Das Hohe Ansehen der Justiz

By bloegi

Rainer Hoffmann hat einen Justiz-Klassiker ausgegraben und nervt damit den niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann von der CDU.

Eine Frau hatte den Eindruck gewonnen, dass im Amtsgericht Soltau etwas schief gelaufen war, und wollte sich durch Akteneinsicht Gewissheit verschaffen. Amtsgerichtsdirektor Sigmar Rundt verweigerte der Frau die Akteneinsicht und rastete aus:

Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem Hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als Ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.

Ein deutlicheres Geständnis hätte er kaum ablegen können.

Die Öffentlichkeit hat kein Interesse an einem Hohen Ansehen der Justiz. Die Öffentlichkeit hat Interesse an der Wahrheit. Aber für Rundt ist das Ansehen der Justiz lebenswichtig. Sobald es futsch ist, muss er sich einen anderen Job suchen, z.B. als Bereitschaftspolizist mit Gummiknüppel.

Hier ist der Link zum Originaldokument und zur komischen Korrespondenz zwischen Hoffmann und Busemanns Büro.

Ulrich Brosa

Schlagworte: , , , , , , , ,

5 Antworten zu „Das Hohe Ansehen der Justiz“

  1. Rainer Hoffmann sagt:

    Ich habe die Fragestellung auch an die am 11.06. und 12.06.2008 staffindenden Justizministerkonferenz nach Celle gefaxt, man schaue hier:
    http://www.solarresearch.org/Fax_JustizminKonferenz20080610_AGSoltau.pdf

  2. xxlkillababe sagt:

    Ich glaube fast so langsam werden die Leute wach in Deutschland und durchschauen was hier im Moment abgeht. Wenn jetzt die US Strategen ihre gigantischen Schulden nicht mehr auf Europa abwälzen können, weil die pfiffigen privaten US Finanz- Joungleure das über Suprime längst erledigt haben gibt das ein großes Loch in das alle fallen. Da ist die Wahrung des Scheins in Deutschland besonders wichtig und jede Frage unangenehm die der Wahrheitsfindung dient. Wer bitte in Deutschland kann mit den Begriff „Gerechtigkeit“ noch irgend was anfangen.

  3. Harry Sky sagt:

    Diese Fälle beginnen meist schon beim Staatsanwalt. Nach herrschender Rechtsauffassung kann Mobbing per Strafanzeige geahndet werden. In der Realität sieht das leider anders aus.
    meist verweigern die Staatsanwälte die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens. Es dauer oft Jahre bis man den Stand überhaupt erreicht hat.
    Meist werden auch die Ermittlungen in Rechtsfällen, die der Bürger gegen Behörden anstrebt, mit Nachlässigkeit und Fehlern geführt.
    Auf der Internetseite http://www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.de versuchen wir eine Plattform für alle Bürgerechtler zu schaffen, um auf ihre Belange aufmerksam zu machen.
    Wir lagen Euch dazu ein und macht doch einfach bitte mit, nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Im Moent geht es primär um Mobbing, Gerichte -Arbeitsgerichte- und Hartz IV.

  4. Arndt Schmelzer sagt:

    In der Tat, nicht an einer berufsgruppenspezifischen Ideologie, die mit Legenden von Heiligen (dem Bild der sogenannten „Richterpersönlichkeit“) sowie mit der „Ehre der Altäre“ (dem „Ansehen der Justiz“) operiert, ist dem Publikum gelegen, sondern an Aufklärung und Wahrheit. Und zwar: Ungeschminkt.

    Daß die im Hinblick auf Herrn Hoffmanns Initiative bis jetzt vorliegenden offiziellen Reaktionen irgendetwas „zur Wahrheitsfindung“ beitragen würden, war und ist vorliegender Erfahrung nach nicht zu erwarten. Abwiegelungsschreiben in der Art des von Minister B. „gebetenen“ Dr. R. sind Behörden- und Justizgeschädigten zur Genüge bekannt.

  5. otti sagt:

    Hohes Haus und Hohes Ansehen?! Ho, ho, ho.

Eine Antwort schreiben