(Dieses Bild von Dr. Christoph Ullrich aus Waldbrunn wird von „shop.anwaltakademie.de“ gesponsert und hängt mit den reichen Nebentätigkeiten des Richters Ullrich zusammen. Unter anderem wirkt er an einem Prozessformularbuch mit.)
Der noch amtierende Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat am 19.2.2008 einen Parteigenossen zum Präsidenten des Landgerichts Marburg ernannt: Dr. Christoph Ullrich, zuvor Vizepräsident des Landgerichts Marburg.
Ullrich ist CDU-Funktionär in Waldbrunn/Westerwald. Er sitzt im Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg (Zweitlink). Deswegen und wegen § 4 des Deutschen Richtergesetzes
Unvereinbare Aufgaben
(1) Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
ist Ullrich ein Rechtsbrecher. Er übt die Tätigkeit eines Richters illegal aus. Um die üblichen Ausreden schon jetzt zu entkräften: Wegen der Formulierung des § 4 kommt es nicht darauf an, ob die Kreistage der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt zugezählt werden. Genauso wenig kommt es darauf an, wie viele Kollegen Ullrichs es ähnlich treiben wie er. In Hessen hat die lange herrschende SPD ihren Genossen in der Justiz den Rechtsbruch erlaubt. In einem Interregnum der CDU von 1987 bis 1991, da die meisten Richter noch der SPD assoziiert waren, ging der hessische Justizminister Karl-Heinz Koch (CDU) dagegen vor. Nun da die CDU dauerhaft herrscht und viele Posten in der Justiz mit ihren Leuten besetzt, gestattet die hessische Landesregierung unter Roland Koch (CDU), dem Sohn des Karl-Heinz, ihren Genossen das Gesetz zu brechen.
§ 4 soll die Trennung von gesetzgebender, vollziehender und rechtsprechender Gewalt aufrechterhalten. Die Gewaltentrennung von Legislative, Exekutive und Judikative, auch Gewaltenteilung genannt, ist eine der wichtigsten Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats. Ullrich beteiligt sich an der Zerstörung der Demokratie, die zu schützen er vorgibt.
Dr. Christoph Ullrich ist in Waldbrunn nicht als Widerstandskämpfer aufgefallen. Waldbrunn ist Neonazi-Hochburg – Sitz des Deutschen Notopfer-Hilfswerks. Das DNHW ist verknüpft mit der HDJ, der Heimattreuen Deutschen Jugend [1], [2], [3], [4]. Schon die Benennung erinnert an NS-Organisationen: Hitler-Jugend und Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. Dass in Waldbrunn die üblichen neonazistischen Kirmes-Prügeleien stattfinden, versteht sich von selbst. In diesem Milieu ist Ullrich vielen Vereinen beigetreten und hat Karriere gemacht. Wie er inmitten einer dermaßen dichten Verfilzung fähig sein soll unabhängig zu urteilen, steht in den Sternen. Bei den Vereinen ist zu erinnern, dass zwar nicht jeder Verein nazistisch ist, dass aber die westdeutschen Vereinsgemeinschaften insgesamt beste Voraussetzungen für Besäufnisse, Verblödung und die Fortdauer nationalsozialistischen Gedankenguts schaffen.
Richter Ullrich ist nach eigenen Angaben Hobby-Fliesenleger und Hobby-Schreiner. Er kann aber auch treulich kopieren. Als Vorsitzender der Berufungskammer für Strafsachen (Aktenzeichen: 8 Ns …) hat er seine Urteile aus den Urteilen der ersten Instanz abschreiben lassen, mitunter Tippfehler inklusiv. Berufung bei Ullrich? Eine Farce!
Schlagworte: CDU, Christoph Ullrich, Deutsches Richtergesetz, DNHW, Gewaltenteilung, Gewaltentrennung, HDJ, Justiz, Landgericht Marburg, Limburg, Marburg, Richter Ullrich, SPD, Ullrich, Waldbrunn
21 April 2008 um 6:20 |
Interessant wäre, welche rechtliche Folgen das hat. Revisionsgrund wegen Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter?
Zum Thema Parteienkungelei in Hessen empfehle ich Ihnen das Buch von Martin Walser „Finks Krieg“. Wobei das Hörbuch besser ist, da das „richtige“ Buch einige schwächere Passagen hat. Anschliessend lohnt es sich, mit Google herauszufinden worauf die Geschichte basiert, und was der „Böse“ aus der Geschichte heute macht.
24 April 2008 um 10:39 |
Die Mitwirkung eines Menschen, der nicht hätte richten dürfen, an einem Urteil ist ein Revisionsgrund und sogar ein Grund für die Wiederaufnahme eines ‘rechtskräftig’ abgeschlossenen Verfahrens. Die RichterInnen in Hessen und anderswo sind allerdings der Meinung, ein bisschen dürften sie gegen die Gewaltentrennung verstoßen. Die Kreistage, die immerhin Einfluß auf Bauplanungen, kommunale Krankenhäuser und Kindergärten ausüben, seien zu unbedeutend; siehe dazu das Schreiben der damaligen Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M.. Es ist die typische Arroganz der Mächtigen, an der sich erst etwas ändern wird, wenn das Bewusstsein der Öffentlichkeit geweckt ist.
In Rheinland-Pfalz hat sich eine Landrätin zugleich als Landesverfassungsrichterin betätigt. Die Zerstörung der Gewaltentrennung ist weit fortgeschritten.
26 April 2008 um 11:54 |
Und was konkret kann man als „Untertan“ jetzt gegen solche Sachen unternehmen? Kann dieser Richter dafür nicht belangt werden?
26 April 2008 um 12:21 |
Nach dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit darf kein Vorgesetzter einem Richter Weisungen erteilen, wie er in einer bestimmten Sache zu entscheiden hat. Zur Überprüfung eines Urteils sind allein die Rechtsmittelgerichte berufen. Bei der richterlichen Unabhängigkeit handelt es sich nicht um das persönliche Privileg einer bestimmten Berufsgruppe, sondern sie dient vielmehr dem Schutz des Bürgers vor einer unkontrollierten Machtausübung durch den Staat und ist insoweit für das Funktionieren des Rechtsstaats unabdingbar. Für den Richter muss es daher dienstrechtlich folgenlos bleiben, wenn sein Urteil von einer höheren Instanz aufgehoben wird. Ebenso ist eine Haftung des Richters wie des Staates ausgeschlossen, wenn einer Partei durch eine fehlerhafte gerichtliche Entscheidung ein Schaden entsteht. Anderes gilt nur im Falle einer Rechtsbeugung, wenn also ein Richter ganz bewusst zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei die Pflicht zur gesetzmäßigen Entscheidung verletzt. Dabei handelt es sich sogar um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht ist, in der Praxis allerdings höchst selten vorkommt.
27 April 2008 um 11:20 |
Hallo
leider schade: Ihre Kritik ist ebenso
wie Ihr Verweis aufs DRiG richtig.
Mit solidarischem Grusz p.b.
1 Mai 2008 um 9:44 |
Susanne Buchmann: „Was kann man … gegen solche Sachen unternehmen?“
Ich werde in Zukunft alle RichterInnen, die gegen das DRiG verstoßen, ablehnen. Leider erfährt man davon meist zu spät. Das Wichtigste aber ist die Information der Öffentlichkeit.
Vogtraiders Ausführungen liegen neben der Sache. (Das ist die bei Juristen übliche Redewendung.) Die grundgesetzlich versicherte Unabhängigkeit der Richter gestattet diesen nicht gegen Gesetze zu verstoßen. In Berlin betrieb ein Richter einen Swinger-Club, der eher ein einträglicher Puff war. Hauptattraktion des ‘Clubs’ war die damalige Lebensabschnittspartnerin des Richters. Um das Geschäft am Laufen zu halten zwang der Richter die besagte LAP zum Verkehr mit einem ‘Clubmitglied’. In Städten wie Berlin sind solche Vorgänge nicht so leicht unter dem Teppich zu halten wie in der westdeutschen Provinz. Der Richter wurde schließlich außer Betrieb gesetzt.
Das Rechtsbeugung selten vorkommt, bestreite ich nachdrücklich. Im Gegenteil: Die natürliche Betätigung eines Richters ist Rechtsbeugung. Wegen des Krähenprinzips wird Rechtsbeugung allerdings sehr selten strafrechtlich verfolgt. Mir sind nur zwei Verurteilungen durch die BRD-Justiz bekannt. In beiden Fällen ist der Eindruck entstanden, dass es sich um politische Urteile handelte. Beispiel Hans-Christoph Jahr. Dagegen sind die Nazi-Richter, auch die mörderischsten, alle ohne Verurteilung davongekommen.
1 Mai 2008 um 11:40 |
[...] Limburg-Weilburg benachbart, aus dem der heimisch integrierte Präsident des Landgerichts Marburg, Dr. Christoph Ullrich, stammt. Es ist unfasslich, in welcher Menge Personen in den hessischen Staatsdienst gelangt sind, [...]
3 September 2008 um 6:10 |
[...] Männer. In der Mitte: Holger Gaßmann, damals Präsident des Landgerichts Marburg. Rechts: Dr. Christoph Ullrich, jetzt Präsident des Landgerichts Marburg. Im Hintergrund ein Flur des Landgerichts Marburg, in [...]
23 Juni 2009 um 7:23 |
[...] Gewaltenteilung a la CDU Ich habe ja vorher schon bedauert, dass das Thema der Gewaltenteilung (bzw. der Missachtung dieser) bei der KiPo Debatte viel zu kurz gekommen ist. Schön, dass die CDU jene nicht nur im Internet zu umgehen versucht, auch im realen Leben kennt sie dieses Handwerk nur allzugut: LINK [...]
24 Juni 2009 um 9:03 |
Ein klassisches Beispiel von Rechtsbeugung und fehlende Gewaltenteilung ist:
Bleidigen Richter, Staats- und Rechtsanwälte Angeschuldigte;
(Begehung von übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung)
dann wird man auf den Weg der Privatklage verwiese, so man sich zur
Wehr setzen will.
(Aussicht auf Erfolg gleich null, weil eine Krähe der Anderen kein
Auge aushackt)
Kritisiert man aber sachlich diese Juristen/Justiz,
so sind diese Herrschaften gleichzeitig Ankläger und Richter in einem,
verbiegen Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus und persönliche
Meinung zu
angeblicher übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung,
und nennen das dann = öffentliches Interesse.
(Aussichten auf Freispruch gleich null)
http://menschenrecht.foren-city.de/
24 Juni 2009 um 11:26 |
Gewaltentrennung ist keine Gewaltenteilung (wie Arbeitsteilung). Sondern zentral für jedes bürgerliche Recht. Wie (auch von mir) seit Jahren in zahlreichen Dokumentationen, Aufsätzen und Schriftsätzen nachgewiesen – gibt es in dieser Bundesrepublik Deutschland empirisch-faktisch keine Gewaltentrennung. ´Theoretisch´ formuliert:
„Im Gegensatz zur Ideologie (von) der Bundesrepublik Deutschland als dem „freiheitlichsten Staat in der deutschen Geschichte“ […] und „dem besten Deutschland, das es je gab“ […] bedeutet dieses staatliche Gebilde zu Beginn des 21. Jahrhunderts ein vor allem durch Leitinstitutionen wie Staatsanwaltschaft und Berufsrichterei sowie weitere Behörden des Unterdrückungsapparats als „Polizeibüttel“ (Rosa Luxemburg) repräsentiertes, empirisch wirksames Gewaltverhältnis zur nachhaltigen Aufrechterhaltung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Mehrwert- und gesellschaftlichen Surplusproduktion und ihrer inegalen Distribution und ungleichen Verteilung gegen actuelle und potentielle Dissenter. Unter den konkret-historischen Bedingungen demontierter Sozialstaatlichkeit und abnehmender Sozialstaatsillusionen bei Bedeutungszunahme erweiterter Funktionen sowohl der ideologischen als auch der repressiven Staatsapparate von Medien einerseits und von polizei- und sicherheitsstaatlichen Maßnahmen andererseits zeigt diese Herrschaft gesellschaftlicher Minderheiten über gesellschaftliche Mehrheiten ausgeprägte Züge präventiver Repression mit totalitär-bürokratischen und lumpenbürgerlich-kakistokratischen Elementen.“ (http://www.mozart1.de [2. Jg. 2008/09, Editorial]. Dort sind auch alle Fremdworte erklärt).
Dieser zeitdiagnostischen Lageskizze entspricht auch meine langjährige Erfahrung in verschiedenen Justizfeldern, unter anderem als (ehrenamtlicher) Verfahrensbevollmächtiger bei Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden, als (ehrenamtlicher) Jugendrichter und als (ehrenhaft wegen des Phantomdelikts „Beleidigung“: http://de.geocities.com/earchiv21/beleidigungsfarce) verurteilter Autor mit deutschen Berufsrichter(inne)n, zuletzt in einem Verfahren gegen das deutsche Bundesverfassungsgericht (http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/110332.html) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (http://www.grin.com/e-book/110333/menschenrechtsbeschwerde-2006-an-den-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte) mit Dr.iur. h.c. Renate Jäger 2009. Kurzgefaßt: Diese jahrhundertealte „Klassenjustiz“ hat Systemcharakter: Sie ist nicht reformierbar. Sie gehört abgeschafft. Eine Möglichkeit ist die direkte und offene Wahl der gesamten Richterschaft auf Zeit durchs Volk, in dessen Namen („Im Namen des Volkes“) zu sprechen sie derzeit nur vorgibt.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Richard Albrecht, PhD.
Bad Münstereifel, 24.06.09
25 Juni 2009 um 9:00 |
@RicAlb
Die Idee ist wirklich gut, das Richter vom Volk und auf Zeit gewählt werden müssten.
Letztlich kann das aber auch nur ein Teilschritt in eine gerechtere und ehrlichere Richtung sein.
Solange Richter und Staatsanwalte für Rechtsbeugungen nicht belangt werden, würde sich auch nach diesem Modell nicht sonderlich viel ändern.
Was wir, meiner Meinung nach, brauchen, sind Kontrollen durch unabhängige Menschenrechtsbewegungen, wie z.B. das Justice-Procet oder Innocence-Procect in den USA, die schlampige Verfahren vor die Öffentlichkeit bringen, wenn es um zum Tode verurteilte geht. Diese Institutionen klagen in den Medien die Anwendung des Rechtssystem in den USA an. Die Folge, einige Bundesstaaten haben die Todesstrafe ausgesetzt.
Gerne würden diese Leute auch andere Fälle übernehmen, wo langjährige Haftstrafen verhängt wurden, trotz fehlender Beweise, nur auf subjektive Vermutungstheorien beruhend, aber aufgrund weniger Aktivisten schaffen die Leute die anderen Fälle nicht.
Unser europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ist ja auch nur eine Luftblase, die sich aus allem heraus hält. Hier und da mal ein pressewirksames Urteil, um eine gewisse Legitimation zu dokumentieren, und in 100.000 Vergleichsverfahren wird das Verfahren eingestellt, weil die Akten angeblich nicht vollständig seien, der der Rechtsweg auf nationaler Ebene nicht ausgeschöpft sei.
Menschenrechter Roland Schmidt – Hirzenhain
http://menschenrechtler.chapso.de/
26 Juni 2009 um 1:53 |
[...] Vielleicht sollte die Union damit bei ihren eigenen Mitgliedern anfangen. Aber wer nicht mal die grundsätzlichen Prinzipien der Gewaltenteilung versteht… [...]
28 Juni 2009 um 7:44 |
[...] Jede in Karlsruhe angekommene Verfassungsbeschwerde wird von Regierungsbeamten (!) (z.B. Reg.Dir.Dr.Hiegert) in Empfang genommen. Die Regierungsbeamten und -angestellten suchen [...]
30 Juni 2009 um 8:38 |
[...] Jede in Karlsruhe angekommene Verfassungsbeschwerde wird von Regierungs(!)beamten, z.B. von Reg.Dir.Dr.Hiegert, in Empfang genommen. Die Regierungsbeamten und -angestellten suchen [...]
2 Juli 2009 um 7:10 |
Das Prinzip der Gewaltentrennung ist simpel. Anscheinend nicht für Juristen, obwohl dies bereits mehrere Wiederholungen in der Schulzeit findet.
Das Problem mit der Nicht-Einhaltung unserer Gewaltentrennung ist mir nicht neu. schon mit 13 fiel mir das auf, als ich ein bisschen das Grundgesetz nachlas und mir auffiel, wie Richter und Staatsanwälte die Gewalten nicht einhielten. Gleiche Fälle In Schleswig-Holstein zu finden.
Für Marburg muss gelten: Gericht abreißen und ein Neues bauen mit gewaltentrennung-unterrichteten Staatsanwälten und Richten. Die vorherigen Staatsanwälte und Richter, welche Gewaltentrennung unterliefen, nimmt man den Beamtenstatus und entlässt man. Mal sehen, wie die gucken, wenn sie keine Pension erhalten wegen Missachtung demokratischer Grundregeln. Diese müssen dann mal durch harte Arbeit ihre Rente verdienen.
31 Juli 2009 um 11:56 |
Dieser Artikel hat trotz seines trockenen Inhalts Aufmerksamkeit erregt. Nach vielen tausend Klicks haben mehrere Zeitungen, die ihre Bilder des Gerichtspräsidenten Ullrich im Internet stolz präsentierten, diese Bilder aus dem Verkehr gezogen. Das ist der Grund, warum jetzt in diesem Artikel (ganz oben über den runden Klammern) eine Lücke klafft.
Ein paar charakteristische Meldungen aus Ullrichs Heimat, dem Landkreis Limburg-Weilburg:
Marburger Neue Zeitung vom 24.7.2009, S.3:
1 August 2009 um 9:26 |
… so muß es gewesen sein, Herr Blögi: Die beiden Zeitungsfotos des Herrn LG-Präsidenten Dr.iur. Christoph Ulrich sind auss´m Netz, insofern vermutlich auch nur noch ´ne Frage der Zeit, bis sie auch auss´m google-Bild-Chache verschwinden (oder sind sie´s schon?).
Andrerseits ist m.W. dieses Bild copyleft -> http://www.lg-marburg.justiz.hessen.de. Es zeigt den Parkplatz des LG Marburg/L. von hinten. Der schaut aus wie der jeder beliebigen mittleren dt.-bürgerl. Behörde. Und darauf kommt´s im Bloch´schen Sinn der Kenntlichkeit an: Justiz als beliebig-gewöhnliche Behörde im gegenwärtigen bürgerl. Deutschland. Da sieht man nicht mal den (An-) Schein des Rechts … ´ne Behörde eben: Repressiv, bürokratisch und (wie die meisten dieser) hyperliquide;-)
Im übrigen: Der wichtigste menschliche Sinn ist der Gerechtigkeitssinn.
Gruß RicAlb (010809)
3 August 2009 um 7:19 |
Immer wieder behaupten Leute, in Marburg selbst gebe es keine Neonazis und Fremdenfeinde. Das stimmt nicht. 28.7.2009: Zwei betrunkene Sechszehnjährige machen sich über koreanische Touristen her.
Die lassen nicht locker.
16 August 2009 um 8:22 |
Erstklassige Sensation
Landgerichtspräsident Dr. Christoph Ullrich ist Mitglied des Lions-Club Weilburg:
http://www.lions-club-weilburg.de/cms/upload/PDF-Zeitungsartikel-2000-heute/2005_Lions-unterstuetzen-evangelischen-Kinderkarten_WEL.pdf
http://www.lions-club-weilburg.de/unser-club/club-historie/index.html
Bundesverfassungsrichter Herbert Landau ist Mitglied des Rotary-Club Dillenburg:
http://www.rotary-ilmenau.de/
Dillenburg und Weilburg liegen knapp 50 km beieinander an der Westgrenze Hessens. Zugleich ist das ganze Gebiet Domäne von (Neo-)Nazis. Nur zur Erinnerung
http://bloegi.wordpress.com/2008/05/01/hessische-neonazis-nun-auch-in-hamburg/
LDK-N 1488: Lahn-Dill-Kreis, Nationalist, Rassist und Heil Hitler. Ehringshausen, Deutschlands braune Mitte, liegt zwischen Dillenburg und Weilburg.
Dass sich auch nur einer von beiden durch überdurchschnittliche Intelligenz und/oder Moralität auszeichnet, bestreite ich. Solche Leute werden wohl nie verstehen, dass sie sich als Richter an Vereinsmeierei nicht beteiligen dürfen.
Es ist jetzt auch klar, warum dieser Artikel absolut kein Bild von Ullrich haben soll.
5 Oktober 2009 um 9:31 |
Kriegsminister Franz-Josef Jung, ein ganz harter Bursche
Frankfurter Rundschau 05.10.09
5 Oktober 2009 um 10:12 |
Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
05.10.2009, Wolfgang Neskovic, Paul Schäfer
Jung hat keinen Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit
„Die politische Einflussnahme von Verteidigungsminister Franz Josef Jung auf die Zusammensetzung des Wehrdienstsenates beim Bundesverwaltungsgericht zeugt von mangelndem Respekt gegenüber der von unserer Verfassung geschützten richterlichen Unabhängigkeit“, erklärt Wolfgang Neskovic, stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu einem entsprechenden Bericht der Frankfurter Rundschau vom heutigen Tage.
„Die Bestimmung in der Wehrdisziplinarordnung, nach der das Bundesministerium der Justiz die Richter an den Wehrdienstsenaten bestimmt, ist verfassungsrechtlich bereits nicht haltbar“, so Neskovic weiter. „Die Übertragung dieses Bestimmungsrechts auf das Verteidigungsministerium jedenfalls ist rechtsstaatlich unerträglich, weil es damit in der Hand einer Prozesspartei liegt, für alle künftigen Prozesse die Richterinnen und Richter zu bestimmen. Ein Verteidigungsminister, der in so gröblicher Weise tragende Prinzipien unserer Verfassung ignoriert, erweist sich endgültig als Fehlbesetzung.“
Der verteidigungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Paul Schäfer, ergänzt: „Mit seinem Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz hat Jung erneut bewiesen, dass er von Verfassung und demokratischen Grundsätzen wenig bis gar nichts hält und daher ungeeignet für die Bekleidung öffentlicher Ämter ist. Jungs verfassungs- und demokratiefeindliches Sündenregister ist lang: Es reicht von der Vorhaltung von Jagdflugzeugen für den verfassungsgerichtlich untersagten Abschuss von Passagiermaschinen über die Behinderung parlamentarischer Kontrolle durch Vernebelungs- und Propagandapolitik bis zur nach Gutsherrenart getroffenen Entscheidung über das sogenannte Ehrenmal der Bundeswehr. Wer der Verfassung und dem Parlament mit einer derartigen Haltung gegenübersteht und im Zweifel Korpsgeist über demokratische Institutionen stellt, darf keiner Regierung angehören.
DIE LINKE fordert die Teilnehmer der heute beginnenden Koalitionsverhandlungen auf, bei der Frage nach der künftigen Leitung des Verteidigungsministeriums Verfassungstreue und demokratisches Amtsverständnis über Parteienproporz und Länderquote zu stellen und Franz Josef Jung in den Ruhestand zu schicken.“
6 Oktober 2009 um 10:09 |
Früher hatten Oberhessische Presse und Frankenberger Zeitung Bilder des Landgerichtspräsidenten Ullrich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Beide Zeitungen zogen ihre Bilder aus der Öffentlichkeit, als diese Internet-Seite vieltausendfach angefordert wurde. Als Beleg der folgende Link,
http://www.wlz-fz.de/storage/pic/artikel/dezentral/wlzfz/subdir/2008/44_kw/samstag/350813_1_081101-hausmann.jpg
der jetzt aber defekt ist. Damaliger Text dazu:
(Der Mann links mit dem grünen Schlips und dem biederen Gesichtsausdruck ist Dr. Christoph Ullrich aus Waldbrunn.)
29 Oktober 2009 um 9:52 |
Wen´s interesseierren mag
(„To Whom It May Concern“)
Wenn ich diese Rezension richtig verstand ( -> http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezbuecher&id=13277 ), dann ist im hier praktisch-aktuell angesprochenen Zusammenhang diese kürzlich in Buchform veröffentlichte zeitgeschichtliche Studie ( -> Maier, Regina: NS-Kriminalität vor Gericht. Strafverfahren vor den Landgerichten Marburg und Kassel 1945-1955 [=
Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 155]; Darmstadt/Marburg: Hessische Historische Kommission Darmstadt 2009; ISBN 978-3884433096; 372 S.; EUR 34,00) möglicherweise deshalb von Interesse, weil nicht auf Strafrecht(spraxis) des RStGB konzentriert,
Gruß;-)
Richard Albrecht/291009
P.S. Mir bitte Tippfehler nach- und stattdessen mal hier reinsehn …
( -> http://ricalb.files.wordpress.com/2009/10/wahrheitsluege.pdf )
22 November 2009 um 11:01 |
[...] und alter Fan des Grenzgangs in Biedenkopf. Links mit grünem Schlips sein Vorgesetzter, der Präsident des Landgerichts Marburg Dr [...]
11 Dezember 2009 um 1:28 |
Als die CDU in Hessen noch nicht fest im Sattel saß, erklärte der damalige CDU-Justizminister Karl-Heinz Koch (Vater des Roland Koch) das, was das CDU-Mitglied Christoph Ullrich heute tut, für gesetzeswidrig.
http://www.althand.de/baronsc.html#koch
Dort findet sich ein Link zur Drucksache 12/4933 des Hessischen Landtags, in welcher Koch seine Rechtsauffassung unmissverständlich dargelegt hat.