Anfang März 2008 rief mich eine Frau an, ob ich schon wüsste: Angela Muth werde aus der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in die Staatsanwaltschaft Limburg versetzt. Ich hätte doch über die Oberstaatsanwältin Muth etwas geschrieben. Die Anruferin meinte, sie wolle zwar würdigen, was ich mit Muth erlebt hatte. Doch sei es ihr mit Muth mindestens ebenso übel ergangen. Sie habe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Muth eingereicht. Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde sei es zu verdanken, mutmaßte die Anruferin, dass Muth nach Limburg versetzt werde. Wie dem auch sei: Die Nachricht von der Versetzung ist wahr (Nassauische Neue Presse vom 4.3.2008).
Tatsächlich ist die Versetzung aus einer Generalstaatsanwaltschaft in eine ordinäre Staatsanwaltschaft kein Ruhmesblatt, noch dazu in ein Loch wie Limburg. Die Beamten in einer Generalstaatsanwaltschaft können ihre Kollegen in den gewöhnlichen Staatsanwaltschaften maßregeln, deren Entscheidungen aufheben und Dinge tun lassen, die diese nicht mögen. Wenn Muth wenigstens LOStA (Leitende Oberstaatsanwältin) in Limburg geworden wäre! Nicht einmal das ist geschehen.
Muth wurde 1997, also noch von der SPD-Grünen-Regierung, zur Oberstaatsanwältin in der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt befördert. 1999 floss aus ihrer Feder jene Entscheidung, mit der sie die Generalstaatsanwaltschaft ein für alle Male blamierte:
…die Gesichtszüge der fotografierten Person auf dem Foto nicht allzu deutlich zu erkennen sind und es daher leicht zu einer Verwechslung kommen kann. Anhand der - auch nicht sehr deutlich sichtbaren - Kleidung kann erst recht keine sichere Identifizierung vorgenommen werden, zumal derartige Kleidungsstücke häufig von jungen Menschen getragen werden.

Muth ist eine der Hauptschuldigen dafür, dass Neonazis eine hessische Kleinstadt viele Jahre beharken durften. Muth stammt aus Limburg. Wahrscheinlich hält sie dergleichen für normal.
Schlagworte: Dienstaufsichtsbeschwerde, Frankfurt, Generalstaatsanwaltschaft, Limburg, Marburg
7 Mai 2008 um 11:49 Uhr vormittags
Wer als Generalstaatsanwältin solch eine verlogene Behauptung aufstellt, muss eigentlich nur zurückbefördert werden ! Aber ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde letztendlich für die Rückbeförderung und den Dienststellenwechsel verantwortlich ist, dass wage ich zu bezweifeln. Aber ein Funken Hoffnung besteht
8 Mai 2008 um 9:02 Uhr nachmittags
Dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde allein etwas bewirkt hat, ist wirklich sehr unwahrscheinlich. Dienstaufsichtsbeschwerden und Rechtsmittel sind allenfalls Pflichtübungen, die man absolvieren muss, damit einem nicht nachgesagt wird, man hätte die zur Verfügung stehenden Behelfe des Rechtsstaats nicht genutzt. Veränderungen finden nur nach politischen Aktionen statt.
Es ist Schade, dass die meisten Leute, die mir erzählen, sie hätten ähnliche Probleme (und sogar mit denselben Leuten) gehabt, nicht ihrerseits die Öffentlichkeit benachrichtigen.