Polizeigewalt bei “Die Uni gehört allen”

7 Februar 2010 von bloegi


[Immer mehr Demonstrationen werden zu wandernden Polizeikesseln oder zu wandelnden Gefangenentransportern. Die Demonstrierenden werden so zwischen Polizisten gepresst, dass sie nach außen nicht wirken können. Bild aus Hamburg.]


Sehr geehrter Herr Dr.,
würden Sie freundlicherweise den Text auf Ihrem Blog veröffentlichen. Ich fasse mich kurz: Die bundesweite Studenten-Demonstration in Frankfurt am Main wurde massivst von der Polizei angegriffen.

Mit freundlichen Grüßen
Rémy Meier


ASTA-STELLUNGNAHME → FRANKFURT 30.01.2010

Wir als Asta der HAW Hamburg sprechen uns gegen die Gewalt und die massive Behinderung seitens der Ordnungskräfte aus, welche sich gegen die Demonstration „Die Uni gehört allen“, die am 30.01. in Frankfurt stattgefunden hat, richtete. Die Demonstration fand unter dem Motto „Solidarisch für freie Bildung und ein selbstbestimmtes Leben“ statt. Die Demonstration bestand nicht nur aus Studierenden, sondern auch Schüler und Schülerinnen, Berufstätige und andere solidarische Menschen beteiligten sich. Insgesamt brachten etwa 2000 Menschen ihre Meinung auf die Straße.

Es geht bei den Bildungsprotesten nämlich nicht nur um das Bachelor/Mastersystem und die Studiengebühren, es geht auch um die gesellschaftlichen Veränderungen, die diesen zugrunde liegen und verursachen. So wurde in dem Aufruf zur Kundgebung u.a. die totale Ausrichtung auf Verwertbarkeit kritisiert.

Besonders betonen möchten wir, dass die Veranstaltung friedlich verlief. Allerdings fand im Vorfeld dieser Manifestation des Unmutes und des Willens zur Veränderung eine massive Stimmungsmache statt. Man hätte den Eindruck gewinnen können Frankfurt werde am Samstag im Chaos versinken. Es wurden völlig überzogene Polizeikräfte, teils aus anderen Bundesländern, nach Frankfurt geschickt.

Schon die Anreise per Bus nach Frankfurt wurde behindert. Der Demonstrationszug wurde von einem überzogenen Spalier aus größtenteils gepanzerten und behelmten Polizisten begleitet. Die Teilnehmer wurden wiederholt und von der Polizei bedrängt und gewalttätig angegangen. Mehrere Male wurden Kundgebungsteilnehmer geschlagen und Pfefferspray wurde eingesetzt. Die Beamten haben mehrere Menschen verletzt.

Durch das Spalier wurde gegenüber der Demo eine Drohkulisse aufgebaut und gegenüber Passanten eine gefährliche Situation suggeriert. Die Kundgebung konnte so ihr Anliegen nur äußerst beschränkt nach Außen tragen. Dies verhindert massiv die durch eine Kundgebung angestrebte Äußerung einer Meinung und das Informieren von Mitmenschen. Eine freie Meinungsäußerung ist so nicht möglich.

Dieses Verhalten reiht sich in die Ereignisse um die ebenfalls gewalttätige Räumung der frankfurter Unibesetzung ein, bei der Beamte Vorhänge vor die Fenster zogen um so ihr Verhalten vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Ob Polizisten selber entschieden haben Gewalt anzuwenden , ob es die Leitung der Polizei angeordnet hat und von sich aus die Demonstration kriminalisiert und behindert hat oder ob es Anweisungen von „Oben“ gegeben hat, wissen wir nicht. Was wir wissen, ist, dass die Polizei den Innenministern untersteht, also die Politik letztendlich verantwortlich ist.

Wir sprechen uns gegen die Behinderung unserer Proteste aus.

AStA HAW Hamburg, Berliner Tor 11, 20099 Hamburg, 04.02.2010


Dazu ein Zitat aus der Frankfurter Rundschau vom 30.1.2010

Das Protest-Plenum und der Asta werfen der Polizei einen “unverhältnismäßigen” und “schikanösen” Einsatz vor. “In Frankfurt ist es scheinbar nicht mehr möglich, eine politische Demonstration durchzuführen – außer als wandelnder Gefangenentransporter”, sagte Markus Niemeier vom Protest-Plenum.

Wolf Winter will den Oberstaatsanwalt Willanzheimer rächen

21 Januar 2010 von bloegi


[Bild: Zwei Marburger Elitejuristen bei der Justierung diffiziler juristischer Probleme. Die bedauernswerten Schäden entstehen, wenn die beiden unten eintrudeln.]

  • Dass ich den Oberstaatsanwalt Gert-Holger Willanzheimer von der Staatsanwaltschaft Marburg als “schamlosen Selbstbediener” bezeichnet habe,
  • dass Willanzheimer mich strafrechtlich verfolgen ließ,
  • doch dass er schließlich seinen Strafantrag zurückzog,

habe ich vor ein paar Monaten beschrieben. Der neue Vizepräsident des Landgerichts Marburg Wolf Winter musste daraufhin den Beschluss fassen das Schamlose-Selbstbediener-Strafverfahren einzustellen. Winter hat sich darüber geärgert. Er – ebenfalls Justizangehöriger – wollte Willanzheimer rächen: Er hat nach § 467 StPO beschlossen, ich müsse meinen Verteidiger selbst bezahlen:

Das Gericht kann davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn er wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht.

Wenn ein Strafantrag fehlt, ist das im Kauderwelsch der Juristen ein Verfahrenshindernis. Es gibt aber noch andere, Verjährung zum Beispiel.

Wahrscheinlich hätte ich das mit Schulterzucken hingenommen. Doch Winter hielt es für opportun zusätzlich einzuheizen:

… denn beim Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses erscheint die Verurteilung des Angeklagten [Brosa] wegen der Beleidigung des Oberstaatsanwaltes Willanzheimer als sicher …

Winters ganzer Beschluss kann von der Beleidigungsinternetseite runtergeladen werden.


Drei Männlein sungen in der Höhe
den entsetzlichen Gesang:
“Hast du Wanzen, Läuse, Flöhe,
wird die Zeit dir gar nicht lang!”


[Bild: Links Gewaltentrennungsullrich, Präsident des Landgerichtsgerichts Marburg. In der Mitte Meineid-Mirko (Schulte), wie er gerade zum Direktor des Amtsgerichts Biedenkopf befördert wird. Rechts der Grund- und Menschenrechtsverletzer Wolf Winter, ehemaliger Direktor des Amtsgerichts Biedenkopf, jetzt Vizepräsident des Landgerichts Marburg. Eigentlich soll man nicht von Äußerlichkeiten auf innere Werte schließen. Doch Winter ist so intelligent, wie er aussieht.]

Eine Einstellung zur Verurteilung zu machen ist eine Grund- und Menschenrechtsverletzung. Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.1987 (2 BvR 589/79, 740/81, 284/85 auch BVerGE 74,S.358):

Mit der im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes wurzelnden Unschuldsvermutung ist es unvereinbar, wenn das Gericht das Privatklageverfahren nach § 383 Abs.2 StPO einstellt und in des Gründen des Einstellungsbeschlusses von der Schuld des Beschuldigten oder Angeklagten ausgeht, ohne zuvor eine Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife durchgeführt zu haben. Gleiches gilt, wenn es die Entscheidung über Kosten und Auslagen auf der Annahme gründet, der Beschuldigte sei einer strafbaren Handlung schuldig.

Ebenso im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.5.1990 (2 BvR 254/88,1343/88 auch BVerfGE 82,S.106):

Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) ist begründet. Die von ihr angegriffene Auslagenentscheidung verletzt sie in ihrem Grundrecht aus Art.2 Abs.1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, weil das Amtsgericht der Wirkkraft der verfassungsverbürgten Unschuldsvermutung nicht hinreichend Rechnung getragen hat. [...] Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang. Sie ist auch kraft Art.6 Abs.2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes.

Es wäre also sogar möglich gewesen gegen Winters Schwachsinn mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzugehen. Doch zuerst legte ich sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein.

Klaus Gürtler ist weg

Chef des berüchtigten 2.Ss im Oberlandesgericht Frankfurt a.M. war viele Jahre lang Klaus Gürtler, der im Sportverein Kameradschaft gelernt hat. Gürtler war bei fast allem, was die Unterdrückung der Meinungsfreiheit betraf, die letzte Instanz in Nord- und Mittelhessen. Wäre meine Beschwerde an ihn geraten, hätte ich sie als “offensichtlich unbegründet” und “verworfen” zurückbekommen. Doch der 2.Strafsenat hat seit ein paar Monaten eine neue Vorsitzende: Dr.Pfeifer. Pfeifer und zwei ihrer Kollegen haben am 7.1.2010 Winters Beschluss aufgehoben. Die Begründung verblüfft: Es war falsch § 467 StPO anzuwenden; der richtige Paragraf ist § 470 StPO:

Wird das Verfahren wegen Zurücknahme des Antrags, durch den es bedingt war, eingestellt, so hat der Antragsteller die Kosten sowie die dem Beschuldigten und einem Nebenbeteiligten (§ 431 Abs. 1 Satz 1, §§ 442, 444 Abs. 1 Satz 1) erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen. [...]

Mit anderen Worten: Willanzheimer muss alles bezahlen.

So kam es, dass Wolf Winter, dieser gehässige Tölpel, den Oberstaatsanwalt Willanzheimer rächen und mich anpinkeln wollte, dabei aber aus lauter Dämlichkeit doch Willanzheimer eingesprüht hat. Hätte nämlich Winter von Anfang an alle Kosten der Staatskasse aufgebürdet, hätte ich keine Beschwerde einreichen können. Willanzheimer wäre ungerächt, aber ungeschoren davongekommen.


[Bild: Der kleine Oberstaatsanwalt Willanzheimer (rechts) wendet sich vertrauensvoll an den großen Wolf Winter (links).]

Leider hat § 470 StPO ein Schlupfloch

[Die Kosten] können der Staatskasse [auferlegt werden], soweit es unbillig wäre, die Beteiligten damit zu belasten.

Winter wird strampeln, damit Willanzheimer doch nichts hinblättern muss. Doch das muss Winter begründen. Ich kann ihm jetzt schon voraussagen, dass er sich dabei blamieren wird. Und vielleicht bekommt er seine Grund- und Menschenrechtsbeschwerde doch noch.

Im Beschluss des OLG steht schließlich noch drin, dass Willanzheimer bei seiner Antragsrücknahme einen Termin – den dabei wichtigsten – durcheinander gebracht hat. Ist Willanzheimer schuldfähig? Vielleicht nicht. Aber er ist Oberstaatsanwalt.

Wir leben in einer Kakokratie

Kakokratie bitte ohne c schreiben. ‘Ho Kakos’ ist griechisch und bedeutet ‘der Schlechte’. ‘To Kratos’ bedeutet ‘die Herrschaft’. Wie konnte es geschehen, dass Gert-Holger Willanzheimer Oberstaatsanwalt wurde und Wolf Winter Vizepräsident eines Landgerichts? Wenn sie nur dumm wären, könnte man damit noch leben.

Doch Winter nimmt sich für seinen Beschluss Monate Zeit. Ich muss innerhalb einer Woche springen. So lange dauert die Frist einer sofortigen Beschwerde.

Ein Verhandlungstermin wird Monate im Voraus bestimmt. Winter überlegt es sich anders und lässt mir die Ausladung so schicken, dass ich sie einen Tag vor dem Termin bekomme.

Diese Typen sind schikanös. Selbst etwas zustande bringen können sie nicht. Doch andere am Arbeiten hindern, das können sie.

Ulrich Brosa

BLOEMAZ – die blödeste E-Mail aller Zeiten

4 Dezember 2009 von bloegi


(Kampfbereit für eine bessere Zukunft)

Das Handbuch für alternative Fremdenverkehrswerbung wird wie irre gelesen. Viele fühlen sich betroffen und bemüßigen sich darauf ihren überlegenen Verstand blitzen zu lassen:


Received: from 84.138.44.134
From: “Florian Ullrich”
Subject: Wer/was bist du denn?
Date: Mon, 30 Nov 2009 21:18:51 +0100

Guten Tag,

ihre Seite ist ja ganz schön…nur die Onkelz als rechtsradikal darzustellen passt mir nicht so, außerdem ist es nicht so klug auf einer öffentlichen Seite staatliche Behörden zu beleidigen. Aber darauf hat die Staatsanwaltschaft ja bereits geantwortet.

Aber sagen sie mal hat ihnen niemand gesagt wer in Deutschland die Gesetze macht/durchsetzt??? Beschweren ist ja schön und gut, aber die ganze Sache selbst in die Hand nehmen und zu behaupten die staatlichen Behörden würden die Kriminellen schützen…also bitte!!!

Mit freundlichen Grüßen

Florian Ullrich


Unterwerfungsapostel

Dergleichen staatstragendes Gedankengut findet sich häufig. Z.B.

Ich versteh die ganze Aufregung nicht:
1. ein Gericht hat ein Urteil gesprochen, da steht es niemandem, auch der FR nicht!, an, Schelte zu üben.
2. unser Rechtsystem kennt die Funktion der Berufung

FR bedeutet Frankfurter Rundschau. Das salbungsvolle Geschwätz stammt vom Blog der FR.

Ulrich Brosa

Freude am Töten

28 November 2009 von bloegi


[Der hessische Justizminister Dr. Christean Wagner hockt stolz über einer kleinen Bergziege, die er ermordete, obwohl sie ihm nichts getan hat. Freude am Töten: Das ist genau, was ein Justizminister braucht. Wer sonst lustvoll morden will, wird Polizeibeamter oder Soldat.]

Es geht um vielfachen Mord und Strafvereitlung

Am 4.9.2009 wurden etwa hundertfünfzig Menschen in Afghanistan auf Befehl eines Bundeswehr-Obersten getötet. Nachdem BILD am 26.11.2009 ein bisher geheimes Video veröffentlicht hat, sind der Staatssekretär Peter Wichert, der oberste Bundeswehr-General Wolfgang Schneiderhan und der Minister Franz-Josef Jung, der am 4.9.2009 Kriegsminister war, zurückgetreten. In den Medien wird endlos geschwafelt vom Kommunikationsdesaster und von der Vertrauenskrise in der Bundeswehr. Doch das ist nicht der Punkt. Die in den letzten Tagen veröffentlichten Daten zeigen deutlich, dass deutsche Soldaten einmal mehr vielfachen Mord im Sinn des § 211 StGB begangen haben und dass deutsche Politiker das vertuschen wollten, also Strafvereitelung oder Strafvereitelung im Amt begangen haben.

Franz-Josef Jung muss damit rechnen eines Tags deswegen angeklagt zu werden. Er hat deshalb behauptet, er habe die entscheidenden Dokumente nicht gelesen, womit er sich zwar blamierte, aber einer strafrechtlichen Verfolgung zu entkommen hofft.

Was am 4.9.2009 geschah, ist jetzt klar aufgrund von Berichten und Karten, die von der NATO und der Bundeswehr selbst stammen, bisher aber geheim gehalten wurden.


(Klicken Sie auf dem Bild, wenn Sie es groß sehen wollen.)

Am 3.9.2009 um 20 Uhr rauben einige Räuber, Taliban genannt, zwei Tanklaster der NATO – unter den Augen tapferer Bundeswehr-Soldaten, die sowas eigentlich verhindern sollen. Geraubt wurde auf einer der wichtigsten Straßen Afghanistans nur ein Kilometer entfernt von der Operationszentrale der Bundeswehr. Die Schande ist heillos. Auf der einen Seite die elitemäßig ausgebildeten Bundeswehr-Soldaten mit ihren super-dooper Gerätschaften, auf der anderen Seite die unterentwickelten Räuber.

Die Räuber wenden die Tanklaster nicht, um sie nach Art eines Selbstmord-Kommandos gegen die Operationszentrale zu lenken und dort explodieren zu lassen. Die Räuber flüchten und stellen sich bald als dumme Räuber heraus. Sie fahren die Laster in den Sand am Kundus-Fluss und bleiben dort dauerhaft stecken. Sie sind von allen Seiten gut zu sehen. Sie bekommen rasch Gesellschaft. Einige Hinzukommende wollen Benzin abzweigen. Andere sollen mit ihrem Traktor die Tanklaster aus dem Sand ziehen. Es kann als sicher gelten, dass die Bauern mit dem Traktor nicht freiwillig kamen. Denn dass der Traktor dabei kaputt gehen würde, war absehbar.

Der Vorgang wird von USA-Flugzeugen überwacht, die über erstaunlich gute Nachtsichtgeräte verfügen. Die Bilder werden sofort in die Operationszentrale der Bundeswehr übertragen. Oberst Klein und ein Oberfeldwebel mit dem Tarnnamen RedBaron20 beobachten. Sie sehen die einzelnen Menschen.

4.9.2009 um 0 Uhr 50: RedBaron20 lügt den US-Piloten an, es bestehe “Feindkontakt”. 1:33 Oberst Klein befiehlt RedBaron20, er solle dem US-Piloten die Bombardierung der Tanklaster befehlen. 1:36 Der US-Pilot fragt an, ob er nicht vorher die Menschen an den Tanklastern mit einem Tiefflug verscheuchen solle. RedBaron20: “negativ (=nein)”. 1:46 Der US-Pilot fragt RedBaron20, ob die Leute an den Tanklastern eine unmittelbare Bedrohung darstellten. RedBaron20 lügt: “positiv (=ja)”.

Kurz danach werden zwei Bomben abgeworfen und etwa hundertfünfzig Menschen sterben. § 211 StGB Absatz 2 lautet:

Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Ich zitiere diesen Paragrafen äußerst ungern. Er stammt von Roland Freisler. Doch damit werden auch in der BRD Mörder definiert. Die Merkmale “heimtückisch” und “mit gemeingefährlichen Mitteln” treffen jedenfalls zu. Denn das Angebot des US-Piloten die Menschen am Boden zu warnen wurde abgewiesen und zwei 200-kg-Bomben sind garantiert gemeingefährlich.

Ein anderes Motiv als Mordlust ist nicht erkennbar. Aufschluss über die Haltung des Oberfeldwebels liefert sein Pseudonym “RedBaron20″. Zwar muss man in Anbetracht der allgemeinen Verhältnisse in der Bundeswehr schon erleichtert sein, dass er sich nicht “Rommel88″ oder “Steiner18″ nannte, doch auch “RedBaron20″ hat es in sich. Der “Rote Baron” Manfred von Richthofen, ein so genannter Draufgänger, flog im I. Weltkrieg mit einem roten Flugzeug herum und tötete Leute, bis er selbst erschossen wurde. Draufgänger sind das Letzte, was man bei gewalttätigen Auseinandersetzungen brauchen kann. Hilfreich – sogar im militärischen Sinn – sind nur Leute, die auch in kritischen Situationen einen sachlich abwägenden Verstand bewahren.

Praktisch kämpft die Bundeswehr jedoch überall unter der Gürtellinie. Hemmungsloser Kitschkram: Blondes Bundeswehr-Mädel (Haare gefärbt) mit süßem Afghanistan-Baby

Die Bundeswehr-Ponims müssen das lassen. Derartigen Propaganda-Scheiß hatten wir schon mehr als ausreichend

Das ist auch Kindesmissbrauch.


Als Nachtrag am 30.11.2009 das Foto, das vielleicht die beste Übersicht am Tatort bietet:


(Auf dem Bild klicken, um es groß zu sehen.)

Links der Tanklaster mit dem Traktor, rechts der andere Tanklaster und vorn rechts ein Esel, der mit dem ganzen Schwachsinn nichts zu tun haben wollte und trotzdem krepiert ist.

Rassismus in Hessen als lustiges Volksfest

22 November 2009 von bloegi

[In der Mitte Richter Edgar Krug, neuer Direktor des Amtsgerichts Kirchhain und alter Fan des Grenzgangs in Biedenkopf. Links mit grünem Schlips sein Vorgesetzter, der Präsident des Landgerichts Marburg Dr. Christoph Ullrich.]

Richter Krug auf dem Grenzgang

Grenzgänge, auch Schnadezüge oder Schnadegänge genannt, sind mehrtägige Dorffeste, bei denen Fremdenfeindlichkeit zelebriert wird. Ein Grenzgang war ursprünglich das, was ein Hund tut, der alle Bäume in seiner Reichweite bepinkelt hat. Er knurrt, bellt, fletscht die Zähne und beißt, sobald ein anderer Hund in sein erpinkeltes Reich eindringt.

Bei Grenzgängen begehen Einheimische die Grenze ihres Dorfs. Sie schlagen ihre Kinder und andere Menschen an den Grenzsteinen, damit sie die Grenze nie wieder vergessen. Grenzverletzer werden gelyncht. Lesen wir, was die Heimatkundlerin Pier-Bohne darüber schreibt:

Die Kenntnis der Grundstücksgrenzen zum Nachbarn ist den Menschen wichtig, seitdem es Eigentum gibt. Zunächst waren es unveränderliche Merkmale in der Natur wie Bäume, Findlinge, Bäche oder Bodendenkmäler, die als Begrenzung der Felder angesehen wurden. Auf ihre Verletzung standen martialische Strafen. Ein Grenzfrevler wurde bei lebendigem Leibe bis zum Hals eingegraben und dann mit einer Pflugschar geköpft. Es war Pflicht der Grenzgänger, ihre heranwachsenden Kinder, insbesondere die Jungen, mitzunehmen. An markanten Begrenzungspunkten versohlten sie den Kindern das Gesäß, gaben ihnen “Backpfeifen” oder stießen sie unsanft gegen den Begrenzungspunkt, um ihnen den Grenzverlauf nachhaltig “einzubleuen”.

Quelle: Maria Pier-Bohne, Der Schnadegang, in: Westmünsterland, Jahrbuch des Kreises Borken 1998, S.227-230

Das Kopfabreißen mit dem Pflug ist ein romantisches Geschichtchen. In der Praxis wurden Grenzfrevler aufgehängt. Heutzutage werden – wenigstens im offiziellen Teil eines Grenzgangs – nur noch Scheinhinrichtungen ausgeführt. Das Dorf Goßfelden – da, wo neulich der Neonazi-Überfall war – wirbt damit. Die Scheinhinrichtung ist auf dem zweiten Bild von rechts zu delektieren. Typisch für einen Grenzgang sind auch die Burschen auf dem zweiten Bild von links. Das sind die Peitschenschläger, deren Aufgabe es ist, Fremde aus dem Dorf zu jagen.

Mann beachte die zünftige Gestaltung: schwarz-weiß-rot mit ächt thoitschen Buchstaben.

Noch zünftiger als in Goßfelden geht es in Biedenkopf zu. Ich bin froh, da ich das, was dort geschieht, nicht mit eigenen Worten beschreiben muss:

Auf dem Marktplatz stehen Kopf an Kopf in festlichen Gewändern die Bürger in einzelnen Abteilungen um ihre Fahnen geschart und mit Führern an der Spitze. Hier und da tauchen in schmucker Kleidung Reiter auf, die die Vermutung aufdrängen, daß es obere Führer sind. Da plötzlich stiebt die aufschauende Menge auseinander, ein Mohr, ein leibhaftiger Mohr, anzuschauend wie einst der kriegerische Othello von Venedig, erscheint und setzt alles in Bewegung; doch zum Nachdenken ist nicht viel Zeit, denn schon wird das Auge von Neuem wieder gefesselt. Zwei Leute in bunter auffallender Bekleidung jagen an uns unter lautem Peitschenknallen vorüber und verschwinden ebenso rasch wie sie gekommen, um anderwärts ebenso wieder aufzutauchen.

Quelle: Wilhelm Mauß: Der Grenzgang zu Biedenkopf, Verlag von Max Stephani, Biedenkopf 1907.

Auf einer Internetseite, die dem Magistrat der Stadt Biedenkopf gehört, finden wir:

Der Mohr führt tanzend mit seinem langen Säbel den Zug an, die Wettläufer umkreisen ihn pausenlos mit lautem Peitschenknallen, während alles, was laufen kann, an den drei Tagen morgens über die Grenze geht. Auf einem idyllisch gelegenen Waldplatz wird an den drei Tagen Rast gemacht. Einem mittelalterlichen Heerlager gleicht so ein “Frühstücksplatz”. Die Männergesellschaften und Burschenschaften finden sich um ihre Fahnen zusammen, und schnell ist bei hervorragendem einheimischen Bier alles eine große fröhliche Gemeinschaft.

Fremdenvertreibung als lustiges Theaterstück mit angeschlossenem Besäufnis.

Der Störenfried aus der Fremde wird in Biedenkopf von einem Menschen mit schwarzer Haut dargestellt. Dieser “Mohr” wird dingfest gemacht und im Triumph durch Biedenkopf geführt.

Das Bild stammt aus dem Jahr 2005. Rechts und links vom Mohr marschieren die Peitschenschläger, in Biedenkopf schamhaft “Wettläufer” genannt. Hinter dem Mohr reiten die “oberen Führer”, die in Biedenkopf “Oberste” heißen, die Säbel zum Schlag erhoben. Der “Mohr” trägt eine undeutsche Husaren-Uniform: Husaren waren Räuber vom Balkan, die schon immer die gutherzigen Hessen überfielen. Grimmelshausen nannte sie Kroaten. Dass so ein Kroate in Biedenkopf schwarze Haut hat, steigert Angst und Schrecken, die er erregt, natürlich beträchtlich.

Tatsächlich ist der Biedenkopf-Grenzgang ein militärischer Aufmarsch, bei dem hunderte stolz-deutsche Männer mit gezückten Säbeln hinter Obersten marschieren: ein schönes Brauchtum. Was würde geschehen, wenn Mitglieder eines Moschee-Vereins Demo machten, indem sie türkische Dolche schwängen? Würde die Polizei es dulden, wenn bei einer linken Demo massenweise Molotow-Cocktails geschwenkt würden?

Wenn der “Mohr” den “Wettläufern” entwischt, treibt er “Schabernak” im Festzelt. Er tut genau das, was Rassisten einem Menschen mit schwarzer Haut andichten: Er beschmutzt weiße Menschen, schon indem er sie anfasst. Die weiße Frau rechts unten hat gerade was abbekommen:

Auch das soll lustiges Brauchtum sein. Es ist aber ein abgeschmackter rassistischer Witz, vergleichbar nur mit den dümmsten antisemitischen Witzen.

Der Grenzgang, so wie er heute ist, kam im 19.Jahrhundert auf. Deutsch-nationalistisches Gedankengut wird einem aufgedrängt.

Schwarz-Weiß-Rot ist – wie bei einer NPD-Kundgebung – die herrschende Farbkombination. Dabei natürlich Werbung für Alkohol und bierbäuchige, betrunkene Männer.

Das, was anderswo Stutzen oder Pohläsen genannt wird,

Der Täter wurde auf das Kommando des Landvogten

“Man greife und setze Ihn”

„Der Stein – Die Grenze – In Ewigkeit“

von den kräftigen Armen der Kriegsknechte gepackt und mit seinem allerwertesten Hinterteil dreimal so heftig auf den nun wieder an der richtigen Stelle befindlichen Grenzstein gestoßen, dass er sich für alle Zeiten den wahren Platz dieses Steines merken möge.

heißt in Biedenkopf “Huppchen” und gilt selbstverständlich auch als lustig. Der Knüller in Biedenkopf aber ist das unübersehbare Bekenntnis zum Lynchen.

Das T-Hemd rechts ist mit “Burschenschaft” in neonazi-typischen Buchstaben und mit einem Galgen bedruckt. “Eure Galgen werden schon gezimmert” heißt es bei Neonazis. T-Hemden mit der Beschriftung “Dancing in the Air” , die einen Menschen zeigen, der an einem Galgen zappelt, sind auch bei denen in Mode. In Biedenkopf aber wird die Nähe zum Nationalsozialismus noch deutlicher gezeigt:

[Bild: Bier trinkender Grenzgang-Bursch in NSDAP-Hemd - in der Mitte statt Hakenkreuz ein Galgen]
(Wenn dieses Bild nicht automatisch erscheint, öffnen Sie einen neuen Tab oder ein neues Fenster und geben dort die Adresse
http://alt.hasenlauf.de/t3/typo3temp/pics/a90bbd6a67.jpg
ein. Es lohnt sich. Das Bild ist makaber.)

der NSDAP-Parteifahne und der NSDAP-Armbinde sehr ähnlich. Die Burschenschaftler, die dieses Foto ins Internet gelegt haben, bezeichnen übrigens Frauen, die ihnen zugänglich sind, regelmäßig als “Häschen”, auch sehr lustig, natürlich.

Militarismus, Alkoholismus, Nationalismus mit Neonazi-Symbolen und Rassismus grobschlächtigster Sorte. Man könnte glauben, dass ein vernünftiger Mensch sich daran nicht beteiligt. Doch bei meinen Recherchen zum Grenzgang kam mir Richter Krug in die Quere, jetzt Direktor des Amtsgerichts Kirchhain. Krug kam mir zum ersten Mal vor, als er dem blinden Tschechen Lubomir Ivancik einen Pflichtverteidiger verweigerte. Ich habe damals gehofft: Vielleicht ist Krug nur einmal ausgerastet. Leider ist das nicht so. Als Mitglied des Tennisclubs Niederdieten drückt er Begeisterung aus:

Die gemeinsame Teilnahme am Grenzgang in Biedenkopf war ein Highlight bei diesem Besuch und wird ganz sicher in Erinnerung bleiben.

Edgar Krug
Niederdieten, im November 2006

Die Lösung ist natürlich, dass Krug nicht vernünftig ist, sondern wie die meisten Juristen meint, er müsse sich beim übermächtigen Pöbel einreihen. Allein der Grenzgang in Biedenkopf repräsentiert mehr politische Macht, als die NPD insgesamt hat.

In der Folge hat in Hessen niemand etwas gegen Rassismus einzuwenden. Richter Krug bestimmt nicht. Er ist doch so lustig. Hier ein frisches Foto aus Amöneburg:

Klicken Sie auf dem Bild, wenn Sie es groß sehen wollen.

Ulrich Brosa


Nachtrag 20.12.2009

Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr in Neustadt-Momberg – dort, wo 1990, 1992, 1993, 1994, 1998 und wahrscheinlich noch öfter der jüdische Friedhof geschändet wurde – haben bei der Kirmes 2009 eine Hexenverbrennung inszeniert:

Der katholische Pfarrer beteiligte sich wohlgefällig am lustigen Treiben. Die Oberhessische Presse (21.9.2009) sekundierte:

Ist Deine Alte Dir zu teuer,
kommt sie bei uns aufs Scheiterfeuer.

Der Vorgang wirft, um sich juristendeutsch auszudrücken, ein bezeichnendes Licht auf die Freiwilligen Feuerwehren auf dem Lande(h). Was taten SA-Ortsverbände oder SS-Kameradschaften nach 1945? Sie traten in die FF ein, bis die FF praktisch nur aus SS oder SA bestand – der übelste Mob. Es ist seit langem bekannt, was da los ist. Doch die Wahrheit wird unterdrückt:

Marburg. Oberbürgermeister Dietrich Möller (CDU) hat veranlasst, dass die PDS-Stadtverordnete Anke Richter vom städtischen Kulturamt nicht mehr als Praktikantin beschäftigt werden darf. Möller begründet diesen Schritt mit den Äußerungen, die bei der von Anke Richter angemeldeten Kundgebung gegen den Marktfrühschoppen gefallen sein sollen. Unter anderem geht es um die Gleichsetzung von Vereinen und Feuerwehren mit “saufenden Männerbünden”.

Quelle: Oberhessische Presse vom 6.7.2001.

Im Artikel der Oberhessischen Presse vom 23.9.2009 wurde – wie üblich – die Hexenverbrennung als lustiges Treiben beschönigt. Eine Verherrlichung von Gewalt gegen Frauen sei nicht beabsichtigt gewesen. Was denn sonst?

Asylrechtsprozess in Sigmaringen

7 November 2009 von bloegi


(Allgemein akzeptierter Rassismus in Deutschland. Der Schwachsinn mit dem Mohrenkopf, den die Studenten platzen lassen sollen, wird offiziell von der Ludwig-Maximilians-Universität München verbreitet. Die Wissenschaftler kämen wohl erst zur Besinnung, wenn ihnen bei ihrer nächsten Kenia-Reise Albino-Auge in Aspik oder Gebratener Weißenarsch serviert würde.)


Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum Germany 5.11.2009

Der nigerianische Flüchtling Rex Osa bittet darum, dass Menschen aus der Öffentlichkeit seine Anhörung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen beobachten, die dort am 9.11.09 um 14.30 Uhr stattfindet. Der Grund dafür sind unglaubliche Erfahrungen mit dem sogenannten Rechtsstaat, Erfahrungen, die für den Normalbürger unglaublich sind, nicht aber für Flüchtlinge und diejenigen, die deren Schicksale beobachten. Herr Osa wurde Opfer bösartiger Unterstellungen, ihm wurde Gehör verweigert, von ihm vorgelegte Dokumente wurden ohne Prüfung derselben als unglaubwürdig abgetan, später verschwanden diese auf obskure Weise. Man legte ihm die Beweislast für Angaben auf, die ohne Prüfung einfach als unwahr abgetan wurden, gleichzeitig hinderte man ihn mittels Residenzpflicht (Aufenthaltsbeschränkung auf den Landkreis) daran, die entsprechenden Institutionen aufzusuchen. Wie leider nur Insidern bekannt ist, ist solches, jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn sprechende Verhalten deutscher Behörden gängige Praxis. Am 9. November fiel vor 20 Jahren mit der Mauer ein Unrechtsstaat, dem unter anderem die Toten bei illegalem Grenzübertritt angelastet werden. Es ist nun an der Zeit, erneut eine neue Mauer zu Fall zu bringen, die Mauer des Schweigens über das tägliche Unrecht gegenüber Flüchtlingen, eine Mauer, die jährlich nicht nur Hunderte, sondern Tausende das Leben kostet.


Kommentar: Es ist merkwürdig, dass diejenigen, welche mit dem deutschen Rechtsstaat zu tun bekommen, glauben, nur bei ihnen sei der Rechtsstaat entgleist.

Im Folgenden berichtet Rex Osa von seinen Erfahrungen:


Der ganze Prozess begann mit dem Beamten für meinen Fall, Herrn H., der hartnäckig seine Position nutze, mich zu frustrieren, weil ich mich von den Einschüchterungen, mit denen er mich bedrohte, nicht beeindrucken ließ.

Er ließ mir keine Gelegenheit, meine Situation wirklich zu erklären. Jedes Mal unterbrach er mich, bezeichnete meine Ausführungen als irrelevant, ich solle auf seine Frage direkt antworten, ohne auf die Vergangenheit Bezug zu nehmen. Ich versuchte, ihm klarzumachen, dass die Verbindung zur Vergangenheit die einzige Möglichkeit sei, die Situation verständlich darzulegen. Er lehnte es ab, dies zu akzeptieren, statt dessen wurde er zunehmend aggressiv.

Er bestand darauf, es sei besser, zu behaupten, dass ich auf den Seeweg eingereist sei, statt über den Luftweg. Er behauptete, es sei eine Lüge, dass ich ein Staatsbeamter sei, ich könne ja dann nicht gegen meinen Arbeitgeber aussagen (Inzwischen wurde meine
Aussage von der deutschen Botschaft als wahr bestätigt).

Wir diskutierten über mich, dass ich angeklagt wurde, eine Zusammenkunft gestürmt zu haben (engl: “hijack a congress”) zu haben, aber er interpretierte es als Entführung (“to hijack somebody”) von Personen. Das Interview verwandelte sich in eine Englisch-Lektion. Ich musste ihm klarmachen, dass eher ich ihm Englisch beibringen müsse als umgekehrt.

Er stürzte mich in große Unsicherheit, da ich mich nicht sicher fühlte, öffentliche Personen zu erwähnen, die mich während meiner Flucht unterstützt hatten, da diese in sensiblen Bereichen der Verwaltung arbeiteten. Ich sagte ihm, dass ich deren Namen nur erwähnen könne, wenn mir garantiert würde, dass diese dann nicht belangt würden. Nach rechtlichem Standard hatte ich das Recht dazu.

Herr H. war lediglich daran interessiert, meine Aussagen zu verfälschen, um so seine Vorurteile zu entwickeln. Dieses Interview unterschied sich in nichts von den abartigen Verfahren der nigerianischen Polizei, von unschuldigen Opfern irgendwelche Aussagen zu erpressen um sie zu kriminalisieren.

Ein weiterer nigerianischer Zimmergenosse war an diesem Tag ebenfalls sein Opfer. Der selbe Herr H. spottete seiner, indem er versuchte, ihm einzureden, wie alt er sei.

Es kam, wie ich es voraussah, Herr H. verdammte mich mit einer Ablehnung “Offensichtlich Unbegründet”, gegen welche ich mithilfe von Herrn Sczlenzy Einspruch einlegte, der ebenfalls meinte, meinen Fall behandeln zu können, ohne mit mir über meine Erlebnisse zu sprechen.

Aufgrund meiner Erfahrung mit dem BAMF Karlsruhe bestand ich darauf, dass er mit mir diskutierte, um direkt meine Situation zu erfahren, aber er sagte, es wäre nicht nötig. Dennoch nahm ich mir die Zeit, meine Situation schriftlich zu erklären und sandte ihm dies einige Tage später. Unglücklicher Weise bekam ich eine weitere Ablehnung, weil Herr S. eine Berufung eingelegt hatte, die in keinem Punkt von dem entscheidenden Richter beachtet worden war.

Ich wechselte meinen Rechtsbeistand zu einem Herrn S. in der Nähe von Frankfurt. Er legte Einspruch gegen die Entscheidung ein und mir wurde die Gelegenheit zu einer verbalen Anhörung im Verwaltungsgericht Sigmaringen gegeben.

Bei dieser zweiten Anhörung (2006) in Sigmaringen legte ich dem Gericht durch meinen Rechtsanwalt Beweisdokumente im Original vor. Unglücklicherweise rechtfertigte das Urteil die Entscheidung Herrn H. vom BAMF, so dass man meinen könnte, es handle sich um eine Gefälligkeit gegenüber einem Kollegen. Der Vorsitzende Richter G. benahm sich wie ein Magier, als er behauptete, die Dokumente seien nicht glaubwürdig. Ich empfahl eine Überprüfung durch die deutsche Botschaft in Nigeria anstatt aus der Luft gegriffene Annahmen zugrunde zu legen. Er sagte mir, das sei nicht nötig.

Um die Sache noch mehr zu verkomplizieren, behaupteten das BAMF, das Verwaltungsgericht und das Regierungspräsidium, ich sei es, der dafür verantwortlich sei, in meinem Fall Nachforschungen anstellen zu lassen. Ich machte mehrere Versuche, Informationen zu beschaffen und forschte über in Deutschland anerkannte Institutionen, aber ich wurde mit der unmenschlichen Strategie der Beschränkung der Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht) konfrontiert.

Ich stand unter dem Druck, abgeschoben zu werden. Die Ausländerbehörde behauptete, ich sei kein Nigerianer, obwohl ihr die nigerianische Botschaft bereits früher dies schriftlich bestätigt hatte.

Es war enttäuschend genug, dass mein Rechtsanwalt, Herr S., plötzlich gegen mich arbeitete, nachdem ich ihm gegenüber meine Enttäuschung zum Ausdruck gebracht hatte, dass er mich nicht gut genug vertreten hätte. Herr S. verlor nachlässig meine originalen Beweisdokumente ohne den Versuch, einen Suchauftrag bei der Post auszulösen, und behauptete, die Dokumente ohne Einschreiben versandt zu haben.

Auf dem Höhepunkt dieses Prozesses bekam ich Kontakt zu einer neuen Rechtsanwältin, Frau Behrens in Berlin. Bei einem Treffen mit ihr griff sie einige Punkte in diesem Prozess auf, die schiefgegangen waren und zeigte Interesse, den Fall anzunehmen. Im Laufe ihrer Nachforschungen kam zu Tage, dass von meiner Anhörung in Sigmaringen nur ein leeres Protokoll existierte ohne Kopien der Beweise in meiner Akte, weder im Gericht noch im Regierungspräsidium.

Mir wurde klar, dass das Regierungspräsidium es versäumt hatte, die Akten meinem Anwalt zurückzugeben, nur um den Regelwidrigkeiten zu vertuschen und meine Rechtsanwältin zu frustrieren.

Herr Andermah vom Regierungspräsidium behauptete im Prozess gegenüber meinem Rechtsanwalt, dass ich keine Chance hätte, da meine Abschiebung bereits mit dem gebuchten Flug für Oktober 2007 feststehe. Gerade wie um zu zeigen, wie Staatsbeamte mit dem Leben von Menschen aus schierer Boshaftigkeit spielen können, widerlegte dessen Vorgesetzter diese Information, als er von einem Abgeordneten kontaktiert wurde.

Durch die aktive Unterstützung meiner neuen Rechtsanwältin konnte ich einen 50-seitigen zweiten Asylantrag in Karlsruhe 2007 einreichen. Das BAMF lehnte diesen innerhalb von 24 Stunden ab, eher aufgrund von Vorurteilen als aus Rechtsgründen, wie das Verwaltungsgericht später bestätigte.

Als der Präsident des BAMF, Dr. Schmid, später durch einen
Bundestagsabgeordneten kontaktiert wurde, rechtfertigte er die
Handlungsweise seiner Mitarbeiter als eine solche, wie sie vom System erwartet wird, soweit sie Asylangelegenheiten betrifft.

Die Schweizer Flüchtlingshilfe erstellte einen positiven Expertenbericht über diesen Fall, aber das deutsche Auswärtige Amt verfasste seinen eigenen so genannten “Expertenbericht”, der die Erkenntnisse der Schweizer herunterspielt und Nigeria als ein Land darstellen will, dass nicht asylrelevant ist – in gegenseitigen deutsch-nigerianischem politischen Interesse????

Vielen Dank an meine Rechtsanwältin, Frau Behrens, an Mitglieder meiner Kirchengemeinde, dem öffentlichen Dienst und aus der sonstigen Gesellschaft, welche den Kampf weiterhin unterstützt haben.

Dank an die Aktivisten von “The Voice Forum” und der “Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantinnen” sowie anderer Gruppen, die meinen Mut durch die Mitteilung ihrer eigenen persönlichen Erfahrungen gestärkt haben, mich angesichts staatlichem Druckes erstarken ließen.

Zusammen mit dem Netzwerk von The VOICE Refugee Forum, der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, der
Nigerianisch-Afrikanischen Gemeinde, Menschenrechtsgruppen und -aktivisten war ich in der Lage, viel öffentliche Aufmerksamkeit auf die Menschenrechtsmissbräuche durch die Nigerianische Botschaft in Kollaboration mit dem deutschen Staat zu richten und auf die
Vernachlässigung ihrer Bürger im Ausland sowie auf die anhaltenden
Menschenrechtsrechtsverletzungen in Nigeria.

Politiker von CDU, SPD und den GRÜNEN machten nach ihren individuellen Kapazitäten ihren Einfluss geltend, dass mir eine weitere Anhörung erlaubt wurde, die zur Aussetzung meiner Abschiebung geführt hat.

Wir hoffen auf die Wiederherstellung fairer Standards, wie sie dem Geist der Universellen Deklaration der Menschenrechte entsprechen, ohne Vorurteile und inhumane staatliche Manipulationen der Asylpraxis.

Bitte nehmen Sie teil als Prozessbeobachter am 9. November 2009 um 14:30 Uhr im Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Rex Osa, Tel.: 0049 (0) 173 4165134

Text in Englisch: http://thevoiceforum.org/node/1434


Kommentar: Noch besser wäre es, wenn jemand einen genauen Prozessbericht schriebe.

In den meisten Fällen werden Flüchtlinge abgeschoben, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Die Folgen für die Ausgeschafften sind oft entsetzlich:

Familie Cindo aus NRW wird nach ihrer Ankunft in Syrien verhaftet. Innerhalb von sieben Wochen endet so zum dritten Mal eine Abschiebung nach Syrien im Gefängnis.

Quelle: taz vom 22.10.2009

Zwangsvollstreckung gegen die Uni Marburg

23 Oktober 2009 von bloegi

Dickes Personal der Uni Marburg
(Zweck der Philipps-Universität Marburg ist die Dickfütterung ihrer Dauerstellen-Inhaber. In der Mitte: Dr. Rainer Viergutz, der Prozessgeneralbevollmächtigte.)

Gegen eine Behörde einen Prozess gewinnen geschieht selten. Recht haben reicht nicht. Ich habe Recht und Glück gehabt und einen Prozess gegen die Universität Marburg gewonnen. Das Urteil des Verwaltungsrichters Dr.Lorenz vom 30.4.2009 enthält demzufolge den üblichen Satz

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil wurde rechtskräftig. Am 12.8.2009 setzte die Urkundsbeamtin des Verwaltungsgerichts Gießen die Kosten des Verfahrens auf 408,45 Euro fest und bestimmte eine Frist von zwei Wochen für die Zahlung der Summe an mich.

408,45 Euro: Das sind 363 Euro Gerichtsgebühren, die ich bei Erhebung der Klage zahlen musste, ungefähr 40 Euro für das Hin- und Herfahren zwischen Amöneburg und Gießen sowie ein paar Euros für Kopien. Ich hatte mich selbst vertreten, so dass viel höhere Rechtsanwaltskosten nicht anfielen.

Am 18.9.2009 war das Geld noch nicht da. Ich beantragte Zwangsvollstreckung gegen die Uni Marburg.

Zwangsvollstreckung ist im Allgemeinen ein mühsamer Prozess. Zuerst braucht man eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Die bekommt man beim zuständigen Amtsgericht. Mit diesem vollstreckbaren Titel muss man den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragen. Der will natürlich einen Vorschuss, bevor er auch nur einen Schritt tut, usw.usw.

Interessanterweise war der Kostenfeststellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen von Anfang an vollstreckbar. Denn er enthält auf Seite 2 die Zeilen:

Vorstehende Ausfertigung wird dem/der/den …
zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.

Außerdem war bei den Hinweisen auf Seite 3 zu lesen:

Soll gegen den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Körperschaft, eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts vollstreckt werden, ist § 170 VwGO zu beachten.

§ 170 der Verwaltungsgerichtsordnung lautet

(1) Soll gegen den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, eine Körperschaft, eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts wegen einer Geldforderung vollstreckt werden, so verfügt auf Antrag des Gläubigers das Gericht des ersten Rechtszugs die Vollstreckung. Es bestimmt die vorzunehmenden Vollstreckungsmaßnahmen und ersucht die zuständige Stelle um deren Vornahme. Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, dem Ersuchen nach den für sie geltenden Vollstreckungsvorschriften nachzukommen.

(2) Das Gericht hat vor Erlaß der Vollstreckungsverfügung die Behörde oder bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gegen die vollstreckt werden soll, die gesetzlichen Vertreter von der beabsichtigten Vollstreckung zu benachrichtigen mit der Aufforderung, die Vollstreckung innerhalb einer vom Gericht zu bemessenden Frist abzuwenden. Die Frist darf einen Monat nicht übersteigen.

(3)…

Es war also nicht meine Sache einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Ich beantragte die Vollstreckung beim Verwaltungsgericht Gießen, worauf Verwaltungsrichter Dr.Lorenz am 28.9.2009 beschloss die Vollstreckung einzuleiten, allerdings erst mit der gemäß § 170 (2) VwGO vorgeschriebenen Warnung.

Am 15.10.2009 kam dann das Geld. Die 408,45 Euro stammen unter Garantie aus Steuern. Dass die Schuldigen des Konflikts, nämlich der Bibliotheksdirektor Hubertus Neuhausen, sein angeblich rechtskundiger Adlat Christian Wolf und der Rechts-Regierungsdirektor Volker Drothler dafür aufkommen müssen, halte ich für ausgeschlossen.

Diese Leute in der Verwaltung der Uni Marburg (Biegenstraße 10) sind schlecht. Statt andere, die mehr können als sie, wenigstens in Ruhe arbeiten zu lassen, versuchen sie diese anderen nach Kräften zu stören und zu erniedrigen. Ich bin davon nicht allein betroffen.

Schulden zahlt die Uni Marburg grundsätzlich erst nach drastischen Maßnahmen:

… dass Einkäufer der Philipps-Universität wegen „Ausschöpfung des Kreditrahmens“ keine Ware mehr erhalten. … Ursache für die Sperrung waren Bestellvorgänge, deren Bezahlung dreimal und z.T. noch häufiger von OBI angemahnt werden mussten.

Unvergessen sind auch Ex-Kanzler Bernd Höhmann, ein Rotarier,

Am heutigen Montag, 17. Mai 2004, hat der Allgemeine Studierenden-Ausschuss der Philipps-Universität Marburg Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zwei Verantwortliche für die Umsetzung des Studienguthabengesetzes (StuGuG) beim Unipräsidenten eingelegt. Kanzler Bernd Höhmann und dem Leiter des Studentensekretariats, Michael Boßhammer, wirft der AStA vor, durch mangelhafte Planung und falsche Entscheidungen Nachteile für die Studierenden herbeigeführt zu haben.

und solche Dummheiten wie der Ehrendoktor-Titel für den Dalai Lama. Es nimmt kein Ende.

Ulrich Brosa

Polizeipräsident Manfred Schweizer unterstützt Verleumder

8 Oktober 2009 von bloegi


(Wie sein Ex-Chef, der ehemalige Landespolizeipräsident Eberhard Pilz, liebt es Polizeipräsident Schweizer sich mit Damen aus eigener Behörde zu umgeben.)

Eigentlich sollte am 9.10.2009 einmal mehr über mich gerichtet werden – im Landgericht Marburg wegen Beleidigung des Oberstaatsanwalts Willanzheimer und wegen übler Nachrede über den Staatsschützer KOK Peter Seim. Der Termin wurde am 16.6.2009 vom damaligen Vorsitzenden der 8.Strafkammer Dr.Wolf festgesetzt. Am 1.7.2009 wurde der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts geändert. Neuer Vorsitzender der 8.Strafkammer (Aktenzeichen 8 Ns!) wurde der neue stellvertretende Landgerichtspräsident Winter. Der hat kurzfristig beschlossen den Termin vom 9.10.2009 aufzuheben. Ich habe deswegen heute, am 8.10.2009, Post von einer Justizfachangestellen des Landgerichts bekommen.

Wegen Beleidigung des OStA Willanzheimer hätte sowieso nicht verhandelt werden können, weil Willanzheimer seinen Strafantrag zurückgezogen hat. Es wäre nur noch um den Staatsschützer Seim gegangen. Ihm soll ich übel nachgeredet haben, indem ich an seinen Vorgesetzten Konrad Stelzenbach, jetzt Chef der Marburger Polizeidirektion, schrieb:

Ich [habe] miterlebt, wie er zwei spektakuläre rechtsextremististische Propaganda-Delikte bagatellisierte und Gewalt gegen Personen ausübte, von denen keine Gewalt ausging.

Nach einer Hausdurchsuchung am 4.1.2007 hatte Seim mich in die Polizeifestung Marburg-Cappel vorgeladen. Zuvor hatte ich schlechte Erfahrungen mit Seim gemacht. Mit meinem Brief an Stelzenbach habe ich mir verbeten weiter von Seim traktiert zu werden.

Stelzenbach gab meinen Brief an KHK Jakobi weiter. KHK (Kriminalhauptkommissar) ist mehr als KOK (Kriminaloberkommissar). Jakobi ist meines Wissens Chef des Marburger Staatsschutzes und damit unmittelbarer Vorgesetzter des KOK Seim. Beide zusammen kungelten ein Ermittlungsverfahren gegen mich aus. Jakobi schrieb am 5.6.2009 die Strafanzeige, Seim stellte am 6.6.2009 den Strafantrag. Üble Nachrede ist ein so genanntes Antragsdelikt, das ohne Erklärung des angeblich Verletzten: Ja, ich will, dass mein Verletzer bestraft wird nicht verfolgt werden kann.

PDFs der Originaldokumente auf www.althand.de/beleidi.html.

KOK ist für einen Kriminalen sehr wenig. In Seims Alter drückt dieser Titel sogar Geringschätzung aus. Auch KHK ist nicht viel. Jakobi überlegte, wie er seinem Ermittlungsverfahren mehr Nachdruck verleihen könnte, und hatte am 15.6.2007 die Lösung gefunden: Bei Amtsträgern dürfen nicht nur die Verletzten Strafantrag stellen, sondern auch deren Vorgesetzte. Jakobi bekniete den Polizeipräsidenten Schweizer. Der sollte Strafantrag gegen mich stellen. Kein Richterlein würde wagen einem Polizeipräsidenten zuwiderzuhandeln. Schweizer ließ sich beschwatzen, tat das tatsächlich am 21.6.2007 und wurde damit – wie schon Jakobi – zum Unterstützer eines Verleumders.

Es steht jetzt schon fest, dass die eine Hälfte meiner Behauptung

Gewalt gegen Personen ausübte, von denen keine Gewalt ausging

stimmt und dass Seim das wusste, als er Strafantrag gegen mich stellte.

Im Amtsgericht Kirchhain wurde schon 2004 über mich gerichtet, und zwar auch schon wegen angeblicher falscher Verdächtigung des KOK Seim. In einer Verhandlungspause traten Jörg, Simone und Espi aus der Projektwerkstatt Saasen vor die anderen Zuschauer. Sie zogen ein Stück Stoff auseinander, so dass es wie der Rahmen eines Fernsehers aussah, und wollten Mars-TV spielen: Jeweils zwei halten den Rahmen gespannt, während einer als Fernsehsprecher vom Mars den Marsianern den Irrsinn auf dem Planet Erde erklärt. Am 4.11.2004 hatten Simone, Espi und Jörg noch nicht den Rahmen gespannt, als der damalige Amtsgerichtsdirektor Laudi, ein Gerichtswachtmeister und der Zeuge Seim über sie herfielen und sie mit Knüffen, Zerren und Stoßen bearbeiteten. Dragan Pavlovic fotografierte die Szene. Als Dragans Blitz blitzte, wandten sich Laudi, Seim und der Gerichtswaldmeister von den Projektwerkstättlern ab und fielen über Dragan her, bis sie seinen Fotoapparat hatten und das Prügel-Bild von sich löschen konnten.

Der Vorgang ist wegen des irrsinnigen Verhaltens der daran beteiligten Justiz- und Polizeiangehörigen weithin bekannt geworden. Jörg Bergstedt als Verletzter zeigte ihn der Staatsanwaltschaft an. Weder Staatsanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft stellten in Abrede, dass Seim Gewalt gegen Personen ausgeübt hatte, von denen keine Gewalt ausging. Es gab und gibt zu viele Zeugen. Die Staatsanwaltschaften behaupteten nur, Seim und seine Komplizen hätten nicht rechtswidrig gehandelt, was übrigens auch noch rechtsbeugerisch ist.

Es ist also jetzt schon aktenkundig, dass Polizeipräsident Manfred Schweizer einen Verleumder, nämlich den Staatsschützer Peter Seim, unterstützt hat.

Man konnte von Schweizer nichts andres erwarten. Schweizer diente unter dem sächsischen Landespolizeipräsidenten Eberhard Pilz als Polizeipräsident von Dresden. Als die Polizeiführung in Sachsen unhaltbar wurde, verschaffte Volker Bouffier (CDU) dem Ex-Hauptstadt-PP einen Posten in der hessischen Provinz. Schweizer seinerseits zeigte alsbald auch hier, was in ihm steckt. Er formierte eine “Einsatzgruppe” um die Gießener Innenstadt zu reinigen – von missliebigen Menschen, versteht sich.

(Einsatzgruppe bei der Arbeit)

Ursache des Konflikts war die Hausdurchsuchung am 4.1.2007

bei mir. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat sich nach zweieinhalbjährigen Auseinandersetzungen entschlossen den Widerstand der Marburger Staatsanwälte Zmyj-Köbel und Ungefuk zu brechen, deren Einstellungsbescheide aufzuheben und Anklage gegen zwei Polizeibeamte der Operativen Einheit Marburg zu erheben, die die Hausdurchsuchung bei mir am 4.1.2007 durchführten, besonders gegen den Chef der Operativen Einheit Marburg KHK Rink.

Ursprung dieses Konflikts wiederum waren unaufhörliche Randalen in Amöneburg/Hessen, von denen viele betroffen waren. Als ich nachsah, wer das tat, geriet ich an Mitglieder heimischer Vereine – Gewalttäter e.V., die (neo)nazistische Symbole vorzeigen, und mit krimineller Skrupellosigkeit von der heimischen Polizei und Justiz unterstützt wurden. Staatsschützer Jakobi ermittelte in der Polizistensohn-Affäre.

Ulrich Brosa

NPD-Nazis sind Schlachtschweine der Staatsnazis

3 Oktober 2009 von bloegi


[Grenzgang in Goßfelden - ein hessisches Dorf nördlich von Marburg. Die Musikanten adrett in Schwarz, Weiß und Rot. Beim Grenzgang wird die Vertreibung Fremder vom Territorium des Dorfs gefeiert. Das schöne Brauchtum wird in vielen hessischen Dörfern zelebriert. Im nahen Biedenkopf beispielsweise treiben zwei Burschen mit Peitschen einen dritten Burschen vor sich her, dessen Gesicht schwarz angemalt ist, den "Mohr", - symbolisch, versteht sich.]

Am 14.8.2009 verprügelten in Goßfelden ungefähr zehn vermummte Jugendliche zwei Männer mittleren Alters. Die Täter trugen die typischen Klamotten der rechten Szene. Angeblich rief niemand die Polizei. Jedenfalls kam sie nicht. Die Verprügelten bekrabbelten sich nach einiger Zeit und verdufteten. Es muss aber doch Ärger gegeben haben.

Am 17.8.2009 erschien in der Oberhessischen Presse ein Artikel über den Überfall. Das ist seltsam, weil es in und um Marburg ständig Angriffe dieser Art gibt und die OP sich meistens nicht darum kümmert. Der OP-Artikel war falsch:

Die Polizei rief niemand zu Hilfe, auch die Suche nach Zeugen gestaltet sich offenbar zäh.

und rief den Widerspruch derjenigen hervor, die bei der Prügelei am 14. die Polizei gerufen hatten. Nur war die nicht gekommen. Das ist zwar nicht besonders, doch soll es niemand wissen. Die hessische Polizei kommt bei Überfällen gar nicht oder spät. Dass diese allen Betroffenen bekannte Tatsache nun sogar gedruckt feststeht, war der Polizeiführung sehr unangenehm (Oberhessliche Presse 18.8.2009):

Auf Aussagen von OP-Lesern angesprochen, die aus eigener Erfahrung berichteten, dass in der Vergangenheit trotz ihres Anrufs bei der Polizei keine Streife gekommen sei und sie teilweise mit den Beamten über die Dringlichkeit diskutieren mussten, bat Ahlich um Verständnis, dass es sich immer um Einzelfallentscheidungen handele.

Der Polizeiführung ist anzulasten, dass Martin Ahlich, ein verantwortungsloser Hetzer, sich immer noch als Polizeisprecher ausschwafeln darf. Wer von der hessischen Polizei Schutz vor Gewalttätern erhofft, hofft vergeblich.

Am 19.8.2009 meldete eine Frau der Polizei, sie hätte am Friedhof von Sarnau rechtsradikale Parolen gehört (vermutlich “Heil Hitler” oder “Sieg Heil”). Die Polizei schickte diesmal einen Hubschrauber, der bis in die Nacht über Sarnau und Goßfelden kreiste, die Straftat jedoch nicht aufklären konnte. Der Hubschrauber hatte keinen anderen Zweck als Propaganda: “Guckt her: Wir, die Polizei, tun was gegen Rechtsextremismus!”

Am interessantesten sind Leserbriefe, bei denen doch ein Stück Wahrheit zum Vorschein kommt:

spitze Herber G. – ein besorgter anwohner – 18.08.09
das ist nur die spitze des Eisbergs… Goßfelden ist und bleibt ein braunes Nest und dass wird von Gemeinde, Bevölkerung und Polizei hingenommen.
Wo offen Reichskriegsflaggen im Garten wehen, was soll man zu so einer Gemeinde noch sagen.
Jetzt haben Bürger und Gesellschaft mal die Gelegenheit sich öffentlich zu positionieren. Ich hoffe sie tun dies.

Tatsächlich formierte sich im Heinrich-Bang-Haus ein intensiver Gesprächskreis, an dem Vertreter der Gemeinde, Kirche, des Beratungsnetzwerks Hessen gegen Rechtsextremismus und Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Immerhin sind in Veröffentlichungen des Gesprächskreises Stücke der Wahrheit enthalten, die bei Polizei und Oberhessischer Presse kaum auffindbar sind:

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen über gewalttätige Aktionen gegen Mitbürger unserer Gemeinde. … Die Angreifer waren schwarz gekleidet. … Einige von ihnen sind identifiziert und gehören dem rechtsradikalen Spektrum an… Wir müssen feststellen, dass zahlreiche gewalttätige Aktionen im Laufe des letzten Jahres, sowohl in Goßfelden als auch in Sterzhausen, von Personen begangen wurden, die sich dem rechtsradikalen Umfeld zuordnen.

Der Überfall am 14.8.2009 war nichts Besonderes. Auch Goßfelden ist nichts Besonderes. Goßfelden ist ein typisch hessisches Dorf.

Der hessische Polizeiminister Volker Bouffier: “Rechtsextremismus geht zurück … Hessen ist kein Tummelplatz für Rechtsextremisten … Militanter Islamismus gefährdet Sicherheit in Hessen” (Oberhessische Presse vom 28.5.2003). Bouffier lügt.


Am 24.9.2009 tauchte bei einem Gesprächskreis in Goßfelden der Neonazi Manuel Mann auf. Der ist politisch bedeutungslos. Jeder Gesangsvereinsvorsitzende hat mehr Macht. Aber Manuel Mann dient den Marburger Behörden seit etwa April 2004 als Vorführ- und Alibi-Rechtsextremist. Wenn er irgendwo aufkreuzt, erscheint alsbald ein Großaufgebot der heimischen Polizei und führt so vor, wie rechtsstaatlich sie gegen Rechtsextremismus vorgeht (worüber die Oberhessische Presse stets berichtet). Die heimische Staatsanwaltschaft, ein Haufen ekelhaftester Rechter, leitet Strafverfahren am laufenden Band gegen M.Mann ein (worüber die Oberhessische Presse stets berichtet) und deckt sich so gegen Vorwürfe selbst rechtsextrem zu sein.

Auch am 24.9.2009 erschien mit Manuel Mann ein Großaufgebot unserer Polizei. Besser noch als mit dem Hubschrauber konnte die nun vorführen, wie wacker sie den Rechtsextremismus bekämpft:

Mittlerweile hatten die Mitglieder der Gruppe, darunter offenbar auch der Direktkandidat der NPD beschlossen eine Spontandemonstration zu organisieren. … Das große Polizeiaufgebot vor Ort habe letztendlich eine Eskalation der Situation verhindert. Die Versammlung löste sich gegen 22.45 Uhr auf. Gegen einen zunächst vermummten 24-jährigen Teilnehmer der Demonstration leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein. Zudem prüfen die Beamten eine Zuwiderhandlung nach dem Urheberrecht. In diesem Zusammenhang stellten sie einen Fotoapparat sicher.

(Michael Meinel 25.9.2009). Die Beschlagnahme des Fotoapparats war wahrscheinlich widerrechtlich.

Bei der Bundestagswahl am 27.9.2009 kandidierte Manuel Mann für die NPD. Er gilt bei anderen Neonazis als “VS-Büttel”, d.h. als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Der fachkundige Neonazi ‘Germania’ gibt M.M. und seiner spärlichen Gefolgschaft sogar den entscheidenden Tipp, wie aus “Totalversagern, Selbstdarstellern und VS-Bütteln” doch noch geachtete und geehrte Neonazis werden können:

Geht am besten in eine Feuerwehr oder Kirmesburschenschaft. Da habt ihr wenigstens annähernde kameradschaftlichkeit und könnt euch auch noch volllaufen lassen

(Aus einem Neonazi-Forum vom 24. bis 31.8.2009)
Ja, freiwillige Feuerwehr FF oder Berger-88-, das ist Neonazis Einstieg in eine erfolgreichere Zukunft.

Fazit

1. Die Goßfeldener müssen keine Neonazis wie Manuel Mann importieren. Sie haben genug eigene.

2. Die hessische Polizei schützt nicht vor Gewalttätern. Solange diese Erkenntnis unter dem Teppich bleibt, kratzt sie die Polizeiführung nicht. Sobald die Erkenntnis aber publik wird, veranstaltet die Polizeiführung Propaganda um das Gegenteil glauben zu machen: a) Der Polizeihubschrauber, der viel Krach macht, wird über die Dörfer geschickt. b) Der Vorführ- und Alibi-Neonazi Manuel Mann taucht auf. Mit ihm erscheint ein Großaufgebot der Polizei um den konsequenten Kampf der hessischen Polizei gegen den Rechtsextremismus in Szene zu setzen.


Erklärung des Titels:
NPD-Nazis sind Schlachtschweine der Staatsnazis.

Dass die Sicherheitskräfte der BRD wie BND, VS und BKA von Nationalsozialisten errichtet wurden, wird heute nicht mehr bestritten. Nur förderte es seit 1945 die Karriere nicht mehr, wenn ein Beamter öffentlich “Heil Hitler” brüllte. Das nationalsozialistische Gedankengut gehört jedoch auch heute zur Ausrüstung vieler Beamter: Aufrechterhaltung eines totalitären Staats mit kriminellen Methoden. Damit diese Beamten sich gegen den Vorwurf verwahren können selbst Rechtsextreme zu sein, halten sie sich Vorführ- und Alibi-Neonazis. Personen von der rechten Kante der Gesellschaft werden als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angeworben und mit Steuergeldern gemästet. Sobald diese Personen politisch angesengt sind, werden sie in spektakulären Prozessen als Rechtsextremisten vorgeführt, die von den rechtsstaatlichen Behörden der Bundesrepublik Deutschland enttarnt worden seien. Beispiele:
* B. Ewald Althans (Video Beruf Neonazi).
* Sebastian Seemann (Prozessbericht)
und viele andere.

Das Gedicht

Geh nicht in den Wald,
im Wald ist der Wald.
Wer im Wald geht,
Bäume sucht,
wird im Wald nicht mehr gesucht.

beschreibt diese Vorgehensweise.

Ein Bauer, der ein Schwein mästet um es zu schlachten, wenn es ihm nützt, verhält sich nicht anders. Der Bauer fragt:

Wie kann ich ein Schwein sein, da ich doch selbst Schweine schlachte?


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Hat der dicke Willi die Stadtallendorfer Moschee angezündet?

Totschläger aus dem Herrschaftsgebiets des Staatsanwalts Zmyj-Köbel

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Es geht immer darum, dass Rechtsextremismus in Hessen virulent ist und die hessischen Behörden unter Führung des Polizeiministers Volker Bouffier das zu vertuschen versuchen.

Gleichgewicht des Grauens

25 September 2009 von bloegi


(Ich habe den Leitenden Oberstaatsanwalt Koeppen so porträtiert, als wäre ich Wahlkampf-Designer der CDU: süßlich.)

27.9.2009 Sie haben die Wahl:
dilettantische oder professionelle Verbrecher.

SPD

Besonders in Hessen ist die Niedertracht der SPD bestens bekannt. Die SPD verschuldete den Helaba- und den Henrichs-Skandal und zerstörte die Gewaltentrennung. Unter der SPD blieb die hessische Justiz das, was sie vor 45 war: ein nationalsozialistisches Dreckloch. Insgesamt ist die SPD die Partei der schmierigen Vorteilsnehmer und der Pfuscher. Viele von ihnen sind dilettantische Kleinkriminelle, die sich möglichst dick Staatsknete unter die Nägel kratzen wollen.

CDU

Volker Bouffier, Roland Koch und die meisten anderen Mitglieder der Hessen-CDU verachten die SPD und tun Recht daran.

Kriminalität ja, so meinen die CDU-ler, aber professionell!

Parteiverrat, wissentlich einen falschen Rechenschaftsbericht unterschrieben – keinen dieser Typen hat es den Posten gekostet. Das nationalsozialistische Dreckloch hat die CDU mit eigenem Personal vollgestopft. Werner Eisenberg, der versoffene Präsident des Landgerichts Kassel, war noch dilettantisch, doch Johannes Remmel, der Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel mit Kinderporno-Allüren, kein Pfuscher mehr. Karin Wolski aber, Richterin im Staatsgerichtshof, hat professionelle Klasse.

Professionelle Klasse hat auch der gegenwärtige Leitende Oberstaatsanwalt Arndt Peter Koeppen in Marburg. Sein Untergebener, Rainer Franosch, zweifelsohne ein Krimineller, ist zwar gebremst, darf aber noch als Staatsanwalt agieren. Koeppen war verpflichtet Franosch zu suspendieren und unverzüglich Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten. Selbstverständlich ist einer, der Kriminelle protegiert, selbst kriminell.

Das Beste, was bei den Wahlen 2009 herauskommen kann, ist ein Gleichgewicht des Grauens, in dem die Kriminellen sich gegenseitig – wie der Seemann sagt – bekneifen. Ungefähr so, wie wenn Höllenengel, Bandidos und MC Gremium sich untereinander prügeln.

Dass diese Strategie erfolgreich ist, zeigt die Kandidatur eines Jura-Studenten im Landkreis Marburg-Biedenkopf für die CDU. Dieser im Amöneburg heimische Jura-Student, dessen Name “Hinterteil” bedeutet, wirbt offen für Alkohol: “Politik und Wein” , was bei einem Jura-Studenten nicht überrascht. Eine Überraschung, die frösteln lässt, ist jedoch ein Plakat, auf dem der Jura-Student mit einem minderjährigen Mädchen zu scherzen scheint. Sein Gesicht ist dabei CDU-artig gestylt (siehe oben); in Wirklichkeit sieht er anders aus. Im Landkreis des Kinderporno-Gerichtspräsidenten Remmel war das keine gute Idee.

In der unteren Hälfte des Plakats lässt der Jura-Student sehr geschickt – wie er wohl meint – Schwarz-Rot-Gelb in Braun übergehen: “Die Stimme unserer Heimat” . Man sieht jedenfalls, dass auch die CDU an intellektueller Auszehrung verreckt.

Und nun noch etwas Werbung für die FDP

Der Justizmörder Prof. Dr. Erich Schwinge, Herrscher in der Marburger Uni seit 1948, war stellvertretender Landesvorsitzender der FDP. Winand Koch, Rechtsanwalt des Berger-88- Vorsitzenden Frank Ludwig, ist jetzt Mitglied des hessischen Landesvorstands der FDP.


Nachtrag November 2009: Ein Plakat des CDU-Kandidaten zwischen Kirchhain und Rauschenberg wurde von den Kameraden des Nationalen Widerstands beklebt. Bemerkenswert ist der Aufkleber oben: “Das ganze Deutschland soll es sein! Zum ungeteilten Vaterland durch die CDU” auf einer Karte des deutschen Reichs von 1937 mit Schlesien, Hinterpommern und Ostpreußen. Das ist die Reproduktion eines Wahlplakats, mit dem CDU um 1950 herum auf Stimmenfang ging.

Die Rechtsextremen, die nicht bei der CDU untergeschlüpft sind, verübeln es der CDU, dass die CDU ihnen die vielen hessischen Nazi-Wähler weggeangelt hat. Früher bekamen NPD, REPs und dergleichen 10% der Stimmen und mehr. Jetzt sind es weniger als 5%.