
(So ungefähr sieht er aus, der typische hessische Mann. Beispiele: Dr. Wolfram Westmeier [1] und Dr. Hans-Berndt Ziegler.)
Der hinlänglich bekannte Amtsrichter Jürgen Peter Taszis hat den Rechtsanwalt Dr.Ziegler zu sechs Wochen Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Wegen Beleidigung eines Staatsdieners. Um es vorweg zu sagen: Das spricht für Ziegler. Altmodisch ausgedrückt: Es ehrt ihn!
Hans-Christian Ströbele wurde 1980 wegen Unterstützung seiner Mandaten zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Was kam dabei heraus? Die Leute lieben Ströbele. Ströbele ist der erste direkt gewählte Abgeordnete der Bündnisgrünen im Bundestag.
Der Rechtsanwalt Mohandas Karamchand Gandhi verbrachte 8 Jahre seines Lebens im Gefängnis – nach vorbildlichem Einsatz für seine Mandanten. Die Leute verpassten ihm den Titel Mahatma und lieben ihn noch heute.
Gandhi und Ströbele sind Ausnahmen. Die meisten Juristen müssten ins Gefängnis, weil sie betrügen. Doch auch Rechtsanwalt Ziegler wurde zu Freiheitsstrafe verurteilt, weil er sich für eine Mandantin eingesetzt hat. Ziegler empörte sich öffentlich, weil er sie zu lange in einer vergitterten Klapsmühle eingesperrt fand.
Vergitterte Klapsmühle heißt hochtrabend forensische Psychiatrie. Dorthinein sollen Menschen, die wegen Wahnsinns anderen Menschen gefährlich geworden sind oder gefährlich werden könnten oder wenn sie Zweifel an der Qualität thermischer Solaranlagen äußern. Sie werden nicht nur eingesperrt. Viele Gefangene müssen Medikamente schlucken, Psychopharmaka, Tranquilizer, die die Persönlichkeit verändern. Aus der forensischen Psychiatrie kommen wenige Nachrichten heraus, angeblich wegen Datenschutz um die menschliche Würde zu wahren. (Nur gelegentlich kommen von dort Meldungen der Polizei, die allerdings die Menschenwürde maximal verletzen.) Eingesperrt in Haina waren zuletzt Norbert S., der führende hessische Antisemit, nicht sehr lange, und Theo K., der so genannte Geiselnehmer von Stadtallendorf, mehr als fünf Jahre.
Ich war bei dem Prozess gegen Ziegler nicht dabei. Ich habe darüber einen Artikel aus der Marburger Neuen Zeitung vom 25.11.2008 und eine Ergänzung von einer bestimmten Person. So bleiben Fragen offen.
Ziegler hatte sich öffentlich beschwert, eine Mandantin würde in Haina zu lange festgehalten; die Anstalt könne daraus einen finanziellen Gewinn schlagen. Das ist sicher keine Beleidigung, sondern – wenn strafrechtlich überhaupt relevant – eine üble Nachrede. Ob die falsche Einordnung Taszis oblag oder ob der Artikel in der MNZ nicht genau genug ist, weiß ich nicht.
Der zweite Mangel ist, dass nur einzelne Menschen, nicht aber Anstalten persönliche Ehre haben können. Juristen-Deutsch: Organisationen sind nicht beleidigungsfähig. Dem Mangel wurde abgeholfen, indem der ärztliche Direktor der Anstalt erklärte, er fühle sich persönlich von Ziegler beleidigt; eine wacklige Konstruktion, aber in Marburg und Gießen üblich. Als ich geschrieben hatte: „Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz, besonders die Staatsanwaltschaft“, fühlte sich Staatsanwalt Franosch beleidigt und erhob als Geschädigter öffentliche Anklage.
Der dritte Mangel des Urteils folgt aus dem berechtigten Interesse. Als Rechtsanwalt muss sich Ziegler für seine MandantInnen einsetzen. Dazu erklärt die Marburger Justiz grundrechtswidrig, es sei besonders böse, Vorwürfe öffentlich zu äußern. Wenn man eine Beschwerde habe, könne man sich vertrauensvoll und verschwiegen an die zuständige Behörde wenden. Die würde, wenn die Beschwerde berechtigt sei, zuverlässig helfen. So hat Taszis den Dr.Ziegler wegen einer angeblichen Beleidigung nicht nur zu Gefängnis, sondern obendrauf zu 15000 Euro Geldstrafe verurteilt. Taszis meinte, er müsse eine ehrbare Anstalt davor schützen wegen unberechtigter Kritik unter Druck zu geraten. Es ist kaum zu glauben: Jürgen-Peter Taszis, der nicht einmal Grundrechenarten durchführen kann oder will, gebärdet sich als Schützer unseres Staats.
Dr.Ziegler ist als Rechtsanwalt in Marburg ziemlich bekannt. Er hat sich mehrmals mit Behörden angelegt. Die einheimischen Blättchen berichten. Es kommt zu Skandalen. Bei der Nummer 50jähriger Geiselnehmer randaliert in seiner Zelle hat Ziegler immerhin öffentlich erklärt, Theo K. (der „Geiselnehmer“) hätte nicht zur Einnahme von Psycho-Medikamenten gezwungen werden dürfen. Später hat Ziegler bei der Verteidigung eines Mandanten, der Buße für Falschparken zahlen sollte, entdeckt, dass die Frau des damaligen Oberbürgermeisters Möller (CDU) genauso falsch geparkt hat, und nach Akteneinsicht angezweifelt, ob diese Frau Buße gezahlt hat.
Ich selbst meide Ziegler, weil er im Pinkel-Prozess den TSV-1888-Banjo verteidigt hat. Im Gegensatz zu den Richtern Laudi, Filmer und dem Oberamtsanwalt Hormel werfe ich Ziegler aber nicht vor, dass er log. Darf ein Verteidiger, der weiß, dass sein Mandant bestimmte Taten getan hat, das Gegenteil behaupten? Nein. Er darf aber noch bewerten, dass sein Mandant aus anderen Gründen nicht strafwürdig sei. Genau das hat Ziegler im Pinkel-Prozess getan. Er war selbst wohl am meisten verblüfft, als Filmer Pinkel-Banjo freisprach.
Schlagworte: Beleidigung, forensische Psychiatrie, Gandhi, Haina, Jürgen Peter Taszis, Marburg, Richter Taszis, Ströbele, Westmeier, Ziegler
10 Dezember 2008 um 7:15 |
Vielleicht lese ich ja hier zu oft. Langsam habe ich aber den Eindruck, dass in Hessen bei Staatskritik heute so geurteilt wird wie in Bayern als Strauss noch regierte (wer es sich damals leisten konnte, legte Rechtsmittel ein, bis zu einer Instanz ausserhalb von Bayern um dann freigesprochen zu werden), so als ob es in der Zwischenzeit die Entscheidung 1 BvR 1770/91 nie gegeben hätte (“Das Recht des Bürgers, Massnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsäusserungsfreiheit”). Wenn nun Anwälte angeklagt werden, nur weil sie sich für ihre Mandanten energisch einsetzen, halte ich das für bedenklich.
10 Dezember 2008 um 8:10 |
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind nicht einmal gut genug für die Katz.
Sogar wenn die wegen irgendwelcher Äußerungsdelikte Angeklagten beweisen, dass ihr Fall genau einem Fall entspricht, den das Bundesverfassungsgericht zugunsten eines Verurteilten entschieden hat, scheren sich die Provinzrichter selten darum. Schlimmer noch: Auch das Bundesverfassungsgericht schert sich nicht um seine früheren Urteile, sondern weist die Verfassungsbeschwerden fast immer ab. Ausnahmen gibt es höchstens, wenn der akute Fall so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, dass die RichterInnen des BVerfG einen Prestigegewinn für sich selbst erzielen, wenn sie für den Verurteilten entscheiden.
Doch auch dann ist der Schaden, der nach einer solchen Entscheidung beim Verurteilten bleibt, meistens immens. Denn am Ende der BVerfG-Beschlüsse heißt es fast immer: „Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde abgewiesen.“
Ist das Bundesverfarcungsgerücht das beste deutsche Gericht? In einer Hinsicht: Ja. Es ist das beste Propaganda-Gericht! Fast alle glauben den Hokuspokus noch. Dabei kann sich niemand Illusionen machen, dass ein Gremium, welches aus zweit- bis viertklassigen Parteibonzen besteht, rechtschaffender ist als der Dorfrichter Adam in v.Kleists zerbrochenem Krug.
Es ist bedauerlich, dass die Aktivitäten des BverfG noch nicht kritisch dokumentiert sind. Hier nur ein kleiner Hinweis: Karrierejurist Herbert Landau ist der Mann der Familie Koch (CDU) im BverfG.
11 Dezember 2008 um 5:35 |
Weshealb geht man dann nicht den Weg zum EU-Gerichtshof?
Von den Landesarbeitsgerichten wissen wir, dass sie immer Gefälligkeitsurteiele sprechen. Ausnahmen wie der ehemalige Richter Wickler in Erfurt sind nur eine Beweis dafür. In Berlin haben wir mit der Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg eine Haßfraktion im Landesarbeitsgericht, die sich gewaschen hat.
11 Dezember 2008 um 5:36 |
Auf Onlinezeitung24 ist für solche Beiträge eine größere Bühnen vorhanden.
11 Dezember 2008 um 12:20 |
Eine Zeit lang hatten die Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich Probleme mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, da der EuGMR einige Urteile gefällt hat, die blamabel waren fürs BVerfG. Inzwischen aber haben die Damen und Herren des BVerfG die Probleme gelöst, indem sie eine der ihren in den EuGMR geschickt haben: Renate Jäger.
Seitdem kommt aus dem EuGMR für deutsche AntragstellerInnen nicht mehr viel raus. Jäger hat laut getönt, der EuGMR solle sich gefälligst um andere Staaten als Deutschland kümmern, da ja die BRD sowas Gutes wie das BVerfG habe:
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2004/10/28/a0166
Dass die Abordnung von Jäger nicht ganz koscher war, haben viele im Europarat gemerkt. Die Wahl von Jäger fiel knapp aus
http://www.focus.de/politik/deutschland/renate-jaeger_aid_81972.html
http://www.netzeitung.de/deutschland/284204.html
Aber egal, Jäger sitzt jetzt im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und weckt dort, Spitzenjuristin, die sie nun einmal ist, Verständnis für die Belange des Bundesverfassungsgerichts.
11 Dezember 2008 um 10:10 |
„hessische Verhältnisse“:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_35948622
12 Dezember 2008 um 10:56 |
Zur Diskussion über die Qualitäten des Bundesverfassungsgerichts:
Verfassungsrichter verbieten Laptops im Gerichtssaal
http://www.sueddeutsche.de/955389/517/2675449/Ohne-Laptop.html
Besagte Richter beziehen sich auf § 169 GVG:
Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.
Dagegen „Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit“
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/494/155090/
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/07/1-bvr-620-07.php
oder „Bundesverfassungsgericht stärkt Persönlichkeitsrechte“
http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem96/BVerfG/ntv_1.html
Es gibt einen Haufen kontroverser Entscheidungen. Jeder kann sich was raussuchen. Aber nützen tut es nichts.
6 Januar 2009 um 5:56 |
Endlich eine gute Nachricht
Als ich heute die OP in die Hand nahm, ist mir schon auf der Titelseite
die Meldung „ins Auge gesprungen“ Richter Taszis geht vorzeitig in
Ruhestand. Und dann war fast die ganze Seite 3 ein „Nachruf“ auf
Taszis.
Dieser Tag ist ein guter Tag, ich freue mich über diese Meldung.
herzliche Grüße
Gerhard
28 März 2009 um 9:17 |
Leider habe ich eine ganz andere Erfahrung mit [...] gemacht! Mit Hilfe der Presse und Tv wollte er den Prozess für seine Mandantin gewinnen und verbreitete öffentlich unwahre Geschichten über mich!
Er sprach im Fernsehen von meinem Rachefeldzug und Schikane.Heute versucht er Zeit gewinnen und hoffen, dass Zeuginnenaus der Slovakei nicht aussagen kommen.Eine öffentliche Hetzjagd!Ein seriöser Anwalt schaltet nicht Presse und Tv ein!Und schon garnicht in einer Familiengeschichte!
28 März 2009 um 10:37 |
Bitte, judith schäfer, veröffentlichen Sie Ihre Vorwürfe auf eigenen Internetseiten, am besten mit möglichst deutlichen Dokumenten. Es muss erkennbar sein, wer Sie sind und dass Sie persönlich zu diesen Vorwürfen stehen.
Judith Schäfer ist ein häufiger Name.
28 März 2009 um 8:40 |
Danke für den Hinweis. Da es sich noch um ein laufendes Verfahren handelt, wäre fur die echte Dokumente noch zu früh.
Nun, tatsächlich kommt mein Name sehr oft vor, aber in der Verbidung mit der Chihuahua Gigi bin ich sehr gut zu identifizieren. Diese Hündchen- bekannt in Fernsehen, Bildzeitung und marburger Presse verursachte sogar einen Dezernatwechsel in Marburg und viel Ärger wegen einer sehr teuerer vergeblichen Zeugenanreise aus der Slovakei.
Der schuldige wird noch gesucht.
29 März 2009 um 10:43 |
Da haben Sie Recht, Frau Schäfer, das ist ein fetziger Prozess, genau das Richtige für BILD.
http://www.op-marburg.de/newsroom/lokal/dezentral/lokal/art655,550925
http://www.treff-hundefreunde.de/forum/presse-medien/15359-marburg-streit-um-hund-%84gigi%93-geht-weiter.html
Ich werde darüber nicht witzeln, denn ich weiß von der Bedeutung der Hunde für menschliche Seelen. Mutter hat einen Deutschen Drahthaar vom letzten Lebensabschnittspartner geerbt. Er heißt Arnold Schwarzenegger. Ein asoziales Mistvieh sondergleichen. (Ich meine den Hund.) Für den braucht man einen Waffenschein. Er hat Mutter in den Rollstuhl gebracht und nur so mal nebenbei die Tierärztin zerfleischt. Ist Arnold im Garten, führt ihn sein erster Weg zur Theke, d.h. auf den Misthaufen, wo er die vergorenen Pflanzenteile auffrisst. Arnold ist dann besoffen und benimmt sich entsprechend. Aber was tun? Mutter liebt ihren Liebling. Sie ist sterbensunglücklich, wenn Arnold kotzt, und sieht Lebensperspektiven, wenn Arnold furzt.
14 April 2009 um 3:54 |
Es ist zwar richtig, dass Richter Taszis mich verurteilt hat; das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass der oberhalb der fettgedruckten Zeile „Taszis verurteilt Dr. Ziegler zu Gefängnis“ befindliche Text nichts mit dem der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt zu tun hat, jedoch beim oberflächlich Lesenden den gegenteiligen Eindruck erwecken kann. Daher wäre es sachgerecht, die „Überschrift“ zu entfernen.
14 April 2009 um 5:51 |
Oberhalb der Überschrift gibt es keinen Text, der zum Artikel gehört. Oberhalb der Überschrift stehen lediglich Navigationselemente, die zu früheren oder späteren Artikeln führen. Es ist kaum vorstellbar, dass das von „oberflächlich Lesenden“ missverstanden werden kann, weil es zum Standard weit verbreiteter Blog-Software gehört, z.B.
http://infokrieger-demokrat.blog.de/2009/04/14/grosser-sieg-gen-mais-mon810-verboten-5943300/
oder
http://www.duckhome.de/tb/archives/6120-Genveraenderten-Mais-MON-810-vorlaeufig-verboten..html
Derartige Navigationshilfen werden von der Software automatisch erzeugt und das ist nützlich so.
17 April 2009 um 1:10 |
Sehr gehrter Herr Dr.Ziegler, ich kann nur hoffen, dass Ihr Urteil bald rechtskräftig wird, weil ein seriöser und guter Anwalt in der Lage sein muss vertrauensvoll und verschwiegen mit der Hilfe seines Wissens und Erfahrungen sich bei seinen Kolegen durchzusetzen.
In meinem Fall, haben Sie auch [...] geschmacklose [...]
Behauptungen sogar über das ZDF verbreitet. Und das, obwohl sich bei uns um eine familien Angelegenheit handelt, an der eine Minderjährige beteiligt war! Aber vielleicht der letzte Ausweg den Prozes [...] zu gewinnen! Geklaut? Geschenkt? Gekauft? Oder sogar freiwillig zugalaufen? Schade, dass die Chihuahua Gigi nicht sprechen kann!
17 April 2009 um 10:05 |
[...] Marburg – Streit um Hund Gigi geht weiter Gestern endeckte ich auf der Seite: Taszis verurteilt Dr.Ziegler zu Gefngnis bloegi die persnliche Meinung des Anwalts, der sehr sensibel reagiert, was seine Person betrifft. Dass, [...]
18 April 2009 um 5:34 |
zu Judith Schäfer:
Mit Mauscheleien in Hinterzimmern haben viele andere und ich schlechte Erfahrungen gemacht. Gerichte sind öffentliche Institutionen: „Im Namen des Volkes“. Wenn sie in Anspruch genommen werden, muss alles, was für ein Urteil wichtig sein könnte, von allen und jedem begutachtet werden können.
Überhaupt sind alle Gesetze schlecht, die der Verheimlichung dienen: Der Ehrenschutz §§ 185 StGB ff, die Vertraulichkeit des Wortes § 201 StGB, die verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen 353d StGB, alle so genannten Persönlichkeits- und Datenschutzgesetze, die wohltätig sein sollen, in Wirklichkeit aber nur der jeweiligen Herrschaft nutzen. Es müsste erlaubt sein Kameras mit Mikrofonen in der Staatsanwaltschaft Marburg zu verstecken und dann die Videos mit den mauschelnden oder betrunkenen Staatsanwälten zu Youtube hochzuladen.
Wie viel wäre den Menschen vor 65 Jahren erspart geblieben, wenn es keine Ehren- und Geheimschutzgesetze gegeben hätte.
Lustige Geschichte von und mit Tom Sack, dem ein Staatsanwalt so auf den Sack ging, dass er ihn porträtierte:
http://www.tomsack.com/index2.html
Der Staatsanwalt sah seine Rechte auf das eigene Bild verletzt und ließ das Porträt beschlagnahmen. Hintergrund dieser Absurditäten ist das so genannte Kunsturheberrechtsgesetz:
http://tomsack.com/beschluss-portrait-lueth.jpg
19 April 2009 um 5:48 |
Um genau diese Mauescheleien in Hinterzimmern zu überdecken wird die Presse und TV raffiniert und absichtlich gegen den Opfern gehetzt, der so zum Täter gemacht wird! Ein guter Anwalt presentiert erst sein Können!
Der Übergang vom angeblichem Querulant, dann psychisch krank und tatsächlich erkrankten ist fließend, dass nicht selten mit dem Suizid endet. Eine bekannte Methode aus den ehem. Ostblockländern.Wenn es einem gelingt diese dreckige Verzweigung durchzubrechen bzw.aufzudecken rollen meistens mehrere Köpfe.
Ein Richter ist dem Recht und Gesetz unterworfen und der Anwalt ist an Recht und Gesetz gebunden.Und Polizei ist unser Helfer im wahrsten Sinne.
Die helfen uns grundsätzlich immer, aber bestimmen auch in welche Richtung!Ein disziplinar Verfahren wird äußerst selten eingeleitet, da wir in einer Zeit leben, in der die Götter im weiß schon Fehler zugeben, aber die im schwarz noch Fehlerfrei sind!Es wird drei Jahre ein Prozes geführt, weil meine damals Minderjärige [...] sagte, dass ich ihr dem Hund gekauft habe.Der einzige Zeuge ist der [...], der bei mir im Juli 08 eingebrochen ist um das wichtige Beweisstück zu verschwinden lassen und die aussagekräftige Information angeblich von der [...] hat. In Siegen habe ich den Prozes um die gleiche Chihuahua Mangels der Beweise gewonnen! Der Zeuge von Marburg war der Angeklagte in Siegen und wurde verurteilt! Also was im NRW Recht ist, muss nicht in Hessen sein!Der Wahrheitsfindung steht oft im Wege ein abgeriegeltes, informelles Machtsystem auf höchster Verwaltungsebene, ohne Kontroleinrichtungen!Während in Deutschland Jugendliche Amok laufen, Kinder verhungern, kümmern sich ein Tutzend Beamten um meine in der Slowakei gekaufte und in Deutschland gemeldete Chihuahua Gigi. Ein [...] der sich 15 Jahre nicht um die [...] kümmerte, 5 Jahre keinen Unterhalt für sie zahlte, bei mir Eingebrochen ist, zählt als Vorbild beim Gericht im Marburg, weil er die TV Rolle der [...] ermöglichte öffentlich den Wunsch äusern zu dürfen, dass sie nicht möchte, dass ich die Chihuahua Gigi bekommen soll! Da meine [...] angeblich Wirtschaftswissenschaft studiert, wird sie bestimmt, bei dieser Erfahrung auch eine vorbildliche Juristin!
11 Juni 2009 um 9:48 |
[...] [...]
16 September 2009 um 9:54 |
Es ist fürchterlich in Deutschland! Man schimpft über einer gefährlichen Entwicklung- einer morallosen und brutalen Jugend.
Die Verantwortung tragen die Richter und die Politiker des Landes, die es der Jugend vorgelebt haben.
Eine „inteligente Macht“ auf höchster Verwaltungsebene als Vorbild!
Menschen, die keine Möglichkeit haben es schriftlich oder verbal zu tun, lassen die Fäuste sprechen. Statt Ruffmord, eben der richtige Mord.
Ich wünsche jedem Richter und Politiker, die meinen mit den Tätern „human“ umgehen zu müssen, dass ihnen das selbe Leid wiederfährt.
Die Komplizenschaft von Verteidiger und Tätern muss beendet werden!
16 September 2009 um 10:01 |
Wahrscheinlich bezieht sich Judith Schäfer auf Dominik Brunner, der von Jugendlichen zu Tod geprügelt wurde.
Frankfurter Rundschau 16.9.2009
Ich habe ähnliche Situationen etliche Male durchstehen müssen. Es ist nicht einfach ohne schwere Verletzungen rauszukommen. Auf Hilfe der verehrten Mitmenschen oder gar von Staatsdienern verlässt man sich besser nicht.
17 September 2009 um 5:49 |
Wenn der Bürger kein Vertrauen zum „Staatsdiener“ hat und auch noch Angst haben muss, dass unter Umständen aus einem Opfer auch ein Täter werden kann, braucht man sich nicht wundern, dass es mehr Gaffer als Helfer gibt.
Woher soll man wissen, mit wem der Täter verwandt, oder wie dick seine Geldbörse ist.
Diese traurige Entwicklung ist die Folge der weit verbreiteter Korruption unter den „inteligenten Staatsdiener“, die vor lauter Macht nicht denken können und jedem Kriminellem die Hoffnung geben, sich irgendwie aus der Sache freikaufen zu können.
Die Morallosigkeit und Brutalität wird einfach geduldet, solange man nicht selbst der Betroffener ist.
Aber in Deutschland verwendet man lieber viel Energie um mir meine Chihuahua zu enteignen, statt sich mit korrupten Staatsdiener zu befassen, die Kriminellen eine derartige Entwicklung ermöglichen.
Eine gute Ernte, bedarf immer eine gute Saat.
21 September 2009 um 10:42 |
Habe gerade gelesen, dass die Chihuahua-Hündin Gigi ihren Namen von Gina Lollobrigida hat.
Hier ein Movie mit Gina
http://www.youtube.com/watch?v=uWeDlLEpcJ0
und hier eins mit Gigi
27 November 2009 um 2:39 |
Im Streit um das Schoßhündchen Gigi scheint Dr.Ziegler zu unterliegen:
Gießener Allgemeine 24.11.09
RA Thomas Kubny vertritt Judith Schäfer, also die Klägerin, RA Hans-Berndt Ziegler die Beklagte. BILD-Zeitung – nichts wie hin am 15.12!
30 November 2009 um 12:35 |
In WIN vom 28.11.2009, einem Umsonst-Auszug aus der Oberhessischen Presse, wird der Sachverhalt wie folgt beschrieben:
10 Dezember 2009 um 2:04 |
nun, möchte ich (die klägerin) den sachverhalt aus der op zeitung etwas korrigieren…die tochter nahm das tier nicht mit!…sie ging mit gigi nur gassi und kam nicht wieder!..wir tauschten dabei sogar die fahrräder…(das getauschte rad nahm der von mir getrennt lebender mann bei einem durch polizeiprotokolierte einbruch am 14.7.2008 mit) beklagte- eine bekannte meiner 2.tochter die selbst im marburg lebte versorgt die gigi schon seit aug.2006, versteckte sie aber das 1.jahr so gut, dass gigi unentdeckt blieb trotz meine suchanzeigen übers internet und die vom tasso (der größte tierregister in deutschland)…bei einer tierärztin(die sehr gewissenhaft alle vermiste tiere registrieret, nur augerechnet gigis suche ihr entgangen ist…smile) erschlich sich die beklagte, einen zweitausweis, mit der angaben, dass sie die gigi in pflege nahm, sich aber bei ihr niemand mehr gemeldet hat…dabei war ihr bestens bekannt, dass mein getrennt lebender mann verurteil wurde, mir ihre adresse mitzuteilen…da hatte sie aber die gleiche aussetzer, wie die tierärztin, und sie konnte sich nur erinnern, dass sie meine gigi von meiner tochter mit der genehmigung des vaters gekauft hat..und mit hilfe eines anwalts glaubte sie tatsächlich, mich in die psychiatrie zu weisen können, weil ich gewagt habe zu sagen, dass gigi mein hund ist…ich hoffe nur, dass ich bald in ruhe mit der gigi leben kann…und die menschen begreifen, dass die zukunft nicht einem anwalt gehört, der mit intrigen arbeitet, aber einem seriosem anwalt, der seinem fachwissen nützt… wie es der mein anwalt der herr THOMAS KUBNY aus siegen gemacht hat.
10 Dezember 2009 um 5:42 |
Wieder einmal hat der hinlänglich bekannte Marburger Amtsrichter Taszis Grauen erregend …
http://owlgegensozialabbau.de/index.php?module=tRSSNews&func=view&option=article&artid=84351
15 Dezember 2009 um 6:55 |
Das Gigi-Urteil des Amtsgerichts Marburg ist da. Richter Braun hat Gigi zwar Judith Schäfer zugesprochen, doch seinen Spruch nicht, wie üblich, sofort vollstreckbar gemacht:
Giessener Allgemeine 15.12.2009
Ganz ohne ist Dr.Ziegler nicht.
In der Giessener Allgemeinen ist Foto mit schwarz-weißer Gigi, bei HR-Online dagegen ist Gigi weiß.
Insgesamt ist der Zauber ein Armutszeugnis der Massenmedien. Es gab in Marburg wesentlich substanziellere Prozesse, um die sich die Journos nicht gekümmert haben. Wahrscheinlich war das sogar gut so, denn die hätten sowieso nur Schwachsinn geschrieben.
16 Dezember 2009 um 2:03 |
es ist ein armutzeugnis für das amtsgericht in marburg und für die deutsche justiz, die nicht in der lage war und ist den fall zu lösen.
was soll ich mir von einem urteil denken, wenn selbst der richter, der ihm gesprochen hat, nicht von siner richtigkeit überzeugt ist!
die gegnerin, für mich „eine diebin“ darf das diebesgut behalten, obwohl ich wegen diesem prozes, schon masive gesundheitsprobleme habe, eine justiz die mein tod locker im kauf nimmt, die übersieht sogar eine fahrerflucht in verbindung mit meiner gigi. die duldet und freut sich, wenn ich in der presse als verrückt tituliert werde. die übeltäterin bekommt sogar eine geheimadresse um sie nicht mit einer klage erreichen zu können. die polizei verjagt die behinderte zeugin(chihuahua prozes) und mich von der marburger oberstadt, auf aufforderung der dame mit der geheimadresse. ein schwerereinbruchsdiebstahl wird in verbindung mit der gigi geduldet. eingestellt nach dem § 153.dafür legt man für mich eine dubiose akte an, in der steht, dass mich der psychiatrische dienst nie antreffen konnte..bei der akteneinsicht und meiner beschwerde, spricht man von eingeschlichenen fehlern…ja man glaubte, mich einfach entsorgen können, aber mein nachlas fand große interese…ja selbst meine chihuahua GIGI sollte mir genommen werden…PFUI…
bewunderswert, selbt die pressesprecherin von dem amtsgericht marburg äuserte etwas abwertend, dass man versucht gerecht zu sein und man fast jeden fall annimmt. abe sie erklärte nicht, warum man jahrelang nach einer lösung sucht, die schon vor dem prozes vorgelegen hat sämtliche schriftliche beweise lagen vor. aber man wollte slowaken vorm gericht sehen, obwohl man nicht einmal wusste, wo sich das land an der karte befindet! und dann sgt man mir, dass enteignungen nur in der nazzizeit stattgefunden haben…ich entschuldige mich für die harte worte, aber ich habe mir nicht eine chihuahua zugelegt um deutsche behördenrealität kennenzulernen…
17 Dezember 2009 um 10:22 |
Die WELT schrieb am 15.12.2009:
Richter Braun vom Amtsgericht Marburg ein zweiter Salomon? Wahrscheinlich hat auch dieser Salomon nicht viel getaugt. Und dann „VOR dem Amtsgericht Marburg“. Ich sehe vor meinem geistigen Auge, wie sich das niedrige Volk VOR Braun-Salomon niederwirft.
Ihr Problem, Frau Schäfer, ist das der meisten JustizkritikerInnen: Sie beklagen Unrecht, das Ihnen zugefügt wird. Doch das Unrecht, das andere erleiden und das vielleicht noch größer ist, interessiert Sie höchstens am Rand.