Asylrechtsprozess in Sigmaringen

7 November 2009 von bloegi


(Allgemein akzeptierter Rassismus in Deutschland. Der Schwachsinn mit dem Mohrenkopf, den die Studenten platzen lassen sollen, wird offiziell von der Ludwig-Maximilians-Universität München verbreitet. Die Wissenschaftler kämen wohl erst zur Besinnung, wenn ihnen bei ihrer nächsten Kenia-Reise Albino-Auge in Aspik oder Gebratener Weißenarsch serviert würde.)


Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum Germany 5.11.2009

Der nigerianische Flüchtling Rex Osa bittet darum, dass Menschen aus der Öffentlichkeit seine Anhörung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen beobachten, die dort am 9.11.09 um 14.30 Uhr stattfindet. Der Grund dafür sind unglaubliche Erfahrungen mit dem sogenannten Rechtsstaat, Erfahrungen, die für den Normalbürger unglaublich sind, nicht aber für Flüchtlinge und diejenigen, die deren Schicksale beobachten. Herr Osa wurde Opfer bösartiger Unterstellungen, ihm wurde Gehör verweigert, von ihm vorgelegte Dokumente wurden ohne Prüfung derselben als unglaubwürdig abgetan, später verschwanden diese auf obskure Weise. Man legte ihm die Beweislast für Angaben auf, die ohne Prüfung einfach als unwahr abgetan wurden, gleichzeitig hinderte man ihn mittels Residenzpflicht (Aufenthaltsbeschränkung auf den Landkreis) daran, die entsprechenden Institutionen aufzusuchen. Wie leider nur Insidern bekannt ist, ist solches, jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn sprechende Verhalten deutscher Behörden gängige Praxis. Am 9. November fiel vor 20 Jahren mit der Mauer ein Unrechtsstaat, dem unter anderem die Toten bei illegalem Grenzübertritt angelastet werden. Es ist nun an der Zeit, erneut eine neue Mauer zu Fall zu bringen, die Mauer des Schweigens über das tägliche Unrecht gegenüber Flüchtlingen, eine Mauer, die jährlich nicht nur Hunderte, sondern Tausende das Leben kostet.


Kommentar: Es ist merkwürdig, dass diejenigen, welche mit dem deutschen Rechtsstaat zu tun bekommen, glauben, nur bei ihnen sei der Rechtsstaat entgleist.

Im Folgenden berichtet Rex Osa von seinen Erfahrungen:


Der ganze Prozess begann mit dem Beamten für meinen Fall, Herrn H., der hartnäckig seine Position nutze, mich zu frustrieren, weil ich mich von den Einschüchterungen, mit denen er mich bedrohte, nicht beeindrucken ließ.

Er ließ mir keine Gelegenheit, meine Situation wirklich zu erklären. Jedes Mal unterbrach er mich, bezeichnete meine Ausführungen als irrelevant, ich solle auf seine Frage direkt antworten, ohne auf die Vergangenheit Bezug zu nehmen. Ich versuchte, ihm klarzumachen, dass die Verbindung zur Vergangenheit die einzige Möglichkeit sei, die Situation verständlich darzulegen. Er lehnte es ab, dies zu akzeptieren, statt dessen wurde er zunehmend aggressiv.

Er bestand darauf, es sei besser, zu behaupten, dass ich auf den Seeweg eingereist sei, statt über den Luftweg. Er behauptete, es sei eine Lüge, dass ich ein Staatsbeamter sei, ich könne ja dann nicht gegen meinen Arbeitgeber aussagen (Inzwischen wurde meine
Aussage von der deutschen Botschaft als wahr bestätigt).

Wir diskutierten über mich, dass ich angeklagt wurde, eine Zusammenkunft gestürmt zu haben (engl: „hijack a congress“) zu haben, aber er interpretierte es als Entführung („to hijack somebody“) von Personen. Das Interview verwandelte sich in eine Englisch-Lektion. Ich musste ihm klarmachen, dass eher ich ihm Englisch beibringen müsse als umgekehrt.

Er stürzte mich in große Unsicherheit, da ich mich nicht sicher fühlte, öffentliche Personen zu erwähnen, die mich während meiner Flucht unterstützt hatten, da diese in sensiblen Bereichen der Verwaltung arbeiteten. Ich sagte ihm, dass ich deren Namen nur erwähnen könne, wenn mir garantiert würde, dass diese dann nicht belangt würden. Nach rechtlichem Standard hatte ich das Recht dazu.

Herr H. war lediglich daran interessiert, meine Aussagen zu verfälschen, um so seine Vorurteile zu entwickeln. Dieses Interview unterschied sich in nichts von den abartigen Verfahren der nigerianischen Polizei, von unschuldigen Opfern irgendwelche Aussagen zu erpressen um sie zu kriminalisieren.

Ein weiterer nigerianischer Zimmergenosse war an diesem Tag ebenfalls sein Opfer. Der selbe Herr H. spottete seiner, indem er versuchte, ihm einzureden, wie alt er sei.

Es kam, wie ich es voraussah, Herr H. verdammte mich mit einer Ablehnung „Offensichtlich Unbegründet“, gegen welche ich mithilfe von Herrn Sczlenzy Einspruch einlegte, der ebenfalls meinte, meinen Fall behandeln zu können, ohne mit mir über meine Erlebnisse zu sprechen.

Aufgrund meiner Erfahrung mit dem BAMF Karlsruhe bestand ich darauf, dass er mit mir diskutierte, um direkt meine Situation zu erfahren, aber er sagte, es wäre nicht nötig. Dennoch nahm ich mir die Zeit, meine Situation schriftlich zu erklären und sandte ihm dies einige Tage später. Unglücklicher Weise bekam ich eine weitere Ablehnung, weil Herr S. eine Berufung eingelegt hatte, die in keinem Punkt von dem entscheidenden Richter beachtet worden war.

Ich wechselte meinen Rechtsbeistand zu einem Herrn S. in der Nähe von Frankfurt. Er legte Einspruch gegen die Entscheidung ein und mir wurde die Gelegenheit zu einer verbalen Anhörung im Verwaltungsgericht Sigmaringen gegeben.

Bei dieser zweiten Anhörung (2006) in Sigmaringen legte ich dem Gericht durch meinen Rechtsanwalt Beweisdokumente im Original vor. Unglücklicherweise rechtfertigte das Urteil die Entscheidung Herrn H. vom BAMF, so dass man meinen könnte, es handle sich um eine Gefälligkeit gegenüber einem Kollegen. Der Vorsitzende Richter G. benahm sich wie ein Magier, als er behauptete, die Dokumente seien nicht glaubwürdig. Ich empfahl eine Überprüfung durch die deutsche Botschaft in Nigeria anstatt aus der Luft gegriffene Annahmen zugrunde zu legen. Er sagte mir, das sei nicht nötig.

Um die Sache noch mehr zu verkomplizieren, behaupteten das BAMF, das Verwaltungsgericht und das Regierungspräsidium, ich sei es, der dafür verantwortlich sei, in meinem Fall Nachforschungen anstellen zu lassen. Ich machte mehrere Versuche, Informationen zu beschaffen und forschte über in Deutschland anerkannte Institutionen, aber ich wurde mit der unmenschlichen Strategie der Beschränkung der Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht) konfrontiert.

Ich stand unter dem Druck, abgeschoben zu werden. Die Ausländerbehörde behauptete, ich sei kein Nigerianer, obwohl ihr die nigerianische Botschaft bereits früher dies schriftlich bestätigt hatte.

Es war enttäuschend genug, dass mein Rechtsanwalt, Herr S., plötzlich gegen mich arbeitete, nachdem ich ihm gegenüber meine Enttäuschung zum Ausdruck gebracht hatte, dass er mich nicht gut genug vertreten hätte. Herr S. verlor nachlässig meine originalen Beweisdokumente ohne den Versuch, einen Suchauftrag bei der Post auszulösen, und behauptete, die Dokumente ohne Einschreiben versandt zu haben.

Auf dem Höhepunkt dieses Prozesses bekam ich Kontakt zu einer neuen Rechtsanwältin, Frau Behrens in Berlin. Bei einem Treffen mit ihr griff sie einige Punkte in diesem Prozess auf, die schiefgegangen waren und zeigte Interesse, den Fall anzunehmen. Im Laufe ihrer Nachforschungen kam zu Tage, dass von meiner Anhörung in Sigmaringen nur ein leeres Protokoll existierte ohne Kopien der Beweise in meiner Akte, weder im Gericht noch im Regierungspräsidium.

Mir wurde klar, dass das Regierungspräsidium es versäumt hatte, die Akten meinem Anwalt zurückzugeben, nur um den Regelwidrigkeiten zu vertuschen und meine Rechtsanwältin zu frustrieren.

Herr Andermah vom Regierungspräsidium behauptete im Prozess gegenüber meinem Rechtsanwalt, dass ich keine Chance hätte, da meine Abschiebung bereits mit dem gebuchten Flug für Oktober 2007 feststehe. Gerade wie um zu zeigen, wie Staatsbeamte mit dem Leben von Menschen aus schierer Boshaftigkeit spielen können, widerlegte dessen Vorgesetzter diese Information, als er von einem Abgeordneten kontaktiert wurde.

Durch die aktive Unterstützung meiner neuen Rechtsanwältin konnte ich einen 50-seitigen zweiten Asylantrag in Karlsruhe 2007 einreichen. Das BAMF lehnte diesen innerhalb von 24 Stunden ab, eher aufgrund von Vorurteilen als aus Rechtsgründen, wie das Verwaltungsgericht später bestätigte.

Als der Präsident des BAMF, Dr. Schmid, später durch einen
Bundestagsabgeordneten kontaktiert wurde, rechtfertigte er die
Handlungsweise seiner Mitarbeiter als eine solche, wie sie vom System erwartet wird, soweit sie Asylangelegenheiten betrifft.

Die Schweizer Flüchtlingshilfe erstellte einen positiven Expertenbericht über diesen Fall, aber das deutsche Auswärtige Amt verfasste seinen eigenen so genannten „Expertenbericht“, der die Erkenntnisse der Schweizer herunterspielt und Nigeria als ein Land darstellen will, dass nicht asylrelevant ist – in gegenseitigen deutsch-nigerianischem politischen Interesse????

Vielen Dank an meine Rechtsanwältin, Frau Behrens, an Mitglieder meiner Kirchengemeinde, dem öffentlichen Dienst und aus der sonstigen Gesellschaft, welche den Kampf weiterhin unterstützt haben.

Dank an die Aktivisten von „The Voice Forum“ und der „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantinnen“ sowie anderer Gruppen, die meinen Mut durch die Mitteilung ihrer eigenen persönlichen Erfahrungen gestärkt haben, mich angesichts staatlichem Druckes erstarken ließen.

Zusammen mit dem Netzwerk von The VOICE Refugee Forum, der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, der
Nigerianisch-Afrikanischen Gemeinde, Menschenrechtsgruppen und -aktivisten war ich in der Lage, viel öffentliche Aufmerksamkeit auf die Menschenrechtsmissbräuche durch die Nigerianische Botschaft in Kollaboration mit dem deutschen Staat zu richten und auf die
Vernachlässigung ihrer Bürger im Ausland sowie auf die anhaltenden
Menschenrechtsrechtsverletzungen in Nigeria.

Politiker von CDU, SPD und den GRÜNEN machten nach ihren individuellen Kapazitäten ihren Einfluss geltend, dass mir eine weitere Anhörung erlaubt wurde, die zur Aussetzung meiner Abschiebung geführt hat.

Wir hoffen auf die Wiederherstellung fairer Standards, wie sie dem Geist der Universellen Deklaration der Menschenrechte entsprechen, ohne Vorurteile und inhumane staatliche Manipulationen der Asylpraxis.

Bitte nehmen Sie teil als Prozessbeobachter am 9. November 2009 um 14:30 Uhr im Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Rex Osa, Tel.: 0049 (0) 173 4165134

Text in Englisch: http://thevoiceforum.org/node/1434


Kommentar: Noch besser wäre es, wenn jemand einen genauen Prozessbericht schriebe.

In den meisten Fällen werden Flüchtlinge abgeschoben, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Die Folgen für die Ausgeschafften sind oft entsetzlich:

Familie Cindo aus NRW wird nach ihrer Ankunft in Syrien verhaftet. Innerhalb von sieben Wochen endet so zum dritten Mal eine Abschiebung nach Syrien im Gefängnis.

Quelle: taz vom 22.10.2009

Zwangsvollstreckung gegen die Uni Marburg

23 Oktober 2009 von bloegi

Dickes Personal der Uni Marburg
(Zweck der Philipps-Universität Marburg ist die Dickfütterung ihrer Dauerstellen-Inhaber. In der Mitte: Dr. Rainer Viergutz, der Prozessgeneralbevollmächtigte.)

Gegen eine Behörde einen Prozess gewinnen geschieht selten. Recht haben reicht nicht. Ich habe Recht und Glück gehabt und einen Prozess gegen die Universität Marburg gewonnen. Das Urteil des Verwaltungsrichters Dr.Lorenz vom 30.4.2009 enthält demzufolge den üblichen Satz

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil wurde rechtskräftig. Am 12.8.2009 setzte die Urkundsbeamtin des Verwaltungsgerichts Gießen die Kosten des Verfahrens auf 408,45 Euro fest und bestimmte eine Frist von zwei Wochen für die Zahlung der Summe an mich.

408,45 Euro: Das sind 363 Euro Gerichtsgebühren, die ich bei Erhebung der Klage zahlen musste, ungefähr 40 Euro für das Hin- und Herfahren zwischen Amöneburg und Gießen sowie ein paar Euros für Kopien. Ich hatte mich selbst vertreten, so dass viel höhere Rechtsanwaltskosten nicht anfielen.

Am 18.9.2009 war das Geld noch nicht da. Ich beantragte Zwangsvollstreckung gegen die Uni Marburg.

Zwangsvollstreckung ist im Allgemeinen ein mühsamer Prozess. Zuerst braucht man eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Die bekommt man beim zuständigen Amtsgericht. Mit diesem vollstreckbaren Titel muss man den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragen. Der will natürlich einen Vorschuss, bevor er auch nur einen Schritt tut, usw.usw.

Interessanterweise war der Kostenfeststellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen von Anfang an vollstreckbar. Denn er enthält auf Seite 2 die Zeilen:

Vorstehende Ausfertigung wird dem/der/den …
zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.

Außerdem war bei den Hinweisen auf Seite 3 zu lesen:

Soll gegen den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Körperschaft, eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts vollstreckt werden, ist § 170 VwGO zu beachten.

§ 170 der Verwaltungsgerichtsordnung lautet

(1) Soll gegen den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, eine Körperschaft, eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts wegen einer Geldforderung vollstreckt werden, so verfügt auf Antrag des Gläubigers das Gericht des ersten Rechtszugs die Vollstreckung. Es bestimmt die vorzunehmenden Vollstreckungsmaßnahmen und ersucht die zuständige Stelle um deren Vornahme. Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, dem Ersuchen nach den für sie geltenden Vollstreckungsvorschriften nachzukommen.

(2) Das Gericht hat vor Erlaß der Vollstreckungsverfügung die Behörde oder bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gegen die vollstreckt werden soll, die gesetzlichen Vertreter von der beabsichtigten Vollstreckung zu benachrichtigen mit der Aufforderung, die Vollstreckung innerhalb einer vom Gericht zu bemessenden Frist abzuwenden. Die Frist darf einen Monat nicht übersteigen.

(3)…

Es war also nicht meine Sache einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Ich beantragte die Vollstreckung beim Verwaltungsgericht Gießen, worauf Verwaltungsrichter Dr.Lorenz am 28.9.2009 beschloss die Vollstreckung einzuleiten, allerdings erst mit der gemäß § 170 (2) VwGO vorgeschriebenen Warnung.

Am 15.10.2009 kam dann das Geld. Die 408,45 Euro stammen unter Garantie aus Steuern. Dass die Schuldigen des Konflikts, nämlich der Bibliotheksdirektor Hubertus Neuhausen, sein angeblich rechtskundiger Adlat Christian Wolf und der Rechts-Regierungsdirektor Volker Drothler dafür aufkommen müssen, halte ich für ausgeschlossen.

Diese Leute in der Verwaltung der Uni Marburg (Biegenstraße 10) sind schlecht. Statt andere, die mehr können als sie, wenigstens in Ruhe arbeiten zu lassen, versuchen sie diese anderen nach Kräften zu stören und zu erniedrigen. Ich bin davon nicht allein betroffen.

Schulden zahlt die Uni Marburg grundsätzlich erst nach drastischen Maßnahmen:

… dass Einkäufer der Philipps-Universität wegen „Ausschöpfung des Kreditrahmens“ keine Ware mehr erhalten. … Ursache für die Sperrung waren Bestellvorgänge, deren Bezahlung dreimal und z.T. noch häufiger von OBI angemahnt werden mussten.

Unvergessen sind auch Ex-Kanzler Bernd Höhmann, ein Rotarier,

Am heutigen Montag, 17. Mai 2004, hat der Allgemeine Studierenden-Ausschuss der Philipps-Universität Marburg Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zwei Verantwortliche für die Umsetzung des Studienguthabengesetzes (StuGuG) beim Unipräsidenten eingelegt. Kanzler Bernd Höhmann und dem Leiter des Studentensekretariats, Michael Boßhammer, wirft der AStA vor, durch mangelhafte Planung und falsche Entscheidungen Nachteile für die Studierenden herbeigeführt zu haben.

und solche Dummheiten wie der Ehrendoktor-Titel für den Dalai Lama. Es nimmt kein Ende.

Ulrich Brosa

Polizeipräsident Manfred Schweizer unterstützt Verleumder

8 Oktober 2009 von bloegi


(Wie sein Ex-Chef, der ehemalige Landespolizeipräsident Eberhard Pilz, liebt es Polizeipräsident Schweizer sich mit Damen aus eigener Behörde zu umgeben.)

Eigentlich sollte am 9.10.2009 einmal mehr über mich gerichtet werden – im Landgericht Marburg wegen Beleidigung des Oberstaatsanwalts Willanzheimer und wegen übler Nachrede über den Staatsschützer KOK Peter Seim. Der Termin wurde am 16.6.2009 vom damaligen Vorsitzenden der 8.Strafkammer Dr.Wolf festgesetzt. Am 1.7.2009 wurde der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts geändert. Neuer Vorsitzender der 8.Strafkammer (Aktenzeichen 8 Ns!) wurde der neue stellvertretende Landgerichtspräsident Winter. Der hat kurzfristig beschlossen den Termin vom 9.10.2009 aufzuheben. Ich habe deswegen heute, am 8.10.2009, Post von einer Justizfachangestellen des Landgerichts bekommen.

Wegen Beleidigung des OStA Willanzheimer hätte sowieso nicht verhandelt werden können, weil Willanzheimer seinen Strafantrag zurückgezogen hat. Es wäre nur noch um den Staatsschützer Seim gegangen. Ihm soll ich übel nachgeredet haben, indem ich an seinen Vorgesetzten Konrad Stelzenbach, jetzt Chef der Marburger Polizeidirektion, schrieb:

Ich [habe] miterlebt, wie er zwei spektakuläre rechtsextremististische Propaganda-Delikte bagatellisierte und Gewalt gegen Personen ausübte, von denen keine Gewalt ausging.

Nach einer Hausdurchsuchung am 4.1.2007 hatte Seim mich in die Polizeifestung Marburg-Cappel vorgeladen. Zuvor hatte ich schlechte Erfahrungen mit Seim gemacht. Mit meinem Brief an Stelzenbach habe ich mir verbeten weiter von Seim traktiert zu werden.

Stelzenbach gab meinen Brief an KHK Jakobi weiter. KHK (Kriminalhauptkommissar) ist mehr als KOK (Kriminaloberkommissar). Jakobi ist meines Wissens Chef des Marburger Staatsschutzes und damit unmittelbarer Vorgesetzter des KOK Seim. Beide zusammen kungelten ein Ermittlungsverfahren gegen mich aus. Jakobi schrieb am 5.6.2009 die Strafanzeige, Seim stellte am 6.6.2009 den Strafantrag. Üble Nachrede ist ein so genanntes Antragsdelikt, das ohne Erklärung des angeblich Verletzten: Ja, ich will, dass mein Verletzer bestraft wird nicht verfolgt werden kann.

PDFs der Originaldokumente auf www.althand.de/beleidi.html.

KOK ist für einen Kriminalen sehr wenig. In Seims Alter drückt dieser Titel sogar Geringschätzung aus. Auch KHK ist nicht viel. Jakobi überlegte, wie er seinem Ermittlungsverfahren mehr Nachdruck verleihen könnte, und hatte am 15.6.2007 die Lösung gefunden: Bei Amtsträgern dürfen nicht nur die Verletzten Strafantrag stellen, sondern auch deren Vorgesetzte. Jakobi bekniete den Polizeipräsidenten Schweizer. Der sollte Strafantrag gegen mich stellen. Kein Richterlein würde wagen einem Polizeipräsidenten zuwiderzuhandeln. Schweizer ließ sich beschwatzen, tat das tatsächlich am 21.6.2007 und wurde damit – wie schon Jakobi – zum Unterstützer eines Verleumders.

Es steht jetzt schon fest, dass die eine Hälfte meiner Behauptung

Gewalt gegen Personen ausübte, von denen keine Gewalt ausging

stimmt und dass Seim das wusste, als er Strafantrag gegen mich stellte.

Im Amtsgericht Kirchhain wurde schon 2004 über mich gerichtet, und zwar auch schon wegen angeblicher falscher Verdächtigung des KOK Seim. In einer Verhandlungspause traten Jörg, Simone und Espi aus der Projektwerkstatt Saasen vor die anderen Zuschauer. Sie zogen ein Stück Stoff auseinander, so dass es wie der Rahmen eines Fernsehers aussah, und wollten Mars-TV spielen: Jeweils zwei halten den Rahmen gespannt, während einer als Fernsehsprecher vom Mars den Marsianern den Irrsinn auf dem Planet Erde erklärt. Am 4.11.2004 hatten Simone, Espi und Jörg noch nicht den Rahmen gespannt, als der damalige Amtsgerichtsdirektor Laudi, ein Gerichtswachtmeister und der Zeuge Seim über sie herfielen und sie mit Knüffen, Zerren und Stoßen bearbeiteten. Dragan Pavlovic fotografierte die Szene. Als Dragans Blitz blitzte, wandten sich Laudi, Seim und der Gerichtswaldmeister von den Projektwerkstättlern ab und fielen über Dragan her, bis sie seinen Fotoapparat hatten und das Prügel-Bild von sich löschen konnten.

Der Vorgang ist wegen des irrsinnigen Verhaltens der daran beteiligten Justiz- und Polizeiangehörigen weithin bekannt geworden. Jörg Bergstedt als Verletzter zeigte ihn der Staatsanwaltschaft an. Weder Staatsanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft stellten in Abrede, dass Seim Gewalt gegen Personen ausgeübt hatte, von denen keine Gewalt ausging. Es gab und gibt zu viele Zeugen. Die Staatsanwaltschaften behaupteten nur, Seim und seine Komplizen hätten nicht rechtswidrig gehandelt, was übrigens auch noch rechtsbeugerisch ist.

Es ist also jetzt schon aktenkundig, dass Polizeipräsident Manfred Schweizer einen Verleumder, nämlich den Staatsschützer Peter Seim, unterstützt hat.

Man konnte von Schweizer nichts andres erwarten. Schweizer diente unter dem sächsischen Landespolizeipräsidenten Eberhard Pilz als Polizeipräsident von Dresden. Als die Polizeiführung in Sachsen unhaltbar wurde, verschaffte Volker Bouffier (CDU) dem Ex-Hauptstadt-PP einen Posten in der hessischen Provinz. Schweizer seinerseits zeigte alsbald auch hier, was in ihm steckt. Er formierte eine „Einsatzgruppe“ um die Gießener Innenstadt zu reinigen – von missliebigen Menschen, versteht sich.

(Einsatzgruppe bei der Arbeit)

Ursache des Konflikts war die Hausdurchsuchung am 4.1.2007

bei mir. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat sich nach zweieinhalbjährigen Auseinandersetzungen entschlossen den Widerstand der Marburger Staatsanwälte Zmyj-Köbel und Ungefuk zu brechen, deren Einstellungsbescheide aufzuheben und Anklage gegen zwei Polizeibeamte der Operativen Einheit Marburg zu erheben, die die Hausdurchsuchung bei mir am 4.1.2007 durchführten, besonders gegen den Chef der Operativen Einheit Marburg KHK Rink.

Ursprung dieses Konflikts wiederum waren unaufhörliche Randalen in Amöneburg/Hessen, von denen viele betroffen waren. Als ich nachsah, wer das tat, geriet ich an Mitglieder heimischer Vereine – Gewalttäter e.V., die (neo)nazistische Symbole vorzeigen, und mit krimineller Skrupellosigkeit von der heimischen Polizei und Justiz unterstützt wurden. Staatsschützer Jakobi ermittelte in der Polizistensohn-Affäre.

Ulrich Brosa

NPD-Nazis sind Schlachtschweine der Staatsnazis

3 Oktober 2009 von bloegi


(Grenzgang in Goßfelden – ein hessisches Dorf nördlich von Marburg. Die Musikanten adrett in Schwarz, Weiß und Rot. Beim Grenzgang wird die Vertreibung Fremder vom Territorium des Dorfs gefeiert. Das schöne Brauchtum wird in vielen hessischen Dörfern zelebriert. Im nahen Biedenkopf beispielsweise treiben zwei Burschen mit Peitschen einen dritten Burschen vor sich her, dessen Gesicht schwarz angemalt ist, den „Mohr“ .)

Am 14.8.2009 verprügelten in Goßfelden ungefähr zehn vermummte Jugendliche zwei Männer mittleren Alters. Die Täter trugen die typischen Klamotten der rechten Szene. Angeblich rief niemand die Polizei. Jedenfalls kam sie nicht. Die Verprügelten bekrabbelten sich nach einiger Zeit und verdufteten. Es muss aber doch Ärger gegeben haben.

Am 17.8.2009 erschien in der Oberhessischen Presse ein Artikel über den Überfall. Das ist seltsam, weil es in und um Marburg ständig Angriffe dieser Art gibt und die OP sich meistens nicht darum kümmert. Der OP-Artikel war falsch:

Die Polizei rief niemand zu Hilfe, auch die Suche nach Zeugen gestaltet sich offenbar zäh.

und rief den Widerspruch derjenigen hervor, die bei der Prügelei am 14. die Polizei gerufen hatten. Nur war die nicht gekommen. Das ist zwar nicht besonders, doch soll es niemand wissen. Die hessische Polizei kommt bei Überfällen gar nicht oder spät. Dass diese allen Betroffenen bekannte Tatsache nun sogar gedruckt feststeht, war der Polizeiführung sehr unangenehm (Oberhessliche Presse 18.8.2009):

Auf Aussagen von OP-Lesern angesprochen, die aus eigener Erfahrung berichteten, dass in der Vergangenheit trotz ihres Anrufs bei der Polizei keine Streife gekommen sei und sie teilweise mit den Beamten über die Dringlichkeit diskutieren mussten, bat Ahlich um Verständnis, dass es sich immer um Einzelfallentscheidungen handele.

Der Polizeiführung ist anzulasten, dass Martin Ahlich, ein verantwortungsloser Hetzer, sich immer noch als Polizeisprecher ausschwafeln darf. Wer von der hessischen Polizei Schutz vor Gewalttätern erhofft, hofft vergeblich.

Am 19.8.2009 meldete eine Frau der Polizei, sie hätte am Friedhof von Sarnau rechtsradikale Parolen gehört (vermutlich „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“). Die Polizei schickte diesmal einen Hubschrauber, der bis in die Nacht über Sarnau und Goßfelden kreiste, die Straftat jedoch nicht aufklären konnte. Der Hubschrauber hatte keinen anderen Zweck als Propaganda: „Guckt her: Wir, die Polizei, tun was gegen Rechtsextremismus!“

Am interessantesten sind Leserbriefe, bei denen doch ein Stück Wahrheit zum Vorschein kommt:

spitze Herber G. – ein besorgter anwohner – 18.08.09
das ist nur die spitze des Eisbergs… Goßfelden ist und bleibt ein braunes Nest und dass wird von Gemeinde, Bevölkerung und Polizei hingenommen.
Wo offen Reichskriegsflaggen im Garten wehen, was soll man zu so einer Gemeinde noch sagen.
Jetzt haben Bürger und Gesellschaft mal die Gelegenheit sich öffentlich zu positionieren. Ich hoffe sie tun dies.

Tatsächlich formierte sich im Heinrich-Bang-Haus ein intensiver Gesprächskreis, an dem Vertreter der Gemeinde, Kirche, des Beratungsnetzwerks Hessen gegen Rechtsextremismus und Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Immerhin sind in Veröffentlichungen des Gesprächskreises Stücke der Wahrheit enthalten, die bei Polizei und Oberhessischer Presse kaum auffindbar sind:

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen über gewalttätige Aktionen gegen Mitbürger unserer Gemeinde. … Die Angreifer waren schwarz gekleidet. … Einige von ihnen sind identifiziert und gehören dem rechtsradikalen Spektrum an… Wir müssen feststellen, dass zahlreiche gewalttätige Aktionen im Laufe des letzten Jahres, sowohl in Goßfelden als auch in Sterzhausen, von Personen begangen wurden, die sich dem rechtsradikalen Umfeld zuordnen.

Der Überfall am 14.8.2009 war nichts Besonderes. Auch Goßfelden ist nichts Besonderes. Goßfelden ist ein typisch hessisches Dorf.

Der hessische Polizeiminister Volker Bouffier: „Rechtsextremismus geht zurück … Hessen ist kein Tummelplatz für Rechtsextremisten … Militanter Islamismus gefährdet Sicherheit in Hessen“ (Oberhessische Presse vom 28.5.2003). Bouffier lügt.


Am 24.9.2009 tauchte bei einem Gesprächskreis in Goßfelden der Neonazi Manuel Mann auf. Der ist politisch bedeutungslos. Jeder Gesangsvereinsvorsitzende hat mehr Macht. Aber Manuel Mann dient den Marburger Behörden seit etwa April 2004 als Vorführ- und Alibi-Rechtsextremist. Wenn er irgendwo aufkreuzt, erscheint alsbald ein Großaufgebot der heimischen Polizei und führt so vor, wie rechtsstaatlich sie gegen Rechtsextremismus vorgeht (worüber die Oberhessische Presse stets berichtet). Die heimische Staatsanwaltschaft, ein Haufen ekelhaftester Rechter, leitet Strafverfahren am laufenden Band gegen M.Mann ein (worüber die Oberhessische Presse stets berichtet) und deckt sich so gegen Vorwürfe selbst rechtsextrem zu sein.

Auch am 24.9.2009 erschien mit Manuel Mann ein Großaufgebot unserer Polizei. Besser noch als mit dem Hubschrauber konnte die nun vorführen, wie wacker sie den Rechtsextremismus bekämpft:

Mittlerweile hatten die Mitglieder der Gruppe, darunter offenbar auch der Direktkandidat der NPD beschlossen eine Spontandemonstration zu organisieren. … Das große Polizeiaufgebot vor Ort habe letztendlich eine Eskalation der Situation verhindert. Die Versammlung löste sich gegen 22.45 Uhr auf. Gegen einen zunächst vermummten 24-jährigen Teilnehmer der Demonstration leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein. Zudem prüfen die Beamten eine Zuwiderhandlung nach dem Urheberrecht. In diesem Zusammenhang stellten sie einen Fotoapparat sicher.

(Michael Meinel 25.9.2009). Die Beschlagnahme des Fotoapparats war wahrscheinlich widerrechtlich.

Bei der Bundestagswahl am 27.9.2009 kandidierte Manuel Mann für die NPD. Er gilt bei anderen Neonazis als „VS-Büttel“, d.h. als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Der fachkundige Neonazi ‘Germania’ gibt M.M. und seiner spärlichen Gefolgschaft sogar den entscheidenden Tipp, wie aus „Totalversagern, Selbstdarstellern und VS-Bütteln“ doch noch geachtete und geehrte Neonazis werden können:

Geht am besten in eine Feuerwehr oder Kirmesburschenschaft. Da habt ihr wenigstens annähernde kameradschaftlichkeit und könnt euch auch noch volllaufen lassen

(Aus einem Neonazi-Forum vom 24. bis 31.8.2009)
Ja, freiwillige Feuerwehr FF oder Berger-88-, das ist Neonazis Einstieg in eine erfolgreichere Zukunft.

Fazit

1. Die Goßfeldener müssen keine Neonazis wie Manuel Mann importieren. Sie haben genug eigene.

2. Die hessische Polizei schützt nicht vor Gewalttätern. Solange diese Erkenntnis unter dem Teppich bleibt, kratzt sie die Polizeiführung nicht. Sobald die Erkenntnis aber publik wird, veranstaltet die Polizeiführung Propaganda um das Gegenteil glauben zu machen: a) Der Polizeihubschrauber, der viel Krach macht, wird über die Dörfer geschickt. b) Der Vorführ- und Alibi-Neonazi Manuel Mann taucht auf. Mit ihm erscheint ein Großaufgebot der Polizei um den konsequenten Kampf der hessischen Polizei gegen den Rechtsextremismus in Szene zu setzen.


Erklärung des Titels:
NPD-Nazis sind Schlachtschweine der Staatsnazis.

Dass die Sicherheitskräfte der BRD wie BND, VS und BKA von Nationalsozialisten errichtet wurden, wird heute nicht mehr bestritten. Nur förderte es seit 1945 die Karriere nicht mehr, wenn ein Beamter öffentlich „Heil Hitler“ brüllte. Das nationalsozialistische Gedankengut gehört jedoch auch heute zur Ausrüstung vieler Beamter: Aufrechterhaltung eines totalitären Staats mit kriminellen Methoden. Damit diese Beamten sich gegen den Vorwurf verwahren können selbst Rechtsextreme zu sein, halten sie sich Vorführ- und Alibi-Neonazis. Personen von der rechten Kante der Gesellschaft werden als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angeworben und mit Steuergeldern gemästet. Sobald diese Personen politisch angesengt sind, werden sie in spektakulären Prozessen als Rechtsextremisten vorgeführt, die von den rechtsstaatlichen Behörden der Bundesrepublik Deutschland enttarnt worden seien. Beispiele:
* B. Ewald Althans (Video Beruf Neonazi).
* Sebastian Seemann (Prozessbericht)
und viele andere.

Das Gedicht

Geh nicht in den Wald,
im Wald ist der Wald.
Wer im Wald geht,
Bäume sucht,
wird im Wald nicht mehr gesucht.

beschreibt diese Vorgehensweise.

Ein Bauer, der ein Schwein mästet um es zu schlachten, wenn es ihm nützt, verhält sich nicht anders. Der Bauer fragt:

Wie kann ich ein Schwein sein, da ich doch selbst Schweine schlachte?


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Es geht immer darum, dass Rechtsextremismus in Hessen virulent ist und die hessischen Behörden unter Führung des Polizeiministers Volker Bouffier das zu vertuschen versuchen.

Gleichgewicht des Grauens

25 September 2009 von bloegi


(Ich habe den Leitenden Oberstaatsanwalt Koeppen so porträtiert, als wäre ich Wahlkampf-Designer der CDU: süßlich.)

27.9.2009 Sie haben die Wahl:
dilettantische oder professionelle Verbrecher.

SPD

Besonders in Hessen ist die Niedertracht der SPD bestens bekannt. Die SPD verschuldete den Helaba- und den Henrichs-Skandal und zerstörte die Gewaltentrennung. Unter der SPD blieb die hessische Justiz das, was sie vor 45 war: ein nationalsozialistisches Dreckloch. Insgesamt ist die SPD die Partei der schmierigen Vorteilsnehmer und der Pfuscher. Viele von ihnen sind dilettantische Kleinkriminelle, die sich möglichst dick Staatsknete unter die Nägel kratzen wollen.

CDU

Volker Bouffier, Roland Koch und die meisten anderen Mitglieder der Hessen-CDU verachten die SPD und tun Recht daran.

Kriminalität ja, so meinen die CDU-ler, aber professionell!

Parteiverrat, wissentlich einen falschen Rechenschaftsbericht unterschrieben – keinen dieser Typen hat es den Posten gekostet. Das nationalsozialistische Dreckloch hat die CDU mit eigenem Personal vollgestopft. Werner Eisenberg, der versoffene Präsident des Landgerichts Kassel, war noch dilettantisch, doch Johannes Remmel, der Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel mit Kinderporno-Allüren, kein Pfuscher mehr. Karin Wolski aber, Richterin im Staatsgerichtshof, hat professionelle Klasse.

Professionelle Klasse hat auch der gegenwärtige Leitende Oberstaatsanwalt Arndt Peter Koeppen in Marburg. Sein Untergebener, Rainer Franosch, zweifelsohne ein Krimineller, ist zwar gebremst, darf aber noch als Staatsanwalt agieren. Koeppen war verpflichtet Franosch zu suspendieren und unverzüglich Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten. Selbstverständlich ist einer, der Kriminelle protegiert, selbst kriminell.

Das Beste, was bei den Wahlen 2009 herauskommen kann, ist ein Gleichgewicht des Grauens, in dem die Kriminellen sich gegenseitig – wie der Seemann sagt – bekneifen. Ungefähr so, wie wenn Höllenengel, Bandidos und MC Gremium sich untereinander prügeln.

Dass diese Strategie erfolgreich ist, zeigt die Kandidatur eines Jura-Studenten im Landkreis Marburg-Biedenkopf für die CDU. Dieser im Amöneburg heimische Jura-Student, dessen Name „Hinterteil“ bedeutet, wirbt offen für Alkohol: „Politik und Wein“ , was bei einem Jura-Studenten nicht überrascht. Eine Überraschung, die frösteln lässt, ist jedoch ein Plakat, auf dem der Jura-Student mit einem minderjährigen Mädchen zu scherzen scheint. Sein Gesicht ist dabei CDU-artig gestylt (siehe oben); in Wirklichkeit sieht er anders aus. Im Landkreis des Kinderporno-Gerichtspräsidenten Remmel war das keine gute Idee.

(Nachtrag 3.10.2009: An dieser Stelle erschien früher das Wahlplakat des CDU-Kandidaten in Pose mit einem minderjährigen Mädchen. Der Kandidat hat sofort nach der für ihn ungünstig verlaufenen Wahl die Domains stefan-heck.net und erststimme-heck.de löschen lassen.)

In der unteren Hälfte des Plakats lässt der Jura-Student sehr geschickt – wie er wohl meint – Schwarz-Rot-Gelb in Braun übergehen: „Die Stimme unserer Heimat“ . Man sieht jedenfalls, dass auch die CDU an intellektueller Auszehrung verreckt.

Und nun noch etwas Werbung für die FDP

Der Justizmörder Prof. Dr. Erich Schwinge, Herrscher in der Marburger Uni seit 1948, war stellvertretender Landesvorsitzender der FDP. Winand Koch, Rechtsanwalt des Berger-88- Vorsitzenden Frank Ludwig, ist jetzt Mitglied des hessischen Landesvorstands der FDP.

An alle Freundinnen und Freunde der Beamten-Beleidigung

8 September 2009 von bloegi


Bravo Minister Banzer! Sie haben einem schamlosen Selbstbediener zu noch mehr Geld verholfen. (Erläuterungen zum Bild siehe unten.)


Ochsenfrosch, NICHT Oberstaatsanwalt Willanzheimer
Welcher menschliche Mann würde nicht gern so stolz aussehen wie ein Ochsenfrosch? (Erläuterungen zum Bild siehe unten.)


Ich habe Herrn Oberstaatsanwalt Gert-Holger Willanzheimer von der Staatsanwaltschaft Marburg „schamlosen Selbstbediener“ genannt,
nämlich auf der Internet-Seite www.althand.de/rphg.html ( rphg bedeutet „Reichspogromnacht – Hitlers Geburtstag“ ):

Bravo Minister Banzer! Sie haben einem schamlosen Selbstbediener zu noch mehr Geld verholfen.

Jürgen Banzer (CDU) war damals hessischer Justizminister.

Der BJF(*)-Richter Filmer vom Amtsgericht Kirchhain hat mich deswegen verurteilt: Ich hätte Willanzheimer beleidigt. Dagegen habe ich Berufung eingelegt. Oberstaatsanwalt Willanzheimer hat am 31.7.2009 dem Landgericht Marburg einen einsätzigen Brief geschrieben. Er zieht den Strafantrag gegen mich zurück.

Derartiges ist sehr selten. Es ist bisher wohl nur Ralph Giordano geschehen. Der hatte Herrn Oberstaatsanwalt Klaus Schacht „emotionslosen Ochsenfrosch“ oder „aufgeblasenen Ochsenfrosch“ geheißen. Indes ist Ochsenfrosch keine richtige Beleidigung. Denn welcher menschliche Mann würde nicht gern so stolz aussehen wie ein Ochsenfrosch? Aber schamloser Selbstbediener angewandt auf einen Staatsdiener, das ist schon was.

Willanzheimers Rückzug ist allein seiner Tugend zu danken. Ich habe keine Gegenleistung erbracht. Uneinsichtig wie ich bin, fordere ich nach wie vor die Entfernung Willanzheimers von seinem Justiz-Posten. So ist es Recht: einen unschuldigen und wehrlosen Pakistaner ins Gefängnis stecken, ihm eine Vorstrafe verschaffen und als vorgeblicher Schützer des Weltfriedens auch noch Karriere machen.

Bekanntlich

Bosheit kann man schon allein.
Tugend will ermuntert sein.

So erhebt sich die Frage, wer oder was den Oberstaatsanwalt zur Tugend ermunterte. Wer das wissen will, möge
www.althand.de/beleidi.html#willanzheimer
www.althand.de/meineid1.html
und die dort verlinkten Dokumente studieren.

Ich hätte früher drauf kommen müssen, dass es so geht. Grundlage ist natürlich, dass ich niemanden schamlosen Selbstbediener nennen würde, der es nicht ist.

Ulrich Brosa

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(*) BJF = Braune Justiz Fraktion

Für Karin Wolski wird es eng

27 August 2009 von bloegi


(Eine Frau, die einen Ferrari und weitere Protz-Karossen besitzt, kann einen über-50-jährigen Gatten entbehren.)

Karin Wolski ist eine der höchsten Richterinnen Hessens: Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Darmstadt und Richterin des Staatsgerichtshofs, also des hessischen Verfassungsgerichts. Sie hat einen Gatten, der in den letzten Jahren viel Geld, Millionen, verdient hat, Rechtsanwalt Michael Wolski. Allerdings anders, als man bei einem Rechtsanwalt denkt: M.Wolski, selbst Mitte fünfzig, hat sich mit Margit C. angefreundet. Es gibt Fotos von Wolski, die zeigen, wie er nackt das Schlafzimmer der Über-80-Jährigen stürmt. Die angeblich immer noch rüstige Margit ihrerseits hat vor langer Zeit den steinreichen Frankfurter Immobilienhändler Ignaz C. geheiratet, Jude, der leider verstarb, als die Liebe zwischen Margit und Michael aufflammte.

Margit darf sich so viele Jungs mieten, wie sie Geld hat. Die Jungs – in diesem Fall Michael Wolski – müssen aber ihre Einnahmen versteuern, sei es als Geschenk oder als Honorar. Außerdem darf Margit nur ihr eigenes Geld ausgeben.

Ignaz C. hat eine Erbengemeinschaft hinterlassen. Margit und Michael wollten zuletzt eine Wohnung in Cannes, die sehr wertvoll ist, sich ganz unter ihre eigenen Nägel reißen. Sie flogen nach Cannes und erzählten dem französischen Notar, Ignaz C. sei nicht tot, nur so krank, dass er nicht selbst erscheinen könne; jedenfalls wolle er, dass seine Wohnung seiner lieben Margit und ihrem lieben Michael überschrieben werde. Der Betrug flog auf und, was für die hessische Justiz katastrophal ist, Richterin Wolski hängt mit drin. Die Frankfurter Rundschau hat ein Interview mit der Frau veröffentlicht, die bei der Betrügerei in Cannes als Dolmetscherin mitwirken sollte.

Ehebruch ist in modernen Staaten nicht strafbar. Die Wolskis aber geben vor christlich zu sein (CDU!). Für Christen gilt das 6.Gebot

Du sollst die Ehe nicht brechen!

Natürlich ist das, was Herr Wolski tut, Ehebruch. Wenn Frau Wolski sich deswegen scheiden ließe, wäre das angemessen. Karin W. aber lässt sich entschädigen – mit dem Geld Dritter, versteht sich. Margit C. kauft ihr extrem teure Klamotten und Autos. Karin hält die Klappe und beteiligt sich bewusst, wie die Dolmetscherin sagt, am finanziellen Sex-Erfolg ihres Gatten. Für ihre Integrität als Richterin, für ihre Resistenz gegen Korruption spricht das nicht.

Die Geschichte ist so schmierig, als sei sie aus Der Stürmer abgeschrieben, bloß dass die Täter dem Dunstkreis einer Partei angehören, die sich christlich nennt. Indes ist der Fall Wolski aus einem anderen Grund interessanter – wegen Janusz Pomer. Darüber werde ich schreiben.

Ulrich Brosa


Nachtrag: Jemand hat mich darauf aufmerksam gemacht: Zwischen dem Juristenehepaar Wolski und dem Juristenehepaar Pasker bestehen Ähnlichkeiten. Ursache ist, dass vorwiegend Leute bestimmter Art Jura studieren.

Einer, der nicht auf Ego-Trip ist

18 August 2009 von bloegi


(Seit seinem Hungerstreik 1993 in Neuss sieht sich Wendolin Weber ähnlich verfolgt wie Mitglieder der jüdischen Minderheit vor 1945. (Klicken Sie auf das Bild um es größer zu machen!))

Bei immer deutlicheren Missständen in der Justiz wird die Frage dringender, wie es besser werden soll. Zur Zeit können die Justiz- und Polizeiangehörigen den Kritikern noch sagen:

Na los, macht es doch besser!
… Aber das könnt ihr nicht, ihr Flaschen!

Das ist ein sehr starkes Argument.

Zunehmende Demokratisierung der Justizerei verspricht am meisten Erfolg. Es muss viele Leute geben, die die Probleme anderer vorurteilslos besehen. Doch unvoreingenommene Leute mit Blick über den eigenen Tellerrand sind eher selten. Viele Justizkritiker sind Egomanen. Sie meinen, wegen des Unrechts, das ihnen zufügt wurde, müsse sich die ganze Welt empören, während sie selbst nicht bereit sind das Unrecht zur Kenntnis zu nehmen, das anderen zugefügt wurde.

Ein Behördenkritiker ist auch Wendolin Weber. Positiv ist immerhin, dass er sein Unglück aufgeschrieben und, was noch besser ist, Dokumente hinzugefügt hat, die seine Gegner verfasst haben. Webers Geschichten sind also nicht erfunden. Alfred Bomanns hat sich die Arbeit gemacht Webers unübersichtliche Internet-Seiten durchzusehen und hat eine erste Analyse vorgelegt:


Herr Weber hatte wohl Streitigkeiten mit seinen Mietern. Dann hat er irgendwann den Strom abgedreht, die Stadtwerke haben den Strom wieder angeschlossen und Herr Weber durfte sein eigenes Haus nicht mehr betreten. Herr Weber hatte 1991 versucht, das Objekt Sternstr.29 in Neuss an die Stadt Neuss zu vermieten, damit sie dort Asylempfänger und Aussiedler unterbringt. Siehe
http://www.viersen.cjb.net/tews-weber/cd0001/land/d/ord_gericht/ag-mg/so1/1508/00000044.html (ca. 50 % nach unten rollen)

Als das nicht zustande kam, erwarb er am 28.01.92 das Haus Dohler Str. in Mönchengladbach und veräußerte das Objekt Sternstr.29 (siehe ebenfalls obigen Link). Und dann vermietete er die Zimmer selbst.

1993 kam dann sein Hungerstreik vor dem Rathaus infolge der Mietstreitigkeiten. Darüber hat die Westdeutsche Zeitung (WZ) berichtet, mit Details, die nach Aussagen von Herrn Weber zum Teil falsch sind, z. B. zur Wohnfläche und zur Höhe der Miete. Die Stadt hat den Artikel an einer Plakatwand o.ä. in der Fußgängerzone ausgestellt. Das empfand Herr Weber verständlicherweise als eine Art Lynchjustiz.

Dagegen hat er eine Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Neuss beantragt. Das Amtsgericht hat den Streitwert von 10.000 auf 20.000 DM verdoppelt, weil der Antragsteller sich wirklich durch die öffentliche Ausstellung des Zeitungsartikels in seinem Lebensnerv getroffen fühle. Dann folgte irgendwann ein Beschluß des Amtsgerichts, daß es sachlich nicht zuständig sei und die Sache ans Landgericht Düsseldorf (?) weiterleite. Danach habe ich nichts mehr über den weiteren Fortgang des Verfahrens gefunden. Also wir sind immer noch im Jahre 1993.

Es findet sich eine einzelne Seite eines Schreibens des Diakonischen Werkes Mönchengladbach-Rheydt aus circa 2004, woraus hervorgeht, daß Herr Weber verurteilt/bestraft worden ist und daß das Gericht seine Umstände und die Hintergründe offenbar nicht genügend berücksichtigt hat. Nach Meinung des Verfassers ist Herr Weber wirklich zu hart bestraft worden, weil er Personen des öffentlichen Lebens kritisiert hat.

Bei dieser Verurteilung ging es darum, daß Herr Weber Telefongespräche mit öffentlichen Personen, von denen er sich Hilfe erhoffte, mitgeschnitten und auf CD verbreitet hat. Eine gute Darstellung findet sich in dem Zeitungsartikel des Lokalanzeigers Neuss/Kaarst vom 10. Mai 2002. Gefunden habe ich das unter:
http://www.viersen.cjb.net/tews-weber/cd0001/land/d/ord_gericht/ag-mg/so1/1508/00000044.html. (bitte den Rollbalken ca. 20 – 25 % nach unten bewegen).

Es wird auch eine Frau Elsa Weber (Jg. 1916) erwähnt, offensichtlich die Mutter von Wendolin Weber, die durch schlechte Pflege (zu langes Liegen) einen Dekubitus, nämlich eine offene, faulende Wunde am Rücken, erlitten hat. Hier war ein gewisser Thomas H. von der Diakonie Neuss vom Gericht zum Betreuer (Vormund) bestellt worden. Das war so ungefähr 2005. Der Leidensweg der Mutter bis zum Tod ca. 2006 ist umfassend dargestellt unter:
http://www.viersen.cjb.net/tews-weber/tews-rosenau/tews-elsa/index.html#A.
Hier sieht man die bettlägerige Mutter in zahlreichen Fotos. Mit dem „Genozid an einer dt. Familie“ meint Herr Weber offenbar das Siechtum und den Tod seiner Mutter; auch der Vater wird an einer anderen Stelle bettlägrig gezeigt. Die Seite enthält eine Unzahl an persönlichen Dokumenten und Familienfotos, so daß man sich irgendwie betroffen fühlt und Mitleid empfindet. Allerdings sehe ich keinen direkten Zusammenhang zwischen der Mietsache aus 1993 und dem Tod der Eltern. Insolvenz seiner Firma hat Herr Weber auch erlitten (siehe anliegender Zeitungsartikel). Möglicherweise wurde die Familie nach der Mietsache von den Behörden angeprangert, und die Eltern konnten sich kein vernünftiges Pflegeheim mehr leisten?

Eine sehr genaue Chronik von seiner Geburt im Jahre 1957 bis 1997 hat Herr Weber eingestellt unter:
http://www.viersen.cjb.net/tews-weber/cd0001/land/d/ord_gericht/ag-mg/so1/1508/00000045.html

Grüße
Alfred Bomanns

Noch ein paar von Wendolin Weber veröffentlichte Dokumente (Auf die Links klicken, wenn Sie die Dokumente sehen wollen!):

Strafverfahren gegen Herrn Weber wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Worts“ (Mitschneidens von Telefongesprächen).

Herr Weber bekommt kein Postbank-Privatgirokonto.

Herr Weber verwendet Namen und Symbole des deutschen Bundestages und wird abgemahnt.


Das also ist die Methode Verbesserung der Justiz durch demokratische Kleinarbeit. Andere Methoden sind
a) Selbstmord,
b) Rambazamba und dann Selbstmord.
Die Methoden a) und b) empfehle ich nicht. Es gibt jedoch weitere, empfehlenswerte Methoden, die demnächst zu erörtern sein werden.

Ulrich Brosa

Die Schlechtesten werden Richter

10 August 2009 von bloegi


(Das gesunde Volksempfinden)

Der MDR meldet:

Die rechtsextreme NPD versucht, gezielt Einfluss auf die Rechtsprechung zu gewinnen. Nach Recherchen von FAKT hat die NPD bundesweit ihre Anhänger aufgefordert, bei Schöffenwahlen zu kandidieren. In einem Aufruf der rechtsextremen Partei heißt es, ehrenamtliche Richter hätten die Möglichkeit, „das gesunde Volksempfinden in die Urteilsfindung einfließen“ zu lassen. Zudem ließe sich „ein höheres Strafmaß etwa gegen kriminelle Ausländer und linksradikale Gewalttäter“ durchsetzen.

Mit dieser Strategie war die NPD nach Informationen von FAKT und der MDR-Rechercheredaktion bereits in mehreren Städten erfolgreich. Am Amtsgericht Riesa ist beispielsweise Ines Schreiber als Schöffin tätig. Die zweifache Mutter aus Strehla hat bei den Kommunalwahlen für die NPD kandidiert. Ihr Mann arbeitet für das NPD-Organ „Deutsche Stimme“.

So ist es immer: Genau diejenigen wollen Richter werden, welche am wenigsten dazu geeignet sind. Kein vernünftiger Mensch wird freiwillig Richter, schon gar nicht für viele Jahre. Die Widerwärtigkeiten richterlicher Tätigkeit sind zu groß. Nur perverse Schufte delektieren sich daran.

Da andererseits großer Bedarf an der Schlichtung von Streitigkeiten besteht und die katastrophalen Mängel der Justiz ohne zunehmende Demokratisierung nicht zu mildern sein werden, wird man um ein soziales Jahr für ALLE nicht herumkommen. In dieser Zeit werden viele als LaienrichterInnen arbeiten müssen. Ob sie das tun oder nicht, dürfen keinesfalls sie selbst oder irgendwelche Honoratioren bestimmen, sondern ein Zufallszahlen-Generator.

OBI sperrt Konto der Uni Marburg

31 Juli 2009 von bloegi


(OBI, Bau- und Heimwerkermarkt in Marburg-Wehrda)

Lustige E-Mail von der Uni-Verwaltung
(from UMRZVCE.verwaltung.uni-marburg.de ([137.248.195.154]) by mrelay-out.verwaltung.uni-marburg.de with Microsoft SMTPSVC(6.0.3790.3959); Fri, 31 Jul 2009 10:22:12 +0200)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am gestrigen Donnerstag wurde ich durch einen Mitarbeiter darüber unterrichtet, dass Einkäufer der Philipps-Universität wegen „Ausschöpfung des Kreditrahmens“ keine Ware mehr erhalten. Die Sperrung des Kundenkontos durch OBI erfolgte ohne vorhergehende Mitteilung an den Zentralen Einkauf oder die Finanzbuchhaltung der Philipps-Universität.

Nach Rücksprache mit dem Unternehmen wurde das Kundenkonto sofort wieder freigeschaltet.

Ursache für die Sperrung waren Bestellvorgänge, deren Bezahlung dreimal und z.T. noch häufiger von OBI angemahnt werden mussten. Vor Wochen habe ich eindringlich auf die zügige Abwicklung der Rechnungswesenprozesse hingewiesen und die Bestellabwicklung mit OBI explizit im Rundschreiben 04/2009 erläutert. Hier nochmals der Link ( Bestellprozess mit Firma OBI, Bau- und Heimwerkermarkt in Marburg-Wehrda ).

Bitte, halten Sie die Prozesse ein und bearbeiten Sie die Vorgänge schnellstmöglich, damit alles reibungslos abläuft.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Mackowiak
Leiter Materialwirtschaft
VCC MM/SRM Hess.Hochschulen
Philipps-Universität Marburg
Postadresse: 35032 Marburg
Hausadresse: Biegenstr.10, 35037 Marburg
Tel. 0049-6421-28-26125 , Fax -28966
e-mail: mackowiak@verwaltung.uni-marburg.de

Vielleicht ist das Personal der Philipps-Universität zu teuer oder die Feier mit dem heiligen Dalai Lama kostet zu viel Geld.