Der noch amtierende Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat am 19.2.2008 einen Parteigenossen zum Präsidenten des Landgerichts Marburg ernannt: Dr. Christoph Ullrich, zuvor Vizepräsident des Landgerichts Marburg.
Ullrich ist CDU-Funktionär in Waldbrunn/Westerwald. Er sitzt im Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg. Deswegen und wegen § 4 des Deutschen Richtergesetzes
Unvereinbare Aufgaben
(1) Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
ist Ullrich ein Rechtsbrecher. Er übt die Tätigkeit eines Richters illegal aus. Um die üblichen Ausreden schon jetzt zu entkräften: Wegen der Formulierung des § 4 kommt es nicht darauf an, ob die Kreistage der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt zugezählt werden. Genauso wenig kommt es darauf an, wie viele Kollegen Ullrichs es ähnlich treiben wie er. In Hessen hat die lange herrschende SPD ihren Genossen in der Justiz den Rechtsbruch erlaubt. In einem Interregnum der CDU von 1987 bis 1991, da die meisten Richter noch der SPD assoziiert waren, ging der hessische Justizminister Karl-Heinz Koch (CDU) dagegen vor. Nun da die CDU dauerhaft herrscht und viele Posten in der Justiz mit ihren Leuten besetzt, gestattet die hessische Landesregierung unter Roland Koch (CDU), dem Sohn des Karl-Heinz, ihren Genossen das Gesetz zu brechen.
§ 4 soll die Trennung von gesetzgebender, vollziehender und rechtsprechender Gewalt aufrechterhalten. Die Gewaltentrennung von Legislative, Exekutive und Judikative ist eine der wichtigsten Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats. Ullrich beteiligt sich an der Zerstörung der Demokratie, die zu schützen er vorgibt.
Dr. Christoph Ullrich ist in Waldbrunn nicht als Widerstandskämpfer aufgefallen. Waldbrunn ist Neonazi-Hochburg - Sitz des Deutschen Notopfer-Hilfswerks [1], [2]. Das DNHW ist verknüpft mit der HDJ [1], [2]. Schon die Benennung erinnert an NS-Organisationen: Hitler-Jugend und Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. Dass in Waldbrunn die üblichen neonazistischen Kirmes-Prügeleien stattfinden, versteht sich von selbst. In diesem Milieu ist Ullrich vielen Vereinen beigetreten und hat Karriere gemacht. Wie er inmitten einer dermaßen dichten Verfilzung fähig sein soll unabhängig zu urteilen, steht in den Sternen. Bei den Vereinen ist zu erinnern, dass zwar nicht jeder Verein nazistisch ist, dass aber die westdeutschen Vereinsgemeinschaften insgesamt beste Voraussetzungen für Besäufnisse, Verblödung und die Fortdauer nationalsozialistischen Gedankenguts schaffen.
Richter Ullrich ist nach eigenen Angaben Hobby-Fliesenleger und Hobby-Schreiner. Er kann aber auch treulich kopieren. Als Vorsitzender der Berufungskammer für Strafsachen (Aktenzeichen: 8 Ns …) hat er seine Urteile aus den Urteilen der ersten Instanz abschreiben lassen, mitunter Tippfehler inklusiv. Berufung bei Ullrich? Eine Farce!
Schlagworte: Justiz, Marburg, CDU, DNHW, Gewaltentrennung, HDJ, SPD, Ullrich, Waldbrunn, Limburg, Deutsches Richtergesetz
21 April 2008 um 6:20 Uhr nachmittags
Interessant wäre, welche rechtliche Folgen das hat. Revisionsgrund wegen Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter?
Zum Thema Parteienkungelei in Hessen empfehle ich Ihnen das Buch von Martin Walser “Finks Krieg”. Wobei das Hörbuch besser ist, da das “richtige” Buch einige schwächere Passagen hat. Anschliessend lohnt es sich, mit Google herauszufinden worauf die Geschichte basiert, und was der “Böse” aus der Geschichte heute macht.
24 April 2008 um 10:39 Uhr vormittags
Die Mitwirkung eines Menschen, der nicht hätte richten dürfen, an einem Urteil ist ein Revisionsgrund und sogar ein Grund für die Wiederaufnahme eines ‘rechtskräftig’ abgeschlossenen Verfahrens. Die RichterInnen in Hessen und anderswo sind allerdings der Meinung, ein bisschen dürften sie gegen die Gewaltentrennung verstoßen. Die Kreistage, die immerhin Einfluß auf Bauplanungen, kommunale Krankenhäuser und Kindergärten ausüben, seien zu unbedeutend; siehe dazu das Schreiben der damaligen Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M.. Es ist die typische Arroganz der Mächtigen, an der sich erst etwas ändern wird, wenn das Bewusstsein der Öffentlichkeit geweckt ist.
In Rheinland-Pfalz hat sich eine Landrätin zugleich als Landesverfassungsrichterin betätigt. Die Zerstörung der Gewaltentrennung ist weit fortgeschritten.
26 April 2008 um 11:54 Uhr vormittags
Und was konkret kann man als “Untertan” jetzt gegen solche Sachen unternehmen? Kann dieser Richter dafür nicht belangt werden?
26 April 2008 um 12:21 Uhr nachmittags
Nach dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit darf kein Vorgesetzter einem Richter Weisungen erteilen, wie er in einer bestimmten Sache zu entscheiden hat. Zur Überprüfung eines Urteils sind allein die Rechtsmittelgerichte berufen. Bei der richterlichen Unabhängigkeit handelt es sich nicht um das persönliche Privileg einer bestimmten Berufsgruppe, sondern sie dient vielmehr dem Schutz des Bürgers vor einer unkontrollierten Machtausübung durch den Staat und ist insoweit für das Funktionieren des Rechtsstaats unabdingbar. Für den Richter muss es daher dienstrechtlich folgenlos bleiben, wenn sein Urteil von einer höheren Instanz aufgehoben wird. Ebenso ist eine Haftung des Richters wie des Staates ausgeschlossen, wenn einer Partei durch eine fehlerhafte gerichtliche Entscheidung ein Schaden entsteht. Anderes gilt nur im Falle einer Rechtsbeugung, wenn also ein Richter ganz bewusst zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei die Pflicht zur gesetzmäßigen Entscheidung verletzt. Dabei handelt es sich sogar um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht ist, in der Praxis allerdings höchst selten vorkommt.
27 April 2008 um 11:20 Uhr nachmittags
Hallo
leider schade: Ihre Kritik ist ebenso
wie Ihr Verweis aufs DRiG richtig.
Mit solidarischem Grusz p.b.
1 Mai 2008 um 9:44 Uhr nachmittags
Susanne Buchmann: “Was kann man … gegen solche Sachen unternehmen?”
Ich werde in Zukunft alle RichterInnen, die gegen das DRiG verstoßen, ablehnen. Leider erfährt man davon meist zu spät. Das Wichtigste aber ist die Information der Öffentlichkeit.
Vogtraiders Ausführungen liegen neben der Sache. (Das ist die bei Juristen übliche Redewendung.) Die grundgesetzlich versicherte Unabhängigkeit der Richter gestattet diesen nicht gegen Gesetze zu verstoßen. In Berlin betrieb ein Richter einen Swinger-Club, der eher ein einträglicher Puff war. Hauptattraktion des ‘Clubs’ war die damalige Lebensabschnittspartnerin des Richters. Um das Geschäft am Laufen zu halten zwang der Richter die besagte LAP zum Verkehr mit einem ‘Clubmitglied’. In Städten wie Berlin sind solche Vorgänge nicht so leicht unter dem Teppich zu halten wie in der westdeutschen Provinz. Der Richter wurde schließlich außer Betrieb gesetzt.
Das Rechtsbeugung selten vorkommt, bestreite ich nachdrücklich. Im Gegenteil: Die natürliche Betätigung eines Richters ist Rechtsbeugung. Wegen des Krähenprinzips wird Rechtsbeugung allerdings sehr selten strafrechtlich verfolgt. Mir sind nur zwei Verurteilungen durch die BRD-Justiz bekannt. In beiden Fällen ist der Eindruck entstanden, dass es sich um politische Urteile handelte. Beispiel Hans-Christoph Jahr. Dagegen sind die Nazi-Richter, auch die mörderischsten, alle ohne Verurteilung davongekommen.
1 Mai 2008 um 11:40 Uhr nachmittags
[...] Limburg-Weilburg benachbart, aus dem der heimisch integrierte Präsident des Landgerichts Marburg, Dr. Christoph Ullrich, stammt. Es ist unfasslich, in welcher Menge Personen in den hessischen Staatsdienst gelangt sind, [...]