Naumann – noch ein Schaufenster-Urteil

26 Juni 2009 by bloegi

(Dr. Michael Naumann mit Zig oder mit Joint? Was ist verwerflicher?)

Michael Naumann, Herausgeber des geizeswissenschaftlichen Intelligenz-Blatts DIE ZEIT, schimpfte den Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge “durchgeknallt”, weil Karge den damaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Michael Friedman strafrechtlich verfolgte. Man muss Karge weder klug noch sympathisch finden. Man kann Karge sogar Wahnvorstellungen diagnostizieren; er hielt sich selbst für einen “Panzerkreuzer” . Doch im Fall Friedman war Karge wahr. Friedman hat gekokst, noch dazu im Milieu der Zwangsprostitution.

Naumann wurde wegen “durchgeknallt” verurteilt. Doch Hans-Jürgen Papier und Co., die so genannte 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, haben Naumann jetzt freigesprochen, siehe unten.

Derartige Urteile sind bitter für Hunderttausende, die wegen Beleidigung verurteilt worden sind und deren Recht auf Meinungsfreiheit das Bundesverfassungsgericht nicht durchgesetzt hat. Sie verstehen nicht, weshalb Naumann, der erweislich Falsches sagte, letztlich freigesprochen wird, während sie bestraft worden sind, auch wenn sie die Richtigkeit ihrer Vorwürfe beweisen konnten. Der Widerspruch löst sich auf, sobald man die Funktion der Justiz verstanden hat: Sie ist immer dazu da, der jeweiligen Herrscher-Klicke den Rücken zu stärken. Die Justizangehörigen können das aber nur tun, solange sie das Ansehen quasi heiliger Männer und Frauen haben. Sie müssen so wie früher die Priesterschaft ihr Image pflegen.

Michael Naumann ist publikumswirksam. Sein Freispruch wird jetzt gerade einem Millionenpublikum unter die Nasen gerieben. Alle Nasen werden frohlocken:

Ich bin stolz ein Deutscher zu sein,
weil es unser Bundesverfassungsgericht gibt!
Unser Bundesverfassungsgericht tritt
für die Meinungsfreiheit ein!

Die paar Hundertausend, die aus eigener Erfahrung die Wahrheit wissen, fallen dagegen nicht ins Gewicht.


Informationen aus dem Inneren des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden der vielen Nicht-Naumänner betreffend

1) Jede in Karlsruhe angekommene Verfassungsbeschwerde wird von Regierungs(!)beamten, z.B. von Reg.Dir.Dr.Hiegert, in Empfang genommen. Die Regierungsbeamten und -angestellten suchen sofort nach einem Vorwand die Verfassungsbeschwerde als unzulässig in den Papierkorb zu werfen. Geläufig ist die Behauptung, ein Termin sei versäumt oder der Rechtsweg nicht erschöpft worden. Letzteres ist eine Stilblüte (man kann einen Weg nicht erschöpfen), steht aber so im Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 90. Bei dieser Art der Abweisung werden Ansprüche an die Akkuratesse der BeschwerdeführerInnen gestellt, die Justizangehörige selbst nie erfüllen. Danach geraten die Verfassungsbeschwerden in die Fänge anonymer Rechtsreferenten – “wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht” . Die Rechtsreferenten entscheiden über die Art der Abweisung: “unzulässig”, “unbegründet” oder “nicht zur Entscheidung angenommen”. Formal werden die Entscheidungen der Rechtsreferenten durch eine Kammer (3 Richter) des Bundesverfassungsgerichts abgesegnet. Die Abstimmung der Kammer dauert höchstens Minuten.

2) Die Verfassungsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Begründet wird das im Regelfall nicht. Liefert das Bundesverfassungsgericht dennoch eine Begründung, ist dieser anzusehen, dass sie von einem Rechtsreferenten stammt, der keine Lust hatte die Beschwerde gründlich zu lesen, aber dafür Karriere im Staatsapparat machen möchte.

3) Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Formulierung bedeutet, dass die Rechtsreferenten keinen Vorwand gefunden haben die Beschwerde abzuwimmeln, es aber politisch unbedeutend oder ungenehm wäre sie seriös zu bearbeiten. Aufgabe der Rechtsreferenten ist jedenfalls die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die regelmäßig Repräsentanten der herrschenden Parteien sind, auf die politisch interessanten Fälle aufmerksam zu machen. Die Frage: “Ist das Bundesverfassungsgericht das beste deutsche Gericht?” können wir mit einem strahlenden JA beantworten: “Das Bundesverfassungsgericht ist das beste deutsche Propaganda-Gericht!”

4) Wer glaubt, Schlampereien und politische Machenschaften im Bundesverfassungsgericht würden im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg korrigiert, gerät dort an Renate Jäger, eine ehemalige Richterin im Bundesverfassungsgericht. Jäger sitzt im Europäischen Gerichtshof, seitdem dieses Gericht Entscheidungen produziert hat, mit denen das Bundesverfassungsgericht blamiert worden ist. Die deutsche R.Jäger hat verkündet, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte solle sich gefälligst um andere Staaten kümmern, da es in Deutschland etwas so Tolles wie das Bundesverfassungsgericht gebe.


Was tun?

Die richtige Methode gegen Beleidigungsprozesse vorzugehen ist: Den Naumann-Beschluss (1 BvR 2272/04) des Bundesverfassungsgerichts und alle ähnlichen unbeirrbar den jeweiligen Provinzrichtern und -richterinnen vorhalten. Die rechtsbeugerischen Urteile veröffentlichen, in denen die angeblich allgemein gültigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts missachtet worden sind. Sich nicht durch weitere Beleidigungsverfahren abschrecken lassen, indem man laut sagt, was Justizangehörige sind: HEUCHLER.

Ulrich Brosa


Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung

Nr. 71/2009 vom 26. Juni 2009
Beschluss vom 12. Mai 2009 1 BvR 2272/04

Äußerung “Durchgeknallter Staatsanwalt” stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar

Der Beschwerdeführer ist Journalist, Verleger, Publizist und Mitherausgeber einer großen deutschen Zeitung. Im. Juni 2003 strahlte der Fernsehsender “n-tv” die Sendung “Talk in Berlin” aus, an der sich der Beschwerdeführer als Diskussionsteilnehmer beteiligte. Die Sendung befasste sich mit dem seinerzeit in den Medien viel beachteten Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden, Rechtsanwalt und Moderator Dr. F., der in den Verdacht des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln geraten war. Im Rahmen der Sendung äußerte der Beschwerdeführer u.a.:

“Und ich bin ganz sicher, dass dieser staatsanwaltliche, man muss wirklich sagen: Skandal eines ganz offenkundig, ich sag`s ganz offen, durchgeknallten Staatsanwaltes, der hier in Berlin einen außerordentlich schlechten Ruf hat, der vor einem Jahr vom Dienst suspendiert worden ist, der zum ersten Mal überhaupt wieder tätig wird. Dieser Skandal wird zweifellos dazu führen, dass sich die hiesige Justizbehörde und die ihr zugeordnete Staatsanwaltschaft fragen muss, ob man auf diese Art und Weise gegen Privatpersonen vorgehen kann.”

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 300,00 €. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Bezeichnung als „durchgeknallt“ umgangssprachlich in dem Sinne von „verrückt“ oder „durchgedreht“ verstanden werde. Hierin liege aber eine Schmähkritik, die allein auf die Diffamierung des Betroffenen ziele und deshalb generell unzulässig sei. Die Revision gegen das Urteil verwarf das Kammergericht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ohne weitere Begründung.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Entscheidungen aufgehoben, weil sie das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzen. Die Gerichte haben die Bezeichnung als „durchgeknallt“ zu Unrecht als generell unzulässige Schmähkritik angesehen und deshalb die hier gebotene Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers nicht vorgenommen. Weil der Begriff der Schmähkritik eine besonders gravierende Ehrverletzung bezeichnet, bei der noch nicht einmal mehr eine Abwägung mit der Meinungsfreiheitstattfindet, sondern die Meinungsfreiheit absolut verdrängt wird, ist dieser Begriff eng zu definieren. Selbst eine für sich genommen herabsetzende Äußerung wird zu einer Schmähkritik erst dann, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern – jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik – die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Auch wenn der Bezeichnung als „durchgeknallt“ als solcher ehrverletzender Gehalt zukommt, muss bei Beurteilung einer schmähenden Wirkung der Zusammenhang berücksichtigt werden, in dem die Äußerung fällt.

Der Kontext der Äußerung im Zusammenhang mit der Kritik an der Informationspolitik der zuständigen Staatsanwaltschaft spricht hier gegen die Annahme, dass der Beschwerdeführer dem Betroffenen pauschal die geistige Gesundheit habe absprechen und ihn damit ungeachtet seines Sachanliegens habe diffamieren wollen. Vielmehr liegt es aus Sicht des unvoreingenommenen Publikums nahe, dass er auch durch diese Begriffswahl Kritik an dem Umgang des Generalstaatsanwaltes mit den Persönlichkeitsrechten eines Beschuldigten üben wollte. Die Herauslösung des Begriffes “durchgeknallt” aus diesem Kontext verstellt den Blick darauf, dass die umstrittene Äußerung im Zusammenhang mit einer Sachauseinandersetzung um die Ausübung staatlicher Strafverfolgungsbefugnisse fiel. In diesem Kontext kann der verwendeten Begriffswahl aber nicht jeglicher Sachbezug abgesprochen werden, da sie – wenn auch in polemischer und in herabsetzender Form – durchaus die Sachaussage transportieren kann, dass ein als verantwortlich angesehener Staatsanwalt im Zuge der Strafverfolgungstätigkeit die gebotene Zurückhaltung und Rücksichtnahme auf das Persönlichkeitsrecht eines Beschuldigten in unsachgemäßer und übertriebener Weise habe vermissen lassen.

Die Bezeichnung als „durchgeknallt“ weist auch nicht einen derart schwerwiegenden diffamierenden Gehalt auf, dass der Ausdruck in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erschiene und daher unabhängig von seinem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden müsste, wie dies bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter – etwa aus der Fäkalsprache – der Fall sein kann.

Teil der von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfassten Freiheit, seine Meinung in selbstbestimmter Form zum Ausdruck zu bringen, ist auch, dass der Äußernde von ihm als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für die zu kritisierende Art der Machtausübung angreifen kann, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente seiner Äußerung aus diesem Kontext herausgelöst betrachtet werden und als solche die Grundlage für eine einschneidende gerichtliche Sanktion bilden. Die Personalisierung eines Sachanliegens in anklagender Form ist in solch unterschiedlicher Form und Intensität möglich, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Meinungsfreiheit in diesen Fällen wie bei Schmähungen stets und ungeachtet der weiteren Umstände zurücktreten zu lassen. Vielmehr ist es erforderlich, in die gebotene Abwägung einzustellen, ob der Betreffende als private Person oder sein öffentliches Wirken mit seinen weitreichenden gesellschaftlichen Folgen Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von der Äußerung ausgehen.

Marvin Heemeyer – ein amerikanischer Held

13 Juni 2009 by bloegi


(Heemeyers Bulldozer schon mit Schutt zerstörter Häuser bedeckt.)

Marvin John Heemeyer (28.10.1951-4.6.2004) war ein geübter amerikanischer Schweißer und Besitzer einer Reparaturwerkstatt für Auto-Auspuffs. Verärgert über eine für ihn schädliche Änderung des städtischen Bebauungsplans nutzte Heemeyer einen Komatsu-Bulldozer, den er mit Stahlplatten und Beton gepanzert hatte, um das Rathaus, [die Polizeiwache, das Büro des Provinz-Blatts, die Bank,] die Heimstätte eines ehemaligen Richters und andere Gebäude in Granby/Colorado einzureißen. Die Randale hörte erst auf, als sich der Bulldozer nicht mehr bewegen konnte. Von Vollzugsorganen in eine ausweglose Lage gebracht, starb Heemeyer an einer Schussverletzung, die er sich selbst beigebracht hatte.

Heemeyer hatte in Granby mit staatlichen Bediensteten und Individuen lang währende Streitigkeiten, besonders über Bußen wegen Verletzung städtischer Auflagen und über einen Bebauungsplan zugunsten einer Zementfabrik. Die Zementfabrik wurde seiner Auspuff-Werkstatt gegenüber errichtet und machte sein Geschäft kaputt.

Im Jahr 2001 billigten die Kommission für Bebauung und die städtischen Treuhänder den Bau einer Zementfabrik. Heemeyer legte dagegen erfolglos Beschwerde ein. Viele Jahre lang hatte er das Gelände neben seinem Grundstück als Zufahrtsweg zu seiner Werkstatt genutzt. Die Zementfabrik blockierte die Zufahrt. Zu der Verärgerung wegen des Streits über die Zufahrt kam eine Buße von 2500 Dollar, die ihm der Granby-Magistrat für verschiedene Verstöße auferlegte, darunter für Schrott-Autos auf dem Gelände und fehlenden Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Heemeyer hatte versucht gut 2 Meter des Zementfabrik-Geländes zu queren um seine Werkstatt an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Schließlich richtete Heemeyer gemeinsam mit Nachbarn und Freunden eine Petition an die Stadt Granby, doch hatte auch damit keinen Erfolg. Seine Werkstatt konnte ohne Kanalisation und ohne Kooperation der Stadt nicht funktionieren. Darauf gab Heemeyer sein Geschäft an einen Pleiten-Aufkäufer ab und verkaufte sein Grundstück. Die neuen Eigentümer ließen Heemeyer sechs Monate zum Wegziehen. In der Zeit baute er den Bulldozer um. Heemeyer hatte den Bulldozer zwei Jahre zuvor gekauft um eine neue Zufahrt zu seiner Werkstatt zu bauen. Doch wies die städtische Administration auch diesen Vorschlag zurück.

Nach der Randale fanden Ermittler Notizen, aus denen hervorging, dass der erstrangige Grund für Heemeyers Bulldozer-Randale sein Kampf gegen die Zementfabrik war. Heemeyer grollte wegen des Bebauungsplans. “Ich war immer gewillt vernünftig zu sein, bis ich unvernünftig sein musste”, schrieb Heemeyer. “Manchmal müssen vernünftige Menschen Unvernünftiges tun.”

Die Ausrüstung, die bei dem Vorfall benutzt wurde, war ein Komatsu D335A Bulldozer mit einer Eigenbau-Panzerung, die das Fahrerhaus, den Motor und Teile des Fahrwerks überdeckte. Stellenweise war die Panzerung mehr als 30 cm dick. Sie bestand aus Beton zwischen Stahlplatten. Das machte die Maschine unempfindlich für kleine Feuerwaffen und widerstandsfähig gegen Sprengstoff. Drei äußere Explosionen und über 200 Garben aus Feuerwaffen konnten dem Bulldozer nichts anhaben. Die Nationalgarde war von Gouverneur Bill Owens nach Granby beordert worden.

Zum Ausguck war der Bulldozer mit einer Video-Anlage ausgestattet, die mit zwei Bildschirmen verbunden war. Ventilatoren und eine Klimaanlage wurden genutzt um Heemeyer beim Fahren zu kühlen. Druckluftdüsen waren eingebaut um Staub von den Video-Kameras fernzuhalten. In der fast luftdichten Kabine waren Nahrung und Wasser bevorratet. Heemeyer hatte nicht die Absicht die Kabine je wieder zu verlassen, nachdem er sie betreten hatte. Die Luke war fest versiegelt. Die Behörden spekulierten, Heemeyer habe einen selbst gebauten Kran in seiner Garage benutzt um die Panzerung über den Bulldozer und sich selbst herunterzulassen.

Als Bewaffnung waren in den Bulldozer eingebaut eine 12mm halbautomatische Barett M82 Scharfschützenflinte nach hinten, ein halbautomatisches FN FNC Sturmgewehr nach vorn, eine 6mm Ruger Mini-14 nach rechts, eine 9mm Kel-Tec P-11 halbautomatische Pistole und ein 9mm Magnum Revolver, mit dem Heemeyer sich selbst tötete.

(Übersetzung aus dem Englischen)


Heemeyer glaubte, Gott habe ihm die Idee mit dem Bulldozer gesteckt und schütze ihn bei der Aufrüstung vor Entdeckung.

Die Mentalität in den USA ist immer noch anders als in Deutschland. Die amerikanische Mentalität ist besser. Dort vertraut man weniger auf staatliche Organisationen und Sozialhilfe, sondern ist darauf aus sich ein eigenes Geschäft einzurichten, von dessen Erträgen man leben kann. Um so gereizter reagieren die Kleinunternehmer, wenn Staatsdiener das mühsam erbaute Geschäft schädigen. Marvin Heemeyer hat in den USA eine Million Fans, wenn nicht mehr, gilt sogar weltweit als einer, der sich nicht alles gefallen ließ. Ihm wird zugute gehalten, dass er keinen Menschen außer sich selbst verwundete und eine verblüffende Idee umsetzte. Der schwarze Killdozer, an dem die Sheriffs ihre Magazine wirkungslos leerballerten, wirkt echt gruselig. Allerdings sind politische Methoden – hartnäckig angewandt – auf die Dauer wirksamer.

Wenn sich Heemeyer nur etwas anders verhalten hätte, wäre vielleicht seine Randale strafrechtlich nicht zu beanstanden gewesen. Heemeyer hätte sich auf einen Notstand berufen können, im deutschen Recht § 34 StGB:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Der Unterschied zwischen Notwehr (§§ 32 und 33 StGB) und Notstand (§§ 34 und 35 StGB) wird von den wenigsten Menschen verstanden, auch von Juristen nicht. Der rechtfertigende Notstand wird oft mit den Notstandsgesetzen von 1968 verwechselt.

Die §§ 34 und 35 wurden erst 1975 nach einer erbitterten politischen Auseinandersetzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen; man musste eben wegen der Notstandsgesetze der außerparlamentarischen Opposition entgegenkommen. Damit jedoch die Opposition daraus keinen Nutzen ziehen kann, wurden die §§ 34 und 35 so unverständlich formuliert, dass sie fast unanwendbar sind.

Notwehr ist die Reaktion auf einen akuten Angriff. Der Angegriffene muss sofort reagieren und kann nicht überlegen, welche Reaktion angemessen ist. Notwehr darf demzufolge überzogen sein. In Notstand dagegen geraten Menschen allmählich. Sie haben Zeit Abwehrmaßnahmen zu überdenken und dürfen demzufolge keine Rechtsverletzung begehen, welche das Unrecht, das sie abwehren wollen, übersteigt.

Notstand war also die Situation, in der Heemeyer steckte. Immerhin war er bereits weitgehend ruiniert. Seine Existenz war bedroht. Sachbeschädigungen gelten als Bagatelldelikte. Eine Rechtsgüterabwägung könnte also für Heemeyer sprechen. Die Frage ist jetzt, ob die Sachbeschädigungen als Abwehr geeignet waren. Auch das könnte bejaht werden, da Heemeyers Bulldozer-Randale große Aufmerksamkeit hervorrief. Sicher ist die Information der Öffentlichkeit ein geeignetes Mittel zur Abwehr von Gefahren. Gegen Heemeyer spricht aber, dass er nicht abwehren, sondern rächen wollte.

Immerhin: Gejammert hat er nicht. Das spricht auf jeden Fall für ihn.

Homepage russischer Fans: Марвин Химейер

Mehr Videos:

Stichwort heemeyer.

Stichwort killdozer

Die Natur des Polizeibeamten

24 Mai 2009 by bloegi

(Ein gewöhnliches Ergebnis polizeilicher Tätigkeit – zum Beispiel am 2. Juni 1967 vor der Deutschen Oper in Westberlin)

Seitdem herausgekommen ist, dass der Polizeibeamte Karl-Heinz Kurras, der am 2. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg erschoss, zugleich Agent der Stasi war, wird allerorten gegackert, ob nicht die DDR-Führung die Ermordung Ohnesorgs in Auftrag gab. Die Antwort ist Nein. Die Führung der DDR war zwar ein Haufen Verbrecher, ähnlich wie viele BRD-Politiker, doch war Kurras als Agent zu wertvoll um ihn als Rambo zu verbraten. Es war gelungen ihn in die Abteilung der Westberliner Polizei zu schleusen, die sich mit der Abwehr feindlicher Agenten befassen sollte (was die Dummheit der Westberliner Polizeiführer verdeutlicht). Am 2. Juni 1967 hat Kurras aus eigenem Antrieb gehandelt.

Allmählich sollte sich herumgesprochen haben, wie der Erwerb von Macht funktioniert:

1) Man braucht Geld. Woher man es hat, ist egal. Es kann aus erfolgreicher Geschäftstätigkeit stammen (selten), aus kriminellen Geschäften etwa mit Drogen (häufiger) oder dadurch, dass man sich in Organisationen einschleicht und dort über die Mitgliedsbeiträge anderer verfügt (am häufigsten). Die für solche Zwecke geeignetste Organisation ist natürlich der Staat.

2) Mit diesem Geld bezahlt man Schlägertruppen. Bei Hitler war das erst die SA, später SS und Gestapo, bei Stalin erst die Tscheka, später GPU und NKWD. In so genannten Rechtsstaaten heißen die Schlägertruppen Polizei, Fallschirmjäger und ähnlich. Das Geld ist indessen nur dazu da, um sich die Treue dieser Truppen zu sichern. Zu derartigen Diensten sind nämlich von vornherein nur Menschen bereit, die Spaß daran haben andere einzuschüchtern, zu quälen und zu töten. In den polizeilichen Organisationen sammeln sich Asoziale und Kriminelle, Menschen, die besonders gern lügen und betrügen. Auf Asoziale ist allerdings kein Verlass; schließlich betrügen die auch die eigene Herrschaft.

3) Wer Schlägertruppen kommandiert, kann leicht noch mehr Geld einnehmen. Davon wird eine Klicke scheinheiliger Schauspieler bezahlt – früher die Geistlichen, heute die Juristen. Deren Aufgabe ist es, die Gegner der jeweiligen Herrscher zu diffamieren und den Untertanen vorzugaukeln ihre Unterdrückung sei gut für sie selbst.

Genau das wurde durch den Fall Kurras bestätigt. Schusswaffen-Fetischist Kurras wurde Polizeibeamter, weil er als Polizist seine Neigung zu Lüge, Schikane und Gewalt straflos ausleben konnte. Nebenbei betrog er seine Herren im Westen, was einfach seinen hinterhältigen Charakter offenbart – den typischen Charakter eines Polizeibeamten. Als Kurras schließlich am 2.6.1967 Gelegenheit fand einen Menschen zu erschießen, konnte er sich endlich einen Wunschtraum erfüllen. Dass er schließlich von der West-Justiz sogar vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung “wegen Mangels an Beweisen” freigesprochen wurde, zeigte überdeutlich den Zweck der Justiz, siehe Nummer 3) oben, und deren Unfähig- und Unwilligkeit die Wahrheit zu ergründen. Einer, der einen anderen in angeblicher Notwehr erschossen hat, muss beweisen, dass er in Notwehr gehandelt hat. Das war Kurras jedoch nicht möglich.

Die Erkenntnis, wie wenig sich in den menschlichen Gesellschaften seit Jahrzehnten, Jahrhunderten und sogar Jahrtausenden geändert hat, schmettert nieder. Es ist Zeit Konsequenzen daraus zu ziehen.

A) Einer, der freiwillig Polizeibeamter wird, ist für die Etablierung von Wahrheit und Gerechtigkeit ungeeignet.

B) Einer, der freiwillig Richter oder Staatsanwalt wird, ist für die Feststellung von Wahrheit und Gerechtigkeit ungeeignet.

Die einzige Lösung des Problems besteht darin, Aufgaben wie Wahrheitssuche, Wiederherstellung des Friedens und der so genannten Menschenwürde solchen Menschen aufzubürden, die eigentlich nicht Polizei- und Justizbeamte werden möchten. Jede und jeder sollte veranlasst sein ein Jahr seines Lebens Dienste zu tun wie schwache Menschen zu schützen und Streitigkeiten zwischen Menschen wahrheitsgemäß zu schlichten.

Die Bürgerrechtler der französischen Revolution haben die allgemeine Wehrpflicht gefordert, weil sich in den Söldner-Armeen der übelste Mob häuft. Die Armeen schrumpfen – zum Glück. Was jetzt abgeschafft werden muss, sind die Söldner-Polizei und die Söldner-Justiz.


Das folgende Filmchen zeigt die deutlichsten Aufnahmen vom 2. Juni 1967, die bisher veröffentlicht wurden, wenn auch die Vorgänge insgesamt immer noch beschönigt werden.
Ab 3:01 sind die so genannten Jubel-Perser in voller Aktion zu sehen, eine Schlägertruppe des damaligen iranischen Staatsoberhaupts.
Ab 4:38 wird das “Aufstechen der Leberwurst” vorgeführt, ein Angriff der Polizei auf friedliche Demonstranten, der vom damaligen Polizeipräsidenten Erich Duensing angeordnet worden war. Duensing liebte Gewalt und nebenbei – wie könnte es bei einem Polizisten anders sein – die Lügen.

http://www.youtube.com/watch?v=v1O2-VXt1OU

Ulrich Brosa

Kleinlebewesen greifen Polizeischüler an – Polizei schlägt zurück

16 Mai 2009 by bloegi


(Ein besonders bemitleidenswertes Opfer eines Terror-Angriffs auf eine Polizeischule in Lahore. Wer hat diesen Zivilisten erschossen?)

In Thüringen, dem Land des Ministerpräsidenten Dieter Althaus, geschehen größere Wunder als im Land der Geschichten von tausend und einer Nacht.

Die Zeitung FREIES WORT meldete am 15.5.2009 aus Meiningen:

39 Polizisten klagen über Erbrechen, Übelkeit, Durchfall und Schwindelgefühle [...]

Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und des Katastrophenschutzes und die Amtsärztin kamen ebenfalls am Abend zum Einsatz. Auch Erich Weinelt, Chef der Bildungsstätte [Polizeischule], sowie der Küchenleiter eilten zurück in die Einrichtung auf dem Drachenberg. Dort herrschte in der Nacht Ausnahmezustand. Erich Weinelt ordnete aus Sicherheitsgründen die zeitweilige Sperrung der gesamten Liegenschaft an. [...]

Am Freitagmorgen meldeten sich weitere sieben Auszubildende mit Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen. Es besteht der Verdacht einer Lebensmittelvergiftung. Eine konkrete Mahlzeit konnte als Auslöser aber nicht festgestellt werden. [...]

Unter Garantie waren das wieder diese Salmonellen in Mayonnaise oder Tiramisu. Schon Stunden später schlug die Polizei zurück:

Polizei löst unter heftiger Gegenwehr linkes Konzert auf.

Ilmenau – Eine als private Feier getarnte Musikveranstaltung von Anhängern der linken Szene haben Polizeibeamte in der Nacht vom Freitag zum Samstag in Langewiesen (Ilmkreis) aufgelöst. Die Polizisten wurden dabei mit Flaschen und anderen Gegenständen angegriffen.

Wie die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau berichtet, hatten sich Anwohner über den von der Veranstaltung ausgehenden Lärm beschwert und die Polizei um Hilfe gerufen. Die Beamten hätten schnell erkannt, dass hier eine nicht angemeldete Musikveranstaltung als private Feier getarnt worden war. In einem etwa 21 Quadratmeter großem Raum hätten sich laut Polizei über 100 Menschen aufgehalten.

wie am 16.5.2009 ebenfalls FREIES WORT berichtete.

Die betroffenen Kleinlebewesen (fünf pro Quadratmeter) ihrerseits missdeuten den Polizeischlag als Vergeltung für einen Brandanschlag auf den Nazi-Klub BLAUES WUNDER

und begreifen die Rechtsstaatspolizei als Hilfsschlägertruppe der Neonazis:

Der Angriff auf die Garage und ihre Freund_innen reiht sich ein, in eine neue Welle von Kriminalisierungsversuchen gegen die alternativen Szene im südlichen Ilmkreis. Seitdem der Nazijugendclub “Blaues Wunder” in der Nacht des 1. Mai abgebrannt ist [...], sucht die Stadt Ilmenau ihren Brandstifter, wobei wohl nicht mal geklärt ist, ob es sich um Brandstiftung handelte. Die Polizei hielt nicht lange an sich, bis sie heraus posaunte es geben einen Tatverdächtigen aus der linken Szene, der am Abend zuvor in einer Tankstelle gewesen sein soll [...]. Für Nazis, Polizei und die konservative Stadtpolitik steht der Täter längst fest. Der Angriff gestern auf unseren Jugendtreff ist Ausdruck dieser Hetzjagd.

AGST vom 16.5.2009.

Zum Vergleich ein blau-GOLDENES Wunder

Gott schütze mich vor meinen Freunden!

9 Mai 2009 by bloegi

Gott schütze mich vor meinen Freunden.
Mit meinen Feinden will ich selbst fertig werden.

(Bernd Schreiber, im Bild rechts bei einer Demo vor dem
Folterknast Gelsenkirchen, beobachtet Prozess VOR dem Anwaltsgerichtshof.)

Der Bonner Rechtsanwalt Claus Plantiko, ein ehemaliger Offizier der Bundeswehr, hat sich rückhaltlos für seine Mandanten eingesetzt. Viele seiner Schriftsätze haben Substanz. Er hat beträchtliche Fremdsprachenkenntnisse, damit Neigung zum Internationalismus, hat aber auch Neonazis anwaltlich vertreten (z.B. Manfred Roeder) und ist so an den rechten Rand der Gesellschaft geraten.

Die Anwaltskammer Köln, der Plantiko angehören muss, wenn er Rechtsanwalt sein will, hat Plantiko verurteilt sich auf eigene Kosten psychiatrisch untersuchen zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt. Da Plantiko das Urteil nicht befolgte, verlor er die Zulassung als Rechtsanwalt. Plantiko hat nach einiger Zeit die Wiederzulassung beantragt. Am 8.5.2009 war deswegen Termin VOR dem Anwaltsgerichtshof (AGH, Vorsitzender Rechtsanwalt Dr. Hopfgarten), einer Ständeorganisation, die nichtsdestoweniger im Gebäude des staatlichen Oberlandesgerichts Hamm tagte. Zum dem Termin kamen Rechtsextreme, die so taten, als unterstützten sie Plantiko, die ihn aber schon durch ihre Blödheit blamierten.

Bernd Schreiber schaute zu und wunderte sich. Sein Bericht:


Hallo

es gibt in D. keine Verhandlung, die vollständig formal korrekt abläuft. Und zwar auch dann nicht, wenn man die bestehenden Gesetze als korrekt annimmt. Daher war es auch völlig unangebracht, weil auch viel zu früh, dass man die Verhandlungsführer für die angeblich „faire Verhandlung“ lobte, und dazu auch zustimmend Beifall klatschte. Die Verhandlungsführer können durchaus zum Schein freundlich sein, dazu werden sie evtl. auch durch eine unerwartete und große Öffentlichkeit dazu angeregt, aber nach Beendigung der Verhandlung in das uns bekannte Muster von Willkür und Rechtsbeugung zurückfallen. Die Belobigung und das Klatschen, war für mich ein Zeichen einer gewissen Naivität der Prozessbeobachter. Ich hätte mir gewünscht, dass diese unangebrachte Belobigung der Verhandlungsführer zu dieser Zeit niemals gefallen wäre.

Mal angenommen, auch dieses Verfahren geht gegen Herrn P. aus, und in der Begründung werden wieder Rechtsfehler und Willkür sichtbar, dann sind die doch kaum noch glaubhaft in der Lage Kritik anzubringen, die vorher geglaubt hatten Beifall spenden zu müssen.

Auch mir haben einige Passagen ausgesprochen gut gefallen, besonders die Aussage, dass der Prozessführer keinesfalls den Eindruck habe, dass mit dem Geisteszustand von Herrn P. irgendetwas nicht in Ordnung sein könnte. Zu solch einer speziellen Aussage hätte man durchaus Beifall spenden können (wenn man gedurft hätte), aber keinesfalls zu dem gesamten Verfahren. Dies wäre frühestens nach der Urteilsverkündung denkbar gewesen.

Nicht vergessen sollte man aber, dass es sich dabei nicht um eine ganz gewöhnliche Gerichtsverhandlung gehandelt hatte. Sondern dass drei der Schwarzkittel normalerweise nicht den Richterberuf ausüben, sondern Anwälte, und somit eigentlich Kollegen von Herrn P. sind.

Der normale Umgang, wie wir dies tagtäglich an Gerichten erleben können, war deshalb nicht zu erwarten. Auch der übliche Ausschluss der Öffentlichkeit bei Verhandlungen des Anwaltsgerichtshofes und der besondere Umgang mit der von Prozessbeobachtern mehrfach erwähnten „Dame“ bestätigen, dass es sich um keine gewöhnliche Verhandlung handelte.

Die im Mail-Verkehr mehrfach erwähnte „Dame“ war also von der Anwaltskammer. Sie trat nicht als Zeugin auf, und nahm auch nicht als Bevollmächtigte der Anwaltskammer an der Verhandlung teil. Sie saß, wie jeder gewöhnliche Zuschauer, dort wo die Öffentlichkeit sitzt. Sie war nichts anderes als Öffentlichkeit.

Sie saß dort aber schon da, als die Verhandlung noch gar nicht öffentlich war. Ja was soll das denn? Das geht doch gar nicht. Entweder ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, oder sie ist es nicht.

Im Übrigen kann ich keinen nachvollziehbaren Grund erkennen, weshalb Verhandlungen vor dem Anwaltsgerichtshof nicht öffentlich sein müssten. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Heranwachsenden, oder bei bestimmten Familiensachen kann ich nachvollziehen und daher akzeptieren. Den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Verhandlungen des Anwaltsgerichtshofes kann ich keinesfalls akzeptieren. Ich kann hier nur einen möglichen Grund erkennen, man möchte das Geschachere unter Anwälten von der Öffentlichkeit fernhalten. Das aber ist keinesfalls ein akzeptablerer Grund.

Dies erklärt natürlich auch, weshalb man beim Anwaltsgerichtshof die echte Öffentlichkeit von Öffentlichkeit mit juristischem Hintergrund unterscheidet und, natürlich gesetzwidrig, unterschiedlich handhabt[...]

Ich halte es auch nicht für angebracht, den Verhandlungsführer für das Öffentlichmachen der Verhandlung zu danken. Denn tatsächlich war die Öffentlichkeit (zumindest zum Teil) nach wie vor ausgeschlossen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit wäre tatsächlich nur dann aufgehoben gewesen, wenn dies so früh erfolgt wäre, dass es so früh mitgeteilt werden konnte, dass jeder in Deutschland lebende Interessent zu dieser Verhandlung hätte erscheinen können. Die Zulassung der Öffentlichkeit während der Verhandlung, oder unmittelbar vor Beginn der Verhandlung, ist für mich keine tatsächliche Herstellung der Öffentlichkeit. Es dürfte nachvollziehbar sein, dass ein Interessent aus (z. B.) München oder Dresden nicht unbedingt nach Hamm fährt, wenn die Verhandlung als noch nicht öffentlich bezeichnet wird. Es dürfte ebenfalls nachvollziehbar sein, dass dieser Interessent nicht mehr rechtzeitig nach Hamm anreisen kann, wenn die Öffentlichkeit erst während der Verhandlung, oder unmittelbar vor Beginn der Verhandlung zugelassen wird.

Vermutlich diente die späte Zulassung der Öffentlichkeit auch genau dazu, um eine breite Öffentlichkeit zu verhindern. Auch dies zeigt doch, wie unangebracht die Lobeshymnen und Beifallkundgebungen wirklich waren.

Beamtendumm-Förderverein
B. Schreiber


Ich kann allen nur raten möglichst großen Abstand von Rechtsextremen zu halten. Diese Leute sind doppelt übel. Sie verabreichen sich und anderen ihre unsäglich dumme Weltanschauung und arbeiten obendrein als Spitzel beim Verfassungsschmutz. Dabei sind sie hinterhältig, geben sich mitunter als Linke (fortschrittlich!) aus, so dass es dauert, bis man merkt, mit welchem Personal man es zu tun hat. Etliche vermeintlich linke Organisationen sind mittlerweile vom rechtsextremen Gesindel unterlaufen. Der Fall Plantiko ist ein Lehrstück dieses Sachverhalts.

Dazu eine Regel zum Merken: Wer behauptet, er sei engagiert gegen Rechts, aber noch keine Schläge von Rechtsextremen bezogen hat, ist es in Wirklichkeit nicht.

Ulrich Brosa

Recklinghausen feiert Hitlers Geburtstag

20 April 2009 by bloegi

So ist der Titel von Bernd Schreibers neuester E-Mail.

Tausende deutscher Richter und Staatsanwälte zeigen den Hitlergruß vor dem Reichsgericht in Leipzig

Er erklärt:

Am heutigen Tag gab es am AG Recklinghausen mal wieder eine (LG)-Verhandlung gegen den Solarkritiker. Dieser war aber nicht erschienen. Obwohl ich an diesem Gericht nur als Prozessbeobachter war, wurde ich dort trotz meiner bekannten schweren Körperbehinderung gegen 9_00 Uhr von 3 Wachleuten angegriffen, aus dem Sitzungssaal gezerrt, draußen auf einen Stuhl gesetzt, und dann mit diesem umgeworfen. Der anschließende Krankenhausaufenthalt dauerte bis 15 Uhr. Mein Gesundheitszustand hat sich danach noch deutlich verschlechtert, ich musste sofort danach zu meinem Arzt. Inzwischen wurden einige Videos gedreht. Diese können in Kürze über www.Folterknast.de und www.FrankAnne.de abgerufen werden.

Wenn möglich wird auch heute noch ein ausführlicher Bericht auf www.Folterknast.de veröffentlicht.

Über diese Misshandlung waren ca 30 Zeugen entsetzt.

So feiert man Hitlers Geburtstag in Recklinghausen im Jahr 2009.

Gruß

(Besonderheit des AG=Amtsgerichts Recklinghausen: Dort werden auch Verhandlungen des LG=Landgerichts Bochum abgehalten.)


Hitlers Geburtstag scheint immer noch der Lieblingstag deutscher Polizisten und Juristen zu sein. Ich habe damit auch einschlägige Erfahrungen und halte es für wahrscheinlich, dass die NRW-Justiz gerade einen Prozess wie den gegen Rainer Hoffmann mit besonderem Genuss am 20.4. abgehalten hätte.

Zum Vergleich:

Selbst Richtern von heute gingen Feststellungen wie jene zu weit, dass die Justizangehörigen am 7. März 1933 mit dem Hissen der Hakenkreuzfahne auf dem Landgerichtsgebäude [in Darmstadt] die neue Zeit begrüsst hatten.

Der Grund für die Affinität ist die Dummheit. Der Nationalsozialismus ist die ideale Weltanschauung für Vollidioten.

Werner war ein Blödmann

10 April 2009 by bloegi

Gemeint ist nicht Wäanäa das Azubi-Idol

(im Bild Werners Klempner-Meister Röhrich), sondern


Werner Heisenberg der Nobel-Preisträger.

Ich werde vom 15.4.2009 an über Quantenelektrodynamik vorlesen (in Wirklichkeit natürlich frei sprechen). Genaueres steht auf der Seite home.arcor.de/althand/qed.html oder im Vorlesungsverzeichnis der Philipps-Universität Marburg, das aber nur mit Risiken zugänglich ist, weil die Verwaltung der Uni Marburg für das Vorlesungsverzeichnis (sic!) ohne die geringste Vernunft verschlüsselte Übertragung mit einem ungültigen Zertifikat erzwingt.

Die Uni Marburg verkommt immer mehr und Heisenbergs mystifizierendes Gelaber mit seiner Unschärferelation ist unerträglich. Pascual Jordan, der angebliche Begründer der Quantenfeldtheorie, war ein schleimiger Nazi, der die Vorteile des Führers Adolf Hitler aus der Unschärferelation ableitete, nach 1945 bei der CDU unterkam und für die nukleare Bewaffnung der Bundeswehr kämpfte. Zum Glück stammen die wesentlichen, d.h. experimentell verifizierbaren, Ergebnisse der Quantenelektrodynamik nicht von diesen beiden.

Genau darum soll es in meiner Vorlesung gehen: Welches sind die messbaren Befunde, von denen die QED ausgeht und welche messbaren Ergebnisse lassen sich aus der QED ableiten? Vieles, was in den Lehrbüchern als formaler Hokuspokus eingeführt wird, lässt sich anschaulich verstehen.

Spinoren z.B. sind wie Vektoren mit einer zusätzlichen Eigenschaft. Was diese Eigenschaft ist, kann man im Hörsaal vorführen und selbst ausprobieren.

Die Dirac-Gleichung ist nur eine andere Art Maxwell-Gleichungen zu schreiben, allerdings mit Spinoren. Beide Gleichungssysteme lassen sich leicht lösen, wenn man so genannte Darstellungssätze kennt.

Auslöser der Vorlesung über QED war meine Vorlesung über Optik im Sommersemester 2008. Als ich den Studenten erklären sollte, wie man die

Beugung des Lichts ausrechnet, wurde mir klar, wie schlecht sogar die besten bekannten Theorien darüber sind.

Autor des bei Weitem bekanntesten Lehrbuchs über Optik ist der Nobel-Preisträger Max Born. Er (nicht Heisenberg!) gilt bei Wissenschaftshistorikern als Erfinder der statistischen Interpretation der quantenmechanischen Wellenfunktion. Es stellte sich jedoch heraus, dass Born sein Optik-Epos größtenteils von

Gustav Kirchhoff abgekupfert hat. Kirchhoff seinerseits hatte eine ziemlich elende Theorie der Beugung des Lichts geliefert (er hatte die “Verrückung eines Aetherteilchens” berechnet), und weil es keine verrückten Aetherteilchen gibt, hatte Kirchhoff das Loch mit einer Art Wahrscheinlichkeitsdeutung des Lichts zu stopfen versucht. Wie alle anderen Fehler hat Born die natürlich auch abgeschrieben und bei sich “statistische Interpretation der Wellenfunktion” genannt. Die Wahrscheinlichkeitsdeutung der Photonen kam also zustande, weil weder Kirchhoff noch Born die richtigen Gleichungen richtig lösen konnten; das mathematische Niveau von Heisenberg und Jordan war sowieso zu niedrig.

Wie man das in der Optik besser macht, weiß ich inzwischen und habe es schon formuliert.

Quantenelektrodynamik ist nichts anderes als die Wechselwirkung zwischen Photonen und Elektronen. Es ist zu befürchten, dass dieselben Leute, die keine richtige Theorie für Photonen gemacht haben, noch mehr Unfug in der Quantenelektrodynamik produziert haben. Vielleicht ist in ein paar Jahren von der ganzen großartigen statistischen Interpretation der Wellenfunktion und Heisenbergs Unschärferelation nicht mehr übrig als ein Treppenwitz der Geschichte.

Christian Schäffer hat sich umgebracht

6 April 2009 by bloegi

Christian Schäffer

Am 1. April wurde im Amtsgericht Augsburg, Zweigstelle Schwabmünchen gegen Christian Schäffer prozessiert. Er soll einen Polizeibeamten aus Königsbrunn und dessen Freund verleumdet haben. Ich war als Zeuge vorgeladen worden. Was ich zur Wahrheitsfindung des Gerichts beitragen sollte, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich wusste auch nicht, was im Gerichtssaal vorging. Denn während laufend Polizeibeamte und Freunde von Polizeibeamten als Zeugen in den Saal gerufen wurden, musste ich draußen warten. Zum Glück waren ProzessbeobachterInnen drinnen. Hier ein erster Bericht von einer:

Nicht genug damit, dass Christian Schäffer wegen Veröffentlichung der angeblich unveränderten Namen seiner Peiniger in den Pechvogel Geschichten zu über 4000 Euro verdonnert wurde. Nein, in der Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Schwachmünchen, die passenderweise am 1. April stattfand, wurde der wegen Verleumdung Angeklagte mit folgendem Juristendeal übertölpelt:

Ihm wurde angedroht, die Zeugen, die zu seinen Gunsten hätten aussagen können, in BEUGEHAFT zu nehmen. Diese Zeugen waren der kranke Vater des Herrn Schäffer und Dr. Brosa, auf dessen Namen die Ermittlungsbehörden beim Durchsuchen von Schäffer’s Computer gestoßen waren.

Damit die Zuschauer von dieser Schweinerei nichts mitbekommen sollten, hatte die Richterin vorher verkündet: “Ich unterbreche jetzt die Verhandlung”. Dann folgte anscheinend ein Gekungel von Verteidiger, Richterin und Staatsanwältin. Die hatte sich die Sache mit der Beugehaft ausgedacht.

Der deprimierende Ausgang dieses “Prozesses” ist Herrn Schäffers Anständigkeit zuzuschreiben, der weder seinem Vater noch Herrn Dr. Brosa Haftbedingungen zumuten wollte, wie er sie selbst erlebt hat und in seinen Pechvogelgeschichten schildert (Seite 164ff).

Susanne Buchmann 03.04.2009 00:58

Christian Schäffer starb spät am 3. oder früh am 4.4.2009: “Der Schritt des Suizid ist in meinem Fall eine Erlösung gewesen.”

Seit 15 Jahren oder länger wohnen die Eltern von Christian Schäffer in der Nähe eines Polizeibeamten und haben Probleme mit ihm. 1994 und 2000 beschwerte sich Schäffers Vater über diesen Polizisten, er würde auf seinem Hausgrundstück auffällig oft private Feste veranstalten, über das normale Maß dem Alkohol zusprechen … Natürlich nutzten die Beschwerden nichts. Stattdessen bekam Schäffers Vater vom Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch): “Sie erstatteten am 20.06.2000 um 14.23 Uhr im Polizeipräsidium Schwaben, Sachgebiet E 3, telefonisch Anzeige gegen den Polizeibeamten xxxxx xxxxxx xxxxxx …”.

§ 164 StGB setzt fest, dass eine falsche Anzeige nur dann strafbar ist, wenn sie “wider besseres Wissen” erstattet wurde. Diese Hürde ist sehr hoch, höher sogar als bei der Rechtsbeugung. Im Strafbefehl gegen Schäffer senior jedoch behauptet Richter Heitzer einfach nur: “Sie wußten hierbei, dass es für diese Darstellung keinerlei Beweise gibt.” Das ist bei Polizei und Justiz der gängige Trick um Kritik an Behörden zu unterdrücken. Jeder derartige Missbrauch des § 164 StGB verstößt gegen Artikel 17 des Grundgesetzes:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Christian Schäffer veröffentlichte den Strafbefehl gegen seinen Vater auf einer seiner Internet-Seiten und bekam Anfang 2008 selbst einen Strafbefehl wegen angeblicher Verleumdung dieses Polizeibeamten und dessen Freunds. Gegen diesen Strafbefehl legte Schäffer junior Einspruch ein, so dass am 1.4.2009 verhandelt wurde.

Gegenstand der Verhandlung, so wurde mir nachher gesagt, sei just der alte, im Internet veröffentlichte Strafbefehl gegen Schäffer senior gewesen. Auf dem ist jetzt der Name dieses Polizeibeamten schwarz überstrichen, aber irgendwann sei er lesbar gewesen. Gegen die Wahrheit dieser Behauptung spricht, dass der Polizeibeamte keine einstweilige Verfügung beantragt hat. Was tut man, wenn eine Waffe auf einen gerichtet ist? Man versucht die Waffe wegzubekommen. Eine einstweilige Verfügung wäre weitaus effizienter als eine Strafanzeige gewesen um Verleumdungen aus dem Internet zu entfernen.

Ich hatte die Pechvogel-Seiten Mitte 2007 kennen gelernt, war nach einiger Durchsicht davon angetan und empfehle diese Seiten noch heute. C.Schäffer war Ingenieur. Techniker und Naturwissenschaftler sind gewohnt Sachverhalte zu beweisen, wovon Polizei- und Justizangehörige sich keine Begriffe machen. Ende 2007 sah ich die Pechvogel-Seiten nochmals durch und fand darin an anderen Stellen – nicht auf der Kopie des Strafbefehls – den Namen “Amann”. Per E-Mail wollte ich von Schäffer wissen, ob das der wirkliche Name seines Nachbarschaftspolizisten sei. Schäffer antwortete: Nein, der sei anders, und nannte mir den wirklichen Namen, als ich ihm zugesichert hatte, dass ich den wirklichen Namen nicht weitergebe. “Amann” ist tatsächlich nicht der wirkliche Name und dem wirklichen Namen ist “Amann” nicht einmal ähnlich.

Wenn ich in Schwabmünchen angehört worden wäre, hätte ich gesagt, dass ich den wirklichen Namen dieses Polizisten nicht von Schäffers Internet-Seiten wusste, und hätte den Zeugen der Gegenseite damit vielleicht widersprochen. Schäffers Vater wartete als Zeuge ebenfalls vor dem Gerichtssaal. Er war bereit zu bekunden, dass er seinem Sohn beim Überstreichen des Polizistennamens auf dem alten Strafbefehl zugesehen hatte.

Nach dem, was mir ProzessbeobachterInnen hinterher erzählten, waren die Beweise gegen Schäffer junior eher dürftig. Auch schien die Strafrichterin um Wahrheit bemüht. Sie wies selbst auf das Fehlen einer einstweiligen Verfügung hin und erfragte nicht nur die Verwandtschafts-, sondern auch die Freundschaftsverhältnisse der Zeugen. Doch nachdem die Belastungszeugen angehört worden waren, unterbrach sie die öffentliche Verhandlung und beraumte ein Rechtsgespräch im Hinterzimmer an.

Nach der Verhandlung erklärte Schäffers Verteidiger, Rechtsanwalt Lindenmeir, anderen und meiner Geringfügigkeit, was dort geschehen sei: Die Staatsanwältin hätte sofort Strafverfahren wegen Falschaussage gegen Schäffers Vater und mich eingeleitet und uns in Beugehaft genommen. “Wir sind in Bayern”, sagte Lindenmeir. Er empfahl seinem Mandanten den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Christian Schäffer hatte Angst um seinen Vater und um mich. Er folgte Lindenmeirs Rat.

Genau so, wie Susanne Buchmann es oben beschreibt, habe auch ich Lindenmeir verstanden. Ich rief ihn daher am 6.4.2009 an um von ihm den Namen der Staatsanwältin zu erfahren. Lindenmeir antwortete nun: Wir hätten ihn falsch verstanden, weder Richterin noch Staatsanwältin hätten etwas von Beugehaft gesagt. Er habe nur darauf hinweisen wollen, dass möglicherweise die Gefahr bestanden hätte. Es war auch Lindenmeir, der das Rechtsgespräch beantragt hatte. Beim Umgang mit Juristen muss man stets mit Überraschungen rechnen.

Christian Schäffers Selbstmord kommt nicht von ungefähr. Er und sein Vater werden seit Jahren mit Prozessen überzogen. Z.B. folgte dem oben erwähnten Strafbefehl wegen angeblich falscher Verdächtigung ein Zivilprozess wegen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Haus der Schäffers wurde in den letzten Jahren sechsmal durchsucht. Beim letzten Mal hatten die Vollzugsbeamten sogar schon einen Schlüssel. Schäffer junior wurde immer wieder als gefährlicher Gewalttäter gefangen gehalten, obwohl er – wie die Überwachungsaufnahmen eindeutig zeigen – angegriffen worden war. Wenige Wochen vor dem Termin am 1.4.2009 wurde er von ‘unseren’ Sicherheitskräften in einem Supermarkt festgenommen und dem Amtsarzt vorgeführt, was ihn tief demütigte, auch wenn ihn der Amtsarzt sofort entließ.

Die Behörden der BRD dürfen direkt keine Todesstrafen mehr verhängen. Als Ersatz dafür werden Leute, die sich mit Behörden anlegen, so lange gemobbt, bis sie verzweifeln und sich selbst töten.

Ulrich Brosa

Aktenzeichen des Prozesses am 1.4.2009:
Cs 101 Js 125781/07 StA Augsburg


Nachtrag 21.4.2009

Was Christian Schäffer zuletzt immer mehr zu schaffen machte, waren anonyme Anzeigen. Gegen ihn wurden in steigender Flut Bußgelder und Strafbefehle verhängt, ohne dass er wusste, was und wer dahinter steckte.

Er ist am 3.4.2009 abends mit der Bahn nach Maisach gefahren und hat sich dort vor einen Zug geworfen.

Hat der dicke Willi die Stadtallendorfer Moschee angezündet?

24 März 2009 by bloegi

In der Nacht zum Montag, dem 23.3.2009, ist die Moschee in Stadtallendorf mit Brandsätzen beworfen und beschossen worden. Die Ermittlungen hat der Staatsschutz aufgenommen.

Den Marburger Staatsschutz (K10St in der PD Marburg) kenne ich. Er besteht aus dem Kriminalhauptkommissar Jakobi, dem KHK Bernd Müller und dem KOK Peter Seim. Es sind Verleumder, Rechtsbrecher und Gewalttäter, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Bei Ermittlungen des Staatsschutzes wird die Wahrheit nicht herauskommen.

Zum Glück weiß der Chef dieser Truppe, Volker Bouffier (CDU),

wer als Täter in Frage kommt und wer nicht.

1) Bouffier zum Verfassungsschutzbericht 2002:

Rechtsextremismus geht zurück … Hessen ist kein Tummelplatz für Rechtsextremisten …

Neonazis können es nicht gewesen sein. Die gibt es nämlich in Hessen – dank Bouffier und hessischem Staatsschutz – seit langem nicht mehr.

2) Bouffier zum Verfassungsschutzbericht 2006:

Vor allem Islamisten bedrohen nach Einschätzung des Verfassungsschutzes die demokratische Grundordnung.

Perfide wie diese Islamisten sind, sprengen die sogar eine Moschee ihrer Glaubensbrüder in die Luft. Trotzdem … irgendwie unwahrscheinlich … Wenn Al Qaida in Stadtallendorf zugeschlagen hätte, wären da nur noch Schutthaufen.

3) Bouffier zum Verfassungsschutzbericht 2008:

Die Linke unterhält in Darmstadt ein Büro, das sie sich mit der DKP und der Roten Hilfe teilt. Das enge Zusammenwirken von Organisationen, an deren demokratischer Verlässlichkeit gezweifelt werden darf, ist bereits im Verfassungsschutzbericht beschrieben worden. Die Partei «Die Linke» grenzt bei dieser Zusammenarbeit auch das gewaltbereite autonome Spektrum nicht aus – alles nachzulesen im aktuellen Verfassungsschutzbericht. Bedenklich muss uns auch stimmen, wenn Bewerber für den Landesvorstand der Linken sich damit brüsten, seit Jahrzehnten ein so genannter Autonomer zu sein bzw. für das marxistische Gedankengut einzutreten. Wenn der Fraktionsvorsitzende van Ooyen dann noch sagt, dass er als Erstes den Verfassungsschutz abziehen wird, der seine Partei beobachtet, dann belegt dieses nur das Missverständnis, das dort gegenüber den staatlichen Aufgaben gepflegt wird.

Endlich nennt Bouffier Ross und Reiter!

Links im Hintergrund Willi van Ooyen. Schnell laufen kann der nicht. Also der dann wohl auch nicht … oder doch? Volker Bouffier:

Im Vergleich verzeichnen wir deutlich mehr Gewalttaten durch Linksextremisten als etwa aus dem rechtsextremistischen Spektrum.

Interessant an der Linkspartei ist sowieso nur, wie viele V-Leute der Verfassungsschmutz in ihr schon untergebracht hat.

Da viele Leute Ironie nicht verstehen, will ich direkt beschreiben, was die obige Persiflage bedeutet: Bouffier hat dermaßen gegen Leute gehetzt, die ihn und seine Partei nicht wählen, dass überlegt werden muss, in wie weit er an Anschlägen wie jetzt in Stadtallendorf mitschuldig ist.

Ulrich Brosa

CDU = Rechtsextreme sind immer schwachsinnig

11 März 2009 by bloegi

(In der Mitte Polizei-Bonze Heribert Rech (CDU) mit zwei Polizei-Präsidenten, links das Mitglied des Landtages Reichardt (CDU). Klaus-Dieter Reichardt lässt es wie Dieter Althaus gern krachen. Althaus fährt Geister, Reichardt wendet auf der Bundesstraße.)


Pressemitteilung der VVN-BdA

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten fordert: Ziehen Sie die V-Leute endlich zurück, Herr Rech!

Wenn ich alle meine verdeckten Ermittler aus den NPD-Gremien abziehen würde, dann würde die NPD in sich zusammenfallen“, so zitiert der Schwarzwälder Bote am 5.3. den Orginalton des baden-württembergischen Innenministers Rech auf einer Veranstaltung in Gechingen. Damit räumt Rech ein, dass die NPD im Lande durch den „Verfassungsschutz“ künstlich am Leben gehalten wird.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten, sieht darin einen kaum zu überbietenden Skandal.

Während Rech in Sonntagsreden dazu aufruft, die NPD „politisch zu bekämpfen“ wird sie von der CDU geführten Landesregierung und ihrem Geheimdienst künstlich beatmet. Gleichzeitig verhindert die baden-württembergische Landesregierung mit ihrer Weigerung, diese V-Leute zurückzuziehen, die Wiederaufnahme des NPD-Verbots-Prozesses. Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Prozess 2003 eingestellt, weil bei der hohen Dichte von in der NPD wirkenden V-Leuten, nicht entscheidbar sei, welche der NPD Aktivitäten von dieser Partei selbst und welche von staatlichen Behörden initiiert seien.

Während andere Bundesländer bereits angekündigt haben, ihre V-Leute aus diesem Grund abzuziehen, hält gerade Baden-Württembergs Innenminister unbeirrbar an ihnen fest und fällt damit den Verfassungsorganen, wie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die den Prozess angestrengt hatten, in den Rücken.

Die VVN-Bund der Antifaschisten hat schon lange darauf hingewiesen, dass die NPD weitgehend durch die „Honorare“ der V-Leute finanziert wird. In aller Regel, so die VVN-BdA, „sind V-Leute Faschisten mit V, d.h. sie arbeiten im Sinne ihrer faschistischen und rassistischen Politik in den Gremien und Gliederungen der NPD aktiv mit und schützen die Partei gleichzeitig vor dem längst fälligen Verbot“.

Laut seinen jüngsten Äußerungen ist dies dem Innenminister längst bekannt. Offensichtlich ist ihm weder an einem Verbot noch an der politischen Bekämpfung der NPD gelegen, sondern ist ihm die weitere Existenz und Aktivität dieser neofaschistischen Partei ein politisches Anliegen.

Besonders seine Doppelzüngigkeit macht diesen Innenminister untragbar. Auch das jetzt vom Bundesverfassungsgericht erst mal gestoppte neue Versammlungsgesetz hatte Rech unter der Behauptung auf den Weg gebracht, es erschwere neofaschistische Aufmärsche, während es in Wahrheit insbesondere eine Erschwernis von Protesten gegen solche Aufmärsche darstellt.

Für die VVN-Bund der Antifaschisten ist klar: Dieser Innenminister will Faschismus und Rassismus nicht bekämpfen. Die VVN-Bund der Antifaschisten wird deshalb ihre Kampagne für ein Verbot der NPD „NoNPD“, die 2007 von 165000 Menschen unterstützt wurde, auch in diesem Jahr fortsetzen mit der Forderung: Ziehen Sie die V-Leute zurück, Herr Innenminster!

(9.3.2009 D. Lachenmayer)
VVN – Bund der Antifaschisten
Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.
Böblinger Str. 195
70199 Stuttgart
tel 0711 603237 fax 0711 600718


Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der VVN-BdA wegen der fast wissenschaftlichen Qualität ihrer Recherchen gemacht. Jedes Wort in der obigen Pressemitteilung stimmt.

Ulrich Brosa