Gott schütze mich vor meinen Freunden.
Mit meinen Feinden will ich selbst fertig werden.
(Bernd Schreiber bei einer Kleindemo vor dem Folterknast Gelsenkirchen.)
Der Bonner Rechtsanwalt Claus Plantiko, ein ehemaliger Offizier der Bundeswehr, hat sich rückhaltlos für seine Mandanten eingesetzt. Viele seiner Schriftsätze haben Substanz. Er hat beträchtliche Fremdsprachenkenntnisse, damit Neigung zum Internationalismus, hat aber auch Neonazis anwaltlich vertreten (z.B. Manfred Roeder) und ist so an den rechten Rand der Gesellschaft geraten.
Die Anwaltskammer Köln, der Plantiko angehören muss, wenn er Rechtsanwalt sein will, hat Plantiko verurteilt sich auf eigene Kosten psychiatrisch untersuchen zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt. Da Plantiko das Urteil nicht befolgte, verlor er die Zulassung als Rechtsanwalt. Plantiko hat nach einiger Zeit die Wiederzulassung beantragt. Am 8.5.2009 war deswegen Termin VOR dem Anwaltsgerichtshof (AGH, Vorsitzender Rechtsanwalt Dr. Hopfgarten), einer Ständeorganisation, die nichtsdestoweniger im Gebäude des staatlichen Oberlandesgerichts Hamm tagte. Zum dem Termin kamen Rechtsextreme, die so taten, als unterstützten sie Plantiko, die ihn aber schon durch ihre Blödheit blamierten.
Bernd Schreiber schaute zu und wunderte sich. Sein Bericht:
Hallo
es gibt in D. keine Verhandlung, die vollständig formal korrekt abläuft. Und zwar auch dann nicht, wenn man die bestehenden Gesetze als korrekt annimmt. Daher war es auch völlig unangebracht, weil auch viel zu früh, dass man die Verhandlungsführer für die angeblich „faire Verhandlung“ lobte, und dazu auch zustimmend Beifall klatschte. Die Verhandlungsführer können durchaus zum Schein freundlich sein, dazu werden sie evtl. auch durch eine unerwartete und große Öffentlichkeit dazu angeregt, aber nach Beendigung der Verhandlung in das uns bekannte Muster von Willkür und Rechtsbeugung zurückfallen. Die Belobigung und das Klatschen, war für mich ein Zeichen einer gewissen Naivität der Prozessbeobachter. Ich hätte mir gewünscht, dass diese unangebrachte Belobigung der Verhandlungsführer zu dieser Zeit niemals gefallen wäre.
Mal angenommen, auch dieses Verfahren geht gegen Herrn P. aus, und in der Begründung werden wieder Rechtsfehler und Willkür sichtbar, dann sind die doch kaum noch glaubhaft in der Lage Kritik anzubringen, die vorher geglaubt hatten Beifall spenden zu müssen.
Auch mir haben einige Passagen ausgesprochen gut gefallen, besonders die Aussage, dass der Prozessführer keinesfalls den Eindruck habe, dass mit dem Geisteszustand von Herrn P. irgendetwas nicht in Ordnung sein könnte. Zu solch einer speziellen Aussage hätte man durchaus Beifall spenden können (wenn man gedurft hätte), aber keinesfalls zu dem gesamten Verfahren. Dies wäre frühestens nach der Urteilsverkündung denkbar gewesen.
Nicht vergessen sollte man aber, dass es sich dabei nicht um eine ganz gewöhnliche Gerichtsverhandlung gehandelt hatte. Sondern dass drei der Schwarzkittel normalerweise nicht den Richterberuf ausüben, sondern Anwälte, und somit eigentlich Kollegen von Herrn P. sind.
Der normale Umgang, wie wir dies tagtäglich an Gerichten erleben können, war deshalb nicht zu erwarten. Auch der übliche Ausschluss der Öffentlichkeit bei Verhandlungen des Anwaltsgerichtshofes und der besondere Umgang mit der von Prozessbeobachtern mehrfach erwähnten „Dame“ bestätigen, dass es sich um keine gewöhnliche Verhandlung handelte.
Die im Mail-Verkehr mehrfach erwähnte „Dame“ war also von der Anwaltskammer. Sie trat nicht als Zeugin auf, und nahm auch nicht als Bevollmächtigte der Anwaltskammer an der Verhandlung teil. Sie saß, wie jeder gewöhnliche Zuschauer, dort wo die Öffentlichkeit sitzt. Sie war nichts anderes als Öffentlichkeit.
Sie saß dort aber schon da, als die Verhandlung noch gar nicht öffentlich war. Ja was soll das denn? Das geht doch gar nicht. Entweder ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, oder sie ist es nicht.
Im Übrigen kann ich keinen nachvollziehbaren Grund erkennen, weshalb Verhandlungen vor dem Anwaltsgerichtshof nicht öffentlich sein müssten. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Heranwachsenden, oder bei bestimmten Familiensachen kann ich nachvollziehen und daher akzeptieren. Den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Verhandlungen des Anwaltsgerichtshofes kann ich keinesfalls akzeptieren. Ich kann hier nur einen möglichen Grund erkennen, man möchte das Geschachere unter Anwälten von der Öffentlichkeit fernhalten. Das aber ist keinesfalls ein akzeptablerer Grund.
Dies erklärt natürlich auch, weshalb man beim Anwaltsgerichtshof die echte Öffentlichkeit von Öffentlichkeit mit juristischem Hintergrund unterscheidet und, natürlich gesetzwidrig, unterschiedlich handhabt[...]
Ich halte es auch nicht für angebracht, den Verhandlungsführer für das Öffentlichmachen der Verhandlung zu danken. Denn tatsächlich war die Öffentlichkeit (zumindest zum Teil) nach wie vor ausgeschlossen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit wäre tatsächlich nur dann aufgehoben gewesen, wenn dies so früh erfolgt wäre, dass es so früh mitgeteilt werden konnte, dass jeder in Deutschland lebende Interessent zu dieser Verhandlung hätte erscheinen können. Die Zulassung der Öffentlichkeit während der Verhandlung, oder unmittelbar vor Beginn der Verhandlung, ist für mich keine tatsächliche Herstellung der Öffentlichkeit. Es dürfte nachvollziehbar sein, dass ein Interessent aus (z. B.) München oder Dresden nicht unbedingt nach Hamm fährt, wenn die Verhandlung als noch nicht öffentlich bezeichnet wird. Es dürfte ebenfalls nachvollziehbar sein, dass dieser Interessent nicht mehr rechtzeitig nach Hamm anreisen kann, wenn die Öffentlichkeit erst während der Verhandlung, oder unmittelbar vor Beginn der Verhandlung zugelassen wird.
Vermutlich diente die späte Zulassung der Öffentlichkeit auch genau dazu, um eine breite Öffentlichkeit zu verhindern. Auch dies zeigt doch, wie unangebracht die Lobeshymnen und Beifallkundgebungen wirklich waren.
Beamtendumm-Förderverein
B. Schreiber
Ich kann allen nur raten möglichst großen Abstand von Rechtsextremen zu halten. Diese Leute sind doppelt übel. Sie verabreichen sich und anderen ihre unsäglich dumme Weltanschauung und arbeiten obendrein als Spitzel beim Verfassungsschmutz. Dabei sind sie hinterhältig, geben sich mitunter als Linke (fortschrittlich!) aus, so dass es dauert, bis man merkt, mit welchem Personal man es zu tun hat. Etliche vermeintlich linke Organisationen sind mittlerweile vom rechtsextremen Gesindel unterlaufen. Der Fall Plantiko ist ein Lehrstück dieses Sachverhalts.
Dazu eine Regel zum Merken: Wer behauptet, er sei engagiert gegen Rechts, aber noch keine Schläge von Rechtsextremen bezogen hat, ist es in Wirklichkeit nicht.
Ulrich Brosa
Schlagworte: AGH, Anwaltsgerichtshof, Beamtendumm, Bernd Schreiber, Plantiko, Rechtsanwalt Plantiko
10 Mai 2009 um 7:12 |
Dank für Ihren Info-Bericht, Herr Schreiber,
auch Ihre Überlegungen zur Materialität von
Öffentlichkeit halte ich für angemessen,
Gruß Richard Albrecht
10 Mai 2009 um 9:25 |
Ja, es gibt die falschen Freunde und auch die falschen Feinde.
Damit relativieren sich die Begriffe Feind und Freund.
Lenin sagte mal sinngemäß: Vertraue nur den Genossen, außer, wenn Du einen guten Arzt brauchst. Nimm keinesfalls einen Genossen als Arzt. Unter denen gibt es keine guten Ärzte. Am besten Du fährst in die Schweiz und lässt Dich da verarzten.
Das galt für Russland nach der Oktoberrevolution. Kluge Gedanken.
Wie werden Schläge von Rechtsextremen definiert? Nur die direkten Schläge ins Gesicht, auf den Kopf mit einem Baseballschläger?
Zu einfach. Es gibt Schläge ganz anderer, gefährlicherer Art.
11 Mai 2009 um 6:24 |
Mir geht es um das Thema Gerechtigkeit. Dies kann aber nur funktionieren, wenn ich keine Unterschiede zwischen (angeblich) rechts und links mache. Für mich ist auch kein Anwalt automatisch rechtsextrem, weil er jemand verteidigt, der evtl. oder tatsächlich den Rechten angehört.
Als Anwalt übt er einen Beruf aus, wie z. B. auch ein Rettungssanitäter. Es ist mir nicht bekannt, dass ein Rettungssanitäter Linksextrem oder Rechtsextrem wird, nur weil er einen Linken oder Rechten gerettet hätte.
Bezüglich des Themas „Gerechtigkeit und Justiz“ bin ich bereit mich mit vielen Parteien zu unterhalten. Ich habe jedoch nicht den Eindruck, dass die in den letzten Jahren an der Bundesregierung beteiligten Parteien an diesem Thema interessiert wären. Wenn überhaupt scheinen die Linken und Rechten an diesem Thema interessiert.
12 Mai 2009 um 9:38 |
Sie sprechen ein „weites Feld“ an, Herr Schreiber, zumal mir „Gerechtigkeit“ und „Justiz(apprat)“ im gegenwärtigen Deutschland eher als Antipoden entgegengetreten sind.
So wichtig die rechts-links-Unterscheidung politikhistorisch und parteipolitisch auch war, ist und bleiben wird – bürgerrechtlich ist Sie, insofern Zustimmung, belanglos,
besten Gruß (Richard Albrecht)
22 Oktober 2009 um 9:40 |
Bernd Schreibers Website http://www.folterknast.de/ war eine Zeitlang gesperrt und ist noch nicht rekonstruiert. Ich habe deshalb in den Kopf des Artikels ein Video mit Schreiber gesetzt, das bei Youtube erreichbar ist.
16 November 2009 um 10:47 |
Manfred Roeder ist am 12.11.2009 im Landgericht Marburg wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.
Frankfurter Rundschau 13.11.2009
Wolf Winter ist als Richter neu im Landgericht Marburg. Er war vorher Direktor des Amtsgerichts Biedenkopf und ist Mitte dieses Jahres zum Vizepräsidenten des Landgerichts Marburg befördert worden. Neuer Direktor des Amtsgerichts Biedenkopf wurde Mirko Schulte.
Oberhessische Presse 21.10.09
Das macht alles einen sehr unerfreulichen Eindruck.