
(Staatsanwältin Vockert sieht ungefähr aus wie Vicky Leandros (56). Yvonne Vockert ist aber jünger und das größre Haarwunder.)
Am 1. August 2008 wurde einmal mehr gegen den 74-jährigen Blinden Lubomir Ivancik prozessiert, diesmal im Amtsgericht Marburg. Lubo war angeklagt drei oder mehr Polizisten beleidigt zu haben. Er hat ihnen zugerufen: „Ihr seid wie Nazi! Ihr seid wie SS!“
Richter Edgar Krug hatte Lubo diesmal einen Pflichtverteidiger genehmigt: Rechtsanwalt Tronje Döhmer. Als Lubomirs Schutzpatronin erwies sich jedoch eine Staatsanwältin: Yvonne Vockert. Sie beantragte das Verfahren gegen Lubo nach § 154 Absatz 2 Strafprozessordnung einzustellen – auf Staatskosten.
Die Verhandlung begann mit Lubomirs vollumfänglichem Geständnis.
Am 28.1.2003 hatte Lubos unehelicher Schwiegervater, der Verfassungsschützer Peter G., dem Lubo sein dreijähriges Kind „geraubt“ und es in einen kleinen Ort bei Potsdam geschafft.
„Geraubt“, so wenigstens drückt Lubo sich aus. Dass er sein „Bubele“ (=Vladana) verlor, traf ihn hart. Kurz nach der Geburt im Jahr 2000 war Vladanas Mutter peinlich geworden, dass sie sich mit einem alten Mann eingelassen und von ihm sogar ein Kind hatte. Sonja G. versuchte Abstand zwischen sich, Lubo und ihre Tochter zu bringen. Es war Lubos Aufgabe das Kind zu versorgen, wobei es ihm natürlich ans Herz wuchs. Fast alle Säugetiere entwickeln solche Gefühle.
Am 4.8.2005 „raubte“ Lubo sein Kind zurück. Es ist allerdings nicht ganz klar, wer wen geraubt hat. Denn Vladana kann sehen, Lubo aber nicht. Lubo war jedenfalls zum „betreuten Umgang“ nach Potsdam gefahren und traf dort Vladana. Als die Aufpass-Tante nicht aufpasste, machten die beiden sich weg. Sie fuhren nach Marburg, wo indes vor Lubos Haus schon die hessische Staatsmacht lauerte. Lubos unehelicher Schwiegervater, der Verfassungsschützer, hatte die alarmiert. Lubo und seine Tochter wurden in die Marburger Polizeifestung verbracht. Sie saßen auf einer Bank im Gang, Vladana auf Lubos Schoß, als ein Polizeibeamter verlangte, Lubo solle seine Tochter abgeben. Lubo antwortete, er würde Vladana der „Kindesmutter“ aushändigen, aber niemandem sonst. Da der Beamte Lubo das Kind mit Gewalt wegnehmen wollte, sagte Lubo:
Du Idiot!
zu ihm.
„Habe ich das richtig verstanden?“, unterbrach Richter Krug Lubos Erzählung, „Sie geben zu einen Polizeibeamten mit „Du Idiot“ angeredet zu haben?“
Lubo bestritt nicht. Lubo sagte also zu einem Polizeibeamten „Du Idiot!“. Das konnten die anderen Beamten der Polizeifestung nicht dulden. Vier (Lubo sagt: vier oder mehr) warfen sich auf ihn, rissen ihm das Kind weg, warfen Lubo zu Boden, drehten ihm Arme und Beine um, und einer stellte seinen Fuß auf Lubos Hals. Bubele schrie: „Pappi, mein Pappi!“ Lubo sagte:
Ihr seid wie Nazi! Ihr seid wie SS!
Dazu merkte er an, er habe als Zehnjähriger in einem tschechischen Dorf selbst miterlebt, was SS und Nazis sind.
Lubo wurde in eine Zelle gesperrt. Er musste „Pipi“. Er tastete an den Zellenwänden entlang und suchte nach einem Eimer. Er tastete nach einem Klingelknopf, fand aber keinen. Er schlug gegen die Zellentür. Niemand kam. Lubo machte „Pipi“ gegen die Tür. Da endlich erschien ein Beamter. Er sagte:
Du Sau!
zu Lubo.
Nach dem vollumfänglichen Geständnis entließ Krug die drei Polizeibeamten, die vor dem Gerichtssaal als Zeugen warteten. Verteidiger Döhmer schlug vor, gegen Lubo einen Strafbefehl mit Strafvorbehalt zu verhängen. Das interessierte Staatsanwältin Vockert und Richter Krug nicht. Sie erörterten andres.
Wenn einer einen anderen erschlägt und dabei eine Vase zertrümmert, begeht er einen Totschlag UND eine Sachbeschädigung. § 154 StPO ist dafür da, das Bagatelldelikt (die Sachbeschädigung) unter den Teppich zu kehren, wenn der Delinquent schon wegen des Kapitaldelikts (des Totschlags) bestraft wird. Der diskrete Charme des § 154 für die Justiz besteht darin, dass sie für eine 154-Einstellung die Zustimmung des Angeklagten nicht braucht.
Vockert und Krug suchten nach einer rechtskräftigen Verurteilung Lubos um die Einstellung daran aufhängen zu können. Ein Kapitaldelikt hat Lubo bisher nicht begangen, nicht einmal nach Auffassung der Justiz. Doch wenn man ein Verfahren vom Tisch haben will, soll man nicht kleinlich sein. Lubo hat zwei rechtskräftige Verurteilungen auf dem Buckel, eine wegen angeblicher Gewalttätigkeiten zum Nachteil der „Kindesmutter“ (80 Tagessätze) und eine wegen Kindesentziehung, also wegen des „Raubs“ am 4.8.2005 (40 Tagessätze, 4118 Js 29576/05 StA Potsdam). Vockert musste schwer arbeiten um die 154-Einstellung begründen zu können: Die Strafakte 58 Cs – 4 Js 11681/05 stimmte nicht, der Auszug aus dem Bundeszentralregister mit Lubos rechts=kräftigen Schandtaten war falsch, Krug war schlecht informiert.
Als das geschafft war, sagte Krug zu Lubo: „Wenn Sie sich bei den Polizeibeamten entschuldigen, wollen wir über eine Einstellung nachdenken.“ Der Verteidiger Döhmer ging mit Lubo vor den Saal. Er kam nach kurzer Zeit zurück: „Ich habe meinem Mandanten angeboten mich in seinem Namen bei den Polizeibeamten zu entschuldigen. Er aber will das nicht.“ Lubo brüllte:
Nie werde ich mich bei dieser Bande entschuldigen!
Daraufhin beantragte Vockert das Verfahren nach § 154 Abs.2 StPO einzustellen und Krug antwortete zufrieden: „Beschlossen und verkündet!“ (b.u.v.)
Eine solche Verhandlung wäre noch vor einem halben Jahr in Marburg unmöglich gewesen. Ein lebenslustiger Greis, der Studentinnen verhaut, kleine Mädchen entführt, Widerstand gegen Polizeibeamte leistet und sogar bundesdeutsche Rechtsstaatspolizisten mit der SS vergleicht, verdient der nicht mit jeder Straftat eine härtere Strafe? Stattdessen eine Einstellung auf Staatskosten! Lubo sagte hinterher, er habe Krug nicht wiedererkannt. Ich habe Vockert schon anders erlebt.
Es ist an vielen Stellen zu merken, dass die heimische Justiz, besonders die in und um Marburg, Probleme hat. Es ist zu viel daneben gegangen. Das ist an sich nicht besonders. Schlimm ist jedoch: Es ist bekannt geworden und hat das Ansehen der Justiz ruiniert. Nun wollen die Justizangehörigen sich solche lächerlichen Entgleisungen wie die Lubo-Prozesse vom Hals schaffen. Krugs Beschluss am 1.8.2008 war Teil einer Fronten-Begradigung.
Die heimische Presse, die sich bisher an Lubo-Prozessen nach dem Motto „Unvernünftiger Rentner entgeht seiner gerechten Strafe nicht!“ delektiert hat, war am 1.8.2008 nicht dabei.
Ulrich Brosa
Schlagworte: 154 StPO, Amtsgericht Marburg, Beleidigung, Edgar Krug, Einstellung, Lubomir Ivancik, Nazi, Polizeibeamte, Richter Krug, SS, Staatsanwältin Vockert, Yvonne Vockert
11 Oktober 2008 um 10:05 |
Hallo,
natürlich wird sich die Lage auf den Behörden verschlechtern und nicht verbessern.
In Berlin erleben die Bürger in den Verwaltungen Tag für Tag Schikane und Bummelstreik. Man will Kohle aus den Steuergeldern abzocken.
Das Rechtswesen ist bei uns seit der Salamitaktik eines Innenministers Genschers Tag für Tag zerlegt worden. Von Richtern und Staatsanwälten haben wir nichts zu erwarten.
11 Oktober 2008 um 10:58 |
Dass Lubomir Ivancik nicht mehr ganz so hemmungslos von Behörden malträtiert wird wie zuvor, halte ich auch nicht für ein Zeichen grundsätzlicher Besserung. Die Geschichte zeigt nur, dass die Kraft der Behörden nicht mehr reicht jeden, der mit den Zuständen in den Behörden nicht einverstanden ist, platt zu machen.
12 Oktober 2008 um 4:48 |
Hallo Herr Bloegi,
Ihr gestriger Kommentar zum lokal-hessischen Machtapparat Justiz erscheint mir angemessen. Wie erinnerlich wurde gegen Sie in Form eines dreifachen Rechtsbruchs, der damit begann, daß Sie von AG-Dir. Laudi „offiziell“ als „Zeuge“ geladen/befragt, faktisch aber schon wie´n “Angeklagter“ vorgeführt und insofern in eine „Falle“ gelockt wurden, vorgegangen … was ausweislich des kritisch-hermeneutisch zu lesenden unautorisierten Netzprotokolls ( http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_070725_ag_marburg.htm ), in dem mehrfach von „Falle“ die Rede ist, auch der Sie verurteilende RiAG Schulte wissen mußte …
Hingegen ist der prozessual-winkeladvokatische Trick, der in der nächstgelegenen hess. Unistadt im Gießener Genfeldzerstörer-Prozess beiden Angeklagten – und besonders Herrn Bergstedt von der „Projektwerkstatt“, der real einsitzen soll – die Möglichkeit der „Sprung“-Revision vorm OLG Frankfurt/Main durch ein besonders apartes Zusammenspiel von Staatsanwaltschaft und RiAG Dr. Oehm nahm, so juristisch „korrekt“ wie moralisch verwerflich (siehe auch http://de.indymedia.org/2008/10/228532.shtml : „rechtsbrüche“ [04.10.08] etc.)
mit freundlichem Gruß
Freddy Q.
3 Februar 2009 um 10:13 |
[...] Blöde Geschichten « Die deutsche Päpstin des Verbietens Fronten-Begradigung [...]
27 Mai 2009 um 7:34 |
Was schrieb der Berliner Tagesspiegel am 26.2.2009 über Lubomir Ivancik und den „hochrangigen“ Verfassungsschützer Peter Giebler?
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Rainer-Speer-Justizmarathon;art128,2738969
Es ist interessant, dass ein Mann mehrere „Unterlippen“ haben kann.
2 Juni 2009 um 11:45 |
Bei dem Verfassungsschützer [...] ist die mehrfache Lippe schon drin, er hat nachweislich auch eine behördenbekannte doppelte Zunge, wie kommt es,
dass er intern strafversetzt wurde, hm?