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	<title>Kommentare zu: Justiz bricht Gesetz zulasten eines Blinden</title>
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	<description>Blöde Geschichten</description>
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		<title>Von: bloegi</title>
		<link>http://bloegi.wordpress.com/2008/04/15/justiz-bricht-gesetz-zulasten-eines-blinden/#comment-20</link>
		<dc:creator>bloegi</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Apr 2008 07:18:43 +0000</pubDate>
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		<description>§ 140 StPO enthält die allgemeine Bestimmung &quot;...wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann&quot;. Davon sind z.B. alle Menschen betroffen, deren Verteidigungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>§ 140 StPO enthält die allgemeine Bestimmung &#8222;&#8230;wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann&#8220;. Davon sind z.B. alle Menschen betroffen, deren Verteidigungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist.</p>
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		<title>Von: Tilman</title>
		<link>http://bloegi.wordpress.com/2008/04/15/justiz-bricht-gesetz-zulasten-eines-blinden/#comment-17</link>
		<dc:creator>Tilman</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Apr 2008 04:54:02 +0000</pubDate>
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		<description>Ich hab mal http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html geschaut, Problem ist auch dies: &quot;Dem Antrag eines hör- oder sprachbehinderten Beschuldigten ist zu entsprechen&quot;, von Blinden steht nichts, und die Rechtssprechung ist für den Richter wohl nicht &quot;interessant&quot; genug. Vielleicht wird es ja ein Revisionsgrund:
http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/notwendige-verteidung-wegen-erforderlicher-akteneinsicht</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hab mal <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html" rel="nofollow">http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html</a> geschaut, Problem ist auch dies: &#8222;Dem Antrag eines hör- oder sprachbehinderten Beschuldigten ist zu entsprechen&#8220;, von Blinden steht nichts, und die Rechtssprechung ist für den Richter wohl nicht &#8222;interessant&#8220; genug. Vielleicht wird es ja ein Revisionsgrund:<br />
<a href="http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/notwendige-verteidung-wegen-erforderlicher-akteneinsicht" rel="nofollow">http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/notwendige-verteidung-wegen-erforderlicher-akteneinsicht</a></p>
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		<title>Von: bloegi</title>
		<link>http://bloegi.wordpress.com/2008/04/15/justiz-bricht-gesetz-zulasten-eines-blinden/#comment-15</link>
		<dc:creator>bloegi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 22:24:30 +0000</pubDate>
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		<description>@ Tilman: Den Text des Beschlusses des Amtsgerichts, d.h. des Richters Krug, kenne ich genau und werde ihn veröffentlichen, sobald ich darf. Krug gibt keine Gründe an. Er behauptet einfach, die Vorsetzungen des § 140 Abs.2 lägen nicht vor. Verfassungsbeschwerde wurde bisher nicht eingelegt. Wahrscheinlich müsste zuvor beim Landgericht Gehörsrüge erhoben werden. Doch das ist nicht meine Aufgabe.

Lubo hat eine winzige Rente, die ihm gerade einmal erlaubt zu überleben.

@ Arndt Schmelzer: Der Verfasser der Pressemitteilung ist Jurist. Bei denen bedeutet &lt;a href=&quot;http://www.althand.de/minder.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Querulant&lt;/a&gt; das Gleiche wie bei anderen Leuten  &quot;Arschloch&quot;. 

Ich habe die Pressemitteilung hauptsächlich wegen des zweiten Absatzes reproduziert. Er kann wegen seiner Auflistung von Grundsatzeinscheidungen auch anderen Seh-, Gehör- oder Sprachbehinderten nützlich sein. Der Hinweis auf Art. 6 (3) EMRK ist ebenfalls wichtig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Tilman: Den Text des Beschlusses des Amtsgerichts, d.h. des Richters Krug, kenne ich genau und werde ihn veröffentlichen, sobald ich darf. Krug gibt keine Gründe an. Er behauptet einfach, die Vorsetzungen des § 140 Abs.2 lägen nicht vor. Verfassungsbeschwerde wurde bisher nicht eingelegt. Wahrscheinlich müsste zuvor beim Landgericht Gehörsrüge erhoben werden. Doch das ist nicht meine Aufgabe.</p>
<p>Lubo hat eine winzige Rente, die ihm gerade einmal erlaubt zu überleben.</p>
<p>@ Arndt Schmelzer: Der Verfasser der Pressemitteilung ist Jurist. Bei denen bedeutet <a href="http://www.althand.de/minder.html" rel="nofollow">Querulant</a> das Gleiche wie bei anderen Leuten  &#8222;Arschloch&#8220;. </p>
<p>Ich habe die Pressemitteilung hauptsächlich wegen des zweiten Absatzes reproduziert. Er kann wegen seiner Auflistung von Grundsatzeinscheidungen auch anderen Seh-, Gehör- oder Sprachbehinderten nützlich sein. Der Hinweis auf Art. 6 (3) EMRK ist ebenfalls wichtig.</p>
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		<title>Von: Arndt Schmelzer</title>
		<link>http://bloegi.wordpress.com/2008/04/15/justiz-bricht-gesetz-zulasten-eines-blinden/#comment-13</link>
		<dc:creator>Arndt Schmelzer</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 11:17:16 +0000</pubDate>
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		<description>Formulierungen wie etwa: „Die vielen Betroffenen ... können nicht alle Querulanten sein“, halte ich persönlich für ausgesprochen fatal. Damit kommt man der Justiz auf halbem Wege sogar noch entgegen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Formulierungen wie etwa: „Die vielen Betroffenen &#8230; können nicht alle Querulanten sein“, halte ich persönlich für ausgesprochen fatal. Damit kommt man der Justiz auf halbem Wege sogar noch entgegen.</p>
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		<title>Von: Tilman</title>
		<link>http://bloegi.wordpress.com/2008/04/15/justiz-bricht-gesetz-zulasten-eines-blinden/#comment-12</link>
		<dc:creator>Tilman</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 05:08:32 +0000</pubDate>
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		<description>Mich würde der Text des Beschlusses interessieren. Es hätten ja auch formale Gründe sein können, z.B. Einkünfte.
Wurden gegen den LG Beschluss weitere Rechtsmittel (Verfassungsbeschwerde) eingelegt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mich würde der Text des Beschlusses interessieren. Es hätten ja auch formale Gründe sein können, z.B. Einkünfte.<br />
Wurden gegen den LG Beschluss weitere Rechtsmittel (Verfassungsbeschwerde) eingelegt?</p>
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