
(Auch Irmela Mensah-Schramm wurde am 4.11.2004 von einem gewalttätigen Justizangehörigen, dem Justizwaldmeister, bedrängt.)
Wegen diverser Fälle angeblicher Beamten-Beleidigung soll gegen mich
am Montag, 3.11.2008, ab 9 Uhr,
im Zimmer 116 des Amtsgerichts Kirchhain,
Niederrheinische Straße 32, 35274 Kirchhain
strafprozessiert werden.
Jedes Wort, das aus Hitlers Mund kommt, ist Lüge… Sein Mund ist der stinkende Rachen der Hölle…
Hans Scholl und Alexander Schmorell, Juli 1942
Die Angeklagten haben … den Führer aufs gemeinste beschimpft… Sie werden deshalb mit dem T o d e bestraft.
Präsident des Volksgerichtshofs Dr. Freisler, Februar 1943
Ich werde folgender Taten gerühmt:
2 Js 5798/07 StA Marburg
über den Staatsschutz-Polizisten KOK Peter Seim an seinen Vorgesetzten Kriminaldirektor Stelzenbach geschrieben, dass Seim zwei spektakuläre rechtsextremistische Propaganda-Delikte bagatellisiert und Gewalt gegen Personen ausgeübt hat, von denen keine Gewalt ausging. Ich fand es eine Zumutung, dass Seim immer noch auf andere und mich angesetzt wird.
Strafantrag von Polizeipräsident Manfred Schweizer, der Errungenschaft des Polizeiministers Volker Bouffier (CDU) aus dem Sachsen-Sumpf. Der verleumderische Anklageschrift wurde von dem Oberstaatsanwalt Hans Jörg verfasst.
Ich werde beweisen:
Seim hat die Wolfsangel und die Totenkopf-Flagge in Kirchhain bagatellisiert.
Seim fiel am 4.11.2004 gemeinsam mit dem damaligen Amtsgerichtsdirektor Laudi und einem Justizwaldmeister über Mitglieder der Projektwerkstatt her, als diese im Zimmer 116 des Amtsgerichts Kirchhain ein kleines Theaterstück aufführen wollten – während einer Verhandlungspause. [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7].

(Irmela Mensah-Schramm diesmal vor dem Amtsgericht Marburg – ohne entstelltes Gesicht.)
4 Js 6187/07 StA Marburg
den Staatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel auf folgende Weise charakterisiert:
Betrugsdrache -Blödmann…
Christ Zmyj-Köbel ist nicht nur eine Dreckschleuder, er ist eine dämliche Dreckschleuder.
Strafantrag des Leitenden Oberstaatsanwalts Arndt Peter Koeppen, ein Parteigenossen Zmyj-Köbels.
Ich werde beweisen:
Die von Staatsanwalt Zmyj-Köbel gefüllten Akten sind voller Diffamierungen, die obendrein blamabel dumm sind. Zmyj-Köbel trägt die Bezeichung “dämliche Dreckschleuder” zu Recht. [1], [2]. Darüber hinaus bedeutet Zmyj wirklich Betrugsdrache.
4 Js 6187/07 StA Marburg
über die Polizeibeamten Rink, Schick, Maaß und Nasemann geschrieben, sie haben mich am 4.1.2007 niedergeschlagen und verletzt. [1], [2].
Ich werde beweisen:
Die Polizisten haben in Protokollen, die sie unterschrieben haben, zugegeben, dass sie mich niedergeschlagen und verletzt haben.
Strafantrag von Rink, Schick, Maaß und Nasemann.
4 Js 11324/07 StA Marburg
den Staatsanwalt Gert-Holger Willanzheimer, jetzt Oberstaatsanwalt,
schamloser Selbstbediener
genannt. Strafantrag von Willanzheimer selbst. Er wollte mich zuerst auch verfolgen lassen, da ich auf sein Engagement im Zusammenhang mit Rechtsextremismus hinweise.
Ich werde beweisen:
Willanzheimer missbraucht sein Amt um private Interessen durchzusetzen. Darüber hinaus hat er, nicht nur meinem Fall, willkürlich Akten umnummeriert, war auf diese Weise bei der Vortäuschung von Straftaten behilflich und hat Menschen mit falschen Anschuldigungen schwer geschädigt.
Richter will Joachim Filmer sein. Filmer habe ich bereits dreimal erfolgreich als befangen abgelehnt. Diesmal aber hat der Richter Korepkat den Antrag bearbeitet. Der fand, ich sei trotz der drei Befangenheitsbeschlüsse seines eigenen Gerichts “unvernünftig”. Korepkat hatte ich auch schon einmal erfolgreich als befangen abgelehnt. Er ist verantwortlich für die Eintragungen des TSV 1888 Amöneburg und des Berger-88-eV. ins Vereinsregister des Amtsgerichts Kirchhain.
Es längst nicht mehr um ein paar gefälschte Beleidigungsprozesse. Es geht darum Angehörige der Polizei und Justiz, die immer wieder getrickst und gelogen haben, berufsmäßige Lügner und Betrüger, aus dem Staatsapparat zu entfernen.
Ulrich Brosa
Schlagworte: Polizeibeamte, Joachim Filmer, Eckart Laudi, Oberstaatsanwalt Jörg, Oberstaatsanwalt Willanzheimer, Staatsanwalt Zmyj-Köbel, Philipp Zmyj-Köbel, Gert-Holger Willanzheimer, Hans Jörg, Richter Filmer, Richter Korepkat, Beamten-Beleidigung, Peter Seim, KOK Peter Seim, Richter Laudi, Amtsgericht Kirchhain
21 Oktober 2008 um 5:34 |
Wieviel Zeit ist für Ihren Fall angesetzt? D.h. um wieviel Uhr ist der nächste Fall angesetzt?
Übrigens, den Tatbestand “Beamtenbeleidigung” gibt es nicht.
21 Oktober 2008 um 9:28 |
Ist mir nicht bekannt gegeben worden. Joachim Filmer, der Richter, hat nur den Staatsschutz-KOK Peter Seim als Zeugen geladen, von den Entlastungszeugen jedoch keinen einzigen.
Es gibt keine Beleidigung außer Beamtenbeleidigung. Wenn der angeblich Geschädigte kein Beamter ist, wird er auf den “Weg der Privatklage verwiesen”, was in der Regel bedeutet, dass der Geschädigte für die Blödheiten, die er sich hat sagen lassen müssen, eine Menge Geld bezahlen muss. Einer, der ein Beleidigungsverfahren anstrengt und kein Beamter ist, gilt bei Justizangehörigen als Querulant.
http://www.justizirrtum.info/forum/posts/3017.html
Heute um 9 Uhr 30 ist Rainer Hoffmann im Amtsgericht Recklinghausen verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen verbracht worden.
22 Oktober 2008 um 10:21 |
Es gibt – strafrechtlich – keine Beleidigung, weder Beamtenbeleidigung noch sonst eine Beleidigung.
Die Literatur darüber ist umfangreich und v.a. eindeutig (s. Link zum Text von Bert Steffens). Der brd-”Ehrenschutz” ist Täterschutz.
2 November 2008 um 12:28 |
Zitat Bloegi
Ist mir nicht bekannt gegeben worden. Joachim Filmer, der Richter, hat nur den Staatsschutz-KOK Peter Seim als Zeugen geladen, von den Entlastungszeugen jedoch keinen einzigen.
Zitat Ende
Das ist normal! Quasi ein Hinweis auf “Prozessbetrug”
2 November 2008 um 12:49 |
“Beleidigung” ist in Deutschland, weil nicht im Strafgesetz (StGB) definiert, nach dem wichtigsten Rechtsgrundsatz (”keine Strafe ohne Gesetz”) nicht nur ein “Konstrukt von Verfolgerbehörden” gegen Dissidenten, sondern ein “Phantomdelikt” (Richard Albrecht 2005 -> http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/109310.html; aktualisierte englische Version 2007 -> http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/110710.html).
Auch “Prozessbetrug” ist als besondere Form von Betrug nicht im StGB erwähnt (hingegen z.B. Computerkriminalität), kommt aber öfter vor, weil sowohl von Anklagebehörde/StAnwSch. als auch Verteidigung/RAdvokatur praktiziert, allerdings nicht von (Berufs-) Richtern als “Kammer”vorsitzenden. (Dieser Dummsinn wird freilich seit Jahren in justizkritischen Foren verbreitet … ergibt aber weder logisch noch empirisch Sinn).
Die „Prozessbetrug“sproblematik hat genannter Autor, der auch in der GRIN-Reihe „Beiträge zur JustizKritik“ 2007/08 zwei Bücher veröffentlichte, als Betroffener/Geschädigter in einer Fallstudie 2002 angesprochen -> http://web.archive.org/web/20040211190053/www.rechtskultur.de/pages/prozessbetrug.htm, wofür er 2005 „rechtskräftig“ verurteilt wurde -> http://de.geocities.com/earchiv21/beleidigungsfarce.htm; Kurzhinweis -> http://unschuldige.homepage.t-online.de/beleidig.htm. Die Beschwerde dagegen liegt nach nichtangenommener Verfassungsbeschwerde in Deutschland -> http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/110332.html inzwischen beim EGMR/Strasbourg -> http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/110333.html.
(Alle links verweisen auf copyleft, also zum Lesen/Herunerladen kostenfrei ins Netz gestellte, wissenschaftliche Texte von Dr. Richard Albrecht. Darüber hinaus steht ein Prozessbericht zur „Beleidigungsfarce Oiskirchen“ im Netz bei Indymedia -> http://de.indymedia.org/2005/09/126625.shtml.)
F.Q.
4 November 2008 um 8:14 |
[...] Erwarten begannen die großen Beleidigungsfestspiele am 3.11.2008 nicht um 9 Uhr morgens, sondern um 2 Uhr [...]