Wie ein Dschihadist im Paradies

By bloegi

Der Richter Dr. Carsten Paul im Landgericht Marburg hat den blinden Rentner Lubomir Ivancik am 9.5.2008 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu 40 Tagessätzen a 25 Euro verurteilt. Lubo soll zwei Drittel der Verfahrenskosten bezahlen. Der Richter Edgar Krug im Amtsgericht Marburg hatte Lubo in erster Instanz zu 60 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt. Paul begründete die Minderung der Strafe mit Lubos verminderter Schuldfähigkeit (2 Ns 4 Js 13184/06).

Ich habe Paul mit Interesse beobachtet. Er ist im Marburger Justiz-Palast neu und nicht so tumb wie die meisten einheimischen RichterInnen. Anders als Krug hat Paul keinen Versuch gemacht Lubo einen Pflichtverteidiger zu verweigern. Anders als Harro Marschall von Bieberstein ist Paul nicht so töricht general-präventive Bestrafungen zu verhängen. Die general-präventiven oder exemplarischen oder abschreckenden Bestrafungen sind Kennzeichen totalitärer Regimes, so dass ein Richter, der jetzt damit ankommt, sich als Erbe der Firma Freisler darstellt. Was die Urteilsbegründung betrifft, will ich die geschriebene abwarten. Die mündliche ist nichts wert.

Die Verhandlung am 9.5.2008 wurde durch zwei Lichtgestalten verklärt.

Der eine Lichtblick war Lubos Psychiater Dr. Ulrich Schu (keine Ironie!). Schu war wahrscheinlich der einzige Zeuge, der in diesem Prozess nicht log. Zugleich brachte er es fertig Lubo nicht gegen das Schienbein zu treten. Schu erklärte, Herr Ivancik leide seit der Trennung von seiner Tochter im Jahr 2003 an einer „depressiven Reaktion“, die „Krankheitswert“ habe. Herr Ivancik sei eine „besondere Persönlichkeit mit äußerst starkem Willen“. Er habe ein „eigenständiges und oftmals sehr festliegendes Urteil“ und „könne seine Erregung nicht immer kontrollieren“. Schu schloss eine „Störung“ jedoch aus. Schu sagte zum Schluss: „Ich hoffe, dass die Polizeibeamten seine [Lubos] Blindheit nicht genutzt haben um ihn zu übertölpeln, zu überraschen oder zu hintergehen. Dann wäre eine Reaktion möglich gewesen, in der ihm [dem Lubo] nicht möglich war Recht zu erkennen.“ Das ist der Schlüsselsatz des gesamten Prozesses. Schu war bei der Verhandlung am 17.4.2008 nicht dabei. Er weiß nicht, dass die Polizeibeamten zugaben Lubo mit einer Lüge übertölpelt zu haben.

Die andere Lichtgestalt war Staatsanwältin Dr. Catrin Finger. In den Pausen zog sie ihren Justiz-Kittel aus. Sie stöckelte unüberhörbar durch den Justiz-Palast und zeigte, was sie hat. Wer sich sonst vor Oberstaatsanwalt Willanzheimer, dem leitenden Oberstaatsanwalt Koeppen und dem Glatzen-Geschwader der Richterschaft ekeln muss, fühlt sich bei Staatsanwältin Finger wie der Dschihadist im Paradies. Sie ist ein bisschen dick und bietet daher besondere haptische Reize. Immer wenn sie an Lubo vorbeiging, habe ich gezischt: „Los, Lubo! Ran!“, damit Lubo durch Betasten Tatsachen feststellen und ein revisionsfestes Urteil fällen kann.

Die Umbesetzungen im Marburger Justiz-Palast während der letzten Monate sind beträchtlich.

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7 Antworten zu „Wie ein Dschihadist im Paradies“

  1. Tilman sagt:

    Tja, jetzt hat er zwar eine geringere Strafe und damit ein symbolischen Teil-Sieg, aber insgesamt wohl erheblich höhere Verfahrenskosten weil 2 Instanzen.

  2. bloegi sagt:

    Lubomir hat Revision eingelegt. Das Urteil des Richters Paul ist meines Erachtens nicht o.k.. Paul hat in seiner mündlichen Begründung den in solchen Fällen wichtigsten Punkt nicht erörtert. Ich möchte die schriftliche Begründung abwarten, bevor ich mich darüber ausführlich äußere.

    Paul hat auch die drei Student(inn)en verurteilt, die gegen die Studiengebühren in Hessen mit einer Besetzung der Marburger Quasi-Autobahn protestiert haben. Hier ist ein Bild von Paul mit seinen zwei Schöffen.

  3. sponti sagt:

    Dank fürs Prozeßinfo, als sachliche Ergänzung/Korrektur: W e n n Herr “Lubo” PKH erhielt, können ihm irgendwelche Geldstrafen und vor allem “Verfahrenskosten” ganz wurschd sein – er muß nicht zahlen, weil er nicht zahlen kann -, “Schöffen” sind nicht des RiAG [wie aus immer sein/ihr Name sei] Leibeigene (”seine Schöffen”), sondern unabhängig von BerufsrichternInnen (gewählt), ihre Stimme zählt genauso wie der berufsrichterlichen Volljurist(inn)en, sie sind einer sogenannten “Kammer” institutionell zugeordnet, aber nicht personal einemR RichterIn … Der deutschen Ideologie nach soll´n Schöffen das “Volk”, in dessen Namen gerechtet wird, verkörpern … vor 70 Jahren war´n Schöffen im NS-Justizsystem abgeschafft.

    SPONTI-Gruß 14. Mai 2008

  4. bloegi sagt:

    @sponti: „Prozesskostenhilfe“ (PKH) in Zivilprozessen geht zwar in die gleiche Richtung wie die „notwendige Verteidigung“ (=Bestellung eines Pflichtverteidigers) in Strafsachen. In der Abrechnung sind diese beiden Arten staatlicher Vorfinanzierung jedoch unterschiedlich.

    PKH muss der Begünstigte nicht einmal zurückzahlen, wenn er den Prozess verliert. Wird dagegen der Angeklagte verurteilt, muss er auch den Pflichtverteidiger bezahlen. Günstig für den Angeklagten ist bei der „notwendigen Verteidigung“ nur, dass die Staatskasse vorleistet, d.h. die Vorschüsse des Verteidigers bezahlt.

    Viele Angeklagte müssen nach „ihrem“ Strafprozess Konkurs anmelden. Die Kosten der „notwendigen Verteidigung“ bleiben dann bei der Staatskasse. Lubo speziell bekommt nur eine kleine Rente, an der nichts zu pfänden ist. Die Neigung der Justiz gegen Lubo ein Strafverfahren nach dem anderen einzuleiten nimmt natürlich ab, wenn die Verfahrenskosten letztlich an der Staatskasse hängen bleiben.

  5. SPONTI sagt:

    Hallo Dr Brosa

    Dank für Hinweise: JEIN. Hier´n Tipp, nur einer, weil viel Halbwissen bringt nix: Bitte „stecken“ Sie Dr. Ulrich Schu als „wahrscheinlich der einzige[r] Zeuge [recte eher "Gutachter"], der in diesem Prozess nicht log“, daß kuenftig das wichtigste (s)ein Satz, nämlich daß „Lubo“ nicht haftfähig ist, sein wird …

    SPONTI-Gruß
    15. Mai 2008

  6. Bernd Bude sagt:

    Sehr geehrter Herr, oder wie auch immer,

    es ist erstaunlich wie Sie über Richter Harro Marschall von Bieberstein urteilen, den
    Sie offenichtlich selten oder gar nicht in einem Strafprozess erlebt haben.
    Ihre diskiminierenden Worte sind unzumutbar und natürlich selbstherrlich
    Verteidiger, die Mandanten lieben und unser Rechtssystem meist in Frage stellen.

    Bernd Bude; Journalist

  7. Ulrich Brosa sagt:

    Sehr geehrter Herr Bude oder wie Sie auch immer heißen mögen,

    vielleicht ist Ihr Kommentar ironisch gemeint. Falls das nicht so ist, müssen Sie sich sachkundig machen.

    Die überzogene Bestrafung eines Menschen aus „general-präventiven Gründen“ ist eine schwere Grundrechtsverletzung vergleichbar der Folter. Harro Marschall von Bieberstein hat das getan. Ich habe den Artikel im Weilburger Tageblatt vom 5.12.2000 selbst gesehen. Daraus habe ich wörtlich zitiert
    http://www.justizirrtum.info/forum/posts/3107.html

    Falls Sie meinen, dass das Verhalten Biebersteins „unser Rechtssystem“ reflektiere, könnten Sie in makabrer Weise Recht haben. Wenn Sie aber glauben, dass ein derartiges „Rechtssystem“ noch von vielen Menschen unterstützt werde, irren Sie sich. So schlecht sind die Deutschen nun auch wieder nicht.

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