
Die folgende Meldung, die wir einem Provinzblatt verdanken, der Saarbrücker Zeitung vom 28./29.6.2008, ist wert im ewigen Gedächtnis des Internet bewahrt zu werden:
Lebach. Neun Soldaten der … Graf-Haeseler-Kaserne sehen Anzeigen wegen versuchter Gefangenenbefreiung … entgegen. Nach dem Fußballspiel am Mittwoch gegen 23 Uhr hatte einer aus der Gruppe der Soldaten einen Mann in Lebach mit einer Flasche attackiert. Sechs Polizisten kamen zum Tatort und wollten den Täter festnehmen. Das versuchten seine Kameraden zu verhindern. Als die Beamten Pfefferspray eingesetzt und den Täter in den Streifenwagen gesetzt hatten, warf ein weiterer junger Mann aus der Gruppe einen Stein auf den Polizeiwagen. Ein Seitenfenster zerbrach. Daraufhin flüchteten die Kameraden ….
Jeder Mensch, der sich lieber mit Wissenschaft und Kunst befasst, seufzt glücklich, wenn gewalttätige Insassen diverser Behörden sich gegenseitig beharken und ihm so ein paar Stunden Frieden schenken. Normal ist eher Folgendes:
Polizeiwagen rast in Menschengruppe
Bei einem Blaulichteinsatz in der Kölner Innenstadt ist ein Polizeiwagen in eine Fußgängergruppe gerast. Fünf Menschen wurden verletzt, zwei davon schwer …
Die Meldung aus Lebach ist wirklich sehr ungewöhnlich. Wahrscheinlich wussten die Polizeibeamten, als sie gerufen wurden, nicht, dass sie mit Bundeswehr-Soldaten zu tun haben würden. Wahrscheinlich haben sie geglaubt, Fremde, sagen wir: aus der Türkei, hätten einen Einheimischen angegriffen.
Normalerweise protegieren die Insassen verschiedener Behörden sich gegenseitig. Richter beispielsweise wissen, dass ihre Urteile das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind, wenn nicht daraufhin irgendwelche Polizisten mit Knüppeln, Pfefferspray und Pistolen angerückt kommen. Zur Belohnung dürfen Polizisten nichtbeamtete BürgerInnen nach Lust und Laune verprügeln und vor Gericht hemmungslos lügen. Ein aktueller Fall aus Marburg wird hier bald vorgetragen - mit komplettem Urteil.
Ulrich Brosa
Schlagworte: Bundeswehr, Fallschirmjäger. General Günzel, Graf-Haeseler-Kaserne, Köln, Lebach, Polizeibeamte, Polizeiwagen, Pumakompanie, Saarland
13 Juli 2008 um 1:04 Uhr vormittags
Auch bei Behörden gibt es ab und zu schwarze Schafe … leider … leider
13 Juli 2008 um 11:22 Uhr vormittags
Also mit dem Polizeiwagen gibt es widersprüchliche Aussagen. Ich habe gelesen das die Ampel rot war, als der weiße Kleintransporter abiegen wollte. Aber auch wenn es so sein soll, muss man den Einsatzwagen zumindesten hören. Ich kann hier keine Aktion erkennen, die der Polizei ein Fehlverhalten zuschreibt. Denn diese war ebenfalls zu einem wichtigen Einsatz unterwegs.
13 Juli 2008 um 8:24 Uhr nachmittags
Die Polizisten haben höchstwahrscheinlich § 35 StVO Abs.8 missachtet.
Maßgeblich für Sonderrechtsfahrzeuge ist § 35 StVO und darin besonders die Absätze 1 und 8:
Wenn also ein Polizeibeamter nach Hause rast, weil ihn jemand angerufen hat, seine Frau habe gerade ein Techtelmechtel, ist das durch §35 StVO nicht gedeckt, weil die Durchsetzung ehelicher Treue keine hoheitliche Aufgabe ist. Auch wenn Roland Koch nachts nach Hause düst, kann er sich auf §35 nicht berufen.
Also auch bei einer dringenden hoheitlichen Aufgabe dürfen Polizisten nicht mit Karacho über die Kreuzung donnern.
Gesündigt wird oft beim § 38 StVO
Wenn die Polizei die Vorfahrt beansprucht, muss sie Blaulicht UND Einsatzhorn einschalten.
13 Juli 2008 um 10:27 Uhr nachmittags
Ja das stimmt. Fakt ist aber “war der Streifenwagen auf dem Weg zum Tatort einer SCHLÄGEREI. Als er mit EINGESCHALTETER Sirene über eine Kreuzung fuhr, musste er dort einem Lieferwagen ausweichen.
Natürlich muss die Polizei nicht nur Stur drauf los fahren, ohne Rücksicht auf Verluste “Nach Aussage des Polizeisprechers prüft die Staatsanwaltschaft, ob der Fahrer des Polizeiautos mit angemessener Geschwindigkeit in die Kreuzung eingebogen ist.”
$ 38 StVO ist also angewandt
15 Juli 2008 um 8:30 Uhr nachmittags
General Günzel wurde in der Fallschirmjäger-Kaserne Lebach erzogen: