Brosa v. Germany

14 Mai 2013

[ Brosa gegen Deutschland ]

Symbolbild: Brosas Bizeps

[ Fühlet meine Stärke! ]

Die Worte “Brosa v. Germany” unabgekürzt “Brosa versus Germany” oder “Brosa gegen Deutschland” habe ich nicht erfunden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine meiner Beschwerden zur Entscheidung angenommen. Um die Beschwerde zu kennzeichnen, hat sie der EuGHMR mit “Brosa v. Germany” betitelt.

Mitte März bekam ich einen Brief, der so anfing:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

FÜNFTE ABTEILUNG

Antrag Nr. 5709/09
Brosa gegen Deutschland

Lieber Herr,

Ich schreibe, um dir zu vermelden, dass die Kammer, der der Rechtsstreit zugeteilt wurde, nach einer vorläufigen Prüfung der Zulässigkeit des oben genannten Antrags am 5.3.2013 nach 54 § 2 (b) der Gerichtsregeln entschieden hat, dass der Antrag der deutschen Regierung zur Kenntnis gebracht und die Regierung aufgefordert werden soll einen Schriftsatz über die Zulässigkeit und die Begründetheit des Rechtsstreits einzureichen.

[...]

Dein getreuer (Deine getreue) C.Westerdiek Abteilungsregistrar(in)

Der Brief war nicht auf deutsch. Hier ist der Link zum englischen Original.

Bemerkenswert in diesem Brief ist zuerst, dass niemand im Europarat das Märchen von der Unabhängigkeit der Justiz glaubt. Wenn die Justiz in einem Mitgliedsstaat Mist gemacht hat, dann ist die Regierung dafür verantwortlich.

Ursache meiner Beschwerde war das gerichtliche Verbot ein Flugblatt zu verteilen. Ein gewisser Freddy Greib wollte Bürgermeister in Amöneburg werden. Ich wollte das nicht. Also habe ich ein Flugblatt darüber verfasst, was die Greib-Familie so treibt und womit zu rechnen ist, falls “Freddy” Bürgermeister wird. Zum Glück kam das Verbot zu spät. Meine Flugblätter waren längst unterwegs und “Freddy” ging baden.

Ich habe die Geschehnisse auf meiner Internet-Seite “Manni Vollmers Hauptamtsleiter geschlagen” beschrieben.

[Links der warmherzige "Freddy", rechts "Manni". Manfred Vollmer, ein verlogener Trickser, war bis vor kurzem Bürgermeister von Stadtallendorf. Dass ein solcher Mensch so hoch steigen und sich so lange halten konnte, zeigt einmal mehr das Elend der hessischen Provinz.]

Auf der Internet-Seite “Manni Vollmers Hauptamtsleiter geschlagen” sind jetzt schon viele Dokumente verlinkt, dabei die Beschlüsse und Urteile, mit denen das Flugblatt verboten wurde, und die Stellungnahme des EuGHMR, die mir und der Bundesregierung zugeleitet wurde.

Diese Stellungnahme habe ich aus dem Legal English ins Juristen-Deutsch übersetzt. Wer lesen kann, der lese: Die Stellungnahme ist deutlich genug. Ich bin gespannt, wie die Bundesregierung versuchen wird sich rauszuwinden.

Besonders ekelhaft fand ich das Abwimmeln durch das Bundesverfassungsgericht. Unterdrückung der Meinungsfreiheit bei Wahlen: Was soll denn noch passieren? Die Abwimmelei war um so niederträchtiger, als dieselben Richter – vom Vorsitzenden abgesehen – das Holocaust-Leugnen eines Nazis unter den Schutz der Meinungsfreiheit stellten. Ich halte seitdem das Bundesverfassungsgericht für eine Neonazi-Unterstützer-Organisation.

Ulrich Brosa

Berger-88-BUMS-Treffen muss ohne Jägermeister-Trophäe stattfinden

12 April 2013

(Klicken Sie auf dem Bild, wenn Sie es groß sehen wollen.)
Bild: Berger-88-Werbeschild auf dem Grundstück eines Angestellten der Stadt Amöneburg

[Noch ein Beispiel für die Verfilzung hessischer Behörden mit dem Rechtsextremismus: Dieses Berger-88-Werbeschild steht auf dem Grundstück eines Angestellten (M.Tatzel) der Stadt Amöneburg. So muss ich mit meinen Gemeinde-Gebühren für den Terror bezahlen, den der kriminelle Neonazi-Verein veranstaltet.]

Es war an mehreren Stellen zu sehen, dass ich nicht der Einzige bin, der die Berger-88- nicht mag. Leider treten die Anderen nicht hervor, sondern bekämpfen die Berger-88- auf hessisch-nassauische Weise.

POL-MR: Pressemitteilung vom 11.04.2013

Marburg-Biedenkopf (ots) – Bierfässchen und Schnaps gestohlen

Amöneburg: Das Fest wird mit Sicherheit nicht ins Wasser fallen, ärgerlich ist es dennoch. Unbekannte entwendeten in der Nacht zu Donnerstag, 11.04.2013, aus einem Getränkewagen am Festplatz acht schwarze 20-Liter-Bierfässchen und einige Flaschen Schnaps. Die Polizei bittet um Hinweise. Am 12. und 13. April veranstaltet die Burschen- und Mädchenschaft Amöneburg einen Discoabend mit Burschenschaftstreffen. Aus diesem Grund hat man bereits ein 40 m langes Kirmeszelt auf dem Festplatz aufgestellt. Auch der Getränke-Kühlwagen wurde bereits auf dem Platz geparkt.

Die Organisatoren und Helfer verließen am Mittwochabend gegen 23 Uhr den Festplatz. Als sie am Donnerstagmorgen um acht Uhr wieder eintrafen, mussten sie feststellen, dass über Nacht der Kühlwagen aufgebrochen worden war. Neben den Fässchen und verschiedener Alkoholika haben die Diebe auch Teile der Zapfeinrichtung und einen relativ seltenen
Jägermeister-Flaschkühler mitgenommen. Die Polizei geht davon aus, dass die Diebe ein größeres Fahrzeug zum Abtransport nutzten, eventuell auch mit Anhänger. Hinweise erbittet die Polizei in Stadtallendorf, Tel.: 06428/93050. [...]

Willi Schwarz Pressesprecher

ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen

Digitale Pressemappe:

http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43648

Die heimische Polizei schafft es nicht, einen Pressesprecher zu rekrutieren, der die deutsche Sprache beherrscht.

Unabhängig davon ist es eine Ungeheuerlichkeit, dass diese Veranstaltung, die wieder einmal kriminelle Neonazis in Amöneburg konzentrieren wird, immer noch stattfinden darf. Wieder werden zwei Nächte lang viele Menschen mit Alkohol vollgedröhnt, wieder Radau, Randale und Gewalttätigkeiten bis morgens. Bravo, Ordnungsamtsleiter Burkhard Wachtel! Glückwunsch, Bürgermeister Richter-Plettenberg!

Sogar aus der Polizei-Mitteilung ist direkt ersichtlich, dass die Berger-88- Neonazis sind: “haben die Diebe … einen relativ seltenen Jägermeister-Flaschkühler mitgenommen.” Jägermeister ist ein bekanntes Nazi-Kennwort. Vielleicht sind die Berger-88- von anderen Neonazis bestohlen worden, weil die neidisch auf den “relativ seltenen Jägermeister-Flasch(en)kühler” waren.

Berger-88-Gründer Christoph Aschenbach alias Suesse Sandy will beim BUMS-Treffen am 13.4.2013 ganz groß auftreten. Aschenbach ist fetter als jemals und sitzt jetzt im katholischen Pfarrgemeinderat.

Der Neonazi-Verein, der gemäß Vereinsakte Berger-88-e.V. heißt und nicht Berger ’88 und der nicht 1988 gegründet wurde, trägt gemäß Vereinssatzung auf den “Burschenschaftspullovern” genau diejenige eckige 88, welche die neonazistische Musik-Gruppe “Division Wiking” (benannt nach der Waffen-SS-Division) auf den Covers ihrer volksverhetzenden CDs volkstümlich gemacht hat. Da das durch meine Veröffentlichungen allen hier bekannt geworden ist, zeigen die Berger-88- auf ihren Plakaten nun eine andere 8 mit Nasen oben und unten.

Bild: Die Berger-88- verwenden die gleichen Zeichen wie die Kampfgruppe Adolf Hitler

[Dieses Bild ist ein Ausschnitt aus dem Foto oben.]

Dadurch demaskieren sie sich um so deutlicher. Denn es ist genau diejenige 8, welche die Kampfgruppe Adolf Hitler als Logo verwendet. “Combat 18″ ist die extrem gewalttätige Abteilung des verbotenen Neonazi-Netzwerks “Blood & Honour”:

Bild: Logo der Kampfgruppe Adolf Hitler

[Dieses Logo ist strafbar.]

Es besteht nicht der geringste vernünftige Zweifel, dass Berger-88- “Berger Heil Hitler” bedeutet und dass die Mitglieder und Unterstützer dieses Vereins Neonazis sind.

Ulrich Brosa


Vom Berger-88-Burschenschaftstreffen 2011:
Dieser Vollidiot hält sich für Hitler persönlich

Affengeil? Massengeil!

31 März 2013

Bild: Amtsgerichtsdirektor Werner Massengeil

[Vorbildlich zeigt Werner Massengeil hier den sparsamen Gesichtsausdruck des korrekten Untergebenen. Man beachte ferner den vorschriftsmäßigen Kahlschnitt über den Ohren und den schmalen Schädel des echten Ariers.]

Für Euch, Ihr verehrten Jura-Studentinnen und -Studenten, schreibe ich diesen Artikel, auf dass Ihr lernet, wie Ihr Euch zur allseits geachteten Richter-Persönlichkeit bilden und hoch auf der juristischen Karriere-Leiter klettern könnt. Werner Massengeil brachte es zum Richter am Oberlandesgericht Kassel und zum Direktor des Amtsgerichts Marburg.

Werner wurde 1895 auf einem Dorf im Westerwald geboren und genoss als Sohn eines Pastors eine protestantisch-religiöse Erziehung. Er lernte in seinem Elternhaus aus erster Hand das, was ihm in seinem späteren Leben am meisten nutzte: die Heuchelei.

In der modernen Gesellschaft treten Theologen hinter Juristen zurück. Werner studierte Jura, und zwar in Frankfurt am Main. Das erste Staatsexamen bestand er 1921 mit “ausreichend”, das zweite erst einmal gar nicht. Er probierte es 1925 nochmals und schaffte diesmal “ausreichend”. Der Justizminister, der immer die besten Juristen für uns aussucht, stellte ihn 1927 als Richter in Limburg ein. Werner Massengeil bearbeitete dort Zivil-Sachen. Er fällte viele Urteile, die von höheren Instanzen aufgehoben wurden. Das trug ihm in seiner Personal-Akte die Beurteilung “ausreichend” ein.

Massengeil hätte Recht-Suchende mit blödsinnigen Zivil-Urteilen bis zu seiner Pensionierung gequält, wenn er nicht nebenbei ein Gespür für politische Entwicklungen bewiesen hätte. Schon 1923 trat er in die NSDAP ein. Leider wurde die NSDAP wegen des gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsches verboten. Als die NSDAP wieder zugelassen wurde (1925), hielt Massengeil es nicht für opportun, gleich wieder einzutreten. Nicht einmal nach der Machtergreifung am 30. Januar 1933 hastete er. Am 5. März fand die endgültige Reichstagswahl statt. Am 23. März beschloss der Reichstag das Ermächtigungsgesetz, am 7. April das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Erst danach fand Massengeil es geraten, wieder in die Partei einzutreten. Er tat es am 1.Mai 1933, schwor seinem Führer die ewige Treue und versäumte nicht den neuen und alten Partei-Genossen unter die Nasen zu reiben, dass er ein “alter Kämpfer” sei, der schon immer gewusst habe, wo es langgeht. Massengeil war nun “zuverlässiger Nationsozialist”. Er wurde in den Landgerichtsbezirk Marburg versetzt, wo ihm viele verantwortungsvolle Tätigkeiten anvertraut wurden. Massengeil richtete am Amtsgericht Marburg und am Amtsgericht Kirchhain und tat das, wie wir bald sehen werden, nicht nur in Zivil-Sachen.

Bild: Amtsgericht Kirchhain - das braune Haus

[Das braune Haus in Kirchhain "Amtsgericht" genannt. Richter am Amtsgericht Herr Werner Massengeil wirkte hier.]

Vereine sind das Lebenselixier des karriere-geilen Spießers; man lernt dort die richtigen Leute kennen. Massengeil trat in viele wohltätige Vereine ein, darunter in die NS-Volkswohlfahrt, deren Symbol die Wolfsangel war, in den NS-Rechtswahrerbund und den NS-Kriegerbund. Besonders tat er sich als Vorsitzender des Marburger NS-Reichskolonialbundes hervor. Der Jurist Massengeil stellte fest, dass die deutschen Kolonien – z.B. Deutsch-Südwestafrika – im I.Weltkrieg den Deutschen rechtswidrig geraubt worden waren und den Deutschen zurückerstattet werden müssen.

Mit dem II.Weltkrieg brach die ganz große Zeit des Werner Massengeil an.

In Stadtallendorf – etwa 8 km östlich von Kirchhain – wurde die größte Munitionsfabrik des Deutschen Reiches errichtet. Für die ganz dreckigen und gefährlichen Arbeiten verwendete man – selbstverständlich – Zwangsarbeiter. Wenn sich einer von denen mausig machen wollte, urteilte ihn Werner Massengeil ab.

In den letzten Jahren des Krieges wurde Kassel wegen der dort ansässigen Schwerindustrie häufig bombardiert. Die Justiz, wertvoll wie sie war, wurde ins idyllische Marburg verlegt, so dass Werner Massengeil nun Richter am Oberlandesgericht Kassel werden konnte.

In Marburg war überhaupt juristisch viel los. Auf dem Haus der Turnerschaft Saxonia zu Marburg tagte das Kriegsgericht diverser Wehrmachtsdivisionen. Spezialität derartiger Gerichte war Wehrdienst-Verweigerer, damals Deserteure genannt, zum Tod zu verurteilen. Massengeil, fleißig wie er war, hat mehr als hundert Todesurteile verbrochen.

Nach dem Zusammenbruch 1945 hätte Massengeil Rechtsanwalt werden und als solcher seinem Führer die ewige Treue bewahren können. Doch Massengeil wollte wieder in den Staatsdienst (ist eben viel sicherer) und Richter werden. Bei der Entnazifizierung stellte er sich als Widerstandskämpfer gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime dar und kam damit durch. Massengeils Argument war, dass er bei der Aufstellung des Volkssturms “zunächst” keine führende Position innehatte.

Der hessische Nachkriegsjustizminister hielt Massengeil für einen brauchbaren Mann. 1951 wurde Massengeil sogar Direktor des Amtsgerichts Marburg. 1961 zog er sich in den wohlverdienten Ruhestand zurück.

Bild: Amtsgericht Marburg - noch ein braunes Haus

[Das braune Haus in Marburg "Amtsgericht" genannt. Es wurde 1958 bis 1961 unter Amtsgerichtsdirektor Herrn Werner Massengeil errichtet.]

Das also, verehrte Jura-Studentinnen und -Studenten, ist die Lehre für eine steile Karriere im Staatsdienst: Irgendwelche Kenntnisse braucht Ihr nicht, auch nicht solche in den Rechtswissenschaften. Was Ihr braucht, ist ein Charakter schmiegsam wie Scheiße, damit die JustizministerInnen Euch für “brauchbar” halten.

Woher ich mein Wissen über Massengeil habe? Einiges aus verstreuten Quellen. Wer seine Ohren in Marburg nicht zusperrt, kennt Massengeils Untaten. Am wichtigsten aber ist

Deserteure, Wehrkraftzersetzer und ihre Richter,
Albrecht Kirschner (Hg.), ISBN 978-3-942225-10-6,
Historische Kommission für Hessen 2010

Aus diesem Buch wörtlich zitiert:

Mit seiner epochenmachenden Richterkarriere war er [Massengeil] in der Bundesrepublik ohnehin, aber auch in dem kleinen Landgerichtsbezirk Marburg kein Einzelfall. Einer seiner Nachfolger als Chef des Marburger Amtsgerichts war Dr.Günther Mewes, wiederum ein früherer Kriegsrichter, der als Reserveoffizier der Bundeswehr schon mal in Uniform im Gericht auftauchte, um dem Präsidenten Keller eine Freude zu machen. Und unter der Präsidentschaft des früheren Kriegsrichters Otfried Keller setzten weitere Kriegsrichter – Dr.Mannskopf am Amtsgericht Schwalmstadt, Ernst Wolff am Amtsgericht Biedenkopf sowie Valentin Sauer, Dr.Schwalbe und Dr.Frohwein am Landgericht Marburg – vor Ort ihre in der NS-Zeit begonnene Karriere fort.

Dieser Absatz mag Außenstehenden gleichgültig sein. Aber bei Leuten, die sich hier auskennen, erregt er Übelkeit. Otfried Keller, ein anderer NS-Todesrichter, brachte es zum höchsten juristischen Amt in Marburg. Keller war von 1957 bis 1976 Präsident des Landgerichts Marburg. In der Marburger Nachkriegsjustiz waren mehr Nazis als Richter tätig als in der NS-Zeit selbst.

Übertriebene Liebe zur Wahrheit mag man auch der gegenwärtigen Marburger Richterschaft nicht nachsagen. Auf der Internetseite, für die der gegenwärtige Amtsgerichtsdirektor Cai Adrian Boesken verantwortlich ist, wird die Geschichte des Amtsgerichts Marburg als Heimat-Roman erzählt. Über die vielen Todesurteile, die man heute als Justiz-Morde bezeichnen würde, von führenden Marburger Staatsjuristen verhängt, findet sich dort kein Wort.

Ulrich Brosa

Zigeunerin Zschäpe

17 Februar 2013

Bild: Sintezza im KZ Ravensbrück

[Sintezza im Konzentrationslager Ravensbrück]

Seit ein paar Monaten ruft mich eine Sächsin mit sexy Stimme an. (Sie stöhnt aber nicht.) Zum Glück nur alle paar Wochen.

Alle Gespräche verlaufen nach demselben Schema. Erst pustet SsS Puderzucker durch die Leitung. Ich muss eine Staubmaske aufsetzen. Dann klärt sie mich auf. Dann will sie etwas von mir. Zum Schluss lässt sie wieder ihren Charme spielen.

SsS scheint mich genau zu kennen. Wie eine Vertriebsbeauftragte nennt sie routiniert meinen Namen. Ihren Namen aber will sie auf keinen Fall offenbaren. Sie hat mir strengstenz verboten jemandem auch nur das Geringste von ihren Anrufen zu erzählen. Das ist der Grund, weshalb ich diesen Artikel schreibe.

Am letzten Mittwoch oder Donnerstag:

Nach der gewöhnlichen Tonne Puderzucker produziert SsS einen Wortschwall, den ich nicht verstehe, nur dass immer wieder die Wörter “Zigeuner” und “Zschäpe” vorkommen. Schließlich frage ich, ob sie ausdrücken wolle, dass Beate Zschäpe vom einem Zigeuner abstamme.

- “Die ganze Sippe!” schreit SsS. Ich müsse nur hinsehen.

Bild: Carmen Zschäpe

[Da!!! Ein anthropologisches Gutachten beweist: Zschäpe ist Carmen.]

Ob auch Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos Zigeuner gewesen seien? Denn die beiden hätten mit ihren abstehenden Ohren wie der Pink Panther ausgesehen.

Bild: rosaroter Panther

[Ausschnitt aus einer anthropologischen Rassentafel: der Idealtypus des Zigeuners]

- “Nein, die waren Deutsche”, sagt SsS. Aber sie waren der Zigeunerin hörig.

Als ich einwende, “Zigeuner” sei ein verpöntes Wort, klärt SsS mich rassekundlich auf:

- “Die Sinti sind die Zigeuner mit der helleren Haut. Sie sind schlanker und leben schon länger bei uns. Die Roma sind dunkler und breiter.” Besonders viele Zigeuner gebe es zwischen Stuttgart und Freiburg.

Die Schwaben! Endlich die Wahrheit: Der Chamissoplatz in Berlin ist zum Zigeuner-Getto verkommen. Weiter SsS:

- “Und natürlich in Marburg.” Nun weiß ich endlich, wer immer meine Haustür eingeschlagen hat.

SsS trägt dick auf. Ob ich denn wisse, dass die SS die Zigeuner gehegt hätte, um jemanden für die dreckigen Arbeiten zu haben?

- “Die wissen, wie man einbricht und wie man stiehlt.”

Wie sehr die SS die Zigeuner geschont hätte, könne ich daran sehen, dass in den KZs “fünf oder sechs Millionen Juden” umgebracht worden seien, aber “nur zwanzigtausend Zigeuner.” Als ich frage, warum die zwanzigtausend, anwortet SsS, schließlich habe die SS “der Blutvermischung Einhalt gebieten müssen”.

Auch in Bezug auf die Gegenwart gibt sich SsS bestens informiert:

- “Die schicken ihre Kinder in die Kinderbordelle.”

und spielt auf das Jasmin in Leipzig an. “Überall”, wo Verbrechen geschähen, steckten Zigeuner dahinter. Auf meinen verzagten Einwand, in jedem Volk gebe es Verbrecher, weist SsS mich zurecht:

- “Ja, in jedem Volk. Bei den einen mehr, bei den anderen weniger.”

Zum krönenden Abschluss kommt SsS auf den Fußball zu sprechen, wo die Zigeuner hinter dem Wettgeschäft steckten. Besonders schlimm sei es bei

- “Dynamo Dresden, wo der ehemalige Justizminister Mackenroth Präsident ist.”

- “Aaaah”, antworte ich, “Folter-Macke, den kenne ich. Ist der auch Zigeuner?”

- “Nein, der ist Arier.” (SsS sagt tatsächlich “Arier”.)

- “Da bin ich aber beruhigt.” Immerhin geht der ausgezeichnete Ruf, welchen die deutsche Justiz überall in der Welt genießt, darauf zurück, dass die überwältigende Mehrheit aller deutschen Richter Arierinnen und Arier sind.

Bild: Geert Mackenrodt

[So schön ist er: der echt deutsche Mensch.]

Endlich äußert SsS ihren Wunsch: Ich solle im Internet “möglichst vom Ausland aus” ein “schwarzes Brett” einrichten, wo jeder sein “Wissen über Zigeuner” anonym eintragen könne.

- “So kommt eines zum anderen,” erläutert sie. Ich zeige mich unlustig und sage SsS, das mit dem schwarzen Brett könne sie selbst tun.

- “Ich bin keine Informatikerin.” Wie sie beim Anrufen die Übermittlung ihrer eigenen Telefonnummer unterdrückt, weiß sie aber doch.

Ich dringe auf Beendigung des Gesprächs. SsS lässt noch einmal ihren fraulichen Zauber aufblitzen. Mit süßester Stimme:

- “Passen Sie gut auf sich auf!” und interessiert sich herzlichst für die Konstruktion meiner Haustür.

Falls SsS noch einmal anruft, könnte ich sie fragen, ob sie nicht Siegfried Wilhelm heißt.

Meineid-Mirko endgültig geplatzt

10 Februar 2013

Bild: Meineid-Mirko - Mirko Schulte

[Das Männchen rechts von der Mitte ist Meineid-Mirko, bürgerlich Mirko Schulte. Er war bis 2009 Vorsitzender des Schöffengerichts im Amtsgericht Marburg. Der Dicke links ist Dschingis-Hahn (FDP), bürgerlich Jörg-Uwe Hahn. Er ist hessischer Minister für systematisches Unrecht. Sonst auf dem Bild: ein anderer Richter (auch mit Glatze) und ganz rechts ein Oberstleutnant (in Zivil).]

Das Meineid-Verfahren gegen mich, das der meineidige Richter Schulte mit dem Neonazi-Paten Staatsanwalt Franosch ausgeheckt hat, ist endgültig beendet. Vorgestern bekam ich den Beschluss des 1.Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29.1.2013:

Das anfochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

Ich werde den gesamten, ungewöhnlich langen Beschluss veröffentlichen, sobald ich es schaffe. Hier erst mal die erste Seite (Klicken Sie drauf, wenn Sie sie groß sehen wollen!):


Die Begründung läuft jedenfalls darauf hinaus, dass die Urteile des
Amtsgerichts Marburg (Schulte) vom 25.7.2007
und des
Landgerichts Frankfurt am Main (Stüber) vom 13.8.2012
und sogar des
2.Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt (Gürtler) vom 3.3.2009
niemals hätten gefällt werden dürfen. Keine der zugehörigen Verhandlungen hätte stattfinden dürfen, so dass ich nicht einmal richtig angeklagt worden bin. Ein Freispruch kam deshalb nicht in Frage. Allerdings ist die Kostenregelung wie bei einem Freispruch.

Der Einzige, der sich – nach Maßgabe des 1.Strafsenats – korrekt verhalten hat, war Dr. Thomas Wolf im Landgericht Marburg. Wolf hatte Schultes Urteil schon am 22.8.2008 aufgehoben, was aber nicht lange hielt, weil der 2.Strafsenat des OLG Wolfs Urteil am 3.3.2009 kippte.


[Diese Beschmierung meines Hauses und viel mehr verdanke ich dem Meineid-Mirko.]

Die hessischen Sicherheitsbehörden sind vollgestopft mit dem abschäumigsten Volk. Es sind Leute, die nicht denken, sondern dumpfbacken, dass “nicht alles beim Adolf schlecht war” und dass sie zumindest die hessischen Dörfer für ein III. Reich 2.0 warm halten wollen. “Damit wir in Übung bleiben, veranstalten wir gemeinsam mit unseren nichtbeamteten Neonazi-Kameraden immer mal wieder eine kleine Fremdenvertreibung. Tja, wenn dann der Fremde krepiert, weil er nicht verschwinden will, ist er halt selbst schuld. Er ist doch gewarnt worden.” Irgendein Masterplan ist dafür nicht nötig. Es regiert ganz von selbst das so genannte Gedanken-Gut, nämlich das rechtsextreme, mit anderen Worten: der Schwachsinn.

Die mit Abstand gefährlichsten hessischen Neonazi-Organisationen sind die Polizei und die Justiz – weit vor dem Verfassungsschutz. Die NPD ist dagegen vernachlässigbar. Jeder, der nicht total debil ist, merkt das. Aber sagen darf man es nicht.

Seitdem ich das sage, dass nämlich Polizei und Justiz die gefährlichsten Neonazi-Organisationen sind, haben mich dieselben Behörden mit etwa vierzig Ermittlungs- und Strafverfahren überzogen. Es ging immer darum, dass ich etwas, was der Polizei, der Justiz und deren nichtbeamteten Neonazi-Kameraden unangenehm war, nicht hätte veröffentlichen dürfen. Das Meineid-Verfahren gegen mich war ein Theater in dutzenden Akten, um einen Neonazi vor Strafe zu schützen.

Wie hält es der Meineid-Mirko mit dem Dumpfbacken-Gut, dem braunen?

Es ist die geistige Grundlage seiner richterlichen Tätigkeit. Man sieht das eindeutig, wenn er in den Gerichtssaal einmarschiert. Er zwingt alle Leute vor ihm aufzustehen. Das sei, behauptet er dann, nicht seinetwegen, sondern “aus Respekt vor der Sache, der wir hier alle dienen”. Was ist die “Sache”? Meineid-Mirkos verleumderisches Geschwafel.

Alles wie beim Führa. Richter: pfui Teufel.


Kompakte Darstellung des Meineid-Verfahrens

http://www.althand.de/meineid.html

Die Quellen im Einzelnen:

http://www.althand.de/meineid1.html



Meineid-Mirko im Marburger Atom-Prozess

http://bloegi.wordpress.com/2008/04/16/bin-brosa-mit-dem-paten-der-pakistanischen-atombombe-befreundet/

http://bloegi.wordpress.com/2008/04/28/schulte-richter-am-amtsgericht-marburg-beschimpft-unschuldigen/

http://bloegi.wordpress.com/2008/11/12/besser-bei-islamisten-in-pakistan-als-im-schmutz-der-marburger-justiz/

Alkohol

6 Januar 2013

[Vorsitzender Richter Dr. Jürgen Stüber verlässt nach Abfassung eines Urteils das Landgericht Frankfurt am Main. (Mausklicken Sie auf dem Bild, wenn Sie es groß sehen wollen!)]

Kohlhaas? Kohlhaas!

Ich bin also erneut wegen angeblichen Meineids verurteilt worden. Am 13.8.2012 erklärte der Vorsitzende Dr. Jürgen Stüber der 5. kleinen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt, das Urteil des Amtsgerichts Marburg (Schultes Urteil) werde wie folgt abgeändert: Wegen der langen Verfahrensdauer gälten von den 6 Monaten Gefängnis 3 Monate als verbüßt. Die Staatskasse habe die Hälfte der Verfahrenskosten zu zahlen, den Rest selbstverständlich ich.

Sodann erzählte Stüber, ich sei “sympathisch”, “überdurchschnittlich intelligent” und “emotional”, aber hätte mich “im Kohlhaasschen Sinne verrannt”. “Das Gericht” wünsche, dass diese “ganze lange Sache” mit diesem Urteil und der “kleinen Strafe” erledigt sei, befürchte aber, dass das nicht eintreten werde. Schließlich sei es “der Kammer” äußerst wichtig zu betonen, dass es die Straftaten gegen mich nicht billige.

Weshalb Stüber hoffte, ich würde auf seinen Schmus mit “sympathisch”, “überdurchschnittlich intelligent” und der “kleinen Strafe” hereinfallen, werden wir bald verstehen.

Am verlogensten war Stübers Geschwafel “das Gericht billige die Straftaten gegen mich nicht”. Schon kurze Zeit nach der Verurteilung gab es in Amöneburg die heftigsten Ausschreitungen seit 2007/2008 – wie nach Schultes Urteil. Die Staatsanwaltschaft Marburg teilte den heimischen Neonazis – ohne rechtliche Grundlage – sogar schriftlich mit, dass ich verurteilt worden war. Wieder einmal wurde an meiner Haustür Blut verspritzt. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt, weil dieses Blut – wieder einmal – nicht meines war.

Immerhin nannte Stüber am 13.8.2012 den wirklichen Grund der Verurteilung: Ich bin wegen angeblichen Meineides verurteilt worden, weil ich mich “im Kohlhaasschen Sinne verrannt” hätte. Etliche hessische Richter, die mich wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft etc. verurteilt haben, haben mich als “Kohlhaas” bezeichnet. Ich empfinde das stets als Kompliment. Michael Kohlhaas war ein gerechter und mutiger Mann, was man von den Justizangehörigen nicht sagen kann. Das Unrecht, das ihm angetan wurde, war nicht gering: Schließlich wurde sogar seine Frau von Polizei-Schlägern zu Tod gebracht, als sie eine Petition für ihren Mann einreichen wollte. Das, was dem Kohlhaas vorgeworfen werden kann – schwere Brandstiftung zur Durchsetzung des Rechts – habe ich nicht getan. Nach dem Gedankengut, das hessische Richter gewöhnlich haben, habe ich jedoch “geistige Brandstiftung” verübt und die ist selbstverständlich viel schlimmer als die materielle.

Verrucht wie ich bin, werde ich jetzt gleich die nächste geistliche Brandstiftung verüben, nämlich indem ich Stübers Urteil hier publiziere.

Das Brabbeln eines Betrunkenen
als Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main

Dr. Jürgen Stüber ist zweifellos krank. Was er genau hat, ließe sich erst nach einer detaillierten Untersuchung feststellen. Z.B. könnte Dr.Alzheimer den Dr.Stüber so früh besucht haben, dass Stüber jetzt an Demenz in Verbindung mit Altersbosheit leidet. Von vornherein nicht ausschließbar wäre auch eine schwere Neurose. Am wahrscheinlichsten ist aber doch eine Alkoholpsychose. Denn aus Stübers Urteil ist abzulesen, wie der Alkoholgehalt in seinem Blutkreislauf bei der Abfassung des Urteils kontinuierlich anstieg. Schätzungsweise 0,4 Promille Alkohol kamen pro niedergeschriebener Seite hinzu, was nach zehn Seiten ungefähr zwei Flaschen 40-prozentigen Schnapses entspricht. Dazu muss man wissen, dass geübte Alkoholiker den Anschein der Nüchternheit bis 1,5 Promille wahren können.

Stüber schreibt auf den ersten drei Seiten Zeugs, das inhaltlich bedeutungslos und in Details unrichtig ist, aber nicht auffällt. So sind die meisten Urteile der deutschen Justiz.

Auf Seite 4 (circa 1,6 Promille) kracht es zum ersten Mal:

Er durchlief altersgemäß die Grundschule, sodann das Gymnasium und begann das Studium der Physik und besitzt inzwischen die „…“ nach Gutdünken an einer Universität seiner Wahl Vorlesungen in seinem Fachbereich zu halten.

Hier ist noch einigermaßen klar, was in Stübers Oberstübchen bei „…“ geschah. Stüber kam einfach nicht mehr auf den Ausdruck „venia legendi“. Man kann sich das wie eine Hochspannungsentladung vorstellen, bei der ein Stückchen Gehirn verschmort.

Ab Seite 7 hat der Alkohol (circa 2,8 Promille) den vorsitzenden Richter Stüber voll im Griff. Oben:

Aus die hiergegen erhobene Beschwerde des Angeklagten vom 18.1.2004 wies der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 13.3.2004 die Staatsanwaltschaft Marburg an, die Ermittlungen wieder aufzuheben.

In der Mitte:

Gleichzeitig lasse ihn der Antrag der Staatsanwaltschaft auf zeugenschaftliche und eidliche Vernehmung vor.

Die entscheidende Passage folgt auf Seite 9 (knapp 4 Promille):

Insbesondere hat der Zeuge und seinerzeitige Staatsanwaltschaft Franosch angegeben, er habe den Angeklagten mehrfach darauf hingewiesen, dass seine Vereidigung erfolgen werde und er aus diesem Grund seine Behauptung, er habe erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erfahren, dass sich die Person Christoph Aschenbach hinter der Bezeichnung „Ortsdiener Fritz verberge“. Soweit ist der Angeklagte auch durch die Aussage des vernommenen Zeugen Dr. Dr. Albrecht überführt, der angegeben hat, er habe seinerzeit das Posting, das auch von dem Zeugen … auf der Festplatte des Computers des Angeklagten sichergestellt wurde, eines Meineides in einem minderschweren Fall schuldig gemacht.

Darin ist der erste Teilsatz “Insbesondere hat der Zeuge und seinerzeitige Staatsanwaltschaft Franosch angegeben, er habe den Angeklagten mehrfach darauf hingewiesen, dass seine Vereidigung erfolgen werde” zwar grammatikalisch richtig. Inhaltlich ist er jedoch das, was “Bewusstseinserweiterung durch Drogen” genannt wird. Die mehrfachen Hinweise Franoschs hat es niemals gegeben. Nirgends in der Gerichtsakte, auch nicht im Protokoll, wird dergleichen erwähnt. Franosch selbst hat keine derartige Behauptung erhoben.

Der Rest ist nur noch das Brabbeln eines Betrunkenen: “und er aus diesem Grund seine Behauptung, er habe erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erfahren, dass sich die Person Christoph Aschenbach hinter der Bezeichnung „Ortsdiener Fritz verberge“. Soweit ist der Angeklagte auch durch die Aussage des vernommenen Zeugen Dr. Dr. Albrecht überführt, der angegeben hat, er habe seinerzeit das Posting, das auch von dem Zeugen … auf der Festplatte des Computers des Angeklagten sichergestellt wurde, eines Meineides in einem minderschweren Fall schuldig gemacht.” Die drei Punkte hinter “Zeugen” sind nicht von mir. Stüber wusste nicht mehr, welcher Zeuge was gesagt haben soll. Da hat er drei Punkte eingesetzt.

Der zuletzt zitierte Absatz geht an die Substanz. Denn nirgends sonst hat Stüber auch nur versucht eine Begründung für sein Urteil zu geben. Somit ist das, was Stüber “Urteil” nennt, in Wirklichkeit keines. Es erfüllt die Anforderungen der Strafprozessordnung nicht. Die Begründung fehlt. Da bis heute nichts in die Akte gelangt ist, was “Urteil” genannt werden könnte, liegt ein absoluter Revisiongrund nach § 338 Ziff.7 StPO vor.

Unverantwortlichkeit der Justizangehörigen

Alkoholsucht am Arbeitsplatz ist ein verbreitetes Problem. Damit der Kranke nicht allzuviel Schaden anrichten kann, gibt es die Dienstaufsicht. Diese wird in Frankfurt am Main vom Präsidenten des Landgerichts ausgeübt. Der gegenwärtige heißt Scheuer und ist ein CDU-FDP-Kandidat.

Niemand kann behaupten, Stüber wäre bei mir und meinen Verteidigern zu ersten Mal entgleist. Prozessberichte in der Frankfurter Rundschau zeigen, dass Stüber-Prozesse stets nach dem gleichen Schema ablaufen: Stüber tritt dominant auf und setzt Einstellungen durch. Die zugehörigen Auflagen laufen praktisch auf eine Bestrafung hinaus, aber Stüber muss bei einer Einstellung kein Urteil schreiben. Auch im Meineid-Prozess hat er es mehrmals mit Einstellungen versucht, kam aber damit nicht durch. Als Ersatz dafür hat er mich zum Schluss zuckersüß beschleimt (“sympathisch”, “überdurchschnittlich intelligent” siehe oben). Stüber hoffte, ich würde geschmeichelt von seinen Elogen keine Revision einlegen, so dass seine Trunkenheitsprodukte unbemerkt durchgehen würden.

Besonders deutlich zeigt sich die Unfähigkeit der Justiz zur Selbstkontrolle in den Richterinnen Schwarzer und Tietje. Da Stüber von Anfang an hysterisch herumzeterte und zur Sachlichkeit nicht befähigt war, habe ich Befangenheitsanträge gestellt. Diese wurden von Schwarzer und Tietje bearbeitet. Die Anträge waren inhaltlich begründet und formell korrekt. Schwarzer und Tietje hätten ihnen stattgeben müssen. Stattdessen haben sie Kollegenschutz betrieben und nur ihren beleidigenden Schwachsinn vom “unvernünftigen Angeklagten” abgesondert. Ich schreibe es in aller Deutlichkeit: Die Richterinnen Schwarzer und Tietje sind nicht nur unvernünftig. Sie sind unverantwortlich.

Ulrich Brosa


Frühere Berichte vom selben Prozess

Schlotter der Lügner

Des Franosches zuckende Füße und die Gedenktafel

Polizei und Justiz unterstützen Neonazis durch Strafvereitelung; sie tun es absichtlich und mit Hartnäckigkeit

Große Meineid-Festspiele – diesmal in Frankfurt am Main

Galgen-Kult in Biedenkopf – DAS GRAUEN

13 Dezember 2012

Bild: Fette Mädels feiern den Biedenköpfer Galgen

Das vorherrschende Lebensgefühl ist der Ekel. Die fetten Mädels feiern einen Galgen. Sie finden ihn geil.

Biedenkopf (Hessen) hat einen Ortsteil, der Galgenberg heißt. Vernünftigen Menschen wäre peinlich in einer Ortschaft zu wohnen, wo es noch einen Galgenberg gibt. In Frankfurt am Main beispielsweise wurde das Galgenfeld in Gallusviertel umbenannt und alle Drohungen staatlich verordneten Mordens wurden entfernt. Die BiedenköpferInnen jedoch sind stolz Galgen-Berger zu sein. Sie haben zum Zeichen ihrer Debilität einen Galgen, nämlich den oben gezeigten, wiedererrichtet.

Um Missverständnisse von vornherein zu verhindern, erkläre ich gleich, dass die Wörter “DAS GRAUEN” im Titel des Artikels sich nicht auf den Galgen beziehen. Der ist abgeschmackt genug. Die Wörter beziehen sich auf die überfütterten Galgen-Priesterinnen. Wer sich nicht vorstellen kann, was man an Weiblichkeit bei dörflichen “BUMSTREFFEN” (das Wort ist nicht von mir) geboten bekommt, möge das Bild oben anschauen. Sind darum so viele Dorf-Neonazis schwul? Der Neonazi vom Jugendclub Langenstein mit dem Nick-Namen “derletztegast” hat behauptet:

Weiber ficken ist was für Schwuchteln!

Jedenfalls erklärt das obige Foto die Fernseh-Serie “Bauer sucht Frau”. Der kann lange suchen.

An die Häßlichkeit dieser Mädels könnte man sich gewöhnen, wenn sie innere Werte hätten. Um wiederum Missverständnisse auszuräumen, erkläre ich, dass mit “inneren Werten” nicht das gemeint ist, was die Därme dieser jungen Frauen prall füllt, obschon die Füllungen viel Geld gekostet haben. Mit den inneren Werten meine ich Imponderabilien wie “Vernunft”, “Verstand” oder “Geist”. Das Foto oben zeigt, dass die Galgen-Mädels innerlich noch häßlicher sind als äußerlich. Bei ihrem Kokettieren mit der Todesstrafe sollten sie sich vorstellen, dass sie selbst an so einem Ding baumeln, und sich nicht darauf verlassen, dass der Strick wegen ihres Gewichts reißt, bevor ihr Tod eintritt.

Die Verehrung des Galgens gehörte zum diesjährigen Grenzgang in Biedenkopf. Die Grenzgänger wurden an dem Galgen vorbeigetrieben.

Bild: Grenzgänger werden an dem Galgen vorbeigetrieben

Wenn ich “vorbeigetrieben” schreibe, meine ich das. Wer in Biedenkopf sich nicht aus der Volksgemeinschaft ausgrenzen will, muss am Grenzgang teilnehmen, und wer an dem Grenzgang teilnimmt, darf vom vorgeschriebenen Weg nicht abweichen.

Bild: Wettläufer mit Peitschen sorgen für Disziplin

Wenn die so genannten Wettläufer es einmal nicht mit dem Mohren haben, “sorgen” sie mit ihren Peitschen für “Disziplin”. Die Wettläufer tun mit den GrenzgängerInnen das, was Hunde mit Schafen tun.

Der Grenzgang in Biedenkopf, dieser reaktionär-rassistische Aufmarsch, hat auch 2012 stattgefunden. Mehrere Lokal-Blättchen haben – wieder einmal – auf volkstümlich gemacht und Fotoserien veröffentlicht, woher auch die hier gezeigten Fotos stammen. Z.B.

Oberhessische Presse: Alle Fotos und Videos vom Grenzgang

Hinterländer Anzeiger: Am zweiten Tag gehts zur Hasenhardt

Wer verstehen will, was völkisches Leben bedeutet und warum es ausgerechnet in Deutschland zum Nationalsozialismus kommen konnte, sollte sich diese Serien ansehen. Indessen ist einigen Bildern anzusehen, dass die Veranstalter unter Rechtfertigungsdruck geraten sind.

Ulrich Brosa


Kleine Rätselfrage zum Nachtisch: Was tut der Biedenköpfer Grenzgänger in der Mitte (die Glatze)?

Bild: Grenzgangteilnehmer hebt seinen rechten Arm so, dass es wie der Hitlergruß aussieht
(Klicken Sie mit der Maus auf dem Bild, wenn Sie es groß sehen wollen!)

Protestantisches Gewissen fordert Folter

12 November 2012

Bild der Pfarrerin Erika Eckardt, Marburg

[Dieses Bild von sich hat die Marburger Pfarrerin Erika Eckardt ins Internet legen lassen. Das hätte sie besser nicht getan. Denn nun kann die weltweite Öffentlichkeit den Mangel an Intelligenz sehen, an dem sie leidet.]

Erika Eckardt predigt in der MAZ. MAZ bedeutet “Mittelhessische Anzeigen-Zeitung” und ist Einwickel-Papier für viel Reklame, die man, ob man will oder nicht, in den Briefkasten gezwängt bekommt. Außerdem findet man in der MAZ Anzeigen wie diese:

NOTGEILE STROHWITWE
fast tabulos

[...]

oder

NEU! Sara
Exot.Lutschfee * intim behaart * große OW 90 DD

[...]

und so weiter.

Dort also publiziert Pfarrerin Eckhardt. In ihrer MAZ-Predigt vom 31.10.2012 hat sie erklärt, dass ein Mensch, der protestantisch-ehrlich seinem Gewissen folgt, gelegentlich foltern muss. Und sie vergleicht einen törichten hessischen Polizeibeamten, der als “Folter-Daschner” bekannt geworden ist, mit Martin Luther. Der Papst wird jubeln, sobald er von diesen Entgleisungen seiner Konkurrenz erfährt.

Die Vorgeschichte

Bild: Magnus Gäfgen allein mit Gott

[Magnus Gäfgen, jetzt (2012) Halbjurist und religiöser Buch-Autor]

Jura-Student Magnus Gäfgen wollte sich etwas gönnen, hatte dafür aber nicht genug Geld. Am 22.9.2002 lockte er Jakob, den 11-jährigen Sohn der in Frankfurt am Main sehr bekannten, sehr vermögenden und sehr beziehungsreichen Bankiersfamilie v.Metzler, in seine Wohnung, erstickte ihn dort und steckte die Leiche unter einen Bootssteg bei Schlüchtern. Obgleich Gäfgen nichts mehr zu verkaufen hatte, erpresste er Lösegeld von der Familie v.Metzler und bekam 1 Million Euros. Bei der Übergabe stellte sich Gäfgen dumm an. Die Polizei konnte ihn identifizieren und überwachen. Die Polizei erwartete, dass Gäfgen nun zu dem Jungen gehen und ihn freilassen oder zumindest füttern würde, um noch mehr Lösegeld erpressen zu können. Gäfgen aber spazierte ins Reisebüro und buchte einen großzügigen Erholungsurlaub. Jedem Menschen mit Verstand hätte da klar sein müssen, dass der Junge tot war. Immerhin hatte die Polizei, schlau wie sie ist, kapiert, dass Gäfgen Täter sein musste, da er das Lösegeld vereinnahmt hatte. Gäfgen wurde verhaftet.

Bild: Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner

[Wolfgang Daschner, Volljurist und Träger des protestantischen Gewissens, hat nach Darstellung des Zweiten Deutschen Fernsehens O-Beine - eine Folge der Überlastung?]

Da der Ermordete nicht irgendein Türke, sondern ein v.Metzler war, leitete der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner die Ermittlungen. Man darf davon ausgehen, dass die Familie v.Metzler alle ihre Beziehungen nutzte, um den Sohn zurückzubekommen. Doch das leistete Daschner nicht. Überhaupt bekam er nichts heraus, was nicht ohnehin offensichtlich war. Schließlich beauftragte Daschner einen Untergebenen, den Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit, dem Untersuchungshäftling Gäfgen Folter anzudrohen. Was Ennigkeit dem Gäfgen erzählte, wird im Handelsblatt vom 25.11.2004 so beschrieben:

Mit einem Hubschrauber sei bereits ein Spezialist im Anflug, der ihm [dem Gäfgen] ohne Spuren solche Schmerzen zufügen könne, wie er sie noch nie gespürt habe. Sein [Ennigkeits] Zeigefinger habe sich wie ein Rotor gedreht, dazu habe er die Geräusche nachgemacht und theatralisch am Horizont immer wieder nach dem angeblich schon nahenden Helikopter gesucht.

„Hier hilft dir keiner. Wir können alles mit dir machen“, soll der Beamte gesagt haben. Vor der Hubschraubergeschichte habe er noch damit gedroht, „zwei große, fette Neger“ in Gäfgens Zelle zu lassen, die ihn dann vergewaltigen würden.

Obwohl die Geschichte größtenteils von Gäfgen stammt, halte ich sie im Wesentlichen für wahr, weil Folter mitsamt der kolportierten Redensarten bei der hessischen Polizei üblich ist. Normalerweise ziehen die Beamten sogar andere Saiten auf als bei Gäfgen. Es wird nicht mit Folter gedroht; sie wird vollzogen. Auch das rassistische Ding mit den “großen, fetten Negern” ist für die hessische Polizei zu typisch, um gelogen zu sein.

Folter ist also, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, bei der hessischen Polizei üblich. Außer dem Gefolterten stört das niemanden. Folter-Daschner machte aber die Dummheit seinen Befehl aufzuschreiben. Die Notiz gelangte, ebenfalls aus Schussligkeit, in die Ermittlungsakte, wo sie Gäfgens Verteidiger fand. Auch das hätte dem Daschner und dem Ennigkeit normalerweise keine Unannehmlichkeiten bereitet. Doch Gäfgens Verteidiger Hans Ulrich Endres legte hartnäckig Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein und er fand so starke Resonanz in der Öffentlichkeit, dass Daschner und Ennigkeit angeklagt und 2005 verurteilt wurden. Bestraft aber wurden sie nicht. Sie wurden verwarnt – mehr nicht.

Das ZDF hat neulich einen Film gezeigt, in dem Daschners Edelmut aufs Vorteilhafteste dargestellt wurde:

Es ist kurz nach 12, als der Held die Koffer packt. Ein letztes Mal läuft Wolfgang Daschner durch den Flur des Polizeipräsidiums. Er tut das mit dem o-beinigen Gang eines Mannes, der etwas zu lange in den Sonnenuntergang geritten ist, begleitet von herbstlicher Pianomusik.

Der pathetische Kitsch hat der Pfarrerin so sehr gefallen, dass sie die oben angekündigte MAZ-Predigt absonderte:

Allein mit dem Gewissen

Er wollte nicht mitschuldig sein am Tod eines Kindes. Er wollte es retten. [...] Da drohte er ihm mit Folter. [...] Ein Fernsehfilm über den “Fall Jakob von Metzler” schilderte jüngst das Dilemma des früheren Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner. In seiner Person rang der Staat mit dem Menschen Daschner um die Verantwortung. Für seine einsame Entscheidung musste er sich später vor Gericht verantworten. Seine Verurteilung hat viele empört.

Vor 500 Jahren stand ein kleiner Mönch in Worms vor dem Kaiser: Martin Luther. Er nahm sich die Freiheit, der ganzen versammelten Welt zu widersprechen. [...] Und berief sich sich auf sein – an Gott gebundenes – Gewissen. [...]

Auch Daschner nahm eine protestantische Freiheit in Anspruch: für sein Gewissen und gegen die Staatsräson. [...] Dieser Staat musste Wolfgang Daschner verurteilen. Sein Gewissen wird ihm frei sprechen.

Herzlichst, Ihre Pfarrerin Erika Eckhardt, Marburg

Der Text ist so dümmlich falsch, dass es mir Übelkeit bereitet ihn zu korrigieren.

1) Wenn Daschner behauptet, er habe mit seinen Folterdrohungen “das Leben eines Kindes retten” wollen, so ist es genau das, was die Juristen eine Schutzbehauptung nennen, d.h. es ist nicht wahr. Als Daschner mit Folter drohte, war längst klar, dass der v.Metzler-Sohn tot war. Es hat den Daschner nur gewurmt, dass er noch nicht wusste, wo Gäfgen die Leiche versteckt hatte.

2) Der Staat, d.h. die hessische Justiz, war äußerst unwillig auch nur das Geringste gegen Daschner und Ennigkeit zu unternehmen. Die Justiz folgte quasi gezwungen dem Druck der Öffentlichkeit und arbeitete hart daran, möglichst wenig auf den beiden Polizisten sitzen zu lassen. Daschner und Ennigkeit wurden nicht wegen Aussageerpressung angeklagt, sondern nur wegen Nötigung, was strafrechtlich einen riesigen Unterschied macht, und sie wurden, wie oben erklärt, nicht bestraft, sondern nur verwarnt.

3) Die fromme Gottesfrau vergisst, dass Frauen, die wie sie der männlichen Priesterschaft Konkurrenz machen wollten, früher Hexen genannt wurden. Die Hexen wurden gefoltert, bis sie die abscheulichsten Verbrechen gestanden, und auf Grund dieser Geständnisse – rechtsstaatlich – verbrannt. Allerdings: Nicht jede der hingerichteten Frauen war unschuldig. Manche dieser Frauen waren Fachkräfte in angewandter Chemie. Sie wussten, dass es tölpelhaft ist Personen mit Keulenschlägen ins ewige Leben zu befördern. Viel eleganter ist es, einem lästigen Gatten ein geeignetes Gewürz in Speise und Trank zu streuen und seine Seele so in die Hände Gottes zu legen.

Bild: Hexen-Verbrennung in Momberg (Hessen)

[2009: Die Freiwillige Feuerwehr von Momberg (Hessen) führt eine Hexen-Verbrennung vor. Der festliche Aufzug wurde vom katholischen Pfarrer angeführt.]

Es ist ganz einfach. Sogar PolizistInnen oder PfarrerInnen sollten es verstehen können:

Gefolterte Personen sagen das, was die Folterer hören wollen. Das kann – selten – die Wahrheit sein, nämlich dann, wenn die Folterer die Wahrheit schon kennen. Doch dann ist die Folter überflüssig. Meistens lügen die Gefolterten, damit die Folter aufhört. Folter ist somit nicht nur ein Verbrechen; sie ist sinnlos.

Dass eine Pfarrerin die Folter rechtfertigt, zeigt einmal mehr die intellektuelle Verelendung der christlichen Kirchen. Was ist an den christlichen Kirchen noch dran? Nichts! Sie erzählen alberne Wunderwippchen und ihre moralischen Ansprüche laufen nur auf Dummheit und Heuchelei hinaus. Die Vorstellung, Mörder Gäfgen, Folter-Daschner und Pfarrerin Eckhardt würden ewig leben, ist grauenhaft. Geradezu tröstlich ist, dass diese Personen sich bald in Moleküle auflösen werden und Mutter Natur demnächst hoffentlich etwas Besseres komponieren wird.

Ulrich Brosa

Epetition beim Bundestag: Direktwahl der Bundesverfassungsrichter

21 September 2012

Bild: Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch

[Besser wäre der Teufel Fritz Bundesverfassungsrichter gewesen als dieser hier: Jentsch Hans-Joachim. Jentsch beteiligte sich führend - noch als Jura-Student - an rechter Randale in Marburg und pries - schon als Bundesverfassungsrichter - die Karriere mit Hilfe von Seilschaften.]

Ich habe beim Bundestag eine elektrische Bittschrift eingereicht: Die BundesverfassungsrichterInnen sollen direkt vom Volk gewählt werden. Man bekommt diese Petition direkt mit dem Hyperlink

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_17/Petition_35033.html

Oder man sucht bei Google “epetionen bundestag”,
klickt dann auf “Petitionen: Startseite – Deutscher Bundestag”,
klickt dort auf “Petitions-Forum”
und blättert dort die Seiten 1 bis 7 durch oder sucht mit der Schnellsuche nach “Bundesverfassungsgericht”. Die neueste Petition in dieser Reihe ist 35033:
“Bundesverfassungsgericht – Direktwahl der Richter am Bundesverfassungsgericht”

Wer mitdiskutieren und mitzeichnen will, kann das direkt auf dieser Internet-Seite des Bundestags tun. Dort sind Links
“Petition mitzeichnen”
und
“Neuen Kommentar schreiben”
Man muss sich anmelden (“Ich bin neu hier”) ungefähr so, wie es bei Amazon und den meisten elektronischen Versandhäusern üblich ist: mit Angabe und Bestätigung seiner echten E-Mail-Adresse, des echten Namens und der echten Anschrift, aber darf im Forum mit einem Nicknamen erscheinen.

Ich bitte um Unterstützung. Die direkte Wahl der Bundesverfassungsrichter ist meines Erachtens die einzige halbwegs realistische Möglichkeit den gegenwärtigen Justiz-Stall wenigstens ein wenig auszumisten. Dafür ist das Bundesverfassungsgericht prädestiniert. Denn die erste Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts muss die Kontrolle der “ordentlichen Gerichtsbarkeit” sein – von den Amtsgerichten bis zum Bundesgerichtshof.


Ich gehe schon hier auf die gewöhnlichen Gegenargumente ein:

1) Das Volk ist unreif. Es würde lauter Adolf Hitlers zu Bundesverfassungsrichtern machen.

Die Antwort darauf ist: Der größte Fehler der jüngeren deutschen Geschichte war nicht, dass Hitler gewählt wurde. Irren ist menschlich. Der größte Fehler war, dass er nicht abgewählt werden konnte. Genauso wird die direkte Wahl der Bundesverfassungsrichter ähnlichen Scheusälern, wie wir sie jetzt haben, Macht geben. Der entscheidende Unterschied ist, dass die Scheusäler dann abgewählt werden können.

2) Richter müssen “Optimaten” sein.

Die Antwort ist: Die gegenwärtigen RichterInnen sind selten “Optimaten”, sondern – mit Verlaub – meist Scheiß-Volk. Wer soll herausfinden, wer “Optimat” ist oder nicht? Gegenwärtig werden die “ordentlichen” Richter in den Hinterzimmern der Justizministerien ausgekungelt. Die “außerordentlichen” Bundesverfassungsrichter werden hinterhältig von den Parteien ausgepokert. Da sind öffentliche Wahlen mit vorangehender öffentlicher Diskussion der KandidatInnen unter Garantie besser.

3) ALLE Richter müssen direkt gewählt werden!

Die Antwort ist: Der Forderung ist berechtigt. Nur ist sie wegen des deutschen Beamtenrechts noch weitaus weniger durchsetzbar als die direkte Wahl der Bundesverfassungsrichter. Wird nämlich der Versuch gemacht, zunächst die Amtsrichter direkt zu wählen, werden die gegenwärtigen Amtsinhaber beim Bundesverfassungsgericht auf Bestandsschutz klagen. Sie werden von dem Bundesverfassungsgericht, wie es jetzt ist, Recht bekommen. Wenn erst einmal die Bundesverfassungsrichter direkt gewählt werden, kann man daran gehen, alle anderen Richter direkt wählen zu lassen.

In der Schweiz und in den USA werden viele der unteren Richter direkt gewählt. Das ist besser als hier. Doch die höchsten Richter werden auch dort von den Regierungen und/oder den Parlamenten bestimmt. Richtig wird es – ansatzweise – nur in Bolivien gemacht. Dort werden die höchsten RichterInnen direkt gewählt.

4) Anarchis lehnen jede Art der Repräsentation ab, also auch gewählte RichterInnen. Es müsse alles von unten “grasswurzelartig” wachsen.

Meine Antwort ist: Diese Vorstellungen sind mir sympathisch. Meines Erachtens wäre es das Beste, wenn Sicherheit eine Gemeinschaftsaufgabe wäre. Leider bedeutet Gerechtigkeit vor allem viel harte Arbeit. Man muss alle Beteiligten anhören, Tatgegenstände und Tatorte besichtigen, meist langweilige Akten lesen und sich obendrein von allen anpflaumen lassen. Es wird dauern, bis die Mehrheit der Menschen einsieht, dass sie sich an diesen Arbeiten beteiligen müssen. Der Vorschlag der Petition ist eine Zwischenlösung; vergleiche 3).


Die Epetition, die der Bundestag zur Schau stellt, ist nur größtenteils von mir. Die Bundestagsverwaltung hat umformuliert und einiges weggelassen. Worauf es indes ankommt, ist ein konkreter Gesetzesvorschlag. Die Bestimmung der Bundesverfassungsrichter wird gegenwärtig im Artikel 94 des Grundgesetzes mehr verschleiert als geregelt. Als Ersatz für den gegenwärtigen Art.94 GG schlage ich vor:


(1) Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem Grundgesetz unterworfen.

(2) Bei dieser Wahl wird auch die Zahl der Bundesverfassungsrichter bestimmt. Sie darf die Zahl der Oberlandesgerichte und der obersten Gerichte des Bundes malgenommen mit 2 nicht übersteigen.

(3) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

(4) Wählbar ist,
(a) wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt,
(b) wer das zweite juristische Staatsexamen bestanden hat oder eine international vergleichbare Qualifikation vorweisen kann,
(c) wer keinem Organ der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und keiner Partei angehört.
(d) Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Einkommen offenlegen; diese Einkommen dürfen das durchschnittliche Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland nicht um mehr als den Faktor 10 übersteigen.

(5) Die Wahl zum Bundesverfassungsgericht findet genauso oft wie die Wahl zum Bundestag statt, ist aber gegenüber der Bundestagswahl um mindestens ein Jahr zu verschieben.

(6) Die Einzelheiten bestimmt ein Bundesgesetz.

Ich würde mich nicht aufregen, wenn andere die Details anders formulieren.

Zum Beispiel:

Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Einkommen offenlegen; diese Einkommen dürfen das durchschnittliche Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland nicht um mehr als den Faktor 10 übersteigen.

Damit will ich verhindern, dass reiche Leute, die sich die Probleme der Mehrheit gar nicht vorstellen können, Bundesverfassungsrichter werden. Wenn nun jemand sagt, dass der “Faktor 10″ zu viel ist, dass der “Faktor 3″ reichen muss oder dergleichen: meinetwegen.

Zum Beispiel:

Wählbar ist, wer das zweite juristische Staatsexamen bestanden hat oder eine international vergleichbare Qualifikation vorweisen kann.

Damit will ich erreichen, dass auch die Bundesverfassungsrichter die Gesetze kennen. Wenn nun jemand sagt, dass die Wählbarkeit vom Beruf nicht abhängen darf: meinetwegen.

Nicht verhandelbar aber ist:

Wählbar ist, wer keinem Organ der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und keiner Partei angehört.

Denn alles andere würde die Gewaltentrennung beschädigen.

Und so weiter. Alle Interessierten können die Petition mitzeichnen, ohne ihr völlig zustimmen zu müssen. Sie können nämlich nebenbei im Forum des Bundestags kritische Bemerkungen zu meiner Petition veröffentlichen, Besseres vorschlagen und dergleichen. Meine Petition wird so, wie sie ist, sowieso nicht umgesetzt werden. Ziel ist nur die Verbreitung einer Forderung, die natürlich nicht von mir (Ulrich Brosa) stammt:

Richter müssen direkt gewählt werden!


Nachtrag am 23.9.2012:

Durch eine Ungeschicklichkeit der Bundestagsverwaltung wird die Diskussion der Petition in zwei verschiedenen Threads geführt. Den einen Thread findet man unten auf der Seite

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_17/Petition_35033.html

den anderen, viel längeren mit

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_08/_17/Petition_35033/forum/Beitrag_254694.$$$.tab.1.einsprung.254738.html


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Schlotter der Lügner

8 September 2012

mit dem Latrinen-Gleichnis über das deutsche Beamtenrecht

(Klicken Sie auf dem Bild, wenn Sie es groß sehen wollen!)
Bild: Staatsanwalt Stefan Schlotter

Wie Bello vor der geöffneten Chappi-Dose fletscht der Mann links seine Zähne. Er stellt sich vor, wie dick sein Bauch noch wird, sobald er alle Nährstoffe in Schnappweite verputzt hat. Der Zähnefletscher hat die Spekulationsbank JP Morgan Chase & Co. unterstützt und wurde – wie passend – Staatsanwalt in Bankfurt am Main. Er heißt Schlotter (Stefan Schlotter).

Bei den Großen Meineid-Festspielen in Frankfurt trat zuerst Oberstaatsanwalt Loer (Michael Loer) als Vertreter der Anklage auf.

Bild: Oberstaatsanwalt Michael Loer

Auch in Loers Gegenwart wagte man nicht einen Finger zu strecken aus Angst, dass Loer hineinbeißen könnte. Fein war Loer nicht. Er beantragte ein Bußgeld von 300 Euro gegen den Zeugen Dr.Albrecht, als der am 1.2.2012 nicht erschienen war, und ein paar Minuten später erklärte er, dass er auf Albrecht als Zeugen verzichten könne.

Albrecht war entscheidend wichtig. Denn der 2.Ss des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hatte das Urteil des Landgerichts Marburg aufgehoben, weil das Landgericht Marburg einen Beweisantrag des Staatsanwalts Franosch abgewiesen hatte. In diesem Beweisantrag behauptete Franosch, ich hätte gelogen, weil nicht Albrecht, sondern ich selbst herausgefunden hätte, wer hinter dem “Ortsdiener Fritz” steckt, und eine Strafverschärfung gefordert. Am 9.2.2012 erschien Albrecht in Frankfurt und bestätigte, dass in der Tat er den “Ortsdiener Fritz” identifiziert hatte. Franoschs Beweisantrag erwies sich als verleumderisch. Die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung zurück.

Franosch hatte seinem Beweisantrag einige E-Mails beigelegt, die ihm in rechtswidriger Weise der Staatsanwalt Zmyj-Köbel beschafft hatte. Indes lieferten diese E-Mails, wenn man sie sorgfältig las, keine andere Information als die, welche Albrecht am 9.2.2012 gab.

Unmittelbar nach Albrechts Zeugenaussage meldete Loer sich krank und zwar so sehr, dass er nie wieder bei den Meineid-Festspielen auftauchte. Man kann das als Nebenwirkung einer kleinen Intelligenz auffassen. Bei den Meineid-Festspielen geht es darum, dass die Staatsanwaltschaft Marburg, allen voran die Staatsanwälte Franosch und Jörg, die Bestrafung eines Neonazis vereitelten; mit der Strafvereitelung war es ihnen nicht genug; obendrein haben sie mir, den dieser Neonazi attackierte, mit gigantischem Aufwand einen Meineid aufgehängt. Loer dürfte das spätestens nach dem Scheitern von Franoschs Beweisantrag verstanden haben und wollte sich nicht hineinziehen lassen. Wer möchte gern als Helfershelfer eines Neonazis verewigt werden, noch dazu eines besonders schäbigen?

Ich liebe Intelligenz, selbst wenn sie ganz klein ist, und unabhängig davon, ob sie womöglich bei Staatsanwälten auftritt. Meine relativ gute Meinung über Loer verstärkte allerdings sehr der Vergleich mit Loers Nachfolger, einem Staatsanwalt namens Stefan Schlotter.

Sogar für einen Staatsanwalt ist Schlotter ungewöhnlich unterbelichtet

Schlotter dürfte sein Jura-Studium noch nicht lang hinter sich haben. Doch gelernt hat er dort nichts.

Die Staatsanwaltschaft ist nicht Partei im Strafprozess. [...] Die Staatsanwaltschaft hat während des ganzen Verfahrens Belastung und Entlastung des Beschuldigten gleichermaßen zu berücksichtigen.[1]

Wenn es nach der Strafprozessordnung gegangen wäre, hätte Schlotter mein bester Verteidiger sein müssen. Stattdessen hat er, um die Wahrheit zu unterdrücken, alle Beweisanträge der Verteidigung madig gemacht.[2] Schlotter mümmelte gebetsmühlenartig:

Es kommt nicht darauf an, was irgendwelche Staatsanwälte gesagt oder getan haben.

Schlotters Kollegen werden dem Schlotter für diesen dussligen Spruch danken.

Es war ständig zu merken: Dem Staatsanwalt Schlotter fehlt grundlegendes juristisches Wissen. So schrieb er in der Begründung seines Beweisantrags:

Die Schriftstücke 1. bis 10. zeichnen nach, wie sicher sich der Angeklagte war, dass Christoph Aschenbach die “kleine Amöneburger Geschichte” verfasst hatte.

Gegenstand des Meineid-Vorwurfes ist eine bestimmte Kenntnis von Tat und Täter, die ich vor dem 15.7.2003 angeblich hatte oder eben nicht. Für die Kenntnis von Tat und Täter nach § 77b StGB ist es jedoch grundsätzlich bedeutungslos, ob einer “sich sicher ist”. Er kann noch so sehr mit Fäusten auf seiner Brust trommeln und brüllen: Ich weiß, ich weiß es aber! und hat doch keine Kenntnis im Sinn des Gesetzes. “Kenntnis” hat einer erst, wenn er für seine Behauptungen gerichtsfeste Beweise vorlegen kann. Das ist feststehende Rechtssprechung, seitdem es das Gesetz gibt, und steht in jedem Strafrechtskommentar.

Schlotter lügt

Warum wird einer Staatsanwalt? Weil er seiner angeborenen Neigung zum Lügen frönen möchte.[3] Staatsanwalt Stefan Schlotter macht da keine Ausnahme. Als einzige eigene Leistung reichte Schlotter am 1.6.2012 einen Beweisantrag ein, den er als Doktorarbeit einer juristischen Fakultät hätte vorlegen sollen.

(Klicken Sie auf dem Kleinschriftigen, wenn Sie Schlotters Beweisantrag komplett lesen wollen!)

Summa cum laude wäre dem Schlotter sicher gewesen. Denn diese Doktorarbeit hat Schlotter zu 80% abgeschrieben (von Franosch), ohne den Autor des Originals zu nennen. Schlotter hat einfach die E-Mail-Liste von Franoschs gescheitertem Beweisantrag abgekupfert. Das Bisschen, was Schlotter selbst dazugetan hat, ist falsch, sogar völlig daneben. Zum Beispiel:

  1. Die E-Mail, die Schlotter als Nr.5 anführt:

    5. Email des Angeklagten an Dr.Albrecht u.a. vom 19.12.2002 IV,739

    gibt es nicht und hat es nie gegeben.

  2. Schlotters Nr.12

    12.Strafanzeige des Angeklagten vom 13.03.2003 II,265

    hat mit dem Meineid-Verfahren absolut nichts zu tun. Beweisbar ist damit nur: Ich habe dem hessischen Justizminister schon 2003 unter die Nase gerieben, dass er einen Neonazi-Schutzverein befehligt.

  3. Dass Aschenbach seine Verleumdungen als “Ortsdiener Fritz” auf “www.beschwerdezentrum.net” abgesetzt hat, wie es Schlotter im Kopf seines Beweisantrags behauptet, ist falsch. Es war auch nicht “www.beschwerdezentrum.de”, “www.beschwerdezentrum.org” oder dergleichen.

Wahrscheinlich hat Schlotter seine Doktorarbeit gekrakelt, als er auf einem Klobecken hockte und nur daran dachte, was er als nächstes isst. Wenn Schlotter sein Machwerk benutzt hätte, um sich die Gesäßfalte zu wischen, wäre dagegen nichts einzuwenden. Schlotter aber reichte seinen plagiierten Schmarren bei Gericht ein, um mich eines Verbrechens zu überführen. Wer einem anderen einen Meineid anhängen will, sollte bei sich selbst wenigstens ein wenig auf Wahrheit achten.

Schlotter diffamiert

Lügen ist Staatsanwalts tägliches Geschäft. Richtig warm ums Herz wird ihm erst, wenn er jemanden zu Unrecht beschuldigen kann. Sein Herz pocht um so freudiger, je hinterhältiger er täuscht. Auch darin folgt Stefan Schlotter seinem Vorbild Rainer Franosch. Schlotter tut das, indem er erstens die Nr.1 präsentiert:

1. Email des Angeklagten an div.Empfänger vom 16.12.2002 IV, 733f.

Darin habe ich geschrieben:

Der Mann, der mir die Droh-Mails (“Nie wieder werden Sie unsere Justiz beleidigen”) geschickt hatte, ist jetzt eindeutig bekannt. Es handelt sich um einen gewissen Christoph Aschenbach.

Zweitens präsentiert Schlotter die Nr.4:

4. Handschriftliche Mitteilung Achenbachs vom 8.12.2002 IV,738 [4]

“Na wunderbar!”, rufen da die scharfsinnigen Juristen.[5] “Jetzt haben wir alles beisammen: Dieser Brosa hat per E-Mail gestanden (Nr.1), dass er frühzeitig von der Tat und der Täterschaft Aschenbachs wusste, und er hatte dafür einen gerichtsfesten Beweis, nämlich Aschenbachs Entschuldigungsschreiben (Nr.4), welches als Geständnis zu werten ist. Damit hatte Brosa Kenntnis von Tat und Täter!”

Das ist eine Täuschung, weil Aschenbach nur eine Morddrohung gestanden hat. Die hatte er als “Fantomas” verschickt. Alles andere, auch die Verleumdungen in diversen Foren, besonders die als “Ortsdiener Fritz” hat er nie zugegeben, sie sogar noch 2006 geleugnet. Und in dem ganzen Meineid-Verfahren geht es nur um den “Ortsdiener Fritz”.

Franosch hat dieselbe verleumderische Trickserei schon in seinem Beweisantrag vom 22.8.2008 ausprobiert und ist beim Landgericht Marburg (Dr.Wolf) damit abgeblitzt. Dass Franoschs Schüler Schlotter es noch einmal versucht, muss Konsequenzen für ihn haben.

Das Latrinen-Gleichnis

Für die Bestallung des hessischen Justizpersonals – dumm, faul, schlampig, verlogen, niederträchtig und dem Rechtsextremismus zugewandt – ist der hessische Justizminister verantwortlich. Und wirklich: Bei der Besichtigung der Justizminister glaubt man in Graf Draculas Ahnen-Galerie geraten zu sein.

Bild: Christean Wagner

Dieses Produkt der Philipps-Universität Marburg heißt Dr.Christean Wagner. Er war von 1999 bis 2005 Justizminister. Wagner (CDU) boostete seine politische Karriere mit Stimmungsmache gegen Ausländer und forderte elektronische Fußfesseln für Langzeit-Arbeitslose. Der extrem rechte Rechtsbeuger Rainer Franosch wurde unter ihm Staatsanwalt. Wenn der hessische Verfassungsschutz wirklich Rechtsextreme beobachtete, müsste er C.Wagner beobachten.

Bild: Jürgen Banzer

Jürgen Banzer (CDU) war von 2005 bis 2009 Justizminister. Er machte den in Thüringen verkrachten NSU-Oberstaatsanwalt Arndt Peter Koeppen (CDU) zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Marburg. Koeppen seinerseits förderte die Karriere der Staatsanwälte Rainer Franosch und Philipp Zmyj-Köbel (CDU).

Bild: Jörg-Uwe Hahn

Jörg-Uwe Hahn (FDP) wurde bekannt als Dschingis-Hahn, nachdem er auf angeblicher Dienstreise in die Mongolei geflogen war und zwar zu einem Volksfest, als dort “vergorene Stutenmilch und Yak-Milchschnaps in Strömen flossen” und “mit Schafsknochen gemurmelt wurde”. Hahn ist seit 2009 Justizminister. Er bekam Ärger mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil er Strafgefangenen nicht einmal Unterhosen aus Papier gönnen wollte, und ernannte die Grundrechtsverletzer Franosch und Zmyj-Köbel (CDU) zu Oberstaatsanwälten.

Die Justizminister waren immer sehr unbeliebt, was bei den Verhältnissen in der hessischen Justiz nicht erstaunlich ist. Sie behielten ihren Posten nicht lange. Auch Jörg-Uwe Hahn wird 2013 im politischen Nirvana verwehen, außer wenn ihn die Dämlichkeit der hessischen SPD rettet. Insofern hat die Demokratie gut funktioniert. Die Frage ist nur, warum der Austausch der Justizminister die Qualität der Justiz nicht bessert. Einer der wichtigen Gründe ist das deutsche Beamtenrecht. Was dieses Beamtenrecht bewirkt, erklärt das Latrinen-Gleichnis:

Nach einem Bomben-Angriff besichtigen Oberst und Regimentskaplan die Regimentslatrine. Volltreffer! Die Gegend ist braun bekleckert. “Die Seelen unserer Helden”, sagt der Geistliche, “frohlocken schon beim Himmlischen Vater, während ihre Hinterlassenschaften noch unter uns weilen.”

So ist es auch mit den Justizministern. Sie werden zügig ins politische Jenseits befördert. Aber ihre Hinterlassenschaften – und seien sie noch so übel – dürfen wegen des Beamtenrechts bis zur Pensionierung der Allgemeinheit schaden.

Ulrich Brosa


[1] Meyer-Goßner: Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen, 46.Aufl.2003, GVG Vor § 141 3).

[2] Vorgeworfen wurde mir, ich sei meineidig geworden, weil ich der Staatsanwaltschaft Marburg etwas verschwiegen hätte. Die Beweisanträge der Verteidigung präsentierten Beweise, dass Dr.Albrecht und ich gemeinsam den Staatsanwälten alles mitgeteilt hatten, was wir herausgefunden hatten, und zwar zügig. Das widerlegt den Vorwurf.

[3] Richter sein eröffnet in diesem Feld allerdings Möglichkeiten weit höherer Art. Darum erstreben die meisten Staatsanwälte auf die Dauer das Richteramt.

[4] Dass Schlotter sich nicht einmal die Mühe macht Namen richtig zu schreiben, versteht sich von selbst.

[5] Alle Juristen halten sich für scharfsinnig.


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