.

    rechtsanwälte sind gebunden,tritt einer über der schwelle,kommt ein pflichtgutachten um die lizens zuentziehn.

    ich lach mich tod wenn ich berichte über justiz lese,das im übrigem auch meinem zukommt.

    anmerkung:richard albrecht

    sie irren, das volk ist mit einverstanden oder müssen sich dem ergeben nachdem diese verurteilt wurden,man könne auch sagen,das volk richtet sich selbst:-)

    im namen des volkes ist richtig, richter und die gesammtekonzentration ist das volk.

    im namen des volkes wird nicht beim namen genannt,deswegen kann sich keine person beschweren,die sich dem schuh (volkes)angesprochen fühlen.

    sehn wir den zeitsprung jahre 0 bis 2009, urteile wie auch immer waren zujener zeit immer recht,eine umkerung ist nie möglich.

    wenn morgen aus deutschland landx wird ,werdenmenschen gerichtet das auch recht ist,krät kein hahn nach ob recht oder unrecht war.

    sitzt einer 40 jahre in knast,dann frei gesprochen was bringt das,die jahre sind weg,recht ist wendungsfähig schreckt selbst vor mord nicht zurück.
    oder ein mörder sieht sich im recht einen anderen zukiller,der richter spricht das recht nach 30 jahren ab, der mann bleibt tod.
    also was soll das gejammere.
    gerichte,behörden sind wie chemiebaukasten eines hobbykünstlers zubetrachten.
    demokratie ist eine niedrigere einschätzung in weisungen,als eine diktatur.

    bitte nicht falsch zuverstehn,hier geht es nur um die weisung,daher dürfen
    “unschuldige 14 Jahre oder länger klagen”.

    gestern wurden leute ohne beweise eingekerkert heute auch,so auch
    jugendamt etc.

    sie sind erst unschuldig bis das sie diese selbst bewiesen haben.

    ist doch gemütlich auf ein pulverfass zu sitzen,gutes plätzchen:-)

    • bloegi sagt:

      Vor volker lehnert müssen Polizei und Justiz sich nicht fürchten. In Anbetracht des obigen Texts können alle Richterinnen und Richter sagen: “Verglichen damit sind unsere Urteile erstklassig.”

  16. Richard Albrecht sagt:

    Nunja, als von Herrn Lehnert direkt Angesprochener antworte ich nur mit: Janun.

    Manche jammern, andre machen Vorschläge: Anstatt “Im Namen des Volkes” möge die Urteilsformel besser IM NAMEN DES STAATES lauten.

    Hier´s noch´n Definitionsvorschlag zum Komplex DEUTSCHE VOLLJURISTEN unter besonderem bezug auf auf Lebenszeit beamtete DV´s:

    *DEUTSCHE VOLLJURISTEN

    LEUTE, DIE NIX WISSEN UND DIE NOCH WENIGER KÖNNEN*

    Gruß RicAlb

  17. LeserIn sagt:

    Wer politisch absteigt, hat auch im Bundesverfassungsgericht schlechte Karten:

    Gabriele Paulis “Freie Union” und “Die Partei” des früheren Titanic-Chefredakteurs Martin Sonneborn sind am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Eilanträgen auf Teilnahme an der Bundestagswahl gescheitert…
    Betroffene Gruppierungen könnten dem Gericht zufolge zwar gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses vorgehen, allerdings erst nach dem Urnengang am 27. September, entschieden die Richter…

    SZ 26.08.09

  18. LeserIn sagt:

    Nach dem Scheitern ihres Eilantrags gegen die Nichtzulassung zur Bundestagswahl stänkert die Freie Union von Gabriele Pauli gegen das Bundesverfassungsgericht. … “Verfassungsrichter, die etablierten Parteien ihre Position verdanken, sind in ihrer Entscheidung nicht unabhängig”, erklärte Pauli am Samstag.

    SZ 29.08.2009
    Tja, wer hätte das gedacht?

  19. Ric Albrecht sagt:

    “Die Wahrheit ist immer konkret …”

    Herr Dr.phil. Michael Naumann (der Herr an der Zigarettenkippe im Bild oben) kritisierte im Konzenwochenblatt DIE ZEIT (42/09) einen Vorgang, den er „mediale Idiotisierung“ nannte. Dieser war auch vor ihm nicht gänzlich unbekannt: Hans Magnus Enzensberger beschrieb ihn 1962 als „Bewußtseins-Industrie“, Reinhard Opitz nannte ihn 1974 „Bewußtseinsfalsifikation“, und ich hab´ was hier abläuft (2008) als „Verkehrung“ und „nachhaltige Wirklichkeitsverleugnung“ untersucht ( -> http://ricalb.files.wordpress.com/2009/07/suchlinge.pdf ). Leider schade, daß Michael Naumann unerwähnt ließ: das Konzernwochenblatt DIE ZEIT und er selbst sind seit Jahrzehnten an dieser „medialen Idiotisierung“ nachhaltig beteiligt …

    Richard Albrecht
    21. Oktober 2009

  20. LeserIn sagt:

    Und wieder hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der kleinen Leute gestärkt:

    Wer eine Klage mutwillig weitertreibt, obwohl zur gleichen Rechtsfrage ein Musterverfahren bei einem Bundesgericht anhängig ist, hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In solchen Fällen sei das Abwarten paralleler Revisionsverfahren zumutbar, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. … Die 54-jährige Beschwerdeführerin hatte gegen die Kürzung ihrer Erwerbsminderungsrente Ende 2007 Klage beim Sozialgericht Marburg erhoben und Prozesskostenhilfe beantragt.

    NEWS ADHOC 22.12.09

  21. LeserIn sagt:

    Kampf der Justiz-Giganten:

    Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg zur Sicherungsverwahrung bleibt ein gefährlicher Straftäter aus Bayern in Haft. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Infolge seines Hanges zu erheblichen Straftaten sei die Gefahr für die Allgemeinheit zu groß, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter lehnten es in einer Eilentscheidung ab, den 1995 verurteilten Straftäter freizulassen. Auch strenge Auflagen zur Überwachung des Täters konnten sie nicht umstimmen. (Az: 2 BvR 2365/09)

    Spiegel 22.12.09

    Normalerweise wird in der Justiz die Hierarchie aufrecht erhalten: Das Urteil des höheren Gerichts gilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte steht höher als das Bundesverfassungsgericht. Nichtsdestoweniger missachtet das BVerfG ein Urteil des EuGMR. Gibt es noch einen Grund Urteile des BVerfG ernst zu nehmen?

  22. Rainer Hoffmann sagt:

    Dieses Video aus der 3SAT-Kulturzeit vom 19.12.2009 dokumentiert die Menschenrechtsklage gegen Deutschland:

    Interessant sind die Statements von dem Rechtshistoriker Uwe Wesel im 2. Teil des Videos.

    • bloegi sagt:

      Uwe Wesel ist sehr ungewöhnlich:

      Aus der SPD wurde er wegen seiner Volksfrontstrategie mit kommunistischen Gruppen ausgeschlossen.

      Wer kann sich eine höhere Anerkennung wünschen als einen Ausschluss aus der SPD?

      In seinem Buch
      “Fast alles, was Recht ist: Jura für Nichtjuristen”
      scheint er Roland Freisler zu loben. Wesel ein Nazi? Der Widerspruch löst sich, sobald man liest, was Wesel über den Bundesgerichtshof schreibt.

  23. Johannes Thiesbrummel sagt:

    ZEIT ONLINE

    Verfassungsrichter warnt vor Volksentscheiden
    Hans-Jürgen Papier hat sich gegen Volksentscheide auf Bundesebene ausgesprochen. Statt Populismus solle Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankert werden.

    Hans Herbert von Arnim

    Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.

  24. Peter Briody sagt:

    @ZEIT ONLINE

    Ich finde es bedauerlich, dass ein Verfassungsrichter sich in der Öffentlichkeit zu solch ein Thema äußert. In vielen anderen Ländern, die Wert auf die richterliche Unabhängigkeit legen, musste er mit fristloser Entlassung rechnen. Siehe hier z. B. die “Guide to Judicial Conduct” (UK) http://www.judiciary.gov.uk/docs/judges_council/published_guide0606.pdf .

    Auch falls es in Deutschland keine Vorschriften gibt, muss man erwarten können, dass ein Verfassungsrichter über mehr Instinkt für richtig und falsch verfüge.

    Dr. Papier(CSU) scheint zu glauben, die Bürger seien zu Blöd, politische Themen zu begreifen. Falls die Fragen in Deutsch geschrieben würden, sind sie sehr wohl imstande, richtig abzustimmen. In einer Hinsicht hat er aber Recht, wenn er die Manipulationsgefahr bei der Formulierung der Fragen sieht. Dies ist in Irland in der Vergangenheit so geschehen.

    @Verfassungsgericht

    Es wäre gut, wenn Dr. Papier sich ansonsten um die Missstände beim Verfassunsggericht kümmern würde. Im Jahre 2008 gab es, laut Statistik des BVerG selber, 83% Verweigerung des rechtichen Gehörs, wesbalb ich auch der Meinung bin, dass es sich hier um ein Schaufenster-Urteil handelt.

  25. Peter Briody sagt:

    Auf drängen der OSCE hat Großbritannien ab 01.01.2010 nunmehr seine Beleidigungsgesetze gestrichen. Link:

    http://www.opsi.gov.uk/acts/acts2009/pdf/ukpga_20090025_en.pdf

    (Seite 128). Im Jahre 2005 hat GB nur einen Fall in der Statistik:

    http://www.eucars.de/images/stories/insult_eng.pdf

    Deutschland hatte im gleichen Jahr mehr als 180.000 Fälle, im Jahre 2008 waren es 193.600.

    Im OSCE wird es jetzt dur die deutsche Justiz ein Bisschen eingeengterdings

  26. Burkhard Lenniger sagt:

    Vielleicht interessiert hier an dieser Stelle ein Beitrag in der Baltischen Rundschau zum Bundesverfassungsgericht und dessen:

    http://www.baltische-rundschau.eu/2010/01/18/verdient-das-bundesverfassungsgericht-respekt/

    • bloegi sagt:

      Aus diesem Artikel

      Der 2. Senat des BverfG hat in seiner Entscheidung 2 BvR 902/06 vom 16.06.2009 in der Besetzung “Voßkuhle, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt und Landau” …

      Namen sind wichtig. Genauer: Die Individuen, die mit diesen Namen bezeichnet werden, sind sehr wichtig. Statt die Floskel “Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen …” zu verwenden sollte man immer klären, welche Personen für eine Entscheidung verantwortlich sind.

  27. Arndt Schmelzer sagt:

    Bitte die Punkte 2. und 3. beachten/lesen, die sich mit der Entscheidung
    des BVerfG bzgl. der Hartz IV-Regelsätze befassen.

    Alles was aus Karlsruhe kommt, wird in den Medien bekanntlich bejubelt
    (“begrüßt”). Wenn es gilt, die dumme Mär von den “obersten
    Verfassungshütern” zu verbreiten, die die Rechte der Bürger schützten,
    ist sich die Einheitsfront deutscher Verleger ja einig.

    Hier eine etwas kritischere Sicht der Dinge (in diesem konkreten Fall
    und vermutlich auch nur deshalb: weil man sich mehr erhofft hatte).

    [...]
    ——– Original-Nachricht ——–
    Betreff: Thomé Newsletter 21.02.2010
    Datum: Sun, 21 Feb 2010 08:25:30 +0100
    [...]
    2. Richtigstellung zu meiner Einschätzung zur BVerfG �Entscheidung
    ================================================
    In meinem letzten Newsletter hatte sich der Fehlerteufel eingeschlichen.
    Meine Aussage �das BVerfG hätte die Regelleistungen für
    verfassungswidrig� erklärt war natürlich falsch, dass BVerfG hat
    vielmehr lediglich die Methode zur Festsetzung der Regelleistungen für
    verfassungswidrig erklärt. Das ist ein entscheidender Unterschied, denn
    damit hat das BVerfG die Regelleistungskürzung der rot/grünen Regierung und die bewusste Bedarfsunterdeckung von Millionen von Menschen rückwirkend für verfassungsgemäß erklärt und legitimiert.

    Die Konsequenzen bekomme wir derzeit in der öffentlichen Diskussion
    unserer �Traum�-koalition zu spüren, in der offen darüber nachgedacht wird, die Regelleistungen zu kürzen. Die Zielvorgaben sind dabei recht klar: �Wir dürfen den Grundgedanken von Hartz IV nicht aus den Augen verlieren: Die notwendigen Sozialleistungen dürfen die Aufnahme von Arbeit nicht unattraktiv machen�, sagte Finanzminister Schäuble in Welt Online v. 14.02.2010 und �Es kann nicht sein, dass die Hartz-IV-Bezüge eine Höhe erreichen, dass sich eine Beschäftigung im Niedriglohnbereich nicht mehr lohnt�, Michael Fuchs, CDU-Wirtschaftsexperte und stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender im Bundestag, in Welt Online v. 14.02.2010.
    Die Umsetzung dieser Maßgaben werden wir intensiv nach den NRW � Wahlen zu spüren bekommen. Daher muss das Jahr 2010 zum Jahr der Sozialproteste werden. Ich möchte somit für Wuppertal für den 1. März 2010 den nächsten Zahltag in diesem Jahr ankündigen. Infomaterial dazu alsbald auf der Tachelesseite. Zahltagflyer vorab zum Download:
    http://www.harald-thome.de/media/files/100301_Zahltag-Flyer02.pdf

    3. Einschätzung von Rainer Roth zur BVerfG- Entscheidung
    =========================================
    Rainer Roth hat eine fundierte und sehr klare Einschätzung zur BVerfG �
    Entscheidung geschrieben, diese möchte ich der Leserschaft nicht
    vorenthalten. Sie ist hier zu finden:
    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/HarzIV_BVerfG_Bewertung_Roth.aspx
    [...]

  28. ricalb sagt:

    Hallo,

    er ist zwar´n ganzdeutscher Professor, der Herr Rainer Roth … aber wenn er Recht hat hat er Recht:

    Besonders die BVerfG-Begründung verweist darauf, daß es um eine Rechtsbegründung für die allgemeine Senkung der allgemeinen Peter-Hartz-Vier-Regelsätze geht. Insofern halte ich auch Roths politische Argumentation für richtig -> http://www.jungewelt.de/2010/02-18/041.php

    Mit freundlichem Gruß

    (Richard Albrecht/210210)

    • bloegi sagt:

      Bitte nicht vergessen, Herr Dr. Albrecht: Wegen des Bundesverfassungsgerichts werden wir noch viel Arbeit haben. Ich bin für Personalisierung. Es kommt immer auf die einzelnen Menschen an – auch und gerade im Bundesverfassungsgericht.

  29. LeserIn sagt:

    Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

    Erklärungen dazu aus dem Spiegel:

    Wird die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft? Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht.

    Wer darf die Daten nutzen und wann? Zugreifen dürfen Strafverfolger, also Staatsanwaltschaften und Polizei, sowie Geheimdienste.

    Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider? Nein. Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: “Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden.”

    Gehören die Internet-Provider zu den Gewinnern? Nein. Die Provider müssen auch weiterhin die Infrastruktur für die Speicherung der Daten vorhalten – das haben die Karlsruher Richter explizit als zulässig und zumutbar eingestuft

    Spiegel 02.03.10

    Und wieder hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der kleinen Leute gestärkt!

  30. bloegi sagt:

    Die vom Bundesverfassungsgericht selbst veröffentlichte Erfolgsstatistik:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2009/A-IV-2.html

    Im Jahr 2009 waren 1,88% aller eingereichten Verfassungsbeschwerden erfolgreich. Als erfolgreich werden auch die eingeordnet, bei denen der größte Teil der Beschwerde abgewiesen und nur einem Bruchteil stattgegeben wird.

    Bei einer seriösen Lotterie sind die Aussichten besser – viel besser.

  31. Rainer Hoffmann sagt:

    [Hat der] neue Bundesverfassungspräsident Voßkuhle [Recht gebeugt?]:

    http://forschungsschiff-pirol.org/2010/03/18/voskuhle-nach-rechtsbeugung-zum-prasidenten-des-bundesverfassungsgerichtes-gewahlt/

    Wasserdicht recherchiert und es zeigt sich, dass nur DIEJENIGEN dieses höchste Richteramt bestreiten dürfen, die für die politische Klasse auch die zweifelhaften Rechts-Grundlagen beibehalten

  32. Richard A l b r e c h t sagt:

    Die Pressestellt des Bundesverfassungsgericht verschickte heute einen Hinweis auf den BVerfG-Beschluß vom 18. 02.2010, in dem sich ein bemerkenswerter Satz zur Meinungs(äußerungs)freiheit des einzelnern findet:

    “Die Meinungsfreiheit ist jedoch nicht allein unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt, sondern gewährleistet primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die
    Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht die Meinungsfreiheit ihr in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes
    Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann.” (BVerfG – PM Nr. 21/2010 vom 7. April 2010 – Beschluss vom 18. Februar 2010 – 1 BvR 2477/08:
    “Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche Unterlassungsverurteilung erfolgreich”)

    Klingt auch in meinen Ohren nicht schlecht … zu befürchten bleibt freilich: wieder nur ´ne bloße verfassungsgerichtliche Deklamatorik.

    Mit freundlichem Gruß

    (Richard Albrecht)

    • bloegi sagt:

      Hier Aktenzeichen 1 BvR 2477/08 und zugehörige Pressemitteilung des BVerfG:
      http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-021.html

      Entschieden wurde in einem Streit zwischen einem Websitebetreiber und einem Rechtsanwalt, der der Verwendung eines Fotos für einen Artikel widersprochen und mit einer Klage gedroht hatte. Das entsprechende Antwortschreiben hatte der Websitebetreiber mit wörtlichen Zitaten zusammen mit einem Artikel veröffentlicht, in dem sowohl das Auftreten als auch die äußere Erscheinung des Rechtsanwalts kommentiert wurden.

      Der Rechtsanwalt klagte vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung wörtlicher Zitate aus seinem anwaltlichen Schreiben und bekam recht. Der Kläger werde durch die Wiedergabe seiner harsch formulierten Ablehnung auf der Website des Beschwerdeführers öffentlich als jemand vorgeführt, der auf eine schlichte Anfrage mit einer scharfen Drohung reagiere, was sein Persönlichkeitsrecht verletze, das schwerer wiege als das Interesse der Öffentlichkeit an dieser Information, so das Landgericht Berlin.

      Golem 7.4.2010

  33. LeserIn sagt:

    Die Probleme mit dem Bundesverfassungsgericht sind alt:

    Eine Flut von Verfassungsbeschwerden, von Jahr zu Jahr mehr, lähmt die westdeutsche Verfassungsgerichtsbarkeit. Die 16 Richter in Karlsruhe sind in Bedrängnis: Die meisten Verfassungsbeschwerden wimmeln sie einfach ab, den Rest entscheiden sie erst nach Jahren.

    Spiegel 26.12.1983

  34. Peter Briody sagt:

    @LeserIn

    Das BVerfG weist im Augenblick eine 86,5%-ige Weigerung des rechtlichen Gehörs (Siehe Appendix A to Report auf:

    http://www.eucars.de/download/family-courts/100329_ec_dgs_complaint_voll_en_sig.pdf (In Englsch)

    In so einem system ist es notwendig, einige Urteile im Schaufenster zu haben. Darum geht es ja in diesem Blog.

  35. Herbert Landau bei den Bamberger Bier-Burschen « bloegi sagt:

    [...] Posten im Bundesverfassungsgericht werden zwischen CDU/CSU und SPD ausgekungelt. Manchmal bekommt die FDP etwas ab. Bei Herbert Landau [...]

  36. LeserIn sagt:

    Tom Sack, das ist derjenige, welcher Zoff mit einem Staatsanwalt hatte, weil er dessen Porträt veröffentlichte,

    http://www.tomsack.com/index.html

    hatte gegen eine Hausdurchsuchung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (Hohmann-Dennhardt,Gaier,Paulus) mit einem Textbaustein geantwortet:

    http://www.tomsack.com/bverfg-entscheidung-1-bvr-3259-08.pdf

    Sack ist sehr zu danken. Alle, die solche Dinger vom Bundesverfarcungsgerücht bekommen haben, sollten sie veröffentlichen. Ein paar hunderttausend kämen da schnell zusammen.

  37. Ende des sexistischen Sorgerechts « bloegi sagt:

    [...] Gesetze verstoßen gegen Artikel 8 und Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Renate Jäger übrigens, die Agentin des Bundesverfassungsgerichts im Europäischen Menschengerichtshof, [...]

  38. Hans sagt:

    Der Maler Tom Sack steht übrigens wegen dem Staatsanwaltsporträt bald vor dem Oberlandesgericht Celle, http://www.tomsack.com/revisionsverhandlung-celle.jpeg. Dort geht es auch um das Video einer Hausdurchsuchung, welches Sack ins Internet gestellt hat (Präzedenzfall, [...]) wie um von ihm veröffentlichte Unterlagen aus seinem eigenen Strafverfahren – kurz um die Kunst- und Meinungsfreiheit. Ein mutiger Mann!

  39. bloegi sagt:

    Der Jurist Konrad Löw, den man getrost als weit rechts stehend bezeichnen kann, hat 2007 auf BRD-Staatskosten einen Aufsatz veröffentlicht, in dem er behauptete, in der Nazi-Zeit sei die Mehrheit der Deutschen nicht antisemitisch gewesen. Damit hat Löw die alte, gefährlich irreführende Behauptung aufgewärmt, alles sei nur vom verbrecherischen Hitler ausgegangen.

    Als gegen Löws Aufsatz Proteste aufkamen, zog Löws Finanzier, die Bundeszentrale für politische Bildung, das Heft mit dem blödsinnigen Aufsatz zurück und bat die Abonnenten um Entschuldigung. Das Bundesverfarcungsgerücht hat nun entschieden, dass damit Löws Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt wurden:
    1 BvR 2585/06 vom 17. August 2010

    Wenn einer, der nicht zur extrem rechten Kante gehört, eine Beschwerde beim BVerfG einreichte mit der Behauptung, seine Persönlichkeitsrechte würden eingeschränkt, weil er für die Verbreitung seines Schwachsinns keine staatliche Unterstützung bekäme, hätte er null Chance.

    Dr.Richard Albrecht charakterisiert das so:

    Das ist herrschende Juristerei:
    Formalistischer als formalistisch
    und politisch rechter als rechts …

    was ich ergänzen möchte: Der Formalismus wird nicht konsequent eingehalten, sondern nur von Fall zu Fall stückchenweise aus der Kiste geholt um schrägen Entscheidungen den Anschein der Rechtschaffenheit zu verschaffen.

    In 98% aller Fälle schert sich das BVerfG einen Dreck um das Recht auf Meinungsfreiheit, und zwar auch dann, wenn die Leute, die wegen ihrer Meinungen verurteilt worden sind, die Kosten ihrer Meinungsfreiheit selbst getragen haben.

  40. LeserIn sagt:

    Bundeszentrale muss antisemitischen Unfug dulden

    Das Bundesverfassungsgericht rügt die Bundeszentrale für politische Bildung, weil sie sich im Jahr 2004 von einem peinlichen Text distanziert hatte.

    Distanziert hatte sich die Bundeszentrale, weil in Löws Aufsatz unter dem Titel „Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte“ antisemitische Stereotype enthalten waren. So war in dem Text von „jüdischen“ Zeitungen in der Weimarer Zeit die Rede, als ob die Blätter liberaler Verlage wie Ullstein und Mosse in irgendeiner Form von den jüdischen Wurzeln ihrer Gründer bestimmt worden seien. Er betonte auch, die Anführer der Münchner Räterepublik seien jüdisch“ gewesen, obwohl sie als bekennende Atheisten gerade das Jüdische radikal ablehnten. Schlicht ein Pseudoargument von Rechtsextremisten und Neonazis griff Löw mit dem Hinweis auf die angebliche „jüdische Kriegserklärung“ an Deutschland 1933 auf. Und in seinem Beitrag fehlte auch nicht der „jüdische“ Anteil am Holocaust, den Judenräte und Ghettopolizisten gehabt hätten – als ob sich die Juden Ostmitteleuropas freiwillig in eingemauerte Ghettos gepfercht hätten.

    WELT 29.09.10

    Immerhin ist interessant, dass dem Bundesverfassungsgericht sogar aus der WELT ein dermaßen scharfer Wind entgegen pfeift. In dem Artikel der WELT erscheint das BVerfG als Antisemitismus-Unterstützer.

  41. LeserIn sagt:

    Der oberste deutsche Richter sieht die Felle der deutschen Justiz davonschwimmen.

    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Voßkuhle, hat angesichts der Proteste gegen den Bahnhofsumbau in Stuttgart vor Unregierbarkeit gewarnt. Es drohten keine guten Verhältnisse, wenn in jahrelangen rechtsstaatlichen Prozessen gefällte Entscheidungen plötzlich infrage gestellt würden, sagte Voßkuhle gestern Abend in Freiburg.

    Deutschlandfunk 09.10.10

    Sogar Voßkuhle hat es gemerkt: Das Ansehen der deutschen Justiz ist kaputt. Zu viele Leute, mindestens eine große Minderheit, haben gemerkt, dass viele der “rechtsstaatlichen Prozesse” in Wirklichkeit systematisches Unrecht sind.

    Voßkuhle wurde von der SPD ins Bundesverfassungsgericht gehievt.

  42. LeserIn sagt:

    Nun leugnet nicht einmal die Springer-WELT, wie schön es in Deutschland ist:

    Deutschland ist kein Einwanderungsland. … Den 721.000 Menschen, die letztes Jahr kamen, stehen 734.000 Auswanderer entgegen. Deutschland wird älter, es schrumpft, und verliert auch noch die gut ausgebildeten Migranten, die lieber zurück in die Türkei gehen, wo man sie mit Handkuss empfängt. …

    WELT 12.10.10

    Dank Rechtsstaat nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts. Die vielen verlogenen Dummköpfe in den deutschen Behörden vergraulen die qualifizierten Menschen.

  43. Bundesverfassungsgericht und Gewaltentrennung « bloegi sagt:

    [...] als kommunale Mandatsträger tummeln, Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. Ich halte nichts vom Bundesverfassungsgericht und meine Verfassungsbeschwerde für vollkommen aussichtslos, obwohl sie sorgfältig ausgearbeitet [...]

  44. In der verlausten Kaschemme der Puffmutter Rachou « bloegi sagt:

    [...] den die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts so sehr beklagen, wird durch das Bundesverfassungsgericht selbst erzeugt. Von den drei hier erwähnten Briefen war nur der dritte [...]

  45. LeserIn sagt:

    Und wieder hat das Bundesfassungsgericht das Recht auf Versammlungsfreiheit gestärkt:

    Die Betreiber von Flughäfen, Einkaufzentren und Bahnhöfen müssen künftig damit rechnen, dass auch in ihren Hallen Demonstrationen und Protestkundgebungen abgehalten werden. Dies gilt für alle Unternehmen, wenn sie mehrheitlich in öffentlicher Hand sind und regelmäßig Publikumsverkehr haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer am Dienstag veröffentlichten Grundsatzentscheidung klar gestellt, die den Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport betraf (Az.: 1 BvR 699/06).

    Dann aber kommt der übliche Tritt mit dem Pferdefuß:

    Das bedeutet jedoch nicht, dass künftig für jeden Demonstranten Flughäfen, Bahnhöfe oder Einkaufszentren für Protestaktionen frei zur Verfügung stehen. Viele Einkaufszentren sind nicht in kommunaler Hand, sondern werden von privaten Unternehmen bewirtschaftet.

    FAZ 22.01.11

    Wer meint, er könne sich auf dieses Urteil berufen, wird sein blaues Wunder erleben. Es ist empfehlenswert das Urteil vom 22.02.11 – 1 BvR 699/06 direkt zu lesen. Z.B.

    Die besondere Störanfälligkeit eines Flughafens rechtfertigt nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit weitergehende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, als sie im öffentlichen Straßenraum zulässig sind.

    was ziemlich genau das Gegenteil von dem ist, was in den Medien verkündet wird.

    Die Fraport-Affäre hat viel Wind in den Medien gemacht und auch das tolle Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde viel Wind machen, wenn nicht der Gutti dazwischen gekommen wäre.

  46. LeserIn sagt:

    Und wieder hat der Bundesgerichtshof die Rechte der kleinen Leute gestärkt!

    Einbau eines Fahrstuhles im Altbau kann für einen Mieter sehr teuer werden. 86-jährige verlor in der letzten Instanz

    Ein Hauseigentümer kann nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung der Arbeiten die Miete erhöhen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. In dem Fall ging es um eine 86-jährige Bewohnerin einer im zweiten Obergeschoss gelegenen Wohnung in einem Berliner Mietshaus. Der Vermieter hatte 2008 nach dem Einbau eines Fahrstuhls die Grundmiete von 338,47 Euro um 120,78 Euro erhöht. (Az.: VIII ZR 164/10)

    WELT 03.03.11

    Die 86-jährige wird dumm aus der Wäsche gucken. 35% Mieterhöhung und die ganzen Prozesskosten bis zum BGH.

  47. LeserIn sagt:

    Enthüllungsartikel im SPIEGEL 12.04.11 über Juris, die Datenbank der Juristen:

    28 Prozent Umsatzrendite – der Digital-Verlag Juris erzielt unter anderem mit Online-Datenbanken deutscher Rechtsprechung traumhafte Gewinne. Eigentlich gehören die Urteile der Allgemeinheit. Doch ein Vertrag mit dem Bund garantiert Juris exklusive Vorteile.

  48. LeserIn sagt:

    Das Bundesverfassungsgericht wird demnächst Gelegenheit zu einem weiteren Schaufenster-Urteil bekommen:

    Am Dienstag wird in Karlsruhe über Klagen gegen die Hilfen für notleidende Euro-Staaten verhandelt.

    Der CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie eine Gruppe von Professoren um den Nürnberger Staatsrechtslehrer Karl-Albrecht Schachtschneider haben gegen die Hilfen für Griechenland und den im vergangenen Jahr installierten Rettungsschirm für klamme Euro-Staaten geklagt. Zentrales Argument der Kläger: Die Hilfen verletzten das Grundrecht jedes Bürgers auf Teilhabe an der demokratischen Legitimation.

    Was aber könnten die Richter und Richterinnen des Zweiten Senats unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle äußerstenfalls tun – falls sie denn die Hilfen für verfassungswidrig halten? Das Geld aus Griechenland zurückholen? Das wird nicht gehen – schon, weil es nicht mehr da ist.

    Als wahrscheinlicher gilt es, dass das Gericht – wenn es überhaupt von einer Grundrechtsverletzung ausgeht – Auflagen für die Zukunft macht, zum Beispiel für eine bessere Einbindung des Bundestages.

    FTD 03.07.11

    Am Ende also noch ein belangloses Urteil des BVerfG, dafür um so mehr Propaganda: “Und wieder hat das Bundesverfassungsgericht die demokratischen Grundrechte gestärkt.”

  49. bloegi sagt:

    Die [Justiz]-Verbrecher betteln förmlich um Bestrafung.

    Lustiges Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 25.5.2011 (Aktenzeichen Vf. 100-IV-10) über die Meinungsfreiheit bei Schmähkritik an Justizangehörigen. Der Beschwerdeführer ist verurteilt worden wegen

    Rechtsbeuger und Lügner der sogenannten 1. Strafkammer [...] Diese Rechtsbeugung ist an Unverschämtheit und Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Es ist offensichtlich, dass die kriminelle Vereinigung Lessingstraße 7 die berechtigten Entschädigungsansprüche mit Lügen verhindern will, um ihresgleichen vor Regressansprüchen zu schützen. [...] Die Verbrecher betteln förmlich um Bestrafung. [...] betreffs der fortgesetzten Rechtsbeugung Ihrer Gewohnheitsverbrecher der sogenannten 1. Strafkammer

    und ähnlicher Äußerungen. Der Verfassungsgerichtshof tritt in die Stapfen des Bundesverfassungsgerichts z.B. mit

    Im Ergebnis erscheinen die Betitelungen demnach nicht in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen und unabhängig vom Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung. Insoweit trifft die Annahme des Amtsgerichts, dass alle inkriminierten Äußerungen Schmähkritik seien, zumindest teilweise nicht zu.

    Es dürfte sehr wenige Menschen geben, die sich mit Justizanhörigen anlegen, wenn sie nicht zuvor mit einer ordentlichen Portion Unrecht abgespeist wurden.

    Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs gibt es hier:
    http://bloegi.files.wordpress.com/2009/06/vf-100-iv-10.pdf

  50. bloegi sagt:

    Verfassungsgericht völlig überlastet
    Gebühr soll Richter entlasten

    [...]
    2010 hatten die Karlsruher Richter demnach über fast 6500 Verfassungsbeschwerden zu entscheiden. Zusätzlich seien mehr als 2500 Eingaben durch die Verwaltung abschließend bearbeitet worden.

    “durch die Verwaltung abschließend bearbeitet” bedeutet, dass die Beschwerden schon in den Vorzimmern abgewimmelt wurden.

    Zur Entlastung schlug Voßkuhle vor, die Bearbeitung offensichtlich aussichtsloser Anträge von einer Gebühr abhängig zu machen. Mit dieser “Mutwillensgebühr” würden Querulanten abgeschreckt, die mitunter bis zu 500 Verfassungsbeschwerden erheben. Die Mutwillensgebühr soll nach den Worten Voßkuhles bis zu 5000 Euro betragen und gestaffelt nach den Vermögensverhältnissen des Beschwerdeführers erhoben werden.

    Die Missbrauchsgebühr gibt es längst (§ 34 BVerfGG), wird auch eifrig verhängt, siehe z.B.
    http://verfassungsblog.de/bverfg-missbrauchsgebhr-gegen-psychisch-kranke/
    Was will Voßkuhle? Zuschlag?!

    Den Plänen zufolge soll ein Rechtspfleger entscheiden, ob eine Gebühr zu verhängen sei. Wolle der Beschwerdeführer diese nicht zahlen, könne er eine richterliche Entscheidung darüber beantragen.

    Die richterliche Entscheidung kostet dann wohl noch was.

    Alle Zitate aus n-tv 20.8.2011

    Da das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahrzehnten dermaßen viele berechtigte Beschwerden abgewimmelt hat, haben die Amts- und Landgerichte keinen Respekt vor den öffentlich laut gepriesenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Amts- und Landgerichtsrichter wissen: Sie dürfen gegen diese Entscheidungen mit ihren Urteilen verstoßen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht eins ihrer Urteile aufhebt, ist so gut wie Null.

  51. Rolli sagt:

    Was will Voßkuhle?

    Herr o.Prof. Dr.iur. V. will vermutlich das, was all´ diese kleinen Spießerlein, wollen: sowohl als bedeutender Geist anerkannt sen als auch und vor allem´n komfortables Leben, für das diese Leute heuer etwa 10.000 Teuro monatlich brauchen … darunter ist nicht

  52. Peter Briody sagt:

    Entweder weiß Herr Prof Voßkuhle nicht, dass er bereits Mißbrauchsgebühren auferlegen kann, oder es handelt sich um eine Scheinaktivität, um von seiner bisherigen, weniger als hervorragenden, Leistungen im Amt abzulenken.

  53. Rolli sagt:

    ein bekannter meinte: peter-hartz-vier-halbe ist wenns soweit ist für sozialtypen wie prof. v. angemessen

    • bloegi sagt:

      Ursache dieses Kommentars ist wohl die große Ungerechtigkeit darin, dass die Beamten, besonders die höheren Beamten großzügig alimentiert werden, während sehr viele auf jeden Euro schauen müssen. Die Besoldungen sind um so höher, als sie regelmäßig erfolgen und durch fast nichts, auch nicht durch große Verfehlungen des Beamten zu stoppen sind. Ein Kritiker hat das so formuliert:

      Das Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland ist die spendable Versorgung der höheren Beamten.

      Im diesem Sinn ist auch das Schreiben des Staatsanwalts Zmyj-Köbel beachtlich, für welches er offenbar nicht zur Verantwortung gezogen wurde:
      http://www.althand.de/zmyj101026.pdf

  54. LeserIn sagt:

    Voßkohle wird vielseits getadelt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts wird der Übertreibung und der Lüge bezichtigt:

    Wie Voßkuhle sich in die Nesseln setzt

    Missachtet die öffentliche Gewalt solche Grundrechte, kann der Betroffene wegen dieser Verletzung mit der Verfassungsbeschwerde das BVerfG anrufen.

    Das führt seit langem zu rund 6.000 Verfahren im Jahr. Dabei ist im Vergleich zu 2009 die Zahl der Verfassungsbeschwerden im Jahr 2010 gesunken. Bei etwa 6.250 Verfassungsbeschwerden in diesem Jahr, zu denen jedoch 130 Parallelverfahren zählen, dramatisiert Voßkuhle die Situation unnötig, wenn er von 6.500 Beschwerden spricht. …

    Im Jahr 2010 hatten nur 1,71 Prozent aller Verfassungsbeschwerden Erfolg. Nur rund 250 Beschlüsse hat das Gericht inhaltlich begründet. Der Rest wird ohne Sachbegründung nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Überlastung des BVerfG kann deshalb keine Rede sein.

    Auch der von Voßkuhle nach Medienberichten ins Feld geführte Beschwerdeführer, der bereits 500 Verfassungsbeschwerden nach Karlsruhe geschickt haben soll, taucht in der Statistik des Gerichts nicht auf. Solche offensichtlichen Fälle werden nämlich von Beamten außerhalb des Beschwerdeverfahrens behandelt. Sie beanspruchen die Richter und ihre Mitarbeiter erst garnicht.

    Legal Tribune Online 24.08.11

  55. LeserIn sagt:

    Ironischer Artikel in der FTD 30.07.06 über die Ex-Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger, die auch im Artikel oben erwähnt wird. Jaeger (Jäger) ist jetzt im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR):

    … eine Perlenkette ruht auf dem mütterlichen Dekolleté. Zufrieden horcht sie ihrer Antwort nach. …

    Dann kommt die totale Katastrophe:

    Die Akten aus Deutschland landen zunächst auf Jaegers Schreibtisch

    Das wurde schon im Artikel oben behauptet, aber hier haben wir es schriftlich.

  56. vsh sagt:

    Hi,

    so war und so ist es: ich kannte jemanden, der vom deutsche(n) “Aktenla(n)den” auf Fr. Dr.iur.h.c. Jaegers-Schreibtisch vor fünf Jahren betroffen war …

  57. LeserIn sagt:

    Alle lügen und tricksen. Die ums Bundesverfassungsgericht versammelten Juristen können das besonders gut:

    … Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein neunköpfiges Sondergremium gestoppt hatte, das über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms entscheiden soll, feierten die beiden SPD-Kläger eine Stärkung des gesamten Parlaments – und lobten ihre Anwälte: Swen Schulz sagte: “Wir wurden erstklassig vertreten.” Man habe mit der Sozietät Gleiss Lutz eine Kanzlei gefunden, “die voll hinter unserer Sache steht”. Und Peter Danckert jubelte: “Unsere Anwälte haben ausgezeichnete Arbeit geleistet.” Ihnen gebühre großer Anteil am Sieg.

    Wenn das die Genossen im Südwesten hören. Die sind auf die Kanzlei Gleiss Lutz überhaupt nicht gut zu sprechen. Denn in Stuttgart hatten die Anwälte zuvor einem kleinen Zirkel um den damaligen Landeschef Stefan Mappus geholfen, sich um die Mitsprache des Parlaments herumzutricksen – und so der CDU-geführten Regierung, so urteilte der Staatsgerichtshof in Stuttgart, bei einem lupenreinen Verfassungsbruch assistiert. …

    SPIEGEL 28.10.11

  58. LeserIn sagt:

    Noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, bei dem sehr deutlich wird, dass es fürs Schaufenster geschrieben wurde:

    Das BVerfG hat entschieden: Die bisher in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Wahl zum Europäischen Parlament ist verfassungswidrig. Die angefochtenen Europawahlen 2009 werden aber nicht aufgehoben. … Auch im Gefolge dieser neuen Entscheidung aber wird es nicht zur einer Aufhebung der Fünf-Prozent-Hürde für die Bundestags- oder Landtagswahlen durch das BVerfG beziehungsweise die Verfassungsgerichte der Länder kommen.

    LTO 09.11.11

    Die 5-Prozent-Klausel ist unpopulär – jetzt mehr als je zuvor, da viele WählerInnen den Volksparteien nicht mehr trauen. Andererseits sind die meisten RichterInnen im Bundesverfassungsgericht Funktionäre der Volksparteien. Also verabschieden sie ein Urteil, das bei flüchtigem Hinsehen volkstümlich wirkt, in Wirklichkeit aber an den herrschenden Verhältnissen nichts ändert.

    Hier das Urteil im Original
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20111109_2bvc000410.html
    2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10 vom 09.11.11

  59. yestman sagt:

    @ Leserin

    1) Ja, das ist die BVerfG-Methode: Wasch mirn Pelz aber laß mich trocken;-)

    2) Die 5 % Prozentsperrklausel ist illegal … aber die 09er-€U-Wahl auf dieser Grundlage nicht … was für ´ne Logik

    3) Wer Voßkuhle gestern im TV die beiden Sätze ablesen sah/hörte, hätte meinen können: der Herr wußte gar nicht, was er da vom Blatt ablas

    • bloegi sagt:

      Frage an yestman:

      Unterstützen Sie die Forderung, dass die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig direkt gewählt müssen, demzufolge auch ihre Ämter verlieren können?

  60. yestman sagt:

    @ blögi-Kurzantwort als Meinungsäußerung:

    Als einen möglichen und zweiten Schritt ja; zunächst mal muß dieses BVerfGG, das Willkürpraxis legalisierende BVerfGG z.B. in Form begründungsloser Ablehnung der Verf.beschwerden von Bürgern ebenso weg wie die Doppelverdienerei bes. der Oberberufsrichter dieser vormals Papier- jetzt Voßkohle-, di Fabbri etc. -Lehrstuhlprofs; dann geht’s weil der Kopp auch als BVerfG im Justizapparat zuerst stinkt um Richterwahl auf Zeit durchs Volk, wahlberechtigt alle Bundestagswahlberechtigten jeweils am So. der BT-Wahl/en und parallel dazu mindestens ein Drittel politparteilose ehrenamtliche Richter als Beitrag zur verdammt späten Entnazifizierung (bekanntlich abschafften die Nazi das Laienrichterelement …).

    Dies sind „minimal requirements“ im Sinne von Mindestanforderungen ans BVerfG – wenn nicht mal das, dann nach dem Grundsatz Gleiches Unrecht für alle das BVerfG besser heute als morgen abschaffen als reformieren.

    • bloegi sagt:

      Anhand dieses Kommentars kann man verstehen, weshalb Voßkuhle, der Bundesverfassungsgerichtspräsident, und die Schwadronen von Richtern hinter ihm sich beruhigt zurücklehnen können. Von den Justizkritikern droht ihnen keine Gefahr. Tausendfach gefährlicher ist die BILD-Zeitung. Ich verstehe immer mehr, weshalb Adenauer seine politischen Gegner verachtete.

      Ein politisches Ziel muss leicht fasslich sein, sonst ist es keins. Ein Begriff muss reichen, um es zu charakterisieren.

      RICHTERWAHL

      ist solch ein Begriff, yestman’s kaum verständliches Brimborium ist es nicht.

      Ein politisches Ziel muss realistisch sein. Damit Bundesverfassungsrichter direkt gewählt werden können, muss zunächst nur das Bundesverfassungsgerichtsgesetz geändert werden, besonders § 5. Schon die direkte Wahl aller Richter würde Änderungen dutzender Gesetze erforderlich machen. Die von den Änderungen betroffenen Richter würden beim Bundesverfassungsgericht klagen und Unterstützung bekommen, wenn das Bundesverfassungsgericht so zusammengesetzt ist wie jetzt.

      Ich bin auch der Meinung, dass Justiz eine Gemeinschaftsaufgabe ist, dass demzufolge eine allgemeine Sozialpflicht eingeführt werden muss, so dass jede(r) eine Zeitlang richterliche Aufgaben wahrnehmen muss, allerdings immer in Kollegien.
      http://sci.althand.com/zehn.html#improvements
      Doch das ist ein schwerer Brocken, der mindestens ein Jahrzehnt zur Durchsetzung benötigt.

  61. yestman sagt:

    Wenn @ blögi meinen GLEICHES UNRECHT FÜR ALLE wär “kaum verständliches Brimborium” … dann viel Vergnügen mit BILD.

  62. Rainer Hoffmann (@solarkritik) sagt:

    Die “Verfassungsbeschwerde” nach Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG darf laut den Protokollen des Parl. Rates von 1948/1949 gar nicht gegeben, da eine Beschwerde/Klage bei Grundrechtsverletzungen bereits im Artikel 19 Abs. 4 GG enthalten ist.

    Jeder sollte diese Expertise lesen:
    http://rechtsstaatsreport.de/Verfassungsbeschwerde.pdf

    Dann wird begreifbar, wie die “Politmafia” am 29.01.1969 mit der Einführung der Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. Artikel 94 Abs. 2 Satz 2 GG das ursprüngliche und elementare Beschwerderecht aus Artikel 19 Abs. 4 GG suspendiert und ausgehebelt hat. Denn lt. den Protollen des Parl. Rates ist die Verfassungsbeschwerde bereits in Artikel 19 Abs. 4 GG enthalten und hätte NIE und NIEMALS durch den Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG am 29.01.1969 eingeführt werden dürfen.

    Diese Verfassungswidrigkeit ist der Grund, warum heutzutage Verfassungsbeschwerden über Grundrechtsbeschwerden keine Wirksamkeit erzielen, obwohl dieses Wirksamkeit im Ursprung am 23.05.1949 durch Artikel 19 Abs 4 GG gewährleistet war.

    Das BVerfG hat diesen Fakten nicht widersprochen, in dem eine Bearbeitung dieser Eingabe nach Artikel 19 Abs. 4 GG durch das BVerfG verweigert worden ist. (AZ: 1 BvR 1663/11)

    • bloegi sagt:

      An Ihnen wird richtig kritisiert, dass Sie an Wunderheiler glauben. Erst der Solar-Heini, dann die Typen von BRD-GmbH und jetzt ein Ex-Kripo-Beamter. Nach längerer Zeit merken Sie, dass Sie geleimt worden sind und jammern zum Steine erweichen. Ein Ex-Kripo-Beamter! Er ist freiwillig Polizist geworden. Schon das hätte Sie skeptisch machen müssen.

      Ich erkläre jetzt Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes:

      Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. [...]

      “Öffentliche Gewalt” bedeutet meistens die Polizei, manchmal andere Behörden wie Finanzämter, Arbeitsämter usw. Wenn Sie meinen, dass Polizisten Ihnen Unrecht angetan haben oder antun wollen, können Sie beim Verwaltungsgericht klagen. Bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt ist es das Finanzgericht. Bei mangelhafter Sozialhilfe ist das Sozialgericht zuständig. Bei Schadensersatz aus Amtshaftung müssen Sie sich an das Landgericht wenden. Bei Beschwerden gegen Wohnungsdurchsuchungen ist das Amtsgericht zuständig. Übersichtlich ist das nicht und effektiv noch weniger. Doch das mit “steht ihm der Rechtsweg offen” gemeint. Wenn Sie den ordentlichen Rechtsweg ausgeschöpft haben und meinen, dass Ihre Grundrechte dabei missachtet wurden, können Sie die Verfassungsgerichte anrufen. Es hat überhaupt keinen Sinn dann nochmals beim Amtsgericht anzukommen.

      Einer aus meiner wissenschaftlichen Umgebung hat versucht mir UFOs aufzuschwatzen. Ich halte den für vernünftiger als die Art.19-Abs.4-Apostel.

      Kapieren Sie endlich: Das Wesentliche ist die politische Macht. Gesetze und Justiz sind After-Lässe. Wenn dann noch ein Ex-Kripo-Beamter erscheint und einem Gesetz einen Sinn eintrichtern will, den es beim besten Willen nicht hat, ist der verdiente Lohn Lächerlichkeit.

  63. Rainer Hoffmann (@solarkritik) sagt:

    Herr Dr. Brosa, Sie weigern sich in en Protokollen des Parl. Rates zu lesen. Dann erübrigt sich jedwede weitere Diskussion. Sie sprechen von einer “Politische Macht”, dulden aber gleichzeitig einen “rechtsfreien Raum”, in dem Sie sich nicht über die korrekten Spielregeln informieren. Sie glauben immer noch an die Integrität von Anwälten, auch wenn Sie zum 200n-ten von denen enttäuscht und reingelegt worden sind, anstatt sich endlich mal selbst zu informieren, und selbst die Zügel und das “Wissen” in die Hand zu nehmen.. Für einen naturwissenschaftlich Tätigen – wie Sie – eine bedenkliche Feststellung.

    • bloegi sagt:

      Leeres Gerede! Sie schaden zuerst sich selbst, wenn Sie etwas in ein Gesetz hineininterpretieren, was nicht darin steht. Sie können das Amtsgericht Recklinghausen nicht zum Bundesverfassungsgericht machen.

      Meine Frage war nur: Unterstützen Sie die Forderung nach direkter Richterwahl – ja oder nein?

  64. Rainer Hoffmann (@solarkritik) sagt:

    Das ist kein leeres Gerede. In den stenografischen
    Protokollen des parlamentarischen Rates im Plenum vom 06.05.1949 wird wie folgt zitiert:

    “Gleichwohl hat man sich später entschlossen, in dem Grundgesetz auf die Verfassungsbeschwerde zu verzichten. Ein Schritt, gegen den grundsätzliche Bedenken aus dem Gesichtspunkt rechtsstaatlichen Denkens angesichts der
    allgemeinen Eröffnung des Rechtsweges durch Art. 19 Abs. 4 nicht bestehen dürften.“

    Als Physiker mit analytischem Verständnis gehe ich davon aus, dass Sie diesen obigen Satz verstehen: Die “Verfassungsbeschwerde” ist bereits im Artikel 19 Abs. 4 GG seit dem 23.05.1949 enthalten gewesen.

    Abgesehen davon unterstütze ich seit Jahren die Forderung nach direkter Richterwahl. Ich habe sogar vor Jahren über das Thema mal jede Menge T-Shirts drucken lassen. Ich schicke Ihnen eins zu. Kostenlos. Geht heute noch raus.

    • bloegi sagt:

      Ich schreibe zunächst die bestimmende Behauptung der Art.19-Abs.4-Apostel:

      Die Verfassungsbeschwerde für jedermann zum Bundesverfassungsgericht ist unzulässig, sie läuft Art. 19 Abs. 4 GG zuwider.

      Stattdessen soll man seine Grundrechte beim Amtsgericht einklagen, also bei dem Gericht, dass im Regelfall die Grundrechte verletzt hat.

      Die unsinnige Behauptung wurde von dem Ex-Kripo-Beamten zunächst propagiert:
      http://burkhard-lenniger.de/vincit-veritas-die-wahrheit-siegt-die-verfassungsbeschwerde-fur-jedermann-zum-bverfg-ist-unzulassig-sie-lauft-art-19-abs-4-gg-zuwider/
      Inzwischen ist die Domain burkhard-lenniger.de öffentlich nicht mehr zugänglich. Man kann die Behauptung jedoch immer noch an ein paar Stellen im Internet finden.

      Die Behauptung ist nicht nur falsch, sie ist blamabel. Es gibt keinen Widerspruch zwischen Artikel 19 mit der Rechtsweg-Garantie und dem Artikel 93 mit der Verfassungsbeschwerde. Die Verfassungsbeschwerde ist eine Erweiterung des Rechtswegs – weiter nichts. Die Erweiterung ist sinnvoll, weil lokale Gerichte sich regelmäßig im Unrecht verbeißen, so dass ein äußeres Gericht das Problem analysieren muss.

      Die Verfassungsbeschwerde wurde 1951 durch ein einfaches Gesetz eingeführt, eben als Erweiterung des Rechtswegs. 1969 wurde sie als Gegengewicht gegen die Notstandsgesetze im Grundgesetz festgeschrieben. Der Unterschied ist: Einfache Gesetze können mit einfacher Mehrheit, Bestimmungen im Grundgesetz erst mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden. Das alles war und ist sinnvoll, so dass jetzt nur darauf geschaut werden muss, welche Personen Bundesverfassungsrichter werden.

  65. Rainer Hoffmann (@solarkritik) sagt:

    Noch ein Nachtrag:
    Die direkte Richterwahl macht aber nur Sinn, wenn das Volk auch mit einer anderen (besseren) Medienkompetenz ausgestattet wird und der politische Einfluss, inbesondere auf die TV-Medien vehement zurückgefahren wird. Ich habe die Problematik mal in diesem Video thematisiert:

  66. Rainer Hoffmann (@solarkritik) sagt:

    Herr Brosa, sie verweigern als offensichtlicher “HardCore-Linker” ebenfalls die verfassungsrechtlichen Vorschriften und stellen stattdessen fälschlicher Weise einfachgesetzliche Vorschriften über (!) das Grundgesetz. Sie sind keinen Deut besser als die “Rechten”, die Sie mit “Straßenkriegen” versuchen zu bekämpfen, anstatt das “politische Grosse-Ganze” zur recherchieren und die historischen Zusammenhänge zu begreifen. Ausserdem ist Ihre Behauptung UNWAHR, daß die Domain “Burkhard-Lenninger.de” nicht mehr zugänglich ist. So verfälschen Sie Tatsachen, und das als promovierter Naturwissenschaftler !! Abermals sehr bedenklich !! Ich gehe davon aus, mein T-Shirt ist heute angekommen. Sie sehen, ich habe Wort gehalten !!

    • bloegi sagt:

      Ihr T-Shirt ist nicht angekommen. Doch das muss nicht an Ihnen liegen. Der hiesige Postbote ist natürlich auch Neonazi. Der macht öfter Scheiß.

      Die Domain „Burkhard-Lenninger.de“, die Sie erwähnen, gibt es gar nicht, und die Domain “burkhard-lenniger.de” ist öffentlich nicht mehr zugänglich. Probieren Sie es einfach aus! Sie werden sofort umgeleitet.

      Wissenschaftlichkeit wurde früher mit dem Citation Index gemessen. Heute gibt es dafür viel bequemer http://scholar.google.com/ vergleiche
      http://scholar.google.com/scholar?q=u+brosa
      Es ist nicht einfach eine wissenschaftlicher Arbeit zu verfassen und sie in einer wissenschaftlicher Zeitschrift veröffentlicht zu bekommen. Viel schwieriger ist es, ein paar Zitate darauf zu versammeln. Es gibt Leute, die mir über sind, aber viele sind es nicht. Die gegenwärtige Präsidentin der Philipps-Universität Marburg Prof.Dr.Katharina Krause liegt beispielsweise um den Faktor hundert (!) unter mir.

      Sie, Lenniger und der gesamte 19-4-Verein haben überhaupt nichts Vergleichbares vorzuweisen. Das ganze 19-4-Tärä ist wichtigtuerisches, falsches und sogar schädliches Geschwätz. Ich habe mir Zeit genommen das sorgfältig zu erklären, siehe meine Kommentare weiter oben. Gegenargumente haben Sie nicht. Damit ist die Diskussion darüber beendet.

  67. multi_io sagt:

    “Michael Naumann, Herausgeber des geizeswissenschaftlichen Intelligenz-Blatts DIE ZEIT, schimpfte den Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge “durchgeknallt”, weil Karge den damaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Michael Friedman strafrechtlich verfolgte.”

    Wie bitte?

    Ich mache Ihnen ein Angebot: Wenn Sie anhand der Äußerungen Naumanns nachweisen können, dass Ihre Behauptung stimmt — dass also Naumann Karge tatsächlich genau deshalb als “durchgeknallt” bezeichnet hat, WEIL KARGE FRIEDMANN STARFRECHTLICH VERFOLGTE, dann lasse ich Ihnen 1000 Euro zukommen.

    Das sollte doch Motivation genug sein. Also los, bitte.

    • bloegi sagt:

      Nein, Karge hat “FRIEDMANN” nicht “STARFRECHTLICH” verfolgt. Er hat Friedman strafrechtlich verfolgt.

      Der Kommentar ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur Wichtigtuerei. Ich lasse ihn ausnahmsweise zu und beantworte ihn mit Zitat plus Quellenangabe:

      Hintergrund der Anzeigen ist die von Klaus Bresser moderierte n-tv-Sendung “Talk in Berlin”, die am 22. Juni 2003 ausgestrahlt wurde. In der Diskussion über die Drogen-Ermittlungen gegen Michel Friedman hatte Naumann direkt Bezug auf den leitenden Fahnder Karge genommen und ihn heftig für die von seiner Behörde geführten Ermittlungen im Fall Friedman kritisiert.

      Anspielungen auf Karges Vergangenheit

      Zunächst sprach Naumann in der Sendung über einen vermeintlichen “Skandal” der Behörde. Dort habe ein “durchgeknallter Staatsanwalt” ermittelt, der “in Berlin einen außerordentlich schlechten Ruf genießt, vor einem Jahr vom Dienst suspendiert wurde” und “zum ersten Mal seit einem Jahr überhaupt wieder tätig” werde, sagte Naumann wörtlich.

      Spiegel 3.7.2003

  68. Epetition beim Bundestag: Direktwahl der Bundesverfassungsrichter « bloegi sagt:

    [...] Naumann – noch ein Schaufenster-Urteil [...]

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