Heuchlerisches Vorschieben von Datenschutzgesetzen

By bloegi

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen Ingo Wolf (FDP) deckt einen V-Mann-Führer des NRW-Verfassungsschutzes. Dieser soll Ermittlungen gegen den als Spitzel im rechtsradikalen Milieu agierenden Sebastian Seemann unterlaufen haben. Der Bielefelder Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart hat die Ermittlung gegen den V-Mann-Führer demzufolge eingestellt. Ein Volker Pispers zugeschriebener Satz

„Man kann heute davon ausgehen, dass es ohne die finanziellen Zuwendungen durch den Verfassungsschutz die NPD schon längst nicht mehr gäbe.“

kann – mit geringfügigen Ergänzungen – als gesicherte Wahrheit gelten. Die mit Abstand gefährlichsten Rechtsextremen haben Posten im Staatsapparat und keine Hemmungen ihre wirkliche Tätigkeit mit vorgeblichen bürgerrechtlichen Errungenschaften wie dem Datenschutz zu vertuschen.

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18 Antworten zu „Heuchlerisches Vorschieben von Datenschutzgesetzen“

  1. bloegi sagt:

    http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0353_indy.htm

    Warum versorgt der NRW-Verfassungsschutz die Nazi-Szene mit Waffen?
    [...]
    Aber es kommt noch dicker. Sebastian Seemann zählt seit ca. 10 Jahren zum harten Kern der NS-Szene in NRW, hier insbesondere der Dortmunder Kameradschaft und dem nächsten Umfeld um die Nazi-Band „Oidoxie“. Er war maßgeblich für die Organisation von „Blood and Honour“-Konzerten in Belgien und Holland verantwortlich, lebte teilweise in Belgien und baute diese „in der BRD verbotenen“ Strukturen auf. Ein Verfassungsschutzagent, der das verbotene „Blood and Honour“-Netzwerk ausbaute, aktiv mitgestaltete und betreute.

    Und dennoch behauptete der Verfassungsschutzbericht NRW im Jahr 2006: „Nach dem rechtskräftigen Verbot im Jahr 2001 sind bis heute keine Aktivitäten in NRW festzustellen, die den Fortbestand von Strukturen der „Blood & Honour“-Organisation belegen würden. Zwar ist davon auszugehen, dass persönliche Kontakte/Freundschaften der damaligen „Blood & Honour“-Mitglieder teilweise vorhanden sind, jedoch sind Organisationsstrukturen in NRW nicht erkennbar.“

    Wieviel ist eigentlich dieser Verfassungsschutzbericht angesichts solcher Lügen wert? Wieviel ist der Verfassungsschutz wert, wenn er mittels seiner Agenten eine antidemokratische, verfassungsfeindliche und nazistische Szene ausbaut, die er vorgibt zu überwachen?[...]

    Der Verfassungsschutz ist die westdeutsche Stasi.

  2. Gott schütze mich vor meinen Freunden! « bloegi sagt:

    [...] Sie verabreichen sich und anderen ihre unsäglich dumme Weltanschauung und arbeiten obendrein als Spitzel beim Verfassungsschmutz. Dabei sind sie hinterhältig, geben sich mitunter als Linke (fortschrittlich!) aus, so dass es [...]

  3. bloegi sagt:

    Begnadigtes RAF-Mitglied war Informantin des Verfassungsschutzes
    Frankfurter Rundschau am 21.8.2009

    Justiz, Polizei, Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium machen im Fall Buback seit langem keine vertrauenerweckende Figur. Jedenfalls lässt staatliches Verhalten seit vielen Jahren Verdacht und Gerücht wuchern. Konkret, und das wird nicht nur von Bubacks Sohn Michael so unverblümt ausgesprochen: Zuweilen entsteht der fatale Eindruck, dass bundesdeutsche Behörden in einem der schlimmsten Verbrechen der Nachkriegsgeschichte mit gezinkten Karten spielen, dass sie mehr gegen- als miteinander arbeiten und – zweifellos der schwerstwiegende Vorwurf – dass jahrelang eine „schützende Hand“ über eine schwer belastete Frau gehalten worden ist, die spätestens seit Beginn der 80er Jahre mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet, im Klartext: „ausgepackt“ hat. Bei der Stasi der DDR fanden sich sogar Aktenvermerke, denen zufolge das einstige Mitglied der „Bewegung 2. Juni“ schon seit 1972 von westdeutschen Abhörorganen „bearbeitet und unter Kontrolle gehalten“ worden sein soll. Während man darauf noch nicht allzu viel geben muss, erschließt sich die Brisanz der Akte Becker zweifelsfrei daraus, dass sie auf Weisung des Bundesinnenministers gesperrt wurde. Dergleichen darf nach den Richtlinien nur geschehen, wenn ein Bekanntwerden des Inhalts solcher Dokumente „dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde“.
    [...]
    Nach nur vier Jahren im Gefängnis sucht sie [Verena Becker] den Kontakt zum Verfassungsschutz. Dabei soll sie RAF-Insiderwissen weitergegeben und erklärt haben, dass Günter Sonnenberg das Motorrad fuhr, Christian Klar im Fluchtwagen wartete und Stefan Wisniewski vom Motorradsozius aus feuerte. 1989 wurde Verena Becker begnadigt und kam frei.

    Der Verfassungsschutz ist die westdeutsche Stasi.

  4. Ric Albrecht sagt:

    Guten Tag Herr Blögi,

    ob der VS in der BRD das ist, was in der DDR die STASI war, kann ich nicht beurteilen. Daß beide Geheimdienste als Staatsschutzdienste mit sogenannten „Lockspitzeln“ [agents provocateurs] arbeiten ist auch nicht erst seit gestern bekannt. Sondern war schon altpreußische Praxis und wurde von Friedrich Engels im ersten Kommunistenprozeß zu Köln in den 1850er Jahren enthüllt (vgl. S. 19-33 in meinem Buch: SUCH LINGE. Vom Kommunistenprozeß zu Köln zu google.de. Sozialwissenschaftliche Recherchen zum langen, kurzen und neuen Jahrhundert. Aachen: Shaker Verlag 2008, 110 p. [Reihe Sozialwissenschaften] ISBN 978-3-8322-7333-0, € 12.80 -> http://www.shaker.de/Online-Gesamtkatalog/details.asp?ID=10520015&CC=38631&ISBN=3-8322-7333-6). Und auch jede/r, die/der Michael Bubacks Buch (2008) zum „zweiten Tod“ seines Vaters gründlich las (http://www.grin.com/e-book/121232/michael-buback-eine-aktuelle-rezension-von-wilma-ruth-albrecht) und selbständig kritisch-hermeneutisch über den damaligen „Fall“ Buback (1977) nachdachte, wußte auch ohne die jüngste FR-Enthüllung, mit welchen Mitteln der BRD-Staatsschutz hier arbeitet/e und wer als Lockspitzel infragekam …

    Autorengruß;-)

    dr.richard.albrecht [at] gmx.net

  5. LeserIn sagt:

    Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwaltes Siegfried Buback hat vom Innenministerium die Freigabe von Akten über die frühere RAF-Terroristin Verena Becker gefordert. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble solle die Verfassungsschutz-Akten endlich vollständig an die Bundesanwaltschaft herausgeben, sagte Michael Buback. …
    Becker selbst machte nie Angaben zu ihren Taten bei der RAF. Sie lebt heute unerkannt unter neuem Namen.

    WELT 24.August 2009

  6. bloegi sagt:

    Schäuble als Datenschützer:

    Die Geheimdienstakten zum Mordattentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback bleiben gesperrt. Der Schutz der Informanten müsse gewahrt bleiben, entschied Innenminister Wolfgang Schäuble. Die Ermittler können die Akten aber einsehen [...] Die Inhalte der Akten dürften nicht an die Öffentlichkeit gelangen

    STERN 8.9.2009

    Das ist Ungerechtigkeit zum Quadrat. Die Öffentlichkeit soll nicht wissen, was der Verfassungsschutz getrieben hat, die Verteidigung soll es auch nicht wissen, aber die Ankläger dürfen sich belastendes Material gegen die Angeklagte raussuchen.

  7. Rainer Hoffmann sagt:

    heute kommt auf 3SAT um 21Uhr ein interessanter Bericht zu den Buback-Recherchen
    http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/kulturzeit/specials/120651/index.html

  8. Ric Albrecht sagt:

    To Whom It May Concern …

    oder ganz unakademisch: Hier´s ´n Hörtext auss´m Feld der auch hierzulande realexistierenden ZWEITEN KULTUR

    -> http://meinevideos.wordpress.com/2001/06/

    Es grüßt

    dr.richard.albrecht [at] gmx.net

  9. CCC sagt:

    Chaos Computer Club fordert bundeseinheitliche Nummernschilder für Polizisten

    Im Rahmen der Demonstration „Freiheit statt Angst“ kam es zu Übergriffen der Polizei auf Teilnehmer der Demonstration und unbeteiligte Passanten. Ein Video eines besonders brutalen Übergriffs wurde von einem Mitglied des Chaos Computer Club (CCC) in hochauflösender Qualität gefilmt und im Internet verbreiten. Der CCC verurteilt die Angriffe aufs Schärfste und fordert die Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Demonstrationen sowie regelmäßige psychologische Überprüfung von Polizisten, die in direkten körperlichen Kontakt mit Demonstranten kommen.

    Der gefilmte Übergriff [1] fand nach Beendigung des Demonstrationszuges abseits der Kundgebung statt. Nach Angaben der Polizei [2] behinderte der im Video geschlagene und dann festgenommene Fahrradfahrer polizeiliche Maßnahmen. Er wollte sich jedoch seinerseits nur nach der Dienstnummer der Beamten erkundigen, um eine Anzeige gegen eine vorher erfolgte Festnahme zu erstatten. [3]

    Wenn die Identifikation von gewalttätigen Polizisten durch die Beamten
    selbst so unterlaufen wird, bleibt als einzige nicht die polizeilichen
    Maßnahmen störende Option das Anbringen von gut sichtbaren auf der
    Veranstaltung eindeutigen Identifikationsnummern an den eingesetzen
    Kräften. Die zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen eingesetzte
    Schriftart eignet sich dabei gut für eine Erkennung von Straftätern in
    der Polizei auch auf unscharfen und verwackelten Bildern.

    Auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wie Fußballspielen und
    politischen Demonstrationen gab es zuletzt immer häufiger Berichte von
    unverhältnismäßiger Gewalt der Polizei gegen Zuschauer und
    Demonstranten. Offensichtlich kann man die Übergriffe – wie sie nun zum
    ersten Mal in HD-Qualität dokumentiert wurden – nicht als bedauerliche
    Einzelfälle abtun. Innerhalb der Polizeitruppe gibt es einzelne Beamte,
    die – auch unter Deckung ihrer Kollegen – Veranstaltungen zum
    Aggressionsabbau benutzen. Andy Müller-Maguhn, Sprecher des CCC sagte, „Polizeieinsätze dürfen kein rechtsfreier Raum sein, die im Schutz der Anonymität zu Entgleisungen einladen.“

    Während bisherige Berichte über Polizeiübergriffe zu leichtfertig als
    übertrieben abgetan wurden, gibt es nach Erscheinen dieses Videos keinen Zweifel mehr. Wir fordern daher weiter, Polizisten regelmäßig Kontrollen zu unterziehen, ob sie die charakterliche Festigkeit besitzen, der teils aufgeheizten Stimmung in großen Menschenmengen gelassen und unter verhältnismäßigem Einsatz des ihnen vom Souverän eingeräumten Gewaltsmonopols zu begegnen.

    Werden von Polizisten begangene Straftaten nicht mit der selben Härte
    verfolgt wie die ebenfalls verabscheuenswürdigen Angriffe von
    Demonstranten auf die Beamten, und wenn falsch verstandener Korpsgeist die Strafverfolgung behindert, besteht die Gefahr, dass das Internet als öffentlicher Pranger mißbraucht wird. Der Achtung vor unserem Staat und seinen Organen wird durch Vertuschung dieser Vorkommnisse ein Bärendienst erwiesen.

    Links

    [1] http://www.mininova.org/tor/2947142
    [2] http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/138631/index.html
    [3] http://blog.adrianlang.de/?p=670

    • bloegi sagt:

      Das beschriebene Video ist auch bei Youtube erhältlich. Ich habe das auf die Liste kritischer Movies
      http://www.althand.de/kritim.html
      gesetzt.

      Der Achtung vor unserem Staat und seinen Organen wird durch Vertuschung dieser Vorkommnisse ein Bärendienst erwiesen.

      und das vom Chaos Computer Club ist natürlich sehr ulkig. Der CCC als staatstragendes Organ.

  10. LeserIn sagt:

    Der 37-Jährige ist der, der von den Berliner Bereitschaftspolizisten verprügelt worden ist:

    Der Anwalt des 37-Jährigen, Johannes Eisenberg, wies Darstellungen der Polizei vom Wochenende zurück, sein Mandant habe sich polizeilichen Weisungen widersetzt. Der Mann sei Augenzeuge eines aus seiner Sicht „unverhältnismäßigen polizeilichen Gewalteinsatzes“ gegenüber einer Frau geworden. Daraufhin habe er den beteiligten Polizeibeamten nach dessen Dienstnummer gefragt. Der Beamte habe die Auskunft verweigert und die Räumung der Straße verlangt.

    Dem Juristen zufolge kam sein Mandant dieser Aufforderung nach. Auf dem Bürgersteig sei der von Statur aus „kleine und schmächtige Mann“ aber von Beamten auf die Fahrbahn zurückgerissen worden. Dort sei er unter anderem ins Gesicht geschlagen, zu Boden gestoßen und getreten worden. Eisenberg wirft der Polizei zudem vor, dass Beamte seinen Mandanten im Gefangenentransporter misshandelt hätten. …

    Polizeipräsident Dieter Glietsch will seit längerem Namensschilder für die Berliner Polizeibeamten durchsetzen, um die Bürgernähe seiner Behörde zu stärken. Widerstand in den Personalvertretungen kommt dagegen vor allem von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg sagte, es sei oft genug vorgekommen, dass „die Familien der Beamten bedroht wurden, wenn deren Namen bekanntgeworden waren“.

    Hamburger Abendblatt 14.09.09

  11. NPD-Nazis sind Schlachtschweine der Staatsnazis « bloegi sagt:

    [...] Deutschland enttarnt worden sind. Beispiele: * B. Ewald Althans (Video Beruf Neonazi). * Sebastian Seemann (Prozessbericht) und viele [...]

  12. LeserIn sagt:

    BürgerInnen, die glauben ihre Daten würde von Behörden geschützt, machen sich Illusionen.

    Frankfurt/Main – Beim Finanzdienstleister AWD Chart zeigen ist ein weiteres Datenleck bekanntgeworden. Das Unternehmen erstattete nach eigenen Angaben im Sommer 2007 Strafantrag, nachdem interne Abrechnungen von etwa 1500 Handelsvertretern aus den Jahren 2003 und 2004 ins Internet gestellt worden waren. Es habe sich nicht um Kundendaten gehandelt, betonte AWD-Sprecher Bela Anda am Samstag. Am Freitag hatte der NDR berichtet, ihm seien 27.000 Datensätze von Kunden des Hannoverschen Unternehmens zugespielt worden.

    Die „Neue Westfälische“ meldete, eine AWD-kritische Website habe auf 26 Seiten Daten von Vertretern des Finanzdienstleisters aufgelistet, darunter Mitarbeiternummern, Namen, Datum des Firmeneintritts, Vergütungsstufen, Kontokorrent-Konten, Stornoreserven, Darlehen, Vorschüsse und monatliche Einnahmen. AWD erklärte dazu, die Staatsanwaltschaft Hannover habe ihre Ermittlungen 2007 mit der Begründung eingestellt, die Website werde über einen Server in den USA betrieben.

    „Hinweise auf den oder die Täter könnten also allenfalls durch Ermittlungen in den USA erlangt werden. (…) Aus zahlreichen anderen Ermittlungsverfahren ist jedoch bekannt, dass Rechtshilfeersuchen in die USA nicht erfolgversprechend, sind“, erklärte die Staatsanwaltschaft laut AWD. Das Unternehmen habe daraufhin bei Suchmaschinenanbietern interveniert. Es sei „teilweise gelungen, dass diese die entsprechenden Seiten aus ihren Suchanzeigen genommen haben.“ Außerdem habe man die Datenschützer des Bundes und Hamburgs um Unterstützung gebeten, allerdings vergeblich.

    Spiegel 17.10.09

  13. Ric Albrecht sagt:

    @LeserIn

    Höchstinteressant-neuer Gesichtspunkt:

    Sollte zutreffen, was AWD lt. SPIEGEL behauptet (-> http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,655791,00.html):

    „die Staatsanwaltschaft Hannover habe ihre Ermittlungen 2007 mit der Begründung eingestellt, die Website werde über einen Server in den USA betrieben“

    - dann wäre wohl heutzutage GLEICHES UNRECHT FÜR ALLE
    zu fordern, damit auch andere, die ihre „Website [...] über einen Server in den USA betreiben“, hierzulande nicht verfolgt werden …

    Noch´n schön´ Sonntach;-)

    Ric Albrecht

    • bloegi sagt:

      Es ist allgemein bekannt, dass die Registrierung von Domains in den Vereinigten Staaten von Amerika etwas Schutz vor Löschung gewährt. Betrachten wir als Beispiel http://www.die-richterin.com/ , wo sich Dr.Janusz Pomer kritisch über die hessische Oberrichterin Karin Wolski äußert. Die Domain „die-richterin.com“ ist von

      Domains by Proxy, Inc.
      DomainsByProxy.com
      15111 N. Hayden Rd., Ste 160, PMB 353
      Scottsdale, Arizona 85260
      United States

      registriert worden. Das Höchste in der USA-Wirtschaft sind ZAHLENDE Kunden. Deutsche Strafverfolgungsbehörden, die kein Geld einbringen und nur Scherereien machen, rangieren tiefer.

      Ich bin jedoch der Auffassung, dass es auch in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein muss die Strafverfolgungsbehörden an der Unterdrückung der Meinungsfreiheit zu hindern.

  14. ricalb sagt:

    @LeserIn²

    Jein/Nicht ganz. Vielmehr & auch weil ich mich früher intensiv mit positivem „Datenschutz“ in bürgerrechtlicher Absicht beschäftigte [-> Richard Albrecht, Der total erfaßte Bürger; in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 23 (1978) 5: 593-599; ders., Datenschutz und Bürgerrechte, in: ebda., 24 (1979) 9: 1031-1035; ders., „…im Sicherheitsbereich ausdrücklich ausgeschlossen“ – Datenschutz? in: medium, 10 (1980) 1: 11-14] – die Entwicklung 2000 ff. freilich aus Gründen leider nicht mehr en détail verfolgen konnte – ist es nicht immer noch so, daß nach „911″ trotz des seit 2003 geltenden US-“home security-act“ in den USA sowohl das allgemeine US-Informationsfreiheitsgesetz (Erstfassung 1972) als auch der US-freedom-of-information-act für elektronische Kommunikation (Letztfassung 1996) gelten?
    Und wenn dies: Folgt daraus nicht, was ich oben mit der scheinbar paradoxen Forderung nach gleichem (Un) Recht andeutete? Oder gilt das nur für den AWD-Konzern und nicht für mich als (scheinbar nur) vereinzelten Einzelnen, der seine herrschafts- und ideologie-kritischen Kurztexte aus Gründen auch auf einem US-Server placiert/e (->http://ricalb.wordpress.com)?
    Ums mal bisserl platt/er auszudrücken: Ich will als engagierter Bürgerrechtler von ganzganzdeutschen staatlichen Verfolgerbehörden ebensowenig verfolgt, also nichtverfolgt, werden wie der AWD-Konzern. Und ich erwarte von jedem und jeder JustizKritikerin, die/der diesen Namen verdient, daß er/sie dies nicht nur akzeptiert, sondern auch für mein individuelles Recht als einzelner, nicht verfolgt zu werden, aktiv eintritt.

    In diesem – präzisen – Sinn
    und mit freundlichem Gruß

    (Dr. Richard Albrecht/18.10.09)

  15. LeserIn sagt:

    Der Datenskandal beim Online-Netzwerk SchülerVZ schlägt größere Wellen: Der Täter soll die Profile von mindestens einer Million Mitglieder an mehrere Personen weitergeben haben. Mit diesen Datensätzen können offenbar Schüler nach Geburtsjahr, Wohnort und Schule herausgefiltert werden – samt Foto. … SchülerVZ betonte, es handele sich nicht um ein Datenleck. Vielmehr seien solche Daten kopiert worden, die ohnehin von allen registrierten SchülerVZ-Nutzern einsehbar gewesen seien. … VZ-Sprecher Dirk Hensen erklärte, der Datenkopierer habe automatische Leseverfahren – sogenannte Crawler – eingesetzt, um aus dem Netzwerk öffentlich sichtbare Nutzerdaten zu kopieren. … Zu den VZ-Netzwerken gehören die Plattformen SchülerVZ, StudiVZ und MeinVZ. Nach Unternehmensangaben sind dort mehr als 15 Millionen Mitglieder registriert. Die VZ-Netzwerke gehören zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck.

    WELT 18.10.09

    Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (Handelsblatt, Tagesspiegel …) will halt die Daten für sich behalten.

  16. LeserIn sagt:

    Ein Zentral-Server von Lidl Irland war für Unbefugte innerhalb des Konzerns zeitweise ohne entsprechenden Schutz zugänglich – damit waren extrem sensible Daten komplett einsehbar.

    Zu ihnen zählen Umsatzzahlen, Einkaufsplanungen, Schriftverkehr zwischen dem Unternehmen und Ärzten der Mitarbeiter sowie Krankmeldungen, Diagnosen oder Abmahnungen von Beschäftigten. Offenbar wurde von diesem Server auch eine Kopie erstellt, die einem ehemaligen deutschen Lidl-Beschäftigten für das Irland-Geschäft zugespielt wurde.

    Spiegel 24.10.09

    „von Ärzten der Mitarbeiter sowie Krankmeldungen, Diagnosen oder Abmahnungen von Beschäftigten.“ Wer glaubt, seine Daten seien irgendwo sicher, macht sich Illusionen.

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