(Stimmung mit Bernd Schreiber im Amtsgericht Witten)
Auszüge aus einem Bericht von Bernd Schreiber.
21.10.2008 9 Uhr 30 und danach:
Rainer wurde nicht während einer Verhandlung, sondern nach der Verhandlung verhaftet. Für die Verhaftung war auch nicht der aktuelle Richter, sondern ein anderer Richter von einem anderen Verfahren verantwortlich. Dabei geht es um einen Haftbefehl von 20 Tagen, der bereits im August 2008 vollstreckt werden sollte. Danach hatte Rainer, mit neuen Anwälten, eine Beschwerde veranlasst.
Zuständig für die Beschwerde müsste das OLG in Hamm sein, da es sich nicht um eine Straftat handelte, sondern die Verhaftung mit einer Ordnungswidrigkeit begründet wurde. Wie mir erst nach der Verhaftung bekannt wurde, soll der AG Richter die Akte bis zum heutigen Tag nicht zum zuständigen Gericht übersandt haben. Es ist nahe liegend, dass damit erreicht werden sollte, dass der Haftbefehl erstmal vollstreckt wird. Für so etwas wurden Richter auch schon wegen Rechtsbeugung angeklagt (z.B. Richter Schill)…
Nach der Verhaftung teilten sich die Anwesenden. Während die einen Rainer beim AG RE helfen wollten, fuhr ich mit 2 weiteren Personen zur JVA Gelsenkirchen, um noch vor Rainer dort zu sein. Unterwegs kauften wir noch schnell ein paar Plakate und einen Filzstift. Vor der JVA beschrifteten wir 3 Plakate. … Während sich das Ehepaar nun gegenüber der JVA mit den Plakaten aufstellte, wählte ich die gefährlichere Seite direkt vor dem Eingang der JVA. Zu meiner Verwunderung kam diesmal kein Beamter um mich fortzujagen. Eine tolle Truppe hatten wir da zusammengestellt. Ein Bechterew-Kranker und ein Polio-Kranker, für beide war das nasskalte Wetter natürlich gar nichts…
Natürlich sorgten wir für ausreichend Aufregung. Die Beamten der JVA waren natürlich viel zu feige sich aus der Nähe anzusehen, was auf den Plakaten stand. Dafür filmten sie uns anscheinend mit einem Camcorder, und beobachteten uns mehrfach mit einem Fernglas. Wir bemühten uns dann stets, dass die unsere Plakate auch gut lesen konnten. Zwischenzeitlich telefonierten wir noch mit den in Recklinghausen Zurückgebliebenen, die zusagten ebenfalls nach Gelsenkirchen zu kommen. Ca. 15 Minuten vor dem Eintreffen der Verstärkung, kam ein Fahrzeug der Justiz mit RE Kennzeichen. Neben den Justizwachleuten saß auch noch die Gerichtsvollzieherin im Fahrzeug, die Rainer verhaftet hatte. Im hinteren Teil saß eine Person, die wir von außen nicht erkennen konnten. Aber wir wurden erkannt, und Rainer hat uns auch sofort zugewunken…
Die JVA in GE existiert seit etwa 10 Jahren. Besonders häufig wurde dort noch nicht demonstriert. Bekannt ist eine Demo wegen einer inhaftierten gewalttätigen Tierschützerin vor dem offenen Frauenknast. Dann gab es ja im letzten Jahr meine Demo mit den 2 vor der JVA abgestellten und beschrifteten Fahrzeugen. Aber eine Demo vor dem Knast in GE, noch bevor der Bürger überhaupt inhaftiert wurde, das gab es noch nicht…
In den nächsten Tagen sind weitere Aktionen an verschiedenen Standtorten geplant. Wer mitmachen möchte darf sich gerne melden.
Zum Thema Besuch:
Die Besuchsplanung ist von JVA zu JVA sehr unterschiedlich. In Gelsenkirchen sogar unterschiedlich zwischen Frauenhaus undMännerhaus. Bei den Frauen kann man den Besuch von außen regeln, bei denMännern muss das der Inhaftierte von drinnen beantragen und dann schriftlichden Besuchern mitteilen. Das ist kompliziert und langwierig. Am Besuch dürfenjeweils 3 Erwachsene teilnehmen. Evtl. kann zusätzlicher Besuch, oder Besuch auch von außen über den Seelsorger ermöglicht werden. Also ein Anruf beim Seelsorger kann durchaus hilfreich sein.
Rainer ist kein Strafgefangener, sondern in Zivilhaft. Damit hat er einige Sonderrechte. Z.B. das Tragen eigener Kleidung.Bedauerlicherweise, kommt es vor, dass die JVA die Annahme eigener Kleidung verweigert, und dann das Fehlen eigener Wechselkleidung zum Anlass genommen wird, die vorhandene Kleidung abzunehmen.
Weiter darf er gegen seinen Willen nicht mit anderen Gefangenen, besonders Strafgefangenen gemeinsam untergebracht werden.Manche sind jedoch ganz froh, wenn sie nicht 23 Stunden am Tag allein untergebracht werden.
Die Verhaftung von Rainer betrachte ich keinesfalls als Witz, sondern eindeutig als Rechtsbeugung. Die Beschwerde … gegen den Haftbefehl wurde mehr als 2 Monate verschleppt. Der ehemalige Richter und späterer Hamburger Minister Schill, hat mal jemand zu 3 Tagen Haft verurteilt. Die Beschwerde soll er nicht sofort weitergeleitet haben, und wurde dafür wegen Rechtsbeugung angeklagt und in der 1. Instanz verurteilt (nicht rechtskräftig). Hier wurde die Akte nicht nur ein paar Tagezurückgehalten sondern gleich mehr als 2 Monate. Also reine Willkür, und damit Rechtsbeugung, die nur dazu dient, dass Rainer auf jeden Fall die Haft antritt.
Der Richter, der am heutigen Tag für die Verhandlung zuständig war, behauptet übrigens, dass er von der geplanten Verhaftung nichts gewusst hätte. Ob man das glauben kann?
Gruß
Beamtendumm-Förderverein
B. Schreiber
Abkürzungen:
AG Amtsgericht
GE Gelsenkirchen
JVA Justizvollzugsanstalt = Gefängnis
OLG Oberlandesgericht
RE Recklinghausen
Eine Meldung über Hoffmanns Verhaftung ist auch auf www.mein-parteibuch.com/blog/ erschienen. Ursache alle justiziellen Aktivitäten gegen Hoffmann ist die fragwürdige Qualität thermischer Solaranlagen.
Schlagworte: Amtsgericht, Beamtendumm, Bernd Schreiber, Gelsenkirchen, Justizvollzugsanstalt, Rainer Hoffmann, Recklinghausen, Solarkritik
23 Oktober 2008 um 9:29 |
Der Journalist Martin Sachse versucht telefonischen Kontakt zu Rainer Hoffmann in der JVA Gelsenkirchen aufzunehmen, schafft es aber nicht:
23 Oktober 2008 um 11:43 |
Da sieht man wieder mal, wohin es führt, wenn man sich hierzulande allzu waghalsig der Ökomafia entgegenstellt. What’s next? Als Nicht-Alkoholiker sturzbetrunken mit dem Auto auf gerader Strecke tödlich verunglücken? Selbstmord in der Untersuchungszelle? Tödliche Herzattacke?
Es ist fünf nach 12 …
Konrad Fischer
Ökokritiker und Klimasau
25 Oktober 2008 um 9:18 |
[...] resultierenden Haftbefehl handelt es sich wieder um einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Bei bloegi findet sich ein ausführlicher Bericht zu den Umständen der [...]
27 Oktober 2008 um 11:14 |
Rainer ist ein „Reiner“, ich kenne ihn, er hat Recht, auch wenn er kein Recht bekommt.
Den Reinen, den Katharern, hat die päpstliche Inquisition die Zunge abgeschnitten, damit sie ihre ketzerische Lehre nicht weiterverbreiten können. Sowas geht heute nicht mehr im Pseudo-Rechtsstaat, man hat andere Methoden, mundtot zu machen.
Rainer hat gedacht, die „Rechtsstaatspartei FDP“ wäre rechtsstaatlich, wäre nicht der CO2-Religion erlegen, er hat sich geirrt – wie ich auch.
Hanna Thiele
28 Oktober 2008 um 5:14 |
Bernd Schreiber in E-Mails am 27.10.2008:
Ein wichtiger Tipp Schreibers für alle, die einem Eingesperrten schreiben wollen:
29 Oktober 2008 um 8:19 |
Reiner Hoffmann ist ein aufrechter und konsequenter Kämpfer gegen die Dummheiten der Klimapolitiker und der “klimatrettrenden” Solar-Geschäftemacher! Er streitet für die Wahrheheit. Und nur deshalb soll er mundtot gemacht werden! Offenbar findet die Obrigkeit gegen sachlich-wissenschaftliche Argumente keine anderen Antworten mehr als die nackte Justiz-Gewalt!
Und für diesen “Rechtsstaat” sind Menschen 1989 hier auf die Straße gegangen …
Dr. D. Ufer aus Leipzig
1 November 2008 um 11:47 |
Es folgt die neueste E-Mail von Bernd Schreiber mit Anspielungen auf eigene Erfahrungen in der JVA Recklinghausen. Wer Schreiber nicht kennt: Er wurde wegen mangelnden Respekts vor Gerichten mehrfach eingelocht, da er zu Gerichtsverhandlungen in einem T-Shirt mit der Beschriftung
BEAMTENDUMM – FÖRDERVEREIN
erschienen war.
3 November 2008 um 7:03 |
Vorgeschichte:
Herr Rainer Hoffmann betreibt eine gut frequentierte Seite zu thermischen Solaranlagen:
http://www.solarkritik.de
Die Seite ist sehr gut gemacht und gehört zu den besten auf diesem Gebiet. Ich bin zu dieser Aussage als auf Energietechnik spezialisierter Ingenieur mit über 80 einschlägigen Patenten qualifiziert.
Auf der Seite sind Herrn Hoffmanns Erfahrungen mit den Anbietern solcher Anlagen und mit der Justiz eingeflossen. Solche Anlagen werden im Regelfall grob irreführend beworben.
In der typischen Werbung werden Energieeinsparungen von bis zu 60% bei der Wasseraufbereitung versprochen. Hierbei wird irreführend suggeriert, daß es sich um den gesamten Heizungsbedarf handelt, es ist angeblich jedoch nur das ‘Trinkwasser’ zum Duschen und Händewaschen gemeint. Der Heizungswärmebedarf, der den Löwenanteil der Energiekosten ausmacht, wird bei diesen ‘Berechnungen’ einfach unterschlagen.
Insgesamt werden dabei nur Energieeinsparungen von typisch nur ca. 5% erzielt, und dies auch nur bei sachgerechter Ausführung der Anlagen. Im Sommer, wenn kaum Energiebedarf besteht, kann zwar der größte Teil der Wärmebedarfs gedeckt werden, im Winter jedoch fast gar nichts. Gelegentlich wird dann auch noch der Kollektor geheizt, was dann den gewünschten Spareffekt ins Gegenteil verdreht.
Herr Hoffmann hat diesen Sachverhalt als technischer Laie zunächst dadurch festgestellt, daß selbst im Hochsommer sein Gaszähler noch lief. Inzwischen ist er durch Selbststudium ein hervorragender Experte auf diesem Gebiet.
Für seine Aufklärungsarbeit und seine Standhaftigkeit, die schon unzählige Interessenten vor großem wirtschaftlichem Schaden bewahrt hat, sollte man ihm eigentlich das Bundesverdienstkreuz verleihen.
Nachdem Herr Hoffmann die Funktionsuntüchtigkeit seiner Anlage festgestellt hatte, verklagte er den Anbieter auf Schadensersatz. Der Prozess ging verloren, da der Anbieter eine erst später erstellte
Zeitungsanzeige vorlegte, in der zur Bekräftigung der Tatsache, daß eigentlich nur Trinkwasser gemeint sein könne, in der groben Anlagenskizze ein tropfender Wasserhahn zu sehen war. Das vom Gericht bestellte Gutachten, in dem Herrn Hoffmanns Aussagen zur völlig mangelhaften Effizienz bestätigt wurden, blieb unberücksichtigt.
Herr Hoffmann hat den Sachverhalt dann zutreffend ins Netz gestellt, unter Nennung der Namen des Anbieters und des Richters und den gesamten Vorgang m.E. aufgrund der absurden Argumentation zutreffend als Betrug bezeichnet.
Daraufhin wurde Herr Hoffmann von dem Anbieter der Solaranlage auf Unterlassung verklagt, der mit einem Vergleich endete.
In diesem Vergleichsverfahren verpflichtete sich Herr Hoffmann, den Solaranbieter nicht mehr als Betrüger zu titulieren. Er hat dann jedoch den gesamten Sachverhalt in Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen weiterhin auf seiner Seite dargestellt. Dabei machte er deutlich, daß er sich in seinem speziellen Fall von dem Anbieter betrogen *fühle*, was sicherlich der Wahrheit und den Tatsachen entsprach, die sich bereits aus einfachster Schulphysik ergeben.
Rainer Hoffmann hatte diese Darstellung zuvor seinem Anwalt gezeigt, der ihn bereits im Vergleichsverfahren vertreten hatte und der in Kenntnis des geschlossenen Vergleichs die Darstellung auch im Rahmen der Beschränkungen durch diesen Vergleich rechtlich vertretbar befand. Ich
halte das auch für in Ordnung, da die dortigen Vorwürfe von Rainer Hoffmann physikalisch vernünftig und nachvollziehbar belegt und in jeder Hinsicht begründet waren.
Nach einigem weiteren juristischen Hin und Her gipfelte das ganze schließlich vor ca. einem Jahr in einem großen Beleidigungsverfahren, das sich insgesamt über 6 Termine hinzog. Hauptvorwurf war eine
angebliche Richterbeleidigung, da er dem Richter des ersten Verfahrens in irgendeinem Internetforum mal Rechtsbeugung vorgeworfen hatte, die m.E. schon durch die Akten allein bestens begründet und belegt war (nicht berücksichtigtes Sachverständigengutachten, vertauschte Werbeanzeigen). Von den Verhandlungen im letzten Verfahren wurden Tonmitschnitte angefertigt, so daß der Ablauf bestens dokumentiert ist.
Sodann wurde Herr Hoffmann zu 14400 Euro Geldstrafe verurteilt. Tragende Sachverhalte und Zeugenaussagen waren im schriftlichen Urteil zu seinem Nachteil in das Gegenteil verdreht, was anhand der Mitschnitte leicht festgestellt werden konnte. Seine wohlbegründeten Berichtigungsanträge wurden abgelehnt.
Daraufhin ging Herr Hoffmann in Berufung, die anhängig ist.
Parallel dazu wurde vom Richter des Vergleichsverfahrens (Krökel, LG Bochum) eine Ordnungshaft von 3 Wochen verhängt. Allerdings ist der vom diesem Richter mit verfasste Text gemäß der daraufhin erhobenen Vollstreckungsgegenklage gar nicht ausreichend bestimmt und verstößt gegen grundgesetzliche Normen, so z. B. Art. 5 Abs. 1 GG (z.B. Freiheit der Meinungsäußerung bei berechtigtem Interesse).
…
Herrn Hoffmanns Recherchen zur Solareffizienz sind hier zusammengefaßt:
http://www.solarresearch.org/04recherchen/046recherchen/index.htm
Ich denke, daß der Fall Hoffmann angesichts der vielfachen offensichtlichen Rechtsbrüche und der Dreistigkeit des Vorgehens der Justiz eine eingehende Berichterstattung wert ist.
5 November 2008 um 7:47 |
Eine Veröffentlichung zum Thema unter:
http://www.medienfabrik-b.de (erfordert Flash >9)
im Bereich Text, Politik, Politik und Gesellschaft
6 November 2008 um 5:50 |
EXKLUSIV NUR AUF BLOEGI:
30.10.2008 geschriebenes Lebenszeichen von Rainer Hoffmann aus dem Kerker von Gelsenkirchen
7 November 2008 um 10:20 |
wie inzwischen sicherlich alle gemerkt haben, sind die Leserkommentare zum WAZ-Artikel über Rainer Hoffmann komplett gelöscht worden.
Ursache war eine Intervention der WAZ-Rechtsabteilung. Einige der Kommentare wurden als inkompatibel mit der Ausrichtung der Zeitung und als evtl. justitiabel betrachtet. Die Art der Kommentare ist bekanntlich nicht zu steuern.
Herr Sachse, Journalist in Berlin, der sich sehr für Herrn Hoffmann eingesetzt hat, hatte die Berichterstattung erfolgreich angeregt. Er konnte die erneute Freischaltung der Kommentare jedoch auch nicht mehr erreichen.
Herr Sachse hat den Artikel auf seine HP gestellt:
http://www.medienfabrik-b.de/beta01/texte/sites/politik/politik03.html
Ich habe auch noch mal mit dem Redakteur, Herrn zur Nieden gesprochen und um Aufnahme meines Kommentars als Leserbrief gebeten. Er wollte mich diesbezüglich noch zurückrufen, das ist aber bisher nicht geschehen.
10 November 2008 um 10:24 |
Verehrte Mitstreiter und Interessierte,
Rainer Hoffmann wurde heute früh bereits um 8:00 entlassen und nicht
zwischen 9:00 und 10:00 wie angekündigt. Wegen der unerwartet frühen
Entlassung war außer Bernd Schreiber noch niemand dort zum Empfang.
Rainer ist jetzt auf dem Weg nach Hause und wird sich nachher melden.
Gruß,
Gerhard Mesenich
10 November 2008 um 10:50 |
Hier das letzte Lebenszeichen von Rainer Hoffmann:
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Hallo zusammen,
seit heute um ca 08Uhr15 bin ich aus dem Knast raus…
Ich danke allen nocheinmal für die Unterstützung und die durchgeführten
Demos vor der JVA, in Hamm, RE und Bochum. Zum Teil habe ich diejenigen auch schon persönlich angerufen bzw. mit Ihnen persönlich gesprochen. Bernd Schreiber war heute vor Ort an der JVA um 08Uhr15
Beigefügt ein Foto von Heute …
Aber der beste “Knaller” war heute:
Um 15Uhr30 standen heute 2 Bullen vor der Tür, die mir mitteilten, dass der Solaranwalt Gigerl, so die Bullen wörtlich, ANGST (!) vor mir hätte. Auf meine Frage, worauf sich denn diese Angst beziehen würde, antworteten die Bullen nicht. Als ich den Bullen mitteilte, dass ich
gerade seit 6 Stunden aus dem Knast raus bin, mussten die Bullen
eingestehen, dass das angegebene Datum, dass der Solaranwalt Gigerl
angegeben hatte, somit nicht passen würde, weil ich zu diesem Zeitpunkt
im Knast gewesen bin. Die Bullen verliessen dann schlagartig die Wohnung …
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Gegen die Verunglimpfung des höchst schätzenswerten männlichen Rinds (Bos taurus) durch Polizistenvergleiche protestiere ich aufs Schärfste!
Ulrich Brosa
15 November 2008 um 10:11 |
Wie bekannt ist, war Rainer 20 Tage in Haft und wurde inzwischen auch wieder entlassen. Ebenfalls bekannt dürfte sein, dass ich während der 20 Tage täglich vor der JVA demonstrierte.
Am 4.11.2008 waren wir sogar mit 7 Personen vor der JVA. Ich war bisher noch nicht dazu gekommen, mitzuteilen, dass mir die Demonstration am 4.11.2008 eine neue Beleidigungsklage eingebracht hat. Ein absoluter Witz. Inzwischen habe ich dies auf http://www.FrankAnne.de eingestellt.
Hier geht es direkt zu der Seite.
http://frankanne.de/index-hoffmann081104.html
Einige Anmerkungen dazu wären sicherlich nicht verkehrt, die ich dann noch dazu stellen würde.
Gruß
28 Februar 2009 um 9:40 |
Grauenvolle Spuren des Herrn Rainer Hoffmann in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen:
21 April 2009 um 4:49 |
[...] feiert Hitlers Geburtstag By bloegi So ist der Titel von Bernd Schreibers neuester [...]