Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen Ingo Wolf (FDP) deckt einen V-Mann-Führer des NRW-Verfassungsschutzes. Dieser soll Ermittlungen gegen den als Spitzel im rechtsradikalen Milieu agierenden Sebastian Seemann unterlaufen haben. Der Bielefelder Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart hat die Ermittlung gegen den V-Mann-Führer demzufolge eingestellt. Ein Volker Pispers zugeschriebener Satz
„Man kann heute davon ausgehen, dass es ohne die finanziellen Zuwendungen durch den Verfassungsschutz die NPD schon längst nicht mehr gäbe.“
kann – mit geringfügigen Ergänzungen – als gesicherte Wahrheit gelten. Die mit Abstand gefährlichsten Rechtsextremen haben Posten im Staatsapparat und keine Hemmungen ihre wirkliche Tätigkeit mit vorgeblichen bürgerrechtlichen Errungenschaften wie dem Datenschutz zu vertuschen.
Schlagworte: Datenschutz, Ingo Wolf, Persönlichkeitsschutz, Rechtsextremismus, Sebastian Seemann, V-Mann, Verfassungsschutz
10 Mai 2009 um 7:08 |
http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0353_indy.htm
Der Verfassungsschutz ist die westdeutsche Stasi.
17 Juni 2009 um 5:19 |
[...] Sie verabreichen sich und anderen ihre unsäglich dumme Weltanschauung und arbeiten obendrein als Spitzel beim Verfassungsschmutz. Dabei sind sie hinterhältig, geben sich mitunter als Linke (fortschrittlich!) aus, so dass es [...]
22 August 2009 um 9:24 |
Begnadigtes RAF-Mitglied war Informantin des Verfassungsschutzes
Frankfurter Rundschau am 21.8.2009
Der Verfassungsschutz ist die westdeutsche Stasi.
22 August 2009 um 10:47 |
Guten Tag Herr Blögi,
ob der VS in der BRD das ist, was in der DDR die STASI war, kann ich nicht beurteilen. Daß beide Geheimdienste als Staatsschutzdienste mit sogenannten „Lockspitzeln“ [agents provocateurs] arbeiten ist auch nicht erst seit gestern bekannt. Sondern war schon altpreußische Praxis und wurde von Friedrich Engels im ersten Kommunistenprozeß zu Köln in den 1850er Jahren enthüllt (vgl. S. 19-33 in meinem Buch: SUCH LINGE. Vom Kommunistenprozeß zu Köln zu google.de. Sozialwissenschaftliche Recherchen zum langen, kurzen und neuen Jahrhundert. Aachen: Shaker Verlag 2008, 110 p. [Reihe Sozialwissenschaften] ISBN 978-3-8322-7333-0, € 12.80 -> http://www.shaker.de/Online-Gesamtkatalog/details.asp?ID=10520015&CC=38631&ISBN=3-8322-7333-6). Und auch jede/r, die/der Michael Bubacks Buch (2008) zum „zweiten Tod“ seines Vaters gründlich las (http://www.grin.com/e-book/121232/michael-buback-eine-aktuelle-rezension-von-wilma-ruth-albrecht) und selbständig kritisch-hermeneutisch über den damaligen „Fall“ Buback (1977) nachdachte, wußte auch ohne die jüngste FR-Enthüllung, mit welchen Mitteln der BRD-Staatsschutz hier arbeitet/e und wer als Lockspitzel infragekam …
Autorengruß;-)
dr.richard.albrecht [at] gmx.net
24 August 2009 um 9:28 |
WELT 24.August 2009
8 September 2009 um 10:33 |
Schäuble als Datenschützer:
STERN 8.9.2009
Das ist Ungerechtigkeit zum Quadrat. Die Öffentlichkeit soll nicht wissen, was der Verfassungsschutz getrieben hat, die Verteidigung soll es auch nicht wissen, aber die Ankläger dürfen sich belastendes Material gegen die Angeklagte raussuchen.
9 September 2009 um 11:09 |
heute kommt auf 3SAT um 21Uhr ein interessanter Bericht zu den Buback-Recherchen
http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/kulturzeit/specials/120651/index.html
10 September 2009 um 10:27 |
To Whom It May Concern …
oder ganz unakademisch: Hier´s ´n Hörtext auss´m Feld der auch hierzulande realexistierenden ZWEITEN KULTUR
-> http://meinevideos.wordpress.com/2001/06/
Es grüßt
dr.richard.albrecht [at] gmx.net
14 September 2009 um 9:07 |
Chaos Computer Club fordert bundeseinheitliche Nummernschilder für Polizisten
Im Rahmen der Demonstration „Freiheit statt Angst“ kam es zu Übergriffen der Polizei auf Teilnehmer der Demonstration und unbeteiligte Passanten. Ein Video eines besonders brutalen Übergriffs wurde von einem Mitglied des Chaos Computer Club (CCC) in hochauflösender Qualität gefilmt und im Internet verbreiten. Der CCC verurteilt die Angriffe aufs Schärfste und fordert die Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Demonstrationen sowie regelmäßige psychologische Überprüfung von Polizisten, die in direkten körperlichen Kontakt mit Demonstranten kommen.
Der gefilmte Übergriff [1] fand nach Beendigung des Demonstrationszuges abseits der Kundgebung statt. Nach Angaben der Polizei [2] behinderte der im Video geschlagene und dann festgenommene Fahrradfahrer polizeiliche Maßnahmen. Er wollte sich jedoch seinerseits nur nach der Dienstnummer der Beamten erkundigen, um eine Anzeige gegen eine vorher erfolgte Festnahme zu erstatten. [3]
Wenn die Identifikation von gewalttätigen Polizisten durch die Beamten
selbst so unterlaufen wird, bleibt als einzige nicht die polizeilichen
Maßnahmen störende Option das Anbringen von gut sichtbaren auf der
Veranstaltung eindeutigen Identifikationsnummern an den eingesetzen
Kräften. Die zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen eingesetzte
Schriftart eignet sich dabei gut für eine Erkennung von Straftätern in
der Polizei auch auf unscharfen und verwackelten Bildern.
Auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wie Fußballspielen und
politischen Demonstrationen gab es zuletzt immer häufiger Berichte von
unverhältnismäßiger Gewalt der Polizei gegen Zuschauer und
Demonstranten. Offensichtlich kann man die Übergriffe – wie sie nun zum
ersten Mal in HD-Qualität dokumentiert wurden – nicht als bedauerliche
Einzelfälle abtun. Innerhalb der Polizeitruppe gibt es einzelne Beamte,
die – auch unter Deckung ihrer Kollegen – Veranstaltungen zum
Aggressionsabbau benutzen. Andy Müller-Maguhn, Sprecher des CCC sagte, „Polizeieinsätze dürfen kein rechtsfreier Raum sein, die im Schutz der Anonymität zu Entgleisungen einladen.“
Während bisherige Berichte über Polizeiübergriffe zu leichtfertig als
übertrieben abgetan wurden, gibt es nach Erscheinen dieses Videos keinen Zweifel mehr. Wir fordern daher weiter, Polizisten regelmäßig Kontrollen zu unterziehen, ob sie die charakterliche Festigkeit besitzen, der teils aufgeheizten Stimmung in großen Menschenmengen gelassen und unter verhältnismäßigem Einsatz des ihnen vom Souverän eingeräumten Gewaltsmonopols zu begegnen.
Werden von Polizisten begangene Straftaten nicht mit der selben Härte
verfolgt wie die ebenfalls verabscheuenswürdigen Angriffe von
Demonstranten auf die Beamten, und wenn falsch verstandener Korpsgeist die Strafverfolgung behindert, besteht die Gefahr, dass das Internet als öffentlicher Pranger mißbraucht wird. Der Achtung vor unserem Staat und seinen Organen wird durch Vertuschung dieser Vorkommnisse ein Bärendienst erwiesen.
Links
[1] http://www.mininova.org/tor/2947142
[2] http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/138631/index.html
[3] http://blog.adrianlang.de/?p=670
14 September 2009 um 9:13 |
Das beschriebene Video ist auch bei Youtube erhältlich. Ich habe das auf die Liste kritischer Movies
http://www.althand.de/kritim.html
gesetzt.
und das vom Chaos Computer Club ist natürlich sehr ulkig. Der CCC als staatstragendes Organ.
14 September 2009 um 9:50 |
Der 37-Jährige ist der, der von den Berliner Bereitschaftspolizisten verprügelt worden ist:
Hamburger Abendblatt 14.09.09
3 Oktober 2009 um 9:45 |
[...] Deutschland enttarnt worden sind. Beispiele: * B. Ewald Althans (Video Beruf Neonazi). * Sebastian Seemann (Prozessbericht) und viele [...]
18 Oktober 2009 um 12:51 |
BürgerInnen, die glauben ihre Daten würde von Behörden geschützt, machen sich Illusionen.
Spiegel 17.10.09
18 Oktober 2009 um 5:42 |
@LeserIn
Höchstinteressant-neuer Gesichtspunkt:
Sollte zutreffen, was AWD lt. SPIEGEL behauptet (-> http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,655791,00.html):
„die Staatsanwaltschaft Hannover habe ihre Ermittlungen 2007 mit der Begründung eingestellt, die Website werde über einen Server in den USA betrieben“
- dann wäre wohl heutzutage GLEICHES UNRECHT FÜR ALLE
zu fordern, damit auch andere, die ihre „Website [...] über einen Server in den USA betreiben“, hierzulande nicht verfolgt werden …
Noch´n schön´ Sonntach;-)
Ric Albrecht
18 Oktober 2009 um 9:42 |
Es ist allgemein bekannt, dass die Registrierung von Domains in den Vereinigten Staaten von Amerika etwas Schutz vor Löschung gewährt. Betrachten wir als Beispiel http://www.die-richterin.com/ , wo sich Dr.Janusz Pomer kritisch über die hessische Oberrichterin Karin Wolski äußert. Die Domain „die-richterin.com“ ist von
Domains by Proxy, Inc.
DomainsByProxy.com
15111 N. Hayden Rd., Ste 160, PMB 353
Scottsdale, Arizona 85260
United States
registriert worden. Das Höchste in der USA-Wirtschaft sind ZAHLENDE Kunden. Deutsche Strafverfolgungsbehörden, die kein Geld einbringen und nur Scherereien machen, rangieren tiefer.
Ich bin jedoch der Auffassung, dass es auch in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein muss die Strafverfolgungsbehörden an der Unterdrückung der Meinungsfreiheit zu hindern.
18 Oktober 2009 um 2:09 |
@LeserIn²
Jein/Nicht ganz. Vielmehr & auch weil ich mich früher intensiv mit positivem „Datenschutz“ in bürgerrechtlicher Absicht beschäftigte [-> Richard Albrecht, Der total erfaßte Bürger; in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 23 (1978) 5: 593-599; ders., Datenschutz und Bürgerrechte, in: ebda., 24 (1979) 9: 1031-1035; ders., „…im Sicherheitsbereich ausdrücklich ausgeschlossen“ – Datenschutz? in: medium, 10 (1980) 1: 11-14] – die Entwicklung 2000 ff. freilich aus Gründen leider nicht mehr en détail verfolgen konnte – ist es nicht immer noch so, daß nach „911″ trotz des seit 2003 geltenden US-“home security-act“ in den USA sowohl das allgemeine US-Informationsfreiheitsgesetz (Erstfassung 1972) als auch der US-freedom-of-information-act für elektronische Kommunikation (Letztfassung 1996) gelten?
Und wenn dies: Folgt daraus nicht, was ich oben mit der scheinbar paradoxen Forderung nach gleichem (Un) Recht andeutete? Oder gilt das nur für den AWD-Konzern und nicht für mich als (scheinbar nur) vereinzelten Einzelnen, der seine herrschafts- und ideologie-kritischen Kurztexte aus Gründen auch auf einem US-Server placiert/e (->http://ricalb.wordpress.com)?
Ums mal bisserl platt/er auszudrücken: Ich will als engagierter Bürgerrechtler von ganzganzdeutschen staatlichen Verfolgerbehörden ebensowenig verfolgt, also nichtverfolgt, werden wie der AWD-Konzern. Und ich erwarte von jedem und jeder JustizKritikerin, die/der diesen Namen verdient, daß er/sie dies nicht nur akzeptiert, sondern auch für mein individuelles Recht als einzelner, nicht verfolgt zu werden, aktiv eintritt.
In diesem – präzisen – Sinn
und mit freundlichem Gruß
(Dr. Richard Albrecht/18.10.09)
18 Oktober 2009 um 5:56 |
WELT 18.10.09
Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (Handelsblatt, Tagesspiegel …) will halt die Daten für sich behalten.
25 Oktober 2009 um 10:47 |
Spiegel 24.10.09
„von Ärzten der Mitarbeiter sowie Krankmeldungen, Diagnosen oder Abmahnungen von Beschäftigten.“ Wer glaubt, seine Daten seien irgendwo sicher, macht sich Illusionen.