Ullrich Präsident des Landgerichts Marburg unterläuft Gewaltentrennung

By bloegi


(Der Mann rechts mit dem grünen Schlips und dem biederen Gesichtsausdruck ist Dr. Christoph Ullrich aus Waldbrunn.)

Der noch amtierende Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat am 19.2.2008 einen Parteigenossen zum Präsidenten des Landgerichts Marburg ernannt: Dr. Christoph Ullrich, zuvor Vizepräsident des Landgerichts Marburg.

Ullrich ist CDU-Funktionär in Waldbrunn/Westerwald. Er sitzt im Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg. Deswegen und wegen § 4 des Deutschen Richtergesetzes

Unvereinbare Aufgaben

(1) Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.

ist Ullrich ein Rechtsbrecher. Er übt die Tätigkeit eines Richters illegal aus. Um die üblichen Ausreden schon jetzt zu entkräften: Wegen der Formulierung des § 4 kommt es nicht darauf an, ob die Kreistage der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt zugezählt werden. Genauso wenig kommt es darauf an, wie viele Kollegen Ullrichs es ähnlich treiben wie er. In Hessen hat die lange herrschende SPD ihren Genossen in der Justiz den Rechtsbruch erlaubt. In einem Interregnum der CDU von 1987 bis 1991, da die meisten Richter noch der SPD assoziiert waren, ging der hessische Justizminister Karl-Heinz Koch (CDU) dagegen vor. Nun da die CDU dauerhaft herrscht und viele Posten in der Justiz mit ihren Leuten besetzt, gestattet die hessische Landesregierung unter Roland Koch (CDU), dem Sohn des Karl-Heinz, ihren Genossen das Gesetz zu brechen.

§ 4 soll die Trennung von gesetzgebender, vollziehender und rechtsprechender Gewalt aufrechterhalten. Die Gewaltentrennung von Legislative, Exekutive und Judikative ist eine der wichtigsten Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats. Ullrich beteiligt sich an der Zerstörung der Demokratie, die zu schützen er vorgibt.

Dr. Christoph Ullrich ist in Waldbrunn nicht als Widerstandskämpfer aufgefallen. Waldbrunn ist Neonazi-Hochburg – Sitz des Deutschen Notopfer-Hilfswerks. Das DNHW ist verknüpft mit der HDJ, der Heimattreuen Deutschen Jugend [1], [2], [3], [4]. Schon die Benennung erinnert an NS-Organisationen: Hitler-Jugend und Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. Dass in Waldbrunn die üblichen neonazistischen Kirmes-Prügeleien stattfinden, versteht sich von selbst. In diesem Milieu ist Ullrich vielen Vereinen beigetreten und hat Karriere gemacht. Wie er inmitten einer dermaßen dichten Verfilzung fähig sein soll unabhängig zu urteilen, steht in den Sternen. Bei den Vereinen ist zu erinnern, dass zwar nicht jeder Verein nazistisch ist, dass aber die westdeutschen Vereinsgemeinschaften insgesamt beste Voraussetzungen für Besäufnisse, Verblödung und die Fortdauer nationalsozialistischen Gedankenguts schaffen.

Richter Ullrich ist nach eigenen Angaben Hobby-Fliesenleger und Hobby-Schreiner. Er kann aber auch treulich kopieren. Als Vorsitzender der Berufungskammer für Strafsachen (Aktenzeichen: 8 Ns …) hat er seine Urteile aus den Urteilen der ersten Instanz abschreiben lassen, mitunter Tippfehler inklusiv. Berufung bei Ullrich? Eine Farce!

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16 Antworten zu “Ullrich Präsident des Landgerichts Marburg unterläuft Gewaltentrennung”

  1. Tilman sagt:

    Interessant wäre, welche rechtliche Folgen das hat. Revisionsgrund wegen Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter?

    Zum Thema Parteienkungelei in Hessen empfehle ich Ihnen das Buch von Martin Walser “Finks Krieg”. Wobei das Hörbuch besser ist, da das “richtige” Buch einige schwächere Passagen hat. Anschliessend lohnt es sich, mit Google herauszufinden worauf die Geschichte basiert, und was der “Böse” aus der Geschichte heute macht.

  2. bloegi sagt:

    Die Mitwirkung eines Menschen, der nicht hätte richten dürfen, an einem Urteil ist ein Revisionsgrund und sogar ein Grund für die Wiederaufnahme eines ‘rechtskräftig’ abgeschlossenen Verfahrens. Die RichterInnen in Hessen und anderswo sind allerdings der Meinung, ein bisschen dürften sie gegen die Gewaltentrennung verstoßen. Die Kreistage, die immerhin Einfluß auf Bauplanungen, kommunale Krankenhäuser und Kindergärten ausüben, seien zu unbedeutend; siehe dazu das Schreiben der damaligen Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M.. Es ist die typische Arroganz der Mächtigen, an der sich erst etwas ändern wird, wenn das Bewusstsein der Öffentlichkeit geweckt ist.

    In Rheinland-Pfalz hat sich eine Landrätin zugleich als Landesverfassungsrichterin betätigt. Die Zerstörung der Gewaltentrennung ist weit fortgeschritten.

  3. Susanne Buchmann sagt:

    Und was konkret kann man als “Untertan” jetzt gegen solche Sachen unternehmen? Kann dieser Richter dafür nicht belangt werden?

  4. Vogtraider sagt:

    Nach dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit darf kein Vorgesetzter einem Richter Weisungen erteilen, wie er in einer bestimmten Sache zu entscheiden hat. Zur Überprüfung eines Urteils sind allein die Rechtsmittelgerichte berufen. Bei der richterlichen Unabhängigkeit handelt es sich nicht um das persönliche Privileg einer bestimmten Berufsgruppe, sondern sie dient vielmehr dem Schutz des Bürgers vor einer unkontrollierten Machtausübung durch den Staat und ist insoweit für das Funktionieren des Rechtsstaats unabdingbar. Für den Richter muss es daher dienstrechtlich folgenlos bleiben, wenn sein Urteil von einer höheren Instanz aufgehoben wird. Ebenso ist eine Haftung des Richters wie des Staates ausgeschlossen, wenn einer Partei durch eine fehlerhafte gerichtliche Entscheidung ein Schaden entsteht. Anderes gilt nur im Falle einer Rechtsbeugung, wenn also ein Richter ganz bewusst zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei die Pflicht zur gesetzmäßigen Entscheidung verletzt. Dabei handelt es sich sogar um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht ist, in der Praxis allerdings höchst selten vorkommt.

  5. felix sagt:

    Hallo

    leider schade: Ihre Kritik ist ebenso
    wie Ihr Verweis aufs DRiG richtig.

    Mit solidarischem Grusz p.b.

  6. bloegi sagt:

    Susanne Buchmann: “Was kann man … gegen solche Sachen unternehmen?”

    Ich werde in Zukunft alle RichterInnen, die gegen das DRiG verstoßen, ablehnen. Leider erfährt man davon meist zu spät. Das Wichtigste aber ist die Information der Öffentlichkeit.

    Vogtraiders Ausführungen liegen neben der Sache. (Das ist die bei Juristen übliche Redewendung.) Die grundgesetzlich versicherte Unabhängigkeit der Richter gestattet diesen nicht gegen Gesetze zu verstoßen. In Berlin betrieb ein Richter einen Swinger-Club, der eher ein einträglicher Puff war. Hauptattraktion des ‘Clubs’ war die damalige Lebensabschnittspartnerin des Richters. Um das Geschäft am Laufen zu halten zwang der Richter die besagte LAP zum Verkehr mit einem ‘Clubmitglied’. In Städten wie Berlin sind solche Vorgänge nicht so leicht unter dem Teppich zu halten wie in der westdeutschen Provinz. Der Richter wurde schließlich außer Betrieb gesetzt.

    Anderes gilt nur im Falle einer Rechtsbeugung, wenn also ein Richter ganz bewusst zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei die Pflicht zur gesetzmäßigen Entscheidung verletzt. Dabei handelt es sich sogar um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht ist, in der Praxis allerdings höchst selten vorkommt.

    Das Rechtsbeugung selten vorkommt, bestreite ich nachdrücklich. Im Gegenteil: Die natürliche Betätigung eines Richters ist Rechtsbeugung. Wegen des Krähenprinzips wird Rechtsbeugung allerdings sehr selten strafrechtlich verfolgt. Mir sind nur zwei Verurteilungen durch die BRD-Justiz bekannt. In beiden Fällen ist der Eindruck entstanden, dass es sich um politische Urteile handelte. Beispiel Hans-Christoph Jahr. Dagegen sind die Nazi-Richter, auch die mörderischsten, alle ohne Verurteilung davongekommen.

  7. Hessische Neonazis nun auch in Hamburg « bloegi sagt:

    [...] Limburg-Weilburg benachbart, aus dem der heimisch integrierte Präsident des Landgerichts Marburg, Dr. Christoph Ullrich, stammt. Es ist unfasslich, in welcher Menge Personen in den hessischen Staatsdienst gelangt sind, [...]

  8. Holger Gaßmann urteilte rechtsfehlerhaft « bloegi sagt:

    [...] Männer. In der Mitte: Holger Gaßmann, damals Präsident des Landgerichts Marburg. Rechts: Dr. Christoph Ullrich, jetzt Präsident des Landgerichts Marburg. Im Hintergrund ein Flur des Landgerichts Marburg, in [...]

  9. Gewaltenteilung a la CDU « ZENSIERT sagt:

    [...] Gewaltenteilung a la CDU Ich habe ja vorher schon bedauert, dass das Thema der Gewaltenteilung (bzw. der Missachtung dieser) bei der KiPo Debatte viel zu kurz gekommen ist. Schön, dass die CDU jene nicht nur im Internet zu umgehen versucht, auch im realen Leben kennt sie dieses Handwerk nur allzugut: LINK [...]

  10. Quetsche2000 sagt:

    Ein klassisches Beispiel von Rechtsbeugung und fehlende Gewaltenteilung ist:

    Bleidigen Richter, Staats- und Rechtsanwälte Angeschuldigte;
    (Begehung von übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung)
    dann wird man auf den Weg der Privatklage verwiese, so man sich zur
    Wehr setzen will.
    (Aussicht auf Erfolg gleich null, weil eine Krähe der Anderen kein
    Auge aushackt)

    Kritisiert man aber sachlich diese Juristen/Justiz,
    so sind diese Herrschaften gleichzeitig Ankläger und Richter in einem,
    verbiegen Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus und persönliche
    Meinung zu
    angeblicher übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung,
    und nennen das dann = öffentliches Interesse.
    (Aussichten auf Freispruch gleich null)

    http://menschenrecht.foren-city.de/

  11. RicAlb sagt:

    Gewaltentrennung ist keine Gewaltenteilung (wie Arbeitsteilung). Sondern zentral für jedes bürgerliche Recht. Wie (auch von mir) seit Jahren in zahlreichen Dokumentationen, Aufsätzen und Schriftsätzen nachgewiesen – gibt es in dieser Bundesrepublik Deutschland empirisch-faktisch keine Gewaltentrennung. ´Theoretisch´ formuliert:

    „Im Gegensatz zur Ideologie (von) der Bundesrepublik Deutschland als dem „freiheitlichsten Staat in der deutschen Geschichte“ […] und „dem besten Deutschland, das es je gab“ […] bedeutet dieses staatliche Gebilde zu Beginn des 21. Jahrhunderts ein vor allem durch Leitinstitutionen wie Staatsanwaltschaft und Berufsrichterei sowie weitere Behörden des Unterdrückungsapparats als „Polizeibüttel“ (Rosa Luxemburg) repräsentiertes, empirisch wirksames Gewaltverhältnis zur nachhaltigen Aufrechterhaltung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Mehrwert- und gesellschaftlichen Surplusproduktion und ihrer inegalen Distribution und ungleichen Verteilung gegen actuelle und potentielle Dissenter. Unter den konkret-historischen Bedingungen demontierter Sozialstaatlichkeit und abnehmender Sozialstaatsillusionen bei Bedeutungszunahme erweiterter Funktionen sowohl der ideologischen als auch der repressiven Staatsapparate von Medien einerseits und von polizei- und sicherheitsstaatlichen Maßnahmen andererseits zeigt diese Herrschaft gesellschaftlicher Minderheiten über gesellschaftliche Mehrheiten ausgeprägte Züge präventiver Repression mit totalitär-bürokratischen und lumpenbürgerlich-kakistokratischen Elementen.“ (http://www.mozart1.de [2. Jg. 2008/09, Editorial]. Dort sind auch alle Fremdworte erklärt).

    Dieser zeitdiagnostischen Lageskizze entspricht auch meine langjährige Erfahrung in verschiedenen Justizfeldern, unter anderem als (ehrenamtlicher) Verfahrensbevollmächtiger bei Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden, als (ehrenamtlicher) Jugendrichter und als (ehrenhaft wegen des Phantomdelikts „Beleidigung“: http://de.geocities.com/earchiv21/beleidigungsfarce) verurteilter Autor mit deutschen Berufsrichter(inne)n, zuletzt in einem Verfahren gegen das deutsche Bundesverfassungsgericht (http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/110332.html) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (http://www.grin.com/e-book/110333/menschenrechtsbeschwerde-2006-an-den-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte) mit Dr.iur. h.c. Renate Jäger 2009. Kurzgefaßt: Diese jahrhundertealte “Klassenjustiz” hat Systemcharakter: Sie ist nicht reformierbar. Sie gehört abgeschafft. Eine Möglichkeit ist die direkte und offene Wahl der gesamten Richterschaft auf Zeit durchs Volk, in dessen Namen („Im Namen des Volkes“) zu sprechen sie derzeit nur vorgibt.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Richard Albrecht, PhD.

    Bad Münstereifel, 24.06.09

  12. Quetsche2000 sagt:

    @RicAlb

    Die Idee ist wirklich gut, das Richter vom Volk und auf Zeit gewählt werden müssten.

    Letztlich kann das aber auch nur ein Teilschritt in eine gerechtere und ehrlichere Richtung sein.
    Solange Richter und Staatsanwalte für Rechtsbeugungen nicht belangt werden, würde sich auch nach diesem Modell nicht sonderlich viel ändern.
    Was wir, meiner Meinung nach, brauchen, sind Kontrollen durch unabhängige Menschenrechtsbewegungen, wie z.B. das Justice-Procet oder Innocence-Procect in den USA, die schlampige Verfahren vor die Öffentlichkeit bringen, wenn es um zum Tode verurteilte geht. Diese Institutionen klagen in den Medien die Anwendung des Rechtssystem in den USA an. Die Folge, einige Bundesstaaten haben die Todesstrafe ausgesetzt.
    Gerne würden diese Leute auch andere Fälle übernehmen, wo langjährige Haftstrafen verhängt wurden, trotz fehlender Beweise, nur auf subjektive Vermutungstheorien beruhend, aber aufgrund weniger Aktivisten schaffen die Leute die anderen Fälle nicht.
    Unser europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ist ja auch nur eine Luftblase, die sich aus allem heraus hält. Hier und da mal ein pressewirksames Urteil, um eine gewisse Legitimation zu dokumentieren, und in 100.000 Vergleichsverfahren wird das Verfahren eingestellt, weil die Akten angeblich nicht vollständig seien, der der Rechtsweg auf nationaler Ebene nicht ausgeschöpft sei.

    Menschenrechter Roland Schmidt – Hirzenhain

    http://menschenrechtler.chapso.de/

  13. Politiker, die Presse und das Internet « Aura of Awesomeness sagt:

    [...] Vielleicht sollte die Union damit bei ihren eigenen Mitgliedern anfangen. Aber wer nicht mal die grundsätzlichen Prinzipien der Gewaltenteilung versteht… [...]

  14. Naumann – noch ein Schaufenster-Urteil « bloegi sagt:

    [...] Jede in Karlsruhe angekommene Verfassungsbeschwerde wird von Regierungsbeamten (!) (z.B. Reg.Dir.Dr.Hiegert) in Empfang genommen. Die Regierungsbeamten und -angestellten suchen [...]

  15. Naumann – noch ein Schaufenster-Urteil « Deutschland – wach auf! sagt:

    [...] Jede in Karlsruhe angekommene Verfassungsbeschwerde wird von Regierungs(!)beamten, z.B. von Reg.Dir.Dr.Hiegert, in Empfang genommen. Die Regierungsbeamten und -angestellten suchen [...]

  16. R. Meier sagt:

    Das Prinzip der Gewaltentrennung ist simpel. Anscheinend nicht für Juristen, obwohl dies bereits mehrere Wiederholungen in der Schulzeit findet.
    Das Problem mit der Nicht-Einhaltung unserer Gewaltentrennung ist mir nicht neu. schon mit 13 fiel mir das auf, als ich ein bisschen das Grundgesetz nachlas und mir auffiel, wie Richter und Staatsanwälte die Gewalten nicht einhielten. Gleiche Fälle In Schleswig-Holstein zu finden.

    Für Marburg muss gelten: Gericht abreißen und ein Neues bauen mit gewaltentrennung-unterrichteten Staatsanwälten und Richten. Die vorherigen Staatsanwälte und Richter, welche Gewaltentrennung unterliefen, nimmt man den Beamtenstatus und entlässt man. Mal sehen, wie die gucken, wenn sie keine Pension erhalten wegen Missachtung demokratischer Grundregeln. Diese müssen dann mal durch harte Arbeit ihre Rente verdienen.

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