
(Zwei große Männer besichtigen eine Galerie kleinerer Männer. In der Mitte: Holger Gaßmann, damals Präsident des Landgerichts Marburg. Rechts: Dr. Christoph Ullrich, jetzt Präsident des Landgerichts Marburg. Im Hintergrund ein Flur des Landgerichts Marburg, in welchem Hans Goswin Stomps, ehemaliger Vizepräsident des Landgerichts Marburg, altertümliche Gefängnisgitter und -türen hat anbringen lassen. So entsteht der Eindruck, das Landgericht Marburg sei die offene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses, im welchem den Patienten Gelegenheit gegeben wird an der Gestaltung ihres Domizils mitzuwirken.)
Die Vorsitzende Dr. Rissing-van Saan und andere Richter des 2.Strafsenats des Bundesgerichtshofs haben die letzte Großtat des letzten Präsidenten des Landgerichts Marburg annulliert (Landgericht Marburg – Urteil vom 25. Januar 2008 – 6 Ks 4 Js 4330/07)
Holger Gaßmann und andere Richter der 6. Strafkammer, der SCHWURgerichtskammer, Inbegriff der Weisheit der Marburger Justiz, hatten festgestellt, das monatelange Krepieren eines hilflosen Kindes (Jacqueline) sei nicht durch Mord, sondern nur durch Totschlag verursacht worden.
Strafgesetzbuch § 211: Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Gaßmann und Co. haben das Mord-Merkmal „grausam“ nicht in Betracht gezogen. Revidiert wurde deren Urteil auf Antrag der Staatsanwältin Yvonne Vockert.
Die Formulierung des § 211 stammt übrigens von Roland Freisler. Nur das Strafmaß wurde nach 1945 geändert.
Dass Gaßmann kein großes Licht war, ist mehreren aufgefallen. Ein typischer Gaßmann-Text:
… mit Ihrer Eingabe wenden Sie sich gegen einen Beschluß vom 18. Juli 1997, der seit Jahren unanfechtbar ist. Ich sehe keinen Anlaß, mich zu dieser Entscheidung zu äußern. Insbesondere gibt sie keinen Anlaß zu dienstaufsichtlichem Eingreifen: Ihre Angriffe gegen die damals beteiligten Richter weise ich zurück. Es handelt sich dabei um Beleidigungen. Falls Sie diese wiederholen, werde ich zu prüfen haben, ob ich diese Beleidigungen der Staatsanwaltschaft Marburg zu strafrechtlicher Bewertung vorzulegen habe. Mit vorzüglicher Hochachtung Rechtsunterzeichnet Gaßmann Az.: E 3132 LG Ma-890, Schreiben vom 11.05.2007.
Es gehörte zu Gaßmanns kleinem Repertoire bei Kritik gleich mit Strafanzeigen zu drohen. Die Frage ist, weshalb Menschen wie Gaßmann Richter und sogar Gerichtspräsidenten werden.
Ebenfalls ist vielen aufgefallen, dass man richtiger Krimineller sein muss um es bei Juristen gut zu haben. Eine Geschichte aus den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, die meine Mutter immer noch mit Entsetzen erzählt, ist die vom Hänschen. Hänschen hat Menschen reihenweise umgebracht. Meine Mutter, die damals als sehr junge Anwältin noch nicht viele Mandate hatte, wurde regelmäßig von Hänschen ins Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit gerufen. Meine Mutter sagt, es sei immer sehr einfach gewesen Hänschen frei zu bekommen. Immer hatte die Polizei bei den Ermittlungen schrecklich geschlampt und immer kam meine Mutter, die auf diese Fehler hinwies, beim Untersuchungsrichter damit durch. Hänschen war somit wieder frei. Dann dauerte es nicht lange, bis er die nächsten paar Menschen ins Jenseits beförderte. Als meine Mutter zum dritten Mal zu Hänschen gerufen wurde, weigerte sie sich Hänschens Rufen zu folgen. Sie sagt, sie hätte nicht ertragen können am Tod unschuldiger Menschen mitschuldig zu werden, und nahm seitdem keine Strafmandate mehr an.
Gebräuchlich ist auch eine Methode, mit der sich Staatsanwälte Freunde machen. Dass gegen Staatsanwälte Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben werden, ist normal. Nur dürfen diese Beschwerden nicht zu häufig werden. Wenn eine ganze Phalanx von Strafverteidigern Front gegen einen Staatsanwalt macht, bekommt der Probleme. Er wird versetzt, seine Karriere knickt und so weiter. Kluge Staatsanwälte machen sich daher Freunde unter den Strafverteidigern, indem sie diese einige Fälle gewinnen lassen. Denn ein Rechtsanwalt braucht gewonnene Prozesse, sonst wird er nicht empfohlen; er bekommt keine neuen Mandanten und geht wirtschaftlich ein. Bei derartigen Freundschaftsdiensten ist den Staatsanwälten egal, ob sich dadurch ein paar Kriminelle mehr in der Bevölkerung austoben dürfen. Seinen Staatsanwalt, der für die Einstellung seines Verfahrens gesorgt hat, wird ein solcher Krimineller nicht angreifen.
Schlagworte: Bundesgerichtshof, Christoph Ullrich, Holger Gaßmann, Jacqueline, Landgericht Marburg, Mord, Staatsanwältin Vockert, Totschlag, Yvonne Vockert
3 September 2008 um 6:40 |
Apropos „Knick“, was ist eigentlich aus Franosch geworden?
3 September 2008 um 11:09 |
In D herrscht z.Z. eine Gewalteneinheitstyrannis = Realinexistenz von Volkshoheit und Gewaltentrennung. Ds Richter können deshalb kein grundgesetzgemäßes Recht sprechen, denn es ist denkgesetzwidrig, anzunehmen, die rechtsstaatsbegründenden, s. Art. 79(3) GG, Ver-fassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 1(2), 20(2) GG, als Voraussetzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Rechtsprechung ausbliebe. Was die exekutivbestellten Justizpersonen dafür halten, ist denknotwendig nichts anderes als die polizeiliche Ordnungsvorstellung der Gewalteneinheitstyrannis, da Justizminister als Nichtinhaber rechtsprechender Gewalt niemandem mehr Recht übertragen können, als sie selber haben, also gar keines.
3 September 2008 um 11:44 |
Ich habe einmal folgendes von einem Anwalt gehört: Zum Schutz meiner Mandanten bin ich auf das Wohlwollen der Richter angewiesen.
Mein angetragens Mandate war zu heiß, um es vor Gericht zu verteidigen. Das war in diesem Fall problemlos möglich, da es sich um eine Zivilsache handelte.
4 September 2008 um 9:34 |
an Tilman: „… was ist eigentlich aus Franosch geworden?“
Am 22.8.2008 tauchte er im Landgericht Marburg wieder auf. Wohin soll ein Staatsanwalt, der schon in Marburg ist, noch versetzt werden? Nach Limburg?
Überhaupt ist es eine Gemeinheit, mit Justizangehörigen, die in den Zentren unzumutbar sind, die Provinz zu malträtieren.
Die Hierarchie der Justiz-Standorte in Hessen ist ungefähr so:
1. Wahl: Frankfurt, Wiesbaden
2. Wahl: Darmstadt, Kassel
3. Wahl: Fulda , Hanau, Gießen, Marburg, Limburg
4. Wahl: wo es kein Landgericht gibt
4 September 2008 um 3:01 |
Generell sollte man das Beamtenrecht außer Kraft setzen, nur für die Polizei,Feuerwehr und sonstige Berufe mit Lebensgefahr eine Ausnahme festahlten, und dann die Damen und Herren im Rahmen der Arbeitnehmerrechte behandeln. Dann würden sich die Richter solchen Senf nicht erlauben, denn Hartz IV würde ihnen schon so was wie Moral beibringen, doch haben die überhaupt so was wie Grundwerte?
4 September 2008 um 5:30 |
… sehr schöne Analyse, Gassmann …. ich kann mich erinnern. Das Urteil des LG Marburg wurde von der Verteidigung im Fall Lea-Sophie in Schwerin ständig bemüht – doch die Schweriner Richter, auch nicht gerade helle, haben das Mordmerkmal „grausam“ erkannt.
4 September 2008 um 5:46 |
Ein paar Links zum Tod eines Kindes in Schwerin (Lea-Sophie),
das auf ähnliche Weise umkam wie das Kind in Bromskirchen (Jacqueline).
http://www1.ndr.de/nachrichten/dossiers/leasophie/leasophie116.html
http://www.verbaende.com/News.php4?m=54778
http://www1.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/schwerin48.html
http://www1.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/schwerin70.html
Meines Erachtens hätten die RichterInnen des Bundesgerichtshofs das Marburger Urteil bestehen lassen, wenn es nicht so viele Meldungen über vernachlässigte und verhungerte Kinder gegeben hätte.
27 März 2009 um 3:27 |
http://www.bild.de/BILD/regional/frankfurt/dpa/2009/03/27/lebenslang-fuer-eltern-von-verhungerter-jacqueline.html
Der Fall gilt als großer Erfolg der Staatsanwältin Yvonne Vockert, weil sie die Revision beim BGH durchgesetzt hat.
6 November 2009 um 5:30 |
fr-online 05.11.09
Eine schwere Blamage für das Landgericht Marburg. Es ging darum, ob Jacqueline ermordet wurde, was Gaßmann und seine Kollegen bestritten hatten. Nebenbei will ich darauf aufmerksam machen, dass das Bild mit den Landgerichtspräsidenten Gaßmann und Dr.Ullrich ganz oben im Posting verschwunden ist.