Die deutsche Päpstin des Verbietens

By bloegi

Mit welcher Frau wären Sie lieber bekannt?
Mit der?

Oder lieber mit der?

Die zweite ist Vorsitzende der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln und heißt Margarete („Edelstein“) Reske.

Spezialisierte Gerichte für das Verbieten von Äußerungen

Zwei Zivilkammern von Landgerichten, die hauptsächlich Äußerungen verbieten, waren bisher in Deutschland berühmt. Die 27. Kammer des Vorsitzenden Michael Mauck im Landgericht Berlin und die 24. des Vorsitzenden Andreas Buske im Landgericht Hamburg. Buske hat beispielsweise verboten zu behaupten, der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hätte sich die Haare gefärbt. Doch zuletzt erwarb die 28. Kammer der Vorsitzenden Reske im Landgericht Köln den größten Ruhm.

Leute, die Äußerungen im Internet verbieten lassen wollen, können sich ihr Gericht aussuchen. Deshalb kann sich Edelstein Reske zunehmender Kundschaft erfreuen. Das bekam jetzt auch Rainer Hoffmann zu spüren.

Hoffmann hatte zwei Sendungen des Fernseh-Kanals n-tv (gehört RTL, CNN und Time Warner) gesehen und fand diese grob falsch: eine am 2.7.2007, die andere am 26.1.2008. Um eines sofort klar zu stellen: Es handelt sich nicht nur um Hoffmanns Empfinden. Die Sendungen SIND grob falsch. In ihnen geht es um so genannte Solarthermieanlagen. In den Sendungen wird behauptet, derartige Anlagen könnten nennenswert zur Raum-Heizung beitragen und 60% Energie sparen. Eine der Sendungen heißt dann auch „Welt der Wunder“. Hoffmann nahm diese Sendungen auf, zerschnitt sie, versah die Schnipsel mit Kommentaren so, dass jedem klar wird, an welcher Stelle gelogen wird, setzte die Schnipsel zusammen und lud seine Produkte zu Youtube hoch. Hoffmanns Kritik ist gesellschaftlich wichtig, weil seit einiger Zeit großer Druck auf Leute ausgeübt wird, sie sollten die überteuren, aber wenig wirksamen Solarthermieanlagen kaufen. Es hängt viel Geld dran.

Der Sender n-tv verklagte Hoffmann wegen Verletzung des Urheberrechts nach § 97 und suchte sich dafür Richterin Reske aus. Die Klage selbst ist meines Erachtens verlogen. Die n-tv-Filmchen sind elende Massenware vom Typ Strahl-aus-und-schmeiß-weg: „Welt der Wunder“. Ihnen fehlt die „gestalterische Höhe“, ohne die § 97 UrhG nicht anwendbar ist. In Wahrheit wollen die Verantwortlichen von n-tv sich bei Hoffmann rächen, weil er sie vorgeführt hat (28 O 103/08 LG Köln).

Hoffmann pocht seinerseits auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Er verweist auf § 51 UrhG, das Recht zu zitieren. Wie soll man die Unwahrheit gewisser Medienberichte beweisen, wenn nicht durch Zitate?

Reske hat am 28.8.2008 zu verstehen gegeben, dass sie einzig § 97 UrhG anwenden und sich um § 51 und die freie Meinungsäußerung nicht scheren will. Es ist zudem zu vermuten, dass sie als Juristin ebenso wie ihre Beisitzer die einfachsten naturwissenschaftlichen Gesetze nicht versteht und somit völlig inkompetent ist.

Wir müssen das Urteil noch abwarten. Ich allerdings habe wenig Zweifel am Resultat. Reskes und Buskes gab es schon immer.

Schaufenster-Urteile

Reske ist aus einem anderen Grund interessant. Sie hat Klagen von Lehrerinnen abgewiesen, die dem Internetportal www.spickmich.de die Benotung von Lehrern durch Schüler verbieten wollten, und ist so populär geworden.

Im Bereich der Berufsausübung muss sich jeder der Kritik stellen,

meinte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Die Vorgehensweise ist ähnlich wie die im Bundesgerichtshof und im Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rechte armer Bürgen gestärkt.

Wenn man Medienberichte glaubt, ist unsere Justiz ständig damit beschäftigt die Rechte armer und schwacher Menschen zu stärken. Nur die zehntausenden Armen und Schwachen, die alljährlich versuchen ihre Rechte vom Bundesverfarcungsgericht gestärkt zu bekommen, wundern sich, warum das just bei ihnen nicht klappt.

Den Satz „Im Bereich der Berufsausübung muss sich jeder der Kritik stellen“ hätte Reske auch im Rechtsstreit n-tv ./. Hoffmann rezitieren können und müssen. Der Unterschied zwischen den Spickmich-Machern und Hoffmann besteht in der enormen medialen Aufmerksamkeit, die die Spickmich-Macher bekommen haben. Die Spickmich-Klagen waren darum geeignet für Schaufenster-Urteile, während die Justiz bei Hoffmann standardisiert vorgehen kann.

Ulrich Brosa

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19 Antworten zu „Die deutsche Päpstin des Verbietens“

  1. Rolf Schälike sagt:

    Es gibt noch eine andere Päpstin des Verbietens: Die Vorsitzende Richterin beim Oberlandesgericht Hamburg: Frau Dr. Marion Raben.
    Auch sie hat einige positive populäre Urteile gefällt, d.h. den Berufungen stattgegeben. So im Contegan-Prozess- der Film wurde zugelassen – und beim Mörder Körppen. Man darf ihn beim Namen im Zusammenhang mit seiner Tat nennen. Die entsprechenden Buske-Urteile wurden gekippt.

    Im Fall Gysi hat sie dem von Buske abgelehnten Antrag auf Erlass ener Einstweiligen Verfügung stattgegeben. Das war vor kurzem.

    Auch das gibt es.

    In der Rgel werden alle Buske-Urteile bestätigt.

  2. Olgunbay sagt:

    Ich nehme lieber die obere Dame. Ulrike Meinhoff :-)
    Als D-TR weiß man das :-)

    Zu dem Prozess:
    Diese Frau Reske ist unglaublich!

    Als Prozessbeobachter kommt man nur zu einem Schluss!
    Das Urteil steht schon fest.
    „R H“ könnte vorlegen was er wollte!

    Übel war schon der Versuch Herrn „R H“ einen Vergleich anzubieten ohne überhaupt zu sagen was er vergleichen solle!
    Auf Nachfragen seines Rechtsanwalt stellte sich heraus das er eine Unterlassung anerkennen soll und dann nur noch über die Kosten entschieden wird.

    Natürlich haben das R H und sein Rechtsanwalt nicht akzeptiert!

    Das ist auch gut so, denn hier steht die Meinungsfreiheit auf dem Spiel!
    Wichtig, R H würde man somit verbieten seine Recherchen mit Beweisen zu belegen!

    Ein Urteil wird Frau Reske begründen müssen!

    Ich bin sehr gespannt!

  3. freddy sagt:

    Hier in Linz (Donau) wird nicht zwischen Pest & Cholera gewählt, weshalb Freddy auch gleich seinen gmx-account löschen will, Gruß;-) F.Q.

  4. bloegi sagt:

    Ich habe diesen Artikel mit folgendem Aufreißer angekündigt:

    um endlich der ganz großen Klickraten teilhaftig zu werden
    habe ich mich entschlossen auf dem Internet-Partner-Markt
    mitzumischen.

    http://bloegi.wordpress.com/2008/08/28/die-deutsche-papstin-des-verbietens/

    „Die deutsche Päpstin des Verbietens“
    Wer denkt da nicht an ungestilltes Verlangen,
    die Verliese des Vatikans, Fesselungen,
    neunschwänzige Katzen und spitzige Folterzangen?

    Der Schriftsatz beginnt mit einer kleinen Galerie
    begehrenswerter Frauen. Wer den Namen
    der scharfen Frau on Top nennen kann,
    dem schicke ich ihre Adresse.

    Olgunbay („geheimer Herr“) hat wie die anderen Gewinner des kleinen Preisausschreibens den Preis bereits erhalten. Die Adresse der schönen Frau ganz oben ist:

    Friedhof Berlin-Mariendorf
    http://www.kopfsplitter.de/Fund_7.htm

    Es ist aber nicht ganz klar, ob sie dort vollständig anwesend ist
    http://www.bettinaroehl.de/Ulrike_Meinhof/Meinhof-Gehirn/body_meinhof-gehirn.html

  5. Tilman sagt:

    off-topic:
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/09/01/beobachten-melden/

    (Mich wundert gar nicht, dass sowas in Hessen statt findet)

  6. Vogtraider sagt:

    @Tilman: Stimmt, One and only Scheibelhuber ist wieder aktiv und glänzt in der Öffentlichkeit :

    Wiesbaden/Altenstadt. – Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber hat heute gemeinsam mit Bürgermeister Norbert Syguda in einer Feierstunde vier neuen Freiwilligen Polizeihelferinnen und-helfern die Dienstausweise überreicht. Nach Beendigung ihrer Ausbildung, die sie im Juni diesen Jahres begonnen hatten, werden die Polizeihelferinnen und -helfer nun künftig unter dem Motto „Präsenz zeigen-Beobachten-Melden“ auf den Straßen und Plätzen in Altenstadt anzutreffen sein.

    Sie werden als „Nachbarn in Uniform“ künftig vor allem im Bereich des Bahnhofs, der Limesschule, dem Industriegebiet Waldsiedlung sowie in verschiedenen Wohngebieten, unter ihnen auch die Stadtteile Oberau und Höchst, ihren Dienst versehen. Besonderes Augenmerk bei den Streifengängen gilt der Verhinderung von Sachbeschädigungen. „Die Polizeihelfer sind zusätzliche Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Sie helfen durch ihre Präsenz, Tatangelegenheiten zu reduzieren und dadurch die objektive Sicherheit zu erhöhen. Die Präsenz erhöht jedoch auch das subjektive Sicherheitsgefühl, insbesondere der älteren Mitbürger, wie eine Studie zum Freiwilligen Polizeidienst belegt“, so die Staatssekretärin.

    Bei den ehrenamtlichen Sicherheitskräften, die in Altenstadt ihren Dienst aufnehmen, handelt es sich um drei Polizeihelferinnen und einen Polizeihelfer im Alter von 39 bis 59 Jahren. „Für Ihre Bereitschaft, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen und sich aktiv für die Sicherheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger einzusetzen, gebührt Ihnen Dank und Anerkennung“, bedankten sich Staatssekretärin Oda Scheibelhuber und Bürgermeister Syguda bei den Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfern und wünschten ihnen für ihren Dienst viel Erfolg.

    http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?rid=HMdI_15/HMdI_Internet/nav/b92/b92709a2-f163-a401-e76c-d1505eb31b65,90c63c2f-4ab0-c112-6684-144e9169fccd,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=90c63c2f-4ab0-c112-6684-144e9169fccd%26overview=true.htm&uid=b92709a2-f163-a401-e76c-d1505eb31b65

  7. Ulrich Brosa sagt:

    Hier noch die Stellungnahme eines Bildhauers zum Selbstmord der Frau Meinhof in Stammheim:

    Ulrike M. sieht
    die Aussichtslosigkeit
    ihrer Lage ein …

    (Auf den blauen Text klicken um die Skulptur zu sehen!)

  8. Raucherschreck sagt:

    Wo ist denn Ulla? Ohne Ulla, den Gesundheits-Schreck ist das doch das reinste Mädchenpensionat! Ulla signiert tatsächlich Autogrammkarten, denn der ist nix peinlich. Völlig tabulos. Doch, ein Tabu hat sie: den Nichtraucherschutz. Deshalb signiert sie keine T-Shirts vom Nichtraucherbund und schreibt für ihn auch keine Widmung. Und wie die schweigen kann, wenn einer sie nach den kürzlich in Berlin von der Ministerkonferenz erneut durchgekauten Gesetzen zum Schutz vor dem Passivrauchen fragt.
    Da standen wir, ein paar Leute von verschiedenen Nichtraucher-Initiativen unter Leitung von Volksheld und Bezirksamtsleiter Johannes Spatz, belangt wegen angeblicher Polizistenbeleidigung, am 5.9. ab 9,30 Uhr vor der Landesvertretung von Schleswig-Holstein, In den Ministergärten Nr. 8 und sahen ein paar Stunden lang zu, wie ganze LKW-Karavanen vor diesem Bonzenbunker parkten und einen Metallsarg nach dem anderen hineinkarrten, garantiert gefüllt mit exquisiten Fressalien, während sich diverse Bodyguards und Wichtigtuer draußen demonstrativ ausquarzten. In der anschließenden Pressekonferenz ward von den Teilnehmern denn auch nicht mal ein Verdauungegeräusch zu Gehör gebracht.
    Schön: Doof stellen gehört bei Politikern bekanntlich zur Taktik, und wenn sie dabei übertreiben, schadet das nichts, denn die Regierungsparteien koalieren bei Wähler-Abscheu ja bekanntlich zu einem ekligen Klumpen.
    Der Trick mit dem Gesetz zum Schmutz für Nichtraucher ging zum Beispiel so: Die erste Fassung dieses Werks bestand aus sogenannten „Empfehlungen“, und die stammten von: richtig. Von der TABAK-INDUSTRIE. Da haben die bloß noch unterschrieben. Kernstück dieser Empfehlung war, sich in erster Linie auf das Rauchverbot in Blökbuden, also in Eckkneipen zu konzentrieren. Denn da erwartete man den größten Widerstand. Und der kam ja dann auch prompt. Ausgewalzt von Schlagzeilen der Bullewort-Presse (Boulevard-). Das gipfelte in der erfolgreichen Klage einer Kneipenwirtin, und nun darf also in Blökbuden wieder gequarzt werden. Aber wen interessiert`s? Den, der in seiner Wohnung weder Fenster, geschweige denn Balkontür aufmachen kann, weil er unter sich einen gesetzlich geschützten Tabak-Junkie als Nachbarn hat?? Da sieht das Gesetz zum Schmutz für Nichtraucher nämlich überhaupt nichts vor, und so ein Fall liegt allein im Ermessen des Gerichts. Man kann sich denken, was das bedeutet: Teure Gutachten zur Luftqualität brauchen nicht anerkannt zu werden, bei Umzug (auch teuer und lästig) kann man vom Regen in die Traufe kommen.
    In Berlin gibt es sogenannte „Umwelt-Zonen“. Da dürfen nur schadstoffarme Autos fahren, aber weiterhin viel schadstoffreichere Raucher wohnen!!! Wo bleibt die Zigarette, die den Mief grötenteils im Raucher lässt, statt damit die Umwelt einzusauen? Die gibt es nämlich schon längst. Solche Dinger sind wiederverwendbar und wären sogar billiger, aber sie kommen nicht auf den Markt, weil die Tabak-Industrie um Ihr Image fürchtet. Welches Image?? Aber wie gesagt, hier fehlt ein Bild von Ulla, von der sich mittlerweile wohl jeder ein Bild gemacht hat…

  9. Rainer Hoffmann sagt:

    Nachfolgend der Link mit dem Urteil zu meinem Obigen Fall:
    http://www.solarresearch.org/LGKoeln_20080917_NTV_28_O_103_08.pdf

    Frau Reske hat wiedermal Ihre eigene Sichtweise in Ihr Urteil geschrieben, unter Vermeidung der Berücksichtigung von Grundrechten und auch unter Vermeidung höchstrichterlicher BGH-Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 12.03.2000, Kalkhofe-Urteil).

    Sie leugnet in rechtsbeugerischer und krimineller Art und Weise in Ihrem Urteil vom 17.09.2008 meine kritische Auseinandersetzung mit den N-TV-Sendungen auf meiner Webseite…

  10. Ulrich Brosa sagt:

    Rainer Hoffmann kann nicht verstehen, warum Reske, Kozina und Büch nicht das BGH-Urteil vom 12.3.2003 (I ZR 282/97)
    http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5744.htm
    http://bonnanwalt.de/entscheidungen/BGHIZR282-97.html
    zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht haben. Ich kann es auch nicht verstehen und finde es sogar skandalös. Reske et al. hätten Hoffmanns Analyse der n-tv-Filmchen ihrerseits analysieren müssen.

    Weitere Links zur Kritik an Richterin Reske und ihren Kammer-aden:
    http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080716_lg_kln.htm
    http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080507_lg_kln.htm#Tobias_Huch_vs._Marcel_Bartels
    http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080109_lg_koeln.htm#Lehrerinnen_vs._spickmich
    http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080706_13_lg_kln.htm
    http://www.buskeismus.de/lgkln_zk_28.html

  11. mein-parteibuch.com » Kölner Zensurgericht im Licht der Öffentlichkeit sagt:

    [...] Weblog Blöde Geschichten gab es kürzlich einen kurzen Artikel mit Titel “Die deutsche Päpstin des Verbietens”. Dort wurde mit einem Link darauf hingewiesen, dass die “Vorsitzende der 28. Zivilkammer des [...]

  12. freddy sagt:

    Hallo

    mit Invektiven wie „rechtsbeugerisch & kriminell“ zur Kennzeichnung deutsch-berufsrichterlichen Urteilens tät ich vorsichtig/er umgehn…tut´s rechtsbrüchig (K.A. Schachtschneider) nicht auch ? Weiters versteh ich nicht, warum Sie, wenn die doch nix bewirken, Advokaten beschäftigen …

    Gruß Freddy

  13. bloegi sagt:

    Schwuler Links-Jurist, früher Personenschützer bei der Stasi lässt per einstweiliger Verfügung deutsche Wikipedia verbieten
    http://www.wikipedia.de/

    In die USA reicht der Arm der deutschen Justiz nicht. Das ist die verbotene Seite:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Lutz_Heilmann

  14. Erwin Thierfelder sagt:

    Die wiedergegebenen Eindrücke betreffend dienstlichen Verhaltens der Richterin Frau Reske kann ich aus jüngster Eigenerfahrung nur bestätigen. (LG Köln 28 O 817/08, EV v. 05.12.2008 + PKH Abweisung v. 13.03.2009)

    [...]

    Kritik am Vorsitzenden eines sogen. „Tierschutzverein“ (steuerlich erhblich als gemeinnützig subventioniert und kommunal beträchlich bezuschusst) wegen dessen merkwürdigen „Werbemassnahmen“ in seinem vereinseigenen Tierheim [...]

  15. bloegi sagt:

    Ich bitte ‘Erwin Thierfelder’ um Entschuldigung für die Zensur. Er möge ein eigenes Blog eröffnen und dort nicht nur Beschuldigungen erheben, sondern auch Beweise vorlegen.

    Rainer Hoffmann beispielsweise zeigt in seiner Domain solarkritik.de Beweise dafür vor, dass er beim Kauf einer thermischen Solaranlage tatsächlich betrogen worden ist und dass derartige Betrügereien andauern. Er hat mir außerdem etliche gegen ihn gerichtete Schriftsätze und Urteile gezeigt, so dass ich weiß, an seinem Anliegen ist was dran.

    Ähnlich ist es mit dem Maler Tom Sack, den die Staatsanwaltschaft Bückeburg beharkt. Sack zeigt in seiner Domain Dokumente, Schriftsätze, Berichte anderer und Videos, die über eine Eigendarstellung weit hinausgehen.

  16. Erwin Thierfelder sagt:

    Lieber Bloegi, in den Domains solarkritik.de und Tom Sack geht es aber nicht um das hiesige Thema: Die Päpstin des Verbietens.

    In einem eigens von mir zu eröffnenden Blog könnte es ebenfalls nicht um „Die Päpstin des Verbietens“ gehen, denn dieses Thema (Reske, Büch u.a.) ist ja hier schon (gfls. etwa sogar urheberrechtlich oder dem Urheberrecht zumindest nicht unähnlich?????) besetzt.

    Andererseits ist es hier im Zuge der Kommentarleiste wohl kaum möglich, die Handakte des angezogen (neuerlichen Reske Fall) Eilverfahrens (summarisch) 28 O 817/08 LG Köln einzufügen oder wiedergebend darzustellen.

    Letztlich fehlt es hier in der Kommentarleiste, wie es etwa bei originärem E-Mail Versand der Fall ist, Anhänge in Grafikformaten (.pdf, png, jepg pp.) beizustellen.

    Im Übrigen ist eine Verlinkung insofern nicht möglich, wie das LG Köln sich sicherlich tunlichst hüten wird aus sicherlich gesehenen triftigen Eigeninteressen, die Sache 28 O 817/08 selbst veröffentlichend ins Internet einzustellen. So dass also eine Verlinkung mit der hiesigen Kommentarleiste nicht möglich ist.

    Leider fehlt mir eine konkrete postalische Zustelladresse für den hiesigen Domainbetreiber. So das es nicht möglich ist, postalisch eine Kopie der kompletten Handakte einzusenden.

    Eine eigene HP ist mir aus Kostengründen (einschliesslich erforderlicher Erweiterung Hard- und Software mässig des verfügbaren derzeitigen Anlagen Umfangs) als Kleinrenter am Rand der Grundsicherung nicht möglich.

    Ich bitte um Vergebung wenn ich unangenehmer weise versehentlich versucht haben sollte, dem hiesigen Blogbetreiberin mit einem (weiteren) eigenen Fall der „Päpstin des Verbietens“ ins Handwerk zu pfuschen.

    Leider ging ich davon aus es gehe hier prioritär um die auch m.E. nach rechtsstaatlich sehr bedenklichen Dienstverhalten der fraglichen Kammerrichter (also Verteidigung demokratischer Rechtsstaatlichkeit und der elementaren Verfahrensgrundrechte) und nicht etwa um eher Selbstdarstellung der Autorenschaft der Themeneröffner. Ich bitte um Vergebung wenn ich (frei von Bösgläubigkeit) mir da nunmehr doch nicht mehr ganz so sicher bin wie zuvor.

  17. Ulrich Brosa sagt:

    Im Streit um das Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de hat der Bundesgerichtshof (BGH) die freie Meinungsäußerung im Internet gestärkt. Der BGH wies die Revision einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers zurück. Die Pädagogin war von Schülern in dem Internetportal mit der Note 4,3 im Unterrichtsfach Deutsch bewertet worden.

    STERN 23.6.2009
    Link zur Pressemitteilung des BGH mit Aktenzeichen und kurzer Begründung des Urteils

    Dass Gerda Müller, die vorsitzende Richterin des BGH-Senats, und ihre Mannen die freie Meinungsäußerung gestärkt haben, zweifle ich an. Das Urteil war ein politisches. Bei dem Medieninteresse hätten hunderttausende SchülerInnen aufgejault und sich in JustizgegnerInnen verwandelt, wenn das Urteil anders ausgefallen wäre. Ich bin gegen anonyme Bewertungen wie auf spickmich.de.

  18. LeserIn sagt:

    Tagesspiegel 06.08.09

    Die Kampagne „Stoppt Ramelow“ der Jungen Union Thüringen ist per Gerichtsentscheid in weiten Teilen verboten worden. Das Landgericht Berlin entschied am Mittwoch auf Antrag des Linkspartei-Politikers, dass der CDU-Nachwuchs nicht mehr verbreiten darf, Bodo Ramelow habe behauptet, die DDR sei kein Unrechtsstaat gewesen. … Ramelows Anwalt Johannes Eisenberg teilte weiter mit, die JU dürfe auch nicht mehr erklären, Ramelow wolle die DDR-Bezirke in Thüringen wieder einführen und die Gymnasien abschaffen. Andernfalls drohe ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro (Az.: 27.0.768/09).

    Wie an dem Aktenzeichen erkennbar ist, hat die 27.Kammer des Landgerichts Berlin (Vorsitzender Mauck) dieses Urteil gefällt.

    So seltsam es vielen erscheinen mag, gelten sowohl Mauck in Berlin als auch Buske in Hamburg bei den Rechten als linke Richter. Gegen Buske hat unlängst die rechte Presse (z.B. die FAZ) eine Kampagne angeleiert. Wer Buske und Mauck verstehen will, sollte von Heinrich Böll: Die verlorene Ehre der Katharina Blum lesen.

    Traditionsgemäß sind die Rechten mit ihren Methoden nicht nur nicht fein, sondern regelrecht abgefeimt:

    Der Jungen Union Thüringen fehlt es nicht an Wahlkampfeifer. Das zeigte ein bei »Wikileaks« aufgetauchtes internes Schreiben ihres Landesvorsitzenden Mario Voigt, der darin die Junge Union auf eine geradezu konspirative Strategie einschwor. Im Rahmen der Kampagne »Stoppt Ramelow«, die sich gegen den Spitzenkandidaten der Partei »Die Linke«, Bodo Ramelow, richtet, sollten Mitglieder der JU dessen Veranstaltungen »begleiten« und dort über seine »politischen Ziele aufklären«. Dabei sollten die Mitglieder der Jungen Union allerdings »in zivil« auftreten. Mit dieser Form, Rabatz zu machen (»kontrastierende Werbung«), solle »primär nicht die CDU in Verbindung gebracht werden«.

    Jungle World 06.08.09

    Das die JU-ler bei Veranstaltungen der Linken Rabatz machen wollen, ist verständlich. Dass der Rabatz aber nicht mit der CDU in Verbindung gebracht werden soll, ist hinterfotzig.

  19. bloegi sagt:

    Bundesgerichtshof hebt Entscheidung der Hamburger Zensurgerichte auf:

    Im Streit um einen ironischen Werbespot hat sich die Tageszeitung „taz“ gegen die „Bild“-Zeitung beim Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt. [...]

    Der mit dem „First Steps Award“ für den besten Werbefilm des Jahres ausgezeichnete „taz“-Kinospot von 2005, der einen „Bild“-Leser als Proleten in Jogginghose und Unterhemd darstellt, enthält nach einem Urteil vom Donnerstag keine unzulässige Herabwürdigung des Boulevardblattes und ist damit von der Meinungsfreiheit gedeckt.

    Das Karlsruher Gericht hob damit in letzter Instanz ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg auf, das den 70-Sekunden-Film untersagt hatte [...]

    Spiegel 1.10.2009

    Aktenzeichen I ZR 134/07
    Man wird das Urteil von der Website des Bundesgerichtshofs bekommen können, wenn man auf
    http://www.bundesgerichtshof.de/
    „Entscheidungen“ anklickt und dann in die Maske links das Aktenzeichen eintippt.

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